Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

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spondere würde, meint Festus, auch zur Erklärung der Formen sponsus und sponsa 
genügt haben Zur Entschuldigung des Verrius bemerkt er, derselbe müsse wohl 
seine eigne Erklärung des spondere vergessen gehabt haben; aber dass er diese 
Herleitung aus dem Griechischen billige, sagt er mit keinem Worte. So erklärt er 
auch unter einer besondern Rubrik (p. 149. 150) spondere einfach für dicere und 
so scheint ihn auch Paulus Diaconus verstanden zu haben, der in seinen Auszug 
(v. spondere) nur diese Erklärung aufgenommen hat. 
4. Es bleibt endlich noch übrig ein Zeugniss des eben genannten Paulus 
Diaconus (f799), der in seinem Auszuge (excerpta ex libris Pompeji Festi de signi- 
ficatione verborum lib. III. p. 59 ed. Müll.) zu dem Worte: consponsor als Erklärung 
das Wort conjurator setzt. Man hat darin neuerdings „ein höchst wichtiges Argument“ 
erblickt 32 ) und freilich wäre es das, wenn man 33 ) den Schluss: „Wenn consponsor = 
conjurator, so ist sponsor derjenige, der sich eidlich zur Erfüllung eines Versprechens 
verpflichtet hat“, als einen richtigen anzuerkennen vermöchte. Mir scheint die Be 
weiskraft dieser Stelle ausserordentlich schwach und ich wundere mich nicht im Ge 
ringsten, dass H us dike, dem die Stelle ohne Zweifel bekannt war, die Erwähnung 
und Herbeiziehung derselben als eines ganz unpassenden Arguments verschmähte, als 
er zuerst sich für die eidliche Natur des sponsus aussprach. 
Will man aus der Bedeutung eines zusammengesetzten Worts einen Schluss 
ziehen auf die Bedeutung des einfachen Worts, aus dem jenes gebildet, so scheint 
mir die erste nothwendige Vorfrage zu sein, ob jene Bedeutung die ursprüngliche 
oder eine nur für diese Zusammensetzung entstandene sei; soll diess in Beziehung auf 
zwei Wörter geschehen, so muss es für beide feststehen und soll endlich das eine 
zusammengesetzte Wort durch ein andres zusammengesetztes erklärt werden, so 
muss man wohl bedenken, dass jedes dieser beiden eine nur dieser Zusammensetzung 
eigenthümliche Bedeutung haben und nur in dieser vielleicht die Verwandtschaft be 
stehen kann, dass also der Schluss auf ein entsprechendes Verhältniss der Stamm 
wörter zu einander ein sehr bedenklicher sei. Wie es sich nun mit conspondere in 
dieser Beziehung verhalten möge, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls darf als 
bekannt vorausgesetzt werden, dass conjurare, conjuratio und conjuratus nicht bloss 
in der Bedeutung „zusammen schwören“, „sich durch einen Schwur vereinigen“, sondern ' 
auch in der weiteren von „sich verbinden, vereinigen,“ — ernstlicher Weise — be 
sonders zu einem schlechten, rechtswidrigen Zwecke gebraucht wird, wie auch unser 
„verschwören“ keineswegs immer auf einen wirklichen Eid oder dem Gleichstehendes 
hinweisen soll, ln diesem weiteren Sinne kann conjurare als Erklärung zu conspon- 
>2 ) Zuerst Ihering ((jeist <1. R. 14., IM. I. y. 2(54) und nach ihm Danz a. a. 0., S. H5 
und S. 124. 
13 ) Mit Ihering a. a. ü. 
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