Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

f 
•V 
m Hintertreffen. Als grundlegende Neuerung will 
^er neue „Esch-Drescher" ohne einen groben 
Schüttler auskommen. Wesentlich an ihr ist die 
ņue Art der Drcschgut-Einführung, die — entge- 
gen der Trommelrichtung erfolgt. Dadurch entsteht 
ticht an der Dreschtrommel ein Windmirbcl, der 
das Getreide weiter vereinzelt. Der ersten Dresch- 
ilommel folgt eine zweite, bei deren Mitte der zu 
rufende Getreidestrom geknickt wird, um nochmals 
eine Dreschwirkung herbeizuführen. 
Die Strohpressen sind vielfach mit Strohschnei 
dern kombiniert. Dabei hat sich der Ballcnzusam- 
uicnhalt als völlig ausreichend erwiesen bei dem 
Vorteil, für die Einstreu gleich geschnittenes, kurzes 
«trotz zur Verfügung zu haben. Die Type „Regine" 
dat außerdem noch ein besonderes Kurzstrohförder- 
d^nü, um das aus der Maschine kommende Kurz- 
>troh mit einzubinden. 
Die Auswahl der Dämpskolonnen ist groß. In 
"Ņkwa FSW" macht ein bes. Hubwagen die 
Transporteinrichtung zu einem normalspurigcn 
vierrädrigen Fahrzeug. Buschmann wendet sich mit 
"'inen 2,25-Dt.-Füssern an kleinere Gemeinden. 
Besonders verdient die neue Kartoffel- und Rüben- 
v'aschmaschine „Pollert Warthe 70" Beachtung, bei 
der die Waschtrommel konisch ist, so daß die Knol- 
ten langer als bisher im Waschraum verbleiben. 
Die Futter-Schneide-Schrotmühle „SSM" schnei 
et die Körner durch eine Messerwalze, bevor die 
Schrotung an einer feststehenden Trommel aus 
Hartholz erfolgt. Eine Steinschrotmühle mit verti 
kalen Walzen will neben Getreide auch Oelkuchen, 
Maiskolben usw. zerkleinern. Bei der Walzen- 
Schrot-Ouetsch-Mahlmühle hat eine neue Reini- 
Kungsvorrichtung Sand und sonstige Fremdkörper 
auszuscheiden. 
An kleineren Geräten nennen wir eine neu 
artige Sensenhaltvorrichtung, verschiedene Stroh- 
vnd Rübenschneidemaschinen, an den Jauche-Mem- 
dranpumpen werden kleine Verbesserungen gezeigt. 
Der Sackaufhalter „Schwupp" wird in den Sack 
Hineingestellt. Zwei Selbsttränkcdeckcl erstreben 
geräuschloses Schließen. Ettler-Vurg a. F. zeigt ein 
Aîilchfilter mit selbsttätig wirkendem Ventil. 
Die zahlreichen Konservendosenschlicßmaschincn 
werden ihre Prüfung noch zu bestehen haben. 
Dr. B. 
Getrewefestpreîse bleiben 
ĶBerLndeLt 
Auf einer Tagung der ldw. Genossenschaften in 
Ņļainz machte Dr. Moritz Ausführungen über die 
augenblickliche Getreide- und Futtermarktlage in 
Deutschland. Zu der bekannten Erscheinung, die sich 
am Ende eines Getrcidewirtschaftsjahres zeige, 
Nämlich ein gewisser Mangel an Getreide bei Mit- 
kel- und Kleinmühlen in Jahren, in denen Ueber- 
sluß nicht vorhanden ist, wies der Redner daraus 
bin, daß es getreidepolitisch gesehen gleichgültig 
kein könne, ob die Getreidemengen in großen 
Dkühlen oder anderweitig lagern. 
Außerdem erwähnte der Redner, daß an dem 
bewährten Festpreissystem Aenderungen in grund 
sätzlicher Hinsicht nicht vorgenommen werden und 
haß die Ablieferungskontingenticrung, die Kontin- 
bentierungsmarken, die Ab-Stations-Preise, das 
Dst-Westgefälle-System, die Reports bleiben und 
Ebenso an den Mühleneinkaufspreisen und den 
şestcn Mühlenverkansspreisen festgehalten werde. 
