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Reichsstrafgesetzbuches lauten:
§ 107. Wer einen Deutschen durch
Gewalt oder durch Bedrohung mit einer
strafbaren Handlung verhindert, in Aus-
Übung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu
wählen oder zu stimmen, wird mit Ge>
fängniß nicht unter sechs Monaten, oder
mit Festungshaft bis zu fünf Jahren be>
straft. Der Versuch ist strafbar.
A 109. Wer in einer öffentlichen
Angelegenheit eine Wahlstimme kauft
oder verkauft, wird mit Gefängniß von
einem Monat bis zu zwei Jahren be-
straft; auch kann auf Verlust der bür-
gerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Die Wahl zum Reichstag ist eine ge-
Heime. Niemand hat das Recht, zu fragen,
wen man wählen wolle oder wen man ge
wählt habe. Deßhalb darf auch Niemand
Furcht haben oder aus Rücksicht wählen.
Es ist Pflicht des einzelnen Wählers, jede
ungesetzliche Wahlbeeinflussung dem Wahl-
komitee mitzutheilen.
G Rendsburg, 14. Juni. Nach dem
Berichte des Herrn .Korrespondenten betr.
das Einholen der Wahlergebnisse seitens des
Radfahrer-Vereins könnte es den Anschein
gewinnen, als ob der Radfahrer-Verein sich
in den Dienst des freisinnigen Wahlkomitees
gestellt hätte. Dieses ist aber nicht der
Fall. Wohl hat sich der Radfahrer-Verein
bereit erklärt, die Wahlergebnisse einzu
holen, aber nicht für eine einzelne Partei,
sondern zur allgemeinen Kenntnißnahme.
X. Rendsburg, 14. Juni. Heute Nach.
mittag um 4% Uhr wurde plötzlich die
hiesige Garnison alarmirt. In ca. einer
Viertelstunde waren die hier anwesenden
Truppentheile aufmarschirt.
Mittheilungen aus dem Publikum
Die Redaction stellt die Benutzung dieser Rubrik, soweit
er der Raum gestaltet, dem Publikum zur Besvrechun,
bon «nzelegenbetten allgemeinen Jntereffe« zur Berftt.
Miug, Scrwahrt sich aber ausdrücklich dagegen, mil dem
Anhalt idciuificirt zu werden und übernimmt dafür
keinerlei Verantwortung
Wir behalten »ns vor bei Einsendungen, welche unserer
Ansicht nach über das Maas des Sachlichen htiiauSgeteu
«orrectuicn, resp. Streichungen vorzunehmen.
Eingesandt.
Zufolge geschehener Anfrage hat der
sozialdemokratische Kandidat C. Legien
schriftlich erklärt, daß er ein Gegner des
Impfzwanges und das geplanten
Reichsseuchengesetzes ist und im Falle
seiner Wahl als Reichstagsabgeordneter
gegen alle derartigen Zwangsgesetze stimmen
werde.
Das sozialdemokratische Wahlkomitee.
Eingesandt.
Einsender dieser Zeilen erlaubt sich, die
allgemeine Aufmerksanikeit auf eine Unsitte
zu lenken, welche man jetzt wieder täglich
Gelegenheit hat zu beobachten: ich meine
das Angeln von Seiten der Kinder.
Einsender kann es nicht anders als eine
gewisse Rohheit bezeichnen, wenn Knaben
und unerwachsene Burschen kleine kaum
genießbare Fische ihrem Elemente entreißen,
unter Zerreißung der Kiemen von den
Angelhaken nehmen und dann diese so ver
letzten Fische fortwerfen, wie es fast immer
der Fall ist, da die Fische, wie gesagt,
meist unbrauchbar sind. Wäre es nicht
Sache der Schule oder des Thicrschutzver-
eins hier einzugreifen und der Verrohung
der Jugend entgegenzuarbeiten? Kann
denn an unsern Wasserläufen Jeder angeln
oder bedarf es nicht einer Erlaubnißkarte,
tvie in anderen Städten? l>. w.
