Neue Aufgaben durch die Um
schichtung im AutzeuhaudeL
Mit den Strukturwandlungen im deutschen Au
ßenhandel beschäftigte sich auf der GV der Dresdner
Bank Direktor Dr. Schippel. „Zur Charakterisie
rung des Umfangs dieser Umlagerungen im reinen
Warenverkehr sei nur darauf hingewiesen, daß zum
Beispiel die USA 1885 nur noch mit 25 vH gegen
75 vH 1933 an unserer Einfuhr von Baumwolle be
teiligt waren,' Brasilien, Argentinien, Aegypten,
Indien und andere Länder sind weitgehend an ihre
Stelle getreten. Neben der Umlagerung der Kupfer-
einfuhr von den Vereinigten Staaten auf den belgi
schen Kongo, Britisch-Südafrika und Chile, der Um
lagerung der Schmalzeinfuhr von den Vereinigten
Staaten auf Dänemark, der Reiseinfuhr von In
dien auf Italien verdienen besonders die Wandlun
gen unserer Wolleinfuhr hervorgehoben zu werden,
die wir 1933 aus 11, 1935 aus 25 verschiedenen Län
dern in zum Teil geringen Mengen bezogen. Unter
diesen zum Teil völlig neuen Lieferländern befin
den sich auch europäische Länder, die früher kaum
Rohstoffe nach Deutschland brachten, und deren Ein
schaltung in den Kreis unserer Bezugsquellen
hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, daß die
Verrechnungsverträge mit ihnen die Möglichkeit
bieten, Rohstoffe ohne Inanspruchnahme freier De
visen zu erwerben.
Es ist klar, daß diese Umlagerung den deutschen
Importeur vor neue Ausgaben stellt, da er zwangs
läufig auf alte Bezugsquellen knüpfen mußte und
verzichten, neue Beziehungen knüpfen mußte und
bei einer starken Vermehrung der.Bezugsländer,
einer Verminderung der bisherigen Bezüge oder
Neuabfchluß kleinerer Quantitäten ungünstigere
Preise und Erhöhung der Transportkosten nicht
immer zu vermeiden waren. Es spricht für die Be
weglichkeit und Anpassungsfähigkeit des deutschen
Kaufmanns, daß er den Erfordernissen, die die
neuen Handelsformen und -wege ihm abverlang
ten, gerecht wurde.
Fast größer noch sind die Schwierigkeiten, die der
deutsche Exporteur zu überwinden hat. Es ergab
sich die für Deutschland ungünstige Entwicklung, daß
die Preistendenzen für seine wichtigsten Ausfuhr
waren, für industrielle Fertigwaren, nach unten
gerichtet sind, während das Durchschnittspreisniveau
der wichtigsten Einfuhrgüter — Rohstoffe und Le
bensmittel — langsam, aber beständig steigt.
Es ist notwendig, sich diese Zusammenhänge
immer wieder zu vergegenwärtigen, um die von
dem deutschen Kaufmann und dem deutschen Ban
kier auf diesem Gebiete geleistete und zu leistende
Arbeit zu würdigen."
Dänische 63 - Millionen - Staatsan leihe
in Schmede»
Der dänische Reichstag hat dem Finanzminister
die Ermächtigung zur Aufnahme einer in- oder
ausländischen Staatsanleihe bis zum Betrage von
65 Mill. Kronen sowie zur Konvertierung von zwei
hochverzinslichen Dollaranleihen erteilt. Nunmehr
weiß „Berlingske Tidende" zu berichten, daß ange
sichts der augenblicklichen Lage des Geldmarktes in
Amerika bis aufweiteres von der Konvertierung
der beiden Tollaranleihen abgesehen, die Frage der
Aufnahme einer Staatsanleihe dagegen noch in
dieser Woche entschieden werden soll. Es heißt, daß
die neue Staatsanleihe in Schweden aufgenommen
werden wird, wo vor einem Fahr ein Fünftel
einer 20-Millionen-Anleihe der Stadt Kopenhagen
und später eine 2ll-Millionen-Anleihe des norwegi
schen Staates untergebracht worden sind. Nach einem
Hinweis daraus, daß die Aufnahme einer Anleihe
in England sich anscheinend als unmöglich erwiesen
habe, wird betont, daß die währungspolitische Lage
Schwedens sehr stark sei und in Schweden Geld-
überfluß herrsche. Das Blatt rechnet weiter damit.
