Abschluß, u. Borauszahlungeu auf EiuLommeufteuer
Demnächst beginnen die Finanzämter mit der
Durchführung der Einkommensteuerveranlagung
ìûr das Kalenderjahr 1935. Bis zum Empfang deS
neuen Steuerbescheides haben die Steuerpflichtigen
ein Viertel der zuletzt veranlagten Einkommen
steuer zu entrichten. Da bis zum nächsten Voraus-
«ahlungstermin nur verschwindend wenige Steuer
pflichtige in den Besitz des Einkommensteuerbeschei
des für das Kalenderjahr 1933 gelangt sein werden,
bemessen sich die Vorauszahlungen — von Aus
nahmen abgesehen — nach dem Einkommensteuer
bescheid für 1934. Auf die Einkommensteuerschuld
1335 werden die für das betreffende Kalenderjahr
geleisteten Vorauszahlungen und gegebenenfalls die
einbehaltenen Steuerabzüge angerechnet. Ist die
Einkommensteucrschuld größer als die geleisteten
Zahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag als soge
nannte Abschlußzahlung zu entrichten, und zwar
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Steuerbescheides, falls die im Kalenderjahr fällig
geivordenen Vorauszahlungen geleistet sind. Der
Teil der Abschlußzahlung, der den im Kalenderjahr
fällig geworden, aber nicht entrichteten Voraus
zahlungen entspricht, ist alsdann jedoch sofort zu
entrichten. Ist die Einkommensteuerschuld dagegen
kleiner, so wird der Unterschicösbetrag durch Auf
rechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. Eine
Aufrechnung kann nicht nur gegen fällige ReichS-
steuern, sondern auch gegen Landes-, Gemeinde-
oder Kirchensteuern erfolgen, die vom Finanzamt
verwaltet werden. — Macht der Steuerpflichtige
glaubhaft, daß seine Einkünfte um mehr als ein
Fünftel, mindestens aber um 1099 MJl niedriger
sind bzw. sein werden als die der letzten Veranla
gung zugrunde gelegten Einkünfte, die nicht dem
Steuerabzug unterlegen haben, so können die Vor
auszahlungen nach 8 37 Eink.-Steuerges. entspre
chend den mutmaßlichen Einkünften für 1936 herab
gesetzt werden. Andererseits können die Voraus
zahlungen erhöht werden, wenn die nicht dem
Steuerabzug unterliegenden Einkünfte um mehr
als ein Fünftel, mindestens aber um 2999 MJt
höher sein werden als die der letzten Veranlagung
zugrunde gelegten Einkünfte, die nicht dem Steuer
abzug unterlegen haben.
Vielfach werden Steuerpflichtige infolge allge
meiner weiterer Besserung der Wirtschaftslage für
das Jahr 1936 mit einem höheren Einkommen als
sür 1934 bzw. 1935 selbst rechnen können. In diesem
Fall wird den betreffenden Steuerpflichtigen in
ihrem eigenen Interesse empfohlen, erhöhte Vor
auszahlungen von sich aus zu leisten, damit ihnen
die spätere Abschlußzahlung nicht allzu schwer fällt.
Hinzu kommt, daß einem etwaigen Antrage um
Stundung bzw. Bewilligung von Teilzahlungen,
schon aus Gründen der Gerechtigkeit, nur in beson
ders gelagerten Fällen entsprochen werden kann,
da der Steuerpflichtige einmal verpflichtet war bzw.
ist, die zur Bestreitung der Abschlußzahlung erfor
derlichen Mittel rechtzeitig zurückzulegen oder von
sich aus, wie erwähnt, höhere Vorauszahlungen lei
sten kann.
Veranlagte bzw. zu veranlagende Lohn- und Ge
haltsempfänger seien ausdrücklich daraus hingewie
sen, daß ordnungsmäßig einbehaltene Steuerabzüge
bei der endgültigen Verrechnung grundsätzlich nicht
erstattet werden dürfen. Uebersteigt also der Ge
samtbetrag der Lohnsteuer die Steuerschuld, so fin
det weder eine Rückzahlung noch eine Aufrechnung
des Mehrbetrages statt. Das hat seinen Grund da
rin, daß Arbeitnehmer etwaige Anträge auf Er
mäßigung der Lohnsteuer spätestens in dem Jahre,
für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt ist, hätten
stellen können und müssen.
