Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

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für diese Verbindlichkeiten sind der Gemein 
debehörde vorzulegen.) 
Es dürfen grundsätzlich Kinderbeihilfen nur 
an wirtschaftlich schwache Familien 
gegeben werden. Der zum Unterhalt der Kin 
der Verpflichtete darf nach seinen gegenwär 
tigen Einkommens- und Vermögensverhült- 
. Nissen nicht in der Lage sein, die Gegenstände, 
die zur angemessenen Einrichtung des Haus 
halts erforderlich sind, aus eigenen Mitteln zu 
beschaffen. Es wird davon ausgegangen, daß 
jeder Elternteil, jedes Kind sein eigenes Bett 
hat, daß die erforderlichen Schränke, Tische, 
Stühle, Küchengerät und Geschirr, Leib- und 
Bettwäsche, auch wärmere Unterkleidung, vor 
handen sind. 
5. Vorlage des Antrags an das Finanzamt 
seitens der Gemeindebehörden. 
Nur die vordringlichen Fälle — siehe vor 
stehend unter Ziffer 4 — sind von der Ge 
meindebehörde an das Finanzamt weiterzu 
leiten. 
Sofern der Antragsteller das Zeugnis des 
Gesundheitsamtes in seinen Händen hat, muß 
er dieses der Gemeindebehörde übergeben, da 
mit sein Antrag weiter behandelt werden kaun. 
Die Personenstandsurkunden bzw. die Fa 
milienstammbücher werden bei dem Finanz 
amt nicht benötigt, sofern die Gemeindebehörde 
die arische A b st a m m u n g festgestellt hat. 
Es bleibt dem Antragsteller daher überlassen, 
vorgedachte Urkunden von der Gemeindebe 
hörde vor der Weitergabe ihres Antrages zu 
rückzuerbitten. 
0. Höhe der Beihilfen. 
Die Beihilfe betrügt für jedes zu berücksich 
tigende Kind mindestens 50 JUl; höhere wer 
den auf einen durch 10 teilbaren Betrag be 
messen (also 60, 70 JUl, nicht 65, 75 JUl). 
Für jedes Kind derselben Familie wird der 
gleiche Beihilfebetrag gewährt. 
Das Finanzamt ist an den Vorschlag der 
Gemeindebehörde in keiner Weise gebunden. 
Einen Antrag, der von der Gemeindebehörde 
befürwortet worden ist, kann das Finanzamt 
ablehnen. Es kann auch höhere oder niedrigere 
Beihilfen bewilligen, als die Gemeindebehörde 
vorgeschlagen hat. 
7. Ausgabe der Vedarfsdecknngsfcherne. 
Das Finanzamt muß noch bei seiner Auf 
sichtsbehörde — Landesfinanzamt Nordmark in 
Kiel — feststellen, ob Mittel für die Gewäh 
rung der Kinderbeihilfen vorhanden sind. So 
fern die Eingabe von Bedarfsdecknngsscheinen 
zulässig ist, erteilt das Finanzamt dem Antrag 
steller einen schriftlichen Bescheid über die Höhe 
der bewilligten Beihilfen. Tie Anträge airs 
Gewährung von Kinderbeihilfen werden 
grundsätzlich als Eilsachen behandelt. Es 
erübrigen sich daher Rückfragen bei dem Fi 
nanzamt über den Zeitpunkt der Durchführung 
des Antrages. 
8. Verwendung der Bedarfsdeckungsscheine. 
Es dürfen nur neue Gegenstände gegen Bc- 
darfsdeckungsscheine gekauft werden. Die Ein 
stellung neuer Arbeiter in der hier in Betracht 
kommenden Industrie soll gefördert werden. 
9. Ausnahmefälle. 
Ausnahmeanträge sind bei der Gemein 
debehörde anzubringen. Diese Anträge 
werden auf dem Dienstwege über das Finanz 
amt an den Reichsminister der Finanzen wei 
tergeleitet. Eine unmittelbare Antragstellung 
an den Reichsminister ist unzulässig. Hierdurch 
wird nur das Verfahren erschwert und ver 
zögert, da die Anträge noch den Gemeindebe 
hörden und dem Finanzamt zur Stellung 
nahme zugeleitet werden. 
