Full text : Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1857. (Band IV.)

Vertrauen  setzte,  und  seinen  Gegnern  stand  jetzt  kein  Hinderniss  mehr  im  Wege.  Der  Administrator ­
  hatte  auf  Baron  Görtz  Betrieb  die  Uneinigkeiten  mit  Dänemark  durch  den  Altonaer  Reeess
vom  17.  Juli  1709  einstweilen  beseitigt,  wie  es  scheint  ohne  Wedderkopps  Theilnahme.  Dieser
hielt  sich  in  Ilambnrg  auf,  ward  aber  gegen  Ende  des  Jahrs  1709  nach  Gottorp  eingeladen,  nachdem ­
  er  dort  zu  des  Administrators  Tafel  gezogen  worden,  arretirt  und  nach  der  Festung  Tönningen
gebracht;  sein  Schwager  Königstein,  den  man  gleichzeitig  hatte  arretiren  wollen,  hatte  sich
nach  Flensburg  geflüchtet,  sein  Vermögen  wurde  dem  Fürstlichen  Fisco  zugesprochen,  so  wie  Ws.
Vermögen  sequestrirt  wurde.  Ein  Fiirstl.  Patent  des  Administrators  Christian  August,  Gottorp
27.  Mai  1710,  fordert  Alle  uud  Jede  auf,  ihre  Beschwerden  gegen  Wedderkopp  anzugeben,  namentlich ­
  wenn  sie  durch  Geschenke  eine  Resolution  oder  Bescheid  erhalten  hätten,  dabei  ward  ihnen
Verschweigung  ihres  Namens  und  Aufrechthaltung  des  Bescheides  oder  der  Resolution  zugesichert.
Wer  die  Angabe  nicht  beschaffe,  gegen  den  solle  fiscaliter  eingeschritten  werden.  Es  ward  für  Ws.
Vermögen  der  Gottorfische  Cammer-Rath  Joh.  Bened.  Kays  er  zum  Curator  bestellt  und  diesem
am  22.  Januar  1710  Hofrath  Willi.  Christ.  Pincier  beigeordnet.  Die  Verhandlungen  des  Administrators ­
  Christian  August  mit  Dänemark  gingen  fort,  es  wurden  Abgesandte  nach  Copenhagen ­
  gesandt,  Dänemark  verspracli  26  December  1710,  sich  in  Ws.  Sache  passiv  zu  verhalten  und
einigte  sich  mit  dem  Administrator.  Der  junge  Herzog  Carl  Friedrich  schien  Aussicht  auf  den
Schwedischen  Thron  zu  haben  und  es  lag  die  Aussicht  nicht  fern,  dass  die  Administration  der
Vormundschaft  verlängert,  und  der  Administrator*)  den  Herzoglichen  Antheil  der  Herzogthümer
erwerben  könne.  Christian  August  schloss  5.  Januar  Dil  einen  Vergleich  mit  Dänemark  und
versprach  im  Januar  1713  vollkommene  Neutralität.  Die  Arrctirung  \\  s.  hatte  selbst  Cai  1  NH.
in  der  Türkei  gegen  das  vormundschaftliche  Regiment  aufgebracht**),  die  Frau  Geh.  Räthin  W.
wandte  sich  an  den  Kaiser,  der  Schwiegersohn  Ws.,  J.  Wich,  englischer  Gesandter  am  Gottorfer  und
Mecklenburger  Hofe  und  bei  den  Hansestädten,  ruhte  nicht,  der  englische  Minister  Bolingbroke
unterliess  nicht,  den  Gottorfer  Gesandten  Dernath,  der  in  England  Hülfe  suchte,  im  Juli  und  August
1713  auf  die  Härte  gegen  W.  aufmerksam  zu  machen.  Das  Anerbieten,  Wich  100,000  Rthlr.
Aussteuer  zu  geben,  ward  nicht  angenommen***).  Des  geflohenen  Königstein  nahm  sich  Dänemark ­
  an  und  später  auch  Wedderkopps.  Bekanntlich  hatte  Steenbock  nach  der  Schlacht  bei
Gadebusch  20.  Dccbr.  1712,  sich  nach  Holstein  und  Schleswig  gezogen  und  war  14.  Januar  1713  in
die  Herzogi.  Festung  Tönningen  gezogen.  Obgleich  Dänemark  darin  aniangs  eine  Verletzung  der
versprochenen  Neutralität  sah,  den  Herzogi.  Antheil  Schleswigs  dem  Königlichen  gleich  stellte,  und
das  Kirchengebet  für  den  Fürstl.  Antheil  Schleswigs  ändern  Hess;  so  schien  es  doch  nachher  durch
die  Versicherungen  des  Administrators  beruhigt.  Als  jedoch  nach  der  am  7.  Februar  1714  orfolgten
Uebergabe  Tönningcns  die  Befehle  des  Administrators  an  den  tapfern  und  braven  Herzogi.  Commandanten
  Z.  Wolf,  Steenbock  in  Tönningen  einzulassen,  bekannt  wurden****),  ward  der  Herzogliche ­
  Antheil  Schleswigs  von  Dänemark  eingezogen.  Schon  während  Tönningcns  Belagerung
ward  der  plenitudine  potestatis  am  23.  Juni  1713  erlassene  Befehl  des  Administrators  wenigstens
im  Allgemeinen  bekannt,  dass  der  Commandant  Zacharias  Wolf  zur  Handhabung  der  Justiz  und
zur  Abkehrung  des  sonst  dem  Etat  bevorstehenden  irreparabeln  Nachtheils,  den  gefangenen  Wodder ­
  kopp  von  unsem  und  Rechtes  wegen  vor  der  Uebergabe  der  Festung  durch  den  Nachrichter
*)  Nordalb.  Studien,  B.  2,  S.  18,  B.  5,  S.  304—316.
**)  Supplementura  vom  nordischen  Kriege,  Seite  120,  Freystadt  1726.
*«)  Nordalb.  Studien,  B.  2,  S.  100,  101,  107.
Faber,  Europ.  Staats-Canzley,  Th.  23,  S.  252—275.
            
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