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129. Jahrgang. / Nr. 114. / Zweites Blatt.
SŞswrg-Sollìàifthe
Landeszeitung
Slenteburßct DrģeblaL
Sonnabend, den 16. Mai 1936.
Lņftschntz-Werbrņsche
vom 18. bis 24. Mai 1936.
Der Reichsluftschutzbund führt mit Geneh
migung des Reichsministers für Luftfahrt
erstmalig seit seinem Bestehen im gesamten
Reiche eine Häuser- und Straßensammlung
am 23. und 24. Mai durch, deren Ertrag rest
los dem Aufbau des zivilen Luftschutzes und
öer damit notwendigen Ausbildung der Selbst
schutzkräfte in den einzelnen Häusern zugute
kommt. Diese Sammlung, die den Ausbau
der zivilen Landesverteidigung erleichtern
soll und damit dem Schutz aller Volksgenossen
dient, wird vorbereitet und eingeleitet durch
eine großzügige Luftschutzwerbewoche in der
Zeit vom 18. bis 24. Mai 1936. Die Bevölke
rung in Stadt und Land hat dank der drei
jährigen Aufklärungsarbeit des Reichsluft
schutzbundes heute die Notwendigkeit des Luft
schutzes längst erkannt. Möge sich jeder be
wußt sein, daß er durch seine Spende, die er am
23. und 24. Mai dem RLB. gibt, mit dazu bei
tragen wird, daß auch das letzte und kleinste
Haus luftschutzbereit und gesichert wird.
Dankopftr der Ratio»
Ernzerchnungsstellen in Rendsburg: Büro
der Standarte, Neue Kieler Landstraße?
Sturmbannbüro, Adolf-Hitler-Haus? Partei-
lokal Hotel Stadt Kiel? Volksbuchhandlung
Kruse und Stnrmlokal der Marine-SA. (nur
während der Dicnststunden der Stürme).
* * *
* Ein Verkehrsunfall ereignete sich am
Freitagmittag gegen 12 Uhr bei der östlichen
Eiderschleuse. Ein auswärtiges Personen
auto kam aus der Schleswiger Straße und bog
nach links in den Gerharüsdamm ein. In
demselben Augenblick kam Frau Erna K. auf
ihrem Fahrrad den Gerharösdamm entlang
in Richtung Schleuse. An der Ecke wurde ihr
Fahrrad von dem Auto erfaßt. Dabei flog sie
über den Kühler hinweg auf das Straßen
pflaster. Frau K. erlitt Verletzungen im Ge
sicht und eine Beschädigung der Halswirbel
säule. Sie wurde mit dem Sanitätsauto ins
städtische Krankenhaus gebracht. Das Fahr
rad kam unter das Auto zu liegen und wurde
Mitgeschleift auf die Gehbahn, wo das Auto
zum Stehen kam. Das Rad wurde stark be
schädigt.
* Mit dem Motorrad gestürzt. Am Freitag-
Nachmittag ist ein Autoschlosser auf dem
Rotenhöfer Weg mit seinem Motorrad ge
stürzt. Er erlitt einen Bruch des rechten- Un
terschenkels.
* Die Sühne. Der 25jährige W. R. aus
Rendsburg hatte am 2. Mai d. I. im Städti
schen Krankenhaus, wo er mit zwei anderen
Patienten zusammen in einem Zimmer lag,
einem der beiden 40 JUL entwendet. Als er
die Betten zurechtmachte, nahm er aus der in
einer Schieblade liegenden Geldtasche des
Rentners Th. zwei Zwanzig-Mark-Scheine
heraus. Mit dem Geld entfernte er sich heim
lich aus dem Krankenhaus. Er kaufte sich zu
nächst Kognak und Zigaretten, nachher eine
Wurst, da seine Frau angeblich nichts zu essen
hatte. Beim Durchsuchen der Wohnung durch
einen Kriminalbeamten wurde das übrige
Geld bei dem Angeklagten gefunden, nachdem
er zunächst den Diebstahl geleugnet hatte. Vor
dem Amtsgericht gab er als Grund für das
Verlassen des Krankenhauses an, daß er sich
gesund gefühlt habe. Mit dieser Angabe fand
er jedoch keinen Glauben. Dem Antrage des
Amtsanwalts gemäß wurde R. zu 4 Monaten
Gefängnis verurteilt. Er nahm das Urteil
an.
* Der Bücherrcisende und die zwei Frauen.
