Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1860 (Band VII.)

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1779 bestimmt, class die ordentlichen Professoren ausser dem Consistorio und bei akademischen 
Feierlichkeiten nicht nach den Facultäten, sondern nach ihrer, der Professoren, Anciennität rangiren 
sollen. Diese Anordnung ist in dem Reglement vom 31. Juli 1801 anerkannt, indem dasselbe be 
stimmt: die Mitglieder des akademischen Consistorii nehmen in demselben nach Ordnung ihrer 
Facultät und der Zeitfolge ihres Eintritts in dieselbe, wie vormals, ihren Sitz, und geben auch ihre 
Stimmen nach eben dieser Ordnung, sowohl in der Sitzung des Consistorii selbst, als beim Votiren 
in der Capsel. Die Bestimmung des Rescripts vom 22. October 1779 bleibt auf die bei akademi 
schen Feierlichkeiten ausserhalb dem Consistorio zu beobachtende Rangfolge eingeschränkt. 
Reitemeiers Voranstellung war dieser Anordnung nicht entsprechend, da er der Zeitfolge nach 
nicht der erste in der Facultät war. Ich habe, weil noch bei Reiteineier’s Ernennung auf das Pri- 
mariat Wichtigkeit gelegt wurde und der Professor primarius seitdem zugleich Ordinarius des 
Spruchcollegii gewesen ist, die Professores primarii hervorgehoben, sie stehen, wenn sie früher ordentl. 
Professoren, aber nicht primarii waren, regelmässig zweimal in der Tabelle. Durch kurze Angaben ist 
die Richtung der Professoren, ihre literarische und sonstige Thätigkeit, wenn sie von Einfluss schien, 
angedeutet, z. B. bei Vogt, llaipprecht u. s. w. An den politischen Streitigkeiten, welche durch die Landes 
verhältnisse veranlasst wurden, nahmen besonders Rachel, Wedderkopp und Amthor Anthcil (Biernatzki, 
Volksbuch 1848, S. 59). Elend und Gadendam wirkten zum Sturze des Geh. Raths E. J. Westphalen. 
llaipprecht kämpfte für das Römische, Vogt, Arpe, Heuhel, Dreyer für das deutsche Recht, freilich 
in sehr verschiedener Weise. Bei den noch lebenden, besonders den hier wirkenden Docenten, habe 
ich nicht bloss allgemeine Hinweisungen gegeben, sondern ihre Schriften kurz genannt, auf Voll 
ständigkeit mache ich keinen Anspruch, und konnte es schon des Raumes wegen in der Tabelle 
nicht. Für das jus patrium oder statutarium ward zuerst Amthor 1712 bestellt, ihm folgte Arpe, 
diesem Hartmann. Zum Professor juris Germanici in Kiel ward Dorn 1737 ernannt, ihm folgte 
Dreyer, diesem Winkler; Schrader, Falck, lönsen lehrten das vaterländische Recht. 
Die Privatdocenten wurden in den ältern Indices nicht genannt; ich habe sie erwähnt, wenn 
ich sonstige Nachweisungen über sie fand. 
Die Tabelle geht weiter als die Chronik für I860, vielleicht lassen sich die Lebensabrisse 
Einzelner später geben. Meine Darstellung von A. W. Cramers Leben, so wie NitzecKs memoria 
Crameri ist in den von mir herausgegebenen kleinen Schriften Cramers, Leipzig 1837, gedruckt; 
dem Andenken N. Falck''s habe ich bald nach seinem Tode ein Wort der Erinnerung gewidmet: 
„Zur Erinnerung an N. Falck, Kiel 1851.“ Joh. Christiansens und Wilda’s Leben sind in der 
Universitäts-Chronik 1854 und 1856 von anderer Hand mitgetheilt worden. 
II. Ratj en.
	        
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