er sich damit, daß, wenn hier die Proscription, die >
Beruhigung des Landes durch Pulver und Blei be- j
Sänne, er selbst sich wohl frei schliche,' weil er nicht j
zu den hervorragenden Häuptern der Nebellion ge
höre? dann müßten wir freilich annehmen, daß seine
ganze Rede nicht aus Mitleiden mit dem unglückli
chen Lande, sondern aus jener Gesinnung hervorge
gangen sei, die da sagt: Alles andre, nur kein Geld
ausgeben.
Den plumpen und unwahren Angriff auf den Ex
minister Harbou, der übrigens gar nicht einmal
Ständemitglied gewesen ist, lassen wir unerörtert,
da Harbou sich selbst vertheidigen mag, wenn er es
für der Mühe werth hält.
Wenn der Vers, gegen Ende sich auf widerliche —
heutiges Tags freilich gewöhnliche — Weise mit
dem gesunden Menschenverstände breit macht, so
haben wir unter andern nichts dagegen, wenn wir
uns vornehmen, keine Verrückte in den Ständesaal
zu schicken, dies brauchte uns aber nicht erst gedruckt
empfohlen zu werden: soll aber unter Leuten mit
gesundem Menschenverstände solche verstanden werden,
die nur soviel Verstand haben, daß sie bei jeder
Steuerbewilligung mit nein stimmen können, so ist
das weiter nichts als gesunder Unverstand. Heißt
aber gesunder Menschenverstand soviel als viel Ver
stand, so wissen wir schlichte Bürger und Bauern
sehr wohl, daß es in allen Ständen hohen wie nie
dern einige Leute giebt mit sehr wenigem Verstände—
gemeiniglich Dummköpfe genannt — einige wenige
mit vielem Verstände, und bei weitem die Meßzahl
mit einem Mittelschlagc von Verstand, einem Ver
stände, der übrigens völlig ausreicht, um zu erkennen,
daß, wenn jemand uns ein Privilcgiunr auf den ge
sunden Menschenverstand ertheilen will, dies weiter
nichts ist als eine plumpe Schmeichelei, die im Grunde
auch nichts andres meint als sich selbst. Unser ge
wöhnlicher Verstand reicht auch hin, um einige ge
machte Erfahrungen zu benutzen, und darnach einige
Grundsätze für unsre künftigen Wahlen aufzustellen:
wir wählen keine versoffene Schulmeister noch halb-
verrückte Tischlergesellen, wir wählen keine hungrigen
Litteraten, die sich von Redenschreiben und 'Reden-
halten nähren und auf die Diäteil als einen erkleck
lichen Nebenverdienst rechnen, wir wählen keine Feder-
füchftr, die das Land mit hinter dem Ofen ausge
brüteten Gesetzen beglückeil wollen, wie z. B. unser
Jagdgesetz und Militärstrafgesetz, welche sind, die an
dlubrauchbarkeit ihres Gleichen nicht haben; wir wäh
len keine Pfaffen mehr, die, wenn sic die Bequem
lichkeit des faulen Landpfarrerlebens entbehren sollen,
davonlaufen; wir wollen keine Verfassungstabrikan-
ten, sondern wir wollen erstens, zweitens und drit
tens Leute von wackerer, vaterländischer Gesinnung,
die dabei den gesunden Menschenverstand im Kopfe,
nicht immer im Munde haben; und wenn wir bei
diesen Eigenschaften unsrer Abgeordneten noch — wie
der Vers. es scheint — besorgen, daß sie allzufrei
gebig mit unserm Eigenthum schalten werben, fo
suchen wir sie unter denjenigen aus, die selbst zu den
Steuern, die sie bewilligen, beitragen. Es ist aber
die Anzahl solcher Ständeabgeordneter keineswegs so
ß , wie mancher glaubt, und wenn eben jeder
chte Bürger und Bauer, der mit abstimmen kan»,
dadurch schon geeignet wäre, so wären alle Wahlen
Unnütze Zeitverschwendung. X
Wahlgesetz.
(Schluß.)
