Vertrauen setzte, und seinen Gegnern stand jetzt kein Hinderniss mehr im Wege. Der Administrator
hatte auf Baron Görtz Betrieb die Uneinigkeiten mit Dänemark durch den Altonaer Reeess
vom 17. Juli 1709 einstweilen beseitigt, wie es scheint ohne Wedderkopps Theilnahme. Dieser
hielt sich in Ilambnrg auf, ward aber gegen Ende des Jahrs 1709 nach Gottorp eingeladen, nachdem
er dort zu des Administrators Tafel gezogen worden, arretirt und nach der Festung Tönningen
gebracht; sein Schwager Königstein, den man gleichzeitig hatte arretiren wollen, hatte sich
nach Flensburg geflüchtet, sein Vermögen wurde dem Fürstlichen Fisco zugesprochen, so wie Ws.
Vermögen sequestrirt wurde. Ein Fiirstl. Patent des Administrators Christian August, Gottorp
27. Mai 1710, fordert Alle uud Jede auf, ihre Beschwerden gegen Wedderkopp anzugeben, namentlich
wenn sie durch Geschenke eine Resolution oder Bescheid erhalten hätten, dabei ward ihnen
Verschweigung ihres Namens und Aufrechthaltung des Bescheides oder der Resolution zugesichert.
Wer die Angabe nicht beschaffe, gegen den solle fiscaliter eingeschritten werden. Es ward für Ws.
Vermögen der Gottorfische Cammer-Rath Joh. Bened. Kays er zum Curator bestellt und diesem
am 22. Januar 1710 Hofrath Willi. Christ. Pincier beigeordnet. Die Verhandlungen des Administrators
Christian August mit Dänemark gingen fort, es wurden Abgesandte nach Copenhagen
gesandt, Dänemark verspracli 26 December 1710, sich in Ws. Sache passiv zu verhalten und
einigte sich mit dem Administrator. Der junge Herzog Carl Friedrich schien Aussicht auf den
Schwedischen Thron zu haben und es lag die Aussicht nicht fern, dass die Administration der
Vormundschaft verlängert, und der Administrator*) den Herzoglichen Antheil der Herzogthümer
erwerben könne. Christian August schloss 5. Januar Dil einen Vergleich mit Dänemark und
versprach im Januar 1713 vollkommene Neutralität. Die Arrctirung \\ s. hatte selbst Cai 1 NH.
in der Türkei gegen das vormundschaftliche Regiment aufgebracht**), die Frau Geh. Räthin W.
wandte sich an den Kaiser, der Schwiegersohn Ws., J. Wich, englischer Gesandter am Gottorfer und
Mecklenburger Hofe und bei den Hansestädten, ruhte nicht, der englische Minister Bolingbroke
unterliess nicht, den Gottorfer Gesandten Dernath, der in England Hülfe suchte, im Juli und August
1713 auf die Härte gegen W. aufmerksam zu machen. Das Anerbieten, Wich 100,000 Rthlr.
Aussteuer zu geben, ward nicht angenommen***). Des geflohenen Königstein nahm sich Dänemark
an und später auch Wedderkopps. Bekanntlich hatte Steenbock nach der Schlacht bei
Gadebusch 20. Dccbr. 1712, sich nach Holstein und Schleswig gezogen und war 14. Januar 1713 in
die Herzogi. Festung Tönningen gezogen. Obgleich Dänemark darin aniangs eine Verletzung der
versprochenen Neutralität sah, den Herzogi. Antheil Schleswigs dem Königlichen gleich stellte, und
das Kirchengebet für den Fürstl. Antheil Schleswigs ändern Hess; so schien es doch nachher durch
die Versicherungen des Administrators beruhigt. Als jedoch nach der am 7. Februar 1714 orfolgten
Uebergabe Tönningcns die Befehle des Administrators an den tapfern und braven Herzogi. Commandanten
Z. Wolf, Steenbock in Tönningen einzulassen, bekannt wurden****), ward der Herzogliche
Antheil Schleswigs von Dänemark eingezogen. Schon während Tönningcns Belagerung
ward der plenitudine potestatis am 23. Juni 1713 erlassene Befehl des Administrators wenigstens
im Allgemeinen bekannt, dass der Commandant Zacharias Wolf zur Handhabung der Justiz und
zur Abkehrung des sonst dem Etat bevorstehenden irreparabeln Nachtheils, den gefangenen Wodder
kopp von unsem und Rechtes wegen vor der Uebergabe der Festung durch den Nachrichter
*) Nordalb. Studien, B. 2, S. 18, B. 5, S. 304—316.
**) Supplementura vom nordischen Kriege, Seite 120, Freystadt 1726.
*«) Nordalb. Studien, B. 2, S. 100, 101, 107.
Faber, Europ. Staats-Canzley, Th. 23, S. 252—275.