Und da sich aus unsern neuen Erfahrungen die
alte politische Lehre so sehr bestätigt hat. daß ein
Staat keinen Zweck so sicher erreicht, als den er, auf
sich selbst allein gestellt, nur mit eigenen Mitteln er
strebt. so haben wir keinen dringenderen und wir
glauben keinen erwogeneren Wunsch auszusprechen
als Schleswig-Holstern und seinen Kamps mit Däne
mark sich selbst überlassen zu sehen.
Denn nur nicht werden auf diesem Wege die
höchsten Absichten, die sich eine weise Politik in die
sen Verwickelungen zu stellen hat. am sichersten er
reicht. die Absichten nämlich, nach außen einen all-
gemeinen Krieg und nach innen den furchtbaren
Rückschlag einer tiefen Verbitterung der in allen recht
lichen. sittlichen und politischen Begriffen erschütter
ten Gemüther zu verhindern, der die Folge einer
gewaltsamen Erstickung der Kämpfe der Herzogthü-
mer um ihr Recht sein würde; sondern er würde
auch dem herkömmlichen politischen System des deut
schen Bundes, wie es zur Zeit seiner vollständigen
Zusammensetzung und seiner anerkannten Wirksam-
keit war. auf diese Weise am folgerichtigsten ent
sprechen.
Denn das frühere Deutsche Reich und der frühere
Deutsche Bund haben in den Angelegenheiten dieser
Lande seit sehr alten bis auf sehr neue Zeiten, we
sentlich. und in beharrlicher Ausdauer kein anderes
System befolgt, als das der Nichteinmischung Es
lassen sich außer diesem passiven System zwei andere
active Systeme denken, die beide je nach Umständen
gleich empfehlenswerth sein mögen, deren jedes be
folgt werden konnte, deren keines aber folgerichtig
gehandhabt worden ist. Wäre es geschehen, nie hät-
reu die Herzogthümer die Schicksale erlebt, denen sie
heute sich ausgesetzt sehen!
Der Deutsche Bundesstaat konnte in seinen Ver
hältniffen zu Holstein und dessen Brnderstaat entwe
der handeln nach dem Grundsatz eines streng ein
geschränkten Rechts und einer nothdürftigen Verpflich
tung. oder nach den weiteren Regeln der politischen
Convenienz.
Hätte die Regierung Deutschlands den ersten
dieser Standpunkte von jeher eingehalten, so hätte
sie nie die Fusion der Verwaltung Schleswig-Hol
steins mit der Dänischen geduldet, nie hätte sie "zu
gegeben. daß Dänische O'fficiere Deutsche Truppen
befehligt und m einer Deutschen Festung das Com
mando geführt hätten; sie hätte bei dem ersten Noth
rufe der Ritterschaft die Verbindung Holsteins mit
Schleswig, wenn auch nur verkümmert, so doch ge
sichert erhalten; sie hätte die Einmischung der Däni
schen Stände in die Dinge des Deutschen Herzog
thums abgewiesen, und der ganze Bruch von 1848
wäre unmöglich gewesen, weil alle die einzelnen
Riffe, die ihn vorbereiteten, verhindert worden
wären.
Aber selbst wenn, trotz dieser uralten Versäum-
niß, der Deutsche Bund sich noch im Jahre 1B48
Mit Entschiedenheit aus diesen Standpunkt des streng
sten Rechts gestellt und denselben festgehalten hätte,
selbst dann wäre das Loos der Herzogthümer erträg
licher gefallen. Der Deutsche Bund hätte die Erb-
folgefrage nach diesem strengsten Rechte für unan
tastbar erklärt, er hätte der Incorporation Schles
wigs von dieser Einen Seite her. als unvereinbar
Mit dem Recht der Herzogthümer. widersprochen »nd
dazu leicht die Zustimmung aller Mächte erhalten.
Das Land hätte die Tausende seiner Söhne nicht
verbluten, die vielen Millionen seiner Habe nicht
geopfert gesehen; es hätte vielleicht seine Rechte we-
»iger vollständig, aber seinen Wohlstand desto voll
ständiger behauptet.
In der großen Bewegung des,Jahres 1848
»der schlug der Deutsche Bund nicht diesen vorsich
tigen Weg ein; er wählte durch die Bundesbeschlüffe
vom 4. und 12. April s. Jahrs nur vorübergehend
eider, und ohne nachhaltige Kraft den anderen po
litischen Weg. der eines großen Staates würdiger
Asten: die alten Fehler mit einem Male gut zu
»lachen, das allmälig untergrabene Recht der Her-
iogthümer voll und ganz wieder herzustellen, die
^Pfer von Gut und Menschen willig zu bringen.