Latz die Anleihe von einer schiveöischen Banken
gruppe übernommen werden dürfte. Die Laufzeit
der Anleihe würde 20—25 Jahre und ihr Zinssatz
4 vH betragen, während der Ausgabekurs kaum
95 vH übersteigen dürfte.
Die Kreise Pinneberg, Segeberg und
Storrnarn je ein Beobachtungsgebiet
Neue viehseuchenpolizeiliche Anordnung
des Regierungspräsidenten
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche
hat der Regierungspräsident in Schleswig iolgende
viehseuchenpolizeiliche Anordnung erlassen:
Die Kreise Pinneberg, Segeberg und Stormarn
werden zu je einem Beobachtungsgebiet erklärt. Die
Entfernung von Zucht- und Nutzvieh aus diesen
Beobachtungsgebieten ist nur unter den in der vieh
seuchenpolizeilichen Anordnung des Ministers für
Landwirtschaft vom 1. Mai 1912 ausgeführten Be
dingungen und mit der Maßgabe zulässig, daß der
Landrat des Bestimmungsortes zu der Ueberfüh-
rung nach dem Bestimmungsort seine Zustimmung
erklärt. In den Sperrgebieten der verseuchten Kreise
unterliegt sämtliches Klauenvieh bis zum Erlöschen
der Seuche der Absonderung im Stall. Eine Aus
nahme von dieser Bestimmung ist nur mit ausdrück
licher Genehmigung des Reichsministers des In
nern gestattet. Irgendwelche Zuwiderhandlungen
werden bestraft. Die Anordnung tritt am 23. 4. 1936
in Kraft.
Verbleib in der Landarbeit nicht
zwingend
Die vielfach festzustellende Auffassung, daß jeder,
der kürzere ober längere Zeit in der Landwirtschaft
tätig war, gezwungen sei, dauernd in der Land
arbeit zu verbleiben, ist falsch. Die Gesetzgebung
zur Bekämpfung der Landflucht ist — als ausge
sprochene Notmaßnahme — nur sehr vorsichtig und
in Einzelfällen angewandt worden. Sie kommt nur
für die Landarbeiter in Frage, die vor dem 17. 5.
1934 bzw. vor dem 1. 4. 1935 innerhalb dreier
Jahre wenigstens zwei Jahre in der Landwirt
schaft beschäftigt gewesen sind. Sie soll also ver
hindern, daß gerade diese als Facharbeiter anzuse
henden Volksgenossen die Landarbeit aufgeben und
dadurch das Gelingen der Erzeugungsschlacht ge
fährden. Die seit den genannten Zeitpunkten aus
der Schule entlassene Jugend oder sonstige Volks
genossen, die Landarbeit aufgenommen haben, fal
len nicht unter diese Bestimmungen: sie können also
auch heute Landarbeit aufnehmen, ohne befürchten
zu müssen, hierdurch in ihrem Weiterkommen oder
in der späteren anderweitigen Arbeitsaufnahme be
hindert zu werden.
Reichskrastwagentarif —
ein Uebergungs-Aebergangstarif
Aus Anlaß der ab 1. 4. 1936 in Kraft getretenen
Neuregelung SeS Güterfernverkehrs mit Kraftfahr
zeugen hatte der Reichs-Kraftwagen-Betriebsver-
band zu einer Besprechung geladen, in der man
Erläuterungen zum Gesetz über den Güterfernver
kehr und dessen Ausführungsbestimmungen gab.
Den Ausführungen war zu entnehmen, daß die
Verhältnisse, wie sie vor der Neuregelung bestan
den haben, zu einer Regelung drängten. Rund 8000
Unternehmen mit etwa 12 000 Fahrzeugen bildeten
einen vollkommen desorganisierten Gewerbezweig.
Preisunterbietungen waren an der Tagesordnung.
