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schaftl. Verordn. S. 17) und den Landtagsacten nicht auf die adeligen Güter gehe. Der Unter
schied zwischen Erb- und wohlgewonnenen Gütern ist in Rücksicht der Dispositionsbefugniss für
Schleswig am 22. November 1798 ausdrücklich aufgehoben worden. Vergl. wegen des frühem
Rechts corp. stat Slevic. I. S. 699. Das Beispruchsrecht ward für Schleswig am 16. November 1798
und für Holstein am 8. Februar 1799 aufgehoben, ln dem Programm von Trend, ist ein grosses
rechtshistorisches Material enthalten, er muss für das Recht der Herzogthümer sorgfältige Samm
lungen zur Benutzung gehabt haben.
20) 1782 disputirte unter Trend. Präsidio der Studirende Andreas Willi. Cramer, der seine
Studien in Leipzig fortsetzen wollte, de senatus consulto Claudiano ad Taciti annal. XII. 53. Kil. In
dem angehängten Schreiben Trendelenburg s an Cramer, den Verfasser der Dissertation, sagt Trend.,
dass er in der Diss. perpauca delirt, pauciora hinzugefügt, Weniges mit Cramers Zustimmung ge
ändert habe. Trend, sagt: nihil esse in hoc libello, quod meum dici possit, ne argumenti quidem
electionem sed haec omnia te tibi jure tuo vindicare.
Von Joh. Ueinr. Wiese und Joh. Friedr. Theod. Bur chard, die 1781 unter Trend. Dekanat
promovirt wurden, scheinen keine Dissertationen gedruckt zu sein; der erstere hat wohl die ihm
1784 ertheilte Erlaubniss, Vorlesungen an der-Universität Kiel zu halten, nicht benutzt.
1792 wurden unter Trend. Dekanat Joh. Jon. Thor Strafen aus Flensburg, Siegfr. Joh. Ge.
Behrens aus Dithmarschen, Joh. Friedr. Hach aus Lübeck und Friedr. Eitzen aus Itzehoe promovirt;
Behrens liess 1793 seine diss. de periculo et commodo rei sulqlege addictionis in diem venditae in 8.
drucken und wirkte 1792 und 1793 als Privatdocent in Kiel; er ward 1795 Amtsschreiber in Bor
desholm und starb 1828 als Landvogt in Husum. Er hat mehrere Abhandlungen für die Kieler
Blätter und Falck’s Magazin geschrieben.
21) 1797 disputirte unter Trend, der Kopenhagener Erich Harnmeleff. Die Dissertation: De
liberos legitimandi modis secundum juris Danici inprimis hodierni praecepta, Kil. 8., ist nach dem
angehängten Schreiben Trend, von dem Respondenten geschrieben und nur der Stil von Tr. ver
bessert, weil der Verfasser erklärt habe: minus esse in hoc scribendi genere exercitatum. In Rück
sicht des Inhalts giebt Tr. an, dass er in der Auslegung des art. 70 cap. 2 lib. 2 des dänischen
Gesetzes und des jütschen Lovs I. 21 nicht übereinstimme, sondern zwei Legitimationsarten annehme.
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31) Johann Christian Majer*)
ward 1741 zu Ludwigsburg in Würtemberg geboren, studirte in Tübingen Philosophie und Theologie,
erhielt daselbst 1762 die Magister würde, begleitete zwei Freiherren v. Wöllwarth auf die Universität
Jena, studirte daselbst die Rechtswissenschaft und ward 1771 Doctor der Rechte und ausserordent
licher Professor der Philosophie in Jena; er folgte 1772 dem Rufe nach Weimar, um dem Erb
prinzen Vorlesungen zu halten, ward 1776 zum Justizrath ernannt und in demselben Jahr als fünfter
Professor der Rechte nach Kiel berufen; vor ihm standen Trendelenburg, Winkler, Brökel und Mell
mann. Majer las in Kiel Reichsgeschichte, Staatsrecht und Kirchenrecht, auch publice Einleitung in
das juristische Studium und über Tacitus Germania. An den Facultätsarbeiten nahm er auf seinen
*) In dem Programm Hellfeld’s zu Majer’s Promotion, Jenae 1771. 4.: de eo, quod in hypotheca tacita minoribus
competente aequum videtur, erzählt M. sein früheres Leben, vergl. auch Weidlich biograph. Nachrichten, Th. 2, S. 8—10,
und Pütter, Literatur des teutschen Staatsrechts, Th. 2, S. 91—94. Der einfache P. ist mit der etwas gekünstelten philoso-
phirenden Art in Majer’s geistlichem und weltlichem Staatsrecht, die 1773 - 76 erschienen,' nicht zufrieden. Mo hl nennt in
seiner Geschichte und Literatur der Staatswiss., Bd. 1, Erlangen 1805, S. 226, Majer’s 1798 erschienene Schrift: Die beiden
höchsten Würden des H. Hörn. Reichs, „geistreich“.