Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

129. Jahrgang. 
Srhleswîg-HolstànWL 
129. Jahrgang. 
Renösburger Tageblatt 
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reich das Unmögliche nicht verlangen, näm 
lich, daß Deutschland als Vorbedingung der 
Zusammenarbeit alle seine Ambitionen, auch 
die gemäßigsten, aufgibt. Das Ziel mag 
schwierig zu erreichen sein, aber Deutschland 
hat jetzt den Weg zu seiner Verwirklichung 
gewiesen. Es wäre töricht von Frankreich, 
wenn es die Gelegenheit nicht ergreifen wür 
de. Die Wirkung dieses deutschen Beitrages 
sollte hoffentlich ebenso bedeutungsvoll für 
die französisch-deutschen Beziehungen sein, 
wie sie es für die deutsch-englischen Bezie 
hungen sein wird. 
Wenn es gelingt, den europäischen Frieden 
in den nächsten Jahren zu erreichen, so wer 
den sich die hier dargestellten Ziele nahezu 
von selchst erfüllen. Ein 25jähriger Friede 
wird den Wohlstand Europas zurückbringen,' 
er wird den Abbau der Zollmauern, eine Be 
ruhigung der Besorgnisse und Verdächtigun 
gen und schließlich die Begrenzung der Rü 
stungen zur Folge haben. Unter solchen Be 
dingungen wird ein einiges deutsches Volk 
mit seinem starken Organisationstalent und 
seiner technischen Geschicklichkeit, mit seiner 
leidenschaftlichen Liebe zur Arbeit um der 
Arbeit willen einen unwiderstehlichen Ein 
fluß auf das Leben Europas ausüben, und 
zwar ganz besonders auf die jüngeren Völker 
im Osten. Und die Freundschaft zwischen dem 
Deutschen Reich und dem britischen Weltreich, 
die schon jetzt auf dem festen Fundament 
des Flottenabkommens beruht, wird immer 
enger und zuverlässiger werden. Sie wird 
den mächtigsten Pfeiler in der Staatenorga 
nisation der Welt darstellen!" 
NSK. Es ist nicht möglich, daß bei der Be 
urteilung von Straftaten durch deutsche Ge 
richte mit zweierlei Maß gemessen wird. Daß 
es notwendig ist, auf diesen an sich selbstver 
ständlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, beweist 
ein energisch geschriebener Aufsatz, den der 
Hauptstellenleiter im Reichsrechtsamt der 
NSDAP., Dr. C. H a i d n, in der „Deutschen 
Rechtspflege", dem Organ des deutschen 
Rechtsdienstes, aus Anlaß des bevorstehenden 
Deutschen Juristentages 1936 veröffentlicht. 
In ihm wird darauf hingewiesen, daß ein 
gerechtes Urteil voraussetzt, daß ein Richter 
nicht in der Anwendung von Gesetzen und 
sonstigen Vorschriften rein schematisch verfährt 
und daß es ein nicht mehr haltbarer Zustand 
ist, daß etwa Parteigenossen, die lediglich einer 
kraftfahrpolizeilichcn Uebertretung schuldig ge 
worden waren, strenger bestraft wurden, wie 
dies bei Nichtparteigenossen der Fall gewesen 
wäre. 
Dr. Haidn weist darauf hin, daß der Par 
teigenosse mit seinem Eintritt in die NSDAP, 
eine Erhöhung der jedem Volksgenossen ob 
liegenden Pflichten übernommen hat und daß 
die Erfüllung der speziellen Pflichten des 
Parteigenossen auch eine gewissenhaftere Be 
achtung vor allem jener Teile der Strafvor 
schriften gebietet, deren Befolgung die Treue 
Sur Volksgemeinschaft und die persönliche 
Ehre erfordern. Dagegen mutz von jedem Ein 
sichtigen erkannt werden, daß nicht bei jeder 
etwa von Parteigenossen verübten strafbaren 
Handlung, ohne Rücksicht auf die Art der 
Straftat, auf die Beweggründe und den Grad 
des Verschuldens des Täters, die Parteizuge 
hörigkeit gleichsam als Strafschärfungsgrund 
gewertet werden kann. Der Verfasser des Auf 
satzes weist darauf hin, daß eine Anzahl von 
Strafgerichten im Strafmaß ganz unhaltbare 
Entscheidungen gefüllt haben. Manche Straf 
verfolgungsbehörden, Gerichte und Staatsan 
waltschaften hätten Führerworte nicht nur bei 
der Strafzumessung, sondern in der gesamten 
Strafrechtspflege so offensichtlich unrichtig an 
gewendet, daß es manchmal schwer falle, hin 
ter diesen Fehlentscheidungen noch den sachli 
chen Willen und die positive Einstellung zum 
nationalsozialistischen Staat anerkennen zu 
können. 