10. Neubewilligung von Kinderbeihilfen. 
Die Gewährung der Kinderbeihilfe für ein 
später g e b o r e n es Kind ist nicht davon 
abhängig, daß die bisher begünstigten Kinder 
in dem Augenblick, in dem der erneute Antrag 
gestellt wird — Eingang dieses Antrages bei 
der Gemeindebehörde —, noch nicht das 16. 
Lebensjahr vollendet haben und noch zum el 
terlichen Haushalt gehören. 
Eine Kinderbeihilfe für ein später geborenes 
Kind kann auch dann gegeben werden, wenn 
eines der früher berücksichtigten Kinder in 
zwischen verstorben ist. 
11. Nachbewilligung von Kinderbeihilfen. 
In den Fällen, in denen ein geringerer Be 
trag als 100 JUl für ein Kind gewährt worden 
iftz kann der Unterfchieüsbetrag zwi 
schen dem bereits gewährten Bcihilfebetrag 
und 100 JUl nachbewilligt werden. Die Nach 
bewilligung ist indes erst zulässig, wenn der 
Reichsminister der Finanzen bekanntgegeben 
hat, daß Mittel dafür zur Verfügung stehen. 
Bei Nachbewilligung müssen die Voraus 
setzungen für die Gewähr von Kinderbeihilfen 
gegeben sein. 
Die Beachtung der vorstehend gegebenen Er 
läuterungen wird zur beschleunigten Durch 
führung der Beihilfeautrüge beitragen. Im 
Hinblick auf die Not der kinderreichsten und be 
dürftigsten Familien muß m ö g l i ch st rasch 
über die Antrüge entschieden werden. Auf den 
Ausschluß jeder vermeidbaren Verzögerung ist 
daher unbedingt Bedacht zu nehmen. 
4. Familien mit 4 und 5 Kindern 
vordringlich. 
Diese Fülle sind als vordringlich nur dann 
anzusehen, wenn ganz außergewöhnliche Ver 
hältnisse in der Familie eine beschleunigte 
Hilfe unbedingt geboten erscheinen lassen jz. B. 
Krankheit des Ernährers, Todes-, Unglücks- 
sälle in der Familie, Witwe mit Kindern). 
Verneinendenfalls erhält der Antragsteller 
einen Zwischenbescheid von der Gemein 
debehörde, daß die weitere Bearbeitung seines 
Antrages solange ausgesetzt wird, bis Mittel 
für die Gewährung von Kinderbeihilfen auch 
an Familien mit 4 oder 5 zum elterlichen 
Haushalt gehörenden Kindern zur Verfügung 
stehen. Der Antragsteller erhält weiteren Be 
scheid, sofern über seinen Antrag endgültig 
entschieden worden ist. Rückfragen bei dem Fi 
nanzamt darüber, wann auf den Eingang die 
ser Entscheidung zu rechnen ist, bedeuten da 
her nur eine unnötige Belastung des Amtes. 
Wegen fahrlässiger Körperverletzung 
hatte sich am Donnerstag ein Rendsburger zu 
verantworten. Er kam am 3. Februar d. I. mit 
seinem Personenauto vor der geschlossenen 
Schranke der Kanal-Straßendrehbrücke an, um 
heimwärts zu fahren. Als die Brücke wieder 
geschlossen war, ergoß sich, wie üblich, ein star 
ker Verkehr darüber. Zusammen mit anderen 
Autos und Radfahrern fuhr der Rendsburger 
weiter. Vor ihm fuhr in gleicher Richtung eine 
Radfahrerin langsam über die Brücke. Beim 
Ueberholen auf der Brücke durch das Auto des 
Angeklagten wurde die Radfahrerin angefah 
ren und dabei am Fuß und Bein leicht verletzt. 
