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verlies» jedoch Kiel bald wieder, Winkler ward 1780 vom Halten der Vorlesungen dispensirt, er
starb am 12. Febr. 1784. Seit 1777 wirkte Joh. Daniel lleinr. Musäus als ausserord. und seit 1782
bis 1783 als ordentlicher Professor der ßechte, Friedr. Christoph Jensen war seit 1780 Privatdocent,
seit 1781 ausserord., seit 1785 ordentlicher Professor der ßechte. Auch Niemann erhielt 1784 die
Erlaubnis», Institutionen zu lesen, seine Hauptbeschäftigung war jedoch Statistik und Nationalökonomie,
wofür er 1788 angestellt wurde. Andr. Wilh. Gramer trat 1785 als Privatdocent auf, er ward im
folgenden Jahr ausserord. Professor, als Adolph Friedrich Weber, seit 1785 ausserord. Professor und
Syndikus, eine ordentliche Professur erhielt; für das Nordische Recht ward Ilolger de Fine Olivarius
1782 ernannt, Thibaut, der 1795 in Kiel promovirt wurde, las von 1796 an in Kiel erst als Privat
docent und Adjunct der Facultät, dann von 1798 an als ausserord., von 1800 bis 1802 als ordent
licher Professor, Feuerbach lehrte in Kiel von 1802 bis 1804, er war zugleich Syndikus der Uni
versität, hatte als Professor 550, als Syndikus 250 Rthlr. Gehalt; sein Vorgänger im Syndikat war
seit 1789 M. G. Frede. Mellmanns Professur fällt in die Zeit des Austausches des grossfürstlichen
Antheils. Die Sorge des Königs für die Kieler Universität zeigt sich vor Allen in den Berufungen
mehrerer ausgezeichneter, einflussreicher Männer, der Theologen Joh. Andreas Cramer 1774, Sani. G.
Geyser 1777, Jac. C. Rud. Eckermann 1782, der Juristen Ad. Trendelenburg 1775, A. D. Weber 1784,
A. W. Cramer 1785, X. A. G. Schrader 1790, der Mediciner Georg Heinrich Weber 1777, Ph. G.
Ilensler 1789, ./. L. Fischer 1794, für die philosophische Facultät Joh. Christ. Fabricius, M. Ehlers
1776, Joh. Nicol. Tetens 1777, D. G. Hegewisch 1780, V. A. Heime 1784, Aug. Niemann 1788 und
C. L. Reinhold 1794.
Allerdings haben nicht alle Genannten durch Schriften die Wissenschaft gefordert oder auch
nur eine bestimmte Richtung vertreten, aber für die Kieler Universität sind sie durch ihre Wirk
samkeit von grossem Einfluss gewesen, wie denn Keiner, dem die hiesigen Verhältnisse bekannt
sind, Geysers*) grossen Einfluss auf die Kieler Studirenden und auf die Wirksamkeit der Regierung
für die Universität läugnen wird, obgleich G. als Schriftsteller wenig hervorgetreten ist. Zu den
Männern, die schon in der Grossfürstl. Zeit ernannt wai-en, aber von der Künigl. Regierung in
ihrer Thätigkeit gefordert wurden, rechnen wir Christiani und Ackermann. Mellmann zeigte wäh
rend seiner Professur Criminalprozess an, Civilprozess nach Claproth, Institutionen nach Heineccius,
Canon. Recht nach Böhmer, das jus Germanieum und deutsche Rechtsgeschichte nach Selchow,
deutsches Staatsrecht, Politik nach Achenwall, neuere Geschichte nach Meusel, juristische Encyclopädie
nach Schott, Pandekten nach Uellfeld, Intestaterbrecht nach Koch, Pfandrecht nach Erxleben, Deich-
und Dammrecht, das Recht der Handwerker, Naturrecht nach Hopfner, Criminalrecht nach Püttmann,
Kritik und Hermeneutik, Anleitung zur Praxis nach A. L. C. Schmidt, Geschichte des Vaterland.
Rechts nach Gadendam, Lehnrecht und juristische Literärgeschichte. Es fehlt in den Anzeigen der
vielen Vorlesungen Mellmanns, wie in der Winklers, Plan und Zusammenhang, und man wird zu der
Ansich! genöthigt, dass sie durch Vorlesungen nicht sehr viel gewirkt haben; vorzugsweise war es
das jus Germanieum, mit dem Mellmann sich beschäftigte, jn dem er aber wohl nicht hervorragte.
Winkler scheint durch sein allgemeines oder Naturrecht manchen Einfluss gehabt zu haben, A. W.
Gramer rühmt in seiner Haus-Chronik S. 73 Winkler als gründlich, nennt jedoch Mellmann den
seichten Germanisten, der die Kunst übte, den Schilling zum Thaler auszuprägen. Allerdings hat
Mellmann seine Ansichten über das Verhältniss des deutschen und Römischen Rechts mehrmal
wiederholt, und nicht unterlassen, sich selbst immer wieder anzuführen. Seine Collcgen lobt M.
*) Geyser, früher Rector in Reval, ward 1777 nach Kiel berufen, er hatte ausser seiner Professur die Revision der
Universitätsrechmingen und die Inspection des philologischen Stipend».