Full text: Schriften der Universität zu Kiel aus dem Jahre 1860 (Band VII.)

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niss der griechischen Sprache erforderlich sei, sowohl um die Texte ihrer Studien zu verstehen, als 
auch um sich die zum Studium nöthigen historischen Kenntnisse zu verschaffen; allerdings sei es, 
wie auch llmesti zugehe, nicht notlnvendig, in griechischer Sprache Reden schreiben zu können. 
Dreyer stimmt in seiner epistola dem Verfasser bei, und hebt scherzhaft hervor, dass, wenn Tren 
delenburg dem Rector Scholtz*') seine Ansicht dargelegt hätte, so würde dieser, da er in seinem 
Programm de Cimbria Graeca die Holsteiner und Cimbrier aus Griechenland herleite, auf den 
Nutzen der griechischen Sprache lür das deutsche Recht hingewiesen haben. 
6) Epistola I. G. Carpzovio scripta. 
7) Bei dem Jubiläo des Lübecker Senior, Heinrich Scharhau, Predigers an der Aegidikirche: 
causas cur veteres Romani nullos celebrarint dies jobilaeos honorum disquirens. Trendelenburg wollte, 
als er 1755 diese Schrift an Scharhau in Lübeck drucken liess, das Lübecker Gymnasium verlassen 
und auf der Universität zu Göttingen studiren; er dankt dem Jubilar für die ihm erwiesene Güte 
für den von ihm erhaltenen Religionsunterricht. Dann zeigt Tr., dass den alten Römern, wenn sie 
auch das Adjectiv jobilaeus, freilich in einem andern Sinn, als man jetzt damit verbinde, gekannt hätten, 
die jetzt üblichen Amtsjubiläen ihnen unbekannt gewesen. Trend, findet den Grund dieses Mangels 
der Amtsjubiläen bei den Alten in der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Amtsdauer, nur büi 
mehrern Priesterstellen hätten ähnliche Jubiläen, wie sie jetzt üblich sind, Vorkommen können, aber 
doch selten, weil nur bejahrte Leute diese Aeinter erhielten. 
8) Walt < iul Trendelenb. in Göttingen die Rechte studirte, schrieb er bei dem Tode eines 
Sohns des Lübecker Rectors Joh. Heinr. von Seelen eine epistola ad Joh. Hetnr. a Seelen, qua luget 
obitum filii ejusdem. 
9) Die oben erwähnte exercitatio an seinen Vater de senectutis initio apud veteres quosdam 
populos. Der Verfasser weist in schöner lateinischer Diction nach, dass der Anfang der Senectus bei 
den Griechen, Römern und Deutschen nicht ganz bestimmt gewesen sei. 
10) Als der Arzt und Archiater Paul Gottlieb Werlhof seinen 65jährigen Geburtstag feierte, 
erschien in Göttingen von dem Studirenden Tr., der Mitglied der Göttinger deutschen Gesellschaft 
war: Epistola ad P. G. Werlhof, qua ei diern natalem sextum et quinquagesimum gratulatur. Die 
kleine 1757 in Göttigen gedruckte Schrift handelt de bonarum artium cum medica scientia adfmitate 
et de harurn inter se vinculo. Für den Arzt, sagt Tr., sei die Kenntniss des Griechischen wichtig, 
er müsse den Hippocrates ebenso kennen, wie der Jurist das corpus juris. Unter den Aerzten, die 
sich durch die Kenntniss der alten Sprachen ausgezeichnet, nennt Trendelenburg Alb. Haller, Georg 
Gottl. Richter, Jac. Burchard, den Verfasser der Schrift: medicus studiorum humanitatis vindex, 
Herrn. Conring, und vor Allen Werlhof. 
Von diesen zehn kleinen Schriften kenne ich aus eigner Ansicht nur No. 5, 7, 9 und 10; es 
zeigt sich in ihnen eine grosse Gewandtheit der lateinischen Sprache, ein vielseitiges wissenschaft 
liches Interesse, ein dankbares Gcmüfh für seine Lehrer und Gönner, eine grosse Liebe und Freund 
schaft zu seinen jungen Studiengenossen. Die kleinen Schriften sind zugleich treffliche Zeugnisse 
für den damaligen Geist der Lübecker Schule. Man würde jetzt vielleicht geneigt sein, einen jungen 
Mann, der solche Veranlassungen benutzte, um in Druckschriften seine Theilnahme auszusprechen, 
der Eitelkeit zu zeihen; davon zeigt sich in den Trendelenburgachvn Schriften, so weit ich sie kenne, 
• 
*) Heinrich Scholtz war 1733 Lehrer an der Höher, 1737 an der Altonaer Schule und schrieb 1741, ehe er nach 
Heiligenhafen als Prediger ging, ein Programm: de Cimbria graeca /.ur Hede des Fr. M. von lloepstorff, den Sch. eques 
Uolsatus nennt. In dem Progr. erwähnt Sch. die Verwandtschaft der Ilolsteinor mit den Griechen, die Sprachühnlichkeit und 
die Sorge für die Erlernung der griechischen Sprache aut den Schlesw. und Holsteinischen Schulen. Schon in s. über sing, 
de usu genuino juris Anglo-Sax. hatte ür. p. 60 — 62 Scholtz’s Ansicht halb scherzhaft kritislrt.
	        
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