Wi9bys Gegensieg , zunehmender Einfluß Livlands . 63
Novgorod selbst sorgte , theoretisch wenigstens , für «reinen Weg» der Deutschen , für ungehinderte Reise nach Novgorod In der Praxis freilidi fanden oft genug Beraubungen der Kaufleute auf ihrer Fahrt durch die Russen statt , die auch später oft stand von Verhandlungen und Verlragen zwisdien Novgorod und den Hansen waren .
So haben wir aus dem Winter 1300—1301 ein Privileg des Großfürsten Andreas Alexandrovic von Novgorod , das den «Kauf - leulen lateinischer Zunge» «drei Landwege in unserem Gebiet und einen vierten auf den Flüssen» verspricht , daß «der Gast sol' ohne Schädigung kommen auf Gottes Hand und auf der des Fürsten und ganz Novgorods . » ' ) / Die Ausdehnung des Handels nen wir einmal aus der Zahl der für ihn freigegebenen Wege , daß , zu dem älteren Flußweg durciï T^eva - Ladogasee - Volchov bereits LjUAj . pi . drei Landwege von Livland aus den Deutsdien angewiesen wurden , erstens der Weg über Dorpat—Pskov . zweitens der Weg von Reval über Narva und weiter durch das Waetland an der Südküste des Finnischen Meerbusens von Narva nach dem heutigen St . burg und drittens der " Weg von Reval—Narva aus durch den iiord - osilidi von Nnrva in den Finnisdien Meerbusen sich ergießenden Fluft Luga . Und dann íríTf uns die steigende Bedeutung der Liv - länder für diesen Handel , der ja jeßt infolge der häufigen hinderung der Seefahrt durch die Schweden zum großen Teil auf dem Landwege über ihre Hauptstädte in Estland—Livland ging - darin entgegen , daß neben den Boten aus Lübeck und Wisby ein Vertreter des Vorortes der livländisdien Städte , des damals noch mehr als später am Handel nach Pskov und Novgorod ten ! Ric¡¿ an ^en Verhandlungen bei Erteilung dieses Reiseprivilegs beíeíligt ist . y Allerdings kommen auch jeßt diese Abgesandten der\
Städte nodi immer als Vertreter der Kaufmannschaft ; erst später im Ì vierzehnten Jahrhundert treten die Städte selbständig als Schüler I und Leiter des russisdien Handeis in den Verträgen auf und über - nehmen die Rolle des gänzlidi vor ihnen zurücktretenden «gemeinen / deutschen Kaufmanns» auf Gotland .
Die Veranlassung zu dieser Bewilligung ungehinderter kehrsfreiheit waren nidit nur Störungen dcr^NgyMahrldurdi die Schweden , sondern zahlreiche Beraubungen der Deutsdien durch Russen selbst vom Jahre 1288 an , über deren Umfang uns genaue Schadensverzeidinisse der Deutsdien , mit Angabe der geschädigten Kaufleute und der weggenommenen Waren , wie Pelz , Wadis und Tuch , erhalten sind . 5 ) Troß des Privilegs des Gro & fürsten Andreas Alexandrovic und des bei seiner Erteilung den deutschen Boten gewährten Schadensersaßes von 2000 Mark Silber kamen gleich wieder Plünderungen der Kaufleute durdi Novgoroder vor und den uns dann im Jahre 1311 nodimals gemeldet . 8 )
Freilich waren es nidit die Novgoroder allein , die so die Friedensurkunde brachen . Das bezeugt uns wenige Jahre danach
1 ) Goetz , Handelsverträge S . 167 f .
2 ) HUB . III S . 424 .
3 ) HUB . II nr . 187 .