In diesem Zusammenhang sei noch auf folgendes
hingewiesen: Vielfach sind Arbeitnehmer (Lohn-
bzw. Gehaltsempfänger) auch Hausbesitzer. Sie
haben Aufwendung für Instandsetzungen und Er
gänzungen gemacht. Für diese Aufwendungen er
mäßigt sich unter gewissen Voraussetzungen an sich
die Einkommensteuer nach der Ergänzungsverord
nung vom 29. April 1934 zum Gesetz über Steuer
erleichterungen um 19 vH. Es ist nun die Frage
aufgeworfen worden, ob auch solche Steuerpflichtige,
deren Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn
unterliegen, und die nicht zu veranlagen sind, weil
das Gesamteinkommen unter 8999 MM liegt und
veranlagungspflichtige Nebeneinkünfte nicht vor
handen sind oder sich gar ein „Verlust" aus „Ver
mietung und Verpachtung" ergibt, Anspruch auf
diese Ermäßigungen haben. Diese Frage muß ver
neint werden. Denn nach dem Erlaß des Reichs
ministers der Finanzen vom 19. Oktober 1933, der
nicht aufgehoben ist, wird die Steuerermäßigung
nach der Ergänzungsverordnung ebenso wie nach
§ 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom
15. Juli 1933 nur bei der Veranlagung zur Ein-
kommenfKörperschaftjsteuer gewährt. Ein Anspruch
auf Steuerermäßigung ist also nicht gegeben. Aber
auch einbchaltene Steuerabzugsbeträge dürfen be
stimmungsgemäß nicht erstattet werden.
ReichseiAhettliche Ausbildung der Berufsmetter
Mit dem 1. April 1936 treten die Bestimmungen
des Reichsnährstandes über die Ausbildung der
Berufsmelker in Kraft. Durch diese Bestimmungen
werden die seitherigen Länderbestimmungen, die
zum Teil von Ländcrministerien, zum Teil von
Landwirtschaftskammern bziv. Landesbauernschaf
ten erlassen worden sind, abgelöst. Die Mitteilun
gen für die Landwirtschaft schreiben u. a. darüber:
Die Ausbildung der Melker wird in Zukunft eine
zweijährige Lehrzeit umfassen. Diese Lehrzeit muß
bei einem von der Lanöcsbauernschaft anerkann
ten Lehrmeister abgelegt werden. Ein Wechsel der
Lehrstelle ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es
wird empfohlen, die Lehrzeit für den Melkerberuf
erst nach dem abgeschlossenen 16. Lebensjahr zu be
ginnen, da der Melkerberuf an die körperliche Kraft
und die Gesundheit außerordentliche Anforderun
gen stellt, denen der Jugendliche im allgemeinen
noch nicht genügend gewachsen ist. Um ihn jedoch
sür diesen Beruf weitgehend vorzubereiten und
ihm auch das Verständnis für die Zusammenhänge
des landwirtschaftlichen Betriebes, die für den
künftigen Melker keineswegs bedeutungslos sind,
zu geben, wird weiterhin dringend empfohlen, daß
die künftigen Melkerlehrlinge vor ihrer Melker-
lehrzeit die Landarbeitslchre durchlaufen, d. h. sie
sollen bei einem Bauern oder Landwirt nach der
Entlassung aus der Volksschule zwei Jahre lang
die Landarbeit erlernen. Die Landarbeitslehrzeit
ist in Zukunft die Grundlage aller landivirtschaft-
lichen Berufe. Als Lehrlinge kommen nur Leute
in Betracht, die körperlich und geistig gesund sind
und über ausreichende Schulkenntnisse verfügen,
die dem verantwortungsvollen Melkerberuf gewach
sen sind und die eine solche sorgfältige Berufser
ziehung rechtfertigen.
Die Landesbauernschast überwacht die Ausbil
dung der Lehrlinge durch einen besonderen Beauf
tragten. Um eine sachgemäße Ausbildung zu sichern,
dürfen nicht mehr als gleichzeitig zwei Lehrlinge
gehalten werden.
Die Vermittlung geeigneter Lehrstellen wird
durch die Lanöesbauernschaften bezw. die Arbeits
ämter, die in engster Verbindung mit den Landes
und Kreisbauernschasten stehen, durchgeführt. Jeder
Lehrling bzw. Erziehungsberechtigte eines Lehr
lings muß sich davon überzeugen, daß der Lehr
meister als solcher von der Lanöesbauernschaft an
erkannt ist, und daß der Lehrvertrag auf dem Vor
druck des Reichsnährstandes abgeschlossen und von
der Landesbauernschaft genehmigt wird.