Die Speditionen haben es nicht verstanden, objek
tive Vermittler zwischen Verlader und Verkehrs
träger zu sein. Der neue Reichskraftivagentarif
muß von vornherein als Uebergangstarif zu einem
späteren Tarif angesehen werden. Genau gesagt
müßte man von einem „Uebergangs-Uebergangs-
taris" sprechen.
Die Regelung der Tarissrage ist in zwei Phasen
vorgesehen. Für die Zeit vom 1. April bis 1. Juli
1936 ist die jetzt getroffene Regelung in Geltung:
erst nach Ablauf von zwei weiteren Jahren wird
man zur Synthese zwischen Schiene und Kraft-
wagen gekommen sein. Im Hinblick darauf, daß ein
weiteres Hinausschieben der Ingangsetzung des Ge
setzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeu
gen leicht die Meinung hätte aufkommen lassen
können, baß das Gesetz überhaupt nicht in Kraft
trete, mußte der Tarif zum 1. April fertiggestellt
sein. Die Regelung der Tarissrage mutzte daher
etwas überstürzt behandelt werden, so daß man
schließlich dahin übereingekommen ist, die Gültig
keit des Tarifs lediglich bis zum 30. Juni 1936 zu
befristen. Innerhalb dieser Zeit wird ohne weiteres
die Möglichkeit bestehen, gewisse Korrekturen einzu
schalten. Daß aber Korrekturen erforderlich sind, be
weisen die Zuschriften auS den verschiedensten Wirt
schaftskreisen. Die zweite Phase der Tarifregelung
wird der Lösung der Frage dienen, zu Verkehrs
relationen zwischen Schiene und Kraftwagen zu
kommen. Darüber hinaus wird die schärfere Er
fassung der Selbstkostcnlage beider Verkehrsträger
notwendig sein. In diesem Zeitraum wird man also
Politik auf incite Sicht betreiben können. Dieses
Programm verwirklicht, wird schließlich dazu füh
ren, das zu erfüllen, was die Wirtschaft von Schiene
und Kraftwagen verlangen kann. Die Uebergangs-
lösung ist auch für den Abrechnungsverkehr erfor
derlich.
Auf Grund des Gesetzes hat der Rcichs-Kraft-
wagen-Betriebsverband die Berechnung, Einzie
hung und Auszahlung des Beförderungsentgeltes
zu übernehmen, und nur ihm steht ausschließlich
ein Anspruch auf Zahlung der Frachten zu. Vom
1. April 1836 ab ist es daher nicht mehr statthast,
daß Unternehmer ohne Zustimmung des RKB das
Befördcrungsentgelt vom Auftraggeber direkt er
halten. Um auch hier das Tenipo der Umstellung
im Interesse einer reibungslosen Geschäftsabivick-
lung zu verlangsamen, dürfen die im Selbstlader
verkehr fahrenden Unternehmer vorläufig noch die
Fracht selbst einziehen. Die Versicherung der beför
derten Güter im Güterfernverkehr wird ab 1. April
durch den RKB ausgeführt werden. Diese Versiche
rung deckt nur die Schäden im Güterfernverkehr,
nicht die im Nahverkehr. Sie darf auch nicht ver
wechselt werden mit der Versicherung gegen Haft
pflicht und Kasko, die von den Unternehmern selbst
fortzuführen ist.
Die Kraftwagenverkehrsordnung bringt.eine neue
Regelung insofern, als unter bestimmten Voraus
setzungen eine Besörderungspflicht verlangt werden
kann. Die KVO hat die rechtliche Bedeutung und
Wirksamkeit wie die Eisenbahnverkehrsordnung für
die Schienenbahnen. Schließlich bleibt noch darauf
hinzuweisen, daß im Kraftwagengüterfernverkehr
im Laufe der Zeit eine Vereinheitlichung aus ge
wisse Wagennormaltypen angestrebt wird.
Pfandrechtlich gesicherte Grüferkredite
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz be
schlossen: Das Gesetz zur Sicherung von Gräser
krediten vom 28. Mürz 1934 gilt auch für die Grä-
serkredite für die Weidezcit 1936. An die Stelle der
im Gesetz inbezng genommenen Vorschriften der
88 2 und 5 des Gesetzes zur Sicherung der Dünge
mittel und Saatgutversorgung vom 20. Dezember
1983 treten die 88 2 und 5 des Gesetzes zur Siche
rung der Düngemittel und Saatgutversorgung vom
21. November 1935. Damit ist das mit Gesetz einge
führte gesetzliche Pfandrecht an dem aus den Mitteln
des Gräserkredits beschafften Weidevich auf das
Weidejahr 1936 unverändert erstreckt worden. Das
Pfandrecht kann geltend gemacht werden, sobald das
Vieh nach der Verkehrsausfassung verkaufsreif wird.
