erlassen worden. Nach Wedderkopps Sturz im Jahre 1709 regierte Görtz unter der vormundschaft-
schaftlichen Administration; nach dessen Entfernung trat Henn. Friedr. von Bassewitz an seine Stelle;
durch Rescript vom 2. Sept. 1719 ward Geh. Rath II. F. Bassewitz zum Curator ernannt und Muh-
Uns, der aber durch Beseitigung seines Verwandten Wedderkopp an Einfluss verloren hattte*), ward
ihm adjungirt. Bald nach diesem von Hamburg aus erlassenen Rescript trat der mündig gewordene
Herzog Carl Friedrich seine Reise an, die ihn nach Russland führte, er vermählte sich 1724 mit der
Grossfürstin Anna und kam erst 1727 nach Holstein zurück. In der Zeit von 1713 bis 1720 war
der Landesherr nicht im Besitz seines Landes, und gewann 1720 nur seinen Holstein. Landestheil
wieder, die Universität war freilich nicht ganz ohne Verbindung mit der ausser Landes befindlichen
Landesherrschaft, diese ernannte 1719 Professoren, wie Arpe, Heuhel, und früher Koes, für deren
Besoldung sie nicht sorgen konnte; die Universität war gewissermassen sich selbst überlassen, hing
jedoch zur Zeit der Besetzung des Herzogi. Antheils von Dännemark ab, von Kopenhagen aus ward
1719 Frise zum Professor ernannt. Wegen ihrer Einkünfte war die Universität auf Bordeshohn an
gewiesen, aber die Besetzung des Landes, die Kriegsunruhen und Bedrückungen standen der regel
mässigen Hebung der Salare und dem geordneten Zustande der Univers. entgegen, wenn auch der
König manche Milderungen**) eintreten liess; das Herzogliche Convikt, durch welches unbemittelte
Studirende unterhalten werden sollten, hat grössten Theils seine Einnahme aus. dem Herzogthume
Schleswig zu ziehen, jedoch verhinderten der Krieg und die Unruhen längere Zeit die Zahlungen,
noch im Jahre 1726 war selbst Dithmarschen im Rückstand mit den Conviktzahlungen. Nach der
Restitution des Herzogs ward eine Visitationscommission, bestehend aus: Joach. Otto Bassewitz, Pech-
lin und Classen ernannt, welche Auskunft über die Vergangenheit fordern und das Beste der Uni
versität fördern sollte, sie fand manche Hindernisse, Harpprecht scheint mit seinen Ansichten bei
ihr nicht ganz durchgedrungen zu sein, und wandte sich am 3. Febr. 1724 an den Herzog mit der
erwähnten Relation. Die Universitätsgebäude waren, nach 11., verfallen, der in der Nähe befindliche
Küchen- und Baumgarten, den früher Prof. Opitz gemiethet, sei nach dem Reglement vom 14. März
1702 der medicinischen Facultät übergeben, würde aber von dem Prof, der Medicin Waldschmidt***)
benutzt. Baron Görtz habe seinen frühem Maitre d’hotel d’Arbemon****) zum ordentlichen Professor
'‘) An der Visitationscommission, die 1711 nach Kiel gesandt wurde, nahm Muhlius keinen Antheil.
*“) Auf Vorstellungen der Universität wurden durch Königliches Rescript vom 3. May 1713 die Häuser der Profess,
von der der Stadt Kiel aufgelegten Brandschatzung befreit, am 10. Nov. 1714 ward die Universität von der Vermögenssteuer
eximirt, 22. Jan. 1715 wurden auch die Wittwen und Kinder der Professoren von der für 1714 angesetzten Kriegssteuer so wie
am 30. Aug. 1717 die Professoren, deren Frauen und Kinder von der ausgeschriebenen Kopfschatzung befreit. Durch Königl.
Rescript vom 10. März 1714 ward befohlen, aus den Bordesholmer Amtsrevenüen die Salarien an die Universität für das ver
flossene Jahr zu zahlen und damit zu continuiren, indess fand doch eine regelmässige Zahlung nicht statt. Für die Jahrei 718
und 1719 war ein Theil der Besoldungen gezahlt, ein anderer in Rückstand geblieben. Die Zahl der Conviktoristen ward durch
Herzogliche Resolution vom 20. Septb. 1726 „bei den anhaltenden beschwerlichen Zeiten und da die aus Unserm Herzogthume
Schleswig zum Unterhalt des Conviktorii gewidmeten Gelder nicht einfliessen“ auf 26 Studirende redücirt: Jeder Conviktorist
sollte wöchentlich 24 Schill. Vergütung geben.
***) Nach einem Rescript vom Septb. 1727 sollte dieser Garten dem Apotheker Christiani überlassen werden, 17 26
hatte Harpprecht ihn gemiethet.
***'*) In der Bestallung Joh. IT. d’ Arbemons zum ord. Professor der französ. Sprache wird er vormaliger Professor
der Wolfenbüttler Akademie genannt, seine Ernennung ist von dem Administrator 27. Aug. 1707 im Königlich Schwed. Haupt
quartier zu Altranstedt unterschrieben. .Das Consistor. machte eine Vorstellung dagegen, dass d’Arbemon ins Consistorium zu
recipircn, an Wedderkopp, der damals in Hamburg lebte, auch Al. Carl Curtius, der doch doctor mod. et juris gewesen, sei
als Prof. gall, et ital. ling, nicht Mitglied des Consistorii geworden, auch sei d’Arb. Katholik. — Wir finden d’Arbemon nicht im
Consistorio. F. Al. Curtius ward gleich bei der Stiftung der Universität, aber nur als ausserord. Professor der französ. und
italienischen Sprache angestellt, und es passt deshalb die Argumentation nicht. Curtius ward 1668 nach der ersten Visitation