§22. Wenn Jemand glauben sollte, daß in
vlese solchergestalt (§ 19—21 zur öffentlichen Kunde
gebrachten Listen Angehörige des Wahldistricts als
Wahlberechtigt aufgenommen sind, welche die ^erfor
derlichen Eigenschaften nicht besitzen, oder daß An
gesessene, welche diese Eigenschaften haben, in den
Listen fehlen, so kann er bei dem Wahldirector un
ser Anführung der desfälligen Gründe eine Anzeige
davon machen. Eine solche Anzeige muß indessen
Ulnerhalb 8 Tagen, von dem Zeitpunkt angerechnet,
lvo die Vorschriften in den §§ 19, 20 und 21 voll
ständig zur Ausführung gebracht worden, beschafft
lverden, wenn sie daraus gerichtet ist, daß annoch
Namen in die Listen der Wähler aufgenommen wer
den sollen. Eine spätere Anzeige der Art findet für
die dermalige Wahl keine Berücksichtigung. Nach
Ablauf dieser Frist wird von dem Wahldirector em
Dermin der Wahlcommission ziir Prüfung und Er-
^digung der eingegangenen Reclamation gegen die
Wahllisten angesetzt und öffentlich besannt gemacht.
§ 23. In diesem Termin werden die erschiene
nen, kübei betheiligten Personen von der Wahlcom-
unssion näher vernommen und nach hinlänglich vor
bereiteter Sache wird von dem Director, dem Wahl-
Mstenten und Wahlschriftführer» über die gemachten
Aeclamationen entschieden. Das voll einem der
Schriftführer zu führende Protokoll, in welches zu-
Peich die Gründe der Entscheidung aufzunehmen
hud, wird von den Wahlcommissionsniitgliedern un-
"rschrieben.
,, , § 24. Damit dem Wahldirector die mit der
Jfit erforderlich werbenden Berichtigungen in den
Wahllisten möglichst erleichtert werden, sollen die Be-
^mten, welche ihm die zrir Verfertigung dieser Listen
^'forderlichen Extracte, Register und Nachrichten zu
z geben verbunden sind (§ 18), gleicher Weise ange-
, wiesen werden, ihn vor dem Schluffe des Juni-Mo-
I nats eines jeden Jahres von allen den Veränderun
gen in Kenntniß zu setzen, welche seit der letzten amt
lichen Mittheilung eingetreten sind und von Einfluß
auf die Wahllisten sein können.
§ 25. Wenn allgemeine neue Wahlen in Folge
einer Auflösung der Landesversammlung (§13) oder
einzelne Wahlen in Folge des Abgangs eines Abge
ordneten (§ 37) erforderlich werden, so sind die Wah-
listen, so wie sie am letzten Juni des laufenden,
event, des abgelaufenen Jahres vorgelegen haben,
bei den besonderen Wahlen zu Grunde zu legen.
§ 26. Der Wahldirector hat den Tag und Ort
der Wahl wenigstens acht Tage vor derselben auf
die für andere Bekanntmachungen in dem Di
strict übliche Weise zur öffentlichen Kunde zu bringen.
§ 27. Bei der Wahlhandlung führt der Wahl-
director den Vorsitz, eröffnet diese durch Verlesung
seines Commissoriums, bestimmt die Ordnung des
Verfahrens und sorgt für ihre Beobachtung.
§ 28. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Das
Wahlrecht kann nur in Person ausgeübt werden.
Die Abstimmung ist mündlich. Mitglieder der Wahl-
commission dürfen nur bei Eröffnung der Wahl ihre
Stimme abgeben.
§ 29. Die beiden Schriftführer haben ein zwie
faches Stimmprotocoll. In das eine trägt der Eine
von ihnen zunächst den Namen und Wohnort des
Wählers ein und fügt diesem den Namen desjenigen
hinzu, dem er feine Stimme giebt. Der Andere be
merkt bei dem Namen des Gewählten jedesmal den
Namen dessen, der ihm seine Stimme gegeben hat.
§ 30. Nach Abgabe jeder einzelnen Stimme
werden die Namen des Wählers und Gewählten von
den Schriftführern laut verlesen.
§ 31. Die Wahl ist, womöglich, in einem Tage,
jedenfas am nächstfolgenden, zu beendigen. Nur im
23. und 24. allgemeinen Wahldistricte, so wie im
1. und 2. städtischen Wahldistrict (Altona) ist ein
dritter Wahltag gestattet.
§ 32. Nach Beendigung der Wahlhandlung
ist sofort das Resultat zu ermütelu und zu verkündi
ge», so weit nicht bei de» getheilten Distrikten (tz 3)
Modificationen in dieser Hinsicht erforderlich sind.
§ 33. Die relative Stimmenmehrheit entscheidet
bei den Wahlen.
§ 34. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet
das Loos, welches von Mitgliedern der Wahlcom
mission nach Anordnung des Wahldirectors zu zie
hen ist.
§ 35. Der Ausfall der Wahl ist durch den
Wahldirector in dem betreffenden Wahldistricte be
kannt zu machen und unter Beifügung der Proto-
colle an die Regierung einzuberichten.
