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m Selbst nach den strengsten Grundsätzen über die
-îeutralltat, welche jemals aufgestellt sind, ist hiervon
keine Ausnahme gemacht. Durch die Conqreßacte
vom 4. Novbr. >804 wurde der Präsident der Ver-
emigten Staaten von Nordamerika autorisirt allen
Kriegs,chiffen fremder Nationen nach seinem Belieben
(sei°iii so» hon plaisil) das Einlaufen in die Häsen
und Rheden der Republik zu gestatten oder zu ver-
bieten. Es wurde ihm freigestellt, dieselben mit Ge-
wa.t abzuhalten? ausgenoinmcn in dem Fall, wenn
em fremdes Kriegsschiff gezwungen durch Noth, See
gefahr oder Verfolgung durch einen Feind
in einem Nordamerika»,,chkii Hafen Zuflucht suche. —
Allerdings kann jeber neutrale Staat die Zulassung
fremder Kriegs,chiffe auf seinem Gebiet an Bedin
gungen knüpfen, aber dies können nur solche Bedin
gungen fein, welche ihm die Aufrechthaltung seiner
Neutralität zur Pflicht und daher auch zum Reckt
macht, oder welche ihm durch ältere Verträge geboten
sind. Niemals und unter feinen Umständen darf die
Entwaffnung des Zuflucht suckenben Schiffes als Be
dingung„der Zulassung gestellt werden, wen» es nicht
durchs offenbaren Mißbrauch der Hospitalität, der auch
Friedenszeiten Gewaltanwendung rechtfertiaen
k°im,wn m ?'cher Maßregel provocirt Es ist a,?er-
äî 'ļf' daß die Stellung eines neutralen
Staats ledmlich Palsiver Natur ist, und daß die krieg-
führenden theile unter keinem Vorwand und in kei-
nem Faux von dem neutralen Staat, der das Asyl-
recht „übt, einen possitiven Act gegen Schutz suchende
Schiffe verlangen können, unläugbar wäre aber die
Entwaffnung ein solcher possiver Act. Wenn im
verkannt^ das Völkerrecht von den neutralen Staaten
verlangt, feindliche Eorps, welche auf ihr Gebiet
übertreten zu entwaffnen, so gestattet dies keine
analoge Anwendung auf den Seekrieg. Denn wie
chon ausgeführt, sieht das Völkerrecht in der Zu-
lafiung von Kriegsschiffen und Prisen der krieqfüh-
^"den Theile kerne Verletzung der Neutralität, wäre
aber erne analoge Anwendung der Grundsätze des
NàiloN T ^» Seekrieg gestattet, so würde die
Neutralität es zur Pflicht machen, nicht nur Krieqs-
Ichlffe, welche in Folge feindlicher Verfolgung in neu
tralen Hafen Schutz suchen, sondern auch solche zu
entwaffnen, welche wegen irgend einer andern See-
gefahr auf das neutrale Gebiet übertreten, denn bei
eindlichen Eorps, welche das neutrale Gebiet betre-
es keinen Unterschied in der Behandlung,
welche Grunde sie zu d,e,em Schritt vermochten Zn
S™ welche das Asylrecht bc-
findetsich denn auch nicht ein einziger, wel-
cher die Entwaffnung von Kriegsschiffen, die, um der
Ņ"îolgung des Feindes zu entgehen in einem neu
trale» Hasen Schutz suchen, vorschriebe. Alle bestim
men vielmehr im Gegentheil, daß selche Schiffe aut
ausgenommen werden sollen und den Schutzhasen
ohne Hinderniß wieder verlassen können, wann sie
wollen. 1
zu der Ansicht gelangen, welche mit der vor
stehenden Erörterung in Einklang sich befindet.
Einer geneigten baldigen Aeußerung darf hier
über entgegengelehen werden.
Kiel, den 6. August 1850.
Schleswig-Holsteinisches Departement der
auswärtigen Angelegenheiten.
(gez.) Francke.
Intelligenz - Anzeigen.
Bekanntmachung
bàâ w'rd hiedurch bekannt gemacht, daß die Jo
de, ķ^^talschatzung am Dienstage und Mittwoch
d , Men und Listen d. M. für die Altstadt, und
ani Donnerstage und Freitage den 22,ten und 23sten
vormittags 9 Uhr und Nach-
' î 2 Uhr u,r Haufe des const. Stadtcassirers
Gosch am Markte gehoben wird
Rendsburg, den 13. August 1850.
