Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1856. (Band III.)

„Als aber solchergestalten denen Studiosis medicinae nicht das geringste daher zu Gute kommt, und 
der Entzweck, welcher durch Anlegung eines horti medici vormals intendiret worden, auf keinerleiweise 
erhalten wird, wir dahingegen gleichwohl finden, dass insonderheit bei der hier etablirten Professure Bota- 
nices ein dergl. Hortus medicus höchst nöthig, auf allen wohlbestellten academien dahero auch solche an- 
zutreflen.“ , , . j : ;£ ij 
„So mdgen Wir euch hierdurch nicht vorenthalten, wie wir zwar das Eigenthum des Gartens der 
academie nach als vor reserviret wissen wollen, im übrigen aber demnach, soviel dessen niessbaren Ge 
brauch anbetrifft, solchen von nun an dem hiesigen Rathsverwandten und Apotheker Conrad Christiani 
seinen Erben und allen künftigen Besitzern der allhiesigen sogenannten alten Apotheke solchergestalten 
zugeleget, dass dieser dahin wiederum sowohl vor sich selbst, als auch allen seinen Erben und künftigen 
Besitzern der nur ersterwähnten alten Apothecke sich verbindlich gemacht, nach ohntadelhäfter Lieferung 
der bei dem Garten sich befindenden Mauer und des Gelindes nicht nur allein vorerwähnten zum Horto 
medico destinirten Garten, gegen alljährlich ex fisco academico Ihm, seinen Erben und besagten Besitzern 
der Apotheke, zu zahlenden 10 Rthlr. nunmehr zu dem zu allererst intendirten Entzweck wirkl. zu 
aptiren, folgl. ihn mit einländischen Kräutern, Stauden und Blumen der Nothdurft nach zu versehen, son 
dern auch demnächst, ohne der academie weiteres Zuthun, in solchem Stande Ihn zu ewigen Tagen zu 
erhalten, so dass die allhiesige Professores, Doctores und Studiosi medicinae sich dessen beständig zum 
Botanisiren gebrauchen und zu dem Ende, so lange die Jahreszeit dazu geschickt ist, Sie wöchentl. zwey 
Tage solchen ungehindert besuchen mögen.“ 
„Ihr habet dannenhero auch anitzo nun unvorzügl. zu veranstalten, das was ab Euer seiten zu prae- 
stiren, soforten geschiehe, und mithin zugl. ohne einzigen Verzug der vorerwähnte Garten zu obgedachten 
Behuf Eingangs angeführten Rathsverwandten Christiani eingeräumet, diesem aber dabei verstattet werde^ 
die Bäume sowohl, als was sonsten etwan der Einrichtung eines horti medici hinder], seyn möchte, hinweg 
zu nehmen; gleichwie dann auch dem jetzigen Conductori des Gartens Ihr hievon die Nachricht zu geben, 
damit seines Orts ebenmässig, w’as er etwan darin säen und pflanzen, oder auch bauen lassen, Er noch in 
Zeiten hinweg nehme, auf dem Fall er sonsteiiselbst mit dem Christiani sich darüber nicht gütlich zu 
setzen vermöchte.“ 
„VVobey schliesslich wir noch anfügen, dass wir den Garten nur allein ad usum studii medicinae et 
Botanices gewidmet, dahero auch nicht wollen, dass Professores, Doctores und Studiosi anderer l'acultäten 
sich dessen anmassen oder aber zum Spatzieren gebrauchen. Es geschiehet etc. Carolus h riedericus.“ 
Am 17. Octbr. 1727 verkaufte der Apotheker Conrad Christiani an Se. Königl. Hoheit den Herzog 
seinen hinter dem Hochfürstlichen Schlosse, bei dem sogenannten Holzhof belegenen Garten, der am 
Ht. März 1017 von Jacob Bruhn an Dr. Johannes Bruhn überlassen worden, für die Kaufsumme von 
400 Rthlr. und für den niessbaren Gebrauch des hinter den acadernischen Gebäuden belegenen horti medici. 
Der Apotheker Conrad Christiani, der für sich und seine Stiefkinder, die Töchter des verstorbenen 
Syndici Musäus, seinen hinter dem Schloss gelegenen Garten an den Herzog verkaufte, erhielt also für 
seinen verkauften Garten den Kaufpreis theils in Geld 400 Rthlr., theils in dem Nutzungsrecht des aca- 
demischen horti medici. ln dem Kaufbriefe, auf dem am 21. Octbr. 1727 von der Hochfürstl. Schlesw.- 
Holstein. Rentekammer die Ueberlieferung der Kaufpapiere attestirt ist; heisst es: 
Da auch ausser dem vorerwähnten Kaufpretio der 400 Rthlr. von Ihro Königl. Hoheit meinem 
gnäd. Herrn der hiesige hortus medicus mir, meinen Erben und allen künftigen Besitzern der allhiesigen 
sogen, alten Apotheke zu meinem beständigen niessbaren Gebrauch mit dem Beding gnädigst zugestanden 
worden, dass ich solchen zum horto medico besser aptiren und mit einländischen Kräutern, Stauden und 
Blumen der Nothdurft nach versehen auch nachdem er mir an Mauer und Gelinde untadelhaft wird geliefert
	        
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