Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

Abschluß, u. Borauszahlungeu auf EiuLommeufteuer 
Demnächst beginnen die Finanzämter mit der 
Durchführung der Einkommensteuerveranlagung 
ìûr das Kalenderjahr 1935. Bis zum Empfang deS 
neuen Steuerbescheides haben die Steuerpflichtigen 
ein Viertel der zuletzt veranlagten Einkommen 
steuer zu entrichten. Da bis zum nächsten Voraus- 
«ahlungstermin nur verschwindend wenige Steuer 
pflichtige in den Besitz des Einkommensteuerbeschei 
des für das Kalenderjahr 1933 gelangt sein werden, 
bemessen sich die Vorauszahlungen — von Aus 
nahmen abgesehen — nach dem Einkommensteuer 
bescheid für 1934. Auf die Einkommensteuerschuld 
1335 werden die für das betreffende Kalenderjahr 
geleisteten Vorauszahlungen und gegebenenfalls die 
einbehaltenen Steuerabzüge angerechnet. Ist die 
Einkommensteucrschuld größer als die geleisteten 
Zahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag als soge 
nannte Abschlußzahlung zu entrichten, und zwar 
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des 
Steuerbescheides, falls die im Kalenderjahr fällig 
geivordenen Vorauszahlungen geleistet sind. Der 
Teil der Abschlußzahlung, der den im Kalenderjahr 
fällig geworden, aber nicht entrichteten Voraus 
zahlungen entspricht, ist alsdann jedoch sofort zu 
entrichten. Ist die Einkommensteuerschuld dagegen 
kleiner, so wird der Unterschicösbetrag durch Auf 
rechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. Eine 
Aufrechnung kann nicht nur gegen fällige ReichS- 
steuern, sondern auch gegen Landes-, Gemeinde- 
oder Kirchensteuern erfolgen, die vom Finanzamt 
verwaltet werden. — Macht der Steuerpflichtige 
glaubhaft, daß seine Einkünfte um mehr als ein 
Fünftel, mindestens aber um 1099 MJl niedriger 
sind bzw. sein werden als die der letzten Veranla 
gung zugrunde gelegten Einkünfte, die nicht dem 
Steuerabzug unterlegen haben, so können die Vor 
auszahlungen nach 8 37 Eink.-Steuerges. entspre 
chend den mutmaßlichen Einkünften für 1936 herab 
gesetzt werden. Andererseits können die Voraus 
zahlungen erhöht werden, wenn die nicht dem 
Steuerabzug unterliegenden Einkünfte um mehr 
als ein Fünftel, mindestens aber um 2999 MJt 
höher sein werden als die der letzten Veranlagung 
zugrunde gelegten Einkünfte, die nicht dem Steuer 
abzug unterlegen haben. 
Vielfach werden Steuerpflichtige infolge allge 
meiner weiterer Besserung der Wirtschaftslage für 
das Jahr 1936 mit einem höheren Einkommen als 
sür 1934 bzw. 1935 selbst rechnen können. In diesem 
Fall wird den betreffenden Steuerpflichtigen in 
ihrem eigenen Interesse empfohlen, erhöhte Vor 
auszahlungen von sich aus zu leisten, damit ihnen 
die spätere Abschlußzahlung nicht allzu schwer fällt. 
Hinzu kommt, daß einem etwaigen Antrage um 
Stundung bzw. Bewilligung von Teilzahlungen, 
schon aus Gründen der Gerechtigkeit, nur in beson 
ders gelagerten Fällen entsprochen werden kann, 
da der Steuerpflichtige einmal verpflichtet war bzw. 
ist, die zur Bestreitung der Abschlußzahlung erfor 
derlichen Mittel rechtzeitig zurückzulegen oder von 
sich aus, wie erwähnt, höhere Vorauszahlungen lei 
sten kann. 