Der Magistrat.
Sonnabend den 17. d. M., Nachmittags 4 Uhr,
öfm Stadtfelde für Rechnung der Wittwe
eine Parthei Gerste irr Hokken, und
eilie Parthei Hafer aus dem Stemmel,
iWfTl U !i? şşàlle. gegen contante Zahlung, in öf
fentlicher Auction verkauft werden
Rendsburg, den >3. August 1850.
H. Haase, const.
Bekanntmachung
• bisherige Einsammler des Armengeldes
m der Altstadt, A. Ohl sen, zum 1. October d. I.
aus lein Ansuchen von diesem Posten entlasten wird,
io werden hiemittelst diejenigen, welche Neigung
haben, diesen Posten zu übernehmen, hiemittelst auf-
gesordert, ihre desfälligen Gesuche innerhalb vier
Wochen an die hiesige Armen - Commission einzu-
"An und dabei zugleich anzugeben, daß und auf
welche Weise sie die zu bestellende Caution zu leisten
im Stande sind.
Rendsburg, in der Armen - Commission, den
9. August 1850.
Ruch mann. C. F. Hem pel. P. S.
K a u f m a n n. B e ck m a n n. Land t.
Reiff. I. Chr. Zerssen.
Anzeige.
®'f e schottische Kaminkohlen, beste Qualität
Newcaltler grobe Nußkohlen, sowie NewcaM
Sch miede kohlen sind billig zu haben bei
C. Hvasi,
v , Schleußkuhle Nr. 261.
Rendsburg, den 9, August 1850.
,, . , , Anzeige.
Vublik»m^dî"a/ŗ àubt sich dem geehrten hiesige
äbllkum die Anzeige zu machen, daß er Glaserav
d-m 3- D
Rendsburg, den 13. August 1850.
C Boolfen, Glasermeister.
au In der Buchdruckerei von F. M
Wendell sind stets vorräthig:
Briefatteste, sowohl für ankommende als
abgehende Briefe re.
Eisenbahnfrachtbriefe.
Zollangaben.
Ferner für dnsMrlitair:
Compagnie-Rapports in Octav-Format.
Brod-Requisttionen.
Fourage-Requisitionen. '
Empfangs-Bescheinigungen über Mund
portiollen.
Lazarethfcheine.
Nationale.
Schuldbücher.
Vorlesungen über Artilleriewesen für den
schlesw.-holst. Kanonier.
Vorlesung über die Pflichten de« Sol.
daten.
Nomenklatur über Geschütze, Affutagen
und Wagen der schlesw..Holstein. Ar-
trllerie.
e - aber dle Entwaffnung eines verfolgten
Kriegsschiffes nicht in den Neutralitätspflichten ^ so
ifi die Forderung eines neutralen Staats zu ent
waffnen. eine völkerrechtswidrige Zumuthunq. Auch
abgesehen von dem Bundesverhältniß Lübecks zu Hol-
steil, muß cs deshalb als unerhört bezeichnet werde».
™ s Stadthauptmann von Travemünde am
20. FUli d. j. an den Lieutenant Lange Namens
r I Aufforderung richtete, das neu
trale -.»decker Gebiet zu verlasse», oder die Waffen
uw^sW'lcgein Dies Verlangen wird auch durch die
thatsächliche Anfuhruiig nicht beschönigt, daß weder
berm Eni- noch beim Auslaufen des von Lange ge
führten Kriegsschiffs dänische Kriegsfahrzeuqe in Sicht
L«*" !-»». D.r Änu.nmtt Lg- und die lohnn-
Ml des von .hm geführten Schiffs haben gericht-
md SS?' daß während des ganzen Nachmittags
uuo Alends am 20. v. M. eine däuiicke Krieas-
Corvette westlich von Pelzerhacken bei Neustadt vor
Anker gelegen und Abends der Rauch einK dänischen
Kriegs-Dampfschiffs bei Damehöved sichtbar gewesen
stäriaş'baû'?!'ķî'î « effV Ņ"Ģge wird dadurch be-
ffuuģt, daß das von Lange geführte Kaiioueii-Dampf-
boot aus der Rückfahrt nach Neustadt angegriffen
wurde. ^ Selbst wenn alle diese Umstände >,icht"o-
nsch waren, wie sie es sind, liegt nach dem bereits
Angeführten in der Ausweisung eines Kriegsschiffs
schllInnV^avemünder Hafen, ohne daß die Aus
schließung vorher angekündigt war, eine offenbare
Verletzung anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze
Anzeige.
