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für diese Verbindlichkeiten sind der Gemein
debehörde vorzulegen.)
Es dürfen grundsätzlich Kinderbeihilfen nur
an wirtschaftlich schwache Familien
gegeben werden. Der zum Unterhalt der Kin
der Verpflichtete darf nach seinen gegenwär
tigen Einkommens- und Vermögensverhült-
. Nissen nicht in der Lage sein, die Gegenstände,
die zur angemessenen Einrichtung des Haus
halts erforderlich sind, aus eigenen Mitteln zu
beschaffen. Es wird davon ausgegangen, daß
jeder Elternteil, jedes Kind sein eigenes Bett
hat, daß die erforderlichen Schränke, Tische,
Stühle, Küchengerät und Geschirr, Leib- und
Bettwäsche, auch wärmere Unterkleidung, vor
handen sind.
5. Vorlage des Antrags an das Finanzamt
seitens der Gemeindebehörden.
Nur die vordringlichen Fälle — siehe vor
stehend unter Ziffer 4 — sind von der Ge
meindebehörde an das Finanzamt weiterzu
leiten.
Sofern der Antragsteller das Zeugnis des
Gesundheitsamtes in seinen Händen hat, muß
er dieses der Gemeindebehörde übergeben, da
mit sein Antrag weiter behandelt werden kaun.
Die Personenstandsurkunden bzw. die Fa
milienstammbücher werden bei dem Finanz
amt nicht benötigt, sofern die Gemeindebehörde
die arische A b st a m m u n g festgestellt hat.
Es bleibt dem Antragsteller daher überlassen,
vorgedachte Urkunden von der Gemeindebe
hörde vor der Weitergabe ihres Antrages zu
rückzuerbitten.
0. Höhe der Beihilfen.
Die Beihilfe betrügt für jedes zu berücksich
tigende Kind mindestens 50 JUl; höhere wer
den auf einen durch 10 teilbaren Betrag be
messen (also 60, 70 JUl, nicht 65, 75 JUl).
Für jedes Kind derselben Familie wird der
gleiche Beihilfebetrag gewährt.
Das Finanzamt ist an den Vorschlag der
Gemeindebehörde in keiner Weise gebunden.
Einen Antrag, der von der Gemeindebehörde
befürwortet worden ist, kann das Finanzamt
ablehnen. Es kann auch höhere oder niedrigere
Beihilfen bewilligen, als die Gemeindebehörde
vorgeschlagen hat.
7. Ausgabe der Vedarfsdecknngsfcherne.
Das Finanzamt muß noch bei seiner Auf
sichtsbehörde — Landesfinanzamt Nordmark in
Kiel — feststellen, ob Mittel für die Gewäh
rung der Kinderbeihilfen vorhanden sind. So
fern die Eingabe von Bedarfsdecknngsscheinen
zulässig ist, erteilt das Finanzamt dem Antrag
steller einen schriftlichen Bescheid über die Höhe
der bewilligten Beihilfen. Tie Anträge airs
Gewährung von Kinderbeihilfen werden
grundsätzlich als Eilsachen behandelt. Es
erübrigen sich daher Rückfragen bei dem Fi
nanzamt über den Zeitpunkt der Durchführung
des Antrages.
8. Verwendung der Bedarfsdeckungsscheine.
Es dürfen nur neue Gegenstände gegen Bc-
darfsdeckungsscheine gekauft werden. Die Ein
stellung neuer Arbeiter in der hier in Betracht
kommenden Industrie soll gefördert werden.
9. Ausnahmefälle.
Ausnahmeanträge sind bei der Gemein
debehörde anzubringen. Diese Anträge
werden auf dem Dienstwege über das Finanz
amt an den Reichsminister der Finanzen wei
tergeleitet. Eine unmittelbare Antragstellung
an den Reichsminister ist unzulässig. Hierdurch
wird nur das Verfahren erschwert und ver
zögert, da die Anträge noch den Gemeindebe
hörden und dem Finanzamt zur Stellung
nahme zugeleitet werden.
10. Neubewilligung von Kinderbeihilfen.
Die Gewährung der Kinderbeihilfe für ein
später g e b o r e n es Kind ist nicht davon
abhängig, daß die bisher begünstigten Kinder
in dem Augenblick, in dem der erneute Antrag
gestellt wird — Eingang dieses Antrages bei
der Gemeindebehörde —, noch nicht das 16.
Lebensjahr vollendet haben und noch zum el
terlichen Haushalt gehören.
Eine Kinderbeihilfe für ein später geborenes
Kind kann auch dann gegeben werden, wenn
eines der früher berücksichtigten Kinder in
zwischen verstorben ist.
