Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

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MckersWne sssģehstks. HöGpreisk sSr.Futtermehl" 
Neuordnung im Verkehr mit Mühlenfabrikaten und -Nachprodukten 
Betr.: Herstellung und Verkauf von nicht zur 
menschlichen Ernährung bestimmten 
Mahlerzeugnisien aus Roggen und Weizen 
In Ergänzung der zur Regelung bes Kleiemark- 
tes erlassenen Anordnungen wirb angeordnet: Die 
bei der Verarbeitung von Roggen oder Weizen zu 
Mehl anfallenden nicht zur menschlichen Ernährung 
bestimmten Mahlerzeugnisse dürfen nur unter sol- 
Senden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht 
werden: 1. Kleie, 2. Futtermehl. 
Mühlen, die Roggenmehl mit einem der Type 997 
entsprechenden oder einem höheren Aschegehalt her 
stellen, müssen die gesamten nach diesen Typen an- 
sallenden nicht zur menschlichen Ernährung bestimm 
ten Mahlerzeugnisse als Roggenkleie in den Ver 
kehr bringen. Soweit Roggenmehl einer Type mit 
niedrigerem Aschcgchalt als 997 hergestellt wird, 
müssen die Mühlen mindestens 18 vH des Gewichts 
ber verarbeiteten Roggenmcnge als Roggenkleie in 
den Verkehr bringen. 
Mühlen, die Weizenmehl oder Weichweizengrieß 
herstellen, müssen mindestens 13 vH der Gewichts- 
Menge des verarbeiteten Weizens als Weizcnkleie in 
den Verkehr bringen. 
Roggenkleie, die das gesamte nach der Mehltype 
818 und Weizenkleie, die das gesamte nach der 
Mehltype 2000 anfallende Mahlerzeugnis enthält, 
darf als Roggenvollkleie bzw. Weizenvollkleie be 
zeichnet werden. Der Preis für Roggenvollklcie darf 
bis zu 1 MM je 100 Kg., der Preis für Weizenvoll 
kleie bis zu 0,50 M.M je 100 Kg. höher berechnet 
werden als der Preis für Roggenkleie bzw. Weizen- 
kleie. 
Der Preis für Roggensuttermehl oder Weizen- 
futtermehl kann bis zu 2,89 MM je 100 Kg. höher 
berechnet werden als der Preis für Roggenkleie 
oder Weizenkleie. 
Das Netzen oder sonstige Anfeuchten von Kleie 
Und Futtermehl ist untersagt. Das Zerkleinern von 
Kleie zu einem futtermehlartigen Erzeugnis ist nicht 
zulässig. 
Die Anordnung tritt am 28. April 1936 in Kraft. 
Vetr.: Aenderung der Mchlpreisanordnung 
der Gctrcidewirtschastsvcrbände 
Die von den Getreidewirtschaftsverbänden er 
lassenen Anordnungen über die Festsetzung von 
Preisen und Preisspannen fiir Roggen- und 
Weizenmehl werden wie folgt geändert: 
Von den festgesetzten Mehlprcisen kann auf An 
ordnung des Verkäufers in besonders begründeten 
Fällen von der Hauptvereinigung der deutschen Ge 
treidewirtschaft ein Preisnachlaß in bestimmter 
Höhe bewilligt werden. 
Die besonders festgesetzten ortsüblichen Aufschläge 
für den Verkauf von Mehl an Nichtgroßabnehmer 
gelten mit Wirkung vom 22. April 1936 als Höchst 
spannen. Der beim Verkauf an Großabnehmer (frei 
Hausj gültige Preis darf jedoch in keinem Fall 
unterschritten werden. 
Durch obige Anordnung Nr. 86 wird die Bäcker 
spanne aufgehoben (d. h. der Aufschlag beim AÜHl- 
verkauf an Nichtgroßabnchmer) und die Möglich 
keit geschaffen, daß auch die Großabnehmerpreise für 
Mehl in Einzelfällen, allerdings nur auf Antrag 
und mit besonderer Genehmigung der HB unter- 
schritetn werden dürfen. Für die Mühlen bleiben 
die bisherigen Großabnehmerpreise als Fest- bzw. 
Mindestverkaufspreise bestehen und die darin ent 
haltenen Mahllohnspannen gesichert. Ebenso kann 
der Handel beim Weiterverkauf nicht unter die vor 
geschriebenen Verkaufspreise der Mühlen (die bis 
herigen Großabnehmerpreise) heruntergehen. 
