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Neuordnung im Verkehr mit Mühlenfabrikaten und -Nachprodukten
Betr.: Herstellung und Verkauf von nicht zur
menschlichen Ernährung bestimmten
Mahlerzeugnisien aus Roggen und Weizen
In Ergänzung der zur Regelung bes Kleiemark-
tes erlassenen Anordnungen wirb angeordnet: Die
bei der Verarbeitung von Roggen oder Weizen zu
Mehl anfallenden nicht zur menschlichen Ernährung
bestimmten Mahlerzeugnisse dürfen nur unter sol-
Senden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht
werden: 1. Kleie, 2. Futtermehl.
Mühlen, die Roggenmehl mit einem der Type 997
entsprechenden oder einem höheren Aschegehalt her
stellen, müssen die gesamten nach diesen Typen an-
sallenden nicht zur menschlichen Ernährung bestimm
ten Mahlerzeugnisse als Roggenkleie in den Ver
kehr bringen. Soweit Roggenmehl einer Type mit
niedrigerem Aschcgchalt als 997 hergestellt wird,
müssen die Mühlen mindestens 18 vH des Gewichts
ber verarbeiteten Roggenmcnge als Roggenkleie in
den Verkehr bringen.
Mühlen, die Weizenmehl oder Weichweizengrieß
herstellen, müssen mindestens 13 vH der Gewichts-
Menge des verarbeiteten Weizens als Weizcnkleie in
den Verkehr bringen.
Roggenkleie, die das gesamte nach der Mehltype
818 und Weizenkleie, die das gesamte nach der
Mehltype 2000 anfallende Mahlerzeugnis enthält,
darf als Roggenvollkleie bzw. Weizenvollkleie be
zeichnet werden. Der Preis für Roggenvollklcie darf
bis zu 1 MM je 100 Kg., der Preis für Weizenvoll
kleie bis zu 0,50 M.M je 100 Kg. höher berechnet
werden als der Preis für Roggenkleie bzw. Weizen-
kleie.
Der Preis für Roggensuttermehl oder Weizen-
futtermehl kann bis zu 2,89 MM je 100 Kg. höher
berechnet werden als der Preis für Roggenkleie
oder Weizenkleie.
Das Netzen oder sonstige Anfeuchten von Kleie
Und Futtermehl ist untersagt. Das Zerkleinern von
Kleie zu einem futtermehlartigen Erzeugnis ist nicht
zulässig.
Die Anordnung tritt am 28. April 1936 in Kraft.
Vetr.: Aenderung der Mchlpreisanordnung
der Gctrcidewirtschastsvcrbände
Die von den Getreidewirtschaftsverbänden er
lassenen Anordnungen über die Festsetzung von
Preisen und Preisspannen fiir Roggen- und
Weizenmehl werden wie folgt geändert:
Von den festgesetzten Mehlprcisen kann auf An
ordnung des Verkäufers in besonders begründeten
Fällen von der Hauptvereinigung der deutschen Ge
treidewirtschaft ein Preisnachlaß in bestimmter
Höhe bewilligt werden.
Die besonders festgesetzten ortsüblichen Aufschläge
für den Verkauf von Mehl an Nichtgroßabnehmer
gelten mit Wirkung vom 22. April 1936 als Höchst
spannen. Der beim Verkauf an Großabnehmer (frei
Hausj gültige Preis darf jedoch in keinem Fall
unterschritten werden.
Durch obige Anordnung Nr. 86 wird die Bäcker
spanne aufgehoben (d. h. der Aufschlag beim AÜHl-
verkauf an Nichtgroßabnchmer) und die Möglich
keit geschaffen, daß auch die Großabnehmerpreise für
Mehl in Einzelfällen, allerdings nur auf Antrag
und mit besonderer Genehmigung der HB unter-
schritetn werden dürfen. Für die Mühlen bleiben
die bisherigen Großabnehmerpreise als Fest- bzw.
Mindestverkaufspreise bestehen und die darin ent
haltenen Mahllohnspannen gesichert. Ebenso kann
der Handel beim Weiterverkauf nicht unter die vor
geschriebenen Verkaufspreise der Mühlen (die bis
herigen Großabnehmerpreise) heruntergehen.