11. Nachbewilligung von Kinderbeihilfen.
In den Fällen, in denen ein geringerer Be
trag als 100 JUl für ein Kind gewährt worden
iftz kann der Unterfchieüsbetrag zwi
schen dem bereits gewährten Bcihilfebetrag
und 100 JUl nachbewilligt werden. Die Nach
bewilligung ist indes erst zulässig, wenn der
Reichsminister der Finanzen bekanntgegeben
hat, daß Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Bei Nachbewilligung müssen die Voraus
setzungen für die Gewähr von Kinderbeihilfen
gegeben sein.
Die Beachtung der vorstehend gegebenen Er
läuterungen wird zur beschleunigten Durch
führung der Beihilfeautrüge beitragen. Im
Hinblick auf die Not der kinderreichsten und be
dürftigsten Familien muß m ö g l i ch st rasch
über die Antrüge entschieden werden. Auf den
Ausschluß jeder vermeidbaren Verzögerung ist
daher unbedingt Bedacht zu nehmen.
4. Familien mit 4 und 5 Kindern
vordringlich.
Diese Fülle sind als vordringlich nur dann
anzusehen, wenn ganz außergewöhnliche Ver
hältnisse in der Familie eine beschleunigte
Hilfe unbedingt geboten erscheinen lassen jz. B.
Krankheit des Ernährers, Todes-, Unglücks-
sälle in der Familie, Witwe mit Kindern).
Verneinendenfalls erhält der Antragsteller
einen Zwischenbescheid von der Gemein
debehörde, daß die weitere Bearbeitung seines
Antrages solange ausgesetzt wird, bis Mittel
für die Gewährung von Kinderbeihilfen auch
an Familien mit 4 oder 5 zum elterlichen
Haushalt gehörenden Kindern zur Verfügung
stehen. Der Antragsteller erhält weiteren Be
scheid, sofern über seinen Antrag endgültig
entschieden worden ist. Rückfragen bei dem Fi
nanzamt darüber, wann auf den Eingang die
ser Entscheidung zu rechnen ist, bedeuten da
her nur eine unnötige Belastung des Amtes.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung
hatte sich am Donnerstag ein Rendsburger zu
verantworten. Er kam am 3. Februar d. I. mit
seinem Personenauto vor der geschlossenen
Schranke der Kanal-Straßendrehbrücke an, um
heimwärts zu fahren. Als die Brücke wieder
geschlossen war, ergoß sich, wie üblich, ein star
ker Verkehr darüber. Zusammen mit anderen
Autos und Radfahrern fuhr der Rendsburger
weiter. Vor ihm fuhr in gleicher Richtung eine
Radfahrerin langsam über die Brücke. Beim
Ueberholen auf der Brücke durch das Auto des
Angeklagten wurde die Radfahrerin angefah
ren und dabei am Fuß und Bein leicht verletzt.
Die Folge war für den Angeklagten ein Straf
befehl über 60 JUl, Hilfsweise 6 Tage Gefäng
nis wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hier
gegen erhob er Einspruch und beantragte ge
richtliche Entscheidung, da er sich schuldlos füh
le. Er glaubte, die Radfahrerin habe auf der
Brücke angehalten, als sie eine vorübergehende
Bekannte begrüßte. Zeugenaussagen ergaben
jedoch, daß die Radfahrerin nicht gehalten hat,
sondern in langsamer Fahrt weitergefahren ist.
Der Angeklagte hat nach Ansicht des Gerichts
fahrlässig gehandelt. An den Eingängen zur
Brücke befindet sich ein großes Schild, auf dem
das Verbot des Ueberholens auf der Brücke zu
lesen steht. Dem Antrage des Amtsamvalts
gemäß lautete das Urteil in Höhe des Straf
befehls auf 60 JUl Geldstrafe, hilfsweise 6
Tage Gefängnis, wegen fahrlässiger Körper
verletzung. Dazu kommen jetzt noch'die Kosten
der Hauptverhandlung.
sollen zwei weitere von der Verteidigung ge
nannte Zeugen vernommen und auch eine Be
sichtigung der Unfallstelle vorgenommen wer
den.
Noch ein Verkchrsunfall.
