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Mattmaß befindet sich im Heimatmuseum zu
Hohenwestedt.
Die Aufhebung des Mühlenzmanges be
stimmt das Gesetz vom 10. Mai 1854, nach wel
chem die Auseinandersetzungen zwischen der
Rader und der Hohenwestedter Mühle erfolgt
nach:
1. dem „Taxations-Instrument über Ent
schädigungsansprüche des Müllers Maaß zu
Rade vom 1. März 1859."
2. dem „Gutachten und Taxation betreff.
Entschädigung für aufgehobenes Zwangsrccht
der Raader Mühle vom 26. Februar 1859."
3. dem „Obmannsgutachten v. 2. resp. 6. April
1859."
4. der „Aufforderung des Königl. Kommissa
riats zur Feststellung der Entschädigung für
den aufgehobenen Mühlenzwang zu Bordes
holm den 24. Juni 1854."
Namen von Müllern auf der Rader Mühle:
1677 Hans Hinrich, 1732 David Homfeld, 1737
Margaretha Thode, 1741 Thomas Thodc, 1758
Paul Kühl, 1768—81 Johann Maaß, 1781—92
Martin Maaß, 1792—1806 Johann Kröger (2.
Ehemanns, 1806—1838 Johann Maaß, 1838—49
Martin Maaß, 1849—74 Johann Maaß (drei
Brüder), 1874—1905 Marx Boß, 1905—Gegen
wart 1932 Hermann Boß.
Zu erwähnen ist noch eine „Concession" für
den Besitzer der Raader Erbpacht-Wassermühle
und der als Partinenz derselben anzusehenden
Windmühle zu Hohenwestedt im Amte Rends
burg, Johann Maaß, zur Beibehaltung und
Benutzung der in der letztgedachten Mühle
außer einem Graupengange und einem rhei
nischen Mahlgange annoch vorhandenen beiden
Gängen, als eines französischen Mahlganges
und eines Schrotganges vom 20. Januar 1862.
1846 am 29. April wurde eine neue Welle
in die Windmühle gebracht. Am 3. Juli 1849,
nachts 12 Uhr, wurde die Mühle nebst Wohn
haus und Stall ein Raub der Flammen. 1867
am 16. Juli, nachts 12K Uhr, wurde die Mühle
durch Blitzschlag von neuem eingeäschert, uwd
zum 3. Male, ebenfalls durch Blitzschlag, am
4. Juni 1874, nachmittags 4% Uhr.
Die Wassermühle in Meezen.
Bon dieser haben wir die ältesten Nachrich
ten. Schon 1474 wird sie genannt. Damals ver
kaufte Otto Rantzau zu Krummendiek sie dem
Eutiner Kapitel zugleich mit dem Dorf. In
der Resormationszeit wird beides zum Amt
Rendsburg gekommen sein. 1568 ist sie im Re
gister der Mühlen des Amtes nicht genannt,
1602 aber beim Amt. Sie brachte 20 Tonnen
Pacht ein, 1667 waren es 36 Thlr. Am 21. Ok
tober 1732 erhielt sie der bisherige Pächter
Claus Breiholz für 55 Thlr. Court, in Erb
pacht. Wohnhaus und Land waren Eigentum
des Müllers, für das er 1 Thlr. 2 Schill.
Grundhäuer, 13 Schill. Wiesen- und 24 Schill.
Ackerhäuer zu entrichten hatte. Meezen hatte
den kleinsten Mühlenbezirk, nur 19 Hufen und
10 Katen in Jahrsdorf, Drauel, Olden- und
Nienjahn, Bucken, Meezen und Poyenburg.
Bon 1693 gehörte auf einige Jahre auch Sarl-
husen dahin, bis es eine eigene Mühle errich
tete. Um 1860 ist die Erbpacht aufgehoben und
die Mühle Eigentum. Erbpächter sind die Fa
milien Breiholz und Delfs gewesen.
Ostermühlcn.
Diese reizend gelegene Wassermühle war
1683 neu gebaut. Sie hatte nur 2 Scheffel
Kornland und 1 Fuder Heu, außerdem eine
Wiese an der Spitze der Gieselau bei Bokel-
holz und einige Beringstedter Wiesen. 1686.