»m zu diesem große» Ziele rasch zu gelangen. Wie
»ätte Schleswig-Holstein Mrückbleiben können! Sein
»>aren die Rechte, die hergestellt werden sollten, und
>hm wurden mit Fug die größten Opfer zugemuthet.
sic es im reichsten Maße darbrachte. Hätten die
herzogthümer lieber ein armes Theil ihrer Rechte
»»streben sollen als das Ganze? Hätte sie das mäch
tige Bundesland von seiner großartigen Politik zu-
Ackrufen sollen auf jenen Weg des strengsten Rechts
er nothdürftigsten Verpflichtung, der nie zuvor be
teten worden war? Auf diese Frage genüge die
antwort, daß, wenn sie dies auch gewollt, sie "es in
»em Drange jener Zeit unmöglich vermocht hätte».
. Nun aber plötzlich gefällt cs dem deutschen Bunde,
weit er in Frankfurt hergestellt ist, einen ganz
»kuen Weg zu betreten, auf dem weder den Forde-
l»»gen einer kräftigen Politik, noch denen des strcn-
|«n Rechtes, noch auch denen der nothdürftigsten
Verpflichtung genügt, noch endlich dem Bundeslande
,>e Freiheit gelassen werden soll, seine Sache selber
à führen; es gefällt ihm, Deutschland und die Her-
vgthümer auf diesen neuen Weg hinzurufen, uui>
'*» Nothfall dahin zwingen zu wollen.
Wie ungleich aber würde dieser plötzliche System-
wechsel und die Zumuthungen, die aus ihm entste
hen. Deutschland und die Herzogthümer treffen! mit
welcher unbilligen Härte würde er auf dem letzteren
lasten!
Zwar, was voll Verletzung der politischen und
nationalen Ehre in diesem Rückzug gelegen wäre,
das würde das große Ganze empfindlicher treffen,
als den kleinen Theil. Die Opfer dagegen an Men
schen und Gut. die Deutschland gebracht hat. verthei
len sich auf eine große Bevölkerung, die unsern lie
gen auf einem kleinen Lande allein! die Last von
Steuern. Aushebungen. Unterdückungen, Bexationen
aller Art, hat Deutschland nicht auf sich zu nehmen
gehabt, das Recht, das es in und mit dem unsern
verlieren würde, ist für das gemeinsame Vaterland
zwar ein hochwichtiges, aber mehr ideales Recht; was
wir dahin geben sollen, ist. ei» Recht, das mit un
serer Existenz verwachsen ist, mit dem unsere Freiheit
und unser Wohlstand zu Grunde geht. Für dieses
Rrcht Alles daran zu setzen, hat uns Deutschlands
lauter Beisall. seine Unterstützung und das Geheiß
aller seiner Regierungen erst recht ermuthigt. Schon
damals, als wir noch seine Heere an unserer Seite
hatten, waren die Lasten, die wir übernahmen, fast
unerschwinglich. Hierauf verließ uns Deutschland
und wies uns auf die alleinige Fortführung dieses
Kampfes an. Diese Jsolirung forderte neue und
größere Opfer. Die Kräfte reichten nicht aus für
euren schnell entscheidenden Sieg. Der fortdauernde
Kampf verlangte eine Erneuerung noch vergrößerter
Lasten. Die Hälfte des Landes war in Feindes
Hand; die andere Hälfte trug allein die verdoppelte
Bürde, und sie trug sie mit verdoppelter Bereitwil
ligkeit in der Aussicht auf die nahe Gunst der Jah
reszeit, die die erlittenen Verlüste ersetzen sollte Und
gerade in diesem Augenblicke spricht uns das neue
Eentralorgän ui Frankfurt, ein Theil der Dentschcn
Regierungen, unter deren Abgesandte» der Vertre
ter Dänemarks sitzt, das Recht der Selbsiwehr ab
und inuthet uns an, die Waffen niederzulegen und
uns mit gebundenen Händen dem Feinde zu über
liefern. dessen Gewaltthaten uns mit Unwillen und
Abscheu, erfüllen! Alle die mühsam erschwungenen
Opfer sollen auf diesen einen Wink umsonst und
nutzlos gebracht sein, unser Wohlstand m die Winde
gestreut. Gesundhelt und Leben unserer Söhne und
Brüder vergebens zerstört sein, auf unsere Sache der
Makel der Empörung geworfen werde».
