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Note 2. erwähnten Weise dem Barnabas, glaubt so Hebr. 2, 3. verstehen zu können,
welcher Vers, wie er mit Recht behauptet, nicht von Paulus geschrieben sein könne.
Delitzsch lässt das Uebrige im Aufträge und unter Mittheilung der Hauptgedanken
von Lukas schreiben, die Schlussworte von 13, 18 an sollen aber auch ganz in Pauli
Weise lauten und namentlich soll V. 25., sei es unmittelbar oder mittelbar, Pauli
eigenthümlichen apostolischen Schlusssegen und Scheidegruss enthalten, womit seine
letzlich paulinische Abkunft besiegelt*) werde. Paulus habe Hebr. 2, 3., welches er
nicht selber habe schreiben können, doch stehen (!) lassen können. Endlich Ebrard
weiss, dass Lukas Alles bis 13, 21. im Namen Pauli geschrieben hat, dass er aber
von da an bloss in seinem Namen geschrieben habe, durch welche sehr unwahr
scheinliche Annahme Ebrard scheint erklären zu wollen, wie Paulus während seiner
römischen Gefangenschaft der wenigstens mittelbare Verfasser des Briefs sein könne,
obgleich der Verfasser von V. 23 unstreitig auf freiem Fusse war. Dagegen meint
er, es habe auch Paulus, welcher die Unabhängigkeit seines Evangeliums von jedem
Menschen, auch den unmittelbaren Jüngern des Herrn und Aposteln, bekanntlich
betont, vgl. m. Comment, zu Gal. 1, 1., Hebr. 2, 3. schreiben können, dass die Er
lösung durch Christum von den Hörern Jesu ihnen zuverlässig überliefert worden sei.
Wir ersehen hieraus, dass das Bedürfniss, den wenigstens mittelbaren Ursprung des Briefs
nachzuweisen, die Annahme eines im Texte nicht im mindesten angezeigten, also
durchaus unwahrscheinlichen Epilogs hervorgerufen hat, der, worüber man sich auch
noch streitet, entweder von Paulus oder von Lukas in seinem eigenen Namen, ver
fasst sein soll.
Endlich macht es insbesondere der Vergleich der Lehrweise unsers Briefs mit
der paulinischen durchaus unwahrscheinlich, dass ein abhängiger Paulusschüler, und
zwar im Namen des Paulus, dessen dogmatische Gedanken wiedergebend, den Brief
verfasst habe. Auch die neueste ausführliche Untersuchung über die Lehre des
Hebräerbriefs von Riehm ist wieder zu dem Resultate gekommen, dass wir in dem
selben keine bloss nach paulinischem Muster wiedergegebene, sondern eine mehrfach
selbständige Darstellung der christlichen Lehre haben. Um hier nicht zu weitläuftig
zu werden, so leuchtet einerseits die grosse Verwandtschaft unsers Briefs mit der
Pauluslehre ein, sofern die göttliche und doch wahrhaft menschliche Seite der Person
Christi, die sühnende Kraft seines Todes und im Zusammenhänge damit namentlich
auch die durch Christum eingetretene Abrogation des mosaischen Gesetzes und ins
besondere der mosaischen Versöhnungsanstalt Hebr. 7, 18. 19., wie doch auch wieder
das Vorbildende und Vorbereitende des alttestamentlichen Gesetzes Hebr. 10, 1. in
ähnlicher Entschiedenheit wie bei Paulus hervorgehoben wird, eben diese nicht zu
verkennende Verwandtschaft in der Lehre ist das Wahre an der Vermuthung der
*) S. im Comment. S. 700. 704.