Unter den hannoverschen Officieren, die in unsere
Armee eingetreten sind und sich die größten Ver
dienste erworben haben, muß Einsender dieses, im
Dienst und mit allen 'Verhältnissen genau bekannt,
noch besonders den im 6. Bataillon in der ersten
Comp, gewesenen Volontair-Lieutenant Maximilian
Freiherrn v. Uslar-Gleichen öffentlich nennen, da
derselbe leider viel zu früh seine ruhmvolle Laufbahn
schließen mußte. Er war früher Lieutenant in der
hannoverschen Infanterie, und hatte auf der Mili
tär-Akademie zu Hannover eine ausgezeichnete Bil
dung erhalten, ging aber ab, um sich ganz den Wis
senschaften zu widmen. Als diesseits der Ausruf an
gediente Officiere erfolgte, trat der Genannte am
Juli d. I. als Volontair-Lieutenant ein. Schon
wenige Stunde» nach der Einstellung marschirte das
Bataillon gegen den Feind und war am folgenden
Tage von l0 bis 4 Uhr im ernstlichen Feuer.
Schon hier erregte seine Umsicht und Kaltblütig
keit große Aufmerksamkeit. Es erfolgte dann un
mittelbar anr 25. Juli die Schlacht von Jdstedt, wo
das 6. Bataillon anr rechten Flügel stand, und hier
zeigte der Lieut. Frhr. v. Uslar-Gleichen, immer
voran, die ausgezeichnetste Bravour. Als Freiwilli
ger erstürmteer mit Freiwilligen, die seine begeistern
den Worte hervorriefen, ein von Feinden besetztes
Haus. Er siegte und kehrte mit vielfach durchschos
sener Uniform glücklich zum Bataillon zurück, um
sofort neuen Heldenmuth zu beweisen. Nach der
Schlacht ward ihm öffentlich das verdienteste Lob
über seine außerordentliche Tapferkeit. Sein Ruf,
seine Verdienste waren nun allgemein anerkannt und
reizten ihn zu stets neuen großen Thaten, namentlich
ain 29. und 30. v. M., wo er als Pionier-Officier,
ungeachtet des feindlichen Feuers, mit größter Uner
schrockenheit, Umsicht und Kenntniß Dienste leistete,
auch allein mit den ihm zugegebenen Pioniers und
einigen 20 Jägern feindliche Werke stürmte, zuerst
erstieg und die Fahne erbeutete. Zweier früheren
Schußwunden am Fuße und Kopfe ohnerachtet, war
er ferner der unerschrockene Soldat. Aber am 4 d.,
bei dem Sturme auf Friedrichstadt, setzte das uner
bittliche Schicksal seiner Heldenlaufbahn Abends 8
Uhr, wo er zuerst die Schanze erstieg, und seinen
Leuten zuries: „Folgt mir, die Schanze ist unser!"
seinem schönen Leben ein Ziel. Er siel, getroffen
von einer Kugel, geachtet und geliebt von Allen, da
her doppelt betrauert!
Rendsburg, den 5. Nov. Der neueste Ar
meebefehl vom 2. Nov. d. I. bringt eine nicht un
bedeutende Anzahl von Beförderungen in der Armee
und lassen wir denselben seinem wesentlichen Inhalte
»ach hier folgen:
Me hohe Statthalterschaft hat unterm 31. v. M.
'Ulf Vorschlag des Generalcommando's ernannte
l. Zu Majors. Die Hauptleute: Friedrich
Lndolph Gasen, Commandeur vom 15. Jnf.-Bat.;
Hans Hornemann v. Aller, Command, vom 5. Jägcrc.;
Friedr. Christ. Coelestinus Wenck, Commandeur vom
1. Besatzungs-Bai.; Gustav v. Gutzkow vom 5. Jnf.-
Bat.; Friedr. Heinr. Sigismund v. d. Heyde, Chef
des Stabes der 2. Jns.-Brigade; Fritz v. Beeren,
Commandeur vom 1. Jnf.-Bat.; Louis Theod. Herm.