Die Anforderungen, die an den Lehrbetrieb ge
stellt werden, sind in den Aussührungsbestimmun-
gen näher ausgeführt. Unter anderen Anforderun
gen sollen demnach in der Regel mindestens 29
Milchkühe, davon mindestens 19 Zuchtkühe, gehal
ten werden. Die Ställe müssen den gesundheitlichen
Anforderungen voll entsprechen.
Um die Lehrmeister in ihre Erziehungsaufgaben
mehr und mehr einzuführen, werden regelmäßig
Lehrmeistertagungen durchgeführt, die für die all
gemeinen und die fachlichen Erziehungsaufgabcn
Anregungen geben. An die Lehrzeit schließt sich der
Besuch eines achtwöchigen Lehrganges an einer
Staatlich anerkannte» Viehpflege- und Melker-
schule an. Die Gehilfenprüfung findet im Anschluß
an diesen Lehrgang statt und wird durch einen
Prüfungsausschuß der Landesbauernschaft abge
nommen. Das Prttfungsverfahren ist auf die Praxis
abgestellt. Auch bei der Prüfung des Wissens wer
den ihm zusammenhängende Aufgaben gestellt, die
über sein Verständnis sür die Berufsarbeit Auf
schluß geben müssen. Aui Grund einer bestandenen
Gehilfenprüfung wird dem Prüfling der Gehilfen
brief überreicht, der zur Führung der Bezeichnung
„Melkergehilfc" berechtigt.
Auch für die Prüfung der Melkergehilfen zu
Melkermeistern sehen die neuen Bestimmungen
entsprechende Maßnahmen vor. Der vierwöchige
Besuch einer Staatlich anerkannten Viehpflege- und
Melkerschule wird pslichtmäßig gefordert. Der Mel
kermeister mutz über das Wissen und Können der
Gehilfen weit hinausgehende Leistungen erfüllen
können. So muß er mindestens 15 Kühe hinterein
ander melken können. Er muß zeigen, baß er über
den Körperbau des Rindes Bescheid weiß, daß er
Stallbücher, Zuchtbücher und Milchregister führen
kann; er muß Bescheid wissen über das Herdbuch
wesen, die Leistungs- und Fütterungskontrolle so
wie über die Aufgaben der Züchtung selbst.
Um Härten, die sich durch die Einführung der
reichseinheitlichen Ausbildungsbestimmungen erge
ben könnten, zu begegnen, sind Uebergangsbestim-
mungcn für eine kurze Dauer vorgesehen. Danach
können ältere Melker, die vor dem 1. April 1999
geboren sind, mindestens zwölf Jahre laug im Be
ruf stehen und eine vierjährige ununterbrochene
erfolgreiche Tätigkeit als selbständige Obermelker
in einem Betrieb nachweisen, zu einer EintagSprü-
fung ohne vorherigen Besuch einer Melkerschule
zugelassen werden, wenn die Besichtigung des Be
triebes eine solche Zulassung geeignet erscheinen
läßt. Die Prüfungsgebühr beträgt in diesem Fall
29 MM, während sie sonst bei der Meisterprüfung
6 MM, bei der Gehilfcnprüfung 8 MM beträgt. Ein-
tagsprüfungen für ältere Melker werden nur bis
zum 1. April 1938 durchgeführt. Später einlaufende
Anträge bleiben unberücksichtigt.
Weiterhin können jüngere Melker, die vor dem
1. April 1915 geboren sind und ohne eigentliche
Lehrzeit mindestens vier Jahre zusammenhängend
im Mclkerberuf tätig sind. ebenfalls bis 1. April
1938 nach dem Besuch eines achtwöchigen Lehrgan
ges an einer Staatlich anerkannten Viehpslege- und
Melkerschulc zur Melkergehilfenprüfung zugelassen
werden.
Auf Grund eines besonders eingehend begrün
deten Antrages an die zuständige Landesbauern
schaft können auch Melker, die nach dem 1. April
1915 geboren sind und den obigen Bestimmungen
des Reichsnährstandes nicht voll entsprechen, mit be
sonderer Genehmigung zur Gehilfcnprüfung zuge
lassen werden.
Ein Sang Vsn Treue und Liebe
Roman von Leontine v. Winterfeld-Platen
Nachdruck verboten.
