Die Bauten innerhalb der Festung .
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schließlich folgen den Gebäuden mit derselben Anknüpfung Kriegsmaschinen , Pfeile , Fesseln u . dgl . m .
Trotz all dieser Willkür ist auch bei den im Innern der Festung belegenen Baulichkeiten eine gewisse Ordnung nachzuweisen . Das Inventar erwähnt im Innern der Festung zunächst die Häuser der Kolonisten , dann werden die mit dem Hofe zusammenhängenden Bauten aufgezählt : der Marstall , die Kanzlei , die «domus hospicii domini regis» , die «domus curie» oder «tinelli» und die «domus ante predictum hospicium regis» . Damit ist diese Gruppe erledigt ; es folgen der Brunnen ( bei den alten Kanzleigebäuden ) , die Kapelle und die große Zisterne .
Wie in der allgemeinen Anordnung die Klarstellung des örtlichen hangs fehlt , so vermissen wir im einzelnen die eigentliche Beschreibung . Von einer Schilderung der Baulichkeiten ist keine Rede , nicht einmal die Zahl der Räume ist klar angegeben — ganz abgesehen davon , daß einzelne Teile derselben Bauwerke im Inventar überhaupt übergangen sein mögen .
Das Gebäude als solches wird eigentlich überhaupt kaum berücksichtigt : führlichere Angaben finden wir nur dann , wenn das Bauwerk unvollendet ist und der damalige Stand der Arbeiten genau bezeichnet wird ; sonst scheint der Zweck des ventars nur die Aufzählung der beweglichen , nicht diebessicheren Teile : der Türen , Fenster , Fußboden , Wasserleitungsröhren , Schlösser und vor allem des Daches mit seinen Brettern und Dachziegeln , das in den meisten Abschnitten in besonderer sammenfassung berücksichtigt ist . Streng durchgeführt ist freilich auch diese Art der Inventarisierung nur für die wichtigeren Räume ; bei anderen begnügt sich das Inventar mit der Hervorhebung des Zwecks und ganz kurzen beschreibenden Angaben .
Zu diesen im Inhalt des Inventars liegenden Schwierigkeiten kommt die andere der mangelnden Deutlichkeit des Ausdrucks oder auch der Vieldeutigkeit der für die Beschreibung gewählten Worte . Der Versuch , die Abschnitte des ventars , die den Palast betreffet , in unserer Ausdrucksweise wiederzugeben , scheitert daran , daß eine Ausdeutung und Ubersetzung , die auf ausschließliche Gültigkeit Anspruch erheben darf , nicht zu finden ist . Wir begnügen uns deshalb , ohne allen Deutungsmöglichkeiten nachzugehen und ohne eine erschöpfende Erklärung geben zu wollen , das Wesentliche der Inventarangaben hervorzuheben .
Die Aufzählung der Gebäudegruppe beginnt mit Marstall ( § 13 ) und Kanzlei ( § 14 ) . Beide scheinen alleinstehende Bauwerke gewesen zu sein , deren Bauart eine besonders billige war , wenigstens wenn es die Außenwände waren , die teils aus Erde ( Lehm ? ) und ungebrannten Ziegeln , teils nur aus Erde errichtet waren1 ) . Auf eine leichte Bauart scheint auch die Art der Dächer hinzuweisen , die — wie bei den Kolonistenhäusern und den Schutzdächern auf den Türmen — nur aus mar ramata» ( unbearbeitetes Stangenholz ) und mit Kalk verstrichenen Dachziegeln bestand . Beiden Gebäuden war die Anlage eines Bodenraums2 ) gemeinsam3 ) .
* ) Mit den «pañetes» brauchen freilich nur Zwischenwände gemeint zu sein , doch kommt «paries» in den anjouinischen Dokumenten auch für Außenmauern vor , vgl . Dok . 81 , 2 ; vgl . auch Dok . 343 I , 9 . Für die Bauart vgl . Dok . 343 II , 3 .
2 ) «cum cannacameris sub tecto» .
3 ) Zur Veranschaulichung mögen die Bestimmungen über den Marstall des Palastes von Belvedere bei Neapel lenen , wo eine Länge von 20 Cannen ( rund 42 m ) , eine Höhe über der Erde von 12 Palm ( 3 , 16 m ) und eine Breite
v°n 4 Cannen ( 8 , 43 m ) gefordert werden . Das Dach sollte giebelförmig werden . ( Dok . betr . Belvedere vom 14 . März
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