Das andere Land bei Ostermühlen gehörte dem
verschwundenen Dörfchen Stickcllohe. Mühlen
pflichtig waren Puls, Seefeld, Ohrsee, Gokels,
Lütjenwestcdt, Todenbüttcl, Maisborstel,
Brinjahe, Haale. Gemattet wurden 3 'A Kan
nen von der Tonne, das waren 3 Mattschalen
voll. Pächter waren 1686 Claus Martens und
nach ihm sein gleichnamiger Sohn, Pacht 65
Thlr. dän. Kronen. Am 27. April 1741 bekam
sie Claus Martens Schwiegersohn Claus Ha
denfeld in Erbpacht für 77 Thlr. Kronen. Das
Zubehör der Mühle löste er mit 160 Jt ein.
1757 hatte sie Hans Hadenfeld, 1787 Timm
Holm und Elisabeth Cath. Martens, 1788 Anna
Holm, die Marx Boß heiratete, deren Nach
kommen besitzen sie noch.
Die Mühle in Bünzeu.
Das 1789 stehende Mühlengebäude war 1594
errichtet und sehr baufällig geworden. Die Er
neuerung gab Anlaß zu Streitigkeiten über
die Verpflichtungen der Zwangsgüste zur Un
terhaltung der Mühle, die durch einen Ver
trag geregelt wurden. Danach waren die
Zwangsgäste verpflichtet, jährlich zusammen 3
Fuhren mit 4 Pferden auf 3 Meilen zu leisten,
bei Bauten war diese Zahl zu erhöhen. Eben
so waren die Mühlensteine auf 3 Meilen zu
holen, das Dach zu unterhalten (den Decker
bezahlte aber der Müllers, die Dämme instand
zu setzen. Das Wasser für die Mühle liefern
die umgeleiteten Bäche: Kapellenbek, Tönsbek,
Ellhornsbek und Glasbek. Es sammelte sich in
3 Teichen: Mühlenteich, Moorteich und Nien-
teich. Letzterer ging um 1800 in einem Prozeß
mit den Bargfeldern verloren. Darauf legte
der Erbpächter den großen oberen Mühlenteich
an. Der Moorteich ist damals auch aufgegeben,
so daß heute 2 Teiche vorhanden sind.
Die Mühle war in Zeitpacht vergeben. Sie
zahlte 1568 und 1602 eine Last (= 32 Tonnen»
Roggen als Pacht, aber kein Malz. Mit der
Mühle war eine Brauerei verbunden. 1660
wurde die Mühle mit dem Kirchspiel Nortorf
an den Statthalter Friedrich von Ahlefeldt
verpfändet. Sie wurde auf 93 Nthlr. 16 Schill.
Einkünfte geschätzt, was einem Kapitalwert
von 2333 Nthlr. entsprach. 1686 sollte die Püch-
terin 40 Thlr. Kronen Pacht zahlen. Am 21.
Oktober 1732 wurde sie dem Pächter Homfeld
in Erbpacht gegeben. 1765 ging sie durch Heirat
an Hinrich Wichmann ans Bramstedt über.
Ende des 18. Jahrhunderts starb der Erbpäch
ter Hans Hinrich Wichmann ohne Kinder. Erbe
war der deputierte Bürger Hans Hinrich Wich
mann in Kiel. Er hatte die Mühle auf einige
Jahre an Jochim Hudemann verpachtet. 1801
kaufte sie der Staat für 8240 Rthlr. Courant.
Bei der Mühle befanden sich 8 Tonnen Wiesen
und 26 Tonnen Ackerland. Sie wurde nun in
Zeitpacht vergeben. Pächter war von 1801 bis
1828 Israel Plöhn, Sohn eines Nortorfer
Kaufmannes, der vom Aukrug bei Rendsburg
stammte. Die Pacht betrug 1815: 725 rbt. 32 Sch.,
1819: 100 Rbthlr. weniger. Um 1850 hatte Möl
ler, 1860 Thebens sie in Pacht. Um I860 waren
Mühle und Wohnhaus sehr baufällig. Da ent
stand der Plan, die Mühle zu verkaufen. Man
erwartete ein Gebot von 20—30 000 Rbthlr.
Reichsmünze, da auch die Berechtigung zur
Erbauung einer Windmühle erteilt wurde.