Die Unnatur dieser Anforderung tritt erst ganz
zu Tage, wenn man sich einen neue» analogen Fall
denkt, an dessen Verwickelungen man nicht allmälig
»n langsamen Gange der Ereignisse eingewöhnt wor
den ist.
Gesetzt, die Veneto-Lombarde» hätten den Kaiser
von Oesterreich in einer Revolution genöthigt, den
Reichssitz nach Mailand zu verlegen; sie hätten Un
garn incorporirt und die Gcoechts,-.»,« unv Verfas
sung Dentschösterreichs bedroht; gesetzt, Deutschland
hätte dann die Deutschen Provinzen auch gegen den
Willen des entfernten Erzherzog-Kaisers zu dem ge
rechten Kriege gegen die italienische Usurpation er
muntert und unterstützt, und es wäre dann durch
Europäische Einsprache bewogen worden, sich dieser
Einmischung zu enthalten; würde es nicht ungeheuer
erscheinen, wenn Deutschland nicht etwa nun "seiner
seits diesen Kampf einstellte, nicht nur Ungarn, als
ein nicht Deutsches Land. Preis gäbe, sondern auch
»och Pen Deutschösterreichischen Provinzen geböte, die
Waffen niederzulegen, die es ihnen erst in die Hand
gegeben, im Vertrauen auf sein. Deutschlands, schützen
des Wort, da doch seine Thaten nicht schützten, in
der Aussicht auf eine friedlich zu vermittelnde Er
haltung ihrer Rechte, die doch selbst nach zwei sieg-
' reichen Kriegen nicht erhalten werden konnten.
Die größeren Verhältnisse machen den aufgestell
ten Fall nicht stärker, als den unsern; im Gegentheil
die lockere Verbindung, die zwischen.Oesterreich und
Ungarn bestand, im Vergleich mit der Verbindung
zwischen Schleswig und Holstein, macht ihn viel»,ehr
schwächer und ungleich weniger schlagend, als ver
nufere ist. Wenn er dennoch' schlagender scheint, so
ist es nur deshalb, weil die angegebene Handlungs
weise dem Mächtigen gegenüber undenkbar ist, die
gegen de» Schwachen möglich wird, ohne dadurch
edler zu werden.
Es wird weise sein, wenn die Deutsche Central-
reglerung künftig bei geordneten Verhältnissen, jenes
System einer strengen Rechtsbcschntznng mit wach
samer Eonsequenz verfolgen will, zu diesen geordne
ten Verhältnissen aber aus der gänzlichen Zerrüttung,
in der sie sich befinden, zurückzugelangen, dazu fürch
te» wir, bedarf es bei dem unversöhnlichen Geiste
der Dänischen Regierung anderer Mittel und Wege
als vertrauensvoller Voraussetzungen ihres friedlichen
Entgegenkommens, und eben solcher Vorbehalte un
bestimmter Rechte. Die Herzogthümer haben zu
schwere materielle Opfer gebracht, um sie gegen nichts
US Vertröstungen, in die Schanze zu schlagen. Die
.Statthalterschaft muß dies so nachdrücklich betonen
und wiederholen, um fühlbar zu machen, daß es nicht
ein leichtsinniger Uebermnth. sondern daß es das
übermächtige Gebot der Verhältnisse ist, das sic zwingt,
die gestellten Ansorbernngen mit bescheidener Fcstist-
keit abzulehnen.
Sie würde es. ihrer .prüfenden Landesverfamm!
ütng, ihrem »ļtgyMnglen Heere und ihren belaste
ten Mitbürgern vergebens deutlich zu machen suchen
worauf das Schreiben vom 30. v. M. die Zusage
gründet, mit der halben Kraft Deutschlands im Frie
den unsere Rechte gegen Dänemark sicher zu stcllcii
die Deutschlands ganze Kraft im Kriege nicht wah
ren konnte. -
Es ist ihr schwer, zu ergründen, welche Rechte
die neuesten Frankfurter Beschlüffe in, Auge haben,
nachdem es so wiederholt geschehen ist, daß die Her
zogthümer. ihre Verbündeten und die vermittelnden
Mächte, von Dänemark nicht zu reden, mit diesen
Rechten die allerverschiedensten Begriffe verbinden.
