Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

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129. Jahrgang. / Nr. 114. / Zweites Blatt. 
SŞswrg-Sollìàifthe 
Landeszeitung 
Slenteburßct DrģeblaL 
Sonnabend, den 16. Mai 1936. 
Lņftschntz-Werbrņsche 
vom 18. bis 24. Mai 1936. 
Der Reichsluftschutzbund führt mit Geneh 
migung des Reichsministers für Luftfahrt 
erstmalig seit seinem Bestehen im gesamten 
Reiche eine Häuser- und Straßensammlung 
am 23. und 24. Mai durch, deren Ertrag rest 
los dem Aufbau des zivilen Luftschutzes und 
öer damit notwendigen Ausbildung der Selbst 
schutzkräfte in den einzelnen Häusern zugute 
kommt. Diese Sammlung, die den Ausbau 
der zivilen Landesverteidigung erleichtern 
soll und damit dem Schutz aller Volksgenossen 
dient, wird vorbereitet und eingeleitet durch 
eine großzügige Luftschutzwerbewoche in der 
Zeit vom 18. bis 24. Mai 1936. Die Bevölke 
rung in Stadt und Land hat dank der drei 
jährigen Aufklärungsarbeit des Reichsluft 
schutzbundes heute die Notwendigkeit des Luft 
schutzes längst erkannt. Möge sich jeder be 
wußt sein, daß er durch seine Spende, die er am 
23. und 24. Mai dem RLB. gibt, mit dazu bei 
tragen wird, daß auch das letzte und kleinste 
Haus luftschutzbereit und gesichert wird. 
Dankopftr der Ratio» 
Ernzerchnungsstellen in Rendsburg: Büro 
der Standarte, Neue Kieler Landstraße? 
Sturmbannbüro, Adolf-Hitler-Haus? Partei- 
lokal Hotel Stadt Kiel? Volksbuchhandlung 
Kruse und Stnrmlokal der Marine-SA. (nur 
während der Dicnststunden der Stürme). 
* * * 
* Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 
Freitagmittag gegen 12 Uhr bei der östlichen 
Eiderschleuse. Ein auswärtiges Personen 
auto kam aus der Schleswiger Straße und bog 
nach links in den Gerharüsdamm ein. In 
demselben Augenblick kam Frau Erna K. auf 
ihrem Fahrrad den Gerharösdamm entlang 
in Richtung Schleuse. An der Ecke wurde ihr 
Fahrrad von dem Auto erfaßt. Dabei flog sie 
über den Kühler hinweg auf das Straßen 
pflaster. Frau K. erlitt Verletzungen im Ge 
sicht und eine Beschädigung der Halswirbel 
säule. Sie wurde mit dem Sanitätsauto ins 
städtische Krankenhaus gebracht. Das Fahr 
rad kam unter das Auto zu liegen und wurde 
Mitgeschleift auf die Gehbahn, wo das Auto 
zum Stehen kam. Das Rad wurde stark be 
schädigt. 
* Mit dem Motorrad gestürzt. Am Freitag- 
Nachmittag ist ein Autoschlosser auf dem 
Rotenhöfer Weg mit seinem Motorrad ge 
stürzt. Er erlitt einen Bruch des rechten- Un 
terschenkels. 
* Die Sühne. Der 25jährige W. R. aus 
Rendsburg hatte am 2. Mai d. I. im Städti 
schen Krankenhaus, wo er mit zwei anderen 
Patienten zusammen in einem Zimmer lag, 
einem der beiden 40 JUL entwendet. Als er 
die Betten zurechtmachte, nahm er aus der in 
einer Schieblade liegenden Geldtasche des 
Rentners Th. zwei Zwanzig-Mark-Scheine 
heraus. Mit dem Geld entfernte er sich heim 
lich aus dem Krankenhaus. Er kaufte sich zu 
nächst Kognak und Zigaretten, nachher eine 
Wurst, da seine Frau angeblich nichts zu essen 
hatte. Beim Durchsuchen der Wohnung durch 
einen Kriminalbeamten wurde das übrige 
Geld bei dem Angeklagten gefunden, nachdem 
er zunächst den Diebstahl geleugnet hatte. Vor 
dem Amtsgericht gab er als Grund für das 
Verlassen des Krankenhauses an, daß er sich 
gesund gefühlt habe. Mit dieser Angabe fand 
er jedoch keinen Glauben. Dem Antrage des 
Amtsanwalts gemäß wurde R. zu 4 Monaten 
Gefängnis verurteilt. Er nahm das Urteil 
an. 
