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spondere würde, meint Festus, auch zur Erklärung der Formen sponsus und sponsa
genügt haben Zur Entschuldigung des Verrius bemerkt er, derselbe müsse wohl
seine eigne Erklärung des spondere vergessen gehabt haben; aber dass er diese
Herleitung aus dem Griechischen billige, sagt er mit keinem Worte. So erklärt er
auch unter einer besondern Rubrik (p. 149. 150) spondere einfach für dicere und
so scheint ihn auch Paulus Diaconus verstanden zu haben, der in seinen Auszug
(v. spondere) nur diese Erklärung aufgenommen hat.
4. Es bleibt endlich noch übrig ein Zeugniss des eben genannten Paulus
Diaconus (f799), der in seinem Auszuge (excerpta ex libris Pompeji Festi de signi-
ficatione verborum lib. III. p. 59 ed. Müll.) zu dem Worte: consponsor als Erklärung
das Wort conjurator setzt. Man hat darin neuerdings „ein höchst wichtiges Argument“
erblickt 32 ) und freilich wäre es das, wenn man 33 ) den Schluss: „Wenn consponsor =
conjurator, so ist sponsor derjenige, der sich eidlich zur Erfüllung eines Versprechens
verpflichtet hat“, als einen richtigen anzuerkennen vermöchte. Mir scheint die Be
weiskraft dieser Stelle ausserordentlich schwach und ich wundere mich nicht im Ge
ringsten, dass H us dike, dem die Stelle ohne Zweifel bekannt war, die Erwähnung
und Herbeiziehung derselben als eines ganz unpassenden Arguments verschmähte, als
er zuerst sich für die eidliche Natur des sponsus aussprach.
Will man aus der Bedeutung eines zusammengesetzten Worts einen Schluss
ziehen auf die Bedeutung des einfachen Worts, aus dem jenes gebildet, so scheint
mir die erste nothwendige Vorfrage zu sein, ob jene Bedeutung die ursprüngliche
oder eine nur für diese Zusammensetzung entstandene sei; soll diess in Beziehung auf
zwei Wörter geschehen, so muss es für beide feststehen und soll endlich das eine
zusammengesetzte Wort durch ein andres zusammengesetztes erklärt werden, so
muss man wohl bedenken, dass jedes dieser beiden eine nur dieser Zusammensetzung
eigenthümliche Bedeutung haben und nur in dieser vielleicht die Verwandtschaft be
stehen kann, dass also der Schluss auf ein entsprechendes Verhältniss der Stamm
wörter zu einander ein sehr bedenklicher sei. Wie es sich nun mit conspondere in
dieser Beziehung verhalten möge, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls darf als
bekannt vorausgesetzt werden, dass conjurare, conjuratio und conjuratus nicht bloss
in der Bedeutung „zusammen schwören“, „sich durch einen Schwur vereinigen“, sondern '
auch in der weiteren von „sich verbinden, vereinigen,“ — ernstlicher Weise — be
sonders zu einem schlechten, rechtswidrigen Zwecke gebraucht wird, wie auch unser
„verschwören“ keineswegs immer auf einen wirklichen Eid oder dem Gleichstehendes
hinweisen soll, ln diesem weiteren Sinne kann conjurare als Erklärung zu conspon-
>2 ) Zuerst Ihering ((jeist <1. R. 14., IM. I. y. 2(54) und nach ihm Danz a. a. 0., S. H5
und S. 124.
13 ) Mit Ihering a. a. ü.
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