§ 30. Der Wahldirector hat gleichfalls den Ge
wählten von der aus ihn gefallenen Wahl Anzeige
zu machen, und hat dieser sich sofort über die An
nahme schriftlich zu erklären. Die desfällige Erklä
rung hat der Wahldirector an die Regierung einzu
senden.
§ 37. Sollte ein erwählter Abgeordneter die
Wahl ablehnen, vor dem Zusammentritt der Landes-
Versammlung sterbe», ober auf andere Weise weg
fällig werden, so hat der Wahldirector sofort eine
neue Wahl zu veranstalten! Dasselbe findet Statt,
wenn die Stelle eines Abgeordneten während der
Dauer des Landtags erledigt wird und die desfällige
Anzeige von Seiten des Präsidenten der Landesver
sammlung an den Wahldirector gelangt.
tz 38. Die Kosten der Wahlen werden nach der
darüber vom Wahldirector ausgemachten Rechnung
in Gemäßheit des Patents vom 20. August 1841
aus der Staatskasse abgehalten.
Schleswig, den 20. October 1848.
Die provisorische Regierung.
Beseler. Reventiou.
Harbou.
S. A. Jacobsen.
3>cr m t f d) r e s.
Eine gräßliche That wird aus Wien berichtet:
Hinter dem Neu-Lerchenfelder Friedhofe wurde in
einem Getreidefeldc ein Frauenzimmer in einem grauen
haften Zustande aufgefunden. Sie war am 'ganzen
Kopfe mit concentrirter Schwefelsäure begossen und
derart zerfressen, daß stellenweise die Haut abfiel und
die Schädelknochen hervorragten. Auch waren ihre
Augen bereits ganz zerstört. Durch die menschen
freundlichen Bemühungen des k. k. Professors Fuchs
wurde sie sogleich in das Spital überbracht, wo sie
erst am andern Tage die Sprache verlor. Bei ihrer
sogleich eingeleiteten Vernehmung gab die Arme an,
baß sie am 1. Juni nach Aufforderung ihrer Freun
din, der Gattin eines aus der Laimgrube wohnhaften
Lederzurichters, aus die Schmelz jpazieren ging und
sich mit ihr hinter dom Friedhof in das Feld setzte.
Da sich die Kaiser nicht wohl suhlte, so gab ihr die
Freundin einen in einem Korbe mitgebrachten Liqueur
und dann noch etwas aus einem Fläschchen zu trin
ken, worauf sie sogleich in bewußllosen Schlaf sank.
Plötzlich war es ihr, als ob sie einen Schlag auf
den Kopf bekommen habe; sie erwachte und siihlte
sich blind und am Kopfe verbrannt. Auf ihr Jam
mern sei dann Hr. Fuchs und zwei andere Herren
gekonimen, die sich ihrer annahmen. Ihre Freundin
aber war verschwunden. Sie sagte weiter aus, daß
jie bei dieser 370 fl. C.-M. aufbewahrt habe und
daß die Freundin noch überdies die Idee hatte, dre
Kaiser, habe 80,000 fl. C.-M. aus der Staatslotterie
gewonnen und eben gehoben. — Diese fürchterliche
Freundin wurde noch an demselben Tage in ihrer
Wohnung arretirt, wo auch ihre mit Schwefelsäure
verbrannten Kleider und ein Rest Schwefelsäure in
einer Flasche aufgefunden wurden. Sie gab zu, die
Kaiser auf die Schmelz begleitet zu haben, behauptet
aber, Letztere habe sich tue_ Verbrennung selbst beige
bracht. Ueber diesen gräßlichen Vorfall wurde so
gleich die Criminaluntersuchung eingeleitet, welche
wohl bald die Wahrheit an das Tageslicht bringen
wird.
Es ist eine bemerkenswerthe Mittheilung der Na-
tionalztg., daß Californien vor einigen Jahren, ehe
man seinen Goldreichthnm kannte, durch die dama
lige Beherrscherin, die mexikanische Regierung, dem
prenß. Gouvernement für 6 Millionen Dollars zum
Kauf angeboten wurde. Preußen, dem der Antrag
durch seinen Gesandten, Herrn v. Rönne gemeldet
wurde, glaubte indeß, keine Veranlassung zu haben,
darauf einzugehen — freilich ohne zu wissen, was es
ausschlage.
Die polnischen Flüchtlinge, welche Malta, um
sich nach Belgien zu begeben, auf der Brig „Maltais
Felice" verlassen hatten, haben in den Untiefen von
Galibie bei Tunis Schiffbruch gelitten. Alle wurden
gerettet und der Bey von Tunis schickte sie sogleich
auf einer seiner Corvette» zurück.
