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Kupfer, Ainu, Messing, Gläsern, Steinzeng, Leine«,'
Bettzeug, Tischen, Stuhle», einem Sopha, Schra»,,^^
Csmmvden und anderem Hansgeräth, wozu auch ^
Zeugrolle gehört, öffentlich an den Meistbietende«
zwar in dem gewesenen Hause der Verstorbenen veF
werden. , r ■ ... --
Rendsburg, den 31. May 1323. - - '
Präsident, rA ļļ
Bürgermeistere und Rath hiŞ
Es ist bemerkt worden, daß man seit einiger Zeit A
der angefangen hat, todte Hunde und Katzen, Fleisch, %<
Jini) Ilnrakh verschiedener Art in den Stegengraben, ff '
auch «n mehreren andern Stellen hier in der Stadl.
Wasser zu werfen. Da dieser früher bereits wiedlkf«
verbotene Unfug auf keine Weise geduldet werden f««ļ|V
wirb solches unter dem Hinzufügen hiedurch bekan«l ^
iJincbt, daß, wer sich desselben wider Erwarten schuldig
chcn sollte, zu gewärtigen hat, mit einer den Um|W t( <
zu bestimmende» Brüche von 1 —ivRbtl. oderlg
der verwirkten Brüche entsprechenden Gefängnißstraft ^
zu werde».
Rendsburg, im Königlichen Polizeyamte,
' den 31, May 1323. r J
Berger.
Am Freytage, als de» 6ten Jnny d. I. Vormittags Ä
10 Uhr, sollen auf dem sogenannten Posthvfe hinter"
Hause des Herrn Capitains v. Gyldenkeldt: ^
zwei Kutschen, ein Cabriolet mit Zubehör, ein Schl«!,)>
ein Arbeitswagcn, eine Schlöpe und etwas altes
geschirr, , t
ut öffentlicher Auction auf sechswöchentlichen Credit, F
hinlängliche Sicherheit, verkauft werden.
Die zu verkaufenden Sachen sind den Tag vor der "
tlvn am Verkanfsortc zu besehen.
Rendsburg, den 31. May 182z.
H. H a ìtU^/
..Da ich seit 1790 so zu sagen alle Iuvelier 7 Arbeite« Ä-
'»^°i>elt der Landgräfin und Sr. Hochfürstl. D»
ļaucht des Herrn Landgrafen, auch überhaupt der ML
şşamilie persertkgk, und diese Hohen Personen wşş'