Die neue Anordnung bestimmt nämlich, daß die 
bisherigen „ortsübichen Aufschläge" für Mehlver 
käufe an Nichtgroßabnehmer mit Wirkung vom 22. 
April nur noch als Höchstaufschläge gelten, die also 
unterschritten werden dürfen. Mindestens mutz je 
doch beim Verkauf an Nichtgroßabnehmer (Bäcker, 
Einzelhändler usw.) durch Mühlen oder Händler 
der vorgeschriebene Grobabnehmerpreis (Basispreis 
plus 80 Pfg. Frachtausgleich und bei Lieferung 
„frei Haus" bzw. „frei Lager" plus 15 Pfg. weiterer 
Aufschlag — gegebenenfalls zuzüglich bzw. abzüglich 
der bekannten Typen-, Kontingents- und Standort 
abschläge bzw. -aufschlüge) berechnet werden. Ferner 
muß auch weiterhin beim Verkauf an Nichtgroßab 
nehmer (Bäcker, Einzelhändler usw.) der Rcichs- 
mehlschlußschein zugrunde gelegt und müssen die 
darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferungsbedin 
gungen (auch Verzugsausschläge usw.) eingehalten 
werden. 
Lockerung in der Butteewirtschaft 
Meiereien können über Wochenerzcugung 1933 frei verfügen — Sahneeinschränkung ausgehoben 
Eine gemeinsame Anordnung der im Milchwirt 
schaftsverband Nordmark zusammengeschlossenen 
Milchversorgungsverbändc und der Grobverteiler 
vereinigung Nordmark über Butterlieferungen be 
sagt: 
1. Die Molkereien sind grundsätzlich berechtigt, 
bis aus weiteres über ihre jeweilige Wochcnerzcu- 
gung an Butter bis zur durchschnittlichen Wochen- 
crzeugung des Jahres 1933 frei zu verfügen. Aus 
nahmen können die Milchversorgungsverbände tut 
Benehmen mit dem Milchwirtschaftsvcrband im 
Einzelhandel anordnen. 
2. Die wöchentlichen Buttermengen, welche über 
den Wochendurchschnitt des Jahres 1935 hinaus 
voraussichtlich erzeugt werden, müssen dem Milch- 
wirtschastsvcrband wöchentlich bis spätestens Mon 
tags auf den wöchentlichen Buttermeldekarten ge 
meldet werden. Soweit diese Meldung mit der tat 
sächlichen Menge nicht übereinstimmt, ist die Diffe 
renz bei der nächsten Wochenmeldung zu berück 
sichtigen. Wird binnen 8 Tagen nach Abgang der 
Meldung über diese Mengen durch den Milchmirt- 
schastsverband keine bestimmte Anweisung gegeben, 
kann die Molkerei darüber frei verfügen. 
3. Die Molkereien können über die Ziffer 2 hin 
aus Buttermengen dem Milchwirtschaftsverband 
schriftlich andienen. Verfügt der Mtlchwirtschasts- 
verband über diese Mengen nicht innerhalb fünf 
Tagen, so gilt die Andienung als abgelehnt. 
4. Den Molkereien ist verboten, Butter zuzukau 
fen. Ein Zukauf von Butter kann einer Molkerei 
nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Um 
stände auf Antrag durch den MilchwirtschaftSvcr- 
band genehmigt werden. Der Zukaus zum Zwecke 
der Belieferung von Großverteilern ist ausnahms 
los verboten. 
5. Großverteiler, die nicht im freien Wirtschafts 
verkehr ihren Bedarf einzudecken vermögen, haben 
den notwendigen Ergänzungsbedarf bei den zu 
ständigen Milchwirtschaftsverbänden anzufordern. 
Dies gilt auch für denjenigen Bedarfsanteil, der 
von der Reichsstelle bezogen werden soll. In die 
sem Falle hat der Großverteiler Durchschrift der 
Anforderung an die Reichsstelle zu geben. 
6. Die Großverteiler sind berechtigt, überschüssige 
Buttermengen auf eigenes Risiko einzulagern. Die 
Lagerbestände sind bis zum Mcntag jeder Woche 
auf den Wochenmeldekarten dem Milchwirtschasts- 
verband zu melden. 
7. Die Molkereien und Großverteiler haben ihre 
laufenden Liefervereinbarungen, deren schriftlicher 
Abschluß empfohlen wird, dem Milchivirtschaftsver- 
band zur Kenntnis zu bringen. 
