„ ich nach dem Original auf Pergament des Geh. Archivs nebſt
. ne Union beſtand, *) die
W 684 J
Sake to neinem vordrage kamen laten, wente ſe hedden ein
ander im sinne, wo folgen wert. c ev
' Die als Vermitteler gegenwärtigen Lübecker und Lüne-
burger konnten es, aller angewandten Mühe ungeachtet, nicht |
zu einem Vertrage des Herzogs mit den Hamburgern und
Dithmarſchen bringenz aber ſie vertittelten einen Waffenſtill-
ſtand auf drei Monate, nemlich bis zum erſten Mai, an wel: |
chem Tage die Verhandlungen wieder beginnen sollten. Die |
Gefangenen wurden von beiden Seiten einſtweilen auf ihren
Eid in Freiheit gesetzt, nur 6 durfte der Herzog zurück behal.
ten. Die hierüber von den Bürgermeiſtern und Rathmännen |
der Städte Lübeck und Lüneburg ausgeſtellte Urkunde werde
mehreren anderen Dokumenten als Anhang meiner Sammlung
der altdithmarſchen Rechtsquellen herausgeben. Die Urkunde
berichtigt das Lied, welches den Waffenſtillſtand in das Jahr |
4500 versetzt, ſo daß die Fürſten denſeiben gebrochen haben
follen. Nach dem Liede haben aber Neocorus (I. S. 454.)
und Bolten (IU. S. 129) ſich geirrt. Auch iſt der Waffen-
ſtillſtand nicht mit Herzögen, wie Neocorus, noch mit Prin»
zen, wie Bolten sagt, geschloſſen worden, ſondern allen mit_.
dem Herzog Friederich. Ich kann nicht unterlaſſen, hier zu
bemerken, daß man ſich hüten muß, in der Darſtellung der |
gegenwärtigen und unmittelbar folgenden Verhältniſſe den
Herzog und König gleichsam wie eine Perſon zu behandeln. |
Der Krieg ging diesmal vom Könige aus, der Eroberungs:
krieg 1559 umgekehrt vom Herzoge. Einiges, das die Ver:
ſchiedenheit des Verhältniſſes des Herzogs Friederich zu den |
Ditmarſchen von dem des Königs zeigr- werde ich in dieſem
Aufsatze brim Jahre 1507 mittheilen. Ich hege die feſte Ue-
berzeugung, daß der Vertrag mit dem Herzoge entweder ſchon
gleich, oder doch wenigſtens durch die Verhandlung, welche auf
den erſten Mai feſtgeſetzt wurde, zu Stande gekommen ſenm.
würde, wenn er nicht 9 Jahre früher mit seinem Bruder dem |
. Könige Vereinbarungen eingegangen wäre, zufolge welcher ei-
einen Vertrag der Art verbot.
Unrichtig iſt es übrigens, was den Vorfall auf Helgoland att .
belangt, anzunehmen, daß dieser den Krieg im Jahre 1500
irgend bedingt oder doch beschleunigt habez denn der Krieg
war eine unmittelbare Folge aus der Belehnung von 147
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) Veritas Mepert. in Falcts Samml. PI. S. 257. Nr.