Full text: Newspaper volume (1850)

der bekannte Lerbeck aus Kopenhagen. Der am 
Taubstummeninstitui angestellte Dr. Paulsen ist we 
gen eines persönlichen Conflictes mit dänischen Öf 
teren (derselbe betraf die Geltendmachung derEin- 
quartierungsfteiheit des Taubstummeninstituts und 
wurde seiner Zeit von öffentlichen Blättern bespro 
chen) zu viermonatlichem Festungsarrest verurtheilt 
und Ende vorigen Monats nach Nyborg abgeführt' 
Sein Verhalten hat vielfache Haussuchungen und 
Beschlagnahmen verschiedener Papiere zur Folge ac- 
habt. Unsere Verwundeten haben es jetzt etwas 
besser. Gleich Anfangs wurden sie aus dem neuen 
Schloß (dem bessern Theil von Gottorff) nach dem 
alten gebracht, um den dänischen Verwundeten und 
Kranken Platz zu machen. Ihre Kost bestand an 
fänglich in Bier, schlechter harter Gerstengrütze mit 
etwas Butter und Schwarzbrod. Die Bemühungen 
einiger Ichleswig-Holsteinischen Damen, welche von 
3—5 Uhr Nachmittags unsere Kranken besuchen dür 
fen, haben hierin jedoch einige Aenderung zur Folge 
gehabt Mit den dänischen Aerzten ist man im 
Ganzen sehr zufrieden. (Fr. Pr.) 
Aus dem Dättischenwvhld, den 20. Öctbr. 
Am Donnerstage stieß eine Patrouille des 5ten Jä- 
gercorps (15 Mann) auf eine feindliche aus 40 Mann 
bestehend. Die Unserigen wurden in der Nähe von 
Windebye von denselben lebhaft angegriffen, ohne 
daß von unserer Seite Einer fiel; es entwickelte sich 
ein kurzes Gefecht, wobei 3 Dänen verwundet wur 
den, welche indessen von den Ihrigen fortgeschleppt 
wurden und daher nicht in unsere Hände fielen — 
Die dänischen Kriegsschiffe bei Eckernförde scheinen 
sich zur Abreise in ihre Heimath vorzubereiten, wo 
zu die stürmische Witterung in der letzten Zeit das 
ihrige wohl beiträgt. (I. Pz) 
Rendsburg, vom 24. October. Ueber das 
in letzter Nummer schon mitgetheilte am 23. d. statt-- 
gefundene kleine Gefecht bei Cropp wird der „N. F. P" 
noch folgende detaillirte Correspondenz mitgetheilt 
Endlich ist unsere Kavallerie einmal wieder in Thä 
tigkeit gesetzt und hat sie sich, wenn das Gefecht auch 
nicht bedeutend war, doch kühn und mit Erfolg ge 
gen den überlegenen Feind geschlagen. — Zwei Züge 
der 6. Schwadron des 2. Regiinents, unter Führung 
des — erst neulich durch Armeebefehl belobten — 
Lieut. Hansen, patrouillirten gestern Morgen mit 
Tagesanbruch über Cropp hinaus. Nordöstlich von 
Cropp an der Chaussee, liegen einige Häuser, der 
sogen. Cropper Ausbau, wo unsere Dragoner eine 
circa 10 Mann starke dänische Dragoner-Patrouille 
bemerkten, welche Lieutenant Hansen anzugreifen be 
fahl. In Carriere ging es auf de» Feind los; kaum 
jedoch bei den Häusern ungelangt, drängte der Feind 
der sich hinter den Gebäuden versteckt gehalten, in 
weit übertzffener Zahl von allen Seiten auf das kleine 
Häufchen ein, besten Aufgabe jetzt nur sein konnte 
sich durchzuschlagen, um so mehr, da aus den Häu- 
