der bekannte Lerbeck aus Kopenhagen. Der am
Taubstummeninstitui angestellte Dr. Paulsen ist we
gen eines persönlichen Conflictes mit dänischen Öf
teren (derselbe betraf die Geltendmachung derEin-
quartierungsfteiheit des Taubstummeninstituts und
wurde seiner Zeit von öffentlichen Blättern bespro
chen) zu viermonatlichem Festungsarrest verurtheilt
und Ende vorigen Monats nach Nyborg abgeführt'
Sein Verhalten hat vielfache Haussuchungen und
Beschlagnahmen verschiedener Papiere zur Folge ac-
habt. Unsere Verwundeten haben es jetzt etwas
besser. Gleich Anfangs wurden sie aus dem neuen
Schloß (dem bessern Theil von Gottorff) nach dem
alten gebracht, um den dänischen Verwundeten und
Kranken Platz zu machen. Ihre Kost bestand an
fänglich in Bier, schlechter harter Gerstengrütze mit
etwas Butter und Schwarzbrod. Die Bemühungen
einiger Ichleswig-Holsteinischen Damen, welche von
3—5 Uhr Nachmittags unsere Kranken besuchen dür
fen, haben hierin jedoch einige Aenderung zur Folge
gehabt Mit den dänischen Aerzten ist man im
Ganzen sehr zufrieden. (Fr. Pr.)
Aus dem Dättischenwvhld, den 20. Öctbr.
Am Donnerstage stieß eine Patrouille des 5ten Jä-
gercorps (15 Mann) auf eine feindliche aus 40 Mann
bestehend. Die Unserigen wurden in der Nähe von
Windebye von denselben lebhaft angegriffen, ohne
daß von unserer Seite Einer fiel; es entwickelte sich
ein kurzes Gefecht, wobei 3 Dänen verwundet wur
den, welche indessen von den Ihrigen fortgeschleppt
wurden und daher nicht in unsere Hände fielen —
Die dänischen Kriegsschiffe bei Eckernförde scheinen
sich zur Abreise in ihre Heimath vorzubereiten, wo
zu die stürmische Witterung in der letzten Zeit das
ihrige wohl beiträgt. (I. Pz)
Rendsburg, vom 24. October. Ueber das
in letzter Nummer schon mitgetheilte am 23. d. statt--
gefundene kleine Gefecht bei Cropp wird der „N. F. P"
noch folgende detaillirte Correspondenz mitgetheilt
Endlich ist unsere Kavallerie einmal wieder in Thä
tigkeit gesetzt und hat sie sich, wenn das Gefecht auch
nicht bedeutend war, doch kühn und mit Erfolg ge
gen den überlegenen Feind geschlagen. — Zwei Züge
der 6. Schwadron des 2. Regiinents, unter Führung
des — erst neulich durch Armeebefehl belobten —
Lieut. Hansen, patrouillirten gestern Morgen mit
Tagesanbruch über Cropp hinaus. Nordöstlich von
Cropp an der Chaussee, liegen einige Häuser, der
sogen. Cropper Ausbau, wo unsere Dragoner eine
circa 10 Mann starke dänische Dragoner-Patrouille
bemerkten, welche Lieutenant Hansen anzugreifen be
fahl. In Carriere ging es auf de» Feind los; kaum
jedoch bei den Häusern ungelangt, drängte der Feind
der sich hinter den Gebäuden versteckt gehalten, in
weit übertzffener Zahl von allen Seiten auf das kleine
Häufchen ein, besten Aufgabe jetzt nur sein konnte
sich durchzuschlagen, um so mehr, da aus den Häu-
jern von dänischen Jägern ihre Seite bedroht war;
Mann gegen Mann und Schlag um Schlag dräng
ten sie sich durch, auf dem Wege nach Cropp ver
folgt, und stets noch von den sie umschwärmenden
feindlichen Dragonern, die ihnen den Rückzug streitig
machen wollten, bedroht. — Da sah Lieutenant
Hansen, das zwei von unseren Dragonern, welche
schwer verwundet auf der Chaussee liegen geblieben,
von feindlichen Dragonern erstochen wurden, und in
der Entrüstung über solche Barbarei, commandirt er
zum neuen Angriff. — Drauf und' dran ging es
jetzt, und nach kurzem Gefecht war der Feind gewor
fen, Gefangene und Pferde in unseren Händen zu
rücklassend. — Unser Vertust mag sich auf zehn Mann
belaufen, wovon 2 oder 3 schwer verwundet oder
tobt gleich beim Anbeginn des Gefechts gefangen ge
nommen wurden. Wir haben 7 Gefangene gemacht,
worunter 2 Untercorporäle; drei derselben sind ver
wundet, 8 Pferde sind erbeutet. Von den zwei Zü
gen die unsererseits im Gefecht gewesen, ist kaum
Einer, der nicht einen oder mehrere Hiebe und Schram
men auszuweisen hat; ein Zeichen, daß es sehr heiß
hergegangen ist. Dieser vom Feinde uns zugedachte
llebersall wurde commandirt von dem von Koldina
her schon bekannten Lieutenant Kastenst'jold.