* Der Bücherrcisende und die zwei Frauen. 
Unter der Anklage des Betruges und versuch 
ten Betruges in je einem Falle stand der 
36jährige B. R. aus Kiel vor unserem Amts 
gericht. Seit dem 2. Mai ö. I. sitzt er in 
Untersuchungshaft. Er ist mehrfach vor 
bestraft. Als Vertreter eines Buchverlages 
war er tätig. Am 23. Oktober 1935 kam er 
nach Büdelsdorf. Eine Frau H. wollte das 
von ihm angebotene heilkundliche Buch nicht 
haben? sie sollte trotzdem ihre Adresse auf 
schreiben. Von einem Bestellschein hat sie 
üichts gesehen. Zur Unterschrift ist es nicht 
gekommen. Der Angeklagte ist dann zur Nach 
barin, einer 72jährigen kranken Witwe, ge 
gangen und hat dort versucht, ein Buch zu 
verkaufen. Nachdem er sich mit ihr längere 
Zeit über Heilkräuter unterhalten hatte, bat 
er die Frau, ihre Adresse aufzuschreiben, an 
geblich, um ihr gewünschte Heilkräuter zu 
senden. In Wirklichkeit unterschrieb sie aber, 
ohne daß sie es wußte, einen Bestellschein für 
bas Buch, das ihr unter Nachnahme im Werte 
von 36 JUL geschickt wurde. Einem solchen 
Preis war sie bei ihren Verhältnissen gar nicht 
gewachsen. Der Altgeklagte hat zunächst die 
Rendsburg, den 16 .Mai 1936. 
Verkaufsprovision von der Firma erhalten, 
später mußte er sie zurückzahlen. Es lag voll 
endeter Betrug nach Ansicht deß Gerichts vor. 
Im Falle H. aber wurde vom Gericht noch kein 
versuchter Betrug angenommen. Das Urteil 
lautete auf 6 Monate Gefängnis wegen voll 
endeten Betruges in einem Falle, im übrigen 
auf Freisprechung. 
* Zwei Monate Gefängnis erhielt ein acht 
zehnjähriger Bursche vor dem hiesigen Gericht. 
Er hatte verschiedentlich Mein und Dein ver 
wechselt und sich u. a. ein Fahrrad angeeignet. 
Das Urteil lautete auf 3 Monate Gefängnis. 
In der Urteilsbegründung wurde betr. des 
Fahrraddiebstahls betont, daß Fahrraddieb 
stähle in Rendsburg grundsätzlich mit 6 Mo 
naten Gefängnis bestraft würden. Diese 
Uebung habe sich als sehr heilsam erwiesen. 
Dem Angeklagten seien ausnahmsweise we 
gen seiner Jugend für den Fahrraddiebstayl 
nur zwei Monate Gefängnis zuerkannt wor 
den. Hingewiesen wurde auf die Möglichkeit 
einer Bewährungsfrist. Das Gericht war nicht 
in der Lage, hierüber zu entscheiden. Der jetzige 
Arbeitgeber des jungen Menschen stellt ihm 
ein günstiges Zeugnis aus. 
* Eine hübsche Betriebsfeier veranstaltete 
der Wirt des „Schützenhof" am Mittwochabend 
mit der Gefolgschaft. Diese Betriebsfeier war 
vor allem deshalb veranstaltet worden, weil 
die Gefolgschaft am 1. Mai keine Feier haben 
konnte. Allerlei Unterhaltung, Vorträge, und 
vor allem gute Musik der Kruseschen Kapelle 
verschönten den Abend. 