Die Folge war für den Angeklagten ein Straf 
befehl über 60 JUl, Hilfsweise 6 Tage Gefäng 
nis wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hier 
gegen erhob er Einspruch und beantragte ge 
richtliche Entscheidung, da er sich schuldlos füh 
le. Er glaubte, die Radfahrerin habe auf der 
Brücke angehalten, als sie eine vorübergehende 
Bekannte begrüßte. Zeugenaussagen ergaben 
jedoch, daß die Radfahrerin nicht gehalten hat, 
sondern in langsamer Fahrt weitergefahren ist. 
Der Angeklagte hat nach Ansicht des Gerichts 
fahrlässig gehandelt. An den Eingängen zur 
Brücke befindet sich ein großes Schild, auf dem 
das Verbot des Ueberholens auf der Brücke zu 
lesen steht. Dem Antrage des Amtsamvalts 
gemäß lautete das Urteil in Höhe des Straf 
befehls auf 60 JUl Geldstrafe, hilfsweise 6 
Tage Gefängnis, wegen fahrlässiger Körper 
verletzung. Dazu kommen jetzt noch'die Kosten 
der Hauptverhandlung. 
sollen zwei weitere von der Verteidigung ge 
nannte Zeugen vernommen und auch eine Be 
sichtigung der Unfallstelle vorgenommen wer 
den. 
Noch ein Verkchrsunfall. 
Ebenfalls wegen fahrlässiger Körperver 
letzung war ein zweiter Rendsburger ange 
klagt. Er fuhr am 12. Februar d. I. mit einem 
Fuhrwerk in der Schleswiger Straße in Rich 
tung Schleswig und wollte hinter dem „Grü 
nen Kranz" links einbiegen. Im gleichen Au 
genblick kam ein Motorradfahrer mit einem 
Beifahrer aus Richtung Fockbek dem Fuhrwerk 
entgegen und fuhr gegen den Kantstein beim 
„Grünen Kranz". Das Motorrad wurde be 
schädigt, der Fahrer leicht verletzt. Angeblich 
ist der Unfall durch das Verhalten des Fuhr 
manns verursacht, indem dieser auf der linken 
Seite der Fahrbahn gefahren sei und kein Zei 
chen gegeben habe, als er links einbiegen woll 
te. Der Angeklagte bestreitet das. Da auch die 
Zeugenaussagen nicht einheitlich sind, wurde 
die Sache auf nächsten Donnerstag vertagt. Es 
Vergehe» gegen das Gesetz zum Schutze 
des Einzelhandels. 
Ein Händler hatte Anfang d. I. die Erkauv- 
nis erhalten, auf seinem Grundstück eine Ber- 
kaufsstelle für Kolonialwaren und Obst einzu 
richten. Der Verkauf anderer Waren war ihm 
untersagt. Er hat jedoch in dem Verkaufsraum 
Kohl ausgelegt und feilgehalten. Dadurch ver 
stieß er gegen das Gesetz zum Schutze des Ein 
zelhandels. Das Urteil lautet auf 30 JUl 
Geldstrafe. 
6 Wochen Haft wegen Landstreichens. 
Seit dem 9. Mürz ö. I. saß der 31jährige I. 
