Full text: Newspaper volume (1850)

Natur spielt wunderlich. Aber es kann uns auch 
Niemand zuinuthen, den für einen großen Geist zu 
kalten, der es nicht ist, und, unbeschadet aller sonsti- 
ģen Regententugenden, die Friedrich Wilhelm IV. im 
übrigen besitzen mag, muß man gestehen, er ist und 
ivar nicht im Stande ein großer Mann zu sein. 
Dies zu sein, war seit vielen Jahren nicht ein so 
günstiger Zeitpunkt eingetreten, als 1848 — 49; die 
Umstände suchten einen kräftigen entschiedenen Mann. 
Friedrich Wilhelm war der Regent eines Landes, 
das am geeignetsten schien, die Basis für ein einiges 
Deutschland zu sein. Friedrich Wilhelm wollte nicht. 
Man pflegt den Grund davon in der königlichen 
Ansicht von der Nothwendigkeit einer Vereinbarung 
der Fürsten zu suchen. Das ist theilweise begründet. 
Der Hauptgrund liegt aber in dem Character Frie 
drich Wilhelms. Wäre es Friedrich dem Großen 
vergönnt, die Augen wieder aufzuschlagen, der große 
Ahn würde kaum glauben, daß der gegenwärtige 
Regent Preußens seinem Stamme angehöre. Wre 
viel erhebender ist der Anblick des gedrückten Preu 
ßens vom Jahre 1806 ff. unter einem Friedrich Wil 
helm III., als der Anblick des jetzigen Preußens. 
Don dem Anblick des jetzigen Deutschlands aber 
schweigen wir. Die Verantwortung dafür, daß nun 
mehr in Deutschland 3—4 deutsche Bünde als Em 
bryonen existiren, die schieben wir dem König von 
Preußen zu. 
Dazu haben wir um so mehr Veranlassung, als 
das Schicksal unseres kleinen Vaterlandes, Schleswig- 
Holstein, nach dem des größeren bis zu dieser Stunde 
gemodelt worden ist, bis zu dem neuesten Frieden 
zwischen Dänemark und Preußen. Wir möchten sagen, 
daß, wie König Friedrich Wilhelm indirect die Ver 
anlassung zu der Jammergestalt Deutschlands gegeben 
hat, diese Jammergestalt wiederum in ihrem Sinken 
Schleswig-Holstein mit sich gerissen hat bis dahin, 
daß wir fast ein volles Jahr die factische Trennung 
dessen haben mit ansehen müssen, was Jahrhunderte 
hindurch fest verbunden gewesen war; daß, nachdem 
ein Malmöer Waffenstillstand, eine Berliner Con 
vention dagewesen, nunmehr ein Friede uns selber 
überläßt. 
Preußen, das noch immer sich hätte aufraffen 
können, Preußen, oder besser der König von Preußen 
wollte nicht groß sein. Er schloß einen Frieden, den 
die Geschichte als Curiosität aufbewahren wird, der 
mit einigem Fug wohl der Friedrich-Wilhelms-Friede 
genannt werden kann. 
Und immer noch ist dies, falls nicht etwa der 
Friede seine geheimen Nebenbejtimmungen enthält, 
das kleinere von zwei Uebeln. Ja, wir haben uns 
längst nach dem Eintreten eines solchen Falles ge 
sehnt. Wir erinnern uns des scherzenden Wortes 
eines verehrten schleswiger Freundes, daß 1849 im 
Februar gesprochen ward. Damals war bekanntlich 
eine Zeit, wo die Diplomaten eifrig verhandelten, 
Und die Schleswig-Holsteiner große Besorgnisse hegten. 
Der Mann sagte: „Wir Schleswig-Holsteiner er 
klären es für einen casus belli, wenn Deutschland 
sich fernerhin in unsere Angelegenheit mischt." In 
diesem Scherze liegt eine gar tiefe Bedeutung; wir 
brauchen sie nicht zu entwickeln. Das einige, große 
Deutschland hätte viel thun können für diejenigen, 
die nach Max v. Gagern im Norden die treusten 
Anhänger der Reichsgewalt waren. Das zerrissene, 
zerfetzte Deutschland, das zweimal Reichsheere uns 
zusandte, die nicht mehr als jenen Waffenstillstand 
und als jene Convention zu erwirken vermochten, 
dieses Deutschland, falls es uns zum dritten Mal 
ein Heer sendete, würde sich um einige Wochen viel 
leicht berechtigt glauben, in einer dritten Convention 
die Incorporation Schleswigs in Dänemark zuge 
stehen zu dürfen. Darum besser ist besser! Es wird 
zum dritten Mal kein Neichsheer kommen, aber es 
wird uns auch nicht hinderlich sein. Wir stehen jetzt 
allein Dänemark gegenüber; es ist nicht bas erste 
Dial in der Geschichte unsers Landes. Wiederholt 
stnd die Herzogthümer in ganz gleicher Lage gewesen 
wie jetzt; sie haben sich stets wacker durchgekämpft; 
sie haben, mit jener alten Holstenzähigkeit an ihren 
Rechten haltend,,gestritten, gewagt und gesiegt. Sie 
werden jetzt in gleicher Weise zu streiten wissen; sie 
werden um den Sieg wagen. Denn es gilt, den 
uralten Erbfeind, der kein Schleswig-Holstein aner 
kennen will, eines Bessern zu belehren. Es gilt ge 
gen einen Feind zu streiten, von dem es in dem 
Liede eines Schleswig-Holsteiners heißt: 
„Das Dänenvolk war uns von je verhaßt!" 