In der Frage der Eiwcißversorgung machte der 
Redner besonders darauf aufmerksam, daß im 
Jahre 1935 1,2 Mill. To. in den Verkehr gebracht 
wurden und cS nicht möglich erscheine, in diesem 
Jahre eine größere Menge rn Oelkuchen als im 
abgelaufenen Wirtschaftsjahre zur Verfügung zu 
stellen. Die Forderung nach einem Eiweißersatz 
werde durch die Herstellung von Futterzucker auS 
Holz erfüllt. Zum Schlüsse seiner Ausführungen 
bemerkte der Redner, daß die beste Produktions 
politik die beste Versorgungspolitik sei. 
Schlichtung von Mietstreitigkeiten 
Nach einem Runberlaß des Reichsministers des 
Innern haben sich die Gemeinden und Gemeinde 
verbände der Schlichtung von Mietstreitigkeiten in 
Zukunft zu enthalten. ES ist daher zwecklos, Be 
schwerden und Anzeigen über Mietsteigerungen 
oder Kündigungen bei den Gemeinden einzurei 
chen. Zur Entscheidung und zur Schlichtung von 
Sreitigkeiten dieser Art sind allein die Amts 
gerichte und gegebenenfalls die Mieteinigungsämter 
auf Grund der Bestimmungen des Bürgerlichen 
Gesetzbuches, des Reichsmietengesetzes und des 
Mieterschutzgesetzcs zuständig. 
Das steuerliche Ausknustsrecht der Finanzämter 
ist bekanntlich durch den im Jahre 1931 neugefaß 
ten Z 201 der Rcichsabgabenorönung wesentlich er 
weitert worden, insofern, als die Steueraufsicht der 
Finanzämter jetzt auch zur Ausdeckung bisher un- 
AMsmz gege« PräMrensenkrmgsn 
Die Allianz und Stuttgarter Verein Vernche- 
rungs-AG knüpft im Geschäftsbericht für 1938 an 
drei Schaubilder an: In dem einen wird gezeigt, 
daß die Bruttoprämie der Allianz eine ungleich 
sanftere Kurve hatte als die industrielle Produk 
tion in Deutschland in den Jahren 1929 bis 1985, 
womit die früher behauptete geringere Konjunk 
turempfindlichkeit des Versicherungswesens unter 
Beweis gestellt wird. Ein ziveites Schaubild er- 
iveist den starken Rückgang der Durchschnitts- 
prümie der einzelnen Versicherung seit 1930 <1930 
- 100), nämlich bis Ende 1935 in der Haftpflicht 
auf etwa 89 vH, Feuer auf etwa 78 vH, Einbruch 
diebstahl auf etiva 62,6 vH, Uufall auf etiva 60,5 
vH und Kraftfahrzeug auf etwa 57,6 vH. Schließlich 
wird veranschaulicht, wie vom Tiefpunkt 1933 ab 
die Schadenzahlungen ungleich stärker gestiegen 
sind als die Prämieneinnahmen, während sie in 
den Jahren des Abstiegs 1930 bis 1933 eng be 
nachbart geblieben waren. Dazu ivird folgender 
Gedanke entivickelt: Es liege im Wesen des Ber- 
sicherungsgewerbes, daß es in Zeiten einer guten 
geschäftlichen Konjunktur die Rücklagen bilden 
müsse, die cs befähigen, den in Krisenzeiten stark 
gesteigerten Ansprüchen an seine Leistuugsfähig- 
leit gerecht zu werden. Dieser Forderung würde 
nicht Rechnung getragen, ivenn jede Minderung 
der Schadenhäufigkeit zum Anlaß einer Prämien 
senkung gemacht ivürde, ebenso ivic es umgekehrt 
unberechtigt wäre, steigende Schadenzissern unter 
allen Umständen mit Prämienerhöhungen zu be- 
antworten. Bei der zur Zeit herrschenden Wcttbe- 
werbslagc werden diese Grundsätze in hohem Matze 
vernachlässigt, zum Schaden der Versicherer wie der 
