Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1858. (Band V.)

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Worten — erkennbar zu machen, dazu dienen die erwähnten römischen Ausdrücke, 
dazu die Form von Frage und Antwort. 
Es fragt sich aber zunächst schon, warum gerade nur (abgesehen von dem 
besondern Falle der literarum obligatio) das Aussprechen des Willens vorzugsweise 
als eine bindende Willenserklärung erscheint — nicht eine schriftliche Schuld 
urkunde; sodann: wozu die Form der Frage und Antwort solle — und endlich, 
welche Bewandtniss es mit den besondren Ausdrücken, namentlich dem spondesne ? 
spondeo, oder wie es Gajus (III. 92) fasst: dari spondes? spondeo habe,'dass gerade 
diese erforderlich seien. 
Dass dem Sprechen, dem Worte eine besondre Kraft und Bedeutung gerade 
auch von den Römern beigelegt worden, das zeigt sich in vielfachen Belegen. Dabei 
wird auch heutiges Tags Niemand an besondre Zweckmässigkeitsrücksichten als an 
das innere Princip denken. Gerade hier werden wir allerdings durch die Sache 
selbst auf sacralen Boden geführt und auf religiöse Tradition, religiösen Zusammen 
hang hingewiesen und der weite Umfang, in welchem diess noch später Anwendung 
findet, erklärt sich aus dem Verwachsensein des gesammten altrömischen Lebens mit 
der Religion, wovon schon die Rede war. Es bedarf keines ausführlichen Nachweises 
dieser Behauptung an einzelnen Beispielen, denn wir besitzen darüber eine besondre 
Abhandlung von einem Römer, von dem gelehrten Plinius, der in seiner naturalis 
historia 79 ) ex professo davon handelt, womit auch eine Bemerkung von Cicero 80 ) 
zu vergleichen ist; die Verweisung hierauf wird genügen, um uns nunmehr zu den 
uns dabei näher berührenden Fragen wenden zu dürfen. Von den Beispielen, welche 
Plinius anführt, mögen^ alle diejenigen, die überhaupt nur Wirksamkeit gewisser 
Formeln und das auch bei andern Völkern sich findende, auch noch in unsrer Zeit 
dem. Aberglauben bekannte „Besprechen“, (obgleich auch diess, richtig gefasst, ins 
Gewicht fallen kann,) hier unberührt bleiben — ebenso die Beziehung auf d$s omen. 
Das aber verdient Beachtung und ist vorzugsweise geeignet, das rechte Verständniss 
zu eröffnen, dass mittelst solcher gesprochenen Formel die Götter gelbst gezwungen 
werden können. Wenn uns Plinius a. a. 0. aus den Annalen des Piso berichtet: 
Tullum Hostilium regem ex Nuinae libris eodem, quo ilium, sacrificio Jovem coelo 
devocare conatum, .quoniam parum rite quaedam fecisset, fulmine ictum — (vgl. Liv. 
I. 31), — so ersehen wir daraus, dass nach alter Pontificaltradition, die sich von 
Numa herleitete, die Möglichkeit anerkannt war, durch Beobachtung bestimmter So- 
lemnitäten, wobei natürlich auch wie immer das gesprochene Wort eine Hauptrolle 
spielte (sonst hätte es ja Plinius nicht in diesem Zusammenhänge erwähnen können), 
dass es also auf diese Weise möglich war, sogar die Gottheit herab auf die Erde zu 
7 ® 
’) Plin. natur. histor. XXVIII. c. 3 seqq. ^ 
’) De divinatione I. 45. 102 seq. cf. ib. II. 32. 69 seq.
	        
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