Full text: Newspaper volume (1850)

Berlin Die Differenzen, in welche die preu 
ßische Regierung sowohl mit der bayerischen wie mit- 
der badenschen wegen der Kriegsentschädigungsgelder 
für die im vorigen Jahre geleistete militairische Hülse 
gerathen ist, haben wiederholt die Presse beschäftigt. 
Die beiden erwähnten Regierungen verharren auch 
bis jetzt noch bei der Behauptung, daß es sich bei 
dem vorjährigen Aufstande um eine allgemeine fcnit* 
sche Angelegenheit gehandelt habe, wobei der Schau 
platz des Aufstandes etwas Zufälliges gewesen sei; 
deshalb aber hätten auch alle deutschen Regierungen 
gemeinsam pro rata die Kosten zu tragen nach Ver 
hältniß ihrer sonstigen Matrikular-Beiträge. Gegen 
wärtig soll sich nun jedoch, wie wir vernehmt», die 
badensche Regierung bereit erklärt haben, von den 
2,000,000 fl., welche Preußen verlangt, 500,000 fl. 
zu zahlen, indem so viel die direct im badischen 
Interesse von Preußen gemachten baaren Auslagen 
betragen; nur in Betreff des Restes wird noch die 
eben erwähnte Forderung aufrecht erhalten. Wahr 
scheinlich dürste schließlich auch wohl diese ganze An 
gelegenheit in Frankfurt zur Entscheidung kommen, 
falls nicht, wie bis jetzt noch immer nicht unwahr 
scheinlich, die dortigen Verhandlungen bald nach ihrem 
Beginne wieder mit einem entschiedenen Bruche 
schließen. 
— Zwischen der englischen und preußischen Re 
gierung werden nach dem „C. B." Verhandlungen in 
Betreff der Behandlung politischer Flüchtlinge ge 
pflogen. 
— Das „Justiz-Militair-Blatt" enthält folgende 
allgemeine Verfügung vom 3. Juni: Da das kgl. 
Staatsministerium seinen Beschluß vom 18. Januar 
v. I., wodurch sämmtliche Civilbeamte, welche im 
Dienste Uniform tragen müssen, zur Anlegung der 
deutschen National-Kokarde neben der preu 
ßischen, so befugt wie verpflichtet erklärt worden, 
durch Beschluß vom 18, Mai d. I. außer Kraft ge 
setzt hat, so wird der diesseitige Erlaß vom 31. Jan, 
v. I. hiemit aufgehoben, wovon sämmtliche Justiz 
beamte hierdurch in Kenntniß gesetzt werden. --- Eine 
eben solche Verfügung hat der Handelsminister an 
die Oberpostdirectionen erlassen. 
Der Ausmarsch der badischen Truppen nach Preu 
ßen ist jetzt definitiv auf den 16. und 22. Juni fest 
gesetzt. Ein Theil kommt nach Deutz und der andere 
nach Wittenberg. 
Hwmbnrq, den 4. Juni. Die starken Pulver- 
transporte, welche seit einiger Zeit hier anlangen, 
erregen Befremden; man hält dafür, sie seien für 
die hier stehenden preußischen Truppen bestimmt, im 
Fall dieselben zur Verstärkung des in Schleswig 
stehenden Corps nachrücken müßten. 
Schleswig - Ho lstein. 