Da ließ sie sich nicht länger bitten, sondern
ging frohen freien Schrittes neben ihm her,
den schmalen Pfad zwischen Ginsterbusch und
Birkengeknorr in die Berge hinein, die wie
ernste Wächter in der Ferne grüßten, grünen
den, knospenden Lenzmantel um die Hüften
und blinkenden, blendenden Schnee auf dem
Haupt.
Sie waren als Bergkinder das Steigen ge
wohnt und es machte ihnen keine Mühe. Sie
gingen stolzen, aufrechten Ganges der Sonne
entgegen.
Frühe Schmetterlinge gaukelten trunken um
die ersten entfalteten Blütenknospen. Bunte,
schillernde Käfer krochen emsig über den Weg
und eine Lerche hob sich schmetternd aus dem
niedereu Buschwerk gen Himmel. Wunder-
same, seine Vogelstimmen wurden wach, die
den ganzen Winter über geschlafen. Und er
wachte sie aufmerksam auf diesen und jenen
Lockruf in der Natur und zeigte ihr die Wild-
spuren in der spärlichen Erdkrume, die den
harten Felsstein deckte.
So ging es immer höher hinauf.
Und wenn sie einmal aufatmend stchcn-
blieben und sich umschauten, dann lag wie ein
unendliches, grünblaues Scidentuch das weite
Meer zu ihren Füßen. Und winzig klein schien
von hier oben die gewaltige, uralte Wikinger
burg und das hochbordige Drachenschiff mit
seinen buntgemalten Fratzen am Bug.
Sie hatten einen Felsvorsprung erklommen,
von dem aus man weit hineinsehen konnte
über Land und Meer. Es war schon von jeher
ihr Lieblingsplatz gewesen, und sie saßen oft
hier. Die andern Jahre war auch immer Helge
dabei gewesen, der sie nun so sonderbar mied.
Sigrun sah Olaf an.
„Hier laß uns ein wenig rasten, Olaf. Ich
bin das weite Wandern nicht mehr gewohnt,
denn man verlernt es schier den langen, lan
gen Winter, wenn der Fuß nicht treten kann
vor Eis und Schnee."
Sie setzte sich müde auf einen Stein und
legte die weißen Hände um die Knie. Olaf war
stehen geblieben vor ihr und stützte sich auf
seinen Speer. Seine Hunde lagen gehorsam
ihm zu Füßen.
Er trank mit großen leuchtenden Augen das
sonnige Lenzbild seiner Heimat.
Das blonde Haar, das ihm weich hineinfiel
in die Stirn, hatte einen Glanz wie von frisch
gebrochenem Gold.
Er war so groß und gewaltig gebaut, daß er
Sigrun weit um Haupteslänge überragte. Sein
Antlitz war fest und ehern gemeißelt und hatte
nicht mehr die weichen Formen eines Kna
ben. Ueber dem schöngeformten Mund mit dem
willensstarken, aber gütigen Zug keimte der
erste blonde Flaum.
In den stählernen Augen, die so grenzenlos
weit hineinsehen konnten in die tiefsten Fer
nen, lag es wie verborgener Sonnenschein, der
einem Herz und Seele wärmte, wenn man hin
einzuschauen wagte. Drum hießen sie ihn auch
überall im Land nur Olaf Sonnenschein.
Das war aber nicht etwa des Nordens matte
und bleiche Mitternachtssonne, die nicht wär
men und nicht leuchten kann — o nein! Das
war reinste, goldenste Frühlingssonne, die
grüne Knospen aus harten toten Zweigen lockt
und süße Vogelstimmen aus tiefster Winter-
einsamkeit. Ein solches Leuchten war in den
Augen Olafs und es war nur ein Widerschein
von dem größeren Leuchten, das in seiner
Seele war.
Die Nordmänner sagten, er habe es von der
Mutter, die Biörn einmal von einem Beute
zug mit heimgebracht. Sie hatte Sonnenschein
um sich verbreitet, wohin sie kam. Und solange
sie lebte, war Biörn Glutauge nicht mehr fort
gegangen auS der alten Felsenburg am Meer.
Da waren die Riemen verrostet und die Anker
ketten am stolzen Drachenschiff, und die Man
nen hatten in der Halle gesessen und gezecht vor
langer Weile. Bis Prinz Olaf geboren wurde.
Da starb die sonnige, blonde Frau. Und es ist
nie ein größeres Klagen gewesen in jenen Lan
den als zu der Zeit.
