Full text: Newspaper volume (1850)

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m Selbst nach den strengsten Grundsätzen über die 
-îeutralltat, welche jemals aufgestellt sind, ist hiervon 
keine Ausnahme gemacht. Durch die Conqreßacte 
vom 4. Novbr. >804 wurde der Präsident der Ver- 
emigten Staaten von Nordamerika autorisirt allen 
Kriegs,chiffen fremder Nationen nach seinem Belieben 
(sei°iii so» hon plaisil) das Einlaufen in die Häsen 
und Rheden der Republik zu gestatten oder zu ver- 
bieten. Es wurde ihm freigestellt, dieselben mit Ge- 
wa.t abzuhalten? ausgenoinmcn in dem Fall, wenn 
em fremdes Kriegsschiff gezwungen durch Noth, See 
gefahr oder Verfolgung durch einen Feind 
in einem Nordamerika»,,chkii Hafen Zuflucht suche. — 
Allerdings kann jeber neutrale Staat die Zulassung 
fremder Kriegs,chiffe auf seinem Gebiet an Bedin 
gungen knüpfen, aber dies können nur solche Bedin 
gungen fein, welche ihm die Aufrechthaltung seiner 
Neutralität zur Pflicht und daher auch zum Reckt 
macht, oder welche ihm durch ältere Verträge geboten 
sind. Niemals und unter feinen Umständen darf die 
Entwaffnung des Zuflucht suckenben Schiffes als Be 
dingung„der Zulassung gestellt werden, wen» es nicht 
durchs offenbaren Mißbrauch der Hospitalität, der auch 
Friedenszeiten Gewaltanwendung rechtfertiaen 
k°im,wn m ?'cher Maßregel provocirt Es ist a,?er- 
äî 'ļf' daß die Stellung eines neutralen 
Staats ledmlich Palsiver Natur ist, und daß die krieg- 
führenden theile unter keinem Vorwand und in kei- 
nem Faux von dem neutralen Staat, der das Asyl- 
recht „übt, einen possitiven Act gegen Schutz suchende 
Schiffe verlangen können, unläugbar wäre aber die 
Entwaffnung ein solcher possiver Act. Wenn im 
verkannt^ das Völkerrecht von den neutralen Staaten 
verlangt, feindliche Eorps, welche auf ihr Gebiet 
übertreten zu entwaffnen, so gestattet dies keine 
analoge Anwendung auf den Seekrieg. Denn wie 
chon ausgeführt, sieht das Völkerrecht in der Zu- 
lafiung von Kriegsschiffen und Prisen der krieqfüh- 
^"den Theile kerne Verletzung der Neutralität, wäre 
aber erne analoge Anwendung der Grundsätze des 
NàiloN T ^» Seekrieg gestattet, so würde die 
Neutralität es zur Pflicht machen, nicht nur Krieqs- 
Ichlffe, welche in Folge feindlicher Verfolgung in neu 
tralen Hafen Schutz suchen, sondern auch solche zu 
entwaffnen, welche wegen irgend einer andern See- 
gefahr auf das neutrale Gebiet übertreten, denn bei 
eindlichen Eorps, welche das neutrale Gebiet betre- 
es keinen Unterschied in der Behandlung, 
welche Grunde sie zu d,e,em Schritt vermochten Zn 
S™ welche das Asylrecht bc- 
findetsich denn auch nicht ein einziger, wel- 
cher die Entwaffnung von Kriegsschiffen, die, um der 
Ņ"îolgung des Feindes zu entgehen in einem neu 
trale» Hasen Schutz suchen, vorschriebe. Alle bestim 
men vielmehr im Gegentheil, daß selche Schiffe aut 
ausgenommen werden sollen und den Schutzhasen 
ohne Hinderniß wieder verlassen können, wann sie 
wollen. 1 
zu der Ansicht gelangen, welche mit der vor 
stehenden Erörterung in Einklang sich befindet. 
Einer geneigten baldigen Aeußerung darf hier 
über entgegengelehen werden. 
Kiel, den 6. August 1850. 
Schleswig-Holsteinisches Departement der 
auswärtigen Angelegenheiten. 
(gez.) Francke. 
Intelligenz - Anzeigen. 
Bekanntmachung 
bàâ w'rd hiedurch bekannt gemacht, daß die Jo 
de, ķ^^talschatzung am Dienstage und Mittwoch 
d , Men und Listen d. M. für die Altstadt, und 
ani Donnerstage und Freitage den 22,ten und 23sten 
vormittags 9 Uhr und Nach- 
' î 2 Uhr u,r Haufe des const. Stadtcassirers 
Gosch am Markte gehoben wird 
Rendsburg, den 13. August 1850. 