Die „Augsb. Allgem. Ztg." theilt angeblich aus 
Berlin eine Denkschrift der schlesw.-holst. Statthal 
terschaft mit, die in diplomatischen Kreisen verbreitet 
werde. Nach einer kurzen nichts Neues bringenden 
Resumirung der Ursachen und des Verlaufs des 
Streits mit Dänemark heißt es dann am Schluß 
folgendermaßen: „Der Hauptgrund, weshalb man 
von dänischer Seite die bisherige Verbindung der 
Herzogthümer im Jahr 1848 nicht länger zugestehen 
zu dürfen in officiellen Actenstücken behauptete, lag 
in dem Streben der deutschen Nation nach einer 
größeren Einigung, nach einer bewußteren politischen 
Concentrirung. Gegenwärtig möchte dieser Grund 
jedenfalls nicht mehr dieselbe Kraft besitzen wie im 
Jahre 1848, Eine deutsche Reichsverfassung, deren 
Abschluß man sich damals als nahe bevorstehend 
dachte, ist bisher nicht zu Stande gekommen. Wel 
chen Ausgang die verschiedenen, unterdessen hervor 
getretenen Bestrebungen hinsichtlich der politischen Neu 
gestaltung Deutschlands haben werben, läßt sich noch 
nicht übersehen. Jedenfalls steht Holstein bis jetzt 
außerhalb aller dieser Verfassungsprojecte, und es 
scheint die innere organische Neugestaltung des ge 
summten Deutschlands nicht so fest werben zu sollen, 
daß Dänemark zu befürchten hätte, Schleswig werde 
durch Aufrechthaltung der Verbindung mit Holstein 
zu weit in das politische Leben Deutschlands hin 
übergezogen werden. Von Seite der Herzogthümer 
wird aber auf die Aufnahme Schleswigs in Deutsch 
land nicht mehr bestanden, sobald man in Dänemark 
darauf verzichtet, die Trennung der Herzogthümer 
erzwingen zu wollen. Wenn man somit von beiden 
Seiten dasjenige aufgiebt. was man, über das be 
stehende Recht hinausgehend, erstrebt hat, so liegt 
der Gedanke nahe, daß man auf den Zustand vor 
dem März 1848 zurückkommen möchte, iw soweit 
dies bei den inzwischen im Königreich Dänemark 
eingetretenen Veränderungen, so wie bei dem histori 
schen Recht der Herzogthümer aus gemeinsame Ver 
waltung, Gesetzgebung und Verfassung und dem für 
Regierung und Volk gleich unabweisbaren Bedürfniß 
constitutioneller Staatsfonnen, überhaupt noch mög 
lich ist. Die vollständige Wiederherstellung des status 
quo ante ist schon dadurch unmöglich geworden, daß 
Dänemark während der Dauer des Krieges aufgehört 
hat, ein absolut regierter^ Staat zu sein, und durch 
das Grundgesetz vom 5, Juni 1849 ein constitutio 
neller Staat geworden ist. Denn darnach kann die, 
auch früher dem Rechte nicht entsprechende, aber 
Mter einer sactisch absoluten Regierung ausführbare 
Vermischung verschiedener Verwaltungszweige für das 
Königreich und die Herzogthümer wie sie" vor dem 
März 1848 bestand, nicht wieder eingeführt werden. 
Seitdem die Regierung des Königreichs nach dem 
dänischen Grundgesetz Ministern übertragen ist, welche 
dem dänischen Reichstag verantwortlich sind, würden 
die Herzogthümer durch jede Art von politischer Ver 
bindung mit den constitutionellen Staatsgewalten 
Dänemarks in eine völlige Abhängigkeit vom König 
reich herabsinken. Mit gleicher Nothwendigkeit er- 
giebt sich eine andere Abweichung von dem statu« 
quo ante. Wenn die Herzogthümer das bis zum 
März 1848 von der dänischen Regierung selbst an 
erkannte Recht auf gemeinschaftliche Gesetzgebung und 
Verwaltung haben, so mußten sie durch die Ent 
wicklung zum constitutionellen System mit Nothwen 
digkeit auch eine gemeinsame Landesvertretung er 
halten. Denn es können wohl verschiedene Provinzial 
ständeversammlungen mit berathender Stimme neben 
einander bestehen; aber getrennte Landesvertretungen 
mit entscheidender Stimme sind mit einer gemein 
samen Gesetzgebung und Verwaltung unverträglich, 
wie denn Jahrhunderte hindurch während der frühern, 
rechtlich niemals aufgehobenen, landständischen Ver 
fassung ein gemeinschaftlicher schleswig-holsteiner Land 
tag bestanden hat. Der Uebergang von den ge 
trennten schleswigschen und holsteinischen Provinziäl- 
ständeversammlungen zu einer gemeinschaftlichen schles 
wig-holsteinischen Landesversammlung ist deshalb eine, 
aus dem Uebergang von dem absoluten zu dem con 
stitutionellen System mit Nothwendigkeit sich erge 
bende Fortentwickelung eines innern Rechtszustandes. 
