Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

3» eigenen Worten 
Nach einer vorgestern 
Reichsaufgabe» ausführlich gewürdigten 
und Finanzausgleich Untersuchung des Insti 
tuts für Konjunktur 
forschung über die Wirtschaftslage in Deutschland 
können wir für das jetzt zu Ende gehende Rech 
nungsjahr 1935-36 mit einem Steuermehrertrag ge 
gen 1982-33 von rd. 3 Mrd. JtM rechnen. Der ur 
sprünglich gegen 1934-86 auf 1 Mrd. veranschlagte 
Mehrertrag wird praktisch noch um einige 100 Mill. 
übertroffen. Es ist selbstverständlich, daß das 
Reich sich in anbetracht der gewaltigen Aufgaben 
mehr und mehr aus dem Steueraufkommen direkt 
zu finanzierenden Arbeitsbeschaffungsaufgaben 
einen möglichst großen Anteil dieses Mehrertrags 
zu sichern sucht, wie es >n dem geänderten Finanz 
ausgleichsgesetz zum Ausdruck kommt. 
Rach den geltenden Vorschriften haben die Län 
der und Gemeinden die anteilige Ertragshoheit an 
den Einnahmen aus der Einkommen-, der Körper- 
schafts- und der Umsatzsteuer. Bereits durch den 
Ende Februar 1935 geänderten Ausgleich ivurde 
bei diesen 8 großen Ueberweisungssteuern eine 
Kürzung um % des Anteils der Länder vorgenom 
men, soweit dieser Anteil bei der Einkommensteuer 
1,1 Mrd., bei der Körperschaftssteuer 240 und bei 
der Umsatzsteuer 573 Mill. JiM und der Gesamtan 
teil an den ersten beiden Steuern 1340 Mill. JtM 
übersteigt. Die Hälfte der etwaigen Mehreinkünfte 
verbleiben beim Reich, die andere Hälfte sollte in 
einen Ausgleichsstock gehen, über dessen Verwen 
dung der Reichsfinanzminister entscheidet. Ihm ist 
also die Möglichkeit gegeben, je nach der Entwick 
lung der Finanzverhältnisse bet Reich, Ländern und 
Gemeinden die Mittel des Ausgleichsstocks dahin 
zu leiten, wo sie am notwendigsten gebraucht wer 
den. Der tiefere Sinn dieses Ausgleichsstocks, an 
dem auch in dem neuen sog. Plafonds-Gesetz fest 
gehalten wird, ist also, etwas mehr Beweglichkeit 
in den Finanzausgleich hineinzubringen. (Unter 
Finanzausgleich versteht man im formellen Steuer 
recht die Summe aller Rechte, die die Verteilung der 
Befugnis zum Steuerauferlegen bzw. Steuergestal 
ten und die Verteilung der Steuererträge unter die 
einzelnen Steuerhoheitsträger eines Staatswesens 
regelt.) Nach dem Plafonds-Gesetz des Vorjahres 
rechnete man auf Grund der Vorschützungen mit 
einer zusätzlichen Einnahme des Reiches (bzw. des 
Fonds) von insgesamt 155 Mill. JIM. 
Das neue Plafonds-Gesetz verfolgt wie seine 
Vorgänger die Absicht, einen Rahmen für die 
Ueberweisungsanteile der Länder zu schaffen, ohne 
daß irgendwelche Kürzungen gegenüber dem bis 
herigen Zustand erfolgen. Die Ueberweisungen an 
die Länder aus der Einkommensteuer stellten sich 
z. B. im Jahre 1934 auf 1120,8 Mill.,' auf Grund 
der Begrenzung durch das neue PlafondS-Gesetz 
werden diese für 1935 wahrscheinlich 1140 Mill, be 
tragen, diese Grenze aber nicht überschreiten,' bei 
der Körperschaftssteuer betrugen die Ueberweisun 
gen 1934 rund 239,5 Mill.,' sie werden 1935 bis 
247,5 Mill, steigen können,' aus der Umsatzsteuer 
haben die Länder 1934 rund 562 Mill, bekommen, 
in diesem Jahr können sie bis auf 692 Mill, stei 
gen. Die Länder bzw. die Gemeinden bekommen 
also nach dieser Aenderung des Finanzausgleichs 
nicht weniger als sie 1984 bekommen haben,' eher 
sogar auf Grund der Wirtschaftsbesserung noch 
etwas mehr. Im Jahre 1935 ist im übrigen eine 
starre Begrenzung der U'eberweisungen (bis zu den 
erwähnten Höchstsätzen) vorgesehen, während für 
die folgenden Jahre keine solche Begrenzung beab 
sichtigt ist,' vielmehr sieht der Paragraph 2 des Ge 
setzes eine prozentuale Beteiligung der Länder an 
den Steuermehraufkommen vor. 
