Proben der Romperit-Packunge» vorgelegt,
die ungefähr das Aussehen einer in rotes
Oelpapier gewickelten Erbswurst haben, von
Laien also ganz gut für einfache Feuerwerks^
körper gehalten werden konnten. Die damals
gen Ermittlungen ergaben, daß Rehling inr
Rahmen der ihm erteilten Behördengenehmi
gung ganz gleichartige Sprengkörper her
stellte.
Keiner der Angeklagten hat zugegeben»
den Inhalt der Knallkörper gekannt zu haben,
alle haben übereinstimmend behauptet, es
habe eben nur recht kräftig knallen sollen,
weiter nichts.
Insgesamt soll Rehling fünf Pakete her
gestellt haben, zwei mit je 100 Gramm und
drei mit je 50 Gramm Inhalt. Die beiden
größeren sind in Lüneburg bezw. Winsen zur
Explosion gebracht worden. Es sind dieselben
Pakete, die der Angeklagte Weschke übergeben
hat, nachdem der Hersteller, Rehling, ihn auf
geklärt hatte, daß bei einer Explosion in ge
schlossenem Raum alles durcheinander gewor
fen und sämtliche Fensterscheiben zertrümmert
werden würden. Man hat also wahrscheinlich
aus diesem Grunde dem Amtsvorsteher Mahk-
stcdt in Beidenfleth die Bombe nicht in sein
Büro gelegt, sondern an die Fahnenstange
gehängt, um Menschenleben nicht zu gefähr
den. Die Bombenanschläge sollten nur mißlie
big gewordenen Personen andeuten, daß mau
willens sei, ihnen gehörige Denkzettel zu ver
abreichen, wenn sie sich nicht „bessern" würden.
Weschke wurde hauptsächlich überführt
durch einen bei ihm vorgefundenen Zettel
mit der Notiz „Lorenzen benachrichtigen, Bei
denfleth erkunden". Bon wem dieser Auf
trag stammt, war jedoch nicht festzustellen.
Tie Gültigkeit der Genehmigung zum Bezüge
von Sprengstoffen für Rehling war zur Zeit
der Attentate bereits abgelaufen. Sie ist ihm
seiner Zeit erteilt worden, um Stubben und
Steine zu sprengen.
Der Angeklagte Nickels läßt durch seinen
Verteidiger erklären, daß er der Verhandlung
nicht länger folgen könne.
Der Vorsitzende wird ihn durch den Ge-
richtsarzt untersuchen lassen und bricht die
Verhandlung ab, da Nickels in Untersu
chungshaft ist und deshalb nicht vom per-
6. VerhmMrmgstag,
Die Zeugeurmssagerr des Lanögerichtsd
Dr. Mafur beginnt im weiteren Verlauf nähme an d
der Verhandlungen mit den Aufträgen, die den, bevor
er erhalten hat, worauf er sich die 21 Auge- lungen eint
klagten vorführen ließ. Da inzwischen die Zu- wie früher
ständigkeit des Landgerichts Berlin angezwei- aufgegriffen
felt wurde, hat er am 15. April 1980, als der ten Taktik c
Beschluß des Kammergerichts vom 14. April, kersuchung i
Altona für zuständig bestimmte, bei ihm Zeuge 2
einging, seine Tätigkeit zum Abschluß ge- seien damal
bracht. Hierzu hat er sich gesetzlich berechtigt düchtigt wo:
gehalten im Einverständnis mit seiner vor- gaben mit i
gesetzten Behörde, besonders auch, weil Nik- vorcingenon
kels noch vollständige Auskünfte über die gerr war. 1
ßanje Bombenlegerangelegenheit in Aussicht in Abrede, i
gestellt hatte, für die mit Bleistift von Nickels weise sich
selbst niedergeschriebene Skizzen bereits vor- hätte. Einen
lagen. Diese betrafen in der Hauptsache prozeßordnu
die damals noch recht unklaren Vorgänge kennt Dr. B
in Mülheim a. d. Ruhr, an denen Nickels be- Tr. Brande
teiligt gewesen sein sollte. Anlaß hierzu gab bei einer Gi