Zur Unterstützung der vorstehend entwickelten An 
sichten darf namentlich darauf hingewiesen werden, 
daß Lord Palmerston bereits, in einer Note an Hrn. 
Bunsen, vom 24. Juni 1848, ein gleiches Friedens- 
project aufstellte; sein Vorschlag ging dahin, daß das 
ganze Herzogthum Schleswig mitgetheilt und durch 
Verfassung, Stände und Verwaltung mit denr Her 
zogthum Holstein verbunden bleibe, jedoch nicht in 
das deutsche gleich ausgenommen werde, ohne übri 
gens. in irgend einer constitutionellen Verbindung 
mit Dänemark zu stehen. Dieser Vorschlag scheiterte 
an dem Widerspruch Dänemarks, welches bei der da 
maligen Weltlage, und weil das Streben der deut 
schen Nation nach politischer Einigung damals noch 
mit großer Kraft hervortrat, nicht als Friedensbasis 
eine Stellung Schleswigs zugeben wollte, welche 
dieses Herzogthum wesentlich zu Deutschland hin 
überziehen zu müssen schien. Nachdem bei der Wen 
dung, welche die deutschen Verhältnisse genommen 
haben, diese Besorgniß Dänemarks nicht mehr als 
gerechtfertigt erscheinen kann, wird auf jenen Vorschlag, 
als auf den, den natürlichen Verhältnissen am meisten 
entsprechenden, zurückzugehen sein. Es liegt in der 
Natur der Sache, daß von denjenigen, welche mit 
dem nächsten Interesse für die Sache die genaueste 
Kunde der Verhältnisse verbinden, am ersten ein ge 
deihliches Resultat der Verhandlungen zu erwarten 
steht. Aus diesem Grunde haben gegenwärtig Ab 
gesandte aus den Herzogthümern nach Kopenhagen 
sich begeben, um durch unmittelbare Verhandlungen 
eine Verständigung der Herzogthümer mit ihrem 
Landesherrn herbeizuführen. Es würde für eine 
dauernde Beilegung des entstandenen Streites förder 
lich sein, .wenn der von den Herzogthümern in dem 
oben bezeichneten Sinn angebahnte Versuch einer 
Aussöhnung kräftige Unterstützung von Seiten der 
Mächte fände, welche sich für die Erhaltung der 
Ruhe und des Friedens interessiren. Kiel, den 
20. April 1850." 
Die „N. Fr. Pr." enthält folgende, auf die Rück 
kehr der schleswig-holsteinischen Vertrauensmänner be 
züglichen, Berichte aus Kiel und Altona: 
Kiel, vom 6. Juni. In Kopenhagen scheinen 
die Unterhandlungen zwischen den schleswrg-holstei- 
nischen Gesandten und der dänischen Regierung nicht 
so geheim gehalten zu werden wie hier. Mit ziem 
licher Gewißheit darf ich behaupten, was jetzt keine 
. Indirection mehr ist, daß die Angabe Fädrelandets 
vom 3. d. M. über den letzten von Prehn gegebe 
nen Vorschlag dem Wesentlichen nach richtig ist, und 
wenn die dänische Regierung denselben wirklich ver 
worfen hat, so ist uns damit nur ein Gefallen ge 
schehen. Beunruhigend aber ist es, daß trotz der 
Verwerfung dennoch weiter unterhandelt wird, denn 
es ist nicht einzusehen, wie Schleswig-Holstein sich 
noch schlechtere, seine unzweifelhaften Rechte noch mehr 
verletzende Bedingungen gefallen lassen müssen und 
wollen, eine baldige Rückkehr der Deputirten wird 
daher mehr denn je gewünscht, wenn auch kaum er 
wartet. — Die neue Eintheilung der Armee möchte 
mit Nächstem vollzogen werden. 