* Am Himmelfahrtstag, Donnerstag, 21. 
Mai, nimmt der Dampfer „Heinrich" seine som 
merlichen Fahrten durch den Kanal auf. Im 
Rendsburger Kretshafen legt er auf der Ver 
gnügungsfahrt nach Brunsbüttel vormittags 
um 9.30 Uhr an. 
Das Arteil gegen Bornholdt 
3 Zähre Gefêinģnîs und 3 Jahrs Ehrverlnft 
Gestern wurde im Prozeß Bornholdt das Ur 
teil gesprochen. Der Angeklagte wurde unter 
Freisprechung im übrigen wegen fortgesetzten 
Betruges in 5 Fällen, fortgesetzter Untreue in 
1 Falle und Vergehens gegen die Bestimmun 
gen über die Beaufsichtigung privater Versiche- 
rungsnnternehmen zu einer Gesamtgefängnis 
strafe von 3 Jahren, entsprechend dem Antrag 
des Staatsanwalts, sowie zu einer Geldstrafe 
von 606 Mark, ev. 30 Tagen Gefängnis, ver 
urteilt. Die Geldstrafe gilt durch 1 Monat Un 
tersuchungshaft als verbüßt. Der Rest der Un- 
10 
Rendsburgs« Handroerl in Wort und Bild. 
Ein ansMerbender Berns? 
Besuch bei unseren Rendsburger Stellmachern 
Die fortschreitende Technik macht nir- 
gens Halt, sie geht über veraltete Anschauun 
gen hinweg und über Menschen und Berufe. 
So ist das Auto z. B. zum Feind der Stell 
macher geworden, die früher mit zu den ge- 
achtesten Handwerkern gehörten, und deren 
Handwerk so alt ist, wie Stämme und Völ 
ker gewandert sind oder den Acker bebaut ha 
ben. Eine große klar zu erkennende Linie 
Meister Kruse 
bei der Ausbesserung einer Schiebkarre. 
Neue Stücke schafft man lieber, aber Repa 
ratur muß auch sein, hält die Verbindung mit 
dem Kunden und erfordert ebenfalls Können 
und Geschick. 
geht von den ersten Wagen, die uns in den 
Funden unserer Heimat überliefert wurden, 
bis zur Jetztzeit. Dieser Beruf sollte ausster 
ben? Wir können es nicht glauben, und es 
hat auch den Anschein, als wenn auch dieser 
Stand im Dritten Reich wieder bessere Lebens- 
bedingungen erhält. Gewiß, die schönen Kut 
schen in ihren verschiedensten Ausführungen 
sind verschwunden, die Lastwagen der Müller 
und Fuhrleute verdrängt von den Autozügen, 
aber trotzdem bleibt noch manches Stück für 
die Werkstatt des Stellmachers. Die große 
„Leistungsschau des Rendsburger Handwerks" 
in der Stadthalle war erfreulicherweise ge 
rade von den Stellmachern gut beschickt. Man 
zeigte dort die Entstehung eines Rades vom 
rohen Holz bis zum fertigen Zustand, man 
zeigte aber auch die Karosserie für ein Auto 
und gab damit kund, daß man bemüht ist, sich 
der Entwicklung der Technik anzupassen. Als 
wir beim alten Meister Rehder in der 
Kanzleistraße unseren Besuch machten, — es 
ist schon etwas länger her — fertigte er Block 
wagen an für die Siedler, 7 Stück an der Zahl, 
die den Siedlern von der Stadt mitgeliefert 
werden. Meister Rehder ist heute schon 
69 Jahre alt, kam bereits 1883 in die Lehre, 
war 6 Jahre in der Fremde, beschäftigte in 
seinen besten Zeiten 8 Gesellen und hat mit 
Erfolg das weitergebaut, was er von seinem 
Vater ererbt hat. Dieser war 1848 nach Rends 
burg gekommen, war 4 Jahre in Paris gewe 
sen, hatte sich dort seine Erfahrungen gesam 
melt und später, 1861, das Haus und die Stell 
macherei gekauft. Leider fehlt der Nachfolger, 
der Nun vom Vater wieder das Handwerk 
übernimmt und weiterführt, aber Meister 
Rehder läßt den Kopf nicht hängen. Er freut 
sich über die Auftrüge, die er hat und die ihm 
ein geruhsames Schaffen auch an seinem Le 
bensabend gestatten. 
