Natur spielt wunderlich. Aber es kann uns auch
Niemand zuinuthen, den für einen großen Geist zu
kalten, der es nicht ist, und, unbeschadet aller sonsti-
ģen Regententugenden, die Friedrich Wilhelm IV. im
übrigen besitzen mag, muß man gestehen, er ist und
ivar nicht im Stande ein großer Mann zu sein.
Dies zu sein, war seit vielen Jahren nicht ein so
günstiger Zeitpunkt eingetreten, als 1848 — 49; die
Umstände suchten einen kräftigen entschiedenen Mann.
Friedrich Wilhelm war der Regent eines Landes,
das am geeignetsten schien, die Basis für ein einiges
Deutschland zu sein. Friedrich Wilhelm wollte nicht.
Man pflegt den Grund davon in der königlichen
Ansicht von der Nothwendigkeit einer Vereinbarung
der Fürsten zu suchen. Das ist theilweise begründet.
Der Hauptgrund liegt aber in dem Character Frie
drich Wilhelms. Wäre es Friedrich dem Großen
vergönnt, die Augen wieder aufzuschlagen, der große
Ahn würde kaum glauben, daß der gegenwärtige
Regent Preußens seinem Stamme angehöre. Wre
viel erhebender ist der Anblick des gedrückten Preu
ßens vom Jahre 1806 ff. unter einem Friedrich Wil
helm III., als der Anblick des jetzigen Preußens.
Don dem Anblick des jetzigen Deutschlands aber
schweigen wir. Die Verantwortung dafür, daß nun
mehr in Deutschland 3—4 deutsche Bünde als Em
bryonen existiren, die schieben wir dem König von
Preußen zu.
Dazu haben wir um so mehr Veranlassung, als
das Schicksal unseres kleinen Vaterlandes, Schleswig-
Holstein, nach dem des größeren bis zu dieser Stunde
gemodelt worden ist, bis zu dem neuesten Frieden
zwischen Dänemark und Preußen. Wir möchten sagen,
daß, wie König Friedrich Wilhelm indirect die Ver
anlassung zu der Jammergestalt Deutschlands gegeben
hat, diese Jammergestalt wiederum in ihrem Sinken
Schleswig-Holstein mit sich gerissen hat bis dahin,
daß wir fast ein volles Jahr die factische Trennung
dessen haben mit ansehen müssen, was Jahrhunderte
hindurch fest verbunden gewesen war; daß, nachdem
ein Malmöer Waffenstillstand, eine Berliner Con
vention dagewesen, nunmehr ein Friede uns selber
überläßt.
Preußen, das noch immer sich hätte aufraffen
können, Preußen, oder besser der König von Preußen
wollte nicht groß sein. Er schloß einen Frieden, den
die Geschichte als Curiosität aufbewahren wird, der
mit einigem Fug wohl der Friedrich-Wilhelms-Friede
genannt werden kann.
Und immer noch ist dies, falls nicht etwa der
Friede seine geheimen Nebenbejtimmungen enthält,
das kleinere von zwei Uebeln. Ja, wir haben uns
längst nach dem Eintreten eines solchen Falles ge
sehnt. Wir erinnern uns des scherzenden Wortes
eines verehrten schleswiger Freundes, daß 1849 im
Februar gesprochen ward. Damals war bekanntlich
eine Zeit, wo die Diplomaten eifrig verhandelten,
Und die Schleswig-Holsteiner große Besorgnisse hegten.
Der Mann sagte: „Wir Schleswig-Holsteiner er
klären es für einen casus belli, wenn Deutschland
sich fernerhin in unsere Angelegenheit mischt." In
diesem Scherze liegt eine gar tiefe Bedeutung; wir
brauchen sie nicht zu entwickeln. Das einige, große
Deutschland hätte viel thun können für diejenigen,
die nach Max v. Gagern im Norden die treusten
Anhänger der Reichsgewalt waren. Das zerrissene,
zerfetzte Deutschland, das zweimal Reichsheere uns
zusandte, die nicht mehr als jenen Waffenstillstand
und als jene Convention zu erwirken vermochten,
dieses Deutschland, falls es uns zum dritten Mal
ein Heer sendete, würde sich um einige Wochen viel
leicht berechtigt glauben, in einer dritten Convention
die Incorporation Schleswigs in Dänemark zuge
stehen zu dürfen. Darum besser ist besser! Es wird
zum dritten Mal kein Neichsheer kommen, aber es
wird uns auch nicht hinderlich sein. Wir stehen jetzt
allein Dänemark gegenüber; es ist nicht bas erste
Dial in der Geschichte unsers Landes. Wiederholt
stnd die Herzogthümer in ganz gleicher Lage gewesen
wie jetzt; sie haben sich stets wacker durchgekämpft;
sie haben, mit jener alten Holstenzähigkeit an ihren
Rechten haltend,,gestritten, gewagt und gesiegt. Sie
werden jetzt in gleicher Weise zu streiten wissen; sie
werden um den Sieg wagen. Denn es gilt, den
uralten Erbfeind, der kein Schleswig-Holstein aner
kennen will, eines Bessern zu belehren. Es gilt ge
gen einen Feind zu streiten, von dem es in dem
Liede eines Schleswig-Holsteiners heißt:
„Das Dänenvolk war uns von je verhaßt!"
