hörte man bereits wie der brave Vorstand die Stadt-
commandantur, Artilleriegeneral Gerland, den Ver
haftungen entgegengetreten sei. Entscheidend ward
aber, daß das Generalauditorat die Klage des stän
dischen Ausschusses gegen den Oberbefehlshaber Hay-
nau wegen Hochverraths u. s. w. nicht nur als be
gründet annahm, sondern auch dieselbe mit den Gründen
für die Entscheidung gegen ihn an das Garnisons
gericht abgehen ließ mit der Weisung, die Untersu
chung sofort zu beginnen. Der ständische Ausschuß
ließ diesen Beschluß heute Nacht drucken und Jeder
mann konnte ihn diesen Morgen lesen. Haynau wurde
auf heute Mittag, trotz Kriegsgericht und unbeschränk
tem Oberbefehl vor das ordentliche Garnisonsgericht
vorgeladen und hat gegenwärtig — 2 Officiere auf
seiner Stube, die er nicht verlassen darf. Der Stadt
commandant hat das Schützenbataillon heute auf
Wache ziehen lassen, welches das sicherste Corps un
ter allen ist, ebenso soll er entschieden mit Gewalt
gedroht haben, sofern Haynau noch einen Versuch
wage, mit den auserlesenen Soldaten Handstreiche
auszuführen Das Officiercorps hat den Regiments
commandeur der Schützen als Abgeordneten an den
Churfürsten gewählt, nachdem alle Gerichte gespro
chen u. s. w. gehe es nicht auf dem eingeschlagenen
Wege. Offenbar ist das energische Verfahren des
'Genera'lauditoriats das entscheidendste Actenstück ge
worden. Nun hat es auch ganz gute Wege mit der
Intervention der Bundestagsvölker, sie werden zu
Hause bleiben. Haynau will die Rückkehr des abge
sendeten Stabsofsiciers abwarten und bis dahin von
allen weiteren Schritten abstehen. Auch das Ober
appellationsgericht hat eine Deputation an den Cur-
fürsten abgeschickt, welcher jedoch auch der Staats-
procurator gefolgt ist, der vielleicht Herrn Hassen
pflug einen Besuch abstatten dürfte.
So stehen die Dinge bis jetzt, noch weiß Nie
mand, wohin diese merkwürdigste der neueren Re
gierungsaffairen eigentlich hinauslaufen soll. Aber
auch so ist bereits viel gewonnen und das ist sicher:
durch die musterhafte Haltung und den unerschütter
lichen Muth des curhessischen Volks und . seiner Ci-
vilbehörden, wie durch den Gesetzesgehorsam mit un
unterbrochener Aufrechthaltung der Disciplin des
curhessischen Militärs, ist der schamlosen, gierigen Re
action in Deutschland ein donnerndes Halt zugeru
fen worden, das ihr durch die Ohren bis in das in
nerste Mark schallen wird.
Zufolge eines uns gütigst mitgetheilten Privat
schreibens aus Cassel vom 5. hat sich dem Vernehmen
nach das in Hanau liegende Leibgarde-Bataillon ge
weigert, die Bürgergarde daselbst zu entwaffnen. (H N.)
— den 8. October. Heute sind alle Druckereien
militärisch besetzt worden. Die Ausgabe von Zei
tungen wurde den Druckern unter Androhung der
Verhaftung untersagt. Generalmajor Gerland ist
seiner Functionen als erster Commandant von Cassel
enthoben und Oberstlieutenant v. Bardeleben mit
denselben bekleidet worden. Es ist beschlossen die
Ablieferung der Bürgergarden-Gewehre zu erzwingen,
indeß hat'die Ausführung dieses Beschlusses noch
nicht ermöglicht werden können. Die Auflösung des
General-Auditorats wird beabsichtigt; ein Mitglied
desselben ist suspendirt, fungirt aber noch. Die Sus
pension der Bezirksbeamten ist ausgesprochen.
Schleswig-Holstein.
Armee-Befehl.
Hauptquartier Rendsburg, d. 6. Octbr.
An die Armee.
Die Tage vor Friedrichstadt sind nicht glücklich
gewesen, aber sie sind Ehrentage für die Armee ge
worden. Der Sturm am 4ten auf den von Natur
und Kunst gleich festen Platz ist eine so schöne Waffen-
that, wie irgend eine Armee sich aufzuweisen hat.
Alle Waffen haben ihre Pflicht gethan. Der Oberst
v. d. Tann hat das ganze Unternehmen mit gewohn
ter Thätigkeit und mit kühnem Unternehmungsgeist
geleitet. Das Iste Jägercorps hat seinen alten Ruhm
bewährt, das .Ute und 15te Bataillon haben sich
ruhmvoll benommen; das 6te Bataillon hat ein
Drittheil seiner Officiere auf dem Platze gelassen.