Zu der am 8. und 9. v. Mts. zum Besten des
HNvalidenfonds hieselbst stattgefundenen Verloosung
Md am,och eingegangen, für ein Loos von einen?
Ungenannten 2 nķ 8 ß.
Rendsburg, den 13. August 1850.
Der Frauenverein
.. . , . \ Verzeichnis
über bei mir für die Verwundeten und Kranken wie
derum enigekommeiien freiwilligen Gaben:
9. Aug. von Holstendorf durch Mad. Bauer daselbst
4 Flaschen und tz Krüge Saft 4
Bettlaken, 4 Kiflenbühren, 1 Tischtuch,
1 Handtuch, 1 Hemd, 24 Binden, altes
Leinen und Charpie. Aus der Cotonie
Prinzenmoor und Friedrichsfeld durch den
Schullehrer Herrn Boyff» 19 â
12. Aug. Aus der Dorfschaft Hamendorf 120 ,7/4
>9. „ Durch den Herrn Auditeur Lucht 1 Packet
Charpie und Binden.
Rendsburg, den 13. Aug. 1850.
Caroline Kruse
«uh - Für Officiere
ltnb Schärpen, P°rt«p<-es und D.q.n
foVüic D
,</îoà.-holst. Ordensband für das eiserne Kreur
zu billigen Preise,, z„ haben bei '
Bernhard Sf Co ,
Kanzeleistraße Nr. 448.
zu dîm wo ' î"ete Departement hält sich demnach
zu dem Antrage berechtigt, daß voller Schaden-
; lur das verloren gegangene Dampf-
b ot von der Tann von dem hohen Senat
richterlichen S»»? daß dieser Antrag einer schieds-
ncpirilicpen Entscheidung unterworfen werde.
des Sl'5 hinzugefügt wird, daß die Fassung
c ( ' ! "Usgestellten Grundsätze soqrr alle
Handelsschiffe von den Lübecker Häfen ausschließt
also völlig ungerechtfertigt dasteht, stellt das uuter-
zerchneff Departement das ergebene Ersuchen, der
Se'iat möge diese Angelegenheit von neuem i,
Erwägung ziehen und bezweifelt n ty t< Wohlderselbe
Holsteinische Ģifenbahnen.
Frequenz
in der Woche vom 4. — 10 Ni,gast 1850.
Altona-Kiel.
8,476 Personen 10,278 mh 3 ,3
Güterfracht 7,079 . 15
Gliickstal t. Glmsyor ,,. 17,3,8 mĶ
1,347 Personen 695 »ch 10 3
Güterfracht 223 . 4 .
_ „ . 9l8 ş. 14/3
Rendsburg, Neuntilnttev.
3,2l8 Personen 3,11 l »F 4,3
Guterfracht 3,854 . 11 .
6,965 15 /3
Altona, den 12. August 1850
Schlaflam?e?"°tw"a äf/ÄÄ Stube und
Taaen aleick rn beüeben. ' Verabredung -,mgen
der Altona-Kieler Eisenbahn . GescUschaf,
Tagen gleich zn beziehen.
Rebigirt, gedruckt und herausgegeben von F. M. Wendell.
ïêätiSSSáa
.Wittwe Dülfert,
Gasthof Stadt Hamburg u. Lübeck-
Auşşordernng.
'/Stadt Hamburg und Lüheck" abbanden
Cin Kutscher,
áîŗ.unoerheirathet und militairfrei ist, sicher mit
4 Pferden fahren kann, sich für keine WrhJitsL,!!!
unb solide ijP kann unter Beibringung der erforder
lichen Zeugmsse auf einem Gute in Holstein einen
6?«“ »“■ * i'Ä.“
Zu vermiethen.
mit 'ß tille Stube sogleich in Miethe zu haben.
-ķ- H. Rissen, Rademacher.
Logisgesuch.
Logisgesuch.
gleich oder zu Michaelis Flüttezeit.
Eure Wohngelegenbeit, i>n,ioeee. beilebend mid •> r~i i
zur Straße i oder 2 Schlafkammern, be örffc Kücke^'ä"
rungsplatz und dergl., in einer belebten
in der Altstadt. Wer dergleichen ab ua.ben
gefälligst bei der Exp. d. Bl. melden ^ * ' 6