jern von dänischen Jägern ihre Seite bedroht war; 
Mann gegen Mann und Schlag um Schlag dräng 
ten sie sich durch, auf dem Wege nach Cropp ver 
folgt, und stets noch von den sie umschwärmenden 
feindlichen Dragonern, die ihnen den Rückzug streitig 
machen wollten, bedroht. — Da sah Lieutenant 
Hansen, das zwei von unseren Dragonern, welche 
schwer verwundet auf der Chaussee liegen geblieben, 
von feindlichen Dragonern erstochen wurden, und in 
der Entrüstung über solche Barbarei, commandirt er 
zum neuen Angriff. — Drauf und' dran ging es 
jetzt, und nach kurzem Gefecht war der Feind gewor 
fen, Gefangene und Pferde in unseren Händen zu 
rücklassend. — Unser Vertust mag sich auf zehn Mann 
belaufen, wovon 2 oder 3 schwer verwundet oder 
tobt gleich beim Anbeginn des Gefechts gefangen ge 
nommen wurden. Wir haben 7 Gefangene gemacht, 
worunter 2 Untercorporäle; drei derselben sind ver 
wundet, 8 Pferde sind erbeutet. Von den zwei Zü 
gen die unsererseits im Gefecht gewesen, ist kaum 
Einer, der nicht einen oder mehrere Hiebe und Schram 
men auszuweisen hat; ein Zeichen, daß es sehr heiß 
hergegangen ist. Dieser vom Feinde uns zugedachte 
llebersall wurde commandirt von dem von Koldina 
her schon bekannten Lieutenant Kastenst'jold. 
—, den 26. October. Durch heutigen Armee 
befehl ist der Premier-Lieutenant Hansen vom 2ten 
Dragoner-Regiment wegen wiederholt und nament 
lich auch in dem Gefechte vom 24sten bewiesener 
Bravour außerordentlich zum Rittmeister ernannt 
Mid demselben eine Schwadron zur Führung überwiesen. 
Rendsburg, den 27. Octbr. Der vorgestrige 
4r,neebefehl bringt ein nicht unbedeutendes Avance- 
Ment in der ,Armee. Aus den regelmäßigen nament- 
"chen Vorschlag der Truppenteile für October sind 
^nannt: 1) zu Portepee-Fähnrichs: Die Officier-Aspi- 
NUeu Unterofficier Edwin v. Cossei vom 2. Batarl- 
H Oberjäger Thomas Lorentzen Stuhr vom 1. Jä- 
ŞJcorps, Unterofficier Adolph v. Reisswitz, Unterof- 
Mer Theodor Wohlien, Unterosstcier Christian Otto 
kicksen vom 12. Bataillon, Sergeant Adolph Mehler 
9. Bataillon, Unterofficier Ottokar Eggert vom 
Bataillon, Sergeant Christian Schmidt vom 2. 
jägercorps, Unterofficier Wilhelm Otto Wagemann, 
Mtterofsicier Adolph Meier, NNterofstclet Anrel Schnitz 
"m 40. Bataillon; 2) zu Officier-Aspiranten: Der Jä- 
B Christian Lorenz Hey der. der Obersäger Carl 
christian August Juhl vom 2. Jägercorps, ver Ser- 
Eduard von Schaden vom 9. Bataillon, der 
Sergeant Martin Friedlich Jensen vom 2. Jäger- 
eorps, der Unterofficier Ernst Johann 'Gerhard Bur- 
meister vom T Bataillon, der Jäger Carl Ahsbahs 
vour 2. Jägercorps, der Jäger Frrtz August Martin 
Chrrstlausen vom 4. Jägercorps, der Musketier Carl 
Gustav Truelfen vom 2. Bataillon, der Jäger Adolpf 
Engelmann vom 4. Jägercorps, der Jäger Jürgen 
Clock vom 2. Jägercorps, der Unterofficier Carl 
Rahmdor vom 14. Bataillon, der Unterofficier Wil 
