Full text: Newspaper volume (1850)

Und da sich aus unsern neuen Erfahrungen die 
alte politische Lehre so sehr bestätigt hat. daß ein 
Staat keinen Zweck so sicher erreicht, als den er, auf 
sich selbst allein gestellt, nur mit eigenen Mitteln er 
strebt. so haben wir keinen dringenderen und wir 
glauben keinen erwogeneren Wunsch auszusprechen 
als Schleswig-Holstern und seinen Kamps mit Däne 
mark sich selbst überlassen zu sehen. 
Denn nur nicht werden auf diesem Wege die 
höchsten Absichten, die sich eine weise Politik in die 
sen Verwickelungen zu stellen hat. am sichersten er 
reicht. die Absichten nämlich, nach außen einen all- 
gemeinen Krieg und nach innen den furchtbaren 
Rückschlag einer tiefen Verbitterung der in allen recht 
lichen. sittlichen und politischen Begriffen erschütter 
ten Gemüther zu verhindern, der die Folge einer 
gewaltsamen Erstickung der Kämpfe der Herzogthü- 
mer um ihr Recht sein würde; sondern er würde 
auch dem herkömmlichen politischen System des deut 
schen Bundes, wie es zur Zeit seiner vollständigen 
Zusammensetzung und seiner anerkannten Wirksam- 
keit war. auf diese Weise am folgerichtigsten ent 
sprechen. 
Denn das frühere Deutsche Reich und der frühere 
Deutsche Bund haben in den Angelegenheiten dieser 
Lande seit sehr alten bis auf sehr neue Zeiten, we 
sentlich. und in beharrlicher Ausdauer kein anderes 
System befolgt, als das der Nichteinmischung Es 
lassen sich außer diesem passiven System zwei andere 
active Systeme denken, die beide je nach Umständen 
gleich empfehlenswerth sein mögen, deren jedes be 
folgt werden konnte, deren keines aber folgerichtig 
gehandhabt worden ist. Wäre es geschehen, nie hät- 
reu die Herzogthümer die Schicksale erlebt, denen sie 
heute sich ausgesetzt sehen! 
Der Deutsche Bundesstaat konnte in seinen Ver 
hältniffen zu Holstein und dessen Brnderstaat entwe 
der handeln nach dem Grundsatz eines streng ein 
geschränkten Rechts und einer nothdürftigen Verpflich 
tung. oder nach den weiteren Regeln der politischen 
Convenienz. 
Hätte die Regierung Deutschlands den ersten 
dieser Standpunkte von jeher eingehalten, so hätte 
sie nie die Fusion der Verwaltung Schleswig-Hol 
steins mit der Dänischen geduldet, nie hätte sie "zu 
gegeben. daß Dänische O'fficiere Deutsche Truppen 
befehligt und m einer Deutschen Festung das Com 
mando geführt hätten; sie hätte bei dem ersten Noth 
rufe der Ritterschaft die Verbindung Holsteins mit 
Schleswig, wenn auch nur verkümmert, so doch ge 
sichert erhalten; sie hätte die Einmischung der Däni 
schen Stände in die Dinge des Deutschen Herzog 
thums abgewiesen, und der ganze Bruch von 1848 
wäre unmöglich gewesen, weil alle die einzelnen 
Riffe, die ihn vorbereiteten, verhindert worden 
wären. 
Aber selbst wenn, trotz dieser uralten Versäum- 
niß, der Deutsche Bund sich noch im Jahre 1B48 
Mit Entschiedenheit aus diesen Standpunkt des streng 
sten Rechts gestellt und denselben festgehalten hätte, 
selbst dann wäre das Loos der Herzogthümer erträg 
licher gefallen. Der Deutsche Bund hätte die Erb- 
folgefrage nach diesem strengsten Rechte für unan 
tastbar erklärt, er hätte der Incorporation Schles 
wigs von dieser Einen Seite her. als unvereinbar 
Mit dem Recht der Herzogthümer. widersprochen »nd 
dazu leicht die Zustimmung aller Mächte erhalten. 
Das Land hätte die Tausende seiner Söhne nicht 
verbluten, die vielen Millionen seiner Habe nicht 
geopfert gesehen; es hätte vielleicht seine Rechte we- 
»iger vollständig, aber seinen Wohlstand desto voll 
ständiger behauptet. 
In der großen Bewegung des,Jahres 1848 
»der schlug der Deutsche Bund nicht diesen vorsich 
tigen Weg ein; er wählte durch die Bundesbeschlüffe 
vom 4. und 12. April s. Jahrs nur vorübergehend 
eider, und ohne nachhaltige Kraft den anderen po 
litischen Weg. der eines großen Staates würdiger 
Asten: die alten Fehler mit einem Male gut zu 
»lachen, das allmälig untergrabene Recht der Her- 
iogthümer voll und ganz wieder herzustellen, die 
^Pfer von Gut und Menschen willig zu bringen. 