Geboten wurden aber nur 13 020 Rthlr. Dafür
und für 600 Rthlr. Kanon wurde sie zum 1.
Mai 1862 als Eigentum verkauft. Die Hand-
und Spanndienste wurden gleichzeitig mit 400
Rthlr. abgelöst. Bei der Rentenablösung fiel
ein Teil des Kanons weg, es blieben 900 Jt
Rentenbankrente zu zahlen, deren Laufzeit
1917 abgelaufen war.
Mühlenpflichtig waren die Dörfer Bünzen,
Bargseld, Homfeld, Jnnien, Boken und Gnutz.
Die Wassermühle in Bokel
lag früher am Oldmöhlenbach bei Thienbüttel,
ist aber vor 1598 nach Bokel verlegt. 1568
brachte sie 50 Tonnen Roggen und 8 Tonnen
Malz als Pacht. Das Wohnhaus wurde 1617
vom Müller erbaut. 1651 kam sie durch Heirat
in Pachtbesitz der Familie Stubbe, die sie bis
1883 hatte. 1666, bei der Verpfändung des
Kirchspiels Nortorf brachte sie 157 Rthlr. 52
Schill. Pacht. 1700 wurde sie dem Nortorfer
Kirchspielvogt von Würtzen für 1200 Thlr.
Kronen verpfändet. Die Pacht betrug 60 Rthlr.
1760 erhielt der Müller die Konzession als Zu
behör der Bokler Wassermühle eine Wind
mühle in Bokel zu erbauen, die 1771 nach
Thienbüttel auf dem Kapellenberg verlegt
wurde. 1832 durfte er auch eine Windmühle in
Bokel errichten. Diese ist 1869 nach Gnutz ver
legt. Am 28. Mai 1727 wurde die Wassermühle
dem bisherigen Pächter Caspar Stubbe „in auf-
und niedersteigender Linie mit Ausschluß der
Seitenlinien" in Erbpacht gegeben für 102
Thlr. Court. Bei der Mühle befanden sich
einige Wiesen und 2 Koppeln, die 1617 von
dem Bauerlage Bokel dem Peter Norden aus
der Gemeinheit verliehen waren. Amtmann
Balthasar von Ahlefeldt hat diese Schenkung
auf dem Ding und Recht in Nortorf bestätigt.
Zwangspflichtig waren alle Dörfer des
Kirchspiels Nortorf mit Ausnahme von Gnutz
und den Aukrugdörfern.
Die Zwangsmühle des Kirchspiels Kelling-
husen lag in
Mühlenbarbek.
Es ist das heutige Neumühlen. Die Mühle
wurde 1650 mit dem Dorf an Breitenburg
verkauft.
ĢŞ' Die Neue Mühle bei Schenefeld.
ist die jüngste Wassermühle im Amte Rends
burg. Der südliche Teil des Kirchspiels Sche
nefeld ließ bis um 1700 auf den Mühlen zu
Mehlbek und Hadenfeld mahlen. 1709 erbat
Hans Waswo eine Konzession zur Erbauung
der Mühle und des Hauses auf eigene Kosten.
Am 25. April 1711 genehmigte die Rentekam
mer den Antrag. Hans Waswo legte den Teich
an, erbaute Mühle und Wohnhaus und mußte
80 Nthlr. Kronen Pacht zahlen. Als Zwangs
gäste, die bisher nirgends mühlenpflichtig wa
ren, wurden der Mühle zugewiesen: Schene
feld, Oldenborstel, Warringholz, Siezbüttel,
Wacken, Nienbüttel, Gribbohm, Bokelrehm,
Agethorst, Vaale, Holstenniendorf, Kohlenbek,
Besdorf, Pöschendorf, Raisborstel, Nutteln.
Diese hatten Hand- und Spanndienste zur Un
terhaltung des Mühlendammes zu leisten.
1733 ist Claus Thode Pächter. Am 20. Okt.
1734 wurde die Mühle in Erbpacht gegeben für
120 Rthlr. dän. Kronen. Nach dem Kontrakt
mit Waswo hatte der König das Näherkaufs
recht nach Taxation von 4 beeidigten Män
nern, das wurde bei der Verpachtung an Thode
aufgegeben. 1747 kaufte Johann Behrens die
Mühle für 9000 Jl von Revenstorf. 1755 er
hielt er die Berechtigung, neben der Wasser
mühle eine Windmühle zu erbauen, 1782 Er
laubnis, diese nach dem Bokelüerge in der
Gribbohmer Gemeinheit zu verlegen. Zu die
ser Windmühle wurden keine Zwangsgäste ge
legt.
