Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 3)

Proben der Romperit-Packunge» vorgelegt, 
die ungefähr das Aussehen einer in rotes 
Oelpapier gewickelten Erbswurst haben, von 
Laien also ganz gut für einfache Feuerwerks^ 
körper gehalten werden konnten. Die damals 
gen Ermittlungen ergaben, daß Rehling inr 
Rahmen der ihm erteilten Behördengenehmi 
gung ganz gleichartige Sprengkörper her 
stellte. 
Keiner der Angeklagten hat zugegeben» 
den Inhalt der Knallkörper gekannt zu haben, 
alle haben übereinstimmend behauptet, es 
habe eben nur recht kräftig knallen sollen, 
weiter nichts. 
Insgesamt soll Rehling fünf Pakete her 
gestellt haben, zwei mit je 100 Gramm und 
drei mit je 50 Gramm Inhalt. Die beiden 
größeren sind in Lüneburg bezw. Winsen zur 
Explosion gebracht worden. Es sind dieselben 
Pakete, die der Angeklagte Weschke übergeben 
hat, nachdem der Hersteller, Rehling, ihn auf 
geklärt hatte, daß bei einer Explosion in ge 
schlossenem Raum alles durcheinander gewor 
fen und sämtliche Fensterscheiben zertrümmert 
werden würden. Man hat also wahrscheinlich 
aus diesem Grunde dem Amtsvorsteher Mahk- 
stcdt in Beidenfleth die Bombe nicht in sein 
Büro gelegt, sondern an die Fahnenstange 
gehängt, um Menschenleben nicht zu gefähr 
den. Die Bombenanschläge sollten nur mißlie 
big gewordenen Personen andeuten, daß mau 
willens sei, ihnen gehörige Denkzettel zu ver 
abreichen, wenn sie sich nicht „bessern" würden. 
Weschke wurde hauptsächlich überführt 
durch einen bei ihm vorgefundenen Zettel 
mit der Notiz „Lorenzen benachrichtigen, Bei 
denfleth erkunden". Bon wem dieser Auf 
trag stammt, war jedoch nicht festzustellen. 
Tie Gültigkeit der Genehmigung zum Bezüge 
von Sprengstoffen für Rehling war zur Zeit 
der Attentate bereits abgelaufen. Sie ist ihm 
seiner Zeit erteilt worden, um Stubben und 
Steine zu sprengen. 
Der Angeklagte Nickels läßt durch seinen 
Verteidiger erklären, daß er der Verhandlung 
nicht länger folgen könne. 
Der Vorsitzende wird ihn durch den Ge- 
richtsarzt untersuchen lassen und bricht die 
Verhandlung ab, da Nickels in Untersu 
chungshaft ist und deshalb nicht vom per- 
6. VerhmMrmgstag, 
Die Zeugeurmssagerr des Lanögerichtsd 
Dr. Mafur beginnt im weiteren Verlauf nähme an d 
der Verhandlungen mit den Aufträgen, die den, bevor 
er erhalten hat, worauf er sich die 21 Auge- lungen eint 
klagten vorführen ließ. Da inzwischen die Zu- wie früher 
ständigkeit des Landgerichts Berlin angezwei- aufgegriffen 
felt wurde, hat er am 15. April 1980, als der ten Taktik c 
Beschluß des Kammergerichts vom 14. April, kersuchung i 
Altona für zuständig bestimmte, bei ihm Zeuge 2 
einging, seine Tätigkeit zum Abschluß ge- seien damal 
bracht. Hierzu hat er sich gesetzlich berechtigt düchtigt wo: 
gehalten im Einverständnis mit seiner vor- gaben mit i 
gesetzten Behörde, besonders auch, weil Nik- vorcingenon 
kels noch vollständige Auskünfte über die gerr war. 1 
ßanje Bombenlegerangelegenheit in Aussicht in Abrede, i 
gestellt hatte, für die mit Bleistift von Nickels weise sich 
selbst niedergeschriebene Skizzen bereits vor- hätte. Einen 
lagen. Diese betrafen in der Hauptsache prozeßordnu 
die damals noch recht unklaren Vorgänge kennt Dr. B 
in Mülheim a. d. Ruhr, an denen Nickels be- Tr. Brande 
teiligt gewesen sein sollte. Anlaß hierzu gab bei einer Gi 