Die neue Anordnung bestimmt nämlich, daß die
bisherigen „ortsübichen Aufschläge" für Mehlver
käufe an Nichtgroßabnehmer mit Wirkung vom 22.
April nur noch als Höchstaufschläge gelten, die also
unterschritten werden dürfen. Mindestens mutz je
doch beim Verkauf an Nichtgroßabnehmer (Bäcker,
Einzelhändler usw.) durch Mühlen oder Händler
der vorgeschriebene Grobabnehmerpreis (Basispreis
plus 80 Pfg. Frachtausgleich und bei Lieferung
„frei Haus" bzw. „frei Lager" plus 15 Pfg. weiterer
Aufschlag — gegebenenfalls zuzüglich bzw. abzüglich
der bekannten Typen-, Kontingents- und Standort
abschläge bzw. -aufschlüge) berechnet werden. Ferner
muß auch weiterhin beim Verkauf an Nichtgroßab
nehmer (Bäcker, Einzelhändler usw.) der Rcichs-
mehlschlußschein zugrunde gelegt und müssen die
darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferungsbedin
gungen (auch Verzugsausschläge usw.) eingehalten
werden.
Lockerung in der Butteewirtschaft
Meiereien können über Wochenerzcugung 1933 frei verfügen — Sahneeinschränkung ausgehoben
Eine gemeinsame Anordnung der im Milchwirt
schaftsverband Nordmark zusammengeschlossenen
Milchversorgungsverbändc und der Grobverteiler
vereinigung Nordmark über Butterlieferungen be
sagt:
1. Die Molkereien sind grundsätzlich berechtigt,
bis aus weiteres über ihre jeweilige Wochcnerzcu-
gung an Butter bis zur durchschnittlichen Wochen-
crzeugung des Jahres 1933 frei zu verfügen. Aus
nahmen können die Milchversorgungsverbände tut
Benehmen mit dem Milchwirtschaftsvcrband im
Einzelhandel anordnen.
2. Die wöchentlichen Buttermengen, welche über
den Wochendurchschnitt des Jahres 1935 hinaus
voraussichtlich erzeugt werden, müssen dem Milch-
wirtschastsvcrband wöchentlich bis spätestens Mon
tags auf den wöchentlichen Buttermeldekarten ge
meldet werden. Soweit diese Meldung mit der tat
sächlichen Menge nicht übereinstimmt, ist die Diffe
renz bei der nächsten Wochenmeldung zu berück
sichtigen. Wird binnen 8 Tagen nach Abgang der
Meldung über diese Mengen durch den Milchmirt-
schastsverband keine bestimmte Anweisung gegeben,
kann die Molkerei darüber frei verfügen.
3. Die Molkereien können über die Ziffer 2 hin
aus Buttermengen dem Milchwirtschaftsverband
schriftlich andienen. Verfügt der Mtlchwirtschasts-
verband über diese Mengen nicht innerhalb fünf
Tagen, so gilt die Andienung als abgelehnt.
4. Den Molkereien ist verboten, Butter zuzukau
fen. Ein Zukauf von Butter kann einer Molkerei
nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Um
stände auf Antrag durch den MilchwirtschaftSvcr-
band genehmigt werden. Der Zukaus zum Zwecke
der Belieferung von Großverteilern ist ausnahms
los verboten.
5. Großverteiler, die nicht im freien Wirtschafts
verkehr ihren Bedarf einzudecken vermögen, haben
den notwendigen Ergänzungsbedarf bei den zu
ständigen Milchwirtschaftsverbänden anzufordern.
Dies gilt auch für denjenigen Bedarfsanteil, der
von der Reichsstelle bezogen werden soll. In die
sem Falle hat der Großverteiler Durchschrift der
Anforderung an die Reichsstelle zu geben.
6. Die Großverteiler sind berechtigt, überschüssige
Buttermengen auf eigenes Risiko einzulagern. Die
Lagerbestände sind bis zum Mcntag jeder Woche
auf den Wochenmeldekarten dem Milchwirtschasts-
verband zu melden.
7. Die Molkereien und Großverteiler haben ihre
laufenden Liefervereinbarungen, deren schriftlicher
Abschluß empfohlen wird, dem Milchivirtschaftsver-
band zur Kenntnis zu bringen.
