Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1860 (Band VII.)

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Note 2. erwähnten Weise dem Barnabas, glaubt so Hebr. 2, 3. verstehen zu können, 
welcher Vers, wie er mit Recht behauptet, nicht von Paulus geschrieben sein könne. 
Delitzsch lässt das Uebrige im Aufträge und unter Mittheilung der Hauptgedanken 
von Lukas schreiben, die Schlussworte von 13, 18 an sollen aber auch ganz in Pauli 
Weise lauten und namentlich soll V. 25., sei es unmittelbar oder mittelbar, Pauli 
eigenthümlichen apostolischen Schlusssegen und Scheidegruss enthalten, womit seine 
letzlich paulinische Abkunft besiegelt*) werde. Paulus habe Hebr. 2, 3., welches er 
nicht selber habe schreiben können, doch stehen (!) lassen können. Endlich Ebrard 
weiss, dass Lukas Alles bis 13, 21. im Namen Pauli geschrieben hat, dass er aber 
von da an bloss in seinem Namen geschrieben habe, durch welche sehr unwahr 
scheinliche Annahme Ebrard scheint erklären zu wollen, wie Paulus während seiner 
römischen Gefangenschaft der wenigstens mittelbare Verfasser des Briefs sein könne, 
obgleich der Verfasser von V. 23 unstreitig auf freiem Fusse war. Dagegen meint 
er, es habe auch Paulus, welcher die Unabhängigkeit seines Evangeliums von jedem 
Menschen, auch den unmittelbaren Jüngern des Herrn und Aposteln, bekanntlich 
betont, vgl. m. Comment, zu Gal. 1, 1., Hebr. 2, 3. schreiben können, dass die Er 
lösung durch Christum von den Hörern Jesu ihnen zuverlässig überliefert worden sei. 
Wir ersehen hieraus, dass das Bedürfniss, den wenigstens mittelbaren Ursprung des Briefs 
nachzuweisen, die Annahme eines im Texte nicht im mindesten angezeigten, also 
durchaus unwahrscheinlichen Epilogs hervorgerufen hat, der, worüber man sich auch 
noch streitet, entweder von Paulus oder von Lukas in seinem eigenen Namen, ver 
fasst sein soll. 
Endlich macht es insbesondere der Vergleich der Lehrweise unsers Briefs mit 
der paulinischen durchaus unwahrscheinlich, dass ein abhängiger Paulusschüler, und 
zwar im Namen des Paulus, dessen dogmatische Gedanken wiedergebend, den Brief 
verfasst habe. Auch die neueste ausführliche Untersuchung über die Lehre des 
Hebräerbriefs von Riehm ist wieder zu dem Resultate gekommen, dass wir in dem 
selben keine bloss nach paulinischem Muster wiedergegebene, sondern eine mehrfach 
selbständige Darstellung der christlichen Lehre haben. Um hier nicht zu weitläuftig 
zu werden, so leuchtet einerseits die grosse Verwandtschaft unsers Briefs mit der 
Pauluslehre ein, sofern die göttliche und doch wahrhaft menschliche Seite der Person 
Christi, die sühnende Kraft seines Todes und im Zusammenhänge damit namentlich 
auch die durch Christum eingetretene Abrogation des mosaischen Gesetzes und ins 
besondere der mosaischen Versöhnungsanstalt Hebr. 7, 18. 19., wie doch auch wieder 
das Vorbildende und Vorbereitende des alttestamentlichen Gesetzes Hebr. 10, 1. in 
ähnlicher Entschiedenheit wie bei Paulus hervorgehoben wird, eben diese nicht zu 
verkennende Verwandtschaft in der Lehre ist das Wahre an der Vermuthung der 
*) S. im Comment. S. 700. 704.
	        
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