Convention vom 10. Juli 1849 und macht geltend,
daß der dort vorgesehene Fall, wo von den Herzog-
thümern ein nur durch Waffengewalt zu bewältigen
der Widerstand der Durchführung dieser Convention
entgegengestellt werde, nun eingetreten sei, und ver
langt demgemäß laut dieses angezogenen Artikels die
völlige Zurückziehung der preußischen Truppen aus
den „Herzogthümer»," d. h. nicht blos aus Schleswig
sondern auch aus Holstein, und andererseits, daß
der König von Preußen bei den sich dann ergeben
den Eventualitäten seinen ganzen Einfluß dabin ver
wende, daß der „deutsche Bund" die Verpflichtungen
erfülle, welche demselben in dieser Beziehung in Ge
mäßheit der Bundesacte und der Wiener Schlußacte
vom 15.'Mai 1820 obliegen." Wenn nun der ein
fache Friede abgeschlossen ist, hat natürlicher Weise
der Vertrag jene erste aus ursprünglich preußischen
Vorschlägen hervorgegangene Alternative zur Grund
läge. Da es unmöglich ist anzunehmen, daß Preu
ßen aus die oben angebenen dänischen Bedingungen
dieser Alternative eingegangen sei, müßten allerdings
nothwendig Modificationen, und zwar nicht unerheb
liche, eingetreten sein. Wir sind indeß der Meinung,
daß auch jene Angabe der „Nat.-Ztg.", wie die frü
her erwähnten Angaben anderer deutschen Blätter
gegen welche eben die „N. Z." sich wendete, weit
hinausgehen über den wahren Inhalt der dänischen
Forderungen, die wohl richtiger in den mehrfachen
Versionen der dänischen Blätter, wie wir dieselben
wiedergegeben haben, aufgeführt sind. 'Indeß auch
in dieser Beschränkung werden die Prätensionen des
dänischen Ultimatums in seiner ersten Alternative
noch manche Modificationen erlitten haben.
(Hbg. Nachr.)
— Endlich bringt die „D. 9t." Folgendes ausKopenh.
vom 29. Juni: Der dänische Gesandte am Kaiserlich
russischen Hose, Graf O. Plessen, ist von St. Peters
burg hier angekommen, und soll wie es heißt, für
Dänemark günstige Nachrichten mitgebracht baben
Auch ein russischer Courier, der Legationsrath Ro
manoff, ist Hierselbst mit sehr wichtigen Depeschen
aus St. Petersburg eingetroffen. Es wird von
Mehreren Seiten behauptet, daß die aus St. Peters
burg eingegangenen Depeschen die Nachricht entbal-
ten, daß daselbst das Resultat der schon vor länge
rer Zeit zwischen den Gesandten der Großmächte
Rußland, Oesterreich, England und Frankreich in Lon
don eingeleiteten und am erstgenannten Orte fort
gesetzten Conferenzen endgültig festgestgestellt (?) sein
soll, vermöge dessen die genannten Großmächte die
Integrität des dänischen Gesammtstaates garantiren.
Es wird diesem noch mit Bestimmtheit hinzugefügt,
daß seitens der betreffenden Großmächte die Erklä
rung am gehörigen Orte abgegeben sei, daß man
diese Garantieen erforderlichen Falls durch ein acti
ves Einschreiten aufrecht zu erhalten entschlossen sei.
Den „H. N." vom 4. Juli sind über den Abschluß
des Friedens folgende 3 telegraph. Berichte zuge
gangen:
Der erste lautet: Berlin, den 3. Juli, Morgens
Ich beeile mich, Ihnen die durchaus verbürgte Nach
richt mitzutheilen, daß gestern (2. Juli) der Friede
zwilchen Preußen und Dänemark abgeschlossen ist
aus dem Grunde des Vorbehalts der gegenseitigen
Rechte und der Competenz des Bundes in Betreff
der Kriegführung gegen Holstein." Der zweite Be
richt (12 Uhr Mittags) besagt: „Die vorgestern be
schlossenen und paraphirten Fliedensbestimmungen
sind gestern Abend um 9 Uhr als definitiver
Vertrag unterzeichnet worden." Der dritte Be
acht (7 Uhr Abends) lautet: „Der gestern Abend
als definitiver Vertrag unterzeichnete Friede soll
binnen drei Wochen von den Bundesregie
rungen ^ratificirt werden. Die „Gefion" wird
von preußischen Truppen besetzt werden., Dänemark
hat fur den Fall auf sremde Hülfe verzichtet, daß
keine deutsche Macht intervenirte und keine Frei
schaaren kommen."