Dttocar Otto Lcttgau vom 6. Jnf.-Bat., wegen Aus
zeichnung in der Schlacht bei Jdstedt und bei dem
Angriff auf Friedrichstadt. (Wegen Mangels an etats-
Mäßigen Majorsstellen jedoch sämmtlich mit Beibe
haltung ihres bisherigen Gehalts.)
Ik. Zu Hauptleuten. Die Premier-Lieute-
»ants: Jürgen Christ. Martin Müller von der Ar
tillerie und Knud Christiansen von der Artillerie.
III. Zu Premier-Lieutenants. DieSeconde-
Lieutenants: Johann Friedrich Holm vom 14. Jnf.-
Bat.; Carl Meyer k. vom 11. Jnf.-Bat.; Theodor
Schellhorn von der Artillerie; Carl v. Sellin vom
2. Jägerc.; Friedrich v. Buchwaldt II. vom 2. Dra
goner-Regiment; Christ. Friedr. v. Aberkron II. vom
2. Drag.-Reg.; Rudolph Max Vivigens v. Eickstedt
bom 3. Jnf.-Bat.; Edm. v. Reineck vom 5. Jägerc.;
Carl Herm. Julius v. Krohn vom l. Jägercorps;
striedr. Wilh. August Lübeck vom 3. Jägerc.; Const.
Cckmund v. Ewald vom 2. Jnsant.-Bat.; Adolph
b. Keller-Schleitheim vom 4. Jnf.-Bat.; Carl Tonis
Albert Meyer II. vom 11. Jnf.-Bat.; Moritz Friedr.
b. Lochau vom 1. Besatz.-Bat.; Leopold v. Jrgahn
bom 7. Jnf.-Bat.; Theodor Heinrich v. Krogls'i. vom
j*. Jnf.-Bat.; Pet. Fr. Chr. Wree vom 13. Jnf.-Bat.;
Johann v. Dorrien vom 5. Jägerc.; Sigismund
b. Krogh 1l. vom 2. Jnf.-Bat.; Fried. Wilh. Hugo
b. Klaß vom 5. Jnf.-Bat.; Heinrich Schetzing von
kx Artillerie; Heinr. Ludw. Chr. Lehmann l. von der
Artillerie; Theodor Chr. Witthöft von der Artillerie;
Budolph Wagemann von der Artillerie; Joseph Th.
Philipp Krüger von der Artillerie; die Bolontair-
Teconde-Lieutenants: Phil. Fr. Th. Acl. Feldmann
bvm 4. Jägerc.; Franz Rochlitz vom 11. Jnf.-Bat.
IV. Zm Seconde-Lieutenants. Die Por
tepee-Fähnrichs: Wilh. v. Bülow vom 1. Drag.-Reg.;
Carl Gündel vom 4. Jnf.-Bat.; Friedr. Gerh. Rolfs
bvm 4. Jnf.-Bat.; Emil Strvdtmann vom 10. Inf.- i
?at.; Anton Ludwig B. August Wardenburg vom
Jnsi-Bat.; Christ. Adolph Meyn vom 2. Jägerc.;
dUgo v. Buddenbrock vom 9. Jnf.-Bat.; Conr. Bote .
bvm 2. Jägerc.; Traug. Adalb. Ernst Graf v. Baudissin
Mi 2. Jägerc.; Friedr. Otto Heinr. v, Hedemann-
Aspen vom 2. Jägcrc.; Ich. Ernst August Victor
Rorup vom 1. Jägerc.; Carl Will). Franz Seiffert
vom 2. Jnf.-Bat.; Georg Zwengauer vom 3.Jnf.-Bat.;
Ludw. v. Mannsbach vom 10. Jnf.-Bat.; Alfred Fr.