Bei Geltendmachung stehen in diesem Zeitpunkt
weder das Erbhofgesetz noch die Bollstreckungsschutz-
bestimmungen für Entfchuldungsbetriebe entgegem
Auslese
GV der Beamtenbank zu Kiel
Am 19. April fand die diesjährige ord. GV der
Veamtenbank zu Kiel eGmbH statt. Die Genossen
schaft arbeitet ohne Kredite mit ihrem eigenen
Vermögen und den ihr anvertrauten Einlagen. Sie
konnte 3447 Darlehen mit einer Gesamtsumme von
1 426 546 MuH (gegenüber 2283 Darlehen mit einer
Gesamtsumme von 768 011 MM im Vorjahre) bereit
stellen. Der Bestand an Spareinlagen und Depositen
wuchs um rd. 400 000 auf über 5 000 000 MM, die
Geschäftsguthaben vermehrten sich um 158 000 MM.
Der Reingewinn von 10 629,88 wurde im we
sentlichen zur Stärkung der Reserven verwandt.
Keine Gegengeschäfte!
Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle
bringt folgende Anordnung: „Es ist verboten, die
Abgabe von unedlen Metallen von der Abnahme
oder Gegenlieferung anderer Gegenstände ein
schließlich unedler Metalle oder von sonstigen Lei
stungen abhängig zu machen ober die Lieferung von
unedlen Metallen als Gegenleistung für die Ab
gabe von Gegenständen irgendwelcher Art ein
schließlich unedler Metalle oder für sonstige Lei
stungen zu forderm"
„Rabattbuch", nicht „Sparbuch"!
Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel weist darauf
hin, daß die zum Einkleben von Rabattmarken be
stimmten Hefte künftig nicht mehr als „Sparbuch"
zu kennzeichnen sind: statt dessen ist eine andere Be
zeichnung, wie z. B. „Rabattheft", „Rabattkarte"
oder „Rabattbuch" zu wählen.
Noch keine Abschlüsse über Julaubs-
ölsaaten / Ernte 1936!
Die Reichsstelle für Getreide teilt mit:
Es wird der Versuch gemacht, bereits jetzt Kauf
verträge über Oelsaaten inländischer Erzeugung
der Ernte 1936, insbesondere Raps, abzuschließen,
wobei zum Teil Vorschüsse in erheblicher Höhe auf
den Gegenwert für die gekauften und im Herbst
1936 zu liefernden Oelsaaten angeboten werden.
Zum Schutze der kapitalschwächeren Käufer und im
Interesse einer gerechten Verteilung der Ernte
wird darauf hingewiesen, daß Kaufabschlüsse über
Oelsaaten inländischer Erzeugung der Ernte 1936
bis aus weiteres nicht getätigt werden dürfen, so
fern die Ausgleichsvergütung für das bei der Ver
arbeitung solcher Oelsaaten anfallende Oel bean
sprucht werden soll.
Hamburger Getreidegroßmarkt
(Frühmarktl vom20 April lOhneEewäbrl
Getreide (MM je 1000 Kg.) Tendenz ruhia
Weizen Erz-Pr. Festpr-Geb W 9 . . 205.06
Weizen. Erz.-Pr Festpr..Geb W 12 . . 2!2.0o
Roggen Erz -Pr Festvr -Geb R 9 . . , 169 00
Roggen Erz Pr Festpr -Geb R 12 175.00
Futtergerste Erz -Pr. Festvr.-Geb (i 9 >78.00
Futtergerste Erz.-Pr. Festpr.-Geb G 12 >83.00
Wintergerste, zweizeilig. > Jndustriezwecke
zirka 70/71 Kg., ab Mecklenburg ... — . -
Sommergerste frei Hamburg . . 215-20
dto 68/69 Ka für Jndustriezw ab Mecklba 195-99
Donaugerste kwgşr. verzollt . . .