Ab end-DeP es ch en.
Ii e l, 13. Juni. Am Sonnabend
trifft der Kfaiser zur Jlottenrevue
und längerem Aufenthalt hier ein.
Prag, 14. Juni. Ein anscheinend
tobsüchtiger czcchischer Student der
Medizin versetzt- hinterrücks dem
landeskommandirenden Grafen von
Grünne einen Faustschlag. Dieser
erwiderte mit einem Säbelhieb, wo-
rauf der leicht verwundete Student
verhaftet wurde.
Todesanzeige.
Am 13. d. Mts., Abends 9'/,
Uhr entschlief nach langem Leiden
btc Präbendistin
Anna Catharina Thomsen
im 70 Lebensjahre.
Tiefbetrauert von
de» Kindern.
Die Beerdigung findet ain Freitag-Nachm.
3 Uhr vom Hospital-Gasthaus aus statt.
Danksagung.
Für die uns erwiesene innige Theilnahme bei dem
Hinscheiden meines lieben Mannes und unseres
unvergeßlichen Vaters, des Abnahmemannes
Hs. Kobrock, soivie für das Ehrengeleit
zur letzten Ruhestätte, insbesondere dem Herrn
Hauptpastor Hess für die Trostesworte am Sarge
sagen ihren verbindlichsten Dank
Die trauernden Hinterbliebenen:
Wwe. Franke Kobreck,
nebst Kinder» und Schwiegerkindern.
Drögenkamp, den II. Juni 1893.
Bekanntmachung.
Das 1. Bataillon des Jnfanterie-Regi-
ments, Herzog von Holstein, wird vom
19 bis einschl. 24 d. Mts auf der
Katzheide gefechtsmäßiges Schießen mit
scharfen Patronen — Schußrichtung Bram
merau Wasserthurm Rendsburg — abhalten.
In den nicht zu betretenden Geländen
werden die Wege durch Posten abgesperrt
und etivaige in der Gefahrzone liegende
Aecker durch Strohwieben kenntlich gemacht
Indem ich Vorstehendes zur öffentlichen
Kenntniß bringe, mache ich noch besonders
darauf aufmerksam, daß den Weisungen
der Posten unbedingte Folge zu leisten ist,
Rendsburg, den 13, Juni 1893,
Die Polizei-Verwaltung.
Bekanntmachung.
Der diesjährige Grasschnitt der Parzellen
Nr. 5, IO und 25 (Klintwiese) in Hörsten,
sowie einer Fläche von ca. 1 Im der ehe-
maligen Holler'schen Ländereien in Büdels-
dorf, soll unter der Hand verpachtet werden.
Hierauf Reflectirende wollen sich bei
dem Vorsitzenden der Landkommission, Herrn
Senator Rohwer melden.
Rendsburg, den 14. Juni 1893.
Der Magistrat.
Neichstagsmah!.
Schleswig, den 12. Juni 1893.
Die Ermittelung des Ergebnisses der
auf den 15. d. Mts. anstehenden Reichs
tagswahl für den 3. Schleswig-Holsteinischen
Wahlkreis findet am 19. d. Mts. von
10 Uhr Vormittags an auf dem Rathhause
in Schleswig statt.
Der W ach l k o in m i s s a r.
Fidler,
Landrath.
Bekanntmachung.
Die Lieferung von 8 eisernen Spitz-
tonnen für die Tonnenstationen Tönning
und ^ Büsum soll int Wege öffentlicher
Ausschreibung verdungen werden.
Die Bedingungen, Angebotsformulare
und Zeichnungen liegen im Geschäftszimmer
des Unterzeichneten zur Einsicht ans und
können auch gegen Einsendung von 1 Alk.
von dort postfrei bezogen werden.