Sehr viel jünger ist Meister Kruse in der 
Provianthausstraße. Er reparierte gerade eine 
Schiebkarre für einen Bauunternehmer. Die 
Dinger haben nämlich viel auszuhalten, und 
es muß schon solide Arbeit sein, wenn sie 
auf einem Bau gebraucht werden sollen. Mei 
ster Kruse kam 1919 von Lübeck nach Rends 
burg. Er hat gute Zeiten gehabt, Zeiten, zu 
denen er den Aufträgen auf Kutschwagen kaum 
gerecht werden konnte, die nicht nur hier in 
Rendsburg, sondern auch in Kiel und Flens 
burg ihre Abnehmer fanden. Mit welchem 
Stolz erzählt er von den fertigen Kutschen, 
und es muß wirklich eine Freude gewesen sein, 
darin gefahren zu werden. Heule sind Neuauf 
träge rar und beschränken sich auf Kleinig 
keiten. So manch kleine Flickarbeit muß er 
ledigt werden und wird auch gern erledigt, um 
das tägliche Brot zu verdienen. So wie Mei 
ster Krnse geht es auch den anderen Meistern 
Klaus Eggers, Mühlenstraße, und Christian 
Dethlefsen, Schleuskuhle, beide schon lange 
Jahre in Rendsburg in ihrem Beruf tätig. 
Aber wie Meister Rehder sagt, bloß den 
Kopf nicht hängen lassen, wenn es auf dem 
einen Wege nicht geht, versuchen, sich umzu 
stellen, sich der Technik anzupassen. Handwer 
kerart ist stur und hart, Handwerksmeister 
lassen sich nicht unterkriegen, handiverkliche 
Arbeit läßt sich nicht verdrängen. 
Der alte Meister Rehder in seiner Werkstatt. 
Er ist ganz der Typ eines alten Meisters, und man hat Freude 
seiner Arbeit zuzusehen. 
daran, ihm bei 
s (2) Carstensen. 
tersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe 
angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte wer 
den dem Angeklagten auf 3 Jahre aberkannt. 
Soweit Freisprechung erfolgt, werden die Ko 
sten von der Reichskasse übernommen, die 
übrigen Kosten trägt der Angeklagte. 
Der Staatsanwalt, Dr. Topf, hatte 3 Jahre 
Gefängnis, 1500 Mark Geldstrafe, Hilfsweise 
weitere 150 Tage Gefängnis, Anrechnung der 
Untersuchungshaft und wegen ehrloser Gesin 
nung Ehrenrechtsverluft für 3 Jahre beantragt. 
In der 
Urteilsbegründung 
führte der Gerichtsvorsitzende, Landgerichts 
direktor Dr. Römer-Kiel, aus, die fünftägige 
Verhandlung habe das Bild eines Volks- 
s ch ä d l i n g s ergeben, der auch nun noch nicht 
den Geist der heutigen Zeit erkannt habe. Man 
hätte eigentlich erwarten können, daß der An 
geklagte, nachdem die vielen Zeugen wider ihn 
aufgetreten, in der Hauptverhandlung zugeben 
würde: „Jawohl, ich bin schuldig." Auch heute 
noch erscheine er als der Mann, der der An 
sicht sei, daß er sich in vielen Fällen eigent 
lich doch tadellos benommen habe. In Wirk 
lichkeit habe die Verhandlung ergeben, daß 
Bornholdt seit dem Jahre 1932 sich des fort 
gesetzten Betruges, der sich rechtlich zum 
Teil als Untreue darstelle, schuldig machte. 