8. Den Postvcrsand von Butter dürfen nur die 
jenigen Molkereien und Verteiler ausüben, welche 
bereits im Jahre 1938 diesen Absatz getätigt haben. 
Die im Postversand abgesetzte Butter darf den 
Durchschnitt bes Butterpostversandes der Jahre 
1934/35, auf die einzelne Monate verteilt, nicht 
übersteigen. 
9. Die Anordnung über die Sahneeinschränkung 
vom 12. Oktober 1935 wird mit dem in Ziffer 10 
festgelegten Zeitpunkt aufgehoben. 
10. a) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1936 in 
Kraft, b) Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die An 
ordnung vom 2. November 1935 über Butterliefe 
rung außer Wirksamkeit. 
WsîdeàZsr und Marktordnung 
Die HV der deutschen Viehwirtschaft hat durch 
die unter dem 22. 2. 36 verkündete Anordnung Nr. 
45 eine vorläufige Neuordnung des Rinderabsatzes 
vorgenommen. Auf den Viehmärkten wurden ge 
staffelte Höchst- und Mindestpreise festgesetzt, auf die 
in der Folgezeit die auf dem Lande zu zahlenden 
Preise eingestuft wurden. Wir schicken diese Bemer 
kungen voraus und geben im nachfolgenden einem 
Eiderstcbter Bauern und Gräser das Wort, der 
uns folgendes schreibt: 
Wir kaufen im Laufe des Winters Weiderinder 
mit Ablieferung zu Mai und richten uns nach den 
Preisen, die wir im letzten Herbst für Fettvieh be 
kamen. Daher wäre es sehr zu begrüßen gewesen, 
wenn die Ende Februar veröffentlichten Preise sür 
Fettviehs chon Anfang Dezember veröffentlicht wä 
ren. In der Verordnung der HB vom 22. 2. 1936 
hätetn die Preise sür sämtliches Rindvieh festgelegt 
iverden müssen. Selbstredend sollen die Preise nicht 
erhöht werden, denn der Verbraucher soll und muß 
Fleisch kaufen können, je mehr, je besser. Daher 
dürfen aber auch die Preise für Weiderinber nicht 
höher liegen, vielmehr müßten diese ebenfalls dem 
Festpreis und Verwiegungszwang sowie der Klassi 
fikation unterworfen sein. Wenn im Herbst jegliches 
Vieh nach Gewicht gehandelt ivirö, so mutz es gleich 
falls im Frühjahr geschehen. Kein Schlachter darf 
Ueberpreise bezahlen. Da ist es unzweckmäßig, daß 
Weiderinder in Schlump verkauft werden und dann 
auf 60 Pfg. je Pfund und darüber kommen. 
Zusammenschluß 
der Knrtoşşelràtşchaft 
Nach einer Verordnung zur Aenderung der Ver 
ordnung über den Zusammenschluß der Kartoffel- 
wirtschaft vom 9. April erhält § 8 Abs. 1 folgende 
Fassung: Die Neuerrichtung eines Betriebes der 
im 8 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Art und die 
Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend 
eingestellten Betriebes dieser Art bedürfen der Ge 
nehmigung der Hauptvereinigung. Diese Vor 
schrift gilt nicht für den Einzelhandel. Im Falle 
eines volkswirtschaftlichen Bedürfnisses muß die 
Genehmigung erteilt werden. Sie soll erteilt wer 
den, tvenn eine Gefährdung bestehender Betriebe 
und eine Uebersetzung des Gewerbezweiges nicht 
zu befürchten ist. Die Verordnung tritt am 1. 6. 86 
in Kraft. 
Milchwirtschastlichc Woche in Breslau. 
Auf Vorschlag der Deutschen milchwirtschastlichen 
Vereinigung (Hauptvereinigung) und der milch- 
wirtschaftlichen Forschungsanstalten in Kiel und 
Weihenstephan wurde die Abhaltung der „Deut 
schen milchwirtschaftlichen Woche 1986" in Breslau 
in der Zeit vom 22. bis 26. April 1986 angeordttet 
und der Milchwirtschaftsverband Schlesien mit der 
Vorbereitung beauftragt. 
Ein Semg mn Trems rmd Liebe 
Roman von Leontine 
11) Nachdruck verboten. 
