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VI.
Neben der Formel spondesne? spondeo finden sich noch als andre wirksame
Stipulationsformen erwähnt: fide promittis? fide promitto — promittis?, fidejubes ?
dabis? facies? mit den entsprechenden Antworten. Alle diese Formen lassen sich
zurückführen auf die fides als das in ihnen ausgesprochene und zur Norm erhobene
Princip. Am deutlichsten tritt diess hervor in den Formen: fide promittis und fide
jubes — aber auch promittis? promitto ist nur eine Abkürzung, die sich daraus er
klärt, dass promittere manuin, da manus das Symbol der fides war, das Zeichen des
fidem dari 124 ) war und daher der Zusatz fide vor promittere auch wegbleiben konnte.
Man gebrauchte diesen Zusatz auch für Eingehung einer Hauptschuld, 125 ) nicht bloss
für die Verbürgung, bei welcher es allerdings von Gajus besonders hervorgehoben
und behandelt wird. Auch dabis? dabo und facies? faciarn müssen auf dasselbe
Princip der fides zurückgeführt werden, denn sie enthalten eine Zusage von Etwas
was in der Zukunft geschehen soll — auf die Zukunft gestellt, (während die sponsio
lautet: dari spondeo) und das bezeichnet ja u. A. Cicero gerade als dasjenige, was
das Wesen der fides ausmache (de offic. I. 23: fides i. e. dictoriem conventorumque
Constantia et vefitas credamusque quia fiat quod dictum est appellatam fidem.
Vgl. a. de republ. bei Nonius s. v. fidei). Auch hier müsste es für die Lösung
unserer Aufgabe überaus forderlich sein, wenn sich der ursprüngliche Wortsinn von
fides (dessen erwähnte Ableitung von Cicero natürlich etymologisch gar nicht
entfernt in Betracht kommt) nachweisen liesse; allein auch hier ist die vergleichende
"*) Diese Erklärung des promittere gab zuerst Peter Faber (du Faur f 1600, von dem
schon frühe sein Lehrer Cujacius Observat. II. 22 sagte: „sumrno judicio praeditus adolescens“)
in seinen Semestria II. c. 22 (Gcnevae 1660 p. 336): Ego existimo nullum aliud fuisse (sc. symboluin
stipulationis), quam dextrarum fidei teatium — — porrectionem, promissionein atque junetioncm uiu-
tuam ; inde in stipulatione frequens illud verbum: promittis? promitto etc. In neuerer Zeit ist
diese Auffassung geltend gemacht worden von Huschke (Gajus S. 73) und ausführlicher verfolgt
von Danz a. a. O. S. 135 ff.
'”) So findet es sich auf den in Siebenbürgen gefundenen Wachstafeln (aus den Jahren 139
bis 162 p. Chr.), von denen zwei Kaufcontracte, die dritte eine Darlehnsurkunde enthält und welche
aus der seit 1841 durch Massmann näher bekannt gewordenen Cursivschrift erst kürzlich Det-
lefsen mit Scharfsinn, Geschick und seiner Ausdauer entsprechendem Erfolge entziffert hat. In
allen dreien ist die stipulatio mit fide rogavit (was in 1. 122 § 1 D. de V. O. Huschke Syntrophus
Note 38 angefbehten hat, als sonst nicht beglaubigt) und fide promisit referirt; wie es scheint, war
das in jener Provinz übliche I orrnular hauptsächlich für die Stipulationen der Percgrinen eingerichtet.
Abgedruckt sind die Urkunden (mit facsimile) in den Sitzungsberichten der philos. histor. Classe
der K. Academic der Wissensch. zu Wien, Jahrg. 1857 Bd. 23 S. 601 ff. und 636, auch besonders
erschienen unter dem Eitel: Leber zwei neu entdeckte Römische Urkunden von Dr. Detlefscn n.
6 Tafeln, Wien 1857 und: Ueber ein neues Fragment einer Römischen Wachstafel aus Siebenbürgen
von dems., ebendas. 1857. Vgl. darüber auch Arndts in&den österreichischen Blättern für Literatur
und Kunst No. 49.