Durch Jahrhunderte haben diese Mühlen
ihren. Zweck erfüllt. Der neuen Zeit mit ihrem
großen Bedarf an Mühlenerzeugnissen waren
sie bei dem geringen Wasservorrat nicht ge
wachsen. Großbetriebe mit Dampfkraft nahmen
ihnen viele Kundschaft, aber noch sind diese
ältesten Kraftbetriebe unseres Landes in Tä
tigkeit, das Korn der umliegenden Dörfer zu
Mehl, Schrot und Grütze zu verarbeiten.
Nach Langhein von G. Reimer, Büken.
Der Schlohgrnnd
war der Platz, der zum alten Schlosse Rends
burg gehört hatte. Um 1800 standen auf dem
Schloßgrund die Schloßbaracken, die Wasser
mühle,' ein Haus in der Torstraße, eins am
Schloßplatz, Buchdrucker Wendels Haus, ein
Haus des Kaufmanns Eichmann und des Post
meisters Haus. In dem letzteren war um 1770
eine Parchendfabrik gewesen, vorher hatte es
dem Obersten v. Ahrenschiold gehört. 1803
wurde es in Pferüestall, Wagenremise und
Garten verwandelt, 1805 der Rest an die For
tification für 6500 Rthlr. verkauft. Der Schloß
grund gehörte nicht zur Stadt, sondern stand
unter Gerichtsbarkeit des Amtsmanns und
des Raumorter Dinggerichts. Die Bewohner
waren von allen Abgaben frei außer einer Re-
cognission von 1 Rthlr. Nur wenn sie bürger
liche Nahrung trieben (d. h. Handwerk und
Handels, mußten sie deswegen Abgaben an die
Stadt geben. Bon Einquartierungslasten wa
ren sie befreit. Sie standen unter Sachsenrecht.
Bei der Befestigung Rendsburgs 1691 wurde
die Schleußkuhle aufgefüllt und zum Schloß
grund gelegt. Die 6 Amtskirchspiele mußten
dazu 4500 Fuder Sand und Steine fahren.
Nach Langheim: Nachrichten etc. R.
Sin« und Bedeutung unserer FaMrliermsMeu
Von Fr. Drews.
(Aus einem Vortrag in der Arbeitsgemein
schaft der Sippenforscher und Sippenpfleger.s
Früher bestand allgemein die Einnamigkeit.
Jetzt sind Vor- und Familienname nicht nur
üblich, sondern amtlich vorgeschrieben. Die
Einnamigkeit mochte genügen, solange wenige
Menschen an gemeinsamen Wohnstätten bei
sammen waren und jeder den andern persön
lich kannte. Später erwies sich die Einführung
von Familiennamen als notwendig.
Die Familiennamen sind zur Hauptsache aus
altgermanischen oder christlichen Tausnamen
entstanden. Diese Taufnamen, die weit über
die Zeit der Völkerwanderung zurückreichen,
waren bei den altgermanischen Stämmen
durchweg zweigliedrig. Die beiden Glieder oder
Wortstämme entsprachen meistens zwei Sil
ben, doch kommen auch nicht selten drei- und
mehrsilbige Namen vor, ohne daß dadurch die
Zahl der Wortstämme vermehrt wird. Jeder
der beiden Wortstämme ist von tiefem Inhalt,
z. B. Gerhard: Ger ---- Speer, Wurfwaffe,-
hard — kühn. Adalbert: Ndal — Land, Adel,'
bert = Glanz, Pracht. Friedrich: Fridu =
Friede, Sicherheit, Schutz,- rich — Herr, Fürst.
Wie in anderen Ländern, so bewegten sich
auch bei den alten Germanen die Familien
namen im Kreis der nationalen Lieblings
anschauungen: Krieg, Kriegsruhm, Waffen
tüchtigkeit, Siegerglück. Viele dieser inhalts
reichen Namen der Urzeit sind, nicht bloß als
Familiennamen, sondern auch als männliche
und weibliche Tausnamen in die christliche Zeit
hinübergenommen.
