Full text: Newspaper volume (1850)

hörte man bereits wie der brave Vorstand die Stadt- 
commandantur, Artilleriegeneral Gerland, den Ver 
haftungen entgegengetreten sei. Entscheidend ward 
aber, daß das Generalauditorat die Klage des stän 
dischen Ausschusses gegen den Oberbefehlshaber Hay- 
nau wegen Hochverraths u. s. w. nicht nur als be 
gründet annahm, sondern auch dieselbe mit den Gründen 
für die Entscheidung gegen ihn an das Garnisons 
gericht abgehen ließ mit der Weisung, die Untersu 
chung sofort zu beginnen. Der ständische Ausschuß 
ließ diesen Beschluß heute Nacht drucken und Jeder 
mann konnte ihn diesen Morgen lesen. Haynau wurde 
auf heute Mittag, trotz Kriegsgericht und unbeschränk 
tem Oberbefehl vor das ordentliche Garnisonsgericht 
vorgeladen und hat gegenwärtig — 2 Officiere auf 
seiner Stube, die er nicht verlassen darf. Der Stadt 
commandant hat das Schützenbataillon heute auf 
Wache ziehen lassen, welches das sicherste Corps un 
ter allen ist, ebenso soll er entschieden mit Gewalt 
gedroht haben, sofern Haynau noch einen Versuch 
wage, mit den auserlesenen Soldaten Handstreiche 
auszuführen Das Officiercorps hat den Regiments 
commandeur der Schützen als Abgeordneten an den 
Churfürsten gewählt, nachdem alle Gerichte gespro 
chen u. s. w. gehe es nicht auf dem eingeschlagenen 
Wege. Offenbar ist das energische Verfahren des 
'Genera'lauditoriats das entscheidendste Actenstück ge 
worden. Nun hat es auch ganz gute Wege mit der 
Intervention der Bundestagsvölker, sie werden zu 
Hause bleiben. Haynau will die Rückkehr des abge 
sendeten Stabsofsiciers abwarten und bis dahin von 
allen weiteren Schritten abstehen. Auch das Ober 
appellationsgericht hat eine Deputation an den Cur- 
fürsten abgeschickt, welcher jedoch auch der Staats- 
procurator gefolgt ist, der vielleicht Herrn Hassen 
pflug einen Besuch abstatten dürfte. 
So stehen die Dinge bis jetzt, noch weiß Nie 
mand, wohin diese merkwürdigste der neueren Re 
gierungsaffairen eigentlich hinauslaufen soll. Aber 
auch so ist bereits viel gewonnen und das ist sicher: 
durch die musterhafte Haltung und den unerschütter 
lichen Muth des curhessischen Volks und . seiner Ci- 
vilbehörden, wie durch den Gesetzesgehorsam mit un 
unterbrochener Aufrechthaltung der Disciplin des 
curhessischen Militärs, ist der schamlosen, gierigen Re 
action in Deutschland ein donnerndes Halt zugeru 
fen worden, das ihr durch die Ohren bis in das in 
nerste Mark schallen wird. 
Zufolge eines uns gütigst mitgetheilten Privat 
schreibens aus Cassel vom 5. hat sich dem Vernehmen 
nach das in Hanau liegende Leibgarde-Bataillon ge 
weigert, die Bürgergarde daselbst zu entwaffnen. (H N.) 
— den 8. October. Heute sind alle Druckereien 
militärisch besetzt worden. Die Ausgabe von Zei 
tungen wurde den Druckern unter Androhung der 
Verhaftung untersagt. Generalmajor Gerland ist 
seiner Functionen als erster Commandant von Cassel 
enthoben und Oberstlieutenant v. Bardeleben mit 
denselben bekleidet worden. Es ist beschlossen die 
Ablieferung der Bürgergarden-Gewehre zu erzwingen, 
indeß hat'die Ausführung dieses Beschlusses noch 
nicht ermöglicht werden können. Die Auflösung des 
General-Auditorats wird beabsichtigt; ein Mitglied 
desselben ist suspendirt, fungirt aber noch. Die Sus 
pension der Bezirksbeamten ist ausgesprochen. 
Schleswig-Holstein. 
Armee-Befehl. 
Hauptquartier Rendsburg, d. 6. Octbr. 
An die Armee. 
Die Tage vor Friedrichstadt sind nicht glücklich 
gewesen, aber sie sind Ehrentage für die Armee ge 
worden. Der Sturm am 4ten auf den von Natur 
und Kunst gleich festen Platz ist eine so schöne Waffen- 
that, wie irgend eine Armee sich aufzuweisen hat. 