8. Den Postvcrsand von Butter dürfen nur die
jenigen Molkereien und Verteiler ausüben, welche
bereits im Jahre 1938 diesen Absatz getätigt haben.
Die im Postversand abgesetzte Butter darf den
Durchschnitt bes Butterpostversandes der Jahre
1934/35, auf die einzelne Monate verteilt, nicht
übersteigen.
9. Die Anordnung über die Sahneeinschränkung
vom 12. Oktober 1935 wird mit dem in Ziffer 10
festgelegten Zeitpunkt aufgehoben.
10. a) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1936 in
Kraft, b) Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die An
ordnung vom 2. November 1935 über Butterliefe
rung außer Wirksamkeit.
WsîdeàZsr und Marktordnung
Die HV der deutschen Viehwirtschaft hat durch
die unter dem 22. 2. 36 verkündete Anordnung Nr.
45 eine vorläufige Neuordnung des Rinderabsatzes
vorgenommen. Auf den Viehmärkten wurden ge
staffelte Höchst- und Mindestpreise festgesetzt, auf die
in der Folgezeit die auf dem Lande zu zahlenden
Preise eingestuft wurden. Wir schicken diese Bemer
kungen voraus und geben im nachfolgenden einem
Eiderstcbter Bauern und Gräser das Wort, der
uns folgendes schreibt:
Wir kaufen im Laufe des Winters Weiderinder
mit Ablieferung zu Mai und richten uns nach den
Preisen, die wir im letzten Herbst für Fettvieh be
kamen. Daher wäre es sehr zu begrüßen gewesen,
wenn die Ende Februar veröffentlichten Preise sür
Fettviehs chon Anfang Dezember veröffentlicht wä
ren. In der Verordnung der HB vom 22. 2. 1936
hätetn die Preise sür sämtliches Rindvieh festgelegt
iverden müssen. Selbstredend sollen die Preise nicht
erhöht werden, denn der Verbraucher soll und muß
Fleisch kaufen können, je mehr, je besser. Daher
dürfen aber auch die Preise für Weiderinber nicht
höher liegen, vielmehr müßten diese ebenfalls dem
Festpreis und Verwiegungszwang sowie der Klassi
fikation unterworfen sein. Wenn im Herbst jegliches
Vieh nach Gewicht gehandelt ivirö, so mutz es gleich
falls im Frühjahr geschehen. Kein Schlachter darf
Ueberpreise bezahlen. Da ist es unzweckmäßig, daß
Weiderinder in Schlump verkauft werden und dann
auf 60 Pfg. je Pfund und darüber kommen.
Zusammenschluß
der Knrtoşşelràtşchaft
Nach einer Verordnung zur Aenderung der Ver
ordnung über den Zusammenschluß der Kartoffel-
wirtschaft vom 9. April erhält § 8 Abs. 1 folgende
Fassung: Die Neuerrichtung eines Betriebes der
im 8 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Art und die
Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend
eingestellten Betriebes dieser Art bedürfen der Ge
nehmigung der Hauptvereinigung. Diese Vor
schrift gilt nicht für den Einzelhandel. Im Falle
eines volkswirtschaftlichen Bedürfnisses muß die
Genehmigung erteilt werden. Sie soll erteilt wer
den, tvenn eine Gefährdung bestehender Betriebe
und eine Uebersetzung des Gewerbezweiges nicht
zu befürchten ist. Die Verordnung tritt am 1. 6. 86
in Kraft.
Milchwirtschastlichc Woche in Breslau.
Auf Vorschlag der Deutschen milchwirtschastlichen
Vereinigung (Hauptvereinigung) und der milch-
wirtschaftlichen Forschungsanstalten in Kiel und
Weihenstephan wurde die Abhaltung der „Deut
schen milchwirtschaftlichen Woche 1986" in Breslau
in der Zeit vom 22. bis 26. April 1986 angeordttet
und der Milchwirtschaftsverband Schlesien mit der
Vorbereitung beauftragt.
Ein Semg mn Trems rmd Liebe
Roman von Leontine
11) Nachdruck verboten.