Zwar bezieht sich das geehrte Schreiben vom 30
October ausdrücklich auf den Bnndesbeschluß vom
17. Septbr. 1846. Und wenn dieser mit allen sei
nen Unterlagen vollständig zusammenbegriffen werden
soll, so wäre der Statthalterschaft und der Landes-
versainmlung wenigstens ein bestimmter und faßlicher
Anhalt gegeben. Allein mit der Aufrechthaltung die-
ses Beschlusses und der in demselben vorbehaltenen
Rechte, wie sie die Herzogthümer verstehen, ist das
absolut Unerträgliche, welches der Deutsche Bund
stillschweigend in Schleswig geschehen läßt, durchaus
unvereinbar. Und vhne daß mit den an die Herzoa-
thümer gestellten Forderungen zugleich die Raunn,na
Schleswigs voll Dänemark verlangt würde, müßte
die Statthalterschaft die stärksten" Mißverständnisse
und Abweichungen in der Auslegung der Schleswig-
Holsteinischen Rechte zwischen der Bundesversamm
lung und den Herzogthümern befürchten.
Wenn die Herzogthümer zur Waffenruhe im
Zwecke friedlicher Vermittelung aufgefordert, ihnen
genügende Rechte dargelegt und verbürgt, und die
Vorbedingungen der Waffenruhe politisch nach die
ser Grundlage, inilitärisch in völliger Unpartheilich-
keit und Gleichheit »ach beiden Seiten hin festgesetzt
würden, so würden die Herzogthümer mit Freuden
den Tag des Waffenstillstandes begrüßen und die
Statthalterschaft de» anderen 'ersehnen, an dem fie
ihre Gewalt in die Hände des Landesherr» zurückle
gen kann.
Das aber darf ihr nicht zugetraut werden, daß
sie von ihren Mitbürgern die »»geheuersten Opfer
und Anstrengungen gefordert haben solle, um ihnen
kaum eine inhaltslose Zusage dafür zurückzugeben,
es darf ihr nicht zugemuthet werden, das Blut der
Landesjugend vergossen zu haben, damit nichts er
reicht bleibe, als die Fortdauer der bejammernswer-
then Zustände in Schleswigs
Die Herzogthümer sind entschlossen, auf ihrem
gute» Rechte zu beharren bis zum Aenßersten. Sie wöl
kn es erwarten, ob cs möglich ist. daß Deutsche
Fürsten dieses Recht niedertreten werden, nachdem es
ihres Gleichen vertheidigt habe».
Wir werden dies mit Fassung erwarten. Denn
wenn es uns bestimmt sein soll, zn fallen, so ist es
uns iim eh reuvoll freu. wie schmiichvoll es für Deulsch--
land sein mag, durch Deutsche zu unterliegen.
Kiel. den 5. Novbr. l850.
Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig-
Holstein.
(gez.) Reventlou. (gez.) Be sei er. (gez.) Francke.
Sr. Excellenz dem Kaiserl. Oesterreichischen Käm
merer und wirklichen Geheimenrath, Herrn Grafen
v. Thun-Hohenstein zu Frankfurt a. M.
Jrrteliigettz
Bekanntmach,i«n.
In Evnciirssache» der Wittwe'des verstorbenen
Tffchlermeisters Marcus Ludwig Heinrich Kühl.
Sophie, geb. Boog, ist Termin zum öffentlichen
Verkauf des zur Masse gehörigen, im Brandcataster
unter Nro. 373 1 aufgeführten Wohnhauses auf
Freitag den 27. December d. I. Mittags
12 Uh r anberaumt. — Kaufliebhaber werden gela
den. sich zur angeaebene» Zeit an Ort und Stelle
in der Obereiderstraße einzusinde».
Ferner werden am selbigen Tage Morgens 9 Uhr
i» dem genannten Haufe verschiedene Mobilien und
Effecten, einiges Bettzeug. Haus- und Küchcngeräth
öffentlich an den Meistbietenden gegen baarc Zahlung
oder bei zu leistender Sicherheit 'ckwöchigen Credit
von Gerichtswegen verkauft und wird event, die
Auction am Nachmittage von 2 Uhr an fortaesetzt
werden.
Die Bedingungen betreffs des Hansverkaufs kön
ne» l1 Tage vorher im Stadtsecretariate eingesehen
werden.
Rendsburg, dm llten Novbr. 1850.
Der Magistrat.
.Bekanntmachnng
Daß der unterm 19ten August IBIS über die
Habe und Güter des hiesigen Bürgers uiid Schenk-
wirths Hans Brandt erkannte Concurs mittelst
gerichtlichen Decrets vvm 9ten d.. M. wiederum auf
gehoben worden ist. wird hiedurch zur öffentlichen
Kunde gebracht.
Rendsburg, den löten Nov. >850.
De r Magi skr a t.
VÄ 1