Wiederum fließt der Betrag, um den die Länder 
anteile gekürzt werden, zur Hälfte (das sind etwa 
67 Mill. JIM) in den Ausgleichsstock. Wiederum 
dient der Stock einem etwa notwendig werdenden 
Ausgleich bei solchen Ländern, deren Finanzlage 
noch gewisse Schwierigkeiten aufweist, und die we 
gen ihrer Wirtschaftsstruktur an der allgemeinen 
Belebung nicht in dem Maße teilnehmen konnten 
als der Durchschnitt der Länder. Die Speisung die 
ses Stocks erfolgt im übrigen nur einmalig auS 
dem Aufkommen des Jahres 1935, „während man 
für die Zukunft aus begreiflichen Gründen der 
artige Fonds nicht zu errichten beabsichtigt". 
Das verschärfte Plafonds-Gesetz hatte selbstver 
ständlich abzuwägen, wieweit die Verschiebungen 
zugunsten des Reiches für die Gemeindehaushalte 
tragbar sind. Nach „Wirtschaft und Statistik" sind 
die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindever 
bünde von 6341 Mill. JIM in 1933-84 auf 6114 Mill. 
JiM in 1934-35 zurückgegangen, die Einnahmen 
aber von 6204 auf 6283 Mill. JtM gestiegen (1932-33 
5795 Mill. JtM). Die Zunahme seit 1932-33 ist be 
dingt durch steigende Steuereinnahmen (st- 500 
Mill. JtM), aber auch durch Schuldanfnahme zur 
Finanzierung der Arbeitsbeschaffung (180 Mill.), 
während die Zuschüsse, Beiträge u. dergl. von Reich 
und Ländern um 282 Mill. JtM auf 489 Mill. JtM, 
&. h. um 37 v. H. in 2 Jahren, sanken. Da nach dem 
neuen Plafonds-Gesetz erheblich größere Ueberwei- 
snngen nicht zu vergegenwärtigen sind, werden die 
notleidenden Gemeinden wie bisher auf den La 
stenausgleich innerhalb der Länder angewiesen sein, 
der z. B. in Preußen durch den Ausgleichssonds 
für notleidende Kommunen erfolgt. 
sonstige Buchungsvorgänge. Faßt man die Spar 
einlagen und die Depositen-, Giro- und Kontokor 
renteinlagen der Anstalten im Unterbau der deut 
schen Sparkassenorganisation zusammen, so ergibt 
sich, daß die Gesamteinlagen um 230,3 Mill. JtM auf 
16 077 Mill. JtM zugenommen haben. Sie haben da 
mit erstmalig die 16-Mrö.-Grenze überschritten, 
nachdem die 15-Mrd.-Grenze im April 1935, die 14 
Mrd.-Grenze im Mai 1934 erreicht war. Ohne Be 
rücksichtigung der Gutschriften von Zinsen sowie der 
nicht durch reinen Zahlungsverkehr bedingten Ver 
änderungen haben sich die Gesamteinlagen um 171,1 
Mill. JtM erhöht. Dieser Zuwachs war größer, als 
in den Vorjahren seit der Machtübernahme. 
