Allgemeine Nachrichten.
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trennt gewogen werden,
für je 5000 Kilogr. . — Jk 60 Pf.
(Geschieht das Wägen
auf Speicherböden oder
in anderen Gebäuderäu
men, so wird der Satz
von 60 Pf. auf 43 Pf.
ermäßigt.)
b. wenn zu verschiedenen
Zeiten Theile der La
dung oder Parthieen ge
wogen werden, für je
5000 Kilogramm . . — ^/L90Pf.
bei Quantitäten von 10
bis 100 Centnern oder
500 bis 5000 Kilogr.
für je 100 Kilogramm — „ 4 ,
c. bei Quantitäten von we
niger als 500 Kilogr.
für je 100 Kilogramm — „ 9 „
und als Minimum. . „ 9 „
Alle Waaren werden nach volleil
Pfunden (0,5 Kilogramm) gewogen.
Wenn bei Getreideladnngen Beiladun
gen einer anderen Kornart vorkommen, so
werden solche, wenn sie an denselben Em
pfänger mit ausgeliefert werden, nicht sepa
rat berechnet, sondern als zu der Ladung
gehörend und als eine Parthie angesehen.
II. Für das Mcssen.
1. Für Kartoffeln, Obst, Gemüse und
dergleichen.
a. bei Quantitäten von 5
Hektoliter und darüber
für je 5 Hektoliter . . — Jk 20 Pf.
b. bei Quantitäten von 1
bis 5 Hektoliter für je
1 Hektoliter ..... — „ 9 „
c. bei Quantitäten von
weniger als 1 Hektol. . — „ 9 „
2. Einstweilen für Steinkohlen:
a. bei Quantitäten von ei
ner Last von 18 großen
Tonnen und ni ehr per
Last
— Jk 46 Pf.
b. bei geringeren Quantitä-
. tcn pro Tonne . . .
- „ 5 „
jedoch als Maximum .
-— n 46 „
und als Minimum . .
- „ 9 „
3. Für Brennholz pro Qua-
dratmcter
— „ 19 11
Werden Kartoffeln, Obst oder ähn
liche Waaren im Kleinhandel aus dem
Schiffe verkauft und zu dem Ende die
Meßgefäße am Bord gelassen, so find au
ßer obiger Vergütung 20 Pf. für die ge
messene Last des Schiffes au die Hafen
kasse zu entrichten.
Wenn lediglich zum Ziveck der Ent>
löschung die Meßgerüthe vom Hafenwescn
entliehen werden, ist für je 100 gewogene
oder gemessene Hektoliter oder Tonnen
10 Pf. an Vergütung zu erlegen.
Beschwerden können bei dem Stadt
wäger und bei dem Vorsitzenden der Hafen
kommission vorgebracht, auch in das im
städtischen Wägelokal auslicgcude Beschwerde
buch eingetragen werden.
Schornstcilifeger-Taxe.
Jk Pf.
1. Für das Reinigen eines sog. rus
sischen Schornsteines oder Zuges
a) in einem einstöckigen Gebäude
oder wenn derselbe nur durch
1 Stocklverk geht — 25
b) durch 2 Stockwerke — 30
c) durch 3 Stockwerke — 40
2. Für das Ausbrenneu eines russi
schen Schornsteines 1 20
macht die Größe des Schornsteins
die Zuziehung mehrerer Leute
erforderlich 2 40
3. Für das Reinigen eines besteig
baren Schornsteins
a) wenn ^derselbe durch 1 Stock
werk geht — 30
b) durch 2 Stockwerke — 50
c) durch 3 Stockwerke — 60
d) durch 4 Stockwerke oder mehr — 80
Keller und Dachstühle rechnen
nur dann als Stockwerke,
wenn Feuerstellen darin befind
lich sind, die mit dem Schorn
stein in Verbindung stehen und
benutzt werden.
4. Für die Reinigung von Fabrik
schornsteinen
2) bei einer Höhe von 12 Meter — 90
b) bei einer Höhe von 14 Meter 1 20
c) bei einer Höhe über 14 Meter 1 50