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unterscheidet drei Haupt - Methoden: das Discurh-en, Dictiren und Examiniren, die erstere Art sei
wegen des Triebs zum Müssiggang, der durch die natürliche Beschaffenheit der meisten Körper
unter unserm Himmelsstrich sonderlich, was die Liebe zur Bequemlichkeit betrifft, noch mehr gestärkt
wird, die bequemste für die studir. Judend. Der Lehrer aber müsse besonders in diesen Ländern, wo
alle Processe mündlich und durch Dictiren geführt würden, seine Zuhörer nicht blos zum Diseurs,
sondepi auch zu Dictatis gewöhnen, die grössere Aninuth des Discurses sei von kurzer Dauer. Die
Examinir-Methode sei von Thomasius empfohlen , aber leider scheuten die meisten Studirenden sich
vor dieser Lehrart, und ausser den Privatissimis kämen in Kiel Collegia axaminatoria selten zu
Stande oder waren nicht von „gewünschter Daurung“. Der Verfasser hofft seine Vorlesung über
das Natur- und Völkerrecht in einem Vierteljahre zu beendigen.
Der reformatorische Eifer Amthors geht aus den angeführten Programmen deutlich hervor,
aber auch sein Eifer, die Studirenden zum fleissigen Arbeiten zu gewinnen; er sagt der Jugend
manche nicht angenehme Wahrheiten, aber erklärt dabei, dass er als aufrichtiger Stu den ten f reu nd
ihnen nicht nur mit Lobsprüchen die Ohren, kitzeln, sondern ihnert auch die Fehler und ThorheiteU
vor Augen stellen müsse.
Für den Winter 17]§ kündigte A. die einheimische (domestica) Rechtswissenschaft an, welche
er mit der Erklärung der Landgerichtsordnung beginnen werde. Im Sommersemester 1713 versprach
er den vierten Theil dieser Ordnung namentlich, die Haubenbandsgerechtigkeit zu expliciren und mit
dem Anfang der Landgerichtsordnung dann zu beginnen, wenn nach hergestelltem Frieden mehrere
Studirende des Landes sich einfinden würden.
Schon im Jahre 1713 war A. von dem Könige Friedrich IV. zum Canzleirath ernannt, wie er
in dem Verzeichnisse der Vorlesungen für den Winter 17|£ angab. A. hatte 1709 und 1712 Gedichte
auf Friedrichs IV. Rückkehr aus Italien und auf seine Ankunft in Preetz gedichtet; ein anderes
Gedicht vom 11. Octob. 1713 auf den Geburtstag des Königs zeigt, dass derselbe ihm seine Huld
erwiesen*). Schon im May 1713 besang Amthor den Körnig Friedrich I V. wegen der Gefangennahme
der Steenboclcschon Armee. Am 12. Octb. 1714**) erhielt A. eine Königliche Restallung als König
licher Historiograph und Präsident der Stadt und Festung Rendsburg, er kündigte jedoch noch für
das Wintersemester 17 ff Vorlesungen in Kiel an, verliess aber dann, ohne Abschied von dem Herzog
lichen Administrator, — da ihm auf seine wiederholte Bitte um Entlassung keine Antwort gewor
den — Kiel. Im Jahre 1714 erschien ohne Druckort, und ohne Angabe des Verfassers, Amthors
schon früher verfasster historischer Bericht von dem gegenwärtigen Zustande der Schleswig-Holstei
nischen Ritterschaft und ihrer Privilegien. Der Verfasser sagt in der Vorrede, er habe bei dieser
Schrift keine gefährliche Intention gehabt, sondern sei ein Mann, der vor der hochlöbl. Schleswig-
Holstein. Ritterschaft alle Veneration hege, die man einem so illustrcn Corps billigerlnassen schuldig
sei. Der Bericht ist mehr eine politische als juristische und historische Arbeit, er sucht, wo möglich,
Alles aus Klugheit und Absichtlichkeit herzuleiten. Er giebt vier Ursachen an, durch welche der
Schleswig-Holstein. Adel berühmt geworden: Verdienst, Alterthum, Privilegia und Reichthum. Die
Bürger in den vornehmsten Schleswig- und Holsteinisch, sonderlich fürstlichen Städten seien grössten-
theils so philosophisch gesinnt, dass sie den Reichthum verachten oder doch lieber entbehren als durch
SorgSainkeit und Arbeit erwerben wollen. Es sei im Interesse der Landesherrschaft, die Ritterschaft
*) Nach dem Pvotocoll der jurist. Facultät hat A. bei dem Gedicht zum 11. Oct. 1713 geschrieben, „thue mich zu
gleich vor der aus unverdienter Künigl. Hulde mir jüngsthin allergnädigst beigelegton Cantzeley-Kaths-Bedienung bedanken“.
*') Das Schreiben Arnthors an das acad. Consistor. in welchem derselbe erzählt, dass er am 3. Sept. 30. Nov. 1713
und 1. Nov. 1714 seinen Abschied gesucht, ist wbhl durch einen Schreibfehler von 1714 18. Jan. datirt, es wird 1715 sein sollen.