16 Milliarden Gesamteinlagen 
der Sparkassen 
sind im Februar um 140,4 auf 13 933 Mill. JiM ge 
stiegen. Von dem Einlagenzuwachs entfielen 78,9 
Mill. JtM auf den Einzahlungsüberschutz, 58,8 Mill. 
JtM auf Zinsgutschriften und 2,7 Mill. JtM auf 
Die Weinversteigerungeu 
bedürfen lt. Anordnung der HB. der Deutschen Gar 
ten- und Weinbauwirtschast der Genehmigung. Der 
Antrag ist mindestens drei Monate vor Beginn der 
Veranstaltung dem Wirtschaftsverband einzureichen 
unter Angabe des Namens des Versteigerers, des Na 
mens des Eigentümers der zur Versteigerung ge 
langenden Weine und des Jahrganges, Wachstums, 
der Lage oder Herkunftsbezeichnung und der Menge 
(Literzahl) der zu versteigernden Weine. Die Geneh 
migung soll nur erteilt werden, wenn ein wirtschaft 
liches Bedürfnis vorliegt. Sie ist zu versagen, wenn 
zu erwarten ist oder feststeht, daß die zur Verstei 
gerung gelangenden Weine bezüglich ihrer Qualität 
nicht den Anforderungen entsprechen, die an Ver 
steigerungsweine zu stellen sind. Der Vorsitzende 
des für den Versteigerer zuständigen Verbandes ist 
ermächtigt, bei bereits genehmigten Versteigerun 
gen die Versteigerung einzelner Weine zu verbieten, 
die hinsichtlich ihrer Qualität den Ansprüchen nicht 
genügen. Die Anordnung tritt am 1. April in Kraft. 
Verschobene Quoten im Finanzausgleich 
Durch Gesetz vom 30. März 1936 hat der Finanz 
auSgleich rückwirkend mit dem 1. April 1935 eine 
neue Festsetzung erfahren. Mit gleicher Wirkung 
tritt auch das Gesetz zur Aenderung des Finanz 
ausgleichs vom 26, Februar 1935 außer Kraft. Un 
verändert sind folgende Bestimmungen geblieben: 
Im Hinblick aus die Vorbelastung des Reiches 
durch Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung werden 
die Anteile der Länder an den folgenden Reichs- 
steuern für das Rechnungsjahr 1935 um zwei Drit 
tel gekürzt, soweit sie bei der Einkommensteuer 1100, 
bei der Körperschaftssteuer 240 und bei der Umsatz 
steuer 673 Mill. -JtM übersteigen. Der Betrag, um 
den die Länderanteile gekürzt werden, verbleibt zur 
einen Hälfte dem Reich. Die andere Hälfte wird 
einem Ausgleichs st ock zugeführt, über dessen 
Verwendung der Reichsfinanzminister das Nähere 
bestimmt. 
Im aufgehobenen Gesetz hieß es noch, daß die 
Länderanteile an der Einkommen- und Körper 
schaftssteuer erst dann gekürzt werden, wenn sie zu 
sammen den Betrag von 1840 Millionen übersteigen. 
Jetzt wird bestimmt: Erreichen die ungekürzten 
Länderanteile an der Einkommensteuer 1220 Mill. 
JtM, an der Körperschaftssteuer 262,5 Mill, und an 
der Umsatzsteuer 680 Mill. JtM, so verbleibt das 
Mehraufkommen dieser Reichssteuern voll dem 
Reich. Die Regelung für 1938 und die folgenden 
Rechnungsjahre ist anders. Die Länderanteile wer 
den weiter gekürzt. Die Länder erhalten, soweit der 
Länöeranteil bei der Einkommensteuer 1100, bei der 
Körperschaftssteuer 240 und bei der Umsatzsteuer 
673 Mill. JtM übersteigt, von dem überschießenden 
Betrag des Länderanteils einer jeden Steuer von 
den ersten 100 Mill. JtM 15 vom Hundert, von den 
ziveiten 100 Mill. JIM 12 vom Hundert und von 
jeden weiteren 100 Mill. JIM je 2 vom Hundert 
weniger. 