helm Eduard Redenbacher vom Jngenieurcorps, der 
Unterosstcier Hermann Kuhlmann vom 14. Bataillon 
der Unterofficier Hugo v. Horsch vom 10. Bataillon, 
der Unterosstcier Adolpf Klosz vom 2. Bataillon, der 
Musketier Hermann Lauenstein vom 9. Bataillon; 3) 
zum Oberfeuerwerker: der Feldwebel Carl Friedrich 
Beruh. Weihmann von der 2. I2pfündigen Batte 
rie; 4) zu Feuerwerkern die Unterofficiere Hans Hin 
rich Green und Hans Hinrich Kruse vo,n Laborato 
rium; 5) zu Feldwebeln der Stabstambonr Johann 
David Gemeinhardt vom .12. Bataillon, der Sera 
Adonis Wigand Daphuis vom 7. Bataillon, 
der Fourier Thomas Johannes Glitt von der 2 
i2pfündigen Batterie, der Fourier Claus Hinrich 
Bült vom 1. Jägercorps, der Unterofficier Otto Al 
bert Franz Brebeck vom 14. Bataillon. Außer den 
vorgenannten sind wegen Auszeichnung und an den 
Tag gelegter Brovour in dem Kampfe vor Friedrich- 
stadt vom 29. septbr. bis zum 4. October laut der 
dem commandirenden General siir solche Fälle von 
der Statthalterschaft ertheilten Besugniß außerordent 
licher Weise ernannt: 1) zu Premier-Lieutenants: 
Seconde-Lieutenant William Nicolas Need, Adjutant 
der 1. Infanterie-Brigade. Seconde-Lieutenant Gu 
stav Ottomar Buschick des 6. Bataillon, Seconde- 
Lieutenant Wilhelm Hagen des i. Jägercorps; 2) 
zu Seconde-Lieutenants: Portepee-Fähnrich Günther 
Walter vom 3. Bataillon, Emil Friedrich Anglist 
Tetens vom 6. Bataillon; 3) zu Potepee-Fähnrichs: 
Unterosstcier und Offtcier-Ajpirant Carl Hessen vom 
6. Bataillon, Unterosstcier und Officier - Aspirant 
Emst Theodor Ludwig vom 6. Bataillon, Oberjäger 
und Ossicier-Afpirant Wilhelm Henke vom 1. Jäger- 
corps; 4) zu Officier-Aspiranten: Unterofficier Paul 
Stöckel vom 6. Bataillon, Sergeant Ernst August 
v. Weyhe vom 3. Bataillon, Oberjäger Alexander 
Georg Rieffesthal vom 1. Jägercorps, Unterofficier 
vom 6. Bataillon, Unterofficier Hein 
rich Bolkmar von der 3. I2pfündigen Batterie. Un- 
terofficier Emil Wiede vom 6. Bataillon, Sergeant 
Ludwig v Amelunxen vom 1. Jägercorps, Unteros- 
fiuer Emil Kroymann vom 6. Bataillon, Feldwebel 
Friedrich Weicht vom 11. Bataillon, Oberjäger Au 
gust Schmidt vom i. Jägercorps, Unterofficier Maxi 
milian Kaas von der 3. I2pfündigen Batterie, Un- 
terofficier Otto Kreissler vom 11. Bataillon, Sera. 
Heinrich Meier vom U. Bataillon, Unterosstcier 
Gustav von Below vom 6. Bataillon; 5) zum Ober- 
feuerwerker: Feldwebel Ferdinand Schneider von der 
3. 12pfündigen Batterie; 6) zum charakterisirten 
Stabstrompeter: Trompeter Heinrich Weidmann von 
der 3. I2pfündigen Batterie; 7) zum Feldwebel: 
Fourier Johann Peter Gehrts vom 3. Bataillon; 
8) zu Blee-Feldwebeln: Sergeant Ernst Hutzftld vom 
3. Bataillon, Sergeant Nicolaus Bandholz vom 6. 
Bataillon, Waffenmeister Albert Kütschinsky vom 6. 
Bataillon, Sergeant Detlev Steck vom 6. Bataillon 
Unterofficier I. C. I. Reimer vom Jngenieurcorps. 