Unter der Anklage des Betruges und versuch
ten Betruges in je einem Falle stand der
36jährige B. R. aus Kiel vor unserem Amts
gericht. Seit dem 2. Mai ö. I. sitzt er in
Untersuchungshaft. Er ist mehrfach vor
bestraft. Als Vertreter eines Buchverlages
war er tätig. Am 23. Oktober 1935 kam er
nach Büdelsdorf. Eine Frau H. wollte das
von ihm angebotene heilkundliche Buch nicht
haben? sie sollte trotzdem ihre Adresse auf
schreiben. Von einem Bestellschein hat sie
üichts gesehen. Zur Unterschrift ist es nicht
gekommen. Der Angeklagte ist dann zur Nach
barin, einer 72jährigen kranken Witwe, ge
gangen und hat dort versucht, ein Buch zu
verkaufen. Nachdem er sich mit ihr längere
Zeit über Heilkräuter unterhalten hatte, bat
er die Frau, ihre Adresse aufzuschreiben, an
geblich, um ihr gewünschte Heilkräuter zu
senden. In Wirklichkeit unterschrieb sie aber,
ohne daß sie es wußte, einen Bestellschein für
bas Buch, das ihr unter Nachnahme im Werte
von 36 JUL geschickt wurde. Einem solchen
Preis war sie bei ihren Verhältnissen gar nicht
gewachsen. Der Altgeklagte hat zunächst die
Rendsburg, den 16 .Mai 1936.
Verkaufsprovision von der Firma erhalten,
später mußte er sie zurückzahlen. Es lag voll
endeter Betrug nach Ansicht deß Gerichts vor.
Im Falle H. aber wurde vom Gericht noch kein
versuchter Betrug angenommen. Das Urteil
lautete auf 6 Monate Gefängnis wegen voll
endeten Betruges in einem Falle, im übrigen
auf Freisprechung.
* Zwei Monate Gefängnis erhielt ein acht
zehnjähriger Bursche vor dem hiesigen Gericht.
Er hatte verschiedentlich Mein und Dein ver
wechselt und sich u. a. ein Fahrrad angeeignet.
Das Urteil lautete auf 3 Monate Gefängnis.
In der Urteilsbegründung wurde betr. des
Fahrraddiebstahls betont, daß Fahrraddieb
stähle in Rendsburg grundsätzlich mit 6 Mo
naten Gefängnis bestraft würden. Diese
Uebung habe sich als sehr heilsam erwiesen.
Dem Angeklagten seien ausnahmsweise we
gen seiner Jugend für den Fahrraddiebstayl
nur zwei Monate Gefängnis zuerkannt wor
den. Hingewiesen wurde auf die Möglichkeit
einer Bewährungsfrist. Das Gericht war nicht
in der Lage, hierüber zu entscheiden. Der jetzige
Arbeitgeber des jungen Menschen stellt ihm
ein günstiges Zeugnis aus.
* Eine hübsche Betriebsfeier veranstaltete
der Wirt des „Schützenhof" am Mittwochabend
mit der Gefolgschaft. Diese Betriebsfeier war
vor allem deshalb veranstaltet worden, weil
die Gefolgschaft am 1. Mai keine Feier haben
konnte. Allerlei Unterhaltung, Vorträge, und
vor allem gute Musik der Kruseschen Kapelle
verschönten den Abend.
* Am Himmelfahrtstag, Donnerstag, 21.
Mai, nimmt der Dampfer „Heinrich" seine som
merlichen Fahrten durch den Kanal auf. Im
Rendsburger Kretshafen legt er auf der Ver
gnügungsfahrt nach Brunsbüttel vormittags
um 9.30 Uhr an.
Das Arteil gegen Bornholdt
3 Zähre Gefêinģnîs und 3 Jahrs Ehrverlnft
Gestern wurde im Prozeß Bornholdt das Ur
teil gesprochen. Der Angeklagte wurde unter
Freisprechung im übrigen wegen fortgesetzten
Betruges in 5 Fällen, fortgesetzter Untreue in
1 Falle und Vergehens gegen die Bestimmun
gen über die Beaufsichtigung privater Versiche-
rungsnnternehmen zu einer Gesamtgefängnis
strafe von 3 Jahren, entsprechend dem Antrag
des Staatsanwalts, sowie zu einer Geldstrafe
von 606 Mark, ev. 30 Tagen Gefängnis, ver
urteilt. Die Geldstrafe gilt durch 1 Monat Un
tersuchungshaft als verbüßt. Der Rest der Un-
10
Rendsburgs« Handroerl in Wort und Bild.
Ein ansMerbender Berns?
Besuch bei unseren Rendsburger Stellmachern
Die fortschreitende Technik macht nir-
gens Halt, sie geht über veraltete Anschauun
gen hinweg und über Menschen und Berufe.
So ist das Auto z. B. zum Feind der Stell
macher geworden, die früher mit zu den ge-
achtesten Handwerkern gehörten, und deren
Handwerk so alt ist, wie Stämme und Völ
ker gewandert sind oder den Acker bebaut ha
ben. Eine große klar zu erkennende Linie
Meister Kruse
bei der Ausbesserung einer Schiebkarre.