n. a. eine Zeitungsnotiz, die besagte, Dr. Ata- Wiborg. D
sur habe Rehling in Mülheim verhaftet und sondere-? Eu
nach Berlin transportiert. Nickels behauptete, diger die *§
er hätte mit einem seiner Freunde, den er seine Unpar
nicht nennen wollte, den Einbruch verübt, übrigen ve
während zwei andere in Essen warteten, um gegen die U
die Beute in Empfang zu nehmen und in dende gesetzl
Sicherheit zu bringen. Ten Mittäter kannte sen. Aus Tc
man bereits durch Angaben Wiborgs. Wi- ein einiger»
borg brachte Nickels an Ort und Stelle und drei Attenta
wartete in der Nähe mit abgeblendetem Licht, Schleswig,
bis Stickels zurückkam. Den Einbruch selbst nisse di
hat Stickels in der früher bereits mitgeteilten gen Anschlag
dirt angeblich allein ausgeführt. Ueber John- Tie Pre
sen teilt Tr. Mafur mit, daß er ihn zunächst jedenfalls di
nur befragte, woher die Sprengstoffe stamm- gekommen u
ten. Johnsen bezog sich damals auf den Be- non den Ar
richt in einer Hamburger Zeitung, der den den. Es ist
Tatsachen entsprechen sollte. Ta aber Nickels dem Angekl
bereits gestanden hatte, wurden dessen Aus- was er geta
sagen dem Angeklagten Johnsen vorgehalten, gesagt hat: ,
wvrauf auch er ein umfassendes Geständnis 'ft, daß Volc
Er selbst
bekannte sich, völlig unbeeinflußt, rück
haltlos zu seiner Tat,
beteuerte aber die Unschuld seiner Gattin.
Es steht fest, daß sie bei dem Transport des
am 27. Januar 1929 gestohlenen Sprengstoffs
mit im Wagen saß, aber wahrscheinlich hat sie
von dem Zweck der Reise in der Tat nicht die
geringste Ahnung gehabt.
R.-A. Dr. Brandt: Hat Volck Frau von
Oertzen als Anstifterin bezeichnet?
Dr. Mafur: Er ist wütend auf sie, weil
er sich von ihr betrogen fühlt. Sonst weiß ich
von nichts.
R.-A. Tr. Brandt: Volck hat in der Un
tersuchungshaft eine Schrift „Landvolk und
Bomben" verfaßt. Wo können wir diese
Schrift bekommen?
.R.-A. Graf von der Goltz: Es schwebt
ein Strafantrag von Volck gegen Kriminal
kommissar Mühlfrieüßl, der das Manuskript
entwendet und nach der Schweiz geschafft ha
ben soll. Ich besitze aber eine Abschrift, die ich
gern zur Verfügung stelle.
Staatsanwalt Dr. Eichholz: Das Verfah
ren gegen Kommissar Mühlfriedel ist einge
stellt worden, weil die Ermittlungen nichts
Strafbares ergeben haben.
R.-A. Graf v. d. Goltz: Die Gründe sind
§rM v. MW mnißl in Chartollenburg
Frau von Oertzen wohnt, wie die N. N. er
fahren, zur Zeit in Bevlin-Charlottenburg, Bleib
treustraße 100, Tlephon Frauenhofer 1356. Der
Anschluß ist im Telephonbuch nicht verzeichnet. Dem
Vernehmen nach war Frau von Oertzen Vertreterm
der Hartwig-Quelle, einem Unternehmen, an dem
der preußische Staat beteiligt gewesen war. Frau
von Oertzen soll ^bei ihrer Vertreter-Tätigkeit sich
der Unterstützung Berliner Polizeistellen erfreut ha
ben, vor allem bei dem Handel mit dein Polizei
krankenhaus usw.
Verlag und Druck: Heinrich Möller Söhne,
Rendsburg.
Chefrcdaktion u. Verlagsleitung: Ferd. Möller.
Verantwortlich für Leitartikel: Ferd. Möller,
für Politik: Adolf Gregori, für den
allgemeinen Teil und Feuilleton: Herbert
Puhlmann, für den wirtschaftlichen Teil:
Dr. I ö h. Gosch, sür den provinziellen
und örtlichen Teil: Karl Müller, alle in
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