Da wendet Olaf langsam den Kopf zu ihr
herum. In seinen Augen ist ein tie".?, stilles
Licht.
„O ja, Fürstin."
Alles in Julia frohlockt.
„Siehst du, ich wußte es doch! Auch in den
Adern der Nordmänner fließt Blut. Willst du
Hoch etwas Zypernwein?"
„Nein, Fürstin, so etwas trinken wir nie."
„Was trinkt ihr denn bei euch daheim?"
, Met."
Julia spielt mit der Rose in ihrem Gürtel.
„Sag', Nordlandsgreif, wie müßte denn das
^Veib ausschauen, das du lieben könntest?"
Da sieht der Jüngling wie in weite Fernen.
„Ihre Haare müßten sein wie goldner Wei
ten, wenn er reif ist zur Ernte. Ihre Lippen
şchmal und fest und herb, und ihr Gang wie
Freias Gang. Ihre Augen müßten so rein
fein wie das Nordmeer, wenn der Mond darü
ber liegt."
Langsam, langsam hat Julia sich emporge
leckt von ihrem Ruhebett. Ihre Hände krallten
sich in das Seidentuch der Decken, ihre Augen
Zeiten sich in steigendem Schreck.
„Und wie — wie ist ihr Name?"
. Da geht es wie Wetterleuchten über sein Ge
sicht.
„Sigrun!"
Durch zusammengepreßte Zähne zischt Julia:
„Du — du kennst eilte, die so aussieht?"
Olaf atmet tief und seine Augen leuchten.
„Ja, Fürstin."
„Und — und liebst eine, die Sigrun heißt?"
„Ja, Fürstin."
„Und hast sie noch nie in deinen Armen ge
halten und auf den Mund geküßt?"
„Nein, Fürstin."
Da springt Julia auf — jäh — wild. Mit zit
ternden Händen greift sie sich an die Schläfen
Und bleibt mitten in der Halle stehen. Dicht
vor ihm."
„Du — du hast sie einmal früher geliebt?
Nun hast du sie lange nicht gesehen. Liebst du
Ue noch immer?"
Zögernd, bruchweisc kommt es von ihren
^îppen, und ihre dunklen Augen hängen um
Antwort gierend an seinem schönen, herben
Mund.
Da lächelt Olaf. Wie über ein süßes Bild in
weiten, weiten Fernen. Dann sehen seine
Nugen über sie fort.
„Kann denn Liebe einmal ein Ende haben,
Ģrtzirr?."
v. Winterfeld-Platen
Sie stiert ihn an. Dann stampft sic mit dem
Fuß auf den Martnor.
„Aber du wirst sie nie wiedersehen!"
„Doch, Fürstin!"
„Und ich sage dir: Nein! Denn du bist mein,
dein Leben ist in meiner Hand."
Olaf sieht sie an, tief und lange.
„Mein Leben, Fürstin, aber nicht meine
Seele."
Julia zieht die weiße Stirn in Falten.
„Was ist das, Seele?"
„Du kannst mich töten lassen, Fürstin. Aber
meine Seele geht nach Nordland, zu Sigrun.
Ich weiß es von dem Alten vom Berge, der
mich lehrte, was eine Seele sei."
Sekundenlang stand Julia und starrte ihn
an. Groß — entsetzt. Und ihr Körper reckte sich
ihm entgegen — langsam, geschmeidig — so, als
warte sie auf etwas.
Steil — regungslos stand Olaf — wie die
Säule, an der er lehnte.
Da schrie sie auf. Gellend — durchdringend.
„Phöbe! Sylphe! Bei allen Göttern, wo
steckt das Gesindel?"
Durch die Purpurvorhänge stürzten Sklavin
nen von allen Seiten.
Kreidebleich war Julia. Und richtete sich jetzt
hoch auf mit königlicher Gebärde. Wenn ihr
auch die Glieder noch zitterten von ohnmächti
ger Wut über die erste Niederlage, die sie er
litten in ihrem Leben.
Ihre Stimme war wie Eis, daß es allen
fror, die sie hörten, trotz der warmen Sommer
nacht.
„Ich will meine Mohren."
Unter dem hohen Portal erscheinen vier
Mohren, die Hände über der Brust gekreuzt.