Neue Stücke schafft man lieber, aber Repa
ratur muß auch sein, hält die Verbindung mit
dem Kunden und erfordert ebenfalls Können
und Geschick.
geht von den ersten Wagen, die uns in den
Funden unserer Heimat überliefert wurden,
bis zur Jetztzeit. Dieser Beruf sollte ausster
ben? Wir können es nicht glauben, und es
hat auch den Anschein, als wenn auch dieser
Stand im Dritten Reich wieder bessere Lebens-
bedingungen erhält. Gewiß, die schönen Kut
schen in ihren verschiedensten Ausführungen
sind verschwunden, die Lastwagen der Müller
und Fuhrleute verdrängt von den Autozügen,
aber trotzdem bleibt noch manches Stück für
die Werkstatt des Stellmachers. Die große
„Leistungsschau des Rendsburger Handwerks"
in der Stadthalle war erfreulicherweise ge
rade von den Stellmachern gut beschickt. Man
zeigte dort die Entstehung eines Rades vom
rohen Holz bis zum fertigen Zustand, man
zeigte aber auch die Karosserie für ein Auto
und gab damit kund, daß man bemüht ist, sich
der Entwicklung der Technik anzupassen. Als
wir beim alten Meister Rehder in der
Kanzleistraße unseren Besuch machten, — es
ist schon etwas länger her — fertigte er Block
wagen an für die Siedler, 7 Stück an der Zahl,
die den Siedlern von der Stadt mitgeliefert
werden. Meister Rehder ist heute schon
69 Jahre alt, kam bereits 1883 in die Lehre,
war 6 Jahre in der Fremde, beschäftigte in
seinen besten Zeiten 8 Gesellen und hat mit
Erfolg das weitergebaut, was er von seinem
Vater ererbt hat. Dieser war 1848 nach Rends
burg gekommen, war 4 Jahre in Paris gewe
sen, hatte sich dort seine Erfahrungen gesam
melt und später, 1861, das Haus und die Stell
macherei gekauft. Leider fehlt der Nachfolger,
der Nun vom Vater wieder das Handwerk
übernimmt und weiterführt, aber Meister
Rehder läßt den Kopf nicht hängen. Er freut
sich über die Auftrüge, die er hat und die ihm
ein geruhsames Schaffen auch an seinem Le
bensabend gestatten.
Sehr viel jünger ist Meister Kruse in der
Provianthausstraße. Er reparierte gerade eine
Schiebkarre für einen Bauunternehmer. Die
Dinger haben nämlich viel auszuhalten, und
es muß schon solide Arbeit sein, wenn sie
auf einem Bau gebraucht werden sollen. Mei
ster Kruse kam 1919 von Lübeck nach Rends
burg. Er hat gute Zeiten gehabt, Zeiten, zu
denen er den Aufträgen auf Kutschwagen kaum
gerecht werden konnte, die nicht nur hier in
Rendsburg, sondern auch in Kiel und Flens
burg ihre Abnehmer fanden. Mit welchem
Stolz erzählt er von den fertigen Kutschen,
und es muß wirklich eine Freude gewesen sein,
darin gefahren zu werden. Heule sind Neuauf
träge rar und beschränken sich auf Kleinig
keiten. So manch kleine Flickarbeit muß er
ledigt werden und wird auch gern erledigt, um
das tägliche Brot zu verdienen. So wie Mei
ster Krnse geht es auch den anderen Meistern
Klaus Eggers, Mühlenstraße, und Christian
Dethlefsen, Schleuskuhle, beide schon lange
Jahre in Rendsburg in ihrem Beruf tätig.
Aber wie Meister Rehder sagt, bloß den
Kopf nicht hängen lassen, wenn es auf dem
einen Wege nicht geht, versuchen, sich umzu
stellen, sich der Technik anzupassen. Handwer
kerart ist stur und hart, Handwerksmeister
lassen sich nicht unterkriegen, handiverkliche
Arbeit läßt sich nicht verdrängen.
Der alte Meister Rehder in seiner Werkstatt.
Er ist ganz der Typ eines alten Meisters, und man hat Freude
seiner Arbeit zuzusehen.
daran, ihm bei
s (2) Carstensen.
tersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe
angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte wer
den dem Angeklagten auf 3 Jahre aberkannt.
Soweit Freisprechung erfolgt, werden die Ko
sten von der Reichskasse übernommen, die
übrigen Kosten trägt der Angeklagte.
Der Staatsanwalt, Dr. Topf, hatte 3 Jahre
Gefängnis, 1500 Mark Geldstrafe, Hilfsweise
weitere 150 Tage Gefängnis, Anrechnung der
Untersuchungshaft und wegen ehrloser Gesin
nung Ehrenrechtsverluft für 3 Jahre beantragt.
