Full text: Newspaper volume (1850)

er sich damit, daß, wenn hier die Proscription, die > 
Beruhigung des Landes durch Pulver und Blei be- j 
Sänne, er selbst sich wohl frei schliche,' weil er nicht j 
zu den hervorragenden Häuptern der Nebellion ge 
höre? dann müßten wir freilich annehmen, daß seine 
ganze Rede nicht aus Mitleiden mit dem unglückli 
chen Lande, sondern aus jener Gesinnung hervorge 
gangen sei, die da sagt: Alles andre, nur kein Geld 
ausgeben. 
Den plumpen und unwahren Angriff auf den Ex 
minister Harbou, der übrigens gar nicht einmal 
Ständemitglied gewesen ist, lassen wir unerörtert, 
da Harbou sich selbst vertheidigen mag, wenn er es 
für der Mühe werth hält. 
Wenn der Vers, gegen Ende sich auf widerliche — 
heutiges Tags freilich gewöhnliche — Weise mit 
dem gesunden Menschenverstände breit macht, so 
haben wir unter andern nichts dagegen, wenn wir 
uns vornehmen, keine Verrückte in den Ständesaal 
zu schicken, dies brauchte uns aber nicht erst gedruckt 
empfohlen zu werden: soll aber unter Leuten mit 
gesundem Menschenverstände solche verstanden werden, 
die nur soviel Verstand haben, daß sie bei jeder 
Steuerbewilligung mit nein stimmen können, so ist 
das weiter nichts als gesunder Unverstand. Heißt 
aber gesunder Menschenverstand soviel als viel Ver 
stand, so wissen wir schlichte Bürger und Bauern 
sehr wohl, daß es in allen Ständen hohen wie nie 
dern einige Leute giebt mit sehr wenigem Verstände— 
gemeiniglich Dummköpfe genannt — einige wenige 
mit vielem Verstände, und bei weitem die Meßzahl 
mit einem Mittelschlagc von Verstand, einem Ver 
stände, der übrigens völlig ausreicht, um zu erkennen, 
daß, wenn jemand uns ein Privilcgiunr auf den ge 
sunden Menschenverstand ertheilen will, dies weiter 
nichts ist als eine plumpe Schmeichelei, die im Grunde 
auch nichts andres meint als sich selbst. Unser ge 
wöhnlicher Verstand reicht auch hin, um einige ge 
machte Erfahrungen zu benutzen, und darnach einige 
Grundsätze für unsre künftigen Wahlen aufzustellen: 
wir wählen keine versoffene Schulmeister noch halb- 
verrückte Tischlergesellen, wir wählen keine hungrigen 
Litteraten, die sich von Redenschreiben und 'Reden- 
halten nähren und auf die Diäteil als einen erkleck 
lichen Nebenverdienst rechnen, wir wählen keine Feder- 
füchftr, die das Land mit hinter dem Ofen ausge 
brüteten Gesetzen beglückeil wollen, wie z. B. unser 
Jagdgesetz und Militärstrafgesetz, welche sind, die an 
dlubrauchbarkeit ihres Gleichen nicht haben; wir wäh 
len keine Pfaffen mehr, die, wenn sic die Bequem 
lichkeit des faulen Landpfarrerlebens entbehren sollen, 
davonlaufen; wir wollen keine Verfassungstabrikan- 
ten, sondern wir wollen erstens, zweitens und drit 
tens Leute von wackerer, vaterländischer Gesinnung, 
die dabei den gesunden Menschenverstand im Kopfe, 
nicht immer im Munde haben; und wenn wir bei 
diesen Eigenschaften unsrer Abgeordneten noch — wie 
der Vers. es scheint — besorgen, daß sie allzufrei 
gebig mit unserm Eigenthum schalten werben, fo 
suchen wir sie unter denjenigen aus, die selbst zu den 
Steuern, die sie bewilligen, beitragen. Es ist aber 
die Anzahl solcher Ständeabgeordneter keineswegs so 
ß , wie mancher glaubt, und wenn eben jeder 
chte Bürger und Bauer, der mit abstimmen kan», 
dadurch schon geeignet wäre, so wären alle Wahlen 
Unnütze Zeitverschwendung. X 
Wahlgesetz. 
(Schluß.) 