Von Tauf namen dürfen wir übrigens auch
bei den heidnischen Vorfahren reden, denn die
Namengebung war dort auch mit einer Tauf
feierlichkeit verbunden. Die Kindtaufe wurde
bei den Germanen gleich nach der Geburt vor
genommen. Man legte das neugeborene Kind
dem Vater vor. Dieser entschied, ob es aufge
zogen werden sollte oder nicht. Erkannte er cs
an, indem er es vom Boden aufhob, so wurde
Wasser über das Kind gegossen, und man gab
ihm den Namen. Durch die Taufe und Namen-
gebung wurde das Kind Mitglied der mensch
lichen Gesellschaft und durfte nun nicht mehr
ausgesetzt werden.
Im Namen waren gewöhnlich Wortstämme
aus dem Namen beider Eltern vereinigt. Um
die Zusammengehörigkeit der Familie, des
Geschlechts, der Sippe durch die Namen zu
kennzeichnen, bediente man sich der in der
Dichtkunst üblichen Form des Gleichklangs im
Anlaut. So nannte beispielsweise der Burgun
derfürst Gibisch seine drei Söhne Gunther, Ger
not und Gieselher. Oder man ließ den Wort
stamm als Zeichen der Vererbung zu Beginn
oder am Ende des Namens, gleichklingen
lSiegmund, Sieglinde, Siegfrieds oder auch
man benutzte beides: Heribrand, Hildebrand,
Hadubrand. Durch Umstellung der Wortstümme
war immer neue Namensbildung möglich. Ein
weiteres Beispiel dafür, daß durch Namens
klang die Stammesverwandtschaft bekundet
wurde, haben wir in Gustav Freytags
„Ahnen": Ingo,, Jngraban, Jmmo und Ivo.
So wurde der Familienname in der Urstufe
angebahnt, aber erst im 12. und 13. Jahrhun
dert kam er ganz zum Durchbruch. Zunächst bei
Personen von fürstlichem Geblüt, die sich nach
ihrer Stammburg benannten (Konrad von Ho
henstaufen, Otto von Wittelsbach, Rudolf von
Habsburg usw.) Es folgten die hohen Würden
träger, der hohe und der niedere Adel (Diet
rich von Bern, Hagen von Tronje u. ä.s, die
Minnesänger (Walter von der Vogelweide,
Wolfram von Eschenbachs, dann die Patrizier
und Bürger und endlich die Eingesessenen auf
dem Lande.
In unserer engeren Heimat sind die Fami
liennamen eigentlich erst um 1780 herum fest
stehend geworden. Bis dahin bildete man die
Familiennamen noch vielfach durch Anhän
gung der Silbe sen — Sohn an den Tauf
namen des Vaters. (In Schweden und Eng
land son.s Man nennt diese Form der Ab
leitung vom Vaternamen Patronymikon. Das
sen wird auch oft zu s verkürzt (Peters, Hin-
richs, Detlefs usw.) Peter Hinrichs ist des Hin-
richs Sohn Peter. In den nordischen Ländern
wurde sogar der Familiennamen der Tochter
durch Anhängen des Wortes „Datier" an den
Taufnamen des Vaters gebildet. In Däne
mark war das noch im vorigen Jahrhundert
Sitte. Beispiel: Vater Sven Nielsen, Tochter-
Karen Svensdatter. Da gerade wir Schleswig-
Holsteiner bei unserer Familienforschung mit
den Patronymika zu „kämpfen" haben — sie
erschweren die Forschung — nenne ich ein Bei
spiel: Der Stammvater heißt Carsten Nissen,
dessen Sohn Peter C a r st e n sen, dessen Sohn
Asmus Peter sen, dessen Sohn Carsten A s -
müssen usf.
Gewöhnlich gebrauchen wir die Namen, ohne
uns etwas dabei zu denken. Und doch liegt in
ihnen oft ein tiefer Sinn. Es ist erfreulich, daß
mit dem fortschreitenden Interesse an der Sip
penforschung auch das Interesse an der Deu
tung des Namens lebendig wird. Da der Ur
sprung des Namens in graue Vorzeit zurück
reicht, ist freilich eine richtige und restlose Klä
rung nicht immer möglich und verständlich, daß
die verschiedenen „Namendeuter" auch verschie
dene Deutungen der Namen haben. Es seien
unverbindlich einige Deutungen hier an
geführt:
Zunächst aus der Gruppe, die auf altdeutsche
Namensstämme zurückzuführen ist. Brühn:
vom gotischen brunjo oder dem mittelhochd.
brttnne — Brustharnisch. „Der int Brusthar
nisch Kämpfende". Erichsen: vom althochd.
era = Ehre, Gnade, Schutz,- rich = Herr, Fürst.