Veranlagte bzw. zu veranlagende Lohn- und Ge 
haltsempfänger seien ausdrücklich daraus hingewie 
sen, daß ordnungsmäßig einbehaltene Steuerabzüge 
bei der endgültigen Verrechnung grundsätzlich nicht 
erstattet werden dürfen. Uebersteigt also der Ge 
samtbetrag der Lohnsteuer die Steuerschuld, so fin 
det weder eine Rückzahlung noch eine Aufrechnung 
des Mehrbetrages statt. Das hat seinen Grund da 
rin, daß Arbeitnehmer etwaige Anträge auf Er 
mäßigung der Lohnsteuer spätestens in dem Jahre, 
für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt ist, hätten 
stellen können und müssen. 
In diesem Zusammenhang sei noch auf folgendes 
hingewiesen: Vielfach sind Arbeitnehmer (Lohn- 
bzw. Gehaltsempfänger) auch Hausbesitzer. Sie 
haben Aufwendung für Instandsetzungen und Er 
gänzungen gemacht. Für diese Aufwendungen er 
mäßigt sich unter gewissen Voraussetzungen an sich 
die Einkommensteuer nach der Ergänzungsverord 
nung vom 29. April 1934 zum Gesetz über Steuer 
erleichterungen um 19 vH. Es ist nun die Frage 
aufgeworfen worden, ob auch solche Steuerpflichtige, 
deren Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn 
unterliegen, und die nicht zu veranlagen sind, weil 
das Gesamteinkommen unter 8999 MM liegt und 
veranlagungspflichtige Nebeneinkünfte nicht vor 
handen sind oder sich gar ein „Verlust" aus „Ver 
mietung und Verpachtung" ergibt, Anspruch auf 
diese Ermäßigungen haben. Diese Frage muß ver 
neint werden. Denn nach dem Erlaß des Reichs 
ministers der Finanzen vom 19. Oktober 1933, der 
nicht aufgehoben ist, wird die Steuerermäßigung 
nach der Ergänzungsverordnung ebenso wie nach 
§ 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 
15. Juli 1933 nur bei der Veranlagung zur Ein- 
kommenfKörperschaftjsteuer gewährt. Ein Anspruch 
auf Steuerermäßigung ist also nicht gegeben. Aber 
auch einbchaltene Steuerabzugsbeträge dürfen be 
stimmungsgemäß nicht erstattet werden. 
ReichseiAhettliche Ausbildung der Berufsmetter 
Mit dem 1. April 1936 treten die Bestimmungen 
des Reichsnährstandes über die Ausbildung der 
Berufsmelker in Kraft. Durch diese Bestimmungen 
werden die seitherigen Länderbestimmungen, die 
zum Teil von Ländcrministerien, zum Teil von 
Landwirtschaftskammern bziv. Landesbauernschaf 
ten erlassen worden sind, abgelöst. Die Mitteilun 
gen für die Landwirtschaft schreiben u. a. darüber: 
Die Ausbildung der Melker wird in Zukunft eine 
zweijährige Lehrzeit umfassen. Diese Lehrzeit muß 
bei einem von der Lanöcsbauernschaft anerkann 
ten Lehrmeister abgelegt werden. Ein Wechsel der 
Lehrstelle ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es 
wird empfohlen, die Lehrzeit für den Melkerberuf 
erst nach dem abgeschlossenen 16. Lebensjahr zu be 
ginnen, da der Melkerberuf an die körperliche Kraft 
und die Gesundheit außerordentliche Anforderun 
gen stellt, denen der Jugendliche im allgemeinen 
noch nicht genügend gewachsen ist. Um ihn jedoch 
sür diesen Beruf weitgehend vorzubereiten und 
ihm auch das Verständnis für die Zusammenhänge 
des landwirtschaftlichen Betriebes, die für den 
künftigen Melker keineswegs bedeutungslos sind, 
zu geben, wird weiterhin dringend empfohlen, daß 
die künftigen Melkerlehrlinge vor ihrer Melker- 
lehrzeit die Landarbeitslchre durchlaufen, d. h. sie 
sollen bei einem Bauern oder Landwirt nach der 
Entlassung aus der Volksschule zwei Jahre lang 
die Landarbeit erlernen. Die Landarbeitslehrzeit 
ist in Zukunft die Grundlage aller landivirtschaft- 
lichen Berufe. Als Lehrlinge kommen nur Leute 
in Betracht, die körperlich und geistig gesund sind 
und über ausreichende Schulkenntnisse verfügen, 
die dem verantwortungsvollen Melkerberuf gewach 
sen sind und die eine solche sorgfältige Berufser 
ziehung rechtfertigen. 