Russengerste 63/64 bzw 64'65 Kg. kwgfr. oerz. - - -
Haler, Erz.-Vr Festvr.-Geb 11 12 ... . >69.00
Hafer. Erz.-Pr Festvr.-Geb. H 16 . . , . 174.00
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz' ruhip
Jnl Welzenkleie. Grundpr sofort W 9. . . 5.77</2
Jnl. Roggenkleie. Grundvr sofort R 12
Reisfuttermehl, deutsches '24%ia, zirka 6 %
Rohfaser ab Fabrik 5.30
Reisiuttermehl, hell. 24 % max. 6 % Roh-
>a!er. prompt 6.10
Leinkuchen, ab Horburg sofort .... 8.65
Leinkuchenmehl, dtsch Mahl».. prompt . —
Kokoskuchen, ab Harburg sofort 8.70
Manila-Kokoskuchen, ab Harbg. prompt —
Palmkuchen, dtsch. ab Harburg, sofort . . . 7-76
Erdnußkuchen ab Harburg sofort .... —
Erdnußkuchcn. 50 %, Bremen 8.45
Erdnußkleie —
Sesamkuchen, ab Fabr. HamburglHarburg 8.05
Rapskuchen, deutsche Saat, sofort .... 7.10
Rapsschrot, deutsche Saat ...... 7.20
Palmkernfchrot deutsch, prompt 7.80
Sonaichrot Harburg 'oşort .... 7.75
Baumwoll - Saatkuchenmehl. 48 %, prompt 7.95
Mehle (MM fe 100 Kg.)
Weizenmehl 790, W 16 (Jnlandsweizen) 28.70
Weizenmehl mit 10 % Auslandsweizen . 30.20
Weizenmehl mit 20 % Auslandsweizen 31.70
Weizenmehl 79o W y 28 20
Rvqgenmehl 997. R 12 22.40
Rogaenmedl, 997, R 15 22.70
Roggenmehl, 997. K 9 ,,,,,,,, , 22.00
Handel und Wandel
Flensburger Mittclmarkt vom 18. April
72 Tiere (5 Ochsen, 8 Bullen, 64 Kühe und 7 Fär
sen). Einzelne sehr gute Tiere, Durfchnittsbeschaf-
fenheit nur mittel. Bei anzureichendem Austrieb er
folgte Zuteilung. Markt zeitig geräumt, Marktver-
lauf sehr flott. Preise: Ochsen: a 43. d 27, Bullen:
a 41, c 32, Kühe: a 40, b 82—86, c 29—31, d 22, Fär
sen b 38 Pfg. je Pfund.
Hamburger Börse
Amtliche Notierung in MM für 100 MM Nennwert
'Ohn. (flenibbr
’Bansen
9teict)Sbanl
8®.•’Hanl
Steebn Hanl
Hereinsbant
«teilt) Hanl
Lch...H Hanf
18 4. 17.4.
182 50 182 50
88.50 88 75
92 75 92.75
110 50 111.50
120.00 120 00
69.75 69 50
Lerlehr«-Äkt.
Hvg. Hochbahn 90 00 89 50
Drsch.-Ostalriko 32 00 32 00
Hapag 14.75 14 75
Hbg.Elldamei 27.00 27 00
Norbb igllyv >6 60 16 00
Lioerm-.Mme 32.00 34 00
Jndustr.-All
All». ŒI..®
«teitenb
Llbschl.H.
Holsten.Br.
Harp Hgb-G
Lchackerl-Gl
tUlen-deai.
Siemens
HŞ.
8eaische (SrbSl
.1® -Farben
lieubeliļ
LU besitz
18.4 17 4
35 00 35.00
155.00 156 00
142.00 144.00
103 00
125 00
138 00
184 50
138.75
117.00
163 25
19 00
107 25
103.00
125.00
137 50
183.75
136.00
11600
163 00
19 00
Amtliche Währungskurse.
I Pinnt Sterling . . . . ,
! Dalla,
Um dän. Kr. . . .
106 iranz. Frank.
Pefeta >««,»,»»,,
^itû • •••••«••§!