Seit einiger Zeit liegt dem prenß. Handelsmini
sterium eine neue eigenthümlich construirte Säemaschine
des Hauptmann Kämmerer aus Bromberg zur Pa-
tentirung vor, die nach dem Urtheile von laudwirth-
schaftlichen Autoritäten, wie Thaer in Möglin, Schwarz
auf Jordanowo u. A. das für die Landwirthschaft
leistet, was man von einer vollkommenen Säemaschine
verlangen muß, daß sie nämlich auf einer bestimmten
Fläche eine bestimmte Einsaat möglichst gleichmäßig
bewirke. Das leistet keine der bekannten Säemaschinen,
selbst nicht die von Garret, welche ca. 700 Thaler
kostet, während die von Kämmerer etwa 80 Thlr.,
vielleicht noch weniger kostet.
ŞshiMNgssàMMķ »Ng
zum
Zilvaltdeiifonds.
Berzeichmß der Geber und ihrer Beiträge.
(Fortsetzung.)
0. N e II w e r k.
Dreizehnter District: Das Rondel zwischen der Münz-
tind der Grünenstraße. Sammler: M. Nathan.
Vierteljährliche Gaben: Wittwe Höhling 12 ßl.,
Ww. Bens 12 ßl., Stadtdiener Schöning 1 Mk. 8 ßl.,
Stadtdicner Hagemeister 12 ß!., Thomsen 7 ßl.,
Westphal 1 Mk. 4 ßl., I. Johnsen 3 Mk. 4 ß,.,
I. Pfister 12 ßl, C. Pfister 12 ßl., Löpthien 13 ßl..
Soldat I. Sönksen 14 ßl., Fossilius 13 ßl., Lüth
5 ßl., Wegener 13 ßl.
Monatliche Gaben: P. Lensch 4 ßl., Ww. Peter
sen 4 ßl., A. Lindberg 4 ßl., Wwe. Albert 4 hl.,
Schmiedigen 8 ßl., Michelsen 4 ßl., I. Schröder 8 ßl.,
F. Gosch 8 ßl., H. Lensch 4 ßl.. A. Schmidt 4 ßl.,
Wwe. Dreeseii 4 ßl., Krohn 8 ßl.
Wöchentliche Gaben: H. Hagge 1 ßl., (L Hagge
1 ßl., Heer 1 ßl., Ļ. Falk 1 ßl., S. Falk 1 ßl.,
Jacobsen 1 ßl., Ww. Kühl 1 ßl., I. Börner 1 ßl.,
Schröder I ßl., Reumann l ßl., Ww. Schulz 1 ßl.,
H. B. Wulf 1 ßl., F. Wulf 1 ßl., M. Wulf 1 ßl.. Polt I ßl.,
Ww. Hofmann l ßl.', W. Mas 1 ßl.. C. Pa hl 1 ßl.,
Tiedemann 1 ßl., L: Tiedemann 1 ßl., I. F. John
sen 1 ßl., Geselle Baumgarten 1. ßl., Sievers 1 ßl.,
Knoop 1 ß!., Horwitz 1 ßl., Maaß I ßl., C. F.
Damm 1 ßl,, Schröder 1 ßl., Hülkcr I ßl., Geselle
Nestors 1 ßl., Soldat I. Greve 1 ßl., Soldat H. F.
©aussen 1 ß!., Bolts I ßl., I. Ro sch mann 4 ßl.,
Soldat A. Rabe 2 ßl., Rnßbiilt 1 ß!., Fick I ßl..
Westphal 1 ßl., Ww. Gangclhof 1 ßl., A. Carstens
1 ßl., Drews 1 ßl., Rensch 2 ßl.
Einmalige Gaben: Wittwe Keller 1 ßl., Wittwe
Jverse» 1 ßl., Mestorff 1 ßl., Ww. Humfeld 1 ßl.,
H. I. Nathan 4 ßl., Helings 5 ßl., Wwe. Greve
1 ßl., H. Holm 4 ßl., . Soldat C. Dorm 8 ßl., Sold.
A. Wiesenberg 4 ßl., M. Dissert I ßl., Maihics
3 ßl., Svntag 6 hl.
* ì Ï
Durch eine» Nnglücksfall wurde mit meine liebe Flau durch
einen plötzlichen Tod entrissen, welches ich hiedurch meinen
Freunden und Bekannten anzuzeigen, nicht babe unterlaffeir
wollen.
Rendsburg, den 25. Juni 1850.
Şeb. Schmidts
Intelligenz - Anzeigen.
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