Ebenfalls wegen fahrlässiger Körperver
letzung war ein zweiter Rendsburger ange
klagt. Er fuhr am 12. Februar d. I. mit einem
Fuhrwerk in der Schleswiger Straße in Rich
tung Schleswig und wollte hinter dem „Grü
nen Kranz" links einbiegen. Im gleichen Au
genblick kam ein Motorradfahrer mit einem
Beifahrer aus Richtung Fockbek dem Fuhrwerk
entgegen und fuhr gegen den Kantstein beim
„Grünen Kranz". Das Motorrad wurde be
schädigt, der Fahrer leicht verletzt. Angeblich
ist der Unfall durch das Verhalten des Fuhr
manns verursacht, indem dieser auf der linken
Seite der Fahrbahn gefahren sei und kein Zei
chen gegeben habe, als er links einbiegen woll
te. Der Angeklagte bestreitet das. Da auch die
Zeugenaussagen nicht einheitlich sind, wurde
die Sache auf nächsten Donnerstag vertagt. Es
Vergehe» gegen das Gesetz zum Schutze
des Einzelhandels.
Ein Händler hatte Anfang d. I. die Erkauv-
nis erhalten, auf seinem Grundstück eine Ber-
kaufsstelle für Kolonialwaren und Obst einzu
richten. Der Verkauf anderer Waren war ihm
untersagt. Er hat jedoch in dem Verkaufsraum
Kohl ausgelegt und feilgehalten. Dadurch ver
stieß er gegen das Gesetz zum Schutze des Ein
zelhandels. Das Urteil lautet auf 30 JUl
Geldstrafe.
6 Wochen Haft wegen Landstreichens.
Seit dem 9. Mürz ö. I. saß der 31jährige I.
H. in Untersuchungshaft. Wegen Lanöstrei-
chens ist er angeklagt und dreimal wegen Bet-
telnS in den letzten Jahren vorbestraft. An
dem genannten Tage wurde er von einem
Gendarmeriebeamten in Büdelsdorf aufge
griffen, als er in Richtung Eckernförde weiter
ziehen wollte. Der Beamte hat den H. festge
nommen. weil dieser im Verdacht stand, ein
von auswärts gesuchter Einbrecher zu sein. Da
er mittel-, zweck- und erwerbslos umherge
zogen war, wurde er wegen Landstreichens an
geklagt. D,e Vernehmung ergab, daß er das
Elektrikerhandwerk gelernt und darin zuletzt
im Juli 1935 in Neustadt in der Rheinpfalz
gearbeitet, die Arbeit jedoch angeblich wegen
Arbeitszeitverkürzung niedergelegt hat. Er ist
dann umhergewandert, um Arbeit zu suchen,
und hat vorübergehend auf dem Lande bei der
Ernte geholfen sowie sonstige Arbeiten verrich
tet. Sein Wunsch war, nach Amerika auszu
wandern und dort Arbeit zu suchen. Er konnte
aber keinen Paß bekommen. Drüben wird er
kaum Aussicht auf Arbeit haben, da dort große
Arbeitslosigkeit herrscht. In Deutschland sollte
es bei gutem Willen des Angeklagten eigent
lich möglich sein, in seinem Beruf wieder Ar
beit zu bekommen, vorausgesetzt, daß er etwas
leistet. Während der Amtsanwalt 3 Wochen
Haft und Unterbringung in ein Arbeitshaus
beantragte, um den Angeklagten au ein geord
netes Leben zu gewöhnen, verurteilte das Ge
richt ihn zu 6 Wochen Haft unter Anrechnung
der Untersuchungshaft. Von der Unterbrin
gung in ein Arbeitshaus wurde noch einmal
abgesehen.
SŞ.-Oberahschmtt Nordwest
Auf Grund einer allgemeinen Umordnung
der Schutzstaffel hat der bisherige SS.-Ober-
abschuitt Nord in Hamburg die Bezeichnung
„SS.-Oberabschnitt Nordwest" erhalten.
Dem SS.-Oberabschuitt Nordwest gehören
an: die Hansestädte Hamburg, Bremen und
Lübeck, die Provinz Schleswig-Holstein, der
nördliche Teil der Provinz Hannover und das
Land Oldenburg.
Die Führung des SS.-Oberabschnittes Nord
west behält der bisherige Führer des Ober-
abschnittes Nord, SS.-Gruppenführer Lorenz,
bei. Die Anschrift lautet nach wie vor: Ham
burg 13, Harvestehuder Weg 8 a.
Zirkus mn heute
Zmn bevorstehenden Gastspiel des Zirkus
Sarrasani in Kiel.
Zirkus! — Ein Wort — ein Begriff! Was
sich dahinter verbirgt, ist ein Ding für sich. Da
liegt eine Welt im Kleinen, ein Staat im
Staate, ein abgeschlossenes Reich, in das der
Außenseiter nur selten einen Blick werfen
kann. Und wenn, dann sieht er noch immer
nicht all das, was eigentlich den Zirkus zum
Zirkus macht.