Die Friedettsunterhandlungen in Kopen 
hagen. 
(Schluß.) 
^ Was die einzelnen Bestimmungen betrifft, so ist 
Ķlgendes zu bemerken: 
1) Die Stärke, bis auf welche die Armee durch 
Permittirung herabzubringen sein wird, ist weniger 
wesentlich, da die Ausführung des Plans jedenfalls 
Re Besorgniß, daß ein fernerer Kampf mit den 
Waffen stattfinden könne, beseitigen dürfte. Vielleicht 
würde die Stärke vorerst bis 9000 Mann herabzu- 
Ringen, und demnächst durch fernere Permittirung 
dem Lande eine weitere Erleichterung zu verschaffen 
sein. 
2) Der Zweck des Verbleibens preußischer Trup 
pen in Schleswig ist nicht vorzugsiveise, die Auf 
rechthaltung der öffentlichen Ordnung sicher zu stellen: 
vielmehr wird vorausgesetzt, daß hiezu die gewöhn 
lichen Polizeimittel, event, eine zu organisirende 
Gensd'armerie genügen würde. Es wird daher 
nicht angenommen, daß preußische Truppen zur Be 
seitigung etwaniger Ordnungswidrigkeiten im nörd 
lichen Schleswig zu verwenden seien, sondern daß 
es hierzu überall keiner Truppen bedürfen werde. 
Ein Einschreiten der Militärmacht wird überdies nur 
mit Genehmigung des Statthalters requirirt wer 
den können. 
3) Die Zustimmung der preußischen Regierung 
würde, wie auch ausdrücklich im Plane angeführt 
worden, zur vorgeschlagenen Verwendung preußischer 
Truppen erforderlich sein, übrigens aber die Mög 
lichkeit solcher Verwendung durch den Friedensab 
schluß nicht bedingt werden. 
4) Welche Stellung dem Statthalter zugedacht 
ist, ergeben die Worte des schriftlichen Planes, dessen 
bezüglicher Passus in den Anordnungen über die 
früheren Provisorien eine Analogie findet. Der Aus 
druck „nach den bestehenden Gesetzen" scheint auf den 
ersten Anblick vage und zu Mißdeutungen Anlaß ge 
bend. Selbstverständlich müssen alle gesetzlichen Be 
stimmungen, welche mit der Natur und dem Wesen 
der allerhöchst zu verfügenden provisorischen Einrich 
tung im Widerspruch stehen, durch den Eintritt der 
letzteren ihre Gültigkeit verlieren. Im Vorwege aber 
zu untersuchen, welche gesetzliche Bestimmungen dies 
sind, würde bei der jetzigen Sachlage zu unabsehbaren 
Weiterungen führen. Man muß der Weisheit und 
Einsicht des Staatthalters und seiner iltäthe ver 
trauen, daß sie, in der Mitte der Verhältnisse stehend, 
die unläugbar aus manchen Ungewißheiten über die 
geltenden Gesetze hervorgehenden Schwierigkeiten zu 
überwinden wissen werden. 
5) Es ist vorgeschlagen, daß während des Pro- 
visorii sowohl die Regterungsdepartements als die 
Versammlungen gesondert für jedes einzelne Herzog 
thum bestehen sollen. Hinsichtlich der vorgelegten 
Frage, ob der Sitz der verschiedenen Regierungen 
an dem nämlichen Orte oder an zwei verschiedenen 
Orten sein solle, wird zu bemerken sein, daß die De- 
partementschess nur wenn sie sich in der Umgebung 
des Statthalters befinden, ihrer Aufgabe so, wie cs 
die Dringlichkeit der Zeitumstände erfordert, zu ge 
nügen im Stande sein dürften. Wird dies zugege 
ben, so ist nicht wohl einzusehen, wie bei Verlegung 
der Regierungssitze an zwei verschiedene Orte practi- 
schen Schwierigkeiten abgehalten werden kann. 