Die Landesbauernschast überwacht die Ausbil 
dung der Lehrlinge durch einen besonderen Beauf 
tragten. Um eine sachgemäße Ausbildung zu sichern, 
dürfen nicht mehr als gleichzeitig zwei Lehrlinge 
gehalten werden. 
Die Vermittlung geeigneter Lehrstellen wird 
durch die Lanöesbauernschaften bezw. die Arbeits 
ämter, die in engster Verbindung mit den Landes 
und Kreisbauernschasten stehen, durchgeführt. Jeder 
Lehrling bzw. Erziehungsberechtigte eines Lehr 
lings muß sich davon überzeugen, daß der Lehr 
meister als solcher von der Lanöesbauernschaft an 
erkannt ist, und daß der Lehrvertrag auf dem Vor 
druck des Reichsnährstandes abgeschlossen und von 
der Landesbauernschaft genehmigt wird. 
Die Anforderungen, die an den Lehrbetrieb ge 
stellt werden, sind in den Aussührungsbestimmun- 
gen näher ausgeführt. Unter anderen Anforderun 
gen sollen demnach in der Regel mindestens 29 
Milchkühe, davon mindestens 19 Zuchtkühe, gehal 
ten werden. Die Ställe müssen den gesundheitlichen 
Anforderungen voll entsprechen. 
Um die Lehrmeister in ihre Erziehungsaufgaben 
mehr und mehr einzuführen, werden regelmäßig 
Lehrmeistertagungen durchgeführt, die für die all 
gemeinen und die fachlichen Erziehungsaufgabcn 
Anregungen geben. An die Lehrzeit schließt sich der 
Besuch eines achtwöchigen Lehrganges an einer 
Staatlich anerkannte» Viehpflege- und Melker- 
schule an. Die Gehilfenprüfung findet im Anschluß 
an diesen Lehrgang statt und wird durch einen 
Prüfungsausschuß der Landesbauernschaft abge 
nommen. Das Prttfungsverfahren ist auf die Praxis 
abgestellt. Auch bei der Prüfung des Wissens wer 
den ihm zusammenhängende Aufgaben gestellt, die 
über sein Verständnis sür die Berufsarbeit Auf 
schluß geben müssen. Aui Grund einer bestandenen 
Gehilfenprüfung wird dem Prüfling der Gehilfen 
brief überreicht, der zur Führung der Bezeichnung 
„Melkergehilfc" berechtigt. 
Auch für die Prüfung der Melkergehilfen zu 
Melkermeistern sehen die neuen Bestimmungen 
entsprechende Maßnahmen vor. Der vierwöchige 
Besuch einer Staatlich anerkannten Viehpflege- und 
Melkerschule wird pslichtmäßig gefordert. Der Mel 
kermeister mutz über das Wissen und Können der 
Gehilfen weit hinausgehende Leistungen erfüllen 
können. So muß er mindestens 15 Kühe hinterein 
ander melken können. Er muß zeigen, baß er über 
den Körperbau des Rindes Bescheid weiß, daß er 
Stallbücher, Zuchtbücher und Milchregister führen 
kann; er muß Bescheid wissen über das Herdbuch 
wesen, die Leistungs- und Fütterungskontrolle so 
wie über die Aufgaben der Züchtung selbst. 