»m zu diesem große» Ziele rasch zu gelangen. Wie 
»ätte Schleswig-Holstein Mrückbleiben können! Sein 
»>aren die Rechte, die hergestellt werden sollten, und 
>hm wurden mit Fug die größten Opfer zugemuthet. 
sic es im reichsten Maße darbrachte. Hätten die 
herzogthümer lieber ein armes Theil ihrer Rechte 
»»streben sollen als das Ganze? Hätte sie das mäch 
tige Bundesland von seiner großartigen Politik zu- 
Ackrufen sollen auf jenen Weg des strengsten Rechts 
er nothdürftigsten Verpflichtung, der nie zuvor be 
teten worden war? Auf diese Frage genüge die 
antwort, daß, wenn sie dies auch gewollt, sie "es in 
»em Drange jener Zeit unmöglich vermocht hätte». 
. Nun aber plötzlich gefällt cs dem deutschen Bunde, 
weit er in Frankfurt hergestellt ist, einen ganz 
»kuen Weg zu betreten, auf dem weder den Forde- 
l»»gen einer kräftigen Politik, noch denen des strcn- 
|«n Rechtes, noch auch denen der nothdürftigsten 
Verpflichtung genügt, noch endlich dem Bundeslande 
,>e Freiheit gelassen werden soll, seine Sache selber 
à führen; es gefällt ihm, Deutschland und die Her- 
vgthümer auf diesen neuen Weg hinzurufen, uui> 
'*» Nothfall dahin zwingen zu wollen. 
Wie ungleich aber würde dieser plötzliche System- 
wechsel und die Zumuthungen, die aus ihm entste 
hen. Deutschland und die Herzogthümer treffen! mit 
welcher unbilligen Härte würde er auf dem letzteren 
lasten! 
Zwar, was voll Verletzung der politischen und 
nationalen Ehre in diesem Rückzug gelegen wäre, 
das würde das große Ganze empfindlicher treffen, 
als den kleinen Theil. Die Opfer dagegen an Men 
schen und Gut. die Deutschland gebracht hat. verthei 
len sich auf eine große Bevölkerung, die unsern lie 
gen auf einem kleinen Lande allein! die Last von 
Steuern. Aushebungen. Unterdückungen, Bexationen 
aller Art, hat Deutschland nicht auf sich zu nehmen 
gehabt, das Recht, das es in und mit dem unsern 
verlieren würde, ist für das gemeinsame Vaterland 
zwar ein hochwichtiges, aber mehr ideales Recht; was 
wir dahin geben sollen, ist. ei» Recht, das mit un 
serer Existenz verwachsen ist, mit dem unsere Freiheit 
und unser Wohlstand zu Grunde geht. Für dieses 
Rrcht Alles daran zu setzen, hat uns Deutschlands 
lauter Beisall. seine Unterstützung und das Geheiß 
aller seiner Regierungen erst recht ermuthigt. Schon 
damals, als wir noch seine Heere an unserer Seite 
hatten, waren die Lasten, die wir übernahmen, fast 
unerschwinglich. Hierauf verließ uns Deutschland 
und wies uns auf die alleinige Fortführung dieses 
Kampfes an. Diese Jsolirung forderte neue und 
größere Opfer. Die Kräfte reichten nicht aus für 
euren schnell entscheidenden Sieg. Der fortdauernde 
Kampf verlangte eine Erneuerung noch vergrößerter 
Lasten. Die Hälfte des Landes war in Feindes 
Hand; die andere Hälfte trug allein die verdoppelte 
Bürde, und sie trug sie mit verdoppelter Bereitwil 
ligkeit in der Aussicht auf die nahe Gunst der Jah 
reszeit, die die erlittenen Verlüste ersetzen sollte Und 
gerade in diesem Augenblicke spricht uns das neue 
Eentralorgän ui Frankfurt, ein Theil der Dentschcn 
Regierungen, unter deren Abgesandte» der Vertre 
ter Dänemarks sitzt, das Recht der Selbsiwehr ab 
und inuthet uns an, die Waffen niederzulegen und 
uns mit gebundenen Händen dem Feinde zu über 
liefern. dessen Gewaltthaten uns mit Unwillen und 
Abscheu, erfüllen! Alle die mühsam erschwungenen 
Opfer sollen auf diesen einen Wink umsonst und 
nutzlos gebracht sein, unser Wohlstand m die Winde 
gestreut. Gesundhelt und Leben unserer Söhne und 
Brüder vergebens zerstört sein, auf unsere Sache der 
Makel der Empörung geworfen werde». 