H. in Untersuchungshaft. Wegen Lanöstrei- 
chens ist er angeklagt und dreimal wegen Bet- 
telnS in den letzten Jahren vorbestraft. An 
dem genannten Tage wurde er von einem 
Gendarmeriebeamten in Büdelsdorf aufge 
griffen, als er in Richtung Eckernförde weiter 
ziehen wollte. Der Beamte hat den H. festge 
nommen. weil dieser im Verdacht stand, ein 
von auswärts gesuchter Einbrecher zu sein. Da 
er mittel-, zweck- und erwerbslos umherge 
zogen war, wurde er wegen Landstreichens an 
geklagt. D,e Vernehmung ergab, daß er das 
Elektrikerhandwerk gelernt und darin zuletzt 
im Juli 1935 in Neustadt in der Rheinpfalz 
gearbeitet, die Arbeit jedoch angeblich wegen 
Arbeitszeitverkürzung niedergelegt hat. Er ist 
dann umhergewandert, um Arbeit zu suchen, 
und hat vorübergehend auf dem Lande bei der 
Ernte geholfen sowie sonstige Arbeiten verrich 
tet. Sein Wunsch war, nach Amerika auszu 
wandern und dort Arbeit zu suchen. Er konnte 
aber keinen Paß bekommen. Drüben wird er 
kaum Aussicht auf Arbeit haben, da dort große 
Arbeitslosigkeit herrscht. In Deutschland sollte 
es bei gutem Willen des Angeklagten eigent 
lich möglich sein, in seinem Beruf wieder Ar 
beit zu bekommen, vorausgesetzt, daß er etwas 
leistet. Während der Amtsanwalt 3 Wochen 
Haft und Unterbringung in ein Arbeitshaus 
beantragte, um den Angeklagten au ein geord 
netes Leben zu gewöhnen, verurteilte das Ge 
richt ihn zu 6 Wochen Haft unter Anrechnung 
der Untersuchungshaft. Von der Unterbrin 
gung in ein Arbeitshaus wurde noch einmal 
abgesehen. 
SŞ.-Oberahschmtt Nordwest 
Auf Grund einer allgemeinen Umordnung 
der Schutzstaffel hat der bisherige SS.-Ober- 
abschuitt Nord in Hamburg die Bezeichnung 
„SS.-Oberabschnitt Nordwest" erhalten. 
Dem SS.-Oberabschuitt Nordwest gehören 
an: die Hansestädte Hamburg, Bremen und 
Lübeck, die Provinz Schleswig-Holstein, der 
nördliche Teil der Provinz Hannover und das 
Land Oldenburg. 
Die Führung des SS.-Oberabschnittes Nord 
west behält der bisherige Führer des Ober- 
abschnittes Nord, SS.-Gruppenführer Lorenz, 
bei. Die Anschrift lautet nach wie vor: Ham 
burg 13, Harvestehuder Weg 8 a. 
Zirkus mn heute 
Zmn bevorstehenden Gastspiel des Zirkus 
Sarrasani in Kiel. 
Zirkus! — Ein Wort — ein Begriff! Was 
sich dahinter verbirgt, ist ein Ding für sich. Da 
liegt eine Welt im Kleinen, ein Staat im 
Staate, ein abgeschlossenes Reich, in das der 
Außenseiter nur selten einen Blick werfen 
kann. Und wenn, dann sieht er noch immer 
nicht all das, was eigentlich den Zirkus zum 
Zirkus macht. 
Romantik, Zauber der Manege, alte, immer 
wieder gehörte Worte, bei denen das Herz hö 
her schlägt und Bilder vor das geistige Auge 
treten, die in ferne Länder führen, zu fremden 
Menschen und Tieren. 
Der Zirkus von gestern ist abgetan, der 
Zirkus von heute wurde zum Wirtschaftsfak 
tor. Früher reiste man in der grünen Marin 
gotte von Ort zu Ort, in langsamer Fahrt un 
ermüdlich über die endlosen Landstraßen, er 
lebte die kleinen Freuden und großen Leiden 
in anderer Form, war glücklich dabei und 
nannte sich stolz Zirkus. 
Die Zeit ist dahingegangen, sie hat den al 
ten, lieben Zirkus gewandelt und zu einem 
Gebilde gemacht, das seinem Vorbild nicht 
mehr ähnlich sieht. Aber eines ist geblieben 
und wird bleiben, solange noch ein Zirkus 
durch die Welt zieht. Die Romantik, der bunte, 
seltsame Schimmer, der von dieser kleinen 
Welt ausgeht, der Zauber der Manege, der 
sich aus Scheinwerferlicht, flitternden Kostü 
men, Brüllen der Tiere und dem Geruch der 
Ställe zusammensetzt. Und über all dem liegt 
das unbestimmte Etwas, das man nicht be 
schreiben kann, das aber den Zirkus bildet. 
