der lucht dergleichen Andenken an diesen Schreckens
tag aufbewahrt. An den Dächern und Fenstern^ wurde
durch den starken Luftdruck ein ungeheurer.Schaden
angerichtet; in einigen Straßen lag der Schutt ellen
hoch. Wie groß der Verlust an Menschenleben sich
beläuft, ist zur Zeit noch nicht genau ermittelt. Aus
den Ruinen wurden einige 80 Leichname hervorgezogen,
darunter 15 Eleven der Artillerieschule, die Wirkun
gen der Explosion zeigten sich in allen Theilen der
Stadt. Die Gebäude am Iungfernstieg, das Haus
des Justizrath Becken, die Graupenmühle, das Haus
des Kaufmanns Petersen und das Harmoniegebäude
wurden stark mitgenommen und theilweise förmlich
beschossen. An dem eisernen Balcon des Letzteren
wurden die Pfeiler wie Pfeifenstiele zerbrochen und
zertrümmert. In der Neuwerker Kirche sprang die
eiserne Thür eines alten Familienbegräbnisses (das
des weil. Amtmanns Fuchs) aus ihren Angeln und
die Kronleuchter schwankten, wie zur Zeit des Lissa-
boner Erdbebens. Die Schilbwacke an der äußer
sten Barriere vor dein. holsteinischen Thore wurde
durch den Luftdruck von ihrem Posten geschleudert
und eine Granate platzte in ihrer Nähe. Eine Ka
nonenkugel schlug in die Glockengießerei ein und die
Verwundeten ans dem Schützenhofe wurden von ih
ren Lagern ausgescheucht. Am Aergsten äußerte je
dock die Explosion ihre Wirkungen in der Altstadt.
Die ehemalige Papierfabrik, jetzt Hospital (augen
blicklich geleert) wurde von einem Kugelhagel getrof
fen und "die noch darin befindlichen Krankenwärter
theilweise verwundet. Der Gasihof „Stadt Ham
burg und Lübeck" hat besonders gelitten. Ein Hin
tergebäude desselben gerieth in Brand, der glücklicher
Weise schnell gelöscht wurde. Das . alte Rathhaus
hat sehr gelitten und wenn wir nicht irre», hat die
Hauptmauer nach dem Markt zu eine starke Erschüt
terung erlitten. Die alten Stadtwohnungen im
Stegen sehen ruinenartig aus und drohe» dem Ein
sturz. Von den Einwohnern ist, soviel bekannt nur
Einer getödtet, ein Postführcr, mehrere leicht ver
wundet. Eine Bürgersfrau in der Altstadt wurde
an ihrem Heerde stehend von einem Granatstück an
der rechten Hand verwundet. Auch das Arsenal hat
stark, doch nicht wesentlich gelitten. Die Kugeln
drangen i» die Werkstätten und in die Bureaux der
Beamten, von denen mehrere verletzt wurden. Unsere
Bürgerschaft zeigte sich, wie immer, von der rühmlichsten
>seite. Kaum war der erste Schreck überwunden, als Je
der auf seinen Posten eilte und unverdrossen, mit männ
licher Entschlossenheit seine Pflicht erfüllte. Nicht
minder zeichnete sich das Militair aus. In fünf
Minuten stand Alles in der besten Haltung unter
Gewehr, nachdem der Gcneratmarsch geschlagen wor
den. Der commandirenbe General Willisen zeigte
sich des Vertrauens würdig, welches jeder Schleswig-
Holsteiner in ihn setzt. Wir führen die Worte an
die ein Correspondent der „N. fr. Pr." über ihn aus
spricht:
„Wer Gelegenheit hatte, den commandirendcn
General Willisen während des Ereignisses zu sehen,
spricht die tiefste Bewunderung über die Geistesge
genwart und Sicherheit des alten Kriegers aus, zu
mal in einem Augenblick, wo Niemand wissen konnte,
wie groß die Gefahr werden könne, und in welchem
Zusammenhang das Ereigniß mit feindlichen Absich
ten siehe. Die .gemessensten Befehle wurden nach
allen Seiten hin ertheilt und nach zwei Stunden
war Alles wieder in so guter Ordnung, daß die
Officiere schon um halb zwei Uhr an der Table
d'Hote saßen."
Noch am selbigen Tage erließ -er folgende Be
kanntmachung :
„Der commandireude General läßt die Einwoh
nerschaft Rendsburg's benachrichtigen, daß die so
eben erfolgte Explosion nur die-Folge einer Entzün
dung der Pulvervorräthe des Laboratoriums gewe
sen. — Die sämmtlichen Pulverthürme der Festung
sind außer Gefahr und außer einigen etwa noch im
Laboratorium liegenden Bomben sind weitere Erplo-
fronen nicht mehr zu besorgen. Für den Kriegszweck
ist der erwachsene Schaden ohne alle Bedeutung,
nur wenige Menschenleben sind zu beklagen.