§22. Wenn Jemand glauben sollte, daß in 
vlese solchergestalt (§ 19—21 zur öffentlichen Kunde 
gebrachten Listen Angehörige des Wahldistricts als 
Wahlberechtigt aufgenommen sind, welche die ^erfor 
derlichen Eigenschaften nicht besitzen, oder daß An 
gesessene, welche diese Eigenschaften haben, in den 
Listen fehlen, so kann er bei dem Wahldirector un 
ser Anführung der desfälligen Gründe eine Anzeige 
davon machen. Eine solche Anzeige muß indessen 
Ulnerhalb 8 Tagen, von dem Zeitpunkt angerechnet, 
lvo die Vorschriften in den §§ 19, 20 und 21 voll 
ständig zur Ausführung gebracht worden, beschafft 
lverden, wenn sie daraus gerichtet ist, daß annoch 
Namen in die Listen der Wähler aufgenommen wer 
den sollen. Eine spätere Anzeige der Art findet für 
die dermalige Wahl keine Berücksichtigung. Nach 
Ablauf dieser Frist wird von dem Wahldirector em 
Dermin der Wahlcommission ziir Prüfung und Er- 
^digung der eingegangenen Reclamation gegen die 
Wahllisten angesetzt und öffentlich besannt gemacht. 
§ 23. In diesem Termin werden die erschiene 
nen, kübei betheiligten Personen von der Wahlcom- 
unssion näher vernommen und nach hinlänglich vor 
bereiteter Sache wird von dem Director, dem Wahl- 
Mstenten und Wahlschriftführer» über die gemachten 
Aeclamationen entschieden. Das voll einem der 
Schriftführer zu führende Protokoll, in welches zu- 
Peich die Gründe der Entscheidung aufzunehmen 
hud, wird von den Wahlcommissionsniitgliedern un- 
"rschrieben. 
,, , § 24. Damit dem Wahldirector die mit der 
Jfit erforderlich werbenden Berichtigungen in den 
Wahllisten möglichst erleichtert werden, sollen die Be- 
^mten, welche ihm die zrir Verfertigung dieser Listen 
^'forderlichen Extracte, Register und Nachrichten zu 
z geben verbunden sind (§ 18), gleicher Weise ange- 
, wiesen werden, ihn vor dem Schluffe des Juni-Mo- 
I nats eines jeden Jahres von allen den Veränderun 
gen in Kenntniß zu setzen, welche seit der letzten amt 
lichen Mittheilung eingetreten sind und von Einfluß 
auf die Wahllisten sein können. 
§ 25. Wenn allgemeine neue Wahlen in Folge 
einer Auflösung der Landesversammlung (§13) oder 
einzelne Wahlen in Folge des Abgangs eines Abge 
ordneten (§ 37) erforderlich werden, so sind die Wah- 
listen, so wie sie am letzten Juni des laufenden, 
event, des abgelaufenen Jahres vorgelegen haben, 
bei den besonderen Wahlen zu Grunde zu legen. 
§ 26. Der Wahldirector hat den Tag und Ort 
der Wahl wenigstens acht Tage vor derselben auf 
die für andere Bekanntmachungen in dem Di 
strict übliche Weise zur öffentlichen Kunde zu bringen. 
§ 27. Bei der Wahlhandlung führt der Wahl- 
director den Vorsitz, eröffnet diese durch Verlesung 
seines Commissoriums, bestimmt die Ordnung des 
Verfahrens und sorgt für ihre Beobachtung. 
§ 28. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Das 
Wahlrecht kann nur in Person ausgeübt werden. 
Die Abstimmung ist mündlich. Mitglieder der Wahl- 
commission dürfen nur bei Eröffnung der Wahl ihre 
Stimme abgeben. 
§ 29. Die beiden Schriftführer haben ein zwie 
faches Stimmprotocoll. In das eine trägt der Eine 
von ihnen zunächst den Namen und Wohnort des 
Wählers ein und fügt diesem den Namen desjenigen 
hinzu, dem er feine Stimme giebt. Der Andere be 
merkt bei dem Namen des Gewählten jedesmal den 
Namen dessen, der ihm seine Stimme gegeben hat. 
§ 30. Nach Abgabe jeder einzelnen Stimme 
werden die Namen des Wählers und Gewählten von 
den Schriftführern laut verlesen. 
§ 31. Die Wahl ist, womöglich, in einem Tage, 
jedenfas am nächstfolgenden, zu beendigen. Nur im 
23. und 24. allgemeinen Wahldistricte, so wie im 
1. und 2. städtischen Wahldistrict (Altona) ist ein 
dritter Wahltag gestattet. 
§ 32. Nach Beendigung der Wahlhandlung 
ist sofort das Resultat zu ermütelu und zu verkündi 
ge», so weit nicht bei de» getheilten Distrikten (tz 3) 
Modificationen in dieser Hinsicht erforderlich sind. 
§ 33. Die relative Stimmenmehrheit entscheidet 
bei den Wahlen. 
§ 34. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet 
das Loos, welches von Mitgliedern der Wahlcom 
mission nach Anordnung des Wahldirectors zu zie 
hen ist. 
§ 35. Der Ausfall der Wahl ist durch den 
Wahldirector in dem betreffenden Wahldistricte be 
kannt zu machen und unter Beifügung der Proto- 
colle an die Regierung einzuberichten. 
