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desselben Geschlechts, hier wie meistens, Knaben,
erkrankt sind, paßt sich ganz der Analogie anderer erblicher
Krankheiten an. Allerdings wird das Bild dadurch etwas
gestört, daß ein Knabe ganz verschont gewesen sein soll.
Er lebte schon zu Riiders Zeit nicht mehr, doch habe ich
mich selbst an mir vom Yater vorgelegten Photographien
überzeugt, daß in einem Alter von ungefähr 8 Jahren an der
Haut seines Gesichtes und seiner Hände keine wesentlichen
Yeränderungeu bestanden. Die noch lebenden Schwestern
sind alle gesund; über die Art der Todesursache der im
Alter von 33 Jahren gestorbenen ist mit Sicherheit nichts zn
ermitteln. Sie soll monatelang für gravide gehalten worden
und dann ziemlich schnell zu Grunde gegangen sein. Jeden
falls bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß sie an Karzinom
litt. Rüder legt in seiner Besprechung besonderen Wert
auf die Nachforschung, ob in der Familie, besonders in auf
steigender Linie, Krebs irgendwelcher Art vorgekommen sei.
Er kommt dabei zu einem negativen Resultat. Da die
Karzinombildung aber doch entschieden etwas sekundäres
ist, will mir dies als nicht übermäßig wichtig erscheinen.
Auch dadurch, daß bei den Voreltern keinerlei Krankheits
erscheinungen zu Tage traten, sind nicht die geringsten Gegen
beweise gegen die Ererbung der Anlage gebracht. Wie bei
anderen analogen Leiden müssen wir auch hier annehmen,
daß die Disposition bei den Voreltern bestand, jedoch bis
zur vorigen Generation durch eine günstige Keimmischung
latent blieb; erst durch die Verwandschaftsheirat traf eine
Summe von krankhaften Anlagen aufeinander und führte zum
Ausbruch der Erscheinungen bei den Kindern. Vater und
Mutter unserer Patienten waren Geschwisterkinder. Sie
brachten vom gemeinsamen Großelternpaar ihren Teil krank
hafter Disposition mit und addierten es zu einander, so daß
die Summe genügte, bei den Kindern den labilen Zustand
aufzuheben. Der Vater ererbte seinen Teil durch die Ver
mittelung seiner Mutter, die Mutter den ihren durch die ihres