Rendsburg, den 26. October. Dem „A. M" 
wird von vorstehendem Datum geschrieben: „Als Be 
lohnung für Soldaten, welche sich während der Ex 
pedition gegen Friedrichstadt ausgezeichnet haben, sind 
von patriotischer Hand außer den 6 Goldmünzen, 
über welche wir neulich berichteten, noch 2 Uhren 
und ein sehr schöner mit Silber beschlagener Meer- 
schaumpfeiffenkopf geschenkt worden. Die eine Uhr 
hat Jäger Pausten von der 1. Compagnie des 5. Jä- 
Jägercorps, die andere der Pionier Feilenhauer aus 
Wandsbcck erhalten und der Meerschaumkopf ist dem 
Kanonier Poffelt bei der 3. I2pfündigen Batterie 
überreicht worden. Der letztere hatte sich durch die 
unerjchrockendste Bravour ausgezeichnet, als die zwei 
vom Lieutenant Paulß commandirten Geschütze im 
stärksten feindlichen Feuer auf der Seether Chaussee 
vorgingen." 
. In. Betreff der oben bereits mitgetheilten außer 
ordentlichen Avancements heißt es in dem Schreiben 
des genannten Blattes über die Lieutenants Buschick 
und Hagen: „Der Erstere war es, wie ich bereits 
neulich mittheilte, welcher die schleswig-holsteinische 
Fahne auf der Brustwehr der dänijchen Schanze auf 
pflanzte; Lieutenant Hagen, früher Feldwebel, zeich 
nete sich bereits im vorigjährigen Feldzug, namentlich 
-n der Schlacht bei Colding aus; hier hatte man 
e« ihm besonders zu danken, daß bei der dänischen 
Cavallene-Attaque unsere Jäger ihre Salve erst ab- 
gaoen. als die feindlichen Reiter auf die nächste Di 
stance herangekommen waren; in der Schlacht bei 
Zdstedt und bei dem neulichen Sturm 'ans Friedrich- 
jtadt hat er sich von Neuem hervorgethan und ist 
ihm hierfür die wohlverdiente Ehre des außerordent 
lichen Avancements zu Theil geworden, welche er 
fuiher beharrlich ablehnte. ... Unter den neuernann 
ten Porlepeefähnrichs ist der Freiwillige W. Henke 
aue! Bayern, welcher bereits bei Idstedt einen Schuß 
^rch bon Hals erhielt, bei bem Sturm auf die 
Borkimthlschanze am 29. September an der Töte 
der Colonne sich befand mb'! nach dem"Mißiingen 
des Angriffs viele seiner verwundeten Kameraden 
aus bem feindlichen Feuer trug und dem am 4 Oc 
tober der rechte Arm zerschossen wurde, worauf er 
noch fiber eine Stunde mit zerschmettertem Arm im 
Gefecht thätig blieb. Der neuernannte. Stabstrom 
peter. Heinrich Waidmann, von der 3. I2psündigen 
Batterie, ging im dichtesten Kugelregen den Kamera 
den freiwillig voran und schmetterte ununterbrochen 
unter dem Getöse des Kampfes das schleswiq-holsiei- 
nifche Nationallied." (H. N.) 
Gesetz 
betreffend die einstweilige Außerkraftsetzung mehrerer 
Artikel des Staatsgrundgesetzes. 
In Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der 
Landesversammlung vom 26. Septbr.' d. ì verord 
net die Statthalterschaft der Herzogtümer Schles 
wig-Holstein, unter Aufhebung der Verfügungen für 
das Herzogtum Schleswig, nebst den' Festungen 
Rendsburg und Friederichsort vom 10 Juli d. I. 
und für das Herzogthum Holstein vom 3. August d. 
I. hiedurch wie folgt: 
ß 1. Der Artikel 11 des Staatsgrundaesetzes vom 
15. September 1848, soweit er das Waffenrecht be 
trifft, sowie die Artikel 18 und 19 desselben Ge 
setzes werden für beide Herzogthümer, und der Ar 
tikel 22 für das Herzogthum Schleswig und die Fe 
stungen Rendsburg und Friedrichsort außer Kraft 
gesetzt. Es bleibt jedoch die geheime Eröffnung von 
Briefen, d. h. eine solche, welche nicht ein unverkenn 
bares Zeichen, daß die Briefe von den dazu ermäch 
tigten Behörden amtlich eröffnet seien, an sich trägt, 
unbedingt untersagt. 