Die Einwohner Rendsburgs werden aufgefordert,
ihre Häuser wieder in Stand zu setzen und sich durch
diesen Unfall die ruhige Zuversicht nickt rauben zu.
lassen, mit der sie allen Ereignissen bisher entgegen
gesehen haben
Ich kann nicht unterlassen den Einwohnern Rends
burg meinen Dank für die schnelle Hülfe auszuspre
chen, welche selbige bet dieser Gelegenheit bewiesen
haben. Rendsburg, den 7. August 1850. (gez.)
v. Willisen."
Am folgenden Tage wurden die Leichen der Ver
unglückten, 'in einigen achtzig Särgen, feierlichst zur
Elbe bestattet. Ehre ihrem Andenken! Der Feld
er Propst Dolquards hielt eine ergreifende Grabrede.—
Baumaterialien sind in hinlänglicher Quantität an
geschafft und binnen Kurzem wird die Stadt im
Wesentlichen wieder restaurirt sein. Muth und Zu
versicht sind aufs Neue belebt und wenn unser Erb
feind etwa glaubt, daß uns das erlittene Unglück
aus der Fassung gebracht bat, so ist er, wie immer
in einem dicken Irrthum befangen. Schleswig-Hol-
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stein für immer, lieber todt als dänisch, ist die De
vise jedes braven Rendsburgers!.
Die Dänen haben heute (den 8. d.) unsere Vor
posten angegriffen und es wird fortwährend ge
kämpft. Verwundete und Gefangene werden stünd
lich eingebracht.
Folgende Bekanntmachung wurde am 8. d.
M. vom dem Magistrat dahier erlassen: „Auf Ver
langen der Schleswig-Holsteinischen Artillerie-Brigade,
werben die hiesigen Einwohner aufgefordert und be
fehligt, die in ihren Häusern und Hofräumen gefun
denen oder sonst etwa aufgelesenen Kugeln, Granaten
und sonstige Artilleriegegenslände innerhalb 24 Stun
den auf dem hiesigen Arsenal unfehlbar abzuliefern.
Rendsburg den 8. Aug. 1850. Der Magistrat."
(Eingesandt.)
Am letzten Dienstage, als den 6. August 1850,
hätte der Eapitam Wenck, früher Kirchspielvogt, seine
„goldene Hochzeit" feiern können; wegen der Kriegs
unruhen hat aber diese seltene Feierlichkeit nur in
Gegenwart einiger wenigen Personen, der ersten Fa
milienglieder, begangen werden können.
ZàttigeĶz - Anzeigen.
-irrr--
Kirchliche Anzeige.
Am Sonntage den ll. Aug. predigen in der Christ- und
Garnisonskirche?
Im VorinittagsgotteSdienste Herr Propst Callisen.
Im Nachmittagsgottcsdienste Herr Pastor Balemann.
Bekanntmachung.
Von verschiedenen Seiten sind Aufforderungen an
die Regierung gelangt, der patriotischen Bereitwillig
keit, die Verpflichtungen der Staatskasse zu erleich
tern, einen geregelten, dem Zwecke entsprechenden
Weg zu zeigen.
In dieser Veranlassung wird es zur öffentlichen
Kunde gebracht, daß freiwillige Gaben durch Ver
mittelung des schleswig-holsteinischen Vereins in Kiel
in die Staatskasse fließen werden. Freiwillige Dar
lehn werden dagegen unmittelbar von den Amtstuben
und den städtisches» Hebungsbchörden, sowie von der
Hauptkasse in Rendsburg für die Staatskasse ent
gegengenommen, unter folgenden Bedingungen.
1.
Als freiwillige Darlehn werden Zeichnungen und
Einzahlungen von 100 Mk. und darüber in runden
Summen, welche in 100 Mk ausgehen, bei den Amt
stuben, den städtischen Hebungsbehörden und der
Hauptkasse in Rendsburg entgegengenommen.
Die Einzahlung muß bis zum 1. Septbr. d. I.
erfolgt sei».
Für die geschehene Einzahlung werden Staats
obligationen ausgestellt, welche die Zusicherung ent
halten von 4 % jährlicher Zinsen, zahlbar zuerst in
Octavis Triiim Regnn» 1851 nach Verhältniß der
in der Obligation bezeichneten Zeit der. Einzahlung.
Die Obligationen können nach dem. Wunsche des
Darleihers auf Namen oder aus Inhaber ausgestellt
werden.
3
Die Obligationen sind auf Seiten des Gläubi
gers bis Octavis Trim»» Regain 1853 unaufkünd-
bar; von diesem Zeitpuncte an unterliegen sie der
halbjährigen Kündigung in der Weise, daß behufs
der Auszahlung zum 12. Juli oder 12. Januar je
den Jahrs die Kündigung Neujahr oder Johannis
erfolgen muß. Von Seiten der Staatskasse sind die
Obligationen allezeit kündbar, mit halbjähriger Frist
von Neujahr oder von Johannis.
4.
Die Rückzahlung des Capitals erfolgt in densel
ben Münzsorten, in welcher die Einzahlung geschehen
ist. Andere Münzsorten, als Species, Casseuscheiue
und Preußische Thaler werden nicht angenommen.