Organisation ist in unserer heutigen Zeit 
alles und gerade hier beim Zirkus ist es das 
Um und Auf. Der moderne Großzirkus könnte 
nicht bestehen, würde seine andere Seite, nicht 
so gestaltet sein, daß sic allen und jeden An 
forderungen zu jeder Minute, in jedem Au 
genblick entspricht. 
So wurde der Zirkus von heute. Und wenn 
auch in den Bürowagen lebhaftes, geschäftiges 
Treiben herrscht, wenn tausend und abertau 
send große und kleine Dinge alltäglich erledigt 
werden müssen, so tat es dem Zirkus doch kei 
nen Abbruch. 
Er ist der alte geblieben, hat nur sein Kleid 
gewechselt und zeigt sich immer wieder im glei 
chen Lichte. 
Er blieb Zirkus, wie er es war und wie er 
es imer wieder sein ivird. Er blieb das Reich 
mit seinen vielen Wundern, Seltsamkeiten 
und Eigenheiten, die man nicht in trockenen 
Worten beschreiben kann, die man nur fühlen 
kann. 
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Seltene Gäste. 
Vreiholz, 16. April. Einen seltenen Fall 
mußte vor kurzer Zeit eine Schifferfamilie aus 
Vreiholz erleben. Während die genannte Fa 
milie zur See abwesend war und ihre Woh 
nung allein ließ, suchten sich vier Stare durch 
den Schornstein und den Ofen Eingang in die 
verlassene Wohnung. Hier haben die vier Ein 
dringlinge denn nun recht deutliche Spuren 
hinterlassen. Die Gardinen waren voller 
schwarzer Fußspuren, durch die von Ruß ge 
färbten Füßchen verursacht. Ter Stubentisch 
diente als Toilette. Die Bettdecken, welche ur 
sprünglich weiß waren, wurden in schwarze 
verwandelt und so war denn die ganze Woh 
nung besudelt. Nun dauert eine Seereise zu 
weilen recht lange, denn als die sonst fast über 
mäßig saubere Hausfrau ihr Heim betrat, fand 
sie ihre sonst so schöne Wohnung zu ihrem 
größten Entsetzen übel zugerichtet vor. Bei 
näherer Untersuchung entdeckte sie zwei tote 
Stare in der Schlafstube unter den Betten und 
die beiden andern auch tot in der Sube auf dem 
Fußboden. Die vier schwarzen Gesellen haben 
ihr Eindringen teuer bezahlt. 
* * * 
R. Nortorf, 16. April. Das diesjährige große 
Reit- und Fahrturnier, veranstaltet vom SA.- 
Neitersturm 7/16 Nortorf findet am Sonntag, 
dem 17. Mai, in noch größerem Umfang als 
bisher statt. — „Die andere Seite." Am kom 
menden Sonnabend führt die Spielgruppe des 
Hilfswerklagers Lockstedter Lager das Drama 
in drei Akten „Die andere Seite" auf. 
Beim Ningreiterfest in Alt-Duvenstedt, das 
am 2. Ostertage stattfand, und an dem über 30 
Reiter teilnahmen, wurde der Schmied Hans 
Saß Sieger. Beim Ringfahren wurde Erna 
Jöns Königin, (jj.) 
Das Fest der goldenen Hochzeit feiern am 
21. April der frühere Bauer und jetzige Alten 
teiler Heinrich Röschmann und Frau, geb. 
Sauerberg, in Gr.-Vollstedt. Beide Jubilare 
sind noch recht rüstig und bet guter Gesund 
heit. jR.) 
Mutter Kließ ist trotz ihrer 85 Jahre immer 
noch gesund und bei gutem Humor. (R.) 
Bestandene Prüfung. Rudolph Rohwer, 
Sohn des Klempnermeisters Herrn. Rohwer in 
Nortorf, Lehrmeister Joh. Popp-Neumünster, 
bestand seine Gesellenprüfung als Bäcker im 
Praktischen und Theoretischen mit „Sehr gut". 