Die Friedettsunterhandlungen in Kopen
hagen.
(Schluß.)
^ Was die einzelnen Bestimmungen betrifft, so ist
Ķlgendes zu bemerken:
1) Die Stärke, bis auf welche die Armee durch
Permittirung herabzubringen sein wird, ist weniger
wesentlich, da die Ausführung des Plans jedenfalls
Re Besorgniß, daß ein fernerer Kampf mit den
Waffen stattfinden könne, beseitigen dürfte. Vielleicht
würde die Stärke vorerst bis 9000 Mann herabzu-
Ringen, und demnächst durch fernere Permittirung
dem Lande eine weitere Erleichterung zu verschaffen
sein.
2) Der Zweck des Verbleibens preußischer Trup
pen in Schleswig ist nicht vorzugsiveise, die Auf
rechthaltung der öffentlichen Ordnung sicher zu stellen:
vielmehr wird vorausgesetzt, daß hiezu die gewöhn
lichen Polizeimittel, event, eine zu organisirende
Gensd'armerie genügen würde. Es wird daher
nicht angenommen, daß preußische Truppen zur Be
seitigung etwaniger Ordnungswidrigkeiten im nörd
lichen Schleswig zu verwenden seien, sondern daß
es hierzu überall keiner Truppen bedürfen werde.
Ein Einschreiten der Militärmacht wird überdies nur
mit Genehmigung des Statthalters requirirt wer
den können.
3) Die Zustimmung der preußischen Regierung
würde, wie auch ausdrücklich im Plane angeführt
worden, zur vorgeschlagenen Verwendung preußischer
Truppen erforderlich sein, übrigens aber die Mög
lichkeit solcher Verwendung durch den Friedensab
schluß nicht bedingt werden.
4) Welche Stellung dem Statthalter zugedacht
ist, ergeben die Worte des schriftlichen Planes, dessen
bezüglicher Passus in den Anordnungen über die
früheren Provisorien eine Analogie findet. Der Aus
druck „nach den bestehenden Gesetzen" scheint auf den
ersten Anblick vage und zu Mißdeutungen Anlaß ge
bend. Selbstverständlich müssen alle gesetzlichen Be
stimmungen, welche mit der Natur und dem Wesen
der allerhöchst zu verfügenden provisorischen Einrich
tung im Widerspruch stehen, durch den Eintritt der
letzteren ihre Gültigkeit verlieren. Im Vorwege aber
zu untersuchen, welche gesetzliche Bestimmungen dies
sind, würde bei der jetzigen Sachlage zu unabsehbaren
Weiterungen führen. Man muß der Weisheit und
Einsicht des Staatthalters und seiner iltäthe ver
trauen, daß sie, in der Mitte der Verhältnisse stehend,
die unläugbar aus manchen Ungewißheiten über die
geltenden Gesetze hervorgehenden Schwierigkeiten zu
überwinden wissen werden.
5) Es ist vorgeschlagen, daß während des Pro-
visorii sowohl die Regterungsdepartements als die
Versammlungen gesondert für jedes einzelne Herzog
thum bestehen sollen. Hinsichtlich der vorgelegten
Frage, ob der Sitz der verschiedenen Regierungen
an dem nämlichen Orte oder an zwei verschiedenen
Orten sein solle, wird zu bemerken sein, daß die De-
partementschess nur wenn sie sich in der Umgebung
des Statthalters befinden, ihrer Aufgabe so, wie cs
die Dringlichkeit der Zeitumstände erfordert, zu ge
nügen im Stande sein dürften. Wird dies zugege
ben, so ist nicht wohl einzusehen, wie bei Verlegung
der Regierungssitze an zwei verschiedene Orte practi-
schen Schwierigkeiten abgehalten werden kann.