Romantik, Zauber der Manege, alte, immer
wieder gehörte Worte, bei denen das Herz hö
her schlägt und Bilder vor das geistige Auge
treten, die in ferne Länder führen, zu fremden
Menschen und Tieren.
Der Zirkus von gestern ist abgetan, der
Zirkus von heute wurde zum Wirtschaftsfak
tor. Früher reiste man in der grünen Marin
gotte von Ort zu Ort, in langsamer Fahrt un
ermüdlich über die endlosen Landstraßen, er
lebte die kleinen Freuden und großen Leiden
in anderer Form, war glücklich dabei und
nannte sich stolz Zirkus.
Die Zeit ist dahingegangen, sie hat den al
ten, lieben Zirkus gewandelt und zu einem
Gebilde gemacht, das seinem Vorbild nicht
mehr ähnlich sieht. Aber eines ist geblieben
und wird bleiben, solange noch ein Zirkus
durch die Welt zieht. Die Romantik, der bunte,
seltsame Schimmer, der von dieser kleinen
Welt ausgeht, der Zauber der Manege, der
sich aus Scheinwerferlicht, flitternden Kostü
men, Brüllen der Tiere und dem Geruch der
Ställe zusammensetzt. Und über all dem liegt
das unbestimmte Etwas, das man nicht be
schreiben kann, das aber den Zirkus bildet.
Organisation ist in unserer heutigen Zeit
alles und gerade hier beim Zirkus ist es das
Um und Auf. Der moderne Großzirkus könnte
nicht bestehen, würde seine andere Seite, nicht
so gestaltet sein, daß sic allen und jeden An
forderungen zu jeder Minute, in jedem Au
genblick entspricht.
So wurde der Zirkus von heute. Und wenn
auch in den Bürowagen lebhaftes, geschäftiges
Treiben herrscht, wenn tausend und abertau
send große und kleine Dinge alltäglich erledigt
werden müssen, so tat es dem Zirkus doch kei
nen Abbruch.
Er ist der alte geblieben, hat nur sein Kleid
gewechselt und zeigt sich immer wieder im glei
chen Lichte.
Er blieb Zirkus, wie er es war und wie er
es imer wieder sein ivird. Er blieb das Reich
mit seinen vielen Wundern, Seltsamkeiten
und Eigenheiten, die man nicht in trockenen
Worten beschreiben kann, die man nur fühlen
kann.
levels ÎUmLs&ucģ.
Seltene Gäste.
Vreiholz, 16. April. Einen seltenen Fall
mußte vor kurzer Zeit eine Schifferfamilie aus
Vreiholz erleben. Während die genannte Fa
milie zur See abwesend war und ihre Woh
nung allein ließ, suchten sich vier Stare durch
den Schornstein und den Ofen Eingang in die
verlassene Wohnung. Hier haben die vier Ein
dringlinge denn nun recht deutliche Spuren
hinterlassen. Die Gardinen waren voller
schwarzer Fußspuren, durch die von Ruß ge
färbten Füßchen verursacht. Ter Stubentisch
diente als Toilette. Die Bettdecken, welche ur
sprünglich weiß waren, wurden in schwarze
verwandelt und so war denn die ganze Woh
nung besudelt. Nun dauert eine Seereise zu
weilen recht lange, denn als die sonst fast über
mäßig saubere Hausfrau ihr Heim betrat, fand
sie ihre sonst so schöne Wohnung zu ihrem
größten Entsetzen übel zugerichtet vor. Bei
näherer Untersuchung entdeckte sie zwei tote
Stare in der Schlafstube unter den Betten und
die beiden andern auch tot in der Sube auf dem
Fußboden. Die vier schwarzen Gesellen haben
ihr Eindringen teuer bezahlt.
* * *
R. Nortorf, 16. April. Das diesjährige große
Reit- und Fahrturnier, veranstaltet vom SA.-
Neitersturm 7/16 Nortorf findet am Sonntag,
dem 17. Mai, in noch größerem Umfang als
bisher statt. — „Die andere Seite." Am kom
menden Sonnabend führt die Spielgruppe des
Hilfswerklagers Lockstedter Lager das Drama
in drei Akten „Die andere Seite" auf.
Beim Ningreiterfest in Alt-Duvenstedt, das
am 2. Ostertage stattfand, und an dem über 30
Reiter teilnahmen, wurde der Schmied Hans
Saß Sieger. Beim Ringfahren wurde Erna
Jöns Königin, (jj.)