Alle Waffen haben ihre Pflicht gethan. Der Oberst 
v. d. Tann hat das ganze Unternehmen mit gewohn 
ter Thätigkeit und mit kühnem Unternehmungsgeist 
geleitet. Das Iste Jägercorps hat seinen alten Ruhm 
bewährt, das .Ute und 15te Bataillon haben sich 
ruhmvoll benommen; das 6te Bataillon hat ein 
Drittheil seiner Officiere auf dem Platze gelassen. 
Das Bataillon darf mit Stolz den Namen „Frie 
drichstadt" in seine Fahnen schreiben. Die Artillerie 
hat'sich wie immer, ausgezeichnet betragen. Die 
schwierigen Einleitungen, ~ durch das sehr schlechte 
Wetter ungeheuer erschwert, sind von ihr mit der 
größten Umsicht angeordnet und mit größter Stand 
haftigkeit durchgeführt worden. Die Pionire sind 
vor teiner Schwierigkeit zurückgetreten. Nur un- 
übersteigliche Hindernisse konnten solcher Tapferkeit 
schranken setzen. Zum zweiten Male haben wir 
versucht, deren weltliegende, gewagte Unternehmun 
gen, den Feind zum gleichen Kampfe aufs freie 
Feld heraus zu locken; es hat auch diesmal nicht 
gelingen wollen. Wir müssen, so scheint es, ferner 
Geduld haben. Durch das Aufgeben des Angriffs 
tst gegen dip frühere Lage Nichts verloren. Unser 
Verlust ist sehr schmerzlich, aber das Selbstgefühl der 
Armee kailu nur zunehmen dadurch, daß sie auch 
vor solchen schweren Zmd gefahrvollen Unternehmun 
gen, wie die gegen Friedrichsstadt, nicht zurückgetre 
ten, sie vielmehr ruhmvoll, wenn auch nicht glücklich, 
bestanden. Jeder welcher die Armee in diesen Ta 
gen gesehen, wird ihr die vollste Anerkennung nicht 
versagen. 
Ich danke allen Truppentheileu, welche an dem 
Unternehmen haben Theil nehmen können, im Na 
men des Vaterlandes für das, was sie geleistet ha 
ben. Das Vaterland rechnet auch ferner auf ihre 
volle Hingebung. 
Ich erwarte von den Truppen ihre Berichte, um 
einzelne bevorstehende Handlungen durch Beförderung 
belohnen zu können. Der eommandirede General: 
v. Willisen. 
Die „N. fr. Pr." bringt folgendes Verzeichniß 
der bei Friedrichstadt gefallenen und verwundeten 
Officiere mit: 
6. Bataillon: *l) Hauptmann Ehrhardt, todt; 
2) Oberlieutenant v. Loga, todt; 3) Qberlieutenant 
Tresenreuter, todt; 4) Lieutenant Kirchhofs, todt; 
5) Lieut. Rehder, todt; 6) Fähndrich Göhring. todt; 
7) Hauptm. Basson, schwer verw. (Zerschmetterung 
des Oberschenkels) ; 8) Hauptm. Lettgau, Schuß durch 
den Hals; 9) Hauptm. Below leicht verw. im Bein; 
10) Lieuten. Hansen 1., leicht verwundet (im Laza- 
reth zu Heide;) 11) Lieutenant Hansen n., schwer 
verw., Schuß durch den rechten Vorderarm und 
das Becken; 12) Lieut. Ußlar-Gleichen, verwundet 
und bis jetzt vermißt; 13) Lieut. Sommer, leicht 
verwundet (im Lazareth zu Heide); 14) Lieuten. 
v. Luckner, Contusion am Kopf; 15) Lieutenant 
v. Busseck, verwundet; 16) Assistenzarzt Ritter, schwer 
verwundet (im Lazareth zu Heide.) " 
11. Bataillon: 17) Hauptm. v. Wedderkopp, 
todt; Hauptm. Hasenkamp, schwer verwundet und 
vermißt, wahrscheinlich todt; 19) Lieut. Adelmann 
todt; 20) Lieut. Sempach, todt; 21) Hauptmann 
Stranz, leicht verwundet, Schuß durch die Lippen; 
22) Lieut. Breede, verw.; 23) Lieut. Cromrei, ver 
wundet; 24) Lieut. Arnaul, verwändet; 25) Lieut. 
Möller, verwundet. 
15. Bataillon: 26) Lieut. Borsch, todt; 27) 
Lieut. Heutlaß, todt; 28) Hauptm. Herzberg. verw.; 
29) Lieut. v. Bieberstein, leicht verw., 30) Lieut, 
v. Borgt, leicht verw. 
1. Jägercorps: 31) Hauptm. Beerens, Schuß 
durch die Hand; 32) Hauptm. Hennings, betäubt; 
33) Lieut. Hans v. d. Heide, leicht verwundet; 34) 
Lieut. Breeckling, leicht verw.; 35) Lieut. Seher, 
leicht verwundet. 