6) Für die fernere Frage, was unter schleswig-
schcn und holsteinischen Räthen zu verstehen sei, und
ob dazu auch Dänen sollen genommen werden kön
nen, wird es in Betracht kommen, daß ein gesetzlich
bestimmter Begriff eines Schleswigers und eines
Holsteiners nicht vorliegt. Neben der Tüchtigkeit
für das Amt wird zu einer geeigneten Persönlichkeit
vorzugsweise auch erforderlich sein, daß dieselbe in
dem betreffenden Herzogthume das öffentliche Ver
trauen besitze. Ohne directe und nahe Beziehungen
zu dem Herzogthum wird schwerlich ein Btann für
das Amt eines Departeurentschess geeignet erachtet
werden, dagegen der Geburtsort unseres Erachtens
nicht in Betracht zu ziehen sein.
7) In Betreff der Frage, ob den während des
Provisoriums zu berufenden Abgeordneten-Versamm-
lungen eine entscheidende oder nur eine berathende
Stimme zustehen solle, ist darauf hinzuweisen, daß
die Festsetzung einer bloß berathenden Theilnahme
der Versammlungen ihnen eine Stellung anweisen
würde, in der die Bewohner der Herzogthümer un
ter den jetzigen Umständen keine erhebliche Garantie
erblicken möchten.
8) Zu den gemeinsamen Angelegenheiten, welche
in Ausschüssen beider Versammlungen zu behandeln
wären, rechnen wir die Gesetzgebung über Zoll- und
Postwesen, das Brandversicherungswesen, Strafan
stalten u. s. w., sowie die Abhaltung der Kosten
für das Oberappellations-Gericht, die Universität,
Zuchthäuser und noch andere gemeinsame In
stitute und Anstalten. Eine erschöpfende Auszählung
aller Gegenstände dürste zur Zeit nicht erforderlich
sein. Uebrigens wird die Abhaltung der Kosten der
Armee auch als gemeinsame Angelegenheit während
des Provisorii in Frage kommen.
9) Ferner sind Fragen gestellt über die Art der
Theilnahme der Ständeversammlungen an der Re
gelung der Verhältnisse, welche die Herzogthümer
demnächst mit dem Königreiche und derjenigen, welche
sie unter sich genreinsam behalten sollen. Zunächst
ist zu bemerken, daß Commissarien Sr. Maj. bei den
Verhandlungen über die desfälligen Vorlagen nicht
nur das landesherrliche Interesse zu vertreten, son
dern auch die nöthige Verbindung zwischen dem Reichs
tage des Königreichs und den Versammlungen der
Herzogthümer, sowie auch zwischen diesen unter ein
ander zu erhalten haben würden. — Wird festgesetzt,
daß die Versammlungen lediglich die ihnen und dem
Landesherrn gemachten Vorlagen zu begutachten ha
ben, so sinkt unter den vorliegenden Umständen ihre
Thätigkeit zur Bedeutungslosigkeit herab, da aus
den Fliedensverhandlungen klar zu Tage liegt, was
die dänsche Regierung in jenen Verhältnissen für
Recht und für wünschenswerth hält, und nicht zu
erwarten steht, daß ein bloßer Rath in der ans so
vielfache und reifliche Erwägungen gestützten Ansicht
eine Veränderung hervorzurufen im Stande sein sollte.
Es muß daher der Versuch einer Vereinbarung ge
macht werden, welcher, wenn nur den Versammln«,
gen eine Stellung gegeben wird, welche sie in den
Stand setzt, die öffentliche Meinung in den durch sie
vertretenen Landen mit Nachdruck geltend zu machen,
eine begründete Aussicht auf das Eintreten einer
wirklichen Verständigung gewähren würde. Ein jeder
kann sich sagen, daß, wenn dieser Versuch mißlingt,
zur Feststellung eines Definitivums andere Mittel
und Wege gefunden werden müssen, welches Bewußt,
sein in Verbindung mit der Sehnsucht nach festge
regelten Verhältnissen und der von dem Provisorium
zu verhoffenden Beruhigung der Gemüther im hohen
Grade förderlich auf die Verständigung einwirken
würde. Man wird, wenn die seither von allen di-
recten Verhandlungen ausgeschlossenen Bewohner
der Herzogthümer zu einer Verhandlung zugelassen
werden, diese viel nachgiebiger und viel mehr der
Vernunft und der Billigkeit zugänglich finden, als
man hier voraussetzt. Von vorn herein festzusetzen,
was geschehen soll, wenn eine Vereinbarung nicht zu
Standşşkommt, würde weniger angemessen sein, und
selbst dem Gange der Verhandlungen hinderlich wer
den. Ans diesem Grunde scheint die Fassung des
Plans, welche das im Vorstehenden entwickelte wirk-
liehe Verhältniß hinreichend klar andeutet, sich ge-
rade so, wie sie vorliegt empfehlen.