Conr. Hr. Brühn vom 2. Jnf.-Bat.; Hermann -Hoc
vom 10. Jnf.-Bat.; Julius Brühn vom 2. Jägerc.;
Hans Carl Eduard Heseler vom 2. Jägercorps.
Wegen Auszeichnung im Gefechte bei Friedrich
stadt am 4. d. M. wird der Portepee-Fähnrich Ar
nold de la Perrier vom 11. Bataillon nachträglich
zum Seconde-Lieutenant ernannt.
Unterm heutige» Dato ist dem Hauptmann Eu
gen v. Stillfried Rattonitz vom 3. Infanterie-Batail
lon die nachgesuchte Entlassung aus dem hiesigen
Militärdienste genehmigt worden.
Dre Drohungen gegen Preußen.
Die in London ausgesprochenen Drohungen ge
gen Preußen können Niemanden schrecken. Die Wei
gerung des englischen Cabinets, ihnen beizutrcten,
hat denselben, kaum nachdem sie ausgesprochen wa
ren, die Spitze abgebrochen und das Gchändniß ist
auch von den Gegnern nicht zurückgehalten, daß die
Ausführung dieser Drohungen den Angreifern.gefähr
licher werden könnte, als den Angegriffenen. Aber
daß der Gedanke an Zwangsmaßregeln gegen Preu
ßen auch nur ausgesprochen werden konnte, bezeich
net die gegenwärtige Lage dieses Staates unter den
Großmächten Europas. Die Unhaltbarkeit der Mit
telstellung zwischen Warschau und London ist dadurch
abermals klar geworden, und die Aufforderung noch
niemals so stark an die preußische Regierung gerich
tet, durch festes Behaupten seiner guten Sache die
Netze zu zerreißen, womit fremde List und eigene
Schwäche seine Kraft gefesselt halten.
Eines der besten preußischen Blätter, die „Aache
ner Zeitung" spricht sich über die Lage Preußens,
gegenüber diesen Drohungen, folgendermaßen aus:
Was ist es, was man Preußen zum Vorwurf
macht? Es hat Frieden mit Dänemark geschlossen^
Das war schon traurig genug, aber es konnte nicht
anders. Es hat sich aber nicht dadurch verpflichtet.
Dänemark beizustehen, die angeblichen „Insurgenten"
zur Unterwerfung zu bringen. .Es hat beiden Par
teien freie Hand gelassen, nicht mehr nicht weniger,
und sich aus dem Streite »rückgezogen. Aus wessen
Seite es das moralische Recht sieht, geht niemand
etwas an, wenn e« seine Ansicht nicht factisch un-
terstutzt. Wenn die preußische Regierung die Her
zogthümer in ihre Rechte glaubt, was wir noch nicht
wiffen, sondern es wenigstens nur, was die ganze
deutsche Nation glaubt. Das „Journal des Debats"
macht ganz richtig daraus aufmerksam, daß der
Kampf schon über drei Jahre daurc. Aber es be
denkt, daß es eben dadurch auch die preußische Re
gierung vollständig von aller Schuld losspricht. Preu
ßen hat früher die Sache der Herzogthümer nicht
aus eigenem Antriebe in die Hand genommen, son
dern im Aufträge der deutschen Bundesgewalt und
der deutschen Nationalversammlung. Beide haben
ihn also gerechtfertigt gehalten, und wenn deutsche
Fürsten ihn jetzt mißbilligen, so beweist das nichts
gegen die Sache, sondern nur gegen die Personen.
Die Nation ist noch immer gleicher Meinung, und
man sollte sich hüten, besonders in einem freien
Lande, etwas für ungerecht zu halten, was eine
ganze Nation gut heißt.