—, den 7. Juni. Das Neueste, was ich Ihnen 
heute mittheilen kann, ist. daß das Bureau der Lan 
desversammlung in einer gestern Abend abgehaltenen 
Berathung beschlossen bat, die Versammlung gegen 
wärtig nicht zusammenzuberufen, und ferner, daß 
nach völlig zuverlässigen Nachrichten ausşopenhagcn 
die Vertrauensmänner in den nächsten Tagen zurück 
kehren werden. Wir freuen uns, daß diese unglück 
seligen Verhandlungen, von welchen wir niemals irgend 
ein erfreuliches Resultat haben erwarten können, end 
lich abgebrochen sind. Wem die letzten das Land 
compromittirenden und dennoch von Dänemark mit 
Hohn zurückgewiesenen Vorschläge zur Last fallen, 
ist noch unermittelt und scheint absichtlich in Dunkel 
gehüllt zu werden, daß sie aber wirklich von dieser 
Seite gemacht sind, kann ja leider nach den positiven 
und ausführlichen Mittheilungen in den dänischen 
Zeitungen kaum mehr bezweifelt werden. Die fatale 
Mission hat dem Lande indirect große Summen ge 
kostet und statt zu nützen nur geschadet, wie eine 
starke Minorität der Landesversammlung von Anfang 
an der Ansicht war. Aber das „Vertrauen" der Leiter 
des schleswig-holsteinischen Staats in die Diplomatie 
ist unerschöpflich! Gegenwärtig stehen nun die Sachen 
fo, daß die. Friedensverhandlungen in Berlin ruhen, 
in London nicht angeknüpft und in Kopenhagen ohne 
Zweifel in diesem Augenblicke schon abgebrochen sind. 
Aber wie lange wird es währen, bis die Diplomaten 
aller Nationen wieder unsere Sache durchwühlen und 
die absurdesten Versuche gemacht werden zu pacifici- 
ren — oder auch den Frieden zu verhindern, damit 
Deutschland hier eine offene Wunde behalte? Viel 
leicht das einzige Heilmittel besteht in einem kühnen 
Entschluß. (Fr. Pr.) 
Altona, den 8. Juni. Unsere gestrige Mit 
theilung über den Abbruch der Unterhandlungen in 
Kopenhagen und die demnächst zu erwartende Rück 
kehr der Vertrauensmänner wird auch heute durch 
Nachrichten aus Kiel bestätigt. Nach einer der „B. H." 
aus Altona zugegangenen Notiz, deren Bestätigung 
indeß, wie die „B. H.," bemerkt, noch zn erwarten 
steht, wären die Vertrauensmänner bereits von Ko 
penhagen abgereist. (Fr. Pr.) 
Eine Kieler Korrespondenz der „Deutschen Res." 
theilt die Modifikationen mit, unter denen die däni 
sche Regierung auf die letzten Vorschläge der Ver 
trauensmänner (wie sie „Fädrel." mittheilt) habe ein 
gehen wollen. Dänemark will zwei Statthalter, einen 
für Holstein und einen für Schleswig ernannt wissen, 
und so zwei völlig getrennte Staaten haben, beson 
ders da von Seiten der Statthalterschaft die Tren 
nung der Gesetzgebung und Administration bereits 
zugestanden; ferner soll das Heer nur auf die für 
Holstein bundesmäßig zu bringende Höhe der Truppen 
reducirt und von diesem auch allein unterhalten wer 
den, während Schleswig durch Dänen oder Schwe 
den besetzt gehalten werden soll. 