Das Bataillon darf mit Stolz den Namen „Frie
drichstadt" in seine Fahnen schreiben. Die Artillerie
hat'sich wie immer, ausgezeichnet betragen. Die
schwierigen Einleitungen, ~ durch das sehr schlechte
Wetter ungeheuer erschwert, sind von ihr mit der
größten Umsicht angeordnet und mit größter Stand
haftigkeit durchgeführt worden. Die Pionire sind
vor teiner Schwierigkeit zurückgetreten. Nur un-
übersteigliche Hindernisse konnten solcher Tapferkeit
schranken setzen. Zum zweiten Male haben wir
versucht, deren weltliegende, gewagte Unternehmun
gen, den Feind zum gleichen Kampfe aufs freie
Feld heraus zu locken; es hat auch diesmal nicht
gelingen wollen. Wir müssen, so scheint es, ferner
Geduld haben. Durch das Aufgeben des Angriffs
tst gegen dip frühere Lage Nichts verloren. Unser
Verlust ist sehr schmerzlich, aber das Selbstgefühl der
Armee kailu nur zunehmen dadurch, daß sie auch
vor solchen schweren Zmd gefahrvollen Unternehmun
gen, wie die gegen Friedrichsstadt, nicht zurückgetre
ten, sie vielmehr ruhmvoll, wenn auch nicht glücklich,
bestanden. Jeder welcher die Armee in diesen Ta
gen gesehen, wird ihr die vollste Anerkennung nicht
versagen.
Ich danke allen Truppentheileu, welche an dem
Unternehmen haben Theil nehmen können, im Na
men des Vaterlandes für das, was sie geleistet ha
ben. Das Vaterland rechnet auch ferner auf ihre
volle Hingebung.
Ich erwarte von den Truppen ihre Berichte, um
einzelne bevorstehende Handlungen durch Beförderung
belohnen zu können. Der eommandirede General:
v. Willisen.
Die „N. fr. Pr." bringt folgendes Verzeichniß
der bei Friedrichstadt gefallenen und verwundeten
Officiere mit:
6. Bataillon: *l) Hauptmann Ehrhardt, todt;
2) Oberlieutenant v. Loga, todt; 3) Qberlieutenant
Tresenreuter, todt; 4) Lieutenant Kirchhofs, todt;
5) Lieut. Rehder, todt; 6) Fähndrich Göhring. todt;
7) Hauptm. Basson, schwer verw. (Zerschmetterung
des Oberschenkels) ; 8) Hauptm. Lettgau, Schuß durch
den Hals; 9) Hauptm. Below leicht verw. im Bein;
10) Lieuten. Hansen 1., leicht verwundet (im Laza-
reth zu Heide;) 11) Lieutenant Hansen n., schwer
verw., Schuß durch den rechten Vorderarm und
das Becken; 12) Lieut. Ußlar-Gleichen, verwundet
und bis jetzt vermißt; 13) Lieut. Sommer, leicht
verwundet (im Lazareth zu Heide); 14) Lieuten.
v. Luckner, Contusion am Kopf; 15) Lieutenant
v. Busseck, verwundet; 16) Assistenzarzt Ritter, schwer
verwundet (im Lazareth zu Heide.) "
11. Bataillon: 17) Hauptm. v. Wedderkopp,
todt; Hauptm. Hasenkamp, schwer verwundet und
vermißt, wahrscheinlich todt; 19) Lieut. Adelmann
todt; 20) Lieut. Sempach, todt; 21) Hauptmann
Stranz, leicht verwundet, Schuß durch die Lippen;
22) Lieut. Breede, verw.; 23) Lieut. Cromrei, ver
wundet; 24) Lieut. Arnaul, verwändet; 25) Lieut.
Möller, verwundet.
15. Bataillon: 26) Lieut. Borsch, todt; 27)
Lieut. Heutlaß, todt; 28) Hauptm. Herzberg. verw.;
29) Lieut. v. Bieberstein, leicht verw., 30) Lieut,
v. Borgt, leicht verw.
1. Jägercorps: 31) Hauptm. Beerens, Schuß
durch die Hand; 32) Hauptm. Hennings, betäubt;
33) Lieut. Hans v. d. Heide, leicht verwundet; 34)
Lieut. Breeckling, leicht verw.; 35) Lieut. Seher,
leicht verwundet.