Der Magistrat. 
Sonnabend den 17. d. M., Nachmittags 4 Uhr, 
öfm Stadtfelde für Rechnung der Wittwe 
eine Parthei Gerste irr Hokken, und 
eilie Parthei Hafer aus dem Stemmel, 
iWfTl U !i? şşàlle. gegen contante Zahlung, in öf 
fentlicher Auction verkauft werden 
Rendsburg, den >3. August 1850. 
H. Haase, const. 
Bekanntmachung 
• bisherige Einsammler des Armengeldes 
m der Altstadt, A. Ohl sen, zum 1. October d. I. 
aus lein Ansuchen von diesem Posten entlasten wird, 
io werden hiemittelst diejenigen, welche Neigung 
haben, diesen Posten zu übernehmen, hiemittelst auf- 
gesordert, ihre desfälligen Gesuche innerhalb vier 
Wochen an die hiesige Armen - Commission einzu- 
"An und dabei zugleich anzugeben, daß und auf 
welche Weise sie die zu bestellende Caution zu leisten 
im Stande sind. 
Rendsburg, in der Armen - Commission, den 
9. August 1850. 
Ruch mann. C. F. Hem pel. P. S. 
K a u f m a n n. B e ck m a n n. Land t. 
Reiff. I. Chr. Zerssen. 
Anzeige. 
®'f e schottische Kaminkohlen, beste Qualität 
Newcaltler grobe Nußkohlen, sowie NewcaM 
Sch miede kohlen sind billig zu haben bei 
C. Hvasi, 
v , Schleußkuhle Nr. 261. 
Rendsburg, den 9, August 1850. 
,, . , , Anzeige. 
Vublik»m^dî"a/ŗ àubt sich dem geehrten hiesige 
äbllkum die Anzeige zu machen, daß er Glaserav 
d-m 3- D 
Rendsburg, den 13. August 1850. 
C Boolfen, Glasermeister. 
au In der Buchdruckerei von F. M 
Wendell sind stets vorräthig: 
Briefatteste, sowohl für ankommende als 
abgehende Briefe re. 
Eisenbahnfrachtbriefe. 
Zollangaben. 
Ferner für dnsMrlitair: 
Compagnie-Rapports in Octav-Format. 
Brod-Requisttionen. 
Fourage-Requisitionen. ' 
Empfangs-Bescheinigungen über Mund 
portiollen. 
Lazarethfcheine. 
Nationale. 
Schuldbücher. 
Vorlesungen über Artilleriewesen für den 
schlesw.-holst. Kanonier. 
Vorlesung über die Pflichten de« Sol. 
daten. 
Nomenklatur über Geschütze, Affutagen 
und Wagen der schlesw..Holstein. Ar- 
trllerie. 
e - aber dle Entwaffnung eines verfolgten 
Kriegsschiffes nicht in den Neutralitätspflichten ^ so 
ifi die Forderung eines neutralen Staats zu ent 
waffnen. eine völkerrechtswidrige Zumuthunq. Auch 
abgesehen von dem Bundesverhältniß Lübecks zu Hol- 
steil, muß cs deshalb als unerhört bezeichnet werde». 
™ s Stadthauptmann von Travemünde am 
20. FUli d. j. an den Lieutenant Lange Namens 
r I Aufforderung richtete, das neu 
trale -.»decker Gebiet zu verlasse», oder die Waffen 
uw^sW'lcgein Dies Verlangen wird auch durch die 
thatsächliche Anfuhruiig nicht beschönigt, daß weder 
berm Eni- noch beim Auslaufen des von Lange ge 
führten Kriegsschiffs dänische Kriegsfahrzeuqe in Sicht 
L«*" !-»». D.r Änu.nmtt Lg- und die lohnn- 
Ml des von .hm geführten Schiffs haben gericht- 
md SS?' daß während des ganzen Nachmittags 
uuo Alends am 20. v. M. eine däuiicke Krieas- 
Corvette westlich von Pelzerhacken bei Neustadt vor 
Anker gelegen und Abends der Rauch einK dänischen 
Kriegs-Dampfschiffs bei Damehöved sichtbar gewesen 
stäriaş'baû'?!'ķî'î « effV Ņ"Ģge wird dadurch be- 
ffuuģt, daß das von Lange geführte Kaiioueii-Dampf- 
boot aus der Rückfahrt nach Neustadt angegriffen 
wurde. ^ Selbst wenn alle diese Umstände >,icht"o- 
nsch waren, wie sie es sind, liegt nach dem bereits 
Angeführten in der Ausweisung eines Kriegsschiffs 
schllInnV^avemünder Hafen, ohne daß die Aus 
schließung vorher angekündigt war, eine offenbare 
Verletzung anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze 
Anzeige. 