Finster und verschlossen wurde Biörn Glut
auge, daß alles sich graute vor ihm. Aber ein
Sonnenstrählchen hatte die blonde Frau hin
terlassen, das wuchs und wuchs und füllte bald
die Stelle der toten Mutter aus. Das war
der kleine Olaf. Und der alte König, der so
rauh und hart war wie die krummen, knorri
gen Birken seiner Felsenheimat, wurde weich
und warm, wenn er mit dem Kinde spielte.
Und so blieb es auch, als Olaf größer wurde.
Bis der Alte fand, es wäre zu einsam für das
Kind hier auf der Burg und von einem seiner
Beutezüge das Mägdlein Sigrun mit heim
brachte. Da hatte Olaf einen Spielgefährten
und sic waren bald unzertrennlich.
Weiter spannen die Nornen den Faden und
die Jahre flogen.
Nun waren sie keine Kinder mehr und es
war oft, als wollte etwas Fremdes, Unbekann
tes zwischen sie treten und sie befangen machen.
Sie wußten nicht, was das war und litten dar
unter, denn sie Hütten ihre Kinderfreundschaft
gern bewahrt. Bon den Stimmungen des Blu-
Der Wassereinbruch bei Hedwigsburg.
Die seit 1922 stilliegenden Kalischächte bei Hedwigsburg lKreis
Wolfenbüttel) sind nun wieder von einem Wassereinbruch heimge
sucht worden. Es entstand ein Trichter von 80 Meter im Durch
messer und etwa 145 Meter Tiefe. Mehrere Wohnhäuser mußten
sicherheitshalber geräumt werden. ^Scherl-Bilderdienst, KI
tes und dem Wachwerden des Herzens hatte
ihnen niemand etwas erzählt, und so wußten
sie auch nichts darüber, und ihre Gedanken
waren rein wie der Schnee ihrer Berge. Es
war für Olaf die zarte, liebliche Jungfrauen
gestalt Sigruns das Hehrste und Süßeste, was
er kannte.
Und sie zu schützen, hätte er sein Leben ein
gesetzt. Und umgekehrt war Olaf das Stolze
ste und Freieste, was Sigrun sich denken konn
te, und ihre Gedanken kreisten oft wie kleine
träumende Vögel um seine große, reine Seele.
Sie fühlte sich geborgen in seiner Nähe u..
war traurig, wenn er fort war.
Jetzt sahen sie die Schutthalde einen Greis
ihn an.
„Ich höre Steine rieseln im Geröll über der
Halde. Wer mag da kommen?"
Er nickte.
„Ich hörte es schon längere Zeit und meine
Hunde spitzen auch schon die Ohren. Es ist aber
kein wildes Tier, sondern ein Mensch."
Er lauschte wieder.
„Ein Mensch mit einem Stab. Und er ist alt.
denn er geht langsam. Wir werden ihn bald
sehen, wenn der Pfad sich biegt."
Und da die Hunde unruhig wurden, beugte
er sich herab und gebot ihnen Schweigen.
Jetzt sahen sie die Schutzhalde einen Greis
herabkommen, auf seinen langen Stab gestützt
Weiß wallte ihm der lange, ehrwürdige Bari
bis herab zum Gürtel. Sigrun sprang auf und
eilte ihm entgegen.
„Bist du nicht der Alte, dem wir damals ein
Stückchen Weges das Geleit gaben? Komm.
Olaf, halte deine Hunde fest, daß der Greis sich
ein wenig ruhen kann auf meinem Stein."
Und sie führte ihn sorglich zum niedrigen
Felsen, auf dem sie zuvor gesessen.
Der Greis fuhr mit seiner zitternden Hand
über ihren lichtblonden Scheitel.
„Du bist Sigrun, das fremde Königskind,
von dem ich oftmals reden gehört. Deine Stim
me ist weich wie der Sommerwind in den
Ginsterblüten und es wohnt in dir eine gütige
Frauenseele, die nichts weiß von Haß oder
Neid. Noch ist deine junge Stirn licht und
ohne Falten, denn sie hat die Sorge und den
Gram nicht kennen gelernt. Die Norne spinnt
den Faden und die Sorgen schleichen mit hin
ein — ungesehen — unerkannt. Aber wenn
dich das Leben am schönsten dünkt, dann sind
sie da. Hart und großmächtig und mit grau
samer Faust."
Da furchte Olaf die Stirn und schüttelte un
willig den Kopf.
(Fortsetzung folgt.)