15
spondere in andererWeise abgeleitet; denn, das ist der Gedanke des Fes tu s, Verrius
hätte bedenken sollen, dass sponsus .offenbar denselben Wortstamm mit -spondere
gemein hat. Aber bei diesem Vorwürfe gibt er doch zugleich zu besserer Erklärung
zu verstehen, dass Verrius diess freilich nicht in demselben Kapitel gethan, dass er
nicht bei Erörterung des Worts spondere zweierlei Ableitungen aufgestellt, sondern
dass er sponsus als ein selbständiges Wort unter selbständigem Kapitel behandelt und
dafür eine von spondere unabhängige Herleitung gegeben habe.
Also ausdrücklich sagt Verrius Nichts über das Erforderniss von res' divinae
interpositae bei allen sponsiones; er sagt nicht, quod qui spondent etc., sondern
quod ii ge. sponsus et sponsa etc. — Aber sagt er vielleicht mit diesem letztem
Ausspruche zugleich den erstem implicite mit als nothwendige Voraussetzung? Das
liesse sich nur annehmen, wenn kein Grund denkbar wäre, warum Verrius speciell
für die Verlobten seine res divinae gemeint haben könnte; denn ist ein solcher
Grund, eine Beziehung auf diese — nicht als Contrahenten einer sponsio, sondern
als künftige Ehegatten — nachweisbar, so fällt natürlich jede Schlussfolgerung auf andre
sponsiones hinweg.
Ich meine nun, dass eine Beziehung der res divinae auf Verlobte als solche
denkbar und naheliegend sei. Man mag unter res divinae interpositae die Auspi-
cien, oder im Zusammenhang mit der ursprünglichen Bedeutung von ovrovMi Opfer
oder allgemein: religiöse Gebräuche verstehen, so wird sich eine Erklärung leicht
finden lassen, sobald man nur im Auge behält, dass Verrius, wie die Worte zeigen,
nicht eine Entstehung der Sponsalien, des Verhältnisses zwischen sponsus und
sponsa durch res divinae interp. bezeichnen, sondern nur sagen will, dass sponsus
und sponsa als solche — nachdem sie bereits verlobt sind — anovScts rebus divinis
interpositis faciant. Sie heissen, meint er, sponsus und sponsa, weil es in der Be
stimmung ihres Verhältnisses liegt, „(ntcv^ocs rebus divinis i. facere,“ weil diess im
Zweck ihrer Vereinigung, der Sponsalien, liegt. —
Fassen wir den Ausspruch des Verrius in dieser Weise auf, so liegt die Er
klärung sehr nahe. Dann meint er unter dem Bündnisse, welches sponsus und
sponsa mit einander schliessen sollen, „rebus divinis interpositis,“ nichts Andres als
das Ehebündniss, unter den res divinae aber die religiösen Gebräuche und So-
lennitäten, die bei der Eheschliessung üblich waren. Dass die Verlobten die Bezeich
nung sponsus und sponsa schon vor Abschliessung der (nrov^öis führten, konnte ihm
kein Bedenken erregen, da er seine Etymologie auf die Bestimmung des Verhält
nisses stützte; 30 ) darum und wegen der ursprünglich religiösen Bedeutung der Worte
3 “) Aehnllch wie das deutsche „Braut“ im Gr] in n> ’sehen Wörterbuch B. II. S. 331. von
skr. praudhä (part. p. v. pravah) hergeleitet und erklärt wird als bezeichnend diejenige, die heini
ge führt wird. #