Wir lassen hierauf die Mittheilungen der ver
schiedenen Berliner Blätter und der „Hamb. Börsen
halle" über diese Sache folgen:
Die „Neue Preuß. Ztg." berichtet über die Sache:
„Gestern (Montag) in einer Conferenz (von 7 bis
12 Uhr Abends) im Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten — welcher beiwohten die Minister
Frhr. v Schlemitz, der englische Gesandte Graf West
moreland, der übrigens allen vorangegangenen Ver
handlungen als der Bevollmächtigte der vermittelnden
Macht beigewohnt hat, der diesseitige Commissarius
Hr. v. Usedom, und die dänischen Bevollmächtigten'
die Herren v. Pechlin, v. Reedtz und v. Quaade —
Ņrde das Instrument abgefaßt und unterzeichnet
welches den Frieden zwischen Preußen (Namens des
deutjchen Bundes) und Dänemark herstellt." — Nach
dssi Abendnummer der „D. R." vom 2. waren in
Betreff der Dache neue Schwierigkeiten aufgetaucht,
die eure Verzögerung hatten erwarten lassen; diesel
ben sind indeß ersichtlicher Weise schnell beseitigt.
Die „Berl. Nachr. schreiben hierüber: „Die neuen
Anstände, welche sich nach Angabe der „Deutsch. R"
in Betreff des dänischen Hriedenschlusses erhoben ha
ben, sind untergeordneter Art, indem von dänischer
Seite einige Punkte jetzt zur Entscheidung gebracht
werden sollen, weiche Preußen erst bei der erfolgen
den Succession regeln will. für welche noch keines
wegs alle Eventualitäten zu berechnen sind. Sodann
betrifft eine Differenz das eventuelle Besatzungsrecht
Holsteins, doch auch hierbei wird keine ernstliche Ver
zögerung mehr zu erwarten sein." — Das „Corresp.
Bureau" erwähnt als nächste Folge des Friedcnsver-
trags das Zurückziehen der preuß. Truppen
aus Schleswig, das, wie wir hören, bis zum 19.
erfolgen wird. — Die „Börsen-Halle" schreibt dahin
gegen: Wie wir aus guter Quelle vernehmen, wer
den sämmtliche preußische Truppen zwischen dem 10.
und 12. Juli das Herzogthum Schleswig verlassen
und marschiren durch den westlichen Theil von Hol
stein bis Hamburg." — Die „Berl. N." berichten,
hoffentlich ohne Grund: „Dem Vernehmen nach,
sind die Bedingungen des dänischen Friedens dahin
festgestellt worden, daß Holstein in seinem Verhältniß
zum deutschen Bunde bleibt, Schleswig aber in ein
näheres Verhältniß zur dänischen Gesammtmonarchie
tritt, ohne gerade derselben einverleibt zu werden.
Da alsdann Holstein als Glied des deutschen Bundes
keinen Krieg selbstständig mit Dänemark anfangen
kairn, so werden die geeigneten Maaßregeln verab
redet werden, um einen etwaigen Einbruch der hol
steinischen Armee in Schleswig zu hindern."
Hadersleben, den 28. Juni. Die polizeili
chen Gewaltmaaßregeln dauern fort. Vorgestern wurde
ein hiesiger allgemein geachteter Bürger, Göhlmann,
Besitzer einer Windmühle, verhaftet und befindet sich
noch nicht auf freien Füßen. Gestern wurde der Ge-
vollmächtigte auf dem hiesigen Zollcomtoir, Greve,
früher Soldat der schleswig-holsteinischen Armee, auf
offener Straße von zwei Polizeischergen gepackt, weil
er eine schleswig-holsteinische Cocarde trug, die er
übrigens niemals abgelegt hatte, und unter Gewalt
thätigkeiten zu dem Etatsrath Lassen geführt. Ein
Verbot, die schleswig-holsteinischen Farben zu tragen,
existirt hier nicht. Dergleichen erleben wir jetzt alle
Tage in dem Theile von Schleswig, wo, wie die
Dänen sagen, die Ordnung wieder hergestellt ist.
Nebrigens zeigt sich hier sehr allgemein unter Stadt-
und Landvolk, so wie namentlich auch unter den
schwedischen Offizieren, deren Begriffe über unsere
Verhältnisse sich allmählich aufzuklären beginnen, die
stärkste Mißbilligung der Gewaltschritte unserer Macht
haber. Es ist offenbar, daß die Dänen hier unter
dem Volke mehr und mehr an Terrain verlieren, und
die Schweden reisen nicht von hier so wie sie kamen.
Das bisher hier weilende schwedische Bataillon
ist abgezogen, um nach Schweden zurückzukehren
und andern von dorther kommenden Truppen Platz
zu machen. So wenig dies aus eine Veränderung
un,erer jetzigen Verhältnisse deutet, so mehren sich
doch sonderbarer Weise die Gerüchte über einen nahe
bevorstehenden Einmarsch der Dänen. Vielleicht ist
dies mehr der allgemeinen Unzufriedenheit und dem
bestehenden Zustand zuzuschreiben, der von Tage zu
Tage unerträglicher wird.