Da wendet Olaf langsam den Kopf zu ihr 
herum. In seinen Augen ist ein tie".?, stilles 
Licht. 
„O ja, Fürstin." 
Alles in Julia frohlockt. 
„Siehst du, ich wußte es doch! Auch in den 
Adern der Nordmänner fließt Blut. Willst du 
Hoch etwas Zypernwein?" 
„Nein, Fürstin, so etwas trinken wir nie." 
„Was trinkt ihr denn bei euch daheim?" 
, Met." 
Julia spielt mit der Rose in ihrem Gürtel. 
„Sag', Nordlandsgreif, wie müßte denn das 
^Veib ausschauen, das du lieben könntest?" 
Da sieht der Jüngling wie in weite Fernen. 
„Ihre Haare müßten sein wie goldner Wei 
ten, wenn er reif ist zur Ernte. Ihre Lippen 
şchmal und fest und herb, und ihr Gang wie 
Freias Gang. Ihre Augen müßten so rein 
fein wie das Nordmeer, wenn der Mond darü 
ber liegt." 
Langsam, langsam hat Julia sich emporge 
leckt von ihrem Ruhebett. Ihre Hände krallten 
sich in das Seidentuch der Decken, ihre Augen 
Zeiten sich in steigendem Schreck. 
„Und wie — wie ist ihr Name?" 
. Da geht es wie Wetterleuchten über sein Ge 
sicht. 
„Sigrun!" 
Durch zusammengepreßte Zähne zischt Julia: 
„Du — du kennst eilte, die so aussieht?" 
Olaf atmet tief und seine Augen leuchten. 
„Ja, Fürstin." 
„Und — und liebst eine, die Sigrun heißt?" 
„Ja, Fürstin." 
„Und hast sie noch nie in deinen Armen ge 
halten und auf den Mund geküßt?" 
„Nein, Fürstin." 
Da springt Julia auf — jäh — wild. Mit zit 
ternden Händen greift sie sich an die Schläfen 
Und bleibt mitten in der Halle stehen. Dicht 
vor ihm." 
„Du — du hast sie einmal früher geliebt? 
Nun hast du sie lange nicht gesehen. Liebst du 
Ue noch immer?" 
Zögernd, bruchweisc kommt es von ihren 
^îppen, und ihre dunklen Augen hängen um 
Antwort gierend an seinem schönen, herben 
Mund. 
Da lächelt Olaf. Wie über ein süßes Bild in 
weiten, weiten Fernen. Dann sehen seine 
Nugen über sie fort. 
„Kann denn Liebe einmal ein Ende haben, 
Ģrtzirr?." 
v. Winterfeld-Platen 
Sie stiert ihn an. Dann stampft sic mit dem 
Fuß auf den Martnor. 
„Aber du wirst sie nie wiedersehen!" 
„Doch, Fürstin!" 
„Und ich sage dir: Nein! Denn du bist mein, 
dein Leben ist in meiner Hand." 
Olaf sieht sie an, tief und lange. 
„Mein Leben, Fürstin, aber nicht meine 
Seele." 
Julia zieht die weiße Stirn in Falten. 
„Was ist das, Seele?" 
„Du kannst mich töten lassen, Fürstin. Aber 
meine Seele geht nach Nordland, zu Sigrun. 
Ich weiß es von dem Alten vom Berge, der 
mich lehrte, was eine Seele sei." 
Sekundenlang stand Julia und starrte ihn 
an. Groß — entsetzt. Und ihr Körper reckte sich 
ihm entgegen — langsam, geschmeidig — so, als 
warte sie auf etwas. 
Steil — regungslos stand Olaf — wie die 
Säule, an der er lehnte. 
Da schrie sie auf. Gellend — durchdringend. 
„Phöbe! Sylphe! Bei allen Göttern, wo 
steckt das Gesindel?" 
Durch die Purpurvorhänge stürzten Sklavin 
nen von allen Seiten. 
Kreidebleich war Julia. Und richtete sich jetzt 
hoch auf mit königlicher Gebärde. Wenn ihr 
auch die Glieder noch zitterten von ohnmächti 
ger Wut über die erste Niederlage, die sie er 
litten in ihrem Leben. 
Ihre Stimme war wie Eis, daß es allen 
fror, die sie hörten, trotz der warmen Sommer 
nacht. 
„Ich will meine Mohren." 
Unter dem hohen Portal erscheinen vier 
Mohren, die Hände über der Brust gekreuzt. 