Erich — Ehrenfürst.
Rohweöder, Rohwer: v. Hrodoward
bzw. hruod — Ruhm» ward — Wächter. Der
Ruhmeswächter.
H i n r i ch s : v. althochd. Hagen — Hag, um
hegter Wohnsitz, Herr (Fürst) des umhegten
Wohnplatzes.
Eine zweite Gruppe Familiennamen stammt
von christlichen Taufnamen. Sie gehen auf
Namen der Apostel, Märtyrer und sonstigen
Heiligen der ersten christlichen Zeit zurück. Ich
nenne einige Beispiele: A nd re sen und
Drews: von dem Apostel und Märtyrer An
dreas (d. h. der Mannhaftes. Namenstag der
30. November. Brix: von Briccius (Brixi-
uss, dem Schüler und Nachfolger des heiligen
Martinus, besonders in NO.-Frankreich und
SW.-Deulschland verehrt. Stammeltern ver
mutlich von dort eingewandert. Namenstag
der 13. November. Iochimsen: v. Joachim
(hebr. „Gott richtet auf"). Petersen: von
Apostel Petrus (— Fels).
Eine weitere Gruppe bilden die „Herkunfts
namen", gewählt nach Orten, Städten, Wvhn-
plätzen. In Rendsburg und Umgegend haben
wir eine große Anzahl solcher Namen: Glück
stadt, Lüneburg, Rothenburg, von Cappeln
usw. Bei einem kurzen Streifzug durch unser
Adreßbuch stellte ich folgende Namen fest, die
mit Ortsnamen aus der Umgegend Rends
burgs übereinstimmen: Rickert, Andorf,
Schacht, Schülldorf, Rade, Brammer, Rönn-
feldt, Hamdorf, Holtorf, Hohn, Schwabe, Volk
stedt. Dabei soll keineswegs behauptet werden,
daß z. B. sämtliche Einwohner namens Bram
mer aus Brammer stammen. Aber zwischen
vielen Orts- und Familiennamen in den Bei
spielen besteht sicherlich ein Zusammenhang.
Zu den Herkunftsnamen gehören auch die ad
ligen Namen mit dem „von".
Die nächste Gruppe — Familiennamen nach
Berufen — erkennt man meistens an der
Endung er, da bekanntlich die meisten Berufe
mit „er" enden. Hierher gehören: Becker, Bött
cher, Koch, Schmidt, Wagner, Wegner usw.
Schließlich gibt es noch eine Reihe von Na
men, die wir unter der Bezeichnung „Ueber-
namen" zusammenfassen, Necknamen, Spitz
namen, Eigenschaftsbezeichnungen, im Volks
munde vielfach Oekelnamen genannt. Ueber-
namen nennt man sie wohl deshalb, weil sie
ursprünglich bei Abfassung von Niederschriften
u. dgl. zur Unterscheidung von gleichnamigen
Personen über den Namen geschrieben wur
den. Teils sind diese Namen gutwillig über
nommen, teils werden sie mit Widerwillen ge
tragen. Namen dieser Art sind: Weiß, Schwarz
(Smarts, Alt, Jung, Biermann (— Bieder
manns, Butenschön, Todt, Engel, Fröhlich,
Fromm, Kraushaar, Fürchtenicht, Sorgenfrei,
Brüdigam, Ohnesorg, Fretwurst, Habenichts.
Im allgemeinen liegt den Familiennamen
ein tiefer Sinn zugrunde. Wenn airch öeM
Namensträger beim Empfang des Namens
von seiner Bedeutung nichts zum Bewußtsein
gekommen ist, so ist es doch unsere Pflicht, die
in den Namen durch die Namengeber wunsch
gemäß verankerten Tugenden zu üben und
dem Inhalt der Namen immer mehr gerecht zu
werden.