Hauptstellenleiter Dr. Haidn weist insbe 
sondere darauf hin, daß sich die ordentlichen 
Gerichte mit der Verletzung von Sonderpslich- 
ten eines Parteigenossen nicht zu beschäftigen 
haben. Denn das Gesetz zur Sicherung der 
Einheit von Partei und Staat hat die Bestra 
fung aller Verletzungen der dem Parteigenos 
sen obliegenden Sonderpflichten den Partei 
gerichten vorbehalten (§ 3m Abs. II des Ge 
setzes). „Diese Regelung", so führt der Haupt 
stellenleiter im Reichsrechtsamt fort, „war um 
so notwendiger, als bei der Beurteilung von 
Pflichtverletzungen der Parteigenossen nicht 
nur rein 'verstandesmäßige kleberlegungen 
maßgebend sind, sondern auch viele Gefühls 
momente, Werte der Erinnerung und des Er 
lebens, deren Bedeutung sicherlich nicht alle 
Richter der staatlichen Gerichte voll ermessen 
können. Im Gegensatz zu den ordentlichen 
Gerichten sind die Parteigerichte mit Rechts- 
wahrern besetzt, die in erster Linie den Natio 
nalsozialismus schon in der Kampfzeit erlebt 
haben und deshalb die Verletzung der auch 
von ihnen selbst gewissenhaft und vorbildlich 
erfüllten Sonderpflichten des Parteigenossen 
sicherer beurteilen als etwa der Nichtpartei 
genosse. 
Wir sind unter dem Einfluß des liberali- 
stisch-materialistischen Denkens in den Fehler 
verfallen, das geschriebene Gesetz allein als 
Recht anzusehen und den Wert positiv rechtli 
cher Vorschriften zu überschätzen. Der Rechts 
wahrer hält sich deshalb bei der Beurteilung 
eines Sachverhalts häufig zu ängstlich an die 
gesetzlichen Vorschriften. Allgemeine Erwä 
gungen der Billigkeit und der materiellen 
Gerechtigkeit haben in der deutschen Gerichts 
praxis noch nicht den Platz, der ihnen zu 
käme." 
Der Verfasser weist im Verlaufe seines Auf 
satzes insbesondere nach, daß Führerworte nur 
aus dem Zusammenhange zu erfassen sind. 
Auch sei sehr wohl zu unterscheiden bei der 
Beurteilung etwaiger Straftaten von Partei 
genossen, ob es sich um einfache Parteigenossen 
oder um solche in führender Stellung handle, 
deren Verantwortlichkeit selbstverständlich hö 
her zu bewerten sei. Daß gerade die politischen 
Führer der Bewegung ohne engherzige Pe 
danterie in ihrer Lebensweise und vor allem 
in ihrem Auftreten in der Ocffentlichkeit den 
übrigen Volksgenossen ein Beispiel wie der 
Führer selbst geben sollen, um auch dadurch 
zur Rechtfertigung des Vertrauens des Vol 
kes zur politischen Führung beizutragen, wird 
als selbstverständlich hervorgehoben. Ein 
Staat, der auf dem Führerprinzip aufgebaut 
ist, mutz an seine Führerschicht verschärfte An 
forderungen stellen, um auf diese Weise die 
Möglichkeit zu erhalten, gerade der Auslese 
der Besten die Leitung der politischen Geschicke 
des Volkes anvertrauen zu können. Wenn 
man an die gesunden Erbwerte unseres Vol 
kes glaube, dann müsse man airch der Ueber 
zeugung sein, daß auch nur der Beste Führer 
sein kann. 
