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hinzutretende Sicherheit bekomme, ähnlich wie eine obligatio durch ein pignus ’
Dass aber wirklich Isidor sacramentum hier im Sinne von Eid gebrauche, 38 ) geht
wie mir scheint, aus den folgenden Worten: vocatum autem sacramentum, quia violare,
quod quisque promittit, perfidia est — deutlich hervor, und, dass die Bedeutung, die
es in dqr andern Stelle (VI. 19) hat, hier nicht passe, wird Jedem klar werden, der
diese andre Stelle im Zusammenhänge liest. 39 ) Sacramentum heisst u. A. auch der
Eid, insbesondre, wie nach Liv. XXII. 38 anzunehmen, der freiwillige. Durch den
Eid, will Isidor sagen, kann die einfache sponsio (vorher hat er gesagt: stipulatio est
promissio vel sponsio) noch eine besondre Sicherung erhalten, m. a. W. der Eid
kann als Bestärkungsmittel eines einfachen Versprechens dienen. So erklärt sich
denn auch, wie er im Präsens sprechen kann: sacramentum est pignus etc., wogegen
er nach der Auffassung von Danz, wie dieser selbst gefühlt hat, dabei an eine
längst antiquirte historische Bedeutung der sponsio gedacht hätte. 40 )
6. Damit sind wir in der Betrachtung der Zeugnisse und positiven Belege
für die eidliche Natur der sponsio zu Ende. Soll nun auch keineswegs geläugnet
werden, dass nicht selten, wenn auch die einzelnen Zeugnisse für sich genommen
von geringer und schwacher Beweiskraft scheinen, doch der Totaleindruck aus dem
Zusammenhalten derselben ein sehr günstiger sein könne, so ist doch hier ein durch
aus andrer Fall, auf den diess unmöglich Anwendung finden darf. Zunächst ist es
nicht minder gewiss, dass das völlig Nichtsbedeutende dadurch keineswegs an Kraft
gewinnen könne, dass es mit Anderem ebenso Nichtsbeweisendem verbunden und
gehäuft werde. Ist aber sogar das Zeugniss der einzelnen Beweisstücke mehr
gegen als für das Beweisthema sprechend, dann muss natürlich auch der Total
eindruck, wenn dieser entscheiden soll, zu einer sehr ungünstigen Entscheidung
führen. — Und ist das nicht hier bei unserer Frage wirklich der Fall? Livius
a. a. 0. stellt die sponsio ausdrücklich in Gegensatz zu einem Vertrage, der eine
precatio, den specifisch eidlichen Theil eines eidlichen Versprechens, enthalte, also zu
■‘ 8 ) Dass auch noch zu Isidors Zeit und lange darüber hinaus sacramentum in der Bedeutung
von Eid gebraucht worden, daran würde, auch wenn es sich nicht eben aus dieser Stelle ergäbe,
ein ernster Zweifel nicht bestehen können und soll wohl auch ein solcher von Danz nicht erhoben
werden.
3S ) Sie lautet: (Isid. Orig. s. Etymol. 1. VI. c . 19) Sacramentum est in aliqua celebrationc,
cum res gesta ita^ sit, ut aliquid significare intelligatur, quod sancte accipicndum est. < Sunt autem
sacramenta baptisma et crisma: corpus et sanguis Christi, quae oh id sacramenta dicuntur, quia sub
tegumento corporalium rerum virtus divina secretius salutem eorundem sacramentorum opcratur etc.
Vgl. c. 84 § 3 C. I. qu. 1.
4 ") Es scheint mir daher auch die früher von Einigen aufgestellte Vermuthung sehr zweifel
haft, dass Isidor hier eine ältere Nachricht über die legis actio saeramento vor Augen gehabt habe;
jedenfalls wäre dann mit Rudorff Zeitschr. f. gesell. R. Ws., Bd. XIII. S. 199 Note 3G anzuehmen,
dass er diese Nachricht vom Versprechungseide verstanden und für diesen aufgenommeh habe.