Aber die Schleswig-Holsteiner haben Unrecht,
weil sie es haben sollen. Gegen diese Auffassung
ist nicht zu streiten. Es ist verlorene Mühe, Be
weise für das Recht vorzubringen, wenn das Urtheil
schon gesprochen ist. Die fremden Regierungen wol
len nicht, daß den Herzogthümern Recht geschehe,
und Gewalt geht über Recht. Auch das danken
wir Oesterreich. Hätte es einen Funken Sympathie
für deutsches Gefühl, deutsche Ehre, für das Recht
der Völker gehabt, es hätte sich nicht von Anfang
an auf Seite Dänemarks gestellt. Es hätte, nach
dem es im Bunde die 'Rechte der Herzogthümer an
erkannt, nicht hinterher als Einzelmacht mit Däne
mark Freundschaft gepflogen; es hatte, während
Deutschland zu Felde gegen Dänemark zog, nicht
seinen Gesandten in Kopenhagen gelassen und zuletzt
noch m London das bekannte Protocoll genehmigt
Nachdem Oesterreich so schroff sich gestellt, hatte das
Ausland freilich eine Entschnldigmig, es noch mehr
zu sein.
Aber was wirst man Preußen vor? Es sei nicht
ehrlich, es unterstütze den Aufstand, es stehe auf Sei
ten der Revolutionäre, welche meinten und mit Recht
daß, wenn das Ausland das deutsche Ehrgefühl
antaste, so werde ein Sturm entstehen, der selbst
Oesterreich in den Strom fortrisse. Die preußische
Regierung auf Seite der Revolutionäre! Es wäre
zum Lachen, wenn es nicht so ernsthaft wäre, wenr
im Auslande nicht so geringe Kenntniß unserer Ver
hältnisse obwaltete, daß auch die gröbste Unwahrheit
von Sette der Regierungen ihre Völker bestechen
könnte. Und worauf stützt man die Vorwürfe? Daß
Preußen seinen Soldaten erlaube, in voller Uniform
nach Holstein zu gehen, daß es General Willisen
mcht abberufe, daß es rn Berlin selbst förmlich Werbe-
bureau's dulde. Bei t bet vortrefflichen Organisation
ìkï preußischen Armee brauche die Regierung nur
zu wollen, um dies zü verhindern und 'wenn sie es
thue, so gebe es keine holsteinische Armee mehr,
aber Preußen sei froh, das alles Gesindel, was es
fürchte, nach Holstein zöge undZ durchs diese doppelt
schmachvolle Politik verletze Preußen seine Pflicht als
neutraler Staat und sei Schuld an dem fortgesetzlen
Blutvergießen.
So die Times, und doch hatte sie eigene Be
richterstatter im holsteinischen Heere. Aber warum
es verschweigen, was die preußische Regierung der
(englischen gewiß gesagt hat, daß sie ihre Untertha
nen nicht hindern könne, auszuwandern und in fremde
Dienste zu treten? Warum es verschweigen, daß
Gen. Willisen, als er sich aus Preußen entfernt
hatte, aus der preußischen Armeeliste und dem preu
ßischen Unterthanenverbande gestrichen worden? Nicht
preußische Officiere allein, auch bayerische befehlen
an der Eider, und Bayern ist der genaue Feind
Oesterreichs, nach dem Herzen Rußlands. Nicht preu-
ßische Soldaten bilden die holsteinische Armee, son
dern sie sind in ungeheurer Minderzahl. Viele deut
sche Patrioten sind hingeeilt und werden hoffentlich
noch hinziehen, aber den Kern bilden die Schleswig-
Holsteiner selbst. Und wie wählig man dort in der
Aufnahme Fremder zu Wege geht, ist bekannt. We
der „Gesindel", noch revolutionäre Elemente werden
zugelassen und die englische Armee, die bekanntlich
durch alle möglichen Werbemittel aufgebracht wird,
könnte sich Glück wünschen, wenn sie aus ähnlichem
„Gesindel" bestände.
Der Streit ist vom Zaun gebrochen. Preußen
hat gethan, was es konnte, wohl mehr, als es sollte.