Zu der am 8. und 9. v. Mts. zum Besten des 
HNvalidenfonds hieselbst stattgefundenen Verloosung 
Md am,och eingegangen, für ein Loos von einen? 
Ungenannten 2 nķ 8 ß. 
Rendsburg, den 13. August 1850. 
Der Frauenverein 
.. . , . \ Verzeichnis 
über bei mir für die Verwundeten und Kranken wie 
derum enigekommeiien freiwilligen Gaben: 
9. Aug. von Holstendorf durch Mad. Bauer daselbst 
4 Flaschen und tz Krüge Saft 4 
Bettlaken, 4 Kiflenbühren, 1 Tischtuch, 
1 Handtuch, 1 Hemd, 24 Binden, altes 
Leinen und Charpie. Aus der Cotonie 
Prinzenmoor und Friedrichsfeld durch den 
Schullehrer Herrn Boyff» 19 â 
12. Aug. Aus der Dorfschaft Hamendorf 120 ,7/4 
>9. „ Durch den Herrn Auditeur Lucht 1 Packet 
Charpie und Binden. 
Rendsburg, den 13. Aug. 1850. 
Caroline Kruse 
«uh - Für Officiere 
ltnb Schärpen, P°rt«p<-es und D.q.n 
foVüic D 
,</îoà.-holst. Ordensband für das eiserne Kreur 
zu billigen Preise,, z„ haben bei ' 
Bernhard Sf Co , 
Kanzeleistraße Nr. 448. 
zu dîm wo ' î"ete Departement hält sich demnach 
zu dem Antrage berechtigt, daß voller Schaden- 
; lur das verloren gegangene Dampf- 
b ot von der Tann von dem hohen Senat 
richterlichen S»»? daß dieser Antrag einer schieds- 
ncpirilicpen Entscheidung unterworfen werde. 
des Sl'5 hinzugefügt wird, daß die Fassung 
c ( ' ! "Usgestellten Grundsätze soqrr alle 
Handelsschiffe von den Lübecker Häfen ausschließt 
also völlig ungerechtfertigt dasteht, stellt das uuter- 
zerchneff Departement das ergebene Ersuchen, der 
Se'iat möge diese Angelegenheit von neuem i, 
Erwägung ziehen und bezweifelt n ty t< Wohlderselbe 
Holsteinische Ģifenbahnen. 
Frequenz 
in der Woche vom 4. — 10 Ni,gast 1850. 
Altona-Kiel. 
8,476 Personen 10,278 mh 3 ,3 
Güterfracht 7,079 . 15 
Gliickstal t. Glmsyor ,,. 17,3,8 mĶ 
1,347 Personen 695 »ch 10 3 
Güterfracht 223 . 4 . 
_ „ . 9l8 ş. 14/3 
Rendsburg, Neuntilnttev. 
3,2l8 Personen 3,11 l »F 4,3 
Guterfracht 3,854 . 11 . 
6,965 15 /3 
Altona, den 12. August 1850 
Schlaflam?e?"°tw"a äf/ÄÄ Stube und 
Taaen aleick rn beüeben. ' Verabredung -,mgen 
der Altona-Kieler Eisenbahn . GescUschaf, 
Tagen gleich zn beziehen. 
Rebigirt, gedruckt und herausgegeben von F. M. Wendell. 
ïêätiSSSáa 
.Wittwe Dülfert, 
Gasthof Stadt Hamburg u. Lübeck- 
Auşşordernng. 
'/Stadt Hamburg und Lüheck" abbanden 
Cin Kutscher, 
áîŗ.unoerheirathet und militairfrei ist, sicher mit 
4 Pferden fahren kann, sich für keine WrhJitsL,!!! 
unb solide ijP kann unter Beibringung der erforder 
lichen Zeugmsse auf einem Gute in Holstein einen 
6?«“ »“■ * i'Ä.“ 
Zu vermiethen. 
mit 'ß tille Stube sogleich in Miethe zu haben. 
-ķ- H. Rissen, Rademacher. 
Logisgesuch. 
Logisgesuch. 
gleich oder zu Michaelis Flüttezeit. 
Eure Wohngelegenbeit, i>n,ioeee. beilebend mid •> r~i i 
zur Straße i oder 2 Schlafkammern, be örffc Kücke^'ä" 
rungsplatz und dergl., in einer belebten 
in der Altstadt. Wer dergleichen ab ua.ben 
gefälligst bei der Exp. d. Bl. melden ^ * ' 6
	        
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