Wirtschaft, da in kommenden Jahren mit um so 
stärkeren Prämiensteigerungen zu rechnen sei, je 
mehr in der Gegenwart die Grundlagen einer ge 
sunden Prämienpolitik verlassen werden. Hundert 
jährige Erfahrung lehre, daß die wirtschaftliche 
Kurve der Versicherung immerwährenden Schwan 
kungen unterworfen ist und günstigen Schaden 
perioden unweigerlich ungünstige folgen, und daß 
auch Schadenkatastrophen immer wiederkehrende Er 
scheinungen sind.. Aufgabe einer gesunden Prä 
mienpolitik sei es, die Bildung ausreichender Re 
serven sür alle zukünftigen Ansprüche sicherzustel 
len, nicht aber lediglich nach den Konkurrenzerfor- 
dcrnisse-n des Augenblicks zu richten. „Wir sträuben 
uns daher", erklärt der Vorstand, „uns durch den 
Wettbewerb zu einer von uns als ungesund er 
kannten Prämienpolitik drängen zu lassen." Für 
iveitere Prämiensenkungen könne kein Raum sein, 
zumal die Uukostenlage keine nennenswerte Besse 
rung ausweise. Die Höhe des Unkostenprozentsatzes 
Hegerpşiichte» im Mm 
Ein Jahr ist das Reichsjagdgesetz jetzt in Kraft, 
"nd es stellt sich immer mehr heraus, daß es sich 
Außerordentlich segensreich auswirken wird. Eine 
wichtigsten Aufgaben ist der richtige Wahlab- 
iHutz unserer Schalenwildbeständc: es gilt hier bei 
"UZ, durch Abschuß aller schwächlichen, zuchtuntaug- 
ļ'chen Stücke die Schäden, die eine jahrelange Miß 
wirtschaft auf jagdlichem Gebiet hervorrief, ivieder 
üut zu machen. Diese Ausgabe ist aber nur dann 
nichtig zu lösen, wenn jeder Jäger ehrlich und 
eifrig bestrebt ist, seinen Wildstand ganz genau 
ļ^Nnen zu lernen. Das ist aber nicht einfach, und 
^âu gehört Zeit und Uebung: auch auf diesem Ge 
riet wird nur der es zu einer gewissen Uebung 
l'rj 
Au 
ingen, der mit viel Interesse und mit offenen 
gen durchs Revier geht. Es interessiert uns 
T Z. der Rehstand der Reviere und da vor allen 
Gingen die Böcke. Allmählich werden fast alle 
^öckc gefegt haben, und es wird mancher, der im 
Bast klobig erschien, jetzt doch vielleicht enttäuschen. 
Roch ist cs nicht so schwer, den Stand der einzel- 
"ey Böcke auszumachen: oft steht das Rehwild, be- 
wnders in ruhigen Revieren, schon am hellen Tage 
den Acsungsplätzen. Der interessierte Jäger 
'?ìhrt jetzt Buch über seine Böcke, möglichst mit 
Wehten Zeichnungen des Gehörns, getrennt nach 
k"ten, schwachen und Abschußböcken. Manchen Be- 
"unten vom vorigen Jahre wird der Heger wie- 
^erkennen: oft verändert das Gehörn sich doch, 
oft 
. nimmt der Bock aus irgend ivelchcn Gründen 
ganz andren Stand ein. — Es ist jedenfalls 
""rchaus erforderlich, so oft es die Zeit erlaubt, 
fausten zu sein, um am 1. Juni möglichst gut über 
Böcke und deren Stand informiert zu sein! — 
, Rehwild beginnt bald mit denc Setzen, das 
Ņerwild brütet zum Teil schon, Wald und Feld 
^den bald eine große Kinderstube sein aus der 
.Körungen unbedingt fern zu halten sind. Die wil- 
'àrnde Katze und der streunende Hund sind die 
furchtbarsten Feinde unseres Jungwildes. Der 
Heger hat diesen beiden Todfeindschaft geschworen. 
Fix und Fox und Mcssingschlinge, 
das sind lauter böse Dinge! 