5. Jägercorps: 36) Oberlieut. Harder, verw.
3. Bataillon: Lieut. Schmidt, vermißt.
. Jngenieurcorps: 38) Lieut. Pieper. Schuß durch
den Arm.
Cavallerie: 39) Secondel. Lenz vom 2. Dragoner
Regiment, todt.
'Verlust an Mannschaften: vom 1:1. Bataillon
circa 190, vom 6. Bat. c. 170.
Der Hauptmann Lüttgen, bisher i>. t. Comman
deur des 1. Jägercorps, ist in Anerkennung seiner
Umsicht tväbrend des Gefechts bei Süderstapel, zum
Major und Commandeur des 1. Jägercorps er
nannt.
Kiel, den 7. October. Nachträglich haben wir
noch mitzutheilen, '.daß in der Sitzung der Landes
versammlung am 4. October der in der Amuestie-
frage von dem Abgeordneten Rosenhagen gestellte
Antrag: „Amnestirung aller politischen Verbrechen,
mit Ausnahme des Landesverraths und der Spionerie"
nach langer Debatte mit 38 gegen 36 Stimmen an
genommen wurde.
Kiel. vom 8. October. Wie ich soeben aus
zuverlässiger Quelle höre, haben die Dänen jetzt auch
bei Steckswig eine Brücke über die Schley geschla
gen, welche ohne Zweifel befestigt werden wird. Auch
will man wissen, daß bet Stubbe neuerdings eine
Brücke geschlagen. worden. Außer diesen Uebergän-
gen haben die Dänen bekanntlich bei Missunde und
bei Cappeln ihre festen Uebergangspunkte.
Husum Nach uns mitgetheilten Privatnachnch-
ten ist die Ausfuhr von Bieb seit der Aufhebung
des Ausfuhrzolles in Husum sehr bedeutend, zumal
da Tönning unter den obwaltenden Verhältnissen
nicht concurrirt, Husum daher der einzige Hasen an
der Westsee ist, der die Gunst der augenblicklichen
Zustände benutzen kann. Gegenwärtig fahren ein
Dutzend Schiffe regelmäßig und ausschließlich in Vieh
und Fettwaaren nach dem Süden. Der Preis des
Ochsenfleisches ist am Orte bis aus 2y 4 §l. das Pfd.
der der Butter auf 5 ßl. gesunken. — Der Belage
rungsstand wird unverändert ausrecht erhalten. Nach
8 Uhr Abends muß Jeder zu Hause sein und die
Fenster an der Straße inüssen erleuchtet, auch das
Licht sorgfältig bewacht sein.
Flensburg, vom 3. Octbr. Die „Flensb. Z."
theilt mit, daß 'bis heute ungefähr 40, meist Leicht
verwundete, worunter 2 Officiere, aus Friedrichstadt
hier eingebracht stiem, und daß in Husum ungefähr
eine gleiche Anzahl liege. Auch spreche man, schreibt
das erwähnte Blatt, von 40 Einwohnern Friedrich-
stadts, die bereits als Opfer gefallen seien.
Lunbeu, den 6. Oct. Auch nachträglich werden
Ihnen die Mittheilungen eines Augenzeugen über die
Vorgänge bei Friedrichstadt, obzwar zum Theil über
die bereits bekannten Ereignisse, hoffentlich nicht un
willkommen sein.
Der am 30. v.M. versuchte Sturm ward von einer
Abtheilung (ohngefähr ein halber Zug) des 1. Jä-
gercorps und einer stärkeren Abtheilung Infanterie
vom 6. Bataillon unternommen. Muthig am Eider
deich vorschreitend, nahmen sie die erste Infanterie-
Schanze mit Sturm. Der befehligende Lieutenant
riß selbst den Dannebrog nieder und trat ihn mit
den Füßen. Das weitere Vordringen aus die Schanze
bei der abgebrochenen Borkmühle wurde aber durch
ein Kartätschenfeuer gehemmt, welches an 40 Mann
wie gemäht niederschmetterte. An ein Wegtragen
der Verwundeten war von unserer Seite in den ersten
2 Stunden nicht zu deuten, indem Jeder, der sich
nahte, von den Dänen niedergeschossen ward. Der
Lieutenant, der den Sturm anführte, stürzte, voran
schreitend mit dem Säbel in der Hand, sofort todt
zur Erde (Lieut. Apel). Ohngesähr 2 Stunden nach
dem versuchten L>turm wurden die Verwundeten
sämmtlich weggetragen. (H. N.)