Stumm warfen sie sich vor ihrer Herrin auf 
den Marmor und warteten auf ihren Befehl. 
Julias Hände zitterten. 
„Wo ist der Königstiger, den mir der Kaiser 
von Byzanz vorigen Mond geschenkt?" 
Der erste Mohr hebt den Kopf. Seine weißen 
Zähne und das Weiße in seinem Auge blitzen. 
„Im Zwinger, Herrin." 
„Er hat lange nichts gefressen, wie ich be 
fahl?" 
„Seit zwei Tagen nichts." 
„So ist er wild nach Menschenblut?" 
„Er schäumt im Käfig, Fürstin, daß den 
Wächtern graut." 
Julia hat die Lider halb geschlossen. Durch 
die langen Wimpern sieht sie verstohlen hin 
über zu Olaf, indes ihre weißen Finger mit 
dem schillernden Pfanenwedel spielen. 
„Ich habe Langeweile. Drum sann ich mir 
ein Schauspiel aus zur Nacht. Ich habe Ge 
lüste, einmal anzusehen, wie der Tiger seine 
Zähne in die weißen Glieder des Nordmanns 
schlägt." 
Die Marmorstufen vom Garten herauf klin 
gen Schritte. Auf weißen Sandalen kommen 
Das Olympiaboot für die Atlantik-Wettfahrt 
Auf der Werft von Burmester in Bremen lief das Olympiaboot, 
das an der Atlantik-Wettfahrt teilnimmt, vom Stapel. Es wurde 
von Bürgermeister Heide auf den Namen „Roland von B r e - 
W e u" getauft. iWcubuo, Ķ.) 
zarte Sizilianerinnen, die Ariu.e voll leuchten 
der Rosen. Phöbe, die sic führt, neigt sich tief. 
„Fürstin, du hattest befohlen, frische Rosen 
zur Nacht zu bringen. Nun haben wir die 
Arme voll gepflückt, das Lager Euch zu schmük- 
ken. O, wie sie duften! Sie sind noch feucht vom 
Nachttau." 
Sie streuen die Rosen rings um sie her auf 
den gleißenden Marmor. 
Julia lacht schrill und stößt mit dem Fuß 
danach. 
„Ich brauche keine Rosen mehr, ich brauche 
Blut." 
Und zu den Mohren gewandt: 
„Macht alles bereit. Ich dürste nach dem 
Schauspiel." 
Da verlassen sie die Sklaven und Sklavin 
nen mit scheuen, gedrückten Blicken. 
Julia und Olaf sind wieder allein. 
Und Julia stößt die Rosen von sich und es 
ist fast wie Stöhnen, was von ihren Lippen 
kvinint. 
„Hast du alles gehört, Nordlandsgreif?" 
Olaf reckt die mächtigen Glieder. 
„Ich mußte wohl, weil ich daneben stand. Ihr 
habt so eigenartige Bräuche hier im Süden." 
Julia sieht ihn groß an. Sie kann weder 
Furcht noch Todesangst entdecken auf seinem 
stolzen, herben Angesicht. 
„Du spottest? Wo du weißt, daß du zu Tode 
gehst?" 
Olafs Gesicht wird ernst. 
„Je finsterer die Stunde, desto lichter das, 
was war. Nordmünner haben nie gezittert vor 
dem Tod. " 
Langsam kommt Julia näher. 
„Auch nicht, wenn er s o kam, Nordlands 
greif? Du wirst nicht mehr spotten, wenn er 
seine Pranken in dein weißes Fleisch schlügt. 
Und in deine — stählernen — Sonnenaugen!" 
Sie schreit auf und vergräbt ihr Gesicht in 
den Händen. Auf dem Marmor kauert sie sich 
nieder und windet sich in Qual und Kampf. 
Mitleidig beugt Olaf sich zu ihr herab und 
versucht, sie vom Boden zu heben. 
„Du armes Weib, was hat dich krank ge 
macht?" 
Sie zuckt zusammen bei seiner Berührung 
und weicht jäh zurück. 
„O du, du — sprich nicht weich mit mir, das 
kann mich rasend machen! O du — du — weiß 
ich denn, was ich tue?" 
Ihr Atem geht keuchend, sie greift nach sei 
nen Händen. 
„Noch kannst du dich retten, Nordlandsgreif. 
Noch ist es Zeit." 
Und sie zieht sich hoch an ihm und steht nun 
dicht neben ihm, Brust an Brust. 
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