Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

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spondere in andererWeise abgeleitet; denn, das ist der Gedanke des Fes tu s, Verrius 
hätte bedenken sollen, dass sponsus .offenbar denselben Wortstamm mit -spondere 
gemein hat. Aber bei diesem Vorwürfe gibt er doch zugleich zu besserer Erklärung 
zu verstehen, dass Verrius diess freilich nicht in demselben Kapitel gethan, dass er 
nicht bei Erörterung des Worts spondere zweierlei Ableitungen aufgestellt, sondern 
dass er sponsus als ein selbständiges Wort unter selbständigem Kapitel behandelt und 
dafür eine von spondere unabhängige Herleitung gegeben habe. 
Also ausdrücklich sagt Verrius Nichts über das Erforderniss von res' divinae 
interpositae bei allen sponsiones; er sagt nicht, quod qui spondent etc., sondern 
quod ii ge. sponsus et sponsa etc. — Aber sagt er vielleicht mit diesem letztem 
Ausspruche zugleich den erstem implicite mit als nothwendige Voraussetzung? Das 
liesse sich nur annehmen, wenn kein Grund denkbar wäre, warum Verrius speciell 
für die Verlobten seine res divinae gemeint haben könnte; denn ist ein solcher 
Grund, eine Beziehung auf diese — nicht als Contrahenten einer sponsio, sondern 
als künftige Ehegatten — nachweisbar, so fällt natürlich jede Schlussfolgerung auf andre 
sponsiones hinweg. 
Ich meine nun, dass eine Beziehung der res divinae auf Verlobte als solche 
denkbar und naheliegend sei. Man mag unter res divinae interpositae die Auspi- 
cien, oder im Zusammenhang mit der ursprünglichen Bedeutung von ovrovMi Opfer 
oder allgemein: religiöse Gebräuche verstehen, so wird sich eine Erklärung leicht 
finden lassen, sobald man nur im Auge behält, dass Verrius, wie die Worte zeigen, 
nicht eine Entstehung der Sponsalien, des Verhältnisses zwischen sponsus und 
sponsa durch res divinae interp. bezeichnen, sondern nur sagen will, dass sponsus 
und sponsa als solche — nachdem sie bereits verlobt sind — anovScts rebus divinis 
interpositis faciant. Sie heissen, meint er, sponsus und sponsa, weil es in der Be 
stimmung ihres Verhältnisses liegt, „(ntcv^ocs rebus divinis i. facere,“ weil diess im 
Zweck ihrer Vereinigung, der Sponsalien, liegt. — 
Fassen wir den Ausspruch des Verrius in dieser Weise auf, so liegt die Er 
klärung sehr nahe. Dann meint er unter dem Bündnisse, welches sponsus und 
sponsa mit einander schliessen sollen, „rebus divinis interpositis,“ nichts Andres als 
das Ehebündniss, unter den res divinae aber die religiösen Gebräuche und So- 
lennitäten, die bei der Eheschliessung üblich waren. Dass die Verlobten die Bezeich 
nung sponsus und sponsa schon vor Abschliessung der (nrov^öis führten, konnte ihm 
kein Bedenken erregen, da er seine Etymologie auf die Bestimmung des Verhält 
nisses stützte; 30 ) darum und wegen der ursprünglich religiösen Bedeutung der Worte 
3 “) Aehnllch wie das deutsche „Braut“ im Gr] in n> ’sehen Wörterbuch B. II. S. 331. von 
skr. praudhä (part. p. v. pravah) hergeleitet und erklärt wird als bezeichnend diejenige, die heini 
ge führt wird. #
	        
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