Kiel, den 22. Jul, 1850.
Schleswig-Holsteinisches Departement der Finanzen.
Francke.
W. Lest«.
Indem vorstehende Bekanntmachung des Finanz-
departements hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht
wird, dient zugleich zur Nachricht für alle, welche
sich Im der vorerwähnten freiwilligen Anleihe be
theiligen wollen, daß der const. Stadtkassirer Gosch
hieselbst zur Entgegennahme solcher Zahlungen beauf
tragt worden ist.
Rendsburg, den 5. August 1850.
Bürgermeister und Rath.
Bekanntmachung
In Gemäßheit einer Verfügung des Gouverne-
imnts der Stadt und Festung Rendsburg vom heu
tigen Tage wird hiemittelst bekannt gemacht, daß
der Zunftzwang für die Gläser vorläufig suspendirt
ist, und daß somit auch frembcn Meistern und con-
cessionirten Gläsern vom Lande bis weiter die Gla-
ftrarbeit in hiesiger Stadt gestattet ist.
Rendsburg, den 9. Aug. 1850.
Der Magistrat.
Es wird hiemittelst bekannt gemacht, daß die
bei dem hiesigen Brandcorps angestellten Officiere
und Mannschaften, so wie sämmtliche hiesige Ein
wohner sich nach den Vorschriften des Reglements
für das hiesige Branbcorps vom 3. April 1821
genau zu richten und mithin bei vorkommenden
Brandsällen die Befehle und Anweisungen des Brand
majors und der sungirenden Officiere, bei Vermei
dung der angeordneten Straft, unfehlbar zu befol
gen haben.
Rendsburg, den 9. August 1850.
Der Magistrat.
Der Magistrat hat, behufs der Ausmittelung der
durch die Explosion auf dem Laboratorio am 7. d.
Mts. entstandenen Beschädigungen an Gebäude der
hiesigen Stadt, drei Taxationscommissionen unter
dem Vorsitz der Rathsverwandten Beckmann, Bock
und Kruse ernannt, welche im Lauft der nächsten
Woche eine summarische Schätzung des erwachsenen
Schadens vornehmen werden, welches hiemittelst mit
der Aufforderung bekannt gemacht wird, die Wieder
herstellung der stattgesundenen Beschädigungen mög
lichst bald zu veranlaffen, und solche nicht nach der
Vollziehung der Taxation zu verzögern.
Rendsburg, den 9. August 1850.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
In Folge ertheilter, höherer Autorisation wird
hiemittelst zur allgemeinen Kunde gebracht, wie mit
Rücksicht daraus, daß für eine hinreichend schnelle
Ausbesserung der durch die Explosion des Laborato
riums an den Häusern hiesiger Stadt entstandenen
Schäden, die hieselbst vorhandenen Kräfte nicht aus
reichen, das Polizciamt ermächtigt ist, Maurern und
Glasern, sowohl des Inlandes als des Auslandes,
die sich als süffisant und fähig legitimsten, die Er
laubniß zu ertheilen, während der nächsten 8 Tage
für eigne Rechnung und mit eignen Gesellen und
Gehülfen, die Arbeiten, welche zur Ausbesserung der
durch die Explosion verursachten Schäden erforderlich
sind, zu übernehmen und auszuführen.
Rendsburger Polizeiamt, den 9. August 1850.
Krohn, const.
Bekanntmachung
Da der bisherige Einsammler des Armengelbes
in der Altstadt. A. Ohl sen, zum 1. October d. I.
auf sein Ansuchen von diesem Posten entlassen wird,
so werden hiemittelst diejenigen, welche Neigung
haben, diesen Posten zu übernehmen, hiemittelst auf
gefordert, ihre dessälltgen Gesuche innerhalb vier
Wochen an die hiesige Armen - Commission einzu
reichen und dabei zugleich anzugeben, daß und auf
welche Weift sie die zu bestellende Caution zu leisten
im Stande sind.
Rendsburg, in der Armen - Commission, den
9. August l850.
Ruch mann. C. F. Hempel. P. S.
Kaufmann. Beckmann. Landt.
Reiff. I. Chr. Zerssen.
x^ŞchìlllngÄiammlnng sum
— O
Die Sammlung der 28sten und 29sten Woche
vom 21. Juli bis 3. August brachte:
a. aus der Altstadt von 98 Gebern 80 Mk. 9 ßl.
î>. aus Neuwerk von 161 Gebern 103 „ 3 „
Summa 183 Mk. 12 ßl.
Im Ganzen sind jetzt eingegangen ‘2762 Mk. — ßl.
Rendsburg, den 9. Aug. 1850.
C. H. Jess, Cassirer.
Für Officiere
sind Schärpen, Portepee'« und Degen,
sowie
schlesw.-holst. Ordensband für das eiserne Kreuz,
ut billiqeii Preisen zu haben bei
* Bernhard 8t Co .
Ranzeleistraßc Nr. 448.
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