Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

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der französichen Sprache und dessen Sohn zum Fechtmeister gemacht, so wie G. seinen frühem 
Bedienten la Montague zum Tanzmeister ernannt habe, auch sei ein Bereuter Bötticher mit hoher Besol 
dung angestellt. Harpprecht räth der Regierung, die Verordnung*) zu erneuern, dass den säumigen 
Lehrern wegen jeder versäumten Lection ein pro Cent von ihrem Salar abgezogen und dieses Ne- 
glectengeld unter die fleissigen Professoren vertheilt werde, dass zu dem Ende die Pedellen die Ver- 
säumnisse notiren und darüber monatlich berichten sollten, er meint, dies gereiche den Professoren 
nicht zur Schande. Nach dem Reglement von 1707 sollte jeder Professor die lectiones publicas nicht 
in seinem Hause, sondern sowohl des Winters als des Sommers, es sei denn, dass die Kälte zu gross 
und sowohl die docentes als discentes sich nicht davor bergen könnten, in auditorio publico halten. 
Harpprecht klagt seine Collegen an, dass sie nicht in den öffentlichen Auditoriis läsen, schildert aber 
zugleich die Hörsäle als ganz verfallen. Damit die Kälte nicht als Vorwand, die öffentlichen Hör- 
säle unbenutzt zu lassen, gebraucht werde, giebt Harppr. den Rath, dass entweder jährlich aus den 
Bordesholm. Waldungen 30 bis 40 Faden Holz geliefert würden, oder die Studirenden, wie auf an 
dern Universit. üblich sei, jährlich jeder 1 Mark für Lignalien zahlten. Das Collegium Professorum 
will H. a capite ad calcem gesäubert wissen, Muhlius wird wegen seiner Intriguen, seines Unfleisses, 
seines Mangels an strenger Orthodoxie getadelt, er habe seit 12 Jahren keine Collegia gelesen und 
nur eine disputatio de missione Danica, die dem Könige von Dänemark dedicirt sei, gehalten. Den 
Professor Frise**) lobt H. als einen orthodoxen und eifrigen Theologen, so neben II. das vor denen 
Auditoriis, theologieo und juridico, gewachsene Gras untertreten helfe, Frise habe die studiosos theo- 
logiae, so grösstentheils Königliche Unterthanen, bis daher allein informiret, müsse aber derentwillen 
viele üble Nachrede leiden, dass die wenigen bei Muhlio frequentirenden seine lectiones publicas 
nicht einmal besuchen düVften. Vogt und Arpe, die beiden juristischen Collegen des Referenten, 
schildert II. als unfleissig etc. Waldschmidt, der einzige medic. Prof., hinge seiner Praxis auf dem 
Lande nach, seine eignen Söhne würden von J)r. Richter in der Medicin infbrmirt. In der philos. 
Facultät sei Hannemann, der Professor der Physik, ungefähr 85 Jahr alt***) und habe einen Fuss 
zugleich mit dem Juristen S. II. Sannemann und dem Philosophen Nicol. Mauritius wegen Mangel an Fleiss im Lesen und, 
weil sie es sonst an Vielem ermangeln lassen, entlassen. . In den gedruckten indices der Vorlesungen ist Curtius nicht genannt, 
obgleich doch sonst ausscrord. Professoren aufgeführt sind, so 16y| die Theologen Wasmulh und Franck, die freilich auch 
beide ordentliche Professoren der philos. Fac. waren, auch der Jurist Rosmarin, ausserord. Professor, steht in demselben Vor- 
zeichniss. Vergleiche Torquatus inauguratio p. 80, Chronik der Universität Kiel 1854 S. 15. 
*) Nach der Verfügung vom 2. April 1666 soll dem Lehrer wegen jeder nach den eingesandten Monats Verzeichnissen 
versäumte Stunde, hei angestellter Visitation der Universität, ein gewisses Geld vom Salario abgezogen werden, am 22. Mai 1668 
ward diese Bestimmung „Unmassen dasselbe auch auf andere Akademien Herkommens und gebräuchlich“ wiederholt und der 
Abzug zu A K. fiir jede versäumten Lection bestimmt; cs soll nach Verfügung vom 10. August 1671 diese Strafsumme bei der 
Prorcctoratswahl zur Hälfte allen Professoren, zur andern Hälfte den Professoren der Facultät, zu welcher der Säumige gehört, 
zufallen, der famulus communis soll acht haben und dem procancellario referiren, wer da lese oder nicht. In dem von Wedder- 
kopp und Muhlius entworfenen, 27. Jan. 1707 bestätigten, Reglement ward nochmals injungirt, dass jeder Professor monatlich 
sub tide juramenti numerum lectionum publ. et privatarum spceificire und alle Viertel Jahr nach Hole sende, und bestimmt, 
dass die lectiones publicas in dein auditorio publico gehalten werden, wenn nicht die Kälte zu gross sei. Die Aufsicht durch 
die Pedellen-ward 1707 nicht wiederholt. 
*•) ])cr Prediger Martin Frise aus Ripen ward am 25. Septb. 1719 von dem Könige von Dänemark zum Prof, der 
Theologie ernannt. Das Consistorium beschloss diese Ernennung ad sereniss. zu melden, Frise muss später vom Herzoge bestä 
tigt sein, in einem Bericht von 1746 sagt er, er sei 1721 vom Herzog Carl Friedrich zum dritten Prof, der Theologie erpannt 
worden. Im Juli 1723 reiste er nach Altorf und ward daselbst nach gehalt. Disput, bei dem Jubiläum Doctor der Theologie. 
Die Diss. handelte de bonis motibus intends. Er hatte in Copenhagen studirt und war daselbst 1712 Magister der Philosophie 
geworden. 
«**) Joh. Ludwig Hannemann starb nach dem unpartheyisehen Corresp. auf 1724 No. 123 und 124 am 25. Octb. 
1724 er ward 84- Jahr alt war geboren in Amsterdamin, studirtc erst Theologie, dann Medicin, ward 1675 Prof, der Physik 
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