Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

52 
sein Lebtag nichts weiter als ein Collegium institut. zu Hinteln gehört, das übrige aber, was er wisse, 
hernach allererst als ein Ambtsverwalter hernach als Regiments-Auditeur und Hofmeister bei dem 
jungen Baron Görtz durch Privatlesung acquiriret und von dessen Bruder sei er auch allhies. Univ. 
und jurist. Fac., ohngeachtet er weder Docter noch Licentiatus war, mit Gewalt obtrudiret worden, er 
habe zu den studiis theoret. niemalen Lust gehabt, daher er auch, so iange er Professor, nie einen 
rechten autorem sondern allezeit kleine Compendia zum Lesen erwählet, deshalb sei ihm Harpprechts 
Arbeit, der die Pandekten ex professo ad ductum Lauterbachii et Strykii zu lesen und die Jugend auf 
solide Weise zu informiren angefangen, anch die corpora juris in die lectiones zu bringen und leges 
aufzuschlao-en begehret, ungenehm gewesen, Vogt habe die Studiosos persuadirt, auf fremde Universit. 
zu gehen. Vogt trat in die Dienste des Herzogs Friedrich Carl von Plön und Norburg und nahm 
Theil an dessen Streitigkeiten mit dem Herzog von Rethwisch*). Im J. 1730 ward Vogt als Professor 
primarius nach Kiel zuriickgerufen, er ward auch zum Generalfiscal ernannt, sein Gegner Harpprecht 
hatte 1728 die Universität Kiel verlassen**), neben Vogt lehrte Friedr. G. Struve und J. Z. Hartmann. 
Während seiner Anwesenheit in Plön wird wohl Vogt seine nur handschriftlich vorhandene Unter 
suchung vom Zustand und Recht der adeligen Lehngiiter im Herzogthum Holstein***) geschrieben 
haben. Im Juni 1730 fand unter Vogts Präsidio die Inauguraldisputation von L. Fr. Hudemann, einem 
Friedrichsstädter, statt, die Dissertation: prudentiae legislatoriae specimen giebt einige allgemeine 
Sätze über die Gesetzgebung, sie habe auf die Gewohnheiten zu achten und diese nicht ohne beson- 
dern Grund aufzuheben. Bei dem Antritt des Prorectorats hielt Vogt 14. Mai 1732 eine oratio de 
majestate imperantium legibus alligata. Nach Erwähnung der 1. 4. c. d. legibus und anderer Stellen 
des Römischen Rechts über die Beschränkung der Regenten sucht der Redner Machiavell zu recht- 
fertigen gegen die Ansicht, dass derselbe die Tyranney gepredigt und gewollt habe. Dass dies nicht 
sein Wille sei, zeigten seine Discurse über Livius; wer wie Aristoteles die Sophistik darlege, sei darum 
kein Sophist, schon Boccalini habe gesagt, Machiavell habe den Schafen Hundszähne gegeben. Im 
folgenden Jahre 1733 ward eine lateinische Rede Vogts gedruckt, durch welche er auf Befehl des 
Rectors und Canzlers (des Herzogs Carl Friedrich) dem jurist. Dekan J. Z. Hartmann die Vollmacht 
ertheilte, Joachim von Friccius zum Doctor* juris zu creiren. Die Rede vertheidigt den Werth der 
akademischen Würden, welche dadurch nicht verringert werden könnten, dass einzelne Unwürdige 
zu Doctoren ernannt seien. Als Fiscal führte Vogt den Prozess gegen Bassewitz. Diesen renommirten 
Mann berühren wir hier nur, um den Zustand zu charakterisiren, in dem damals der Staat sein 
musste, und um dadurch manche angeführte Umstände zu erklären. B. schrieb sich selbst ein don 
de plaire zu, rühmte sich einer physionomie des prevenants und glaubte mit seinem genie fertile die 
Sachen beim premier coup d’oeil zu durchschauen. Bei der dänischen Occupation Schleswigs verlor 
er im März 1713 sein Amt Husum, ward mit einem Secretär Christ nach Berlin geschickt, um am 
dortigen Hofe Hülfe zu suchen. Obgleich Bassewitz sich rühmte, dass der König von Preussen vor 
ihn portirt und er mit dem Könige content sei, erreichte er schliesslich doch, obgleich er alles Mögliche 
für Preussen hoffen Hess, wenn der junge Herzog Carl Friedrich König von Schweden würde, nur 
gute Wünsche für den Herzog von Holstein, der ohne Land war. Bassewitz ward dann im Decbr. 
1713 nach Petersburg geschickt, er glaubte sich auf seine Bekanntschaft mit Menzikoff stützen zu kön- 
*) (Hansen) Ton (len Plönischen Länden. Plön 17 59 S. 348 u. 349. 
**) Im index des Sommerseinesters 1728 sagt Harpprecht: lautiore conditione mactatus Musis Cimbricis, faustissima 
quaeque interque ea dignum praecipue successorem preeatus atque propediem arbiturus extremum valedicit. 
***) Vergleiehe Verzeichniss der Handschriften der Kieler Universitätsbibliothek B. 1. S. 136. 137. Eine gedruckte 
Nachricht von dem seit 1682 beim Kaiserl. Kammergericht rechtshängig gewesenem Processu das adel. Lehen-Guth Bothkamp 
betreffend. Kiel 1726 4. wird Vogt zugeschrieben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.