Die Unnatur dieser Anforderung tritt erst ganz 
zu Tage, wenn man sich einen neue» analogen Fall 
denkt, an dessen Verwickelungen man nicht allmälig 
»n langsamen Gange der Ereignisse eingewöhnt wor 
den ist. 
Gesetzt, die Veneto-Lombarde» hätten den Kaiser 
von Oesterreich in einer Revolution genöthigt, den 
Reichssitz nach Mailand zu verlegen; sie hätten Un 
garn incorporirt und die Gcoechts,-.»,« unv Verfas 
sung Dentschösterreichs bedroht; gesetzt, Deutschland 
hätte dann die Deutschen Provinzen auch gegen den 
Willen des entfernten Erzherzog-Kaisers zu dem ge 
rechten Kriege gegen die italienische Usurpation er 
muntert und unterstützt, und es wäre dann durch 
Europäische Einsprache bewogen worden, sich dieser 
Einmischung zu enthalten; würde es nicht ungeheuer 
erscheinen, wenn Deutschland nicht etwa nun "seiner 
seits diesen Kampf einstellte, nicht nur Ungarn, als 
ein nicht Deutsches Land. Preis gäbe, sondern auch 
»och Pen Deutschösterreichischen Provinzen geböte, die 
Waffen niederzulegen, die es ihnen erst in die Hand 
gegeben, im Vertrauen auf sein. Deutschlands, schützen 
des Wort, da doch seine Thaten nicht schützten, in 
der Aussicht auf eine friedlich zu vermittelnde Er 
haltung ihrer Rechte, die doch selbst nach zwei sieg- 
' reichen Kriegen nicht erhalten werden konnten. 
Die größeren Verhältnisse machen den aufgestell 
ten Fall nicht stärker, als den unsern; im Gegentheil 
die lockere Verbindung, die zwischen.Oesterreich und 
Ungarn bestand, im Vergleich mit der Verbindung 
zwischen Schleswig und Holstein, macht ihn viel»,ehr 
schwächer und ungleich weniger schlagend, als ver 
nufere ist. Wenn er dennoch' schlagender scheint, so 
ist es nur deshalb, weil die angegebene Handlungs 
weise dem Mächtigen gegenüber undenkbar ist, die 
gegen de» Schwachen möglich wird, ohne dadurch 
edler zu werden. 
Es wird weise sein, wenn die Deutsche Central- 
reglerung künftig bei geordneten Verhältnissen, jenes 
System einer strengen Rechtsbcschntznng mit wach 
samer Eonsequenz verfolgen will, zu diesen geordne 
ten Verhältnissen aber aus der gänzlichen Zerrüttung, 
in der sie sich befinden, zurückzugelangen, dazu fürch 
te» wir, bedarf es bei dem unversöhnlichen Geiste 
der Dänischen Regierung anderer Mittel und Wege 
als vertrauensvoller Voraussetzungen ihres friedlichen 
Entgegenkommens, und eben solcher Vorbehalte un 
bestimmter Rechte. Die Herzogthümer haben zu 
schwere materielle Opfer gebracht, um sie gegen nichts 
US Vertröstungen, in die Schanze zu schlagen. Die 
.Statthalterschaft muß dies so nachdrücklich betonen 
und wiederholen, um fühlbar zu machen, daß es nicht 
ein leichtsinniger Uebermnth. sondern daß es das 
übermächtige Gebot der Verhältnisse ist, das sic zwingt, 
die gestellten Ansorbernngen mit bescheidener Fcstist- 
keit abzulehnen. 
Sie würde es. ihrer .prüfenden Landesverfamm! 
ütng, ihrem »ļtgyMnglen Heere und ihren belaste 
ten Mitbürgern vergebens deutlich zu machen suchen 
worauf das Schreiben vom 30. v. M. die Zusage 
gründet, mit der halben Kraft Deutschlands im Frie 
den unsere Rechte gegen Dänemark sicher zu stcllcii 
die Deutschlands ganze Kraft im Kriege nicht wah 
ren konnte. - 
Es ist ihr schwer, zu ergründen, welche Rechte 
die neuesten Frankfurter Beschlüffe in, Auge haben, 
nachdem es so wiederholt geschehen ist, daß die Her 
zogthümer. ihre Verbündeten und die vermittelnden 
Mächte, von Dänemark nicht zu reden, mit diesen 
Rechten die allerverschiedensten Begriffe verbinden. 