Daraus ergäbe sich gerade airdererseits wie 
der, daß keineswegs nun etwa sämtliche Straf 
taten unter diese erhöhte Verantwortlichkeit 
fielen. Die Parteizugehörigkeit könne sogar in 
einer ganzen Reihe von Füllen als strafmil 
dernd in Betracht gezogen werden, denn die 
Verdienste des alten Parteigenossen, der vor 
der Machtübernahme durch sein aktives Be 
kenntnis zu Adolf Hitler manche Nachteile er 
litten habe, aber auch die täglichen Opfer des 
jungen Parteigenossen im ehrenamtlichen 
Dienste der Bewegung seien allgemein bei der 
Beurteilung der persönlichen Verhältnisse für 
die Strafzuweisung zugunsten des Täters zu 
würdigen, wenn der Parteigenosse nicht Straf 
taten begangen habe, die mit seiner besonderen 
Verantwortlichkeit im Widerspruch stehen. 
„Es gibt", so schließt der Verfasser seine 
interessanten und wesentlichen Ausführungen, 
„Millionen braver Volksgenossen, die den Ge 
setzen gehorchen und das erfüllen, was der 
Staat von allen seinen Bürgern gleichmäßig 
fordert, die niemals mit dem Strafgesetz in 
Konflikt geraten, aber auch nicht mehr Opfer 
für Volk und Staat auf sich nehmen, als das 
Gesetz oder vielleicht auch die Angst vor der 
öffentlichen Meinung verlangen. Es gibt aber 
auch wenige Zehntausende, die über ihre all 
gemeinen Staatsbürgerpflichten hinaus in 
einer heiligen Besessenheit für die große Idee 
der Volksgemeinschaft tagaus tagein zahllose 
Opfer bringen. Wäre es nicht ungerecht, diese 
Auslese des kämpferischen Elements unseres 
Volkes, wenn sie einzig und allein im Kampfe 
für die Allgemeinheit mit dem Strafgesetz in 
Konflikt gerät, während die anderen zu Hause 
dazu nicht in Versuchung kommen können, 
ebenso streng zu bestrafen wie den biederen 
Bürger? Der Führer sagte in seinen am 30. 
Juni 1934 erlassenen, bekannten 12 Punkten 
auch: „Fehler können jederzeit verziehen wer 
den, schlechte Aufführungen nicht." d. Pr. 
Neue Nlulļaļen in Spanien. 
Der frühere Polizeichef von Barcelona 
erschossen. 
DNB. Madrid, 28. April. In Barcelona 
wurden am Dienstagmittag der frühere oberste 
Polizeichcf von Barcelona, Miguel Badia, so 
wie sein Bruder Joss auf offener Straße von 
Anarchisten erschossen. Die Pistolenschützen ent 
kamen. Die Bluttat hat in der katalanischen 
Oeffentlichkeit großes Aufsehen erregt. Man 
nimmt an, daß es sich um einen Racheakt han 
delt. 
Ferner wurde am Dienstag in Madrid ein 
Bäckermeister erschossen, der früher dem Ge 
werkschaftsverband UGT. angehört hatte und 
als Streikbrecher später ausgeschlossen wurde. 
Der spanische Staatsanzeigcr veröffentlichte 
am Dienstag eine Verfügung des Innenmini 
sters, wonach ein Oberst und ein Oberstleut 
nant der Polizei zwangsweise zur Disposition 
gestellt werden. 
England, Frankreich, Deutschland 
Von Dr. T. P. Conwell-Evans (London) 
Der in England hochangesehene politi 
sche Schriftsteller Dr. T. P. Conwell- 
Evans, der sich die Vertiefung des deutsch 
britischen Freundschaftsverhältnisses zum 
Ziele gesetzt hat, veröffentlicht in dem 
dieser Tage erscheinenden England-Son 
derheft des amtlichen Organs des Deut 
schen Akademischen Austauschdienstes 
„Hochschule und Ausland" eine sehr be 
deutsame und umfangreiche Arbeit über 
das Gesamproblem der britisch-deutschen 
Beziehungen. Den Schluß seiner Darle 
gungen bildet die hier wieüergegebene 
Erörterung der Frage, ob und wieweit 
die Idee einer „Dreistaatenfreundschaft", 
wie sie in den deutschen Vorschlügen vom 
7. März 1936 zum Ausdruck gelangte, aus 
führbar ist. Die verständigen Worte die 
ses Engländers verdienen weitesten Wi 
derhall in den drei interessierten Län 
dern, vor allem aber sollten sie in Frank 
reich gebührend beachtet werden! 