Um Härten, die sich durch die Einführung der 
reichseinheitlichen Ausbildungsbestimmungen erge 
ben könnten, zu begegnen, sind Uebergangsbestim- 
mungcn für eine kurze Dauer vorgesehen. Danach 
können ältere Melker, die vor dem 1. April 1999 
geboren sind, mindestens zwölf Jahre laug im Be 
ruf stehen und eine vierjährige ununterbrochene 
erfolgreiche Tätigkeit als selbständige Obermelker 
in einem Betrieb nachweisen, zu einer EintagSprü- 
fung ohne vorherigen Besuch einer Melkerschule 
zugelassen werden, wenn die Besichtigung des Be 
triebes eine solche Zulassung geeignet erscheinen 
läßt. Die Prüfungsgebühr beträgt in diesem Fall 
29 MM, während sie sonst bei der Meisterprüfung 
6 MM, bei der Gehilfcnprüfung 8 MM beträgt. Ein- 
tagsprüfungen für ältere Melker werden nur bis 
zum 1. April 1938 durchgeführt. Später einlaufende 
Anträge bleiben unberücksichtigt. 
Weiterhin können jüngere Melker, die vor dem 
1. April 1915 geboren sind und ohne eigentliche 
Lehrzeit mindestens vier Jahre zusammenhängend 
im Mclkerberuf tätig sind. ebenfalls bis 1. April 
1938 nach dem Besuch eines achtwöchigen Lehrgan 
ges an einer Staatlich anerkannten Viehpslege- und 
Melkerschulc zur Melkergehilfenprüfung zugelassen 
werden. 
Auf Grund eines besonders eingehend begrün 
deten Antrages an die zuständige Landesbauern 
schaft können auch Melker, die nach dem 1. April 
1915 geboren sind und den obigen Bestimmungen 
des Reichsnährstandes nicht voll entsprechen, mit be 
sonderer Genehmigung zur Gehilfcnprüfung zuge 
lassen werden. 
Ein Sang Vsn Treue und Liebe 
Roman von Leontine v. Winterfeld-Platen 
Nachdruck verboten. 
Da ließ sie sich nicht länger bitten, sondern 
ging frohen freien Schrittes neben ihm her, 
den schmalen Pfad zwischen Ginsterbusch und 
Birkengeknorr in die Berge hinein, die wie 
ernste Wächter in der Ferne grüßten, grünen 
den, knospenden Lenzmantel um die Hüften 
und blinkenden, blendenden Schnee auf dem 
Haupt. 
Sie waren als Bergkinder das Steigen ge 
wohnt und es machte ihnen keine Mühe. Sie 
gingen stolzen, aufrechten Ganges der Sonne 
entgegen. 
Frühe Schmetterlinge gaukelten trunken um 
die ersten entfalteten Blütenknospen. Bunte, 
schillernde Käfer krochen emsig über den Weg 
und eine Lerche hob sich schmetternd aus dem 
niedereu Buschwerk gen Himmel. Wunder- 
same, seine Vogelstimmen wurden wach, die 
den ganzen Winter über geschlafen. Und er 
wachte sie aufmerksam auf diesen und jenen 
Lockruf in der Natur und zeigte ihr die Wild- 
spuren in der spärlichen Erdkrume, die den 
harten Felsstein deckte. 
So ging es immer höher hinauf. 
Und wenn sie einmal aufatmend stchcn- 
blieben und sich umschauten, dann lag wie ein 
unendliches, grünblaues Scidentuch das weite 
Meer zu ihren Füßen. Und winzig klein schien 
von hier oben die gewaltige, uralte Wikinger 
burg und das hochbordige Drachenschiff mit 
seinen buntgemalten Fratzen am Bug. 