Angebote find unter Benutzung des vor
geschriebenen Formulars portofrei und ver-
siegelt mit der Aufschrift „Tonnenlieferung"
bis zum Dienstag, den 27. Juni d. Js.,
Mittags 12 Uhr im Geschäftszimmer des
Unterzeichneten abzugeben, Ivo alsdann die
Eröffnung desselben in Gegenwart etwa
amvesender Submittenten erfolgt.
Tönning, den 12. Juni 1893.
Der Königliche Baurath.
Reimers.
Anzeigen.
ß Todes-Auzeige.
(Şwtt jcder besonderen Meldung.)
.J,» Montag-Abend 7'/, Uhr starb
kleiner^ süßer^ unerwartet unser
C a r I
im zarten Alter von 9 Jahren.
Diese Trauernachricht widmen allen
Freunden und Bekannten die tieftrauern-
den Eltern.
II. C. Mass und Frau
nebst Großmutter und Familie.
Die Beerdigung findet Freitag-Nach
mittag 3 Uhr vom Sterbehause, Grüue-
straße 387, aus statt.
Auction.
Am Donnerstag, den 15. Juni d. Js.,
Vormittags von 9 I Uhr an, sollen im
Colosseum Hierselbst:
1 Sopha und 4 Stühle mit Damast-
bezug, 1 Serviceschrank, 1 Rohrstnhl m.
Lehne, 1 Kleiderschrank, 1 Spiegel,
3 Küchenschränke, 1 vierk. Tisch, 1 Bei-
setztisch, 1 amerik. Uhr, 1 Lade, Küchen-
geschirre. Kleidungsstücke und viele
andere Sachen mehr-
öffentlich an den Meistbietenden versteigert
werden.
Die Auktion findet bestimmt statt.
Die Tischlerwerkzeuge werden jedoch
vorläufig nicht verkauft.
Der Gerichtsvollzieher
Heidemann.
Bekanntmachung.
Die Lieferung der für das hiesige Amts
gericht pro 1893/94 erforderlichen Brenn
materialien und zwar:
15O OOO Soden Torf,
35O Centner Steinkohlen,
13O Hektoliter Cokes
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Offerten mit Preisangabe unter Ein
lieferung von Torfproben sind binnen
8 Tagen einzureichen.
Rendsburg, den 13. Juni 1893.
Königliches Amtsgericht
zilvkntar-Aiikliün^
Am Freitag, den 16. Juni, Vor
mittags von 9 Uhr an, werden auf der
P. Tams'schen Halbhufe in Fockbek
8 Milchkühe, 7 Starken, darunter ztoei,
welche kalben sollen, 1 Stier, 2 Kälber,
4 Schafe, 3 Schweine, wovon eine
trächtige Ferkelsan, 2 Bauwagen, 2Pflüge,
Eggen,1 fast neue Staubmühle, 1 Häcksel
maschine, Pferdegeschirr, Milchgeschirr
und Sonstiges
gegen baare Zahlung in öffentlicher Auktion
verkauft, wozu Käufer hiermit geladen sind.
Rendsburg, den 9. Juni 1893.
I. Speck.
J. Siercks, stŞàf,
Wein- a. Sr>irii»>stiil«str.
Kornbranntwein a Fl. 40, 45, 50 Pf..
bei 9 Fl. billiger.
Feine Tafel-Getreide-Kümmel.
Nordlicht a Fl. 1 Mk.
Bommerlunder a Fl. 90 Pf.
Monopol a Fl. 60 Pf.
Cognac a Fl. 1,25, 1,50, 1,80, 2,50,
3 Mk.
Rum a Fl. 0,75, 0,90, 1, 1,20, 1,50,
1,80, 2,40, 4 Mk.
Wein in allen Preislagen.
Cognacbrennerei
I. Scherer & Co.
Langen, Hessen.
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Grosse Flasche Mk. 2.—, 2.50, 3.—
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Heinr. Frtlil, Rendsburg.
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