356 Chirurgie und Ophthalmologie.
zen und bei fortgesetzter orthopädischer Nachbehandlung konnten
nicht nur die Hand, sondern auch die Finger besser gebeugt
werden und die Ulnarhältte der Beuger zeigte in ihrer ganzen
Länge Contraction. Jetzt haben sich die Beuger so erholt, dass
der Mann rohere Gegenstände fassen und festhalten , auch schon
zröbere Arbeiten verrichten kann, daher sich noch bedeutende
Besserung hoffen lässt. [Oesterreichische medic, Hochenschrift,
1542. No. 13.1
259. Ueber die radicale Heilung freier Lei-
stenbrüche; nach Beobachtungen im k, k. n. 6. Provinzial-
Strafhause in Wien; vom Primararzte Dr. HaıLer. Die Bemü-
hungen eines Belmas, Bonnet, Gerdy u. A. zur Radikalcur
freier Leistenbrüche, so wie Signoroni’s eben so sinnreiche
Methode , haben auch in Wien die Anerkennung gefunden, die
sie so sehr verdienen, und besonders v. Patruban hat in
einer interessanten Schrift (über die Radicalcur der Vorlage-
rungen in der Leistengegend. Wıen, 1539) nebst geschichtli-
chem Ueberblicke der bisherigen Heilmethoden, die auf v. Watt-
mann’s Klinik gemachten Erfahrungen und Verbesserungen der
neuen Öperationsmethode bekannt gemacht und zu weitern
Versuchen aufgefordert. Hierauf hat Primarwundarzt Prof. Dr.
Schub Gerdy’s Verfahren, dem wohl vor Allen übrigen der
Vorzug gebührt, wesentlich verbessert. Nach dieser Methode
hat der Vf. die nachstehenden Operationen freier Leistenbrüche
vorgenommen und indem er dieselben bekannt macht, wünscht
er, dass sie dazu beitragen möchten , hier und da laut gewor-
dene Zweitel und Bedenken zu heben und andere Aerzte zur
Bekanntmachung ihrer Erfahrungen zu bestimmen. Einzelne
misslungene Fälle berechtigen noch nicht zu einem absprechen-
den Urtheile, so wenig als einige gelungene zu den sanguini-
schen Hoffnungen, denen man sich bei jeder neu auftauchen-
den Sache so leicht hingieht. Nur eine grosse Menge mit
strenger Wahrheit beschriebener Curen, und besonders viele
Beobachtungen lange Zeit nach der Operation werden ein völlig
begründetes Urtheil feststellen und die Kranken sicher auswäh-
len lassen, bei denen man auf Radicalheilung durch diese ganz
gefahrlose Operation rechnen darf. Die Beobachtungen des
Vfs. sind folgende: Erste Beobachtung. Ein 23jähriger
gesunder Mann hatte sich 1537 während seines Aufenthaltes
im Strafhause durch einen Sprung von seiner Schlafstelle einen
rechiseitigen äusseren Leistenbruch vonder Grösse eines Tau-
beneies zugezogen, welcher beim Liegen völlig zurücktrat,
und obgleich Pat. kein Bruchband Irug, sich nur unbedeutend
vergrösserte, Zu Ende des Jahres 35 wurde der Mann aus