—, den 26. October. Durch heutigen Armee
befehl ist der Premier-Lieutenant Hansen vom 2ten
Dragoner-Regiment wegen wiederholt und nament
lich auch in dem Gefechte vom 24sten bewiesener
Bravour außerordentlich zum Rittmeister ernannt
Mid demselben eine Schwadron zur Führung überwiesen.
Rendsburg, den 27. Octbr. Der vorgestrige
4r,neebefehl bringt ein nicht unbedeutendes Avance-
Ment in der ,Armee. Aus den regelmäßigen nament-
"chen Vorschlag der Truppenteile für October sind
^nannt: 1) zu Portepee-Fähnrichs: Die Officier-Aspi-
NUeu Unterofficier Edwin v. Cossei vom 2. Batarl-
H Oberjäger Thomas Lorentzen Stuhr vom 1. Jä-
ŞJcorps, Unterofficier Adolph v. Reisswitz, Unterof-
Mer Theodor Wohlien, Unterosstcier Christian Otto
kicksen vom 12. Bataillon, Sergeant Adolph Mehler
9. Bataillon, Unterofficier Ottokar Eggert vom
Bataillon, Sergeant Christian Schmidt vom 2.
jägercorps, Unterofficier Wilhelm Otto Wagemann,
Mtterofsicier Adolph Meier, NNterofstclet Anrel Schnitz
"m 40. Bataillon; 2) zu Officier-Aspiranten: Der Jä-
B Christian Lorenz Hey der. der Obersäger Carl
christian August Juhl vom 2. Jägercorps, ver Ser-
Eduard von Schaden vom 9. Bataillon, der
Sergeant Martin Friedlich Jensen vom 2. Jäger-
eorps, der Unterofficier Ernst Johann 'Gerhard Bur-
meister vom T Bataillon, der Jäger Carl Ahsbahs
vour 2. Jägercorps, der Jäger Frrtz August Martin
Chrrstlausen vom 4. Jägercorps, der Musketier Carl
Gustav Truelfen vom 2. Bataillon, der Jäger Adolpf
Engelmann vom 4. Jägercorps, der Jäger Jürgen
Clock vom 2. Jägercorps, der Unterofficier Carl
Rahmdor vom 14. Bataillon, der Unterofficier Wil
helm Eduard Redenbacher vom Jngenieurcorps, der
Unterosstcier Hermann Kuhlmann vom 14. Bataillon
der Unterofficier Hugo v. Horsch vom 10. Bataillon,
der Unterosstcier Adolpf Klosz vom 2. Bataillon, der
Musketier Hermann Lauenstein vom 9. Bataillon; 3)
zum Oberfeuerwerker: der Feldwebel Carl Friedrich
Beruh. Weihmann von der 2. I2pfündigen Batte
rie; 4) zu Feuerwerkern die Unterofficiere Hans Hin
rich Green und Hans Hinrich Kruse vo,n Laborato
rium; 5) zu Feldwebeln der Stabstambonr Johann
David Gemeinhardt vom .12. Bataillon, der Sera
Adonis Wigand Daphuis vom 7. Bataillon,
der Fourier Thomas Johannes Glitt von der 2
i2pfündigen Batterie, der Fourier Claus Hinrich
Bült vom 1. Jägercorps, der Unterofficier Otto Al
bert Franz Brebeck vom 14. Bataillon. Außer den
vorgenannten sind wegen Auszeichnung und an den
Tag gelegter Brovour in dem Kampfe vor Friedrich-
stadt vom 29. septbr. bis zum 4. October laut der
dem commandirenden General siir solche Fälle von
der Statthalterschaft ertheilten Besugniß außerordent
licher Weise ernannt: 1) zu Premier-Lieutenants:
Seconde-Lieutenant William Nicolas Need, Adjutant
der 1. Infanterie-Brigade. Seconde-Lieutenant Gu
stav Ottomar Buschick des 6. Bataillon, Seconde-
Lieutenant Wilhelm Hagen des i. Jägercorps; 2)
zu Seconde-Lieutenants: Portepee-Fähnrich Günther
Walter vom 3. Bataillon, Emil Friedrich Anglist
Tetens vom 6. Bataillon; 3) zu Potepee-Fähnrichs:
Unterosstcier und Offtcier-Ajpirant Carl Hessen vom
6. Bataillon, Unterosstcier und Officier - Aspirant
Emst Theodor Ludwig vom 6. Bataillon, Oberjäger
und Ossicier-Afpirant Wilhelm Henke vom 1. Jäger-
corps; 4) zu Officier-Aspiranten: Unterofficier Paul
Stöckel vom 6. Bataillon, Sergeant Ernst August
v. Weyhe vom 3. Bataillon, Oberjäger Alexander
Georg Rieffesthal vom 1. Jägercorps, Unterofficier
vom 6. Bataillon, Unterofficier Hein
rich Bolkmar von der 3. I2pfündigen Batterie. Un-
terofficier Emil Wiede vom 6. Bataillon, Sergeant
Ludwig v Amelunxen vom 1. Jägercorps, Unteros-
fiuer Emil Kroymann vom 6. Bataillon, Feldwebel
Friedrich Weicht vom 11. Bataillon, Oberjäger Au
gust Schmidt vom i. Jägercorps, Unterofficier Maxi
milian Kaas von der 3. I2pfündigen Batterie, Un-
terofficier Otto Kreissler vom 11. Bataillon, Sera.
