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Worten — erkennbar zu machen, dazu dienen die erwähnten römischen Ausdrücke,
dazu die Form von Frage und Antwort.
Es fragt sich aber zunächst schon, warum gerade nur (abgesehen von dem
besondern Falle der literarum obligatio) das Aussprechen des Willens vorzugsweise
als eine bindende Willenserklärung erscheint — nicht eine schriftliche Schuld
urkunde; sodann: wozu die Form der Frage und Antwort solle — und endlich,
welche Bewandtniss es mit den besondren Ausdrücken, namentlich dem spondesne ?
spondeo, oder wie es Gajus (III. 92) fasst: dari spondes? spondeo habe,'dass gerade
diese erforderlich seien.
Dass dem Sprechen, dem Worte eine besondre Kraft und Bedeutung gerade
auch von den Römern beigelegt worden, das zeigt sich in vielfachen Belegen. Dabei
wird auch heutiges Tags Niemand an besondre Zweckmässigkeitsrücksichten als an
das innere Princip denken. Gerade hier werden wir allerdings durch die Sache
selbst auf sacralen Boden geführt und auf religiöse Tradition, religiösen Zusammen
hang hingewiesen und der weite Umfang, in welchem diess noch später Anwendung
findet, erklärt sich aus dem Verwachsensein des gesammten altrömischen Lebens mit
der Religion, wovon schon die Rede war. Es bedarf keines ausführlichen Nachweises
dieser Behauptung an einzelnen Beispielen, denn wir besitzen darüber eine besondre
Abhandlung von einem Römer, von dem gelehrten Plinius, der in seiner naturalis
historia 79 ) ex professo davon handelt, womit auch eine Bemerkung von Cicero 80 )
zu vergleichen ist; die Verweisung hierauf wird genügen, um uns nunmehr zu den
uns dabei näher berührenden Fragen wenden zu dürfen. Von den Beispielen, welche
Plinius anführt, mögen^ alle diejenigen, die überhaupt nur Wirksamkeit gewisser
Formeln und das auch bei andern Völkern sich findende, auch noch in unsrer Zeit
dem. Aberglauben bekannte „Besprechen“, (obgleich auch diess, richtig gefasst, ins
Gewicht fallen kann,) hier unberührt bleiben — ebenso die Beziehung auf d$s omen.
Das aber verdient Beachtung und ist vorzugsweise geeignet, das rechte Verständniss
zu eröffnen, dass mittelst solcher gesprochenen Formel die Götter gelbst gezwungen
werden können. Wenn uns Plinius a. a. 0. aus den Annalen des Piso berichtet:
Tullum Hostilium regem ex Nuinae libris eodem, quo ilium, sacrificio Jovem coelo
devocare conatum, .quoniam parum rite quaedam fecisset, fulmine ictum — (vgl. Liv.
I. 31), — so ersehen wir daraus, dass nach alter Pontificaltradition, die sich von
Numa herleitete, die Möglichkeit anerkannt war, durch Beobachtung bestimmter So-
lemnitäten, wobei natürlich auch wie immer das gesprochene Wort eine Hauptrolle
spielte (sonst hätte es ja Plinius nicht in diesem Zusammenhänge erwähnen können),
dass es also auf diese Weise möglich war, sogar die Gottheit herab auf die Erde zu
7 ®
’) Plin. natur. histor. XXVIII. c. 3 seqq. ^
’) De divinatione I. 45. 102 seq. cf. ib. II. 32. 69 seq.