Wenn der Heger oft im Revier ist, geht der 
Wilddieb nicht raus und — umgekehrt. Trotz exem 
plarischer Bestrafung wird es nie gelingen, ganz 
die Wilddieberei zu verhindern. Auch der Fuchs ha! 
jetzt seine Nachkommenschaft zu versorgen: wenn 
>vir die Fähe auch nicht abschießen, so können ivir 
doch, wenn es notwendig ist, den einen oder anderen 
Bau graben und die Jungfüchse ausheben. Der 
scharfe Erdhund gehört in jedes Revier! — Krähen- 
und Elsternhorste iverden vernichtet, falls es nicht 
schon geschehen ist. Nnr der Jagdbercchtigte darf die 
Gelege und Nester von nicht geschützten Raubvögeln 
wie Rohrweihe, Sperber, Hühnerhabicht, sonne von 
Bleßhühnern und Haubentauchern zerstören. Ob es 
notivendig ist, in diesem oder jenem Falle, darüber 
muß jeder mit sich selber fertig iverden. Jedenfalls 
dürfte es sicher sein, daß nur der Heger, der auch in 
diesem Monat viel draußen ist, seine Hegerpflichten 
erfüllen kann. — Erst sollst du Heger, dann Jäger 
sein! 
Schutz de« Gelegen der Vögel! 
In der Zeit, >vo bald die Brut der Vögel im Feld, 
Wald und auf dem Wasser beginnt, ist es angezeigt, 
auf den verstärkten Schutz hinzuweisen, den die 
neuen Reichsjagürechtsvorschriften vor allem den 
Gelegen des jagdbaren Federwildes geivährcn. Nach 
8 1 Abs. 2 des Rcichsjagbgesetzes vom 4. Juli 1934 
umfaßt das Jagdrecht auch die ausschließliche Be 
fugnis, sich die Eier des jagdbaren Feöerivilds 
jNebhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, 
Drosseln, wilde Schwäne, wilde Gänse und Enten 
und alle anderen Sumpf- und Wasservögel, z. B. 
Störche) anzueignen. Dieses Aneignungsrecht des 
sei in der Hauptsache begründet in der Senkung 
der Durchschnittsprämie, die zur Folge hat, daß 
für die gleichbleibende Arbeitsleistung ein gerin 
geres Entgelt entfällt. Einsparungen am Ange 
stelltenkörper ivürde bestimmt nicht nationalsozia 
listischem Wirtschaftsdcnken entsprechen. Aus dem 
Reingewinn in Höhe von 6,66 (6,04) Mill. 
werden 8 vH Dividende ausgeschüttet. 
bekannter Stcuerfälle benutzt werden darf. Diese 
Vorschrift kann unter Umständen mit gewissen 
Schutzvorschriften für den Steuerpflichtigen zu 
sammenstoßen, so insbesondere mit 8 176 Reichs- 
abgabenordnung, wonach ein Befragter Auskunft 
auf solche Fragen verweigern darf, deren Beant 
wortung ihm die Gefahr einer Strafverfolgung 
zuziehen würde. In einem vom Reichsfinanzhof 
mit Urteil vom 6. Februar 1936 entschiedenen Fall 
war das beispielsweise geschehen. Das Finanzamt 
hatte hier von einem Bankier Auskunft über Ge 
schäfte verlangt, die dieser unter Mißbrauch eines 
Decknamens ausgeführt hat. Der Steuerpflichtige 
hatte die Auskunft mit Berufung auf den vor 
genannten 8 176 Rcichsabgabenorönung verweigert, 
weil die Gefahr einer Bestrafung wegen Ver 
letzung des 8 163 Reichsabgabenordnung (Errich 
tung falscher Konten) bestand. Der Reichssinanz- 
hof erklärte die Aussageverweigcrung für berech 
tigt und verneinte die Erzwingbarkeit der Aus 
kunft. Man wird dieses Urteil indessen auf Son 
derfülle zu beschränken haben und nicht etwa ver 
allgemeinern dürfen, da sonst leicht eine nicht trag 
bare Inschutznahme von steuerunehrlichen Elemen 
ten die Folge sein könnte. 