Heinrich Meier vom U. Bataillon, Unterosstcier
Gustav von Below vom 6. Bataillon; 5) zum Ober-
feuerwerker: Feldwebel Ferdinand Schneider von der
3. 12pfündigen Batterie; 6) zum charakterisirten
Stabstrompeter: Trompeter Heinrich Weidmann von
der 3. I2pfündigen Batterie; 7) zum Feldwebel:
Fourier Johann Peter Gehrts vom 3. Bataillon;
8) zu Blee-Feldwebeln: Sergeant Ernst Hutzftld vom
3. Bataillon, Sergeant Nicolaus Bandholz vom 6.
Bataillon, Waffenmeister Albert Kütschinsky vom 6.
Bataillon, Sergeant Detlev Steck vom 6. Bataillon
Unterofficier I. C. I. Reimer vom Jngenieurcorps.
Rendsburg, den 26. October. Dem „A. M"
wird von vorstehendem Datum geschrieben: „Als Be
lohnung für Soldaten, welche sich während der Ex
pedition gegen Friedrichstadt ausgezeichnet haben, sind
von patriotischer Hand außer den 6 Goldmünzen,
über welche wir neulich berichteten, noch 2 Uhren
und ein sehr schöner mit Silber beschlagener Meer-
schaumpfeiffenkopf geschenkt worden. Die eine Uhr
hat Jäger Pausten von der 1. Compagnie des 5. Jä-
Jägercorps, die andere der Pionier Feilenhauer aus
Wandsbcck erhalten und der Meerschaumkopf ist dem
Kanonier Poffelt bei der 3. I2pfündigen Batterie
überreicht worden. Der letztere hatte sich durch die
unerjchrockendste Bravour ausgezeichnet, als die zwei
vom Lieutenant Paulß commandirten Geschütze im
stärksten feindlichen Feuer auf der Seether Chaussee
vorgingen."
. In. Betreff der oben bereits mitgetheilten außer
ordentlichen Avancements heißt es in dem Schreiben
des genannten Blattes über die Lieutenants Buschick
und Hagen: „Der Erstere war es, wie ich bereits
neulich mittheilte, welcher die schleswig-holsteinische
Fahne auf der Brustwehr der dänijchen Schanze auf
pflanzte; Lieutenant Hagen, früher Feldwebel, zeich
nete sich bereits im vorigjährigen Feldzug, namentlich
-n der Schlacht bei Colding aus; hier hatte man
e« ihm besonders zu danken, daß bei der dänischen
Cavallene-Attaque unsere Jäger ihre Salve erst ab-
gaoen. als die feindlichen Reiter auf die nächste Di
stance herangekommen waren; in der Schlacht bei
Zdstedt und bei dem neulichen Sturm 'ans Friedrich-
jtadt hat er sich von Neuem hervorgethan und ist
ihm hierfür die wohlverdiente Ehre des außerordent
lichen Avancements zu Theil geworden, welche er
fuiher beharrlich ablehnte. ... Unter den neuernann
ten Porlepeefähnrichs ist der Freiwillige W. Henke
aue! Bayern, welcher bereits bei Idstedt einen Schuß
^rch bon Hals erhielt, bei bem Sturm auf die
Borkimthlschanze am 29. September an der Töte
der Colonne sich befand mb'! nach dem"Mißiingen
des Angriffs viele seiner verwundeten Kameraden
aus bem feindlichen Feuer trug und dem am 4 Oc
tober der rechte Arm zerschossen wurde, worauf er
noch fiber eine Stunde mit zerschmettertem Arm im
Gefecht thätig blieb. Der neuernannte. Stabstrom
peter. Heinrich Waidmann, von der 3. I2psündigen
Batterie, ging im dichtesten Kugelregen den Kamera
den freiwillig voran und schmetterte ununterbrochen
unter dem Getöse des Kampfes das schleswiq-holsiei-
nifche Nationallied." (H. N.)