§2. Der Artikel 16 des Staatsgrundgesetzes wird für 
beide Herzogthümer außer Kraft gesetzt. Anstatt 
dessen wird hiedurch verfügt: Die Freiheit der Per 
son ist unverletzlich. Doch ist der Polizeibehörde ge 
stattet, des Landesverraths, der Spionerie und des 
verbotenen Verkehrs mit dem Feinde verdächtigen 
Personen einen bestimmten Aufenthaltsort im Lande 
unter Anordnung einer speciellen polizeilichen Be 
aufsichtigung anzuweisen oder dieselben, falls die 
Persönlichkeit und sonstige Umstände es nothwendig 
erscheinen lassen, zu verhaften. IN diesem Falle hat 
die Polizeibehörde den Verhafteten innerhalb 8 Tage 
entweder frei zu lassen oder der richterlichen Be 
hörde zu übergeben, oder in gleicher Frist über die 
erfolgte Verhaftung und die Gründe für eine län 
gere Dauer derselben an das Departement des In 
nern zu berichten, welches nach Berathung mit dem 
Justizdepartement sodann weitere Verfügung erlaßt. 
Alle wegen Verdachts des Landverraths, der 
Spionerie oder des verbotenen Verkehrs mit dem 
Feinde durch Militärbehörden beschaffte Anhaltungen 
von Civilpersonen sind durch das Departement des 
Krieges dem Departement des Innern zur Kunde 
zu bringen, welches, insofern nicht gesetzlicke Gründe 
für die Einleitung eines kriegsgerichtlichen Verfah 
rens obwalten, weitere Verfügung, wie hinsichtlich 
der durch die Polizeibehörden Verhafteten erläßt. 
Die Polizeibehörden haben ans! anderen Gründen 
in Verwahrung genommene Personen im Laufe des 
folgenden Tages entweder frei zu lassen oder der 
richterlichen Behörde zu übergeben. 
Die gerichtliche Verhaftung einer Person soll — 
außer im Fall der Ergreifung aus frischer That — 
nur geschehen in Kraft eines richterlichen mit Grün 
den versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im 
Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb 
24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. ( Je 
der Verhaftete soll gegen Stellung einer vom Ge 
richte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der 
Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzei 
gen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen den 
selben vorliegen. Wegen unbefugt verhängter oder 
widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft haften die 
daran Schuidtragenden und nöthigenfalls der Staat 
dem Gefangenen für Entschädigung und Genug 
thuung. 
tz 3. Vorstehende Bestimmungen gelten bis zum 10. 
November d. I., falls nicht schon früher ein Frie 
densschluß mit Dänemark erfolgen sollte. 
Kiel, den 5. October 1850. 
Die Statthalterschaft der Herzogth. Schlesw.» Holstein. 
F. Reventlou. Beseler. 
Boysen. Krohn. Fontenay. 
©, A. Zacol'sm. 
leigen. 
ĶtâgeĶz - A 
Donnerstag, den 31. d. M., Vormittags von 9 
und Nachmittags von 1 Uhr an, sollen, auf "dem hie 
sigen Rathhause die zu Nachlaßmassen verstorbener 
Civil- und Militairpersonen, als: Tischlergesell Lange. 
Lohgerbergesell Wnrtz, Martensen'schen Eheleute, Lieu 
tenants Schellhorn und Westphal, Sergeant Schit- 
mann rc. gehörigen Sachen, bestehend: in Kleidungs 
stücken, Leinen- und Vettzeug, Mobilien, etwas Tffch- 
lergeräth, ein Clavier, und sonstigen Sachen, auf 
vierwöchentlichen Credit, gegen. Sicherheit, in öffent 
licher Auction verkauft werden. 
Rendsburg, den 25. October 1850. 
Der Magistrat.
	        
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