Rendsburg, vom 7. Oct. Unter den vielen
Einzelthaten unserer Soldaten wird von den Kame
raden, die denselben am nächsten waren, das ausge
zeichnete Verhalten des F. Weidemann, Trompeters
bei der 3. I2psündigen Batterie gepriesen. Derselbe
sprang von seinem Pferde, als der Sturm begann,
in die Reihen der Stürmenden und im dichtesten
Kartätschenregeu hörten seine Kameraden seine Trom
pete, (Schleswig-Holstein meerumschlungen blasend)
und seine Stentor-Stimme: Vorwärts! Vorwärts!
(Fr. Pr.)
Amtliches.
e tz
für die Herzogthümer Schleswig-Holstein
vom 4. Octobe-r 1850, betreffend eine nach
Maßgabe des Vermögens auszubringende
Anleihe.
Nachdem die Statthalterschaft der Herzogthümer
Schleswig-Holstein von der Landesversammiung er
mächtigt worden ist, behufs Herbeischaffung der erfor
derlichen Geldmittel für das Kriegswesen und die
Kriegführung ein Gesetz über eine von den Staats
angehörigen'der Herzogthümer nach dem Vermögen
auszubringende Anleihe zu erlassen, verordnet vie
Statthalterschaft in Uebereinstimmung mit dem Be
schlusse der Landesversammlung vom 4. October 1850,
wie folgt:
§ U
Der nach Maßgabe des Vermögens zu dlestr ge-,
gen 4procentige Staatsobligationen zu machenden
Anleihe zu leistende Beitrag 1st zu 1 Procent festge
setzt, jedoch unter folgenden näheren Bestimmungen.
8 2.
Als Vermögen wird betrachtet:
1) Der nicht unter dem Landtaxationswerthe an
zunehmende Verkausswerth der Ländereien mit den
dazu gehörigen Gebäuden sowie dem Beschlag und
dem Inventarium, soweit diese gesetzlich oder her
kömmlich als Pertinenz der Grundstücke zu betrachten
sind, nach Abzug der darauf haftenden protocollirten
Schulden;
2) der nicht unter dem Brandcaffenwerth anzu
nehmende Verkausswerth der Gebäude, soweit die
selben nicht schon in Verbindung mit Ländereien in
Betracht gezogen sind, nach Abzug der daraus haf
tenden protocollirten Schulden,;
3) der nach 4 Procent zu berechnende Capital
werth von Grundrenten und Gefällen, sie mögen in
Geld oder Naturalien bestehen, nach Abzug der dar
auf hastenden protocollirten Schulden,
4) der nach dem durchschnittlichen Börsencourse der
Actren in der Zeit vom l. September 1847 bis da
hin 1850 zu berechnende Werth der inländischen
Eisenbahnen;
5) der mit dem zwanzigfachen Betrage des durch
schnittlichen reinen Ertrages der letzten 3 Jahre zu
berechnende Capitalwerth von Chausseen, Hafenanla
gen und ähnlichen Anstalten;
6) Inländern gehörige Capitalien, soweit sie in
Ländereien und Gebäuden in den Herzogthümer»
hypothecarisch belegt sind;
7) das gestimmte bewegliche Vermögen, es möge
dasselbe nun in baarem Gelde und Pretiosen, in
Hausgeräth, Mvventien und Mobilien, in Kuust-
sacken, in Waarenlagern, in dem Beschläge und In
ventarium der Landwirthe, so weit dasselbe nicht ge
setzlich oder herkömmlich als Pertinenz der Grund
stücke betrachtet wirb und in Verbindung mit diesen
geschätzt ist, in dem Betriebsinventarium und Vor-
räthen der Fabrikanten, Handwerker und [onfiigeu
Gewerbtreibenden, in Schiffen und Schiffsparten, in
ausstehenden Forderungen, in Actien, soweit nicht die
Actiengesellschaften selbst für ihr gesammtes Vermö
gen zu einem Beitrage zugezogen sind, und nicht zu
gleich von den Inhabern der Actien nachgewiesen
wird, daß sie vor Erlassung dieses Gesetzes im Be
sitze derselben sich befunden haben, in Staatspapieren
und im Auslande belegten Capitalien oder in sonst
Etwas, das einen Geldwerth hat,; bestehen, nach Ab
zug der Schulden des Eigenthümers, soweit dieselben
nicht als auf den Grundstücken haftend bei der Er
mittelung des Werthes derselben abgezogen sind.
8 3.
Befreit von der Verpflichtung, einen Beitrag zu
dieser Anleihe zii leisten, sind alle Diejenigen, deren
gesammtes Vermögen nicht 1250 wĶ Cour. beträgt.
Befreit von dieser Verpflichtung sind ferner die kirch
lichen Gemeinden für den Werth der Kitchen, Ka-
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