In der
Urteilsbegründung
führte der Gerichtsvorsitzende, Landgerichts
direktor Dr. Römer-Kiel, aus, die fünftägige
Verhandlung habe das Bild eines Volks-
s ch ä d l i n g s ergeben, der auch nun noch nicht
den Geist der heutigen Zeit erkannt habe. Man
hätte eigentlich erwarten können, daß der An
geklagte, nachdem die vielen Zeugen wider ihn
aufgetreten, in der Hauptverhandlung zugeben
würde: „Jawohl, ich bin schuldig." Auch heute
noch erscheine er als der Mann, der der An
sicht sei, daß er sich in vielen Fällen eigent
lich doch tadellos benommen habe. In Wirk
lichkeit habe die Verhandlung ergeben, daß
Bornholdt seit dem Jahre 1932 sich des fort
gesetzten Betruges, der sich rechtlich zum
Teil als Untreue darstelle, schuldig machte.
Stets sei er der Ansicht gewesen, erst komme
er, er müsse gut zu leben haben, zunächst sei
das vereinnahmte Geld für ihn da, dann erst
für die Allgemeinheit? während rechtlicher
Weise die Allgemeinheit zuerst komme und
dann er. Viele Volksgenossen hätten bei wei
tem nicht das Einkommen des Angeklagten.
Gerade im Hinblick darauf habe er sich ein
schränken müssen. Wenn ihm das zugebilligte
Einkommen nicht genug gewesen wäre, hätte
er die Stellung aufgeben können.»Statt dessen
habe er es auf Betrug der Versicherungen an
gelegt, für die er tätig gewesen, bei der eigenen
Krankenkasse wie in den Pumpangelegenheiten.
Der Richter ging hierauf in großen Zügen
auf die verschiedenen Fälle ein. Bezüglich der
Kölner Krankenversicherungskasse stellte er Be
trug in fortgesetzter Handlung fest. B. habe die
Versicherungsnehmer getäuscht. Aus der Tä
tigkeit des Angeklagten für die „Bürgerliche"
in Berlin blieb ein Schaden von 1000 Mark
zurück. Seine Provisionserwartung sei einer
der unhaltbaren Einwände des Angeklagten.
Es handle sich im Sinne des Gesetzes um fort
gesetzte Untreue. Die eigene Krankenkasse „Ei
gennützige" zu nennen, wäre besser gewesen als
„Gemeinnützige". Es könne sein, daß B. an die
optimistische Berechnung hinsichtlich der eige
nen Kasse geglaubt habe. Er habe aber mit
einem Risiko rechnen müssen. Der Zeuge
Bezirksdirektor Lamberz aus Altona, mit dem
B. wegen Aufmachung einer Krankenkasse ge
sprochen, erklärte, daß 20 000 bis 25 000 Mark
für die Gründung einer Kasse erforderlich
wären. Gleichwohl habe es der Angeklagte trotz
seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten selber
übernommen, eine Kasse zu gründen. Er habe
damit rechnen müssen und auch damit gerechnet,
daß eine solche Kasse ein großes Wagnis be
deute, nicht für ihn, sondern für die anderen,
die Kassenmitglieder. Es liege ein bedingter
Vorsatz des Betruges in der Erwartung der
Möglichkeit einer Pleite der Kasse.
Für die Täuschungsabsicht Bornholdts spre
che das Antragsformular, das „e. V." usw. Die
Täuschungsabsicht sei um so v e r w e r f l i ch e r,
als er Leute bewog, aus einer guten Versiche
rung auszutreten und in seine zu gehen. Er
war großzügig auf Kosten anderer. Selbst wen-
er an die eigene, sich auf mehrere Jahre er
streckende Berechnung geglaubt habe, so sei r
mindestens im ersten Jahre nicht in der Lar-
gewesen, die Unkosten seiner Kasse zu decken, so
daß ein Versicherungsschutz frühestens im zwei
ten Jahre eingetreten wäre. B. habe viel ver
sprachen, u. a., daß der Versicherungsschutz so
fort in Kraft trete. Die Berufung auf die Nova
sei nicht stichhaltig. Auch in der eigenen Kasse
liege fortgesetzter Betrug vor.
Der „1869er" (Hamburger) schulde B. nock
471 JUl. Hier ergebe sich ebenfalls Betrug. In
einzelnen Fällen habe der Angeklagte unwahr-
Angaben gemacht. Eine Urkundenfälschung sr-
bezüglich des Ausweises nicht festgestellt. De:
Zeitpunkt der Ziffernünderung auf dem Aus
weis wie auch ein Gebrauch der Aenderung
zwecks betrügerischer Absicht sei nicht nachzu
weisen. Infolgedessen erfolge hier Freispruch.
Bei der ^.Vereinigten" lägen die Dinge genau