Er erhielt aus der Gebäckschau bei der Aus 
schreibung der Lehrlinge den ersten Preis und 
die Prämie der Innung. Wegen seines guten 
Betragens und seiner vorzüglichen Leistungen 
in der Berufsschule erhielt R. eine Prämie, 
ebenfalls erhielt er eine Auszeichnung im 
Gauentscheid des Reichsberufswettkampfes. 
(R.) 
Uceis SMeswify 
Konzert des Magdeburger Domchors 
in Schleswig. 
cs. Schleswig, 17. April. Der bekannte 
Magdeburger Domchor, der sich zur Zeit auf 
einer Reise nach der dänischen Hauptstadt be 
findet, veranstaltete am gestrigen Donnerstag 
abend im Schleswiger Dom auf Einladung der 
NS.-Kulturgemeinde ein Konzert. Unter der 
stabsicheren Leitung von Kirchenmusikdirektor 
Bernhard Herking brachte der Chor u. a. 
Magdeburger Kirchenmusik, das „Deutsche 
Magnificat" von Heinrich Schütz und die 
Motette „Jesu, meine Freude" von Johann 
Sebastian Bach zu Gehör. Zwischendurch 
spielte der blinde Organist der Sankt Johan 
niskirche in Magdeburg, Martin Günther 
Förstemann, mehrere Orgelwerke von Pachel 
bel und Johann Sebastian Bach. Die einzel 
nen Darbietungen hinterließen bei den ver 
sammelten Zuhörern einen tiefen, nachhalti 
gen Eindruck. 
gv. Langstedt, 17. April. Die ordentliche 
Generalversammlung der Spar- und Dar 
lehnskasse zu Langstedt fand in dem Gasthof 
von Thomas Klausen statt. Der Vorsitzende 
des Aufsichtsrats, Johannes Nissen, eröffnete 
die gut besuchte Versammlung. Dem Geschäfts 
bericht ist folgendes zu entnehmen. Im Ge 
schäftsjahr wurden umgesetzt 1230 406 JUl, im 
Vorjahr 1348 421 JUL, Die Spareinlagen sind 
gegen das Vorjahr um etwa 4000 JUl gestie 
gen. Es wurden 14 neue Sparbücher aus 
gegeben. Die Schulsparkasse zeigt einen Be 
stand von 855 JUl. Der Reingewinn von 
374,86 JUl wurde der gesetzlichen Rücklage zu 
geschrieben. Die Kasse zählt 82 Mitglieder. 
Die satzungsgemäß ausscheidenden Aufsichts 
rats- und Vorstandsmitglieder Karsten, Tord- 
sen und Peter Rosacker wurden einstimmig 
wiedergewählt. Sodann hielt Meves vom 
Landesgenossenschaftsverband Schleswig einen 
Vortrag über das Abholcsparverfahren. Es 
wurde beschlossen, das Abholesparverfahren 
einzuführen. Als Abholer wurde das Mitglied 
Klaus Petersen bestimmt. Ferner wurden 
noch Kreditangelegenheiten besprochen. 
gv. Langstedt, 17. April. Die Amtsgeschäste 
wieder übernommen. Der Amtsvorsteher 
Hans Hansen, Christinenthal, der infolge 
seiner Krankheit sein Amt nicht ausüben 
konnte und durch seinen Stellvertreter Johs. 
Schmidt, Bollingstedt, vertreten wurde, hat 
heute die Geschäfte wieder übernommen. 
Vierzigjähriges Berufsjubiläum. Der Leiter 
des Schleswiger Postamtes, Postamtmann 
Henry Käselau, kann am heutigen Freitag auf 
eine vierzigjährige Tätigkeit bei der Deutschen 
Reichspost zurückblicken, jes.) 
Hochbetagte Einwohnerin. Die Witwe Chri 
stine Petersen, Schleswig, Kleinberg 2, feiert 
am kommenden Sonntag ihren 92. Geburtstag. 
Die Jubilarin, die zu den ältesten Ein 
wohnerinnen der Schleistadt gehört, ist noch 
verhältnismäßig rüstig. ļcê.l 
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