Jene Drohungen haben keinen Werth, denn sie sind
nicht auszuführen. Aber sie beweisen eins, und das
ist schlimm genug, daß Preußen allein steht und
daß, um in eine bessere Lage zu kommen, es Con
cessionen machen solle, die es tiefer stellen würden,
als selbst wenn es allein bliebe, gestützt auf die
öffentliche Meinung des Vaterlandes, die sich zu
Hülse zu rufen, ihm immer noch frei steht.
Traurig aber ist diese Lage immer und in einem
solchem Augenblick mit der Regierung hadern wollen
wegen ihrer Vergangenheit, wäre allerdings unpatrio
tisch. Nur die Zukunft ist ins Auge zu fassen
und der Regierung, deren Stellung nicht beneidens-
werth, zuzurufen, daß sie wenigstens diese nicht gefährde.
Es ist ein eigenes Geschick, welches die Regierung
trifft- Sie wird behandelt, als ob sie ein Unrecht
begangen hätte, das ihr nicht zur Last fällt, ohne
die Vortheile davon gezogen zu haben, welche aus
jenem angeblichen Unrecht entspringen müßten. Wenn
sie die Herrschaft über Deutschland angenommen
hätte, man müßte wenigstens mit ihr handeln, wenn
ie ihren Feldherrn befohlen hätte, was sie konnten,
die Dänen in das Meer zu werfen, man mußte sie
jetzt bitten, dem Feinde wenigstens etwas zu lassen.
Man thut jetzt, als ob ste Beides gethan, als ob sie
Dänemark vernichtet, als ob sie in revolutionärer
Anmaßung sich überhoben und fordert Nachgiebigkeit,
ohne daß ihr etwas zu vergeben wäre, nachdem sie
die Revolution hekämpft, Dänemark geschont hat,
obgleich sie zu Beiden: nicht gezwungen war. Die
nothwendige Folge einer traurigen Halbheit.
Dem Muthigen gehört die Welt, sagte einst der
König. Möge man sich dessen noch in der eilften
Stunde erinnern und man wird auch jetzt noch wei
ter damit kommen, als mit allen Rücksichten, die
immer neue Forderungen erzeugen.
JntMrgeZrz - Mmzeègerr.
In Gemäßheit eines Circulairs des Oberquartier-
meisters der Armee wird hiedurch Nachstehendes zur
öffentlichen Kunde gebracht:
i. Hinsichtlich der Leistungen, welche die
Officiere während des gegenwärtigen en
gen Gantonnements von ihren Quartier-
wirthen beanspruchen können, dienen fol
gende Punkte als Norm:
Der Officier hat bei seinem Quartierwirth An
spruch auf Einräumung eines geheizten, erleuch
teten sowie mit einem Bett versehenen
Zimmers. Dagegen kann kein Officier bei einem
engen Cantonnement die ihm nach der Verordnung
vom 9. Mai 1806 §§, 9 und 11 zustehende An
zahl Zimmer beanspruchen, sondern muß sich nach
§ 14 der citirten Verordnung mit denjenigen Locali-
täten begnügen, weiche ihm, ' ohne daß die Bequar-
tierten in ihren nothwendigen häuslichen Einrichtun
gen und in ihrem Nahrungsbetriebe gestört werden,
den Umständen nach angewiesen werden können.
Namentlich haben Subaltern-Osficiere es sich
gefallen zu lassen, zu zweien oder dreien
in einem heizbaren Zimmer einquartiert zu
werden, außer der erforderlichen Heizung des Zim
mers ist jedem solchergestalt gemeinschaftlich
einquartierten Officier ein Licht zu geben;
jedem ein Bett zu liefern ist der Quartierwirth, falls
er Betten besitzt, nur dann verpflichtet, wenn es
bestimmt ist, daß ein Cantonnement über
14 Tage dauern wird.
II. Die Vcrgütnnn der .Quartiere
anlangend gill Folgendes: '
Für Einräumung eines Officier-Zimmers, ivelches
nur von einem Officier bewohnt und mit Bett,