18 4. 17.4.
«Ohne Gewährl> Geldkurs
Metall Elektrolytkupser per ton Kg.
ervmpt cts Hbg. ob. Breun. Rotterd.
12.28
2.487
54.84
16.40
33.97
19.68
18 4
52.75
12.285
2.486
54.86
16.385
33 94
19.68
17. 4.
53.00
!)6 Pferde ans Dänemark,
die nach dem deutsch-dänischen Abkommen in den
Monaten April biö Juni in einer Gesamtzahl von
2000 Stück nach Deutschland zur Einführung kom
men, trafen am Sonnabend auf der Flensburger
Weiche ein, ivo man sie in der Quarantäne einer
veterinürpolizeilichcn Untersuchung unterwarf.
Gleichzeitig ist eine Blutprobe entnommen. Am
Nachmittag wurden sie nach Husum verladen, wo
die Verteilung auf die verschiedenen Händler statt
findet. Bei dem Aufkauf der Tiere in Dänemark
sind Preise von 11 bis 1300 Kronen bezahlt. In der
ersten Woche werden 96 Pferde, in der nächsten
Woche sollen 260 Pferde eingeführt werden, (eg.)
Heider Marktbericht vom 18. April
Milchkühe 400—460, Kalbkühe 400—500, Kalbguicn
350—450, Fehrkühe 300—400, Ochsen 120—160, 160
bis 220. 220—280. Kälber 40—50. - Wiesenheu 1,80
bis 2, Kleeheu 2,80, Stroh 0,80—1 MM..
Jtzehoer Ferkelmarkt vom 26. April
Auftrieb: 306 (379). Handel gut, geräumt. Preise:
1. 78-84, 2. 74—78, 3. 68—74, 4. 50—68.
Kieler Rauhfutter vom 18. April
Kleeheu 3,30, Wiesenheu 2,40. Preßstroh 0,90,
Speisekartoffeln: weiße, rote und blaue —, gelbe,
runde 3.05—3,25 MM je 50 Kg. Getreide ab Holstein,
Kartoffeln frei Kiel.
Kieler Fcrkelmarkt vom 18. April
Preise: 70—78 Pfg. je Pfund, 18—27 MM je Stück.
Auftrieb: 88. Handel: ilau.
Jnsormatorifchc Beschäftigung von Volkswirten
im Handwerk
Der Reichsstand des Deutschen Handwerks hat
feinen Mitgliedskörperschaften die Anweisung ge
geben, nach Möglichkeit Volkswirte aus sechs
Monate zu beschäftigen. Den jungen Volkswirten
solle gleich den Jungjuristen Gelegenheit gegeben
werden, sich praktisch fortzubilden und die Eigen
arten und die Stellung des Handwerks in der Wirt-
ichait kennenzulernen. Auch Studierende der Wirt
schaftswissenschaften können als Praktikanten be
schäftigt werden.
Oie Berkeimärkte
in der Woche vom 14 bis 18. April 1936
Marktplätze
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Mittelmaß
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456
416
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18-24
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70-78
72-76
72-78
60 75
67-71
62-72
72-76
63 66
gut
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gut
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.. Dorw
1707
1223
16 20
16-20
20 24
20 23
24-27
24-27
Gruppe III
Hademarsch
Heide .
Meldori
Ztzehor.
Schnelsen
Altona.
Wandsbek
30
321
307
66
200
16 18
14 16
16 18
16 18
18 20
17 2(
18-24
18-22
20 22
21-28
24-34
22-30
70-75
76 80
72-76
Mittelmaß.
flott
langsam
mäßig
f. geräumt
geräumt
n geräumt
Durchschnitt
Dorw
1014
948
16-18
16 18
18-22
18 22
22 30
20-30
Gruppe IV
Dramstedl .
Kaltenkìrch
Segeberg .
Oldesloe . .
'Ratzeburg
Mölln
Zchivarzent.
135
83
17 19
16 18
19 23
18-20
23-30
20 24
«ittelmäß.
rege
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geräumt
Durchschnitt
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218
607
l7 18
16 18
19 22
18-21
21 26
21-25
Schleswig-Holsteinischer Wirtschaftsdienst