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Wunsch keinen Antheil. Schon im folgenden Jahre 1777 ging Majer nach Tübingen als ordentlicher
Professor der Rechte an Fr. Willi, lafingers Stelle *); auf den Titeln seiner Schriften nennt er sich
auch, nachdem er Kiel verlassen hatte, Königlich Dänischer Justizrath. Zu seinen letztem Schriften
gehören wohl die über die teütsche Erbfolge. Die Hauptschrift dieser Lehre erschien Stuttg. 1804, 8.,
er lobt, wie damals Viele, „die so musterhaft gefasste Dänische lex regia K. Friedrich’s UI“ Dieser
Hauptschrift folgten bis 1808 vier Fortsetzungen. Eine der letzten seiner literarischen Arbeiten
ist eine Abhandlung in Crome und Jaup Germanien, B. 3, Giessen 1809, S. 520—538: Ideal des
Intestaterbfblgesystems, nach rein rationellen Prinzipien zur Vergleichung mit den positiven Gesetz
gebungen in Novelle 118 und 127, dem Preuss. Ges. und dem code Napoleon. Die genannte Zeit
schrift beschäftigt sich sehr viel mit den Vorzügen des code Napoleon und dessen Einführung in
Deutschland. Majer billigt offenbar die von Manchen empfohlene Einführung nicht, er schliesst, ob
gleich nach dem Titel seiner Arbeit der code Napol. verglichen werden sollte, seine kleine Arbeit
mit folgenden Worten: Die Herren Rechtsgelehrten, welche so dreist behaupten, dass der code Nap.,
wie in Allem, so auch in dem Intestaterbfblge - Rechtssystem, reine ratio scripta sei, und daraus
folgern, dass er von allen Regenten, weil sie in ihren Gesetzgebungen einzig die reine Vernunft
zur Richtschnur zu nehmen hätten, eingefuhrt werden müsse, mögen nun mit diesem Ideal auch
das französische neue Ietestat-Erbfolgegesetz vergleichen.
1810 erschien die letzte Schrift Majer's: Principien zur Bestimmung des Unterschiedes zwi
schen der gemeinrechtlichen und nichtgemeinrechtlichen Erbfolge.
32) Johann Daniel Heinrich Musäus **)
ward 1749 zu Meiningen geboren, studirte in Giessen, hörte daselbst F. J. Kortholt und J C. Koch,
und in Göttingen, wo er Ayrers, Putters, G. L. Böhmers, Meisters und Selchows Vorlesungen be
nutzte. Im Jahr 1773 ward er zu Göttingen Doctor der Rechte, Seine Doctordissertation handelt
de jure commissionuni, quae in concursu illustrium soleut constitui. Musäus verfertigte zu
Pütter's Rechtsfällen B. 1 und 2 das Sachregister, welches 1774 am Schlüsse des zweiten Bandes
erschien; er Hess in demselben Jahr als Privatdocent in Göttingen den Entwurf einer Einleitung
zum Wechselrecht drucken, 1775 vertheidigte unter seinem Präsidio J. Phil. Seip eine Dissertation
de trassato literas cambiales in honorem acceptante Goett. 1776 folgte Musäus dem Rufe zu einer
aussordentlichen Professur nach Kiel, er erbot sich hier zu Vorlesungen über juristische Encyclo-
pädie, den Reichsprocess, Reichsgeschichte, Staatsrecht, Lehnrecht, Wechselrecht, Naturrecht, Völker
recht und Kirchenrecht.
Im Jahr 1777 erschienen von ihm Anfangsgründe des Wechselrechts; für die Wintervorlesun
gen 1778 liess er in Altona ein Programm drucken: de causis praecipuis, cur divisio Germaniae in
pagos sensim desierit.
Die 1781 erschienenen Beiträge Samml. 1 sind schon in Mellmanns Leben erwähnt worden,
eine zweite Sammlung erschien nach den Göttinger Anzeigen (1801 B. 2 S. 1797) 1801. In diese
*) Friede. With. Tafint/er, bekannt durch seine Analogie, starb am 2. Juni 1777. Vergl. Meusel, Lexikon der von
1750—1800 verstorbenen Schriftsteller, B. 14, S. 6- 8.
*) G. L. Böhmer's Programm: de jure dotis filiae illustri ex pactis domus debitae moto adv. patrom concursu. Gott.
1773, zur Promotion von J. D. II. Musäus und zweier anderer Candidaten giebt Nachricht über Mus. Leben. Ebenso Chr.
Weidlich, biograph. Nachrichten, Th. 2, Halle 1781, S. 120 — 21, dessen Nachträge S. 207 und fortgesetzte Nachträge S. 179.
Piitler, geh Geschichte von Göttingen, Th. 2, Gott. 1788, S. 101. Strieder, Grundlage zu einer Hess. Gel. und Schrift
steller-Geschichte, Th. 9, Cassel 1794, S. 328—32. Scriba, biogr.-literar. Lexikon der Schriftseller des Grossh. Hessen,
Abth. 2, Darmst. 1843, S. 513—14.