n. a. eine Zeitungsnotiz, die besagte, Dr. Ata- Wiborg. D 
sur habe Rehling in Mülheim verhaftet und sondere-? Eu 
nach Berlin transportiert. Nickels behauptete, diger die *§ 
er hätte mit einem seiner Freunde, den er seine Unpar 
nicht nennen wollte, den Einbruch verübt, übrigen ve 
während zwei andere in Essen warteten, um gegen die U 
die Beute in Empfang zu nehmen und in dende gesetzl 
Sicherheit zu bringen. Ten Mittäter kannte sen. Aus Tc 
man bereits durch Angaben Wiborgs. Wi- ein einiger» 
borg brachte Nickels an Ort und Stelle und drei Attenta 
wartete in der Nähe mit abgeblendetem Licht, Schleswig, 
bis Stickels zurückkam. Den Einbruch selbst nisse di 
hat Stickels in der früher bereits mitgeteilten gen Anschlag 
dirt angeblich allein ausgeführt. Ueber John- Tie Pre 
sen teilt Tr. Mafur mit, daß er ihn zunächst jedenfalls di 
nur befragte, woher die Sprengstoffe stamm- gekommen u 
ten. Johnsen bezog sich damals auf den Be- non den Ar 
richt in einer Hamburger Zeitung, der den den. Es ist 
Tatsachen entsprechen sollte. Ta aber Nickels dem Angekl 
bereits gestanden hatte, wurden dessen Aus- was er geta 
sagen dem Angeklagten Johnsen vorgehalten, gesagt hat: , 
wvrauf auch er ein umfassendes Geständnis 'ft, daß Volc 
Er selbst 
bekannte sich, völlig unbeeinflußt, rück 
haltlos zu seiner Tat, 
beteuerte aber die Unschuld seiner Gattin. 
Es steht fest, daß sie bei dem Transport des 
am 27. Januar 1929 gestohlenen Sprengstoffs 
mit im Wagen saß, aber wahrscheinlich hat sie 
von dem Zweck der Reise in der Tat nicht die 
geringste Ahnung gehabt. 
R.-A. Dr. Brandt: Hat Volck Frau von 
Oertzen als Anstifterin bezeichnet? 
Dr. Mafur: Er ist wütend auf sie, weil 
er sich von ihr betrogen fühlt. Sonst weiß ich 
von nichts. 
R.-A. Tr. Brandt: Volck hat in der Un 
tersuchungshaft eine Schrift „Landvolk und 
Bomben" verfaßt. Wo können wir diese 
Schrift bekommen? 
.R.-A. Graf von der Goltz: Es schwebt 
ein Strafantrag von Volck gegen Kriminal 
kommissar Mühlfrieüßl, der das Manuskript 
entwendet und nach der Schweiz geschafft ha 
ben soll. Ich besitze aber eine Abschrift, die ich 
gern zur Verfügung stelle. 
Staatsanwalt Dr. Eichholz: Das Verfah 
ren gegen Kommissar Mühlfriedel ist einge 
stellt worden, weil die Ermittlungen nichts 
Strafbares ergeben haben. 
R.-A. Graf v. d. Goltz: Die Gründe sind 
§rM v. MW mnißl in Chartollenburg 
Frau von Oertzen wohnt, wie die N. N. er 
fahren, zur Zeit in Bevlin-Charlottenburg, Bleib 
treustraße 100, Tlephon Frauenhofer 1356. Der 
Anschluß ist im Telephonbuch nicht verzeichnet. Dem 
Vernehmen nach war Frau von Oertzen Vertreterm 
der Hartwig-Quelle, einem Unternehmen, an dem 
der preußische Staat beteiligt gewesen war. Frau 
von Oertzen soll ^bei ihrer Vertreter-Tätigkeit sich 
der Unterstützung Berliner Polizeistellen erfreut ha 
ben, vor allem bei dem Handel mit dein Polizei 
krankenhaus usw. 
Verlag und Druck: Heinrich Möller Söhne, 
Rendsburg. 
Chefrcdaktion u. Verlagsleitung: Ferd. Möller. 
Verantwortlich für Leitartikel: Ferd. Möller, 
für Politik: Adolf Gregori, für den 
allgemeinen Teil und Feuilleton: Herbert 
Puhlmann, für den wirtschaftlichen Teil: 
Dr. I ö h. Gosch, sür den provinziellen 
und örtlichen Teil: Karl Müller, alle in 
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