Sie hatten einen Felsvorsprung erklommen, 
von dem aus man weit hineinsehen konnte 
über Land und Meer. Es war schon von jeher 
ihr Lieblingsplatz gewesen, und sie saßen oft 
hier. Die andern Jahre war auch immer Helge 
dabei gewesen, der sie nun so sonderbar mied. 
Sigrun sah Olaf an. 
„Hier laß uns ein wenig rasten, Olaf. Ich 
bin das weite Wandern nicht mehr gewohnt, 
denn man verlernt es schier den langen, lan 
gen Winter, wenn der Fuß nicht treten kann 
vor Eis und Schnee." 
Sie setzte sich müde auf einen Stein und 
legte die weißen Hände um die Knie. Olaf war 
stehen geblieben vor ihr und stützte sich auf 
seinen Speer. Seine Hunde lagen gehorsam 
ihm zu Füßen. 
Er trank mit großen leuchtenden Augen das 
sonnige Lenzbild seiner Heimat. 
Das blonde Haar, das ihm weich hineinfiel 
in die Stirn, hatte einen Glanz wie von frisch 
gebrochenem Gold. 
Er war so groß und gewaltig gebaut, daß er 
Sigrun weit um Haupteslänge überragte. Sein 
Antlitz war fest und ehern gemeißelt und hatte 
nicht mehr die weichen Formen eines Kna 
ben. Ueber dem schöngeformten Mund mit dem 
willensstarken, aber gütigen Zug keimte der 
erste blonde Flaum. 
In den stählernen Augen, die so grenzenlos 
weit hineinsehen konnten in die tiefsten Fer 
nen, lag es wie verborgener Sonnenschein, der 
einem Herz und Seele wärmte, wenn man hin 
einzuschauen wagte. Drum hießen sie ihn auch 
überall im Land nur Olaf Sonnenschein. 
Das war aber nicht etwa des Nordens matte 
und bleiche Mitternachtssonne, die nicht wär 
men und nicht leuchten kann — o nein! Das 
war reinste, goldenste Frühlingssonne, die 
grüne Knospen aus harten toten Zweigen lockt 
und süße Vogelstimmen aus tiefster Winter- 
einsamkeit. Ein solches Leuchten war in den 
Augen Olafs und es war nur ein Widerschein 
von dem größeren Leuchten, das in seiner 
Seele war. 
Die Nordmänner sagten, er habe es von der 
Mutter, die Biörn einmal von einem Beute 
zug mit heimgebracht. Sie hatte Sonnenschein 
um sich verbreitet, wohin sie kam. Und solange 
sie lebte, war Biörn Glutauge nicht mehr fort 
gegangen auS der alten Felsenburg am Meer. 
Da waren die Riemen verrostet und die Anker 
ketten am stolzen Drachenschiff, und die Man 
nen hatten in der Halle gesessen und gezecht vor 
langer Weile. Bis Prinz Olaf geboren wurde. 
Da starb die sonnige, blonde Frau. Und es ist 
nie ein größeres Klagen gewesen in jenen Lan 
den als zu der Zeit. 
Finster und verschlossen wurde Biörn Glut 
auge, daß alles sich graute vor ihm. Aber ein 
Sonnenstrählchen hatte die blonde Frau hin 
terlassen, das wuchs und wuchs und füllte bald 
die Stelle der toten Mutter aus. Das war 
der kleine Olaf. Und der alte König, der so 
rauh und hart war wie die krummen, knorri 
gen Birken seiner Felsenheimat, wurde weich 
und warm, wenn er mit dem Kinde spielte. 
Und so blieb es auch, als Olaf größer wurde. 
Bis der Alte fand, es wäre zu einsam für das 
Kind hier auf der Burg und von einem seiner 
Beutezüge das Mägdlein Sigrun mit heim 
brachte. Da hatte Olaf einen Spielgefährten 
und sic waren bald unzertrennlich. 