6) Für die fernere Frage, was unter schleswig- 
schcn und holsteinischen Räthen zu verstehen sei, und 
ob dazu auch Dänen sollen genommen werden kön 
nen, wird es in Betracht kommen, daß ein gesetzlich 
bestimmter Begriff eines Schleswigers und eines 
Holsteiners nicht vorliegt. Neben der Tüchtigkeit 
für das Amt wird zu einer geeigneten Persönlichkeit 
vorzugsweise auch erforderlich sein, daß dieselbe in 
dem betreffenden Herzogthume das öffentliche Ver 
trauen besitze. Ohne directe und nahe Beziehungen 
zu dem Herzogthum wird schwerlich ein Btann für 
das Amt eines Departeurentschess geeignet erachtet 
werden, dagegen der Geburtsort unseres Erachtens 
nicht in Betracht zu ziehen sein. 
7) In Betreff der Frage, ob den während des 
Provisoriums zu berufenden Abgeordneten-Versamm- 
lungen eine entscheidende oder nur eine berathende 
Stimme zustehen solle, ist darauf hinzuweisen, daß 
die Festsetzung einer bloß berathenden Theilnahme 
der Versammlungen ihnen eine Stellung anweisen 
würde, in der die Bewohner der Herzogthümer un 
ter den jetzigen Umständen keine erhebliche Garantie 
erblicken möchten. 
8) Zu den gemeinsamen Angelegenheiten, welche 
in Ausschüssen beider Versammlungen zu behandeln 
wären, rechnen wir die Gesetzgebung über Zoll- und 
Postwesen, das Brandversicherungswesen, Strafan 
stalten u. s. w., sowie die Abhaltung der Kosten 
für das Oberappellations-Gericht, die Universität, 
Zuchthäuser und noch andere gemeinsame In 
stitute und Anstalten. Eine erschöpfende Auszählung 
aller Gegenstände dürste zur Zeit nicht erforderlich 
sein. Uebrigens wird die Abhaltung der Kosten der 
Armee auch als gemeinsame Angelegenheit während 
des Provisorii in Frage kommen. 
9) Ferner sind Fragen gestellt über die Art der 
Theilnahme der Ständeversammlungen an der Re 
gelung der Verhältnisse, welche die Herzogthümer 
demnächst mit dem Königreiche und derjenigen, welche 
sie unter sich genreinsam behalten sollen. Zunächst 
ist zu bemerken, daß Commissarien Sr. Maj. bei den 
Verhandlungen über die desfälligen Vorlagen nicht 
nur das landesherrliche Interesse zu vertreten, son 
dern auch die nöthige Verbindung zwischen dem Reichs 
tage des Königreichs und den Versammlungen der 
Herzogthümer, sowie auch zwischen diesen unter ein 
ander zu erhalten haben würden. — Wird festgesetzt, 
daß die Versammlungen lediglich die ihnen und dem 
Landesherrn gemachten Vorlagen zu begutachten ha 
ben, so sinkt unter den vorliegenden Umständen ihre 
Thätigkeit zur Bedeutungslosigkeit herab, da aus 
den Fliedensverhandlungen klar zu Tage liegt, was 
die dänsche Regierung in jenen Verhältnissen für 
Recht und für wünschenswerth hält, und nicht zu 
erwarten steht, daß ein bloßer Rath in der ans so 
vielfache und reifliche Erwägungen gestützten Ansicht 
eine Veränderung hervorzurufen im Stande sein sollte. 
Es muß daher der Versuch einer Vereinbarung ge 
macht werden, welcher, wenn nur den Versammln«, 
gen eine Stellung gegeben wird, welche sie in den 
Stand setzt, die öffentliche Meinung in den durch sie 
vertretenen Landen mit Nachdruck geltend zu machen, 
eine begründete Aussicht auf das Eintreten einer 
wirklichen Verständigung gewähren würde. Ein jeder 
kann sich sagen, daß, wenn dieser Versuch mißlingt, 
zur Feststellung eines Definitivums andere Mittel 
und Wege gefunden werden müssen, welches Bewußt, 
sein in Verbindung mit der Sehnsucht nach festge 
regelten Verhältnissen und der von dem Provisorium 
zu verhoffenden Beruhigung der Gemüther im hohen 
Grade förderlich auf die Verständigung einwirken 
würde. Man wird, wenn die seither von allen di- 
recten Verhandlungen ausgeschlossenen Bewohner 
der Herzogthümer zu einer Verhandlung zugelassen 
werden, diese viel nachgiebiger und viel mehr der 
Vernunft und der Billigkeit zugänglich finden, als 
man hier voraussetzt. Von vorn herein festzusetzen, 
was geschehen soll, wenn eine Vereinbarung nicht zu 
Standşşkommt, würde weniger angemessen sein, und 
selbst dem Gange der Verhandlungen hinderlich wer 
den. Ans diesem Grunde scheint die Fassung des 
Plans, welche das im Vorstehenden entwickelte wirk- 
liehe Verhältniß hinreichend klar andeutet, sich ge- 
rade so, wie sie vorliegt empfehlen. 