Stets sei er der Ansicht gewesen, erst komme 
er, er müsse gut zu leben haben, zunächst sei 
das vereinnahmte Geld für ihn da, dann erst 
für die Allgemeinheit? während rechtlicher 
Weise die Allgemeinheit zuerst komme und 
dann er. Viele Volksgenossen hätten bei wei 
tem nicht das Einkommen des Angeklagten. 
Gerade im Hinblick darauf habe er sich ein 
schränken müssen. Wenn ihm das zugebilligte 
Einkommen nicht genug gewesen wäre, hätte 
er die Stellung aufgeben können.»Statt dessen 
habe er es auf Betrug der Versicherungen an 
gelegt, für die er tätig gewesen, bei der eigenen 
Krankenkasse wie in den Pumpangelegenheiten. 
Der Richter ging hierauf in großen Zügen 
auf die verschiedenen Fälle ein. Bezüglich der 
Kölner Krankenversicherungskasse stellte er Be 
trug in fortgesetzter Handlung fest. B. habe die 
Versicherungsnehmer getäuscht. Aus der Tä 
tigkeit des Angeklagten für die „Bürgerliche" 
in Berlin blieb ein Schaden von 1000 Mark 
zurück. Seine Provisionserwartung sei einer 
der unhaltbaren Einwände des Angeklagten. 
Es handle sich im Sinne des Gesetzes um fort 
gesetzte Untreue. Die eigene Krankenkasse „Ei 
gennützige" zu nennen, wäre besser gewesen als 
„Gemeinnützige". Es könne sein, daß B. an die 
optimistische Berechnung hinsichtlich der eige 
nen Kasse geglaubt habe. Er habe aber mit 
einem Risiko rechnen müssen. Der Zeuge 
Bezirksdirektor Lamberz aus Altona, mit dem 
B. wegen Aufmachung einer Krankenkasse ge 
sprochen, erklärte, daß 20 000 bis 25 000 Mark 
für die Gründung einer Kasse erforderlich 
wären. Gleichwohl habe es der Angeklagte trotz 
seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten selber 
übernommen, eine Kasse zu gründen. Er habe 
damit rechnen müssen und auch damit gerechnet, 
daß eine solche Kasse ein großes Wagnis be 
deute, nicht für ihn, sondern für die anderen, 
die Kassenmitglieder. Es liege ein bedingter 
Vorsatz des Betruges in der Erwartung der 
Möglichkeit einer Pleite der Kasse. 
Für die Täuschungsabsicht Bornholdts spre 
che das Antragsformular, das „e. V." usw. Die 
Täuschungsabsicht sei um so v e r w e r f l i ch e r, 
als er Leute bewog, aus einer guten Versiche 
rung auszutreten und in seine zu gehen. Er 
war großzügig auf Kosten anderer. Selbst wen- 
er an die eigene, sich auf mehrere Jahre er 
streckende Berechnung geglaubt habe, so sei r 
mindestens im ersten Jahre nicht in der Lar- 
gewesen, die Unkosten seiner Kasse zu decken, so 
daß ein Versicherungsschutz frühestens im zwei 
ten Jahre eingetreten wäre. B. habe viel ver 
sprachen, u. a., daß der Versicherungsschutz so 
fort in Kraft trete. Die Berufung auf die Nova 
sei nicht stichhaltig. Auch in der eigenen Kasse 
liege fortgesetzter Betrug vor. 
Der „1869er" (Hamburger) schulde B. nock 
471 JUl. Hier ergebe sich ebenfalls Betrug. In 
einzelnen Fällen habe der Angeklagte unwahr- 
Angaben gemacht. Eine Urkundenfälschung sr- 
bezüglich des Ausweises nicht festgestellt. De: 
Zeitpunkt der Ziffernünderung auf dem Aus 
weis wie auch ein Gebrauch der Aenderung 
zwecks betrügerischer Absicht sei nicht nachzu 
weisen. Infolgedessen erfolge hier Freispruch. 
Bei der ^.Vereinigten" lägen die Dinge genau
	        
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