Gesetz
betreffend die einstweilige Außerkraftsetzung mehrerer
Artikel des Staatsgrundgesetzes.
In Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der
Landesversammlung vom 26. Septbr.' d. ì verord
net die Statthalterschaft der Herzogtümer Schles
wig-Holstein, unter Aufhebung der Verfügungen für
das Herzogtum Schleswig, nebst den' Festungen
Rendsburg und Friederichsort vom 10 Juli d. I.
und für das Herzogthum Holstein vom 3. August d.
I. hiedurch wie folgt:
ß 1. Der Artikel 11 des Staatsgrundaesetzes vom
15. September 1848, soweit er das Waffenrecht be
trifft, sowie die Artikel 18 und 19 desselben Ge
setzes werden für beide Herzogthümer, und der Ar
tikel 22 für das Herzogthum Schleswig und die Fe
stungen Rendsburg und Friedrichsort außer Kraft
gesetzt. Es bleibt jedoch die geheime Eröffnung von
Briefen, d. h. eine solche, welche nicht ein unverkenn
bares Zeichen, daß die Briefe von den dazu ermäch
tigten Behörden amtlich eröffnet seien, an sich trägt,
unbedingt untersagt.
§2. Der Artikel 16 des Staatsgrundgesetzes wird für
beide Herzogthümer außer Kraft gesetzt. Anstatt
dessen wird hiedurch verfügt: Die Freiheit der Per
son ist unverletzlich. Doch ist der Polizeibehörde ge
stattet, des Landesverraths, der Spionerie und des
verbotenen Verkehrs mit dem Feinde verdächtigen
Personen einen bestimmten Aufenthaltsort im Lande
unter Anordnung einer speciellen polizeilichen Be
aufsichtigung anzuweisen oder dieselben, falls die
Persönlichkeit und sonstige Umstände es nothwendig
erscheinen lassen, zu verhaften. IN diesem Falle hat
die Polizeibehörde den Verhafteten innerhalb 8 Tage
entweder frei zu lassen oder der richterlichen Be
hörde zu übergeben, oder in gleicher Frist über die
erfolgte Verhaftung und die Gründe für eine län
gere Dauer derselben an das Departement des In
nern zu berichten, welches nach Berathung mit dem
Justizdepartement sodann weitere Verfügung erlaßt.
Alle wegen Verdachts des Landverraths, der
Spionerie oder des verbotenen Verkehrs mit dem
Feinde durch Militärbehörden beschaffte Anhaltungen
von Civilpersonen sind durch das Departement des
Krieges dem Departement des Innern zur Kunde
zu bringen, welches, insofern nicht gesetzlicke Gründe
für die Einleitung eines kriegsgerichtlichen Verfah
rens obwalten, weitere Verfügung, wie hinsichtlich
der durch die Polizeibehörden Verhafteten erläßt.
Die Polizeibehörden haben ans! anderen Gründen
in Verwahrung genommene Personen im Laufe des
folgenden Tages entweder frei zu lassen oder der
richterlichen Behörde zu übergeben.
Die gerichtliche Verhaftung einer Person soll —
außer im Fall der Ergreifung aus frischer That —
nur geschehen in Kraft eines richterlichen mit Grün
den versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im
Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb
24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. ( Je
der Verhaftete soll gegen Stellung einer vom Ge
richte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der
Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzei
gen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen den
selben vorliegen. Wegen unbefugt verhängter oder
widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft haften die
daran Schuidtragenden und nöthigenfalls der Staat
dem Gefangenen für Entschädigung und Genug
thuung.
tz 3. Vorstehende Bestimmungen gelten bis zum 10.
November d. I., falls nicht schon früher ein Frie
densschluß mit Dänemark erfolgen sollte.
Kiel, den 5. October 1850.
Die Statthalterschaft der Herzogth. Schlesw.» Holstein.
F. Reventlou. Beseler.
Boysen. Krohn. Fontenay.
©, A. Zacol'sm.
leigen.
ĶtâgeĶz - A
Donnerstag, den 31. d. M., Vormittags von 9
und Nachmittags von 1 Uhr an, sollen, auf "dem hie
sigen Rathhause die zu Nachlaßmassen verstorbener
Civil- und Militairpersonen, als: Tischlergesell Lange.
Lohgerbergesell Wnrtz, Martensen'schen Eheleute, Lieu
tenants Schellhorn und Westphal, Sergeant Schit-
mann rc. gehörigen Sachen, bestehend: in Kleidungs
stücken, Leinen- und Vettzeug, Mobilien, etwas Tffch-
lergeräth, ein Clavier, und sonstigen Sachen, auf
vierwöchentlichen Credit, gegen. Sicherheit, in öffent
licher Auction verkauft werden.
Rendsburg, den 25. October 1850.
Der Magistrat.