5. Jägercorps: 36) Oberlieut. Harder, verw. 
3. Bataillon: Lieut. Schmidt, vermißt. 
. Jngenieurcorps: 38) Lieut. Pieper. Schuß durch 
den Arm. 
Cavallerie: 39) Secondel. Lenz vom 2. Dragoner 
Regiment, todt. 
'Verlust an Mannschaften: vom 1:1. Bataillon 
circa 190, vom 6. Bat. c. 170. 
Der Hauptmann Lüttgen, bisher i>. t. Comman 
deur des 1. Jägercorps, ist in Anerkennung seiner 
Umsicht tväbrend des Gefechts bei Süderstapel, zum 
Major und Commandeur des 1. Jägercorps er 
nannt. 
Kiel, den 7. October. Nachträglich haben wir 
noch mitzutheilen, '.daß in der Sitzung der Landes 
versammlung am 4. October der in der Amuestie- 
frage von dem Abgeordneten Rosenhagen gestellte 
Antrag: „Amnestirung aller politischen Verbrechen, 
mit Ausnahme des Landesverraths und der Spionerie" 
nach langer Debatte mit 38 gegen 36 Stimmen an 
genommen wurde. 
Kiel. vom 8. October. Wie ich soeben aus 
zuverlässiger Quelle höre, haben die Dänen jetzt auch 
bei Steckswig eine Brücke über die Schley geschla 
gen, welche ohne Zweifel befestigt werden wird. Auch 
will man wissen, daß bet Stubbe neuerdings eine 
Brücke geschlagen. worden. Außer diesen Uebergän- 
gen haben die Dänen bekanntlich bei Missunde und 
bei Cappeln ihre festen Uebergangspunkte. 
Husum Nach uns mitgetheilten Privatnachnch- 
ten ist die Ausfuhr von Bieb seit der Aufhebung 
des Ausfuhrzolles in Husum sehr bedeutend, zumal 
da Tönning unter den obwaltenden Verhältnissen 
nicht concurrirt, Husum daher der einzige Hasen an 
der Westsee ist, der die Gunst der augenblicklichen 
Zustände benutzen kann. Gegenwärtig fahren ein 
Dutzend Schiffe regelmäßig und ausschließlich in Vieh 
und Fettwaaren nach dem Süden. Der Preis des 
Ochsenfleisches ist am Orte bis aus 2y 4 §l. das Pfd. 
der der Butter auf 5 ßl. gesunken. — Der Belage 
rungsstand wird unverändert ausrecht erhalten. Nach 
8 Uhr Abends muß Jeder zu Hause sein und die 
Fenster an der Straße inüssen erleuchtet, auch das 
Licht sorgfältig bewacht sein. 
Flensburg, vom 3. Octbr. Die „Flensb. Z." 
theilt mit, daß 'bis heute ungefähr 40, meist Leicht 
verwundete, worunter 2 Officiere, aus Friedrichstadt 
hier eingebracht stiem, und daß in Husum ungefähr 
eine gleiche Anzahl liege. Auch spreche man, schreibt 
das erwähnte Blatt, von 40 Einwohnern Friedrich- 
stadts, die bereits als Opfer gefallen seien. 
Lunbeu, den 6. Oct. Auch nachträglich werden 
Ihnen die Mittheilungen eines Augenzeugen über die 
Vorgänge bei Friedrichstadt, obzwar zum Theil über 
die bereits bekannten Ereignisse, hoffentlich nicht un 
willkommen sein. 
Der am 30. v.M. versuchte Sturm ward von einer 
Abtheilung (ohngefähr ein halber Zug) des 1. Jä- 
gercorps und einer stärkeren Abtheilung Infanterie 
vom 6. Bataillon unternommen. Muthig am Eider 
deich vorschreitend, nahmen sie die erste Infanterie- 
Schanze mit Sturm. Der befehligende Lieutenant 
riß selbst den Dannebrog nieder und trat ihn mit 
den Füßen. Das weitere Vordringen aus die Schanze 
bei der abgebrochenen Borkmühle wurde aber durch 
ein Kartätschenfeuer gehemmt, welches an 40 Mann 
wie gemäht niederschmetterte. An ein Wegtragen 
der Verwundeten war von unserer Seite in den ersten 
2 Stunden nicht zu deuten, indem Jeder, der sich 
nahte, von den Dänen niedergeschossen ward. Der 
Lieutenant, der den Sturm anführte, stürzte, voran 
schreitend mit dem Säbel in der Hand, sofort todt 
zur Erde (Lieut. Apel). Ohngesähr 2 Stunden nach 
dem versuchten L>turm wurden die Verwundeten 
sämmtlich weggetragen. (H. N.) 