Das Fest der goldenen Hochzeit feiern am
21. April der frühere Bauer und jetzige Alten
teiler Heinrich Röschmann und Frau, geb.
Sauerberg, in Gr.-Vollstedt. Beide Jubilare
sind noch recht rüstig und bet guter Gesund
heit. jR.)
Mutter Kließ ist trotz ihrer 85 Jahre immer
noch gesund und bei gutem Humor. (R.)
Bestandene Prüfung. Rudolph Rohwer,
Sohn des Klempnermeisters Herrn. Rohwer in
Nortorf, Lehrmeister Joh. Popp-Neumünster,
bestand seine Gesellenprüfung als Bäcker im
Praktischen und Theoretischen mit „Sehr gut".
Er erhielt aus der Gebäckschau bei der Aus
schreibung der Lehrlinge den ersten Preis und
die Prämie der Innung. Wegen seines guten
Betragens und seiner vorzüglichen Leistungen
in der Berufsschule erhielt R. eine Prämie,
ebenfalls erhielt er eine Auszeichnung im
Gauentscheid des Reichsberufswettkampfes.
(R.)
Uceis SMeswify
Konzert des Magdeburger Domchors
in Schleswig.
cs. Schleswig, 17. April. Der bekannte
Magdeburger Domchor, der sich zur Zeit auf
einer Reise nach der dänischen Hauptstadt be
findet, veranstaltete am gestrigen Donnerstag
abend im Schleswiger Dom auf Einladung der
NS.-Kulturgemeinde ein Konzert. Unter der
stabsicheren Leitung von Kirchenmusikdirektor
Bernhard Herking brachte der Chor u. a.
Magdeburger Kirchenmusik, das „Deutsche
Magnificat" von Heinrich Schütz und die
Motette „Jesu, meine Freude" von Johann
Sebastian Bach zu Gehör. Zwischendurch
spielte der blinde Organist der Sankt Johan
niskirche in Magdeburg, Martin Günther
Förstemann, mehrere Orgelwerke von Pachel
bel und Johann Sebastian Bach. Die einzel
nen Darbietungen hinterließen bei den ver
sammelten Zuhörern einen tiefen, nachhalti
gen Eindruck.
gv. Langstedt, 17. April. Die ordentliche
Generalversammlung der Spar- und Dar
lehnskasse zu Langstedt fand in dem Gasthof
von Thomas Klausen statt. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats, Johannes Nissen, eröffnete
die gut besuchte Versammlung. Dem Geschäfts
bericht ist folgendes zu entnehmen. Im Ge
schäftsjahr wurden umgesetzt 1230 406 JUl, im
Vorjahr 1348 421 JUL, Die Spareinlagen sind
gegen das Vorjahr um etwa 4000 JUl gestie
gen. Es wurden 14 neue Sparbücher aus
gegeben. Die Schulsparkasse zeigt einen Be
stand von 855 JUl. Der Reingewinn von
374,86 JUl wurde der gesetzlichen Rücklage zu
geschrieben. Die Kasse zählt 82 Mitglieder.
Die satzungsgemäß ausscheidenden Aufsichts
rats- und Vorstandsmitglieder Karsten, Tord-
sen und Peter Rosacker wurden einstimmig
wiedergewählt. Sodann hielt Meves vom
Landesgenossenschaftsverband Schleswig einen
Vortrag über das Abholcsparverfahren. Es
wurde beschlossen, das Abholesparverfahren
einzuführen. Als Abholer wurde das Mitglied
Klaus Petersen bestimmt. Ferner wurden
noch Kreditangelegenheiten besprochen.
gv. Langstedt, 17. April. Die Amtsgeschäste
wieder übernommen. Der Amtsvorsteher
Hans Hansen, Christinenthal, der infolge
seiner Krankheit sein Amt nicht ausüben
konnte und durch seinen Stellvertreter Johs.
Schmidt, Bollingstedt, vertreten wurde, hat
heute die Geschäfte wieder übernommen.
Vierzigjähriges Berufsjubiläum. Der Leiter
des Schleswiger Postamtes, Postamtmann
Henry Käselau, kann am heutigen Freitag auf
eine vierzigjährige Tätigkeit bei der Deutschen
Reichspost zurückblicken, jes.)
Hochbetagte Einwohnerin. Die Witwe Chri
stine Petersen, Schleswig, Kleinberg 2, feiert
am kommenden Sonntag ihren 92. Geburtstag.
Die Jubilarin, die zu den ältesten Ein
wohnerinnen der Schleistadt gehört, ist noch
verhältnismäßig rüstig. ļcê.l
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