Hamburgs Börse 
Amtliche Notierung «n MJl für 100 W.a Nennwert 
s>bnr 'Ivinb' 1 ' 
Pank»» 
Recchsdnnk 
LD .Bank 
Lresdn Pani 
BerelnsdnnI 
Weith Buni 
Sch...x Pank 
22 5 
1S 7 50 
94 00 
35 25 
U 7 0 
123.00 
76 50 
20 5 
187 50 
95 62 
95 25 
117., 0 
:?2 00 
76 00 
Znbuftk -All 
Berkeyrs-Ätt 
Oög. pachbuyn 
Still •f'ftQtt'fo 
Oapog 
C>tig •fcuîigmei 
llorbb lUoDb 
tRoerro -vin, < 
92 37 
38 €0 
16 37 
32.00 
18 25 
38 00 
93 00 
37 50 
16.00 
32 00 
17 50 
37 50 
au», en-.w 
Pleitent> >1?», 
Lidschi -B. 
tzoNIen-Br 
Pulp ppn -Ģ 
©checke,-i.Ec 
Älten-Eem. 
Ltemens 
pŞ 
Deuliche SrdSl 
-Farben 
JteubeltR 
■floh., fife 
37 50 
165.10 
155.00 
1100 
109 00 
127 00 
144 75 
192 25 
141.50 
120 62 
172 75 
21 00 
I 11 50 
37.62 
164.50 
155.50 
1.08 50 
109 50 
126.50 
144 75 
190,75 
141 75 
121.25 
174.00 
21 OH 
111.50 
ïî im tit dii' Wättļuligskulle. 
22 5 20 5 
I P'und Stelling 
1 Dollar 
100 i)iin fir. 
loo 'ranz Frank 
Peseta .... 
Lira , * • » • 
12.355 
2.487 
55.16 
16.36 
33 89 
19.48 
12.36 
2.487 
55 18 
16.365 
33 90 
19 48 
lOhne Gewähr!» Geldkurs 
Metall Elekllvlyikupier per loo fig. 22 5 20 5. 
prompt ei* Hba of> Brew- Rvtterd. 52 75 52 75 
Hademarscheuer Ferkelmarkt vom 22. Mai 
Auftrieb: 15 Tiere. Preis: 70—80 Psg., schnell 
verkauft. 
Hüheuwestedt, 22. Mai. 85 Schweine zu 250 Pfund 
kamen für das Saargebiet zum Versand. 
Hcider Fcrkclmarkt vom 23. Mai 
Auftrieb: 454. Preise: 18—20, 20—22, 22—24 JIM 
je Stück, Fettschweine 52—66, 51—53 Psg. je Pfund. 
Handei langsam, Markt tast geräumt. 
Lübecker Großviehmarkt vom 211. Mai 
62 Rinder <2 Ochsen, 27 Bullen, 28 Kühe, 5 Fär 
sen). Qualität bei allen Gattungen recht gut. 
Spitzcnticre bei Bullen sehr stark vertreten. 
Hamburger Schmeinemarkt vom 22. Mai 
Die schlechte Verlademöglichkeit, die durch den 
Himmelfahrtstag bedingt war, führte dazu, daß 
dem heutigen Hamburger Markt nur ein Teil der 
sonst gewohnten Auftriebe zugeführt worden war. 
Der Austrieb von 1073 Schweinen und 1069 Beob 
achtungstieren, zusammen 2142 Stück, anteilsmäßig 
zugeteilt. Beschaffenheit mittel. 
Berliner Großviehmarkt vom 22. Mai 
827 Rinder, Durchschnittsqualität gut die Mitte 
haltend, der gesamte Bestand einschließlich der ma 
geren Tiere im Rahmen der den Käufern zuste 
henden Anteilsquote in wenigen Minuten verkauft. 
Ans dem, Kälbermarkt 849 Tiere, Durchschnittsbe- 
schafsenheit prozentual ganz gut, absolut genom 
men Anteil der guten Tiere zu klein, daher der 
Handel sofort sehr lebhaft. Preise zogen auf der 
ganzen Linie, und zwar am stärksten in den mitt 
leren und unteren Klassen an. 3781 Hammel, Be 
schaffenