Full text: Adreßbuch für die Stadt Kiel, einschließlich Gaarden und Ellerbek. 1878. (1878)

Allgemeine Nachrichten. 
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trennt gewogen werden, 
für je 5000 Kilogr. . — Jk 60 Pf. 
(Geschieht das Wägen 
auf Speicherböden oder 
in anderen Gebäuderäu 
men, so wird der Satz 
von 60 Pf. auf 43 Pf. 
ermäßigt.) 
b. wenn zu verschiedenen 
Zeiten Theile der La 
dung oder Parthieen ge 
wogen werden, für je 
5000 Kilogramm . . — ^/L90Pf. 
bei Quantitäten von 10 
bis 100 Centnern oder 
500 bis 5000 Kilogr. 
für je 100 Kilogramm — „ 4 , 
c. bei Quantitäten von we 
niger als 500 Kilogr. 
für je 100 Kilogramm — „ 9 „ 
und als Minimum. . „ 9 „ 
Alle Waaren werden nach volleil 
Pfunden (0,5 Kilogramm) gewogen. 
Wenn bei Getreideladnngen Beiladun 
gen einer anderen Kornart vorkommen, so 
werden solche, wenn sie an denselben Em 
pfänger mit ausgeliefert werden, nicht sepa 
rat berechnet, sondern als zu der Ladung 
gehörend und als eine Parthie angesehen. 
II. Für das Mcssen. 
1. Für Kartoffeln, Obst, Gemüse und 
dergleichen. 
a. bei Quantitäten von 5 
Hektoliter und darüber 
für je 5 Hektoliter . . — Jk 20 Pf. 
b. bei Quantitäten von 1 
bis 5 Hektoliter für je 
1 Hektoliter ..... — „ 9 „ 
c. bei Quantitäten von 
weniger als 1 Hektol. . — „ 9 „ 
2. Einstweilen für Steinkohlen: 
a. bei Quantitäten von ei 
ner Last von 18 großen 
Tonnen und ni ehr per 
Last 
— Jk 46 Pf. 
b. bei geringeren Quantitä- 
. tcn pro Tonne . . . 
- „ 5 „ 
jedoch als Maximum . 
-— n 46 „ 
und als Minimum . . 
- „ 9 „ 
3. Für Brennholz pro Qua- 
dratmcter 
— „ 19 11 
Werden Kartoffeln, Obst oder ähn 
liche Waaren im Kleinhandel aus dem 
Schiffe verkauft und zu dem Ende die 
Meßgefäße am Bord gelassen, so find au 
ßer obiger Vergütung 20 Pf. für die ge 
messene Last des Schiffes au die Hafen 
kasse zu entrichten. 
Wenn lediglich zum Ziveck der Ent> 
löschung die Meßgerüthe vom Hafenwescn 
entliehen werden, ist für je 100 gewogene 
oder gemessene Hektoliter oder Tonnen 
10 Pf. an Vergütung zu erlegen. 
Beschwerden können bei dem Stadt 
wäger und bei dem Vorsitzenden der Hafen 
kommission vorgebracht, auch in das im 
städtischen Wägelokal auslicgcude Beschwerde 
buch eingetragen werden. 
Schornstcilifeger-Taxe. 
Jk Pf. 
1. Für das Reinigen eines sog. rus 
sischen Schornsteines oder Zuges 
a) in einem einstöckigen Gebäude 
oder wenn derselbe nur durch 
1 Stocklverk geht — 25 
b) durch 2 Stockwerke — 30 
c) durch 3 Stockwerke — 40 
2. Für das Ausbrenneu eines russi 
schen Schornsteines 1 20 
macht die Größe des Schornsteins 
die Zuziehung mehrerer Leute 
erforderlich 2 40 
3. Für das Reinigen eines besteig 
baren Schornsteins 
a) wenn ^derselbe durch 1 Stock 
werk geht — 30 
b) durch 2 Stockwerke — 50 
c) durch 3 Stockwerke — 60 
d) durch 4 Stockwerke oder mehr — 80 
Keller und Dachstühle rechnen 
nur dann als Stockwerke, 
wenn Feuerstellen darin befind 
lich sind, die mit dem Schorn 
stein in Verbindung stehen und 
benutzt werden. 
4. Für die Reinigung von Fabrik 
schornsteinen 
2) bei einer Höhe von 12 Meter — 90 
b) bei einer Höhe von 14 Meter 1 20 
c) bei einer Höhe über 14 Meter 1 50
	        
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