Wird der Grundbetrag bei einer oder bei 
zwei Steuern nicht erreicht, so erhöht er sich bei den 
anderen Steuern entsprechend, und zwar wenn zwei 
Beträge zu erhöhen sind, bei jeder Steuer um die 
Hälfte des Ausfalls. Der Grundbetrag darf bei je 
der Steuer nur bis zu dem Betrag erhöht iveröen, 
der sich bei Anwendung der allgemeinen Beteill 
gungsvorschriften des Finanzausgleichsgesetzes als 
Länöeranteil ergeben würde. Für die Berechnung 
der Länöeranteile bleibt das Steueraufkommen im 
Saarland außer Betracht. 
Im übrigen werden noch einige Einzelheiten ge 
ändert, vor allem im Gesetz über den Eintritt des 
Freistaates Württemberg in die Biersteuergemein 
schaft vom 27. März 1919. 
Das Wirken der Arbeitsausschüsse 
Zur Entlastung des Gesetzgebers Ausbau geplant. 
Die Leipziger Vereinbarung, mit der die soziale 
Selbstverwaltung begründet wurde, konnte in die 
sen Tagen ihren ersten Geburtstag begehen. In 
der „Deutschen Volkswirtschaft" wird eine erste Bi 
lanz des Wirkens der neuen Arbeitsausschüsse ge 
zogen. Obwohl nur von beratender Funktion, 
hätten sie sich als ein wertvolles, ja unent 
behrliches Mittel des sozialen Ausgleichs erwiesen. 
Mansfeld erwartet von den Arbeitsausschüssen, 
daß sie allmählich den Staat von sozialpolitischen 
Aufgaben entlasten werden, die er heute noch un 
mittelbar erfüllen muß. Er deutet an, daß in spä 
terer Zeit die Arbeitsausschüsse über ihre Bera 
tungsaufgabe hinauswachsen werden, und daß dann 
Entscheidungen, die gegenwärtig unmittelbar vom 
Staate ausgehen, innerhalb der Selbstverwaltung 
getroffen werden müssen. 
Kiel, 1. 4. Schweine von mittlerer Qualität. Auf 
trieb entsprach dem Bedarf. Am Großviehmarkt 
Mehrzufuhr von 50 Kühen, sie kam vor allem wie- 
öer den Kühen zugute, die in ihrer Beschaffenheit 
besser waren. Beschaffenheit der übrigen Gattungen 
mittel. Tiere flott zu Höchst- bzw. Festpreisen ver 
kauft. Die Zufuhr zum Kälbermarkt hielt sich aus 
der alten Höhe. Beschaffenheit verbessert. Bei leicht 
ansteigender Notiz Markt bei mittlerem Verlauf 
rasch geräumt. Schafmarkt belanglos. 
Lübeck, 31. 3. 1452 Schweine, 332 Kälber, 78 Schafe. 
Die Zufuhr an Schiveinen lagen im Hinblick auf 
das bevorstehende Osterfest um etwa 200 Tiere 
höher. Qualität ungefähr gleichbleibend. Auch der 
Kälbern war der Auftrieb um etiva 80 Tiere höher. 
Gute Qualitäten reichlicher vorhanden. Infolge der 
kommenden Festtage Bedarf erheblich größer. 
Preise konnten sich daher in allen Klassen um 1 bis 
6 JtM verbessern. Bei flottem Handel ausverkauft. 
Ebenfalls waren dem Schafmarkt etwa 60 Tiere 
mehr zugeführt. Auftrieb gualitativ durchweg gut 
und bestand in der Hauptsache aus Lämmern. Markt 
bei gutem Verlauf schnell geräumt. 