Rendsburg, vom 7. Oct. Unter den vielen 
Einzelthaten unserer Soldaten wird von den Kame 
raden, die denselben am nächsten waren, das ausge 
zeichnete Verhalten des F. Weidemann, Trompeters 
bei der 3. I2psündigen Batterie gepriesen. Derselbe 
sprang von seinem Pferde, als der Sturm begann, 
in die Reihen der Stürmenden und im dichtesten 
Kartätschenregeu hörten seine Kameraden seine Trom 
pete, (Schleswig-Holstein meerumschlungen blasend) 
und seine Stentor-Stimme: Vorwärts! Vorwärts! 
(Fr. Pr.) 
Amtliches. 
e tz 
für die Herzogthümer Schleswig-Holstein 
vom 4. Octobe-r 1850, betreffend eine nach 
Maßgabe des Vermögens auszubringende 
Anleihe. 
Nachdem die Statthalterschaft der Herzogthümer 
Schleswig-Holstein von der Landesversammiung er 
mächtigt worden ist, behufs Herbeischaffung der erfor 
derlichen Geldmittel für das Kriegswesen und die 
Kriegführung ein Gesetz über eine von den Staats 
angehörigen'der Herzogthümer nach dem Vermögen 
auszubringende Anleihe zu erlassen, verordnet vie 
Statthalterschaft in Uebereinstimmung mit dem Be 
schlusse der Landesversammlung vom 4. October 1850, 
wie folgt: 
§ U 
Der nach Maßgabe des Vermögens zu dlestr ge-, 
gen 4procentige Staatsobligationen zu machenden 
Anleihe zu leistende Beitrag 1st zu 1 Procent festge 
setzt, jedoch unter folgenden näheren Bestimmungen. 
8 2. 
Als Vermögen wird betrachtet: 
1) Der nicht unter dem Landtaxationswerthe an 
zunehmende Verkausswerth der Ländereien mit den 
dazu gehörigen Gebäuden sowie dem Beschlag und 
dem Inventarium, soweit diese gesetzlich oder her 
kömmlich als Pertinenz der Grundstücke zu betrachten 
sind, nach Abzug der darauf haftenden protocollirten 
Schulden; 
2) der nicht unter dem Brandcaffenwerth anzu 
nehmende Verkausswerth der Gebäude, soweit die 
selben nicht schon in Verbindung mit Ländereien in 
Betracht gezogen sind, nach Abzug der daraus haf 
tenden protocollirten Schulden,; 
3) der nach 4 Procent zu berechnende Capital 
werth von Grundrenten und Gefällen, sie mögen in 
Geld oder Naturalien bestehen, nach Abzug der dar 
auf hastenden protocollirten Schulden, 
4) der nach dem durchschnittlichen Börsencourse der 
Actren in der Zeit vom l. September 1847 bis da 
hin 1850 zu berechnende Werth der inländischen 
Eisenbahnen; 
5) der mit dem zwanzigfachen Betrage des durch 
schnittlichen reinen Ertrages der letzten 3 Jahre zu 
berechnende Capitalwerth von Chausseen, Hafenanla 
gen und ähnlichen Anstalten; 
6) Inländern gehörige Capitalien, soweit sie in 
Ländereien und Gebäuden in den Herzogthümer» 
hypothecarisch belegt sind; 
7) das gestimmte bewegliche Vermögen, es möge 
dasselbe nun in baarem Gelde und Pretiosen, in 
Hausgeräth, Mvventien und Mobilien, in Kuust- 
sacken, in Waarenlagern, in dem Beschläge und In 
ventarium der Landwirthe, so weit dasselbe nicht ge 
setzlich oder herkömmlich als Pertinenz der Grund 
stücke betrachtet wirb und in Verbindung mit diesen 
geschätzt ist, in dem Betriebsinventarium und Vor- 
räthen der Fabrikanten, Handwerker und [onfiigeu 
Gewerbtreibenden, in Schiffen und Schiffsparten, in 
ausstehenden Forderungen, in Actien, soweit nicht die 
Actiengesellschaften selbst für ihr gesammtes Vermö 
gen zu einem Beitrage zugezogen sind, und nicht zu 
gleich von den Inhabern der Actien nachgewiesen 
wird, daß sie vor Erlassung dieses Gesetzes im Be 
sitze derselben sich befunden haben, in Staatspapieren 
und im Auslande belegten Capitalien oder in sonst 
Etwas, das einen Geldwerth hat,; bestehen, nach Ab 
zug der Schulden des Eigenthümers, soweit dieselben 
nicht als auf den Grundstücken haftend bei der Er 
mittelung des Werthes derselben abgezogen sind. 
8 3. 
Befreit von der Verpflichtung, einen Beitrag zu 
dieser Anleihe zii leisten, sind alle Diejenigen, deren 
gesammtes Vermögen nicht 1250 wĶ Cour. beträgt. 
Befreit von dieser Verpflichtung sind ferner die kirch 
lichen Gemeinden für den Werth der Kitchen, Ka- 
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