Es ist nicht zu verkenne», daß der erörterte
Plan in mehreren Beziehungen an Unbestimmtheit
leidet. Dies ist aber eine nothwendige Folge der
Verhältnisse, wie es denn ja auch überhaupt nur der
Zweck des Plans ist, einen Zustand herzustellen, wel
cher die Einleitung von Verhandlungen über die
feste Regelung der Verhältnisse ermöglicht. Während
eines solchen vorbereitenden Zustandes wird immer
das Meiste dem richtigen Urtheil derer, welchen die
Regierung anvertraut wird, überlassen bleiben müssen.
Vertrauen zu der Person des Statthalters und seiner
Räthe wird unbedingt erforderlich sein, damit der
vorliegende Plan von der einen und von der ande
ren Seite genehm gehalten werde; weshalb es für
den Fall, daß derselbe ernstlich in Betracht gezogen
werden würde, wünschenswerth sein möchte, wenn
von vorn herein, sowohl die für den Statthalterposten
bestimmte Persönlichkeit, als auch diejenigen Männer
genannt würden, welche zunächst als Departements
chefs eintreten sollten.
Es ist endlich bei der des Eingangs erwähnten
Besprechung die Frage aufgeworfen, ob nicht die
Herzogthümer während der Dauer des Provisoriums
einen verhältnißmäßigen Beitrag zur Verzinsung der
beim Ausbruch Fes' Krieges vorhanden gewesenen
gemeinsamen Staatsschuld zu entrichten haben wür
den? Diese Frage ist, als mit dem Gegenstand des
vorliegenden Plans nicht in unmittelbarer Verbin
dung stehend, bei demselben nicht besonders bespro
chen worden. Da aber die Einwohner der Herzog
thümer ihre Verpflichtung pro rata zu jenen Staats
schulden beizutragen nicht in Abrede stellen, so wird
angenommen, daß die Abhaltung einer dem Verthei-
lungsmaaßstabe unpräjudicirlichen Aversionalsumme
während des Provisorii von ihnen ohne Schwierig
keit übernommen werden wird.
Kopenhagen, den 31. Mai 1850.
(gez.) Reventlow Heinzelmann Prehn.
ŞchèlàgsşiZmàmg
zum
Jnvalidenfonds.
Vorzeichniß der Geber und ihrer Beiträge-,
(Fortsetzung.)
B. Neuwerk.
Fünfzehnter District: das Rondel zwischen der Grünen
straße und dem Materialhose. Sammler H. Tödten.
Vierteljährliche Gaben: Oberst v. Dau 9 Mk. 12 ßl.
Hauptmann F. v. Jeß 7 Mk. 8 ßl., Schulz 12 ßl.,
Behrensen 4 ßl.. I. Bergemann 10 ßl., L. Küht
13 ßl., Sictz 12 ßl., I. Siliacks 12 ßl., C. SiliackS
13 ßl., Materialverwalter Krüger 2 Mk. 10 ßl..
Mehrens jun. 13 ßl., C. Wieck 13 ßl., Geschwister
Volbehr 1 Mk. 10 ßl., Mohr 13 ßl.
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holz 1 ßl., I. I. Edens 1 ßl., Wittwe Bandholz
1 ßl., Geschwister Wüstenfeld 1 ßl., Lange 1 ßl.,
I. Mehrens sen. i ßl., Jobst 1 ßl., F. Zabel sen. i ßl.,
Ida Zabel 1 ßl., Petersen 1 ßl., Fahrenkrog 2 ßl.,
Muhs 2 ßl., Koch 1 ßl., H. Tödten 1 ßl., Louise
Tödten 1 ßl., H. Brügge 1 ßl., A. Brühn 1 ßl..
Holler 1 ßl., H. Pahl 1 ßl., F. Rosenau 1 ßl.,
Fleron 1 ßl., C. Fleron l ßl.. F. Koch 1 ßl., P.
Koch 1 ßl., Langschwager 1 ßl.. Rosendahl 1 ßl., C.
Gröper 1 ßl., Hansen 1 ßl., Wriedt 2 ßl., C. Menthen
l ßi.. Feldwebel Blunk l ßl., C. C. Bock 1 ßl,
H. Kiene, Lehrerinn I ßl., Ww. Locht 1 ßl., Ww.
Volmers 1 ßl. Schneider 2 ßl., Sommer 1 ßl..
Oberfeuerwerker Ladling 1 ßl., Runde 1 ßl. Ww.