Stumm warfen sie sich vor ihrer Herrin auf
den Marmor und warteten auf ihren Befehl.
Julias Hände zitterten.
„Wo ist der Königstiger, den mir der Kaiser
von Byzanz vorigen Mond geschenkt?"
Der erste Mohr hebt den Kopf. Seine weißen
Zähne und das Weiße in seinem Auge blitzen.
„Im Zwinger, Herrin."
„Er hat lange nichts gefressen, wie ich be
fahl?"
„Seit zwei Tagen nichts."
„So ist er wild nach Menschenblut?"
„Er schäumt im Käfig, Fürstin, daß den
Wächtern graut."
Julia hat die Lider halb geschlossen. Durch
die langen Wimpern sieht sie verstohlen hin
über zu Olaf, indes ihre weißen Finger mit
dem schillernden Pfanenwedel spielen.
„Ich habe Langeweile. Drum sann ich mir
ein Schauspiel aus zur Nacht. Ich habe Ge
lüste, einmal anzusehen, wie der Tiger seine
Zähne in die weißen Glieder des Nordmanns
schlägt."
Die Marmorstufen vom Garten herauf klin
gen Schritte. Auf weißen Sandalen kommen
Das Olympiaboot für die Atlantik-Wettfahrt
Auf der Werft von Burmester in Bremen lief das Olympiaboot,
das an der Atlantik-Wettfahrt teilnimmt, vom Stapel. Es wurde
von Bürgermeister Heide auf den Namen „Roland von B r e -
W e u" getauft. iWcubuo, Ķ.)
zarte Sizilianerinnen, die Ariu.e voll leuchten
der Rosen. Phöbe, die sic führt, neigt sich tief.
„Fürstin, du hattest befohlen, frische Rosen
zur Nacht zu bringen. Nun haben wir die
Arme voll gepflückt, das Lager Euch zu schmük-
ken. O, wie sie duften! Sie sind noch feucht vom
Nachttau."
Sie streuen die Rosen rings um sie her auf
den gleißenden Marmor.
Julia lacht schrill und stößt mit dem Fuß
danach.
„Ich brauche keine Rosen mehr, ich brauche
Blut."
Und zu den Mohren gewandt:
„Macht alles bereit. Ich dürste nach dem
Schauspiel."
Da verlassen sie die Sklaven und Sklavin
nen mit scheuen, gedrückten Blicken.
Julia und Olaf sind wieder allein.
Und Julia stößt die Rosen von sich und es
ist fast wie Stöhnen, was von ihren Lippen
kvinint.
„Hast du alles gehört, Nordlandsgreif?"
Olaf reckt die mächtigen Glieder.
„Ich mußte wohl, weil ich daneben stand. Ihr
habt so eigenartige Bräuche hier im Süden."
Julia sieht ihn groß an. Sie kann weder
Furcht noch Todesangst entdecken auf seinem
stolzen, herben Angesicht.
„Du spottest? Wo du weißt, daß du zu Tode
gehst?"
Olafs Gesicht wird ernst.
„Je finsterer die Stunde, desto lichter das,
was war. Nordmünner haben nie gezittert vor
dem Tod. "
Langsam kommt Julia näher.
„Auch nicht, wenn er s o kam, Nordlands
greif? Du wirst nicht mehr spotten, wenn er
seine Pranken in dein weißes Fleisch schlügt.
Und in deine — stählernen — Sonnenaugen!"
Sie schreit auf und vergräbt ihr Gesicht in
den Händen. Auf dem Marmor kauert sie sich
nieder und windet sich in Qual und Kampf.
Mitleidig beugt Olaf sich zu ihr herab und
versucht, sie vom Boden zu heben.
„Du armes Weib, was hat dich krank ge
macht?"
Sie zuckt zusammen bei seiner Berührung
und weicht jäh zurück.
„O du, du — sprich nicht weich mit mir, das
kann mich rasend machen! O du — du — weiß
ich denn, was ich tue?"
Ihr Atem geht keuchend, sie greift nach sei
nen Händen.
„Noch kannst du dich retten, Nordlandsgreif.
Noch ist es Zeit."
Und sie zieht sich hoch an ihm und steht nun
dicht neben ihm, Brust an Brust.
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