Weiter spannen die Nornen den Faden und 
die Jahre flogen. 
Nun waren sie keine Kinder mehr und es 
war oft, als wollte etwas Fremdes, Unbekann 
tes zwischen sie treten und sie befangen machen. 
Sie wußten nicht, was das war und litten dar 
unter, denn sie Hütten ihre Kinderfreundschaft 
gern bewahrt. Bon den Stimmungen des Blu- 
Der Wassereinbruch bei Hedwigsburg. 
Die seit 1922 stilliegenden Kalischächte bei Hedwigsburg lKreis 
Wolfenbüttel) sind nun wieder von einem Wassereinbruch heimge 
sucht worden. Es entstand ein Trichter von 80 Meter im Durch 
messer und etwa 145 Meter Tiefe. Mehrere Wohnhäuser mußten 
sicherheitshalber geräumt werden. ^Scherl-Bilderdienst, KI 
tes und dem Wachwerden des Herzens hatte 
ihnen niemand etwas erzählt, und so wußten 
sie auch nichts darüber, und ihre Gedanken 
waren rein wie der Schnee ihrer Berge. Es 
war für Olaf die zarte, liebliche Jungfrauen 
gestalt Sigruns das Hehrste und Süßeste, was 
er kannte. 
Und sie zu schützen, hätte er sein Leben ein 
gesetzt. Und umgekehrt war Olaf das Stolze 
ste und Freieste, was Sigrun sich denken konn 
te, und ihre Gedanken kreisten oft wie kleine 
träumende Vögel um seine große, reine Seele. 
Sie fühlte sich geborgen in seiner Nähe u.. 
war traurig, wenn er fort war. 
Jetzt sahen sie die Schutthalde einen Greis 
ihn an. 
„Ich höre Steine rieseln im Geröll über der 
Halde. Wer mag da kommen?" 
Er nickte. 
„Ich hörte es schon längere Zeit und meine 
Hunde spitzen auch schon die Ohren. Es ist aber 
kein wildes Tier, sondern ein Mensch." 
Er lauschte wieder. 
„Ein Mensch mit einem Stab. Und er ist alt. 
denn er geht langsam. Wir werden ihn bald 
sehen, wenn der Pfad sich biegt." 
Und da die Hunde unruhig wurden, beugte 
er sich herab und gebot ihnen Schweigen. 
Jetzt sahen sie die Schutzhalde einen Greis 
herabkommen, auf seinen langen Stab gestützt 
Weiß wallte ihm der lange, ehrwürdige Bari 
bis herab zum Gürtel. Sigrun sprang auf und 
eilte ihm entgegen. 
„Bist du nicht der Alte, dem wir damals ein 
Stückchen Weges das Geleit gaben? Komm. 
Olaf, halte deine Hunde fest, daß der Greis sich 
ein wenig ruhen kann auf meinem Stein." 
Und sie führte ihn sorglich zum niedrigen 
Felsen, auf dem sie zuvor gesessen. 
Der Greis fuhr mit seiner zitternden Hand 
über ihren lichtblonden Scheitel. 
„Du bist Sigrun, das fremde Königskind, 
von dem ich oftmals reden gehört. Deine Stim 
me ist weich wie der Sommerwind in den 
Ginsterblüten und es wohnt in dir eine gütige 
Frauenseele, die nichts weiß von Haß oder 
Neid. Noch ist deine junge Stirn licht und 
ohne Falten, denn sie hat die Sorge und den 
Gram nicht kennen gelernt. Die Norne spinnt 
den Faden und die Sorgen schleichen mit hin 
ein — ungesehen — unerkannt. Aber wenn 
dich das Leben am schönsten dünkt, dann sind 
sie da. Hart und großmächtig und mit grau 
samer Faust." 
Da furchte Olaf die Stirn und schüttelte un 
willig den Kopf. 
(Fortsetzung folgt.)
	        
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