— Wenn übrigens der Correspondent der „D. R." 
bemerkt, die Unterhandlungen würden noch fortgesetzt 
und man gebe die Hoffnung »och nicht auf, daß ein 
Resultat erzielt werde, so ist er augenscheinlich we 
niger gut unterrichtet, als der Corresp. der „Const. 
Ztg.," der gleichfalls die bereits gestern auch vo>i uns 
mitgetheilte Nachricht bringt, daß die Verhandlungen, 
in Kopenhagen von dänischer Seite abgebrochen und 
die Vertrauensmänner demnächst zurückerwartet wür 
den. (Fr. Pr.)- 
Aus Berlin schreibt die „Voss. Ztg.": Der 
plötzlichen hiesigen Ankunft des präsumtiven Thron 
folgers in Dänemark, Prinzen Friedrich von Hessen, 
aus Kopenhagen, legt man eine wichtige und für die 
definitive Abwickelung der dänischen Angelegenheit 
günstige Bedeutung bei. In seiner Begleitung be 
findet sich sein Adjutant, der dänische Kammerjunker 
v. Lindholm. 
Ans Kiel wird den H. N. wie es scheint von 
gut unterrichteter Hand Folgendes über v. Harbou's 
Austritt aus dem Ministerium geschrieben: Die Köl 
nische Zeitung läßt sich von hier über den Rücktritt 
des Herrn v. Harbou in einer Weise sch? eiben, welche 
die Vermuthung erweckt, als ob die Frage nach dem. 
Verhältniß der Herzogthümer zu Deutschland das 
Motiv desselben abgegeben hätte. Sie scheint anzu 
deuten, daß Herr v. Harbou die Einheit und Selbst 
ständigkeit Schleswig - Holsteins auf Kosten ihrer 
Verbindung mit Deutschland habe retten wollen und 
in diesem Bestreben innerhalb des Staatsraths Wi 
derstand gesunden habe. Ich glaube versichern, zu 
können, daß diese Meinung auch nicht den geringsten 
Grund hat. Unser Verhältniß zu Deutschland ist 
augenblicklich dasjenige, welches der Regierung wie 
dem Volke am fernsten liegt und nur noch eine ideale 
der Zukunft angehörige Bedeutung hat. Man ist 
hier "nicht unpractisch genug, um, nachdem Deutsch 
land sich unserem Kampfe entfremdet hat, nachdem 
mit Rücksicht auf unsern allergnädigsten Landesherren 
Holstein von jeder practischen Theilnahme an dem 
deutschen Vcrfaffungswerk ausgeschlossen ist, jener im 
Anfang unserer Bewegung allerdings den Vorder 
grund bildenden Seite eine solche Bedeutung einzu 
räumen, daß sic eine Ministerkrisis veranlassen könnte. 
Wo der Grund für dieselbe wirklich zu suchen ist, 
darüber herrscht noch immer eine völlige Ungewiß 
heit, wenn man auch im Stande ist, vielleicht der 
Wahrheit nahe kommende Vermuthungen aufzustellen. 
Herr von Harbou war, soviel ich weiß, der entschie 
denste Gegner jedes Handelns, daß den Großmächten 
Anlaß geben konnte, uns als Störer der öffentlichen 
Ruhe Europa's zu behandeln, er wollte vor Allem 
nicht den Krieg aus eigene Hand. Um deswillen 
mag er es nöthig erachtet haben, für die Versöhnung 
mit Dänemark. Concessionen zu machen, die sich mit- 
den Rechten des Landes nicht vertrugen und daher 
die Zustimmung seiner College» nicht fanden. Wenn 
Sie die offenbar osficiösen Mittheilungen letzter Zeit 
über die Instructionen der Vertrauensmänner genau 
ansehen, so könnte selbst darin, den Aeußerungen Fa- 
î drelandets gegenüber, der Beleg für sine , derartige
	        
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