Kürzlich ist hier ein Transport junger dänischer
Juristen aus Kopenhagen angelangt, und auf dem
Amthause und anderer Orts untergebracht, natürlich
um seiner Zeit die Stellen der demnächst abzusetzen
den schleswig-holsteinischen Beamten einzunehmen.
Prediger werben hier noch fortwährend ihres Amtes
entsetzt, so vorgestern der Pastor Müller zu Hammelef.
Flensburg, den 1. Juli. Ungeachtet aller
Gewaltmaaßregeln, die unsere sogenannte Landesver
waltung der Vornahme der von der Statthalterschaft
der Herzogthümer Schleswig-Holstein angeordneten
Wahlen zum ersten ordentlichen Landtag entgegen
setzt, haben bereits nördlich der Demarcationslinie im
6., 8. und 13. allgemeinen Wahldistrict die Wahlen
stattgefunden. Der 6. District (Apenrade und uin-
liegende Kirchspiele wählte in Tonbern (statt in Apen
rade) den Dr. v. Maack aus Apenrade, der 8. District
(Tondern und umliegende Kirchspiele) wählte in Ten
dern Dr. Gülich aus Schleswig, der 13. District
(die zwischen Tondern und Flensburg belegencn Kirch
spiele) wählte in Wanderup (statt in Flensburg ) den
Herzog von Augustenburg. Die beiden letztgenannten
Districte umfassen auch südlich der Demarcationslinie
liegende Ortschaften. Für den ersten allgemeinen
Wahldistrict, die Stadt Flensburg, ist durch Bekannt
machung des Wahldirectors Hing in Kragstedt der
Wahlort von Flensburg nach Groß-Soit verlegt und
die Wahl auf den 9. Juli anberaumt. Der 11. und
12. allgemeine Wahldistrict begreift die Inseln Alsen
und Arröe, für die selbstverständlich unter den ob
waltenden Umständen von einer Wahl nicht die Rede
sein kann. Der 16. allgemeine Wahldistrict, das
nördliche Angeln mit dem Wahlorte Grundhof, wird
natürlicher Weise wählen. Es bleiben übrig von
den Districten nördlich der „Linie" der 3. (Haders
leben und Umgegend), der 4. (Christiansfeld und
Umgegend), der 5. (das nordwestliche Schleswig,
Wahlort Gram), der 7. (Rangstedt und Lygumkloster
mit Umgegend) und der 14. (Sundewitt, Wahlort
Gravenstein). Auch in einzelnen dieser Districte
werden hoffentlich die Wahlen zu Stande koinmen.
Südlich der Demarcationslinie haben bereits sämmt
liche schleswigsche Districte gewählt. (H. N.)
Die Friede»rsunteuhandllmge»» in Kvpen-
^ , Hagen.
Die „Hamburger Nachrichten" enthalten mehre
Aktenstücke., betreffend die in Kopenhagen von -den,
schleswig-holst. Vertrauensmännern geführten Friedens
verhandlungen, deren wirklicher Inhalt bisher nur
'M engeren Kreise bekannt war, und sonach nicht
ohne Interesse sein dürfte.
Wir geben zunächst das einleitende Expos«. Das
selbe lautet:
"Die gemeinsame Regierung der Herzogthümer
Schleswig-Holstein, beseelt von dem Wunsche der
Versöhnung des Zwiespalts mit Dänemark, richtete
zu Anfang des Wahres 1849 eine Adreffe an den
König-Herzog, in welchem dieser Wunsch so aufrich-
tig wie lebhaft ausgesprochen wurde. Ein Abge
sandter begab sich nach Kopenhagen, um die Anträge
der Regierung bei Sr. Majestät persönlich zu befür
worte». Das dänische Ministerium verwehrte dem
selben den Zutritt zum Landesherrn und beantwortete
dre Friedensbotschaft mit der Kündigung des Waffen
stillstandes von Malmoe und der Erneuerung des
Krieges. Es folgte ein blutiger Feldzug, dessen
plötzliches Ende Dänemark nicht als Sieger hinstellte.
Die Statthalterschaft bot im Nov. v. I. abermals
die Hand zum Frieden. Allein ohne Erfolg! Es
gelang den Dänen, wiederum zwischen den Landes
herrn und die Herzogthümer zu treten, indem das
dänische Ministerium sich zurückzog von den bereits
angebahnten Verhandlungen, wie die derzeit veröffent
lichten Actenstücke solches ersichtlich machen.