(Coperight bei Herbert Stubenrauch AG., 
Verlagsbuchhandlung, Berlin.) 
„Die Deutschen verstehen die Notwendigkeit 
der Freundschaft zwischen England und sei 
nem unmittelbaren Nachbarn Frankreich. 
Französische und britische Kolonien grenzen 
in Afrika, an den Ostküsten des Mittelmeeres 
und anderswo aneinander. Die Freundschaft 
mit Frankreich aus diesen und anderen auf 
der Hand liegenden Gründen ist seit langem 
einer der Leitsätze der britischen auswärtigen 
Politik geblieben und wird es bleiben. 
Diese Freundschaft hat jedoch nicht immer 
gute Ergebnisse gezeitigt, insofern nämlich, 
als einige der eifrigsten Verfechter der fran 
zösischen Freundschaft die Indifferenz oder 
sogar Feindschaft gegenüber Deutschland als 
eine notwendige Ergänzung dazu betrachtet 
haben. Freundschaft mit einem Lande auf 
Kosten eines Dritten ist aber eine fanle Poli 
tik, und die Träger einer solchen Politik zei 
gen wenig staatsmännisches Geschick und keine 
Fähigkeit zu konstruktivem Denken. Die eng- 
Herr Daļabiers Klage 
„Bas soll ich meine« Wählern antworten?" 
Eduard Daladier, Präsident der großen ver- zu zahlen haben und daß dort mit einem 
einigten Radikalen und Radikal-Sozialistischen Schlage die Arbeitserträge des schaffenden 
Parteien Frankreichs, ehemaliger Präsident Volkes der Ausbeutung durch eine Handvoll 
des Ministerrates und vielleicht bald wieder Börsenjobber entzogen sind. Herr Daladier 
zu einer hervorragenden Stellung berufen, hat hat sich darum begnügt, seinen Wählern zu 
seinem gepreßten Herzen mit einer öffent- antworten, daß es nur eine geringe Mühe- 
lichen Kundgebung Luft gemacht. „Was soll ich waltung brauche, um diese Auswucherung des 
meinen Wählern antworten?" so fragt er da. Volkes durch die Börsenspekulation abzustel- 
„Jn meinen Versammlungen stellen mich die len, aber er hat sich gehütet, anzudeuten, wie 
Bauern vor die Tatsache, daß sie ihren Wei- er das machen wolle. Sonst Hütte er nämlich 
zen im vergangenen Sommer für 58 Francs erklären müssen: Wie Adolf Hitler! Es gibt 
haben verkaufen müssen, und daß sie jetzt ihren keinen anderen Weg! 
Saatweizen für 100 Francs zurückkaufen müß- Die Mißstimmung auf dem flachen Lande 
ten. Das ist nach Abzug der Gestehungskosten hat nun den „Matin" veranlaßt, seinen Chef 
weit mehr als das Doppelte, und daraus schlie- redakteur Stephane Lausanne kreuz und quer 
ßen sie, daß ihre Arbeit schutzlos dem Börsen- zur Erkundung der Lage auf Reisen zu schik- 
spicl preisgegeben ist, wo an ihren Erzeug- ken. Und der berichtet, daß man ihm überall 
Nissen ohne Mühe mehr gewonnen wird, als die tolle Schwankung der Getreidepreise ent- 
ihnen ihre ganze Arbeit eintrügt. Was soll ich gegen halte. Da hat in seiner Not einer der 
darauf antworten?" Kandidaten eine andere Auskunft gesucht als 
Herr Daladier hat in seiner Kundgebung Daladier. Er hat nämlich den Bauern gesagt, 
schamhaft verschwiegen, was ihm die Antwort sie seien selbst schuld daran. Warirm hätten sie 
so schwer macht. Andere Blätter sind da in ihren Weizen vorzeitig verkauft? Wenn sie ihn 
ihren Berichten offenherziger. Die unzufrieüe- gelagert hätten, so hätten sie von der gegen- 
nen Wühler haben nämlich sehr deutlich die wärtigen Preissteigerung Gewinn gehabt und 
Frage hinzugefügt, warum es in Deutschland könnten ihn für 100 Franken verkaufen, statt 
möglich ist, daß Bauer und Verbraucher er- dazukaufen zu müssen. Das ist nun so eine 
trägliche und stetige Preise zu bekommen und. echte Papierweisheit, und die Bauern sind die
	        
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