§ 30. Der Wahldirector hat gleichfalls den Ge 
wählten von der aus ihn gefallenen Wahl Anzeige 
zu machen, und hat dieser sich sofort über die An 
nahme schriftlich zu erklären. Die desfällige Erklä 
rung hat der Wahldirector an die Regierung einzu 
senden. 
§ 37. Sollte ein erwählter Abgeordneter die 
Wahl ablehnen, vor dem Zusammentritt der Landes- 
Versammlung sterbe», ober auf andere Weise weg 
fällig werden, so hat der Wahldirector sofort eine 
neue Wahl zu veranstalten! Dasselbe findet Statt, 
wenn die Stelle eines Abgeordneten während der 
Dauer des Landtags erledigt wird und die desfällige 
Anzeige von Seiten des Präsidenten der Landesver 
sammlung an den Wahldirector gelangt. 
tz 38. Die Kosten der Wahlen werden nach der 
darüber vom Wahldirector ausgemachten Rechnung 
in Gemäßheit des Patents vom 20. August 1841 
aus der Staatskasse abgehalten. 
Schleswig, den 20. October 1848. 
Die provisorische Regierung. 
Beseler. Reventiou. 
Harbou. 
S. A. Jacobsen. 
3>cr m t f d) r e s. 
Eine gräßliche That wird aus Wien berichtet: 
Hinter dem Neu-Lerchenfelder Friedhofe wurde in 
einem Getreidefeldc ein Frauenzimmer in einem grauen 
haften Zustande aufgefunden. Sie war am 'ganzen 
Kopfe mit concentrirter Schwefelsäure begossen und 
derart zerfressen, daß stellenweise die Haut abfiel und 
die Schädelknochen hervorragten. Auch waren ihre 
Augen bereits ganz zerstört. Durch die menschen 
freundlichen Bemühungen des k. k. Professors Fuchs 
wurde sie sogleich in das Spital überbracht, wo sie 
erst am andern Tage die Sprache verlor. Bei ihrer 
sogleich eingeleiteten Vernehmung gab die Arme an, 
baß sie am 1. Juni nach Aufforderung ihrer Freun 
din, der Gattin eines aus der Laimgrube wohnhaften 
Lederzurichters, aus die Schmelz jpazieren ging und 
sich mit ihr hinter dom Friedhof in das Feld setzte. 
Da sich die Kaiser nicht wohl suhlte, so gab ihr die 
Freundin einen in einem Korbe mitgebrachten Liqueur 
und dann noch etwas aus einem Fläschchen zu trin 
ken, worauf sie sogleich in bewußllosen Schlaf sank. 
Plötzlich war es ihr, als ob sie einen Schlag auf 
den Kopf bekommen habe; sie erwachte und siihlte 
sich blind und am Kopfe verbrannt. Auf ihr Jam 
mern sei dann Hr. Fuchs und zwei andere Herren 
gekonimen, die sich ihrer annahmen. Ihre Freundin 
aber war verschwunden. Sie sagte weiter aus, daß 
jie bei dieser 370 fl. C.-M. aufbewahrt habe und 
daß die Freundin noch überdies die Idee hatte, dre 
Kaiser, habe 80,000 fl. C.-M. aus der Staatslotterie 
gewonnen und eben gehoben. — Diese fürchterliche 
Freundin wurde noch an demselben Tage in ihrer 
Wohnung arretirt, wo auch ihre mit Schwefelsäure 
verbrannten Kleider und ein Rest Schwefelsäure in 
einer Flasche aufgefunden wurden. Sie gab zu, die 
Kaiser auf die Schmelz begleitet zu haben, behauptet 
aber, Letztere habe sich tue_ Verbrennung selbst beige 
bracht. Ueber diesen gräßlichen Vorfall wurde so 
gleich die Criminaluntersuchung eingeleitet, welche 
wohl bald die Wahrheit an das Tageslicht bringen 
wird. 
Es ist eine bemerkenswerthe Mittheilung der Na- 
tionalztg., daß Californien vor einigen Jahren, ehe 
man seinen Goldreichthnm kannte, durch die dama 
lige Beherrscherin, die mexikanische Regierung, dem 
prenß. Gouvernement für 6 Millionen Dollars zum 
Kauf angeboten wurde. Preußen, dem der Antrag 
durch seinen Gesandten, Herrn v. Rönne gemeldet 
wurde, glaubte indeß, keine Veranlassung zu haben, 
darauf einzugehen — freilich ohne zu wissen, was es 
ausschlage. 
Die polnischen Flüchtlinge, welche Malta, um 
sich nach Belgien zu begeben, auf der Brig „Maltais 
Felice" verlassen hatten, haben in den Untiefen von 
Galibie bei Tunis Schiffbruch gelitten. Alle wurden 
gerettet und der Bey von Tunis schickte sie sogleich 
auf einer seiner Corvette» zurück. 