Zwar bezieht sich das geehrte Schreiben vom 30 
October ausdrücklich auf den Bnndesbeschluß vom 
17. Septbr. 1846. Und wenn dieser mit allen sei 
nen Unterlagen vollständig zusammenbegriffen werden 
soll, so wäre der Statthalterschaft und der Landes- 
versainmlung wenigstens ein bestimmter und faßlicher 
Anhalt gegeben. Allein mit der Aufrechthaltung die- 
ses Beschlusses und der in demselben vorbehaltenen 
Rechte, wie sie die Herzogthümer verstehen, ist das 
absolut Unerträgliche, welches der Deutsche Bund 
stillschweigend in Schleswig geschehen läßt, durchaus 
unvereinbar. Und vhne daß mit den an die Herzoa- 
thümer gestellten Forderungen zugleich die Raunn,na 
Schleswigs voll Dänemark verlangt würde, müßte 
die Statthalterschaft die stärksten" Mißverständnisse 
und Abweichungen in der Auslegung der Schleswig- 
Holsteinischen Rechte zwischen der Bundesversamm 
lung und den Herzogthümern befürchten. 
Wenn die Herzogthümer zur Waffenruhe im 
Zwecke friedlicher Vermittelung aufgefordert, ihnen 
genügende Rechte dargelegt und verbürgt, und die 
Vorbedingungen der Waffenruhe politisch nach die 
ser Grundlage, inilitärisch in völliger Unpartheilich- 
keit und Gleichheit »ach beiden Seiten hin festgesetzt 
würden, so würden die Herzogthümer mit Freuden 
den Tag des Waffenstillstandes begrüßen und die 
Statthalterschaft de» anderen 'ersehnen, an dem fie 
ihre Gewalt in die Hände des Landesherr» zurückle 
gen kann. 
Das aber darf ihr nicht zugetraut werden, daß 
sie von ihren Mitbürgern die »»geheuersten Opfer 
und Anstrengungen gefordert haben solle, um ihnen 
kaum eine inhaltslose Zusage dafür zurückzugeben, 
es darf ihr nicht zugemuthet werden, das Blut der 
Landesjugend vergossen zu haben, damit nichts er 
reicht bleibe, als die Fortdauer der bejammernswer- 
then Zustände in Schleswigs 
Die Herzogthümer sind entschlossen, auf ihrem 
gute» Rechte zu beharren bis zum Aenßersten. Sie wöl 
kn es erwarten, ob cs möglich ist. daß Deutsche 
Fürsten dieses Recht niedertreten werden, nachdem es 
ihres Gleichen vertheidigt habe». 
Wir werden dies mit Fassung erwarten. Denn 
wenn es uns bestimmt sein soll, zn fallen, so ist es 
uns iim eh reuvoll freu. wie schmiichvoll es für Deulsch-- 
land sein mag, durch Deutsche zu unterliegen. 
Kiel. den 5. Novbr. l850. 
Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig- 
Holstein. 
(gez.) Reventlou. (gez.) Be sei er. (gez.) Francke. 
Sr. Excellenz dem Kaiserl. Oesterreichischen Käm 
merer und wirklichen Geheimenrath, Herrn Grafen 
v. Thun-Hohenstein zu Frankfurt a. M. 
Jrrteliigettz 
Bekanntmach,i«n. 
In Evnciirssache» der Wittwe'des verstorbenen 
Tffchlermeisters Marcus Ludwig Heinrich Kühl. 
Sophie, geb. Boog, ist Termin zum öffentlichen 
Verkauf des zur Masse gehörigen, im Brandcataster 
unter Nro. 373 1 aufgeführten Wohnhauses auf 
Freitag den 27. December d. I. Mittags 
12 Uh r anberaumt. — Kaufliebhaber werden gela 
den. sich zur angeaebene» Zeit an Ort und Stelle 
in der Obereiderstraße einzusinde». 
Ferner werden am selbigen Tage Morgens 9 Uhr 
i» dem genannten Haufe verschiedene Mobilien und 
Effecten, einiges Bettzeug. Haus- und Küchcngeräth 
öffentlich an den Meistbietenden gegen baarc Zahlung 
oder bei zu leistender Sicherheit 'ckwöchigen Credit 
von Gerichtswegen verkauft und wird event, die 
Auction am Nachmittage von 2 Uhr an fortaesetzt 
werden. 
Die Bedingungen betreffs des Hansverkaufs kön 
ne» l1 Tage vorher im Stadtsecretariate eingesehen 
werden. 
Rendsburg, dm llten Novbr. 1850. 
Der Magistrat. 
.Bekanntmachnng 
Daß der unterm 19ten August IBIS über die 
Habe und Güter des hiesigen Bürgers uiid Schenk- 
wirths Hans Brandt erkannte Concurs mittelst 
gerichtlichen Decrets vvm 9ten d.. M. wiederum auf 
gehoben worden ist. wird hiedurch zur öffentlichen 
Kunde gebracht. 
Rendsburg, den löten Nov. >850. 
De r Magi skr a t. 
VÄ 1
	        
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