Im Herzogthum Schleswig sind durch die Aus
führung der Convention vom 10. Juli 1849 Zu-
stände eingetreten, deren Rechtlosichkeit und alle Ver
hältnisse zerrüttende Willkühr von Niemanden in
Zweifel gezogen wird; von der Verwirrung, die im
Norden des hart bedrängten Landes die herrschende
geworden ist, giebt die Anlage Zeugniß. (Anlage 1.)
Wiewohl die Herzogthümer im Besitz eines wohl-
gerüsteien Heeres sich befinden, und ungeachtet der
dringenden und lauten Wünsche, die von vielen Seiten
im Lande sich kund gaben, hat die Statthalterschaft
den Wiederausbruch der Feindseligkeiten zurückgehal
ten, und um des Friedens willen, trotz zweimaligen
Fehlschlagens gleicher Bestrebungen, zum dritten Male
dem Throne ihres Landesherrn mit der Bitte sich
genähert (Anlage 2 mit Beilage), auf dem Wege
der Verständigung den Herzogtümern zu gewähren,
was dre Herzogthümer als ihr urkundliches, unver-
jährbares Reckt in Anspruch zu nehmen vollkommen
befugt sind; ein Recht, gegen welches in Folge der
März-Revolution des Jahres 1848 in Kopenhagen
die Dänen mit Waffengewalt hervortraten. (An!. 3.)
Nachdem die Denkschrift vom 20. April d. I.
das Maaß angegeben, aus welches die Anforderungen
zur Wahrung der Rechte der Herzogthümer beschränkt
werden, wurden nach Kopenhagen gesandte Vertrauens
männer am 24. April von dem Landesherrn des
Königs-Herzogs Majestät, gnädig und entgegenkom
mend empfangen. Wochenlang aber harrten sie aus
die erbetene Anknüpfung einer Berathung mit dem
dänischen Ministerium, dem einzig möglichen Wege,
um zum Ziele zu gelangen, da deutsche Staatsmänner
dem Landesherrn rathend nicht zur Seite stehen.
Es wurde von den Vertrauensmännern die ausdrück
liche Erklärung gefordert, daß sie nicht als Abge-
ordnete der Statthalterschaft, sondern lediglich als
Privatpersonen zu betrachten wären. In ihrer Liebe
zum Frieden stellten sie diese Erklärung aus, und
von demselben Motiv geleitet, so wie überall nicht
in der Lage, Anträge der Statthalterschaft an den
Thron gelangen zu laffcv, brachten sie eine Art der
Vereinigung zur Sprache (Anlage 4 mit Beilage),
deren Grundlage den Rechten der Herzogthümer nicht
entspricht und die daher von der Statthalterschaft
nicht ausgegangen ist (Anlage 5). Die hierauf mit
einzelnen Mitgliedern des dänischen Ministeriums zu
gelassenen Besprechungen hatten indessen nur das
Ergebniß einer schnellen Beendigung der Berathung,
indem dänischer Seits. in Ansehung von Sachen wie
von Personen, Vorschläge gestellt wurden, die gleich
weit hinausgingen wie über das 9techt, so über die
Jnteresien und die Wohlfahrt der Herzogthümer und
selbst die von den Vertrauensmännern zur Erörterung
hingestellten Puncte in jeder Hinsicht hinter sich
ließen. — Die Abgesandten verließen Kopenhagen,
nachdem sie zu ihrer Rechtfertigung eine Eingabe an
den König-Herzog dem dänischen Conseilspräsidenten
behändigt hatten (Anlage 6).
Der Graf von Reventlow-Farve brachte seiner
Verff'hnlichkeit das Opfer, noch länger in Kopenhagen
zu bleiben, um ein- Antwort zu erwarten; nach
kurzem Verlauf am 13. d. M. ward ihm jedoch Na
mens des dänischen Ministeriums die Ankündigung,
daß auch er Kopenhagen verlassen müsse.
Es erhellt aus dem Vorstehenden zur Genüge
die Friedensliebe der Statthalterschaft und die un-
übersteigliche Schranke, welche das dän. Ministerium
beharrlich bildet zwischen den Herzogthümern und
ihrem Landesherrn. Die Herzogthümer haben das
Ihrige gethan, um Frieden treten zu lassen an die
Stelle neuen Kampfes. Sie werden ihr gutes Recht,
selbstständige, gemeinsame Verfassung und Verwaltung,
nicht aufgeben und die äußerste Kraft des Landes
aufbieten, um solches zu wahren. Kiel, den 26. Juni
Don den diesem Expos« angeschlossenen Anlagen
veröffentlichen wir zunächst diejenigen, die den Um
ständen nach vor den übrigen ein besonders hervor
ragendes Interesse gewähren. Es sind dies Anlage 2
mit Beilage und Anlage 4 mit Beilage,