Seit einiger Zeit liegt dem prenß. Handelsmini 
sterium eine neue eigenthümlich construirte Säemaschine 
des Hauptmann Kämmerer aus Bromberg zur Pa- 
tentirung vor, die nach dem Urtheile von laudwirth- 
schaftlichen Autoritäten, wie Thaer in Möglin, Schwarz 
auf Jordanowo u. A. das für die Landwirthschaft 
leistet, was man von einer vollkommenen Säemaschine 
verlangen muß, daß sie nämlich auf einer bestimmten 
Fläche eine bestimmte Einsaat möglichst gleichmäßig 
bewirke. Das leistet keine der bekannten Säemaschinen, 
selbst nicht die von Garret, welche ca. 700 Thaler 
kostet, während die von Kämmerer etwa 80 Thlr., 
vielleicht noch weniger kostet. 
ŞshiMNgssàMMķ »Ng 
zum 
Zilvaltdeiifonds. 
Berzeichmß der Geber und ihrer Beiträge. 
(Fortsetzung.) 
0. N e II w e r k. 
Dreizehnter District: Das Rondel zwischen der Münz- 
tind der Grünenstraße. Sammler: M. Nathan. 
Vierteljährliche Gaben: Wittwe Höhling 12 ßl., 
Ww. Bens 12 ßl., Stadtdiener Schöning 1 Mk. 8 ßl., 
Stadtdicner Hagemeister 12 ß!., Thomsen 7 ßl., 
Westphal 1 Mk. 4 ßl., I. Johnsen 3 Mk. 4 ß,., 
I. Pfister 12 ßl, C. Pfister 12 ßl., Löpthien 13 ßl.. 
Soldat I. Sönksen 14 ßl., Fossilius 13 ßl., Lüth 
5 ßl., Wegener 13 ßl. 
Monatliche Gaben: P. Lensch 4 ßl., Ww. Peter 
sen 4 ßl., A. Lindberg 4 ßl., Wwe. Albert 4 hl., 
Schmiedigen 8 ßl., Michelsen 4 ßl., I. Schröder 8 ßl., 
F. Gosch 8 ßl., H. Lensch 4 ßl.. A. Schmidt 4 ßl., 
Wwe. Dreeseii 4 ßl., Krohn 8 ßl. 
Wöchentliche Gaben: H. Hagge 1 ßl., (L Hagge 
1 ßl., Heer 1 ßl., Ļ. Falk 1 ßl., S. Falk 1 ßl., 
Jacobsen 1 ßl., Ww. Kühl 1 ßl., I. Börner 1 ßl., 
Schröder I ßl., Reumann l ßl., Ww. Schulz 1 ßl., 
H. B. Wulf 1 ßl., F. Wulf 1 ßl., M. Wulf 1 ßl.. Polt I ßl., 
Ww. Hofmann l ßl.', W. Mas 1 ßl.. C. Pa hl 1 ßl., 
Tiedemann 1 ßl., L: Tiedemann 1 ßl., I. F. John 
sen 1 ßl., Geselle Baumgarten 1. ßl., Sievers 1 ßl., 
Knoop 1 ß!., Horwitz 1 ßl., Maaß I ßl., C. F. 
Damm 1 ßl,, Schröder 1 ßl., Hülkcr I ßl., Geselle 
Nestors 1 ßl., Soldat I. Greve 1 ßl., Soldat H. F. 
©aussen 1 ß!., Bolts I ßl., I. Ro sch mann 4 ßl., 
Soldat A. Rabe 2 ßl., Rnßbiilt 1 ß!., Fick I ßl.. 
Westphal 1 ßl., Ww. Gangclhof 1 ßl., A. Carstens 
1 ßl., Drews 1 ßl., Rensch 2 ßl. 
Einmalige Gaben: Wittwe Keller 1 ßl., Wittwe 
Jverse» 1 ßl., Mestorff 1 ßl., Ww. Humfeld 1 ßl., 
H. I. Nathan 4 ßl., Helings 5 ßl., Wwe. Greve 
1 ßl., H. Holm 4 ßl., . Soldat C. Dorm 8 ßl., Sold. 
A. Wiesenberg 4 ßl., M. Dissert I ßl., Maihics 
3 ßl., Svntag 6 hl. 
* ì Ï 
Durch eine» Nnglücksfall wurde mit meine liebe Flau durch 
einen plötzlichen Tod entrissen, welches ich hiedurch meinen 
Freunden und Bekannten anzuzeigen, nicht babe unterlaffeir 
wollen. 
Rendsburg, den 25. Juni 1850. 
Şeb. Schmidts 
Intelligenz - Anzeigen. 
• ttH*
	        
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