Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

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massen wieder cassivet worden, Er unterdessen sich noch immerzu hier aufhält und seine Restitution 
zu erhalten grosses bruit machet, auch dass solches der Herr Cammerpräsident zu effectuiren ver 
sprochen, ohnverschämt öffentlich ausgiebt; so bann ich Pflichten halber nicht umbhin, seiner auch 
noch zu gedenken, damit I. K. Hoheit klar sehen können, was grosser Schaden der Academic durch 
seine Wiederannahme Zuwachsen werde 
Der vierte und letzte war der nunmehro cassirte Heubel, von dessen Reception, ob solche denen 
oballegirten statutis gemäss**) und gnädigste Herrschaft deren Wissenschaft gehabt habe, oder nicht, 
ich dermalen weiter nichts melden, sondern allein dieses anzeigen will, dass Er, Heubel, die jura nie 
mahlen recht und solid studiret, sondern allein von der Elistorie und jure naturae etwas Weniges 
gelernet. Dahero hat Er auch nicht ein einiges specimen academicum vorzuweisen, geschweige denn, 
dass Er einen Gradum hätte, examiniret und per consequens bey der Faoultät zu sitzen tüchtig 
wäre, sondern es bestehet seine ganze Kunst auf Pralerey und Grosssprechen, derowegen Er denn 
auch gleich bey seiner Hieherkunft grosse Thaten zu thun versprochen», aber das Geringste nicht 
prästiret, sondern anstatt er am Michaelis angelanget, auch solcher Zeit seine orationem inauguralem 
hätte thun sollen, so forderte er allein von mir als damaligem prorectore unter allerhand vorgege 
benen vor I. K. H. in Schweden verrichtet haben sollenden geheimen Expeditionen (KX) Rthl. ex 
fisco academico und als ihm solche ohn Hochfürstliche Ordre nicht geben konnte noch wollte, decla- 
rirte er sich hautement, er wolle von Stund an mein Feind sein, die Falsche Parthey ergreifen, 
wider mich schreiben und was dergleichen mehr. Ich dehortirte ihn zwar selbst und vermahnte ihn, 
neutral zu bleiben, andere Ehrliebende thäten ein Gleiches, aber umsonst, er ging von hier wieder 
auf Hamburg, machte allda mit dem berufenen Schiff'sbeckischen Gazettier Weichmann, dem Altonaischen 
Calumnianten Archenholtz, so des Prof. Arpe Schwager, sodann denen allhiesigen Professoribus Muhlio, 
Voglen und Arpen genaue Correspondenz und Freundschaft und verging daher fast keine Woche, 
dass nicht entweder von Muhlio und seinem Anhang etwas Glorieuses, von mir aber und andern 
ihnen unangenehmen Professoribus, in specie dem Doctor Frisen, etwas Despectirliches oder Ehren- 
-•■) Jlarpprecht irrt in diesem Punkte. Die Fncultät bat nach dem Facultäts-Protocoll wiederholt 1697 und 1706, es 
mögten nicht mehr als drei ordentliche Profess, und kein ausserordentlicher so ernannt werden, dass er an den Emolumenten etc. 
Tlieil nehme, aber die Regierung ging auf die Bitte nicht ein. 
**) Die Ernennung eines vierten Ordinarius war nicht gegen die Statuten der Faeultiit. Nach dem bei Errichtung der 
Universität festgestellten Plan sollte die jurist. Facultät aus fünf Professoren bestehen. 
laubet, auch Ihr nicht mehr salariret, sondern wie schon erwehnot, Eures Professorate gänzlich ver 
lustig sein sollet und solches Euch zur wohlverdienten Strafe, Andern aber zur Warnung diene. 
Auf Heubels Entlassung dürften Harpprechts Berichte an die Regierung nicht ohne Einfluss 
gewesen seih, wenn auch eingeräumf werden muss, dass Heubels Auftreten nicht eben vorsichtig, 
dass er nach seinen Studien wohl mehr Historiker als Jurist war. In der schon erwähnten Relation 
llarppr.’s an den Herzog vom 3. Febr. 1724, welcher nach dem Eingang andere vorausgingen, sagt er: 
Facultas juridica sollte nach Herzog Friedrichs gnädigster in protocollo fac. jurid. enthaltenen Dispos.*) 
und Versicherung regulariter und damit die Leute desto besser salarirt werden können, aus drei 
qualif. und der Rechte gewürdigten Professoribus ordinariis und jüreconsultis bestehen, es ist aber 
dieser numerus vor einem Jahre durch des neu angenommenen Professoris juris naturae et gentium 
Heubels Anknnft bis auf vier vermehret worden und habe ich aus unterthän. Respect —, ohngeachtet 
des mir dadurch an denen Facultäts-Einkünften zugewachsenen Schadens, auch von diesem Mann 
wider mich ganz ohnverdienet, allein zu Muhlii, Vögten und ihrer Adhärenten Vergnügen, erregten 
Verfolgung darwider bis dahero nicht moviren wollen, alldieweil aber Er kurz darauf wohlverdienter
	        
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