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2. Die Verteilung der Reizwerthe im Dispersionsspectrum
des Nernstlichtes.
Von specifischer Bedeutung für die Grösse der Actionsströme ist die
Farbe bezw. die Wellenlänge des Reizlichtes. Die überhaupt wirksamen
Strahlen nehmen ungefähr den gleichen Bereich des gesammten Spectrums
ein, welchen die unsere Netzhaut erregenden und Lichtempfindungen auslösenden
Strahlenarten innehaben. Es fragt sich aber, welche Strahlen
maximal erregend wirken und in welchen quantitativen Verhältnissen die
übrigen Lichter an relativem Reizwerth zurücktreten. Für das menschliche
Auge liegen bekanntlich nach Untersuchungen, bei denen die Intensität
der ausgelösten Helligkeitsempfindung als Indicator für die Wirkungsgrösse
des Reizes diente, die Verhältnisse so, dass bei verschiedenen Eigenzuständen
der Netzhaut die Reizwerthrelationen der homogenen Lichter sehr verschieden
sind; hier weist nämlich die helladaptirte Netzhaut, mit intensiven Reizen
geprüft, maximale Erregbarkeit gegenüber langwelligem Licht, geringere
gegenüber Strahlen mittlerer und kurzer Wellenlänge auf. Dagegen zeigt
sich, dass die dunkeladaptirte Netzhaut bei Untersuchung mit schwachen
Reizen durch langwelliges Licht fast überhaupt nicht erregbar ist, dass dagegen
Lichter mittlerer Wellenlänge maximale Helligkeitsempfindungen auslösen,
dass die Netzhaut also jetzt durch diese Strahlen maximal erregbar
ist. Die Beobachtung, dass die Netzhaut einerseits bei Hell-, andererseits
bei Dunkeladaptation auf die homogenen Lichter eines Spectrums verschieden
selectiv reagirt, hat zu der auch durch mannigfache andere Beweise gestützten
Theorie geführt, dass unsere Netzhaut mit zweierlei Apparaten von
abweichenden Erregbarkeitsverhältnissen ausgerüstet ist, deren einer als
Tagesapparat bezeichnet wird und dem als anatomisches Substrat die Netzhautzapfen
zuerkannt werden, während der zweite, der Dämmerungsapparat,
in die sehpurpurenthaltenden Stäbchen localisirt wird.
Dass also verschiedene Möglichkeiten der selectiven Strahlenabsorption
und der Reaction der Netzhaut in der Natur verwirklicht sind, geht bereits
aus diesen, nach subjectiven Beobachtungen gewonnenen Feststellungen der
menschlichen Netzhautphysiologie ziemlich klar hervor; die Frage liegt nun
nahe, ob nicht die Feststellung der quantitativen Verhältnisse der Actionsströme,
welche bei Reizung mit den homogenen Lichtern eines Spectrums
am Thierauge zu messen sind, eine brauchbare Handhabe bietet, um über
die Erregbarkeitsverhältnisse der untersuchten Netzhaut etwas Objectives zu
ermitteln und womöglich vergleichend-physiologische Kriterien für die Zuverlässigkeit
jener aus der subjectiven Beobachtung der eigenen bewussten
Empfindungen abstrahirten Anschauung über die Functionsweise der verschiedenen
Netzhautelemente beizubringen. Diesen Weg der Untersuchung