Es ist nicht zu verkenne», daß der erörterte 
Plan in mehreren Beziehungen an Unbestimmtheit 
leidet. Dies ist aber eine nothwendige Folge der 
Verhältnisse, wie es denn ja auch überhaupt nur der 
Zweck des Plans ist, einen Zustand herzustellen, wel 
cher die Einleitung von Verhandlungen über die 
feste Regelung der Verhältnisse ermöglicht. Während 
eines solchen vorbereitenden Zustandes wird immer 
das Meiste dem richtigen Urtheil derer, welchen die 
Regierung anvertraut wird, überlassen bleiben müssen. 
Vertrauen zu der Person des Statthalters und seiner 
Räthe wird unbedingt erforderlich sein, damit der 
vorliegende Plan von der einen und von der ande 
ren Seite genehm gehalten werde; weshalb es für 
den Fall, daß derselbe ernstlich in Betracht gezogen 
werden würde, wünschenswerth sein möchte, wenn 
von vorn herein, sowohl die für den Statthalterposten 
bestimmte Persönlichkeit, als auch diejenigen Männer 
genannt würden, welche zunächst als Departements 
chefs eintreten sollten. 
Es ist endlich bei der des Eingangs erwähnten 
Besprechung die Frage aufgeworfen, ob nicht die 
Herzogthümer während der Dauer des Provisoriums 
einen verhältnißmäßigen Beitrag zur Verzinsung der 
beim Ausbruch Fes' Krieges vorhanden gewesenen 
gemeinsamen Staatsschuld zu entrichten haben wür 
den? Diese Frage ist, als mit dem Gegenstand des 
vorliegenden Plans nicht in unmittelbarer Verbin 
dung stehend, bei demselben nicht besonders bespro 
chen worden. Da aber die Einwohner der Herzog 
thümer ihre Verpflichtung pro rata zu jenen Staats 
schulden beizutragen nicht in Abrede stellen, so wird 
angenommen, daß die Abhaltung einer dem Verthei- 
lungsmaaßstabe unpräjudicirlichen Aversionalsumme 
während des Provisorii von ihnen ohne Schwierig 
keit übernommen werden wird. 
Kopenhagen, den 31. Mai 1850. 
(gez.) Reventlow Heinzelmann Prehn. 
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zum 
Jnvalidenfonds. 
Vorzeichniß der Geber und ihrer Beiträge-, 
(Fortsetzung.) 
B. Neuwerk. 
Fünfzehnter District: das Rondel zwischen der Grünen 
straße und dem Materialhose. Sammler H. Tödten. 
Vierteljährliche Gaben: Oberst v. Dau 9 Mk. 12 ßl. 
Hauptmann F. v. Jeß 7 Mk. 8 ßl., Schulz 12 ßl., 
Behrensen 4 ßl.. I. Bergemann 10 ßl., L. Küht 
13 ßl., Sictz 12 ßl., I. Siliacks 12 ßl., C. SiliackS 
13 ßl., Materialverwalter Krüger 2 Mk. 10 ßl.. 
Mehrens jun. 13 ßl., C. Wieck 13 ßl., Geschwister 
Volbehr 1 Mk. 10 ßl., Mohr 13 ßl. 
Wöchentliche Gaben: F. Jansen 1 ßl., K. Band 
holz 1 ßl., I. I. Edens 1 ßl., Wittwe Bandholz 
1 ßl., Geschwister Wüstenfeld 1 ßl., Lange 1 ßl., 
I. Mehrens sen. i ßl., Jobst 1 ßl., F. Zabel sen. i ßl., 
Ida Zabel 1 ßl., Petersen 1 ßl., Fahrenkrog 2 ßl., 
Muhs 2 ßl., Koch 1 ßl., H. Tödten 1 ßl., Louise 
Tödten 1 ßl., H. Brügge 1 ßl., A. Brühn 1 ßl.. 
Holler 1 ßl., H. Pahl 1 ßl., F. Rosenau 1 ßl., 
Fleron 1 ßl., C. Fleron l ßl.. F. Koch 1 ßl., P. 
Koch 1 ßl., Langschwager 1 ßl.. Rosendahl 1 ßl., C. 
Gröper 1 ßl., Hansen 1 ßl., Wriedt 2 ßl., C. Menthen 
l ßi.. Feldwebel Blunk l ßl., C. C. Bock 1 ßl, 
H. Kiene, Lehrerinn I ßl., Ww. Locht 1 ßl., Ww. 
Volmers 1 ßl. Schneider 2 ßl., Sommer 1 ßl.. 
Oberfeuerwerker Ladling 1 ßl., Runde 1 ßl. Ww.
	        
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