München, 1. 4. 76 Ochsen, 141 Bullen, 753 Kühe 
und 58 Jungrinder. Ochsen, Bullen, Jungrinöer 
gelangten zur Verteilung, ebenso auch aa- und a- 
Tiere bei Kühen. Auftrieb in der Hauptsache mitt 
lerer Qualität. Markt rasch geräumt. Kälbermarkt 
mit 2036 lebenden und 381 geschlachteten Tieren 
beliefert. Marktlage belebt, Preise behauptet. Qua 
lität mittelmäßig. Am Schweinemarkt 3909 lebende 
und 103 geschlachtete Tiere. Qualität unverändert. 
Anlieferung wurde wieder verteilt. 
Rendsburger Ferkelmarkt vom 2. April 
Auftrieb: 433, Handel: gut, Markt: geräumt. 
Schwere Ware, 40—50 Pfö., 65—69 Pfg., mittel- 
schivere Ware, 80—40 Pfd., 68—72 Pfg., leichte 
Ware, 25-30 Pfd., 70-7i> Pfg. das Pfund Lebend 
gewicht. Der nächste Markt findet am Donnerstag, 
9. April (Gründonnerstag), statt. 
Eckernsörder Ferkelmarkt vom 1. April 
Zufuhr 30, Handel flott, Preise 60 bis 70 Pfg. 
je Pfund. 
Auslese 
Die Einführung der Zellwolle war ein Ausgleich 
für die in Deutschland zur Frage gewordenen Roh 
stoffversorgung, erklärt die Aktien-Färberei Münch 
berg in Bayern. Wir haben uns in 1935 mit gutem 
Erfolg auf die dadurch bedingten technischen Erfor 
dernisse umgestellt, so daß uns die Veredlung von 
Zellwolle und daraus hergestellter Mischungen kei 
nerlei Schwierigkeiten macht. Wir konnten somit 
unsere Abnehmer mit unseren Lieferungen nach wie 
vor zufriedenstellen. Die Nachfrage nach unseren 
im Eigengeschäft veredelten Garnen war gut. 
Durch die Kontingentierung des Rohkakao ist, so 
erklärt die Zuckerraffinerie Tangermünde in ihrem 
Geschäftsbericht, die Beschäftigung unserer Abtei 
lung Schokoladenfabrik begrenzt, so daß die Vor- 
jahrsmengen nicht verarbeitet werden konnten. Wir 
bemühen uns, die zur Verfügung stehende Menge 
Rohkakao so zu verwenden, daß möglichst viel Pra 
linen und zuckerhaltige Artikel hergestellt werden, 
um die Aufrechterhaltung der Arbeitsmöglichkeit 
mindestens im bisherigen Umfange zu gewähr 
leisten. 
Keine Kontingentierung im Zuckergrotzhandel 
In Kreisen des Zuckergroßhandels ist das Ge 
rücht verbreitet, daß mit einer Kontingentierung 
der Zuckerbezüge im Großhandel zu rechnen sei. 
Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes von 
der HV. der Deutschen Zuckerwirtschaft hört, ent 
behrt. dieses Gerücht jeder Grundlage. Die HV. be 
absichtigt nicht, eine solche Kontingentierung im 
Großhandel durchzuführen. 
Zulasinngskarten für Ostpreußenreisenbe 
Die Reichsbahndirektion Osten teilt u. a. mit: 
Die seit dem 7. Februar 1936 von den Polnischen 
Staatsbahnen vorgenommene Einschränkung des 
Zugverkehrs macht für Zeiten des Spitzenverkehrs 
eine Verkehrsregelung durch Ausgabe von Zulas- 
sungskarten nötig. Erstmalig werden sie anläßlich 
des Osterfestes für die Zeit vom 6. bis 17. April 
1936 einschließlich eingeführt. Reisende ohne Zulas 
sungskarten werden in dieser Zeit zur Mitfahrt 
in den durchgehenden Ostpreußenzügen zwischen 
Berlin und Ostpreußen und umgekehrt nicht zuge 
lassen. 
Die Exportschlachterei in Scherrcvek 
schlachtete in 1935 19 627 Tiere. 16-788 Schweinekör 
per wurden nach England ausgeführt und brach 
ten reichlich 1,7 Mill. Kr. Der Verlust (4786 Kr.) ist 
vermindert durch gute Bezahlung der sog. „Ab 
fälle^, welche fortgesetzt in Deutschland einen guten 
Käufer finden. Die Exportschlachterei in Bülderup- 
Rau hat 20 026 Schweine geschlachtet gegen 28 000 
im Vorjahre. Nach England wurden 17 277 Schweine 
für 1,79 Mill. Kr. verkauft. Deutschland kaufte für 
228 000 Kr. „Abfall" zu erhöhten Preisen. Die 
Schlachterei hat die auf etwa eine viertel Million 
aufgelaufenen Schulden durch eine feste Anleihe 
abgelöst. Es ist die Exportschlachterei Nordschles 
wigs, die am schwersten arbeitet. 
Die deutsch-jugoslawischen Wirtschaftsausschüsse 
haben ihre Arbeiten beendet. Die Hauptsorge bil 
dete die Frage, wie die gegenseitige Ein- und 
Ausfuhr einigermaßen ausgeglichen wird. Die Re 
gelung sucht den Austausch nicht durch eine Dros 
selung, sondern durch eine Steigerung des gegen 
seitigen Warenverkehrs zu erreichen. Darüber hin 
aus konnten auf einigen Gebieten des Warenver 
kehrs gewisse zusätzliche Ausfuhren in Aussicht ge 
nommen werden. Für den gegenseitigen Reisever 
kehr sind Erleichterungen vereinbart. 
Die Ueberwachungsstelle für Wolle hat durch eine 
Anordnung den Einkauf wollener Spinnstoffe für 
die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1936 
geregelt. Die Regelung schließt sich an das bis zum 
31. März 1936 gültige Verfahren an, ohne wesent 
liche Aenderungen zu bringen. 
Husumer Ferkelmarkt vom 2. April 1936 
Auftrieb: 469, Handel mittel, Markt geräumt. 
Preise: 6ivöchige 18—20, 6—8wöchige 21—23 JtM, 
8—IOwöchige 24—26 JtM. Nächster Markt Grün 
donnerstag, 9. April. 
Handel und Wandel 
Deutsche Schlachtviehmärkte 
Segeberger Ferkelmarkt vom 1. April 
Auftrieb 219, Preise: 4—Owöchige 15—17 JtM, 
6—8wöchige 17—22 JtM und 8—18wöchige 22—26 
JtM. 
Mark« 
Hannover 
Brpsliu 
Bremsn 
Kiel 
Biehmärkte im Kreise Schleswig 1937 
Im Kreise Schleswig finden in Erfde am 4 6. u. 
oo In' Rindviehmarkt,' in Kropp am 18. 4. und 
22. 10 Rindviehmarkt,' in Satrup am 25. 4. und 
Io. 9. Rindviehmarkt, außerdem an jedem Donners 
tag Ferkelmarkt,' in Schleswig am 6., 13., 20. u. 27. 
Ņpril, 4., 11., 18. u. 25. Mai, 23. u. 29. 10. sowie am 
5. 11. Rindviehmarkt, außerdem an jedem Sonn 
abend Ferkelmarkt: in Süderbrarup am 29. 4. und 
14. 10. Rindviehmarkt,' in Süderstapel am 22. 4 u 
3. 5. Jungvieh- u. Kälbermarkt,' in Treia am 28. 4.' 
und 16. 10. Rindvieh- u. Ferkelmarkt statt, (es.) 
Mittelmarkt Flensburg 
1303 Tiere <1123 Schweine, 179 Kälber, 1 Schaf). 
Qualität der Schweine iviederum gut, des Kälber 
au,triebs mittel. Marktverlauf: Schweine zuge 
teilt. Kälber flott. Preise anziehend. Der Aufschlag 
betrug gegenüber der Vorwoche 4 JtM je 50 Kg. 
Notierung: Schweine: a 54, bl 63, b2 62, c 50, 
ô 48. Sauen gl 52, g2 48. Kälber: Doppellender —, 
andere Kälber a 65—68, b 45—50, c 35—42, d 30—34. 
Der Personenkreis der Krisenfürsorge 
sür Arbeitslose 
erstreckt sich ab 16. März 1936 auch auf Arbeiter in 
der nichtlandwirtschaftlichen Tierzucht und Tier 
pflege. 
Kammernotierung Berlin am Markttage. Preise 
für 1 Pfd. Lebendgewicht in 3?/. (Ohne Gewähr) 
1. April 1935 
1. Ochsen... 
2 
n • • • 
3. . - 
*» • • • 
1. Bullen.... 
2. a 
1. Kühe 
2. „ 
1. Kälber..., 
2. „ .... 
1. Schafe.,.. 
2» Ņ .... 
1. Schweine . 
2. „ . 
3. B . 
1. Sauen ... 
41—43 
40-41 
38-40 
34—35 
65—/0 
55-64 
40 
41-43 
36—39 
28—34 
541/2 
531/2 
501/2 
521/2 
38—41 
35—3/ 
38-40 
34-36 
67—69 
58-66 
34—40 
25—32 
53 
51-52 
49 
47-52 
44 
41-42 
38 
39-41 
37 
66-71 
56—65 
£4-/2 
531/2 
501/2 
521/z 
43 
41 
37 
40 
36 
65-75 
54-64 
541/2 
531/2 
501/2 
48-52 
Auftrieb und Handel auf den Märkten 
Ochs.Bu. Kü. 
Kälber ..... 
Schafe 
Schweine... 
Ochs.Bu. Kü. 
Kälber 
Schafe 
Schweine,.. 
325 
555 
138 
1565 
verteilt 
flott 
mittel 
verteilt 
904 
1277 
395 
4350 
verteilt 
glatt 
langsam 
verteilt 
229 
293 
66 
1467 
verteilt 
gut 
gut 
verteilt 
178 
440 
1904 
s. flott 
flott 
belanglos 
verteilt 
Die Städtische Feuersozietät Berlin hat eine be- 
merkenswerte Neueinrichtung geschaffen, indem sie 
vom 1. März d. I. ab die beitragssreie Rohbauver 
sicherung sür Neubauten einführte. Diese Rohbau 
versicherung, die nur für Neubauten, nicht aber für 
Umbauten gilt, ist für neun Monate seit dem Tage 
des Einganges des Antrages unentgeltlich, falls 
nicht die Gebrauchsabnahme des Baues durch die 
Baupolizei schon vorher erfolgt. Der Rohbau ist 
nach dem jeweiligen Fortschreiten bis zur Höhe der 
Versicherungssumme versichert. Sie hat außerdem 
beschlossen, künftig auch die Gebäudeschäden ohne 
Beitragszuschlag in die Feuerversicherung einzu 
schließen, die dadurch entstehen, daß Flugzeuge oder 
Flugzeugteile auf die versicherten Gebäude herab 
stürzen. Die Sozietät haftet somit nicht nur — wie 
schon bisher — für die durch abstürzende Flugzeuge 
verursachten Brand- und Explosionsschäden, sondern 
auch für Trümmerschäöen an versicherten Gebäuden. 
Die Fürsorgepslichtverordnung 
ist durch Gesetz vom 14. März 1936 geändert worden. 
Die Aenderung bezweckt eine Entlastung der Für- 
sorgeverbänöe in den Grenzbezirken. 
Hamburger Viehmarkt 
vom 2 Avril 1936 
Ochsen 
Bullen 
Kühe 
Färsen 
Hammel 
Lämmer 
Schafe 
a 
b 
c 
d 
44 
40 
42 
38 
33 
41 
37 
32 
22-24 
43 
39 
47-48 . 
46-481| 
35-40 ® 
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Und 
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Auftrieb 229 Ochsen 124 Bullen. 569 Kühe. 158 
„ Sarien - Fresser -- 1219 Rinder und 1384 Schake 
Handel: Rinder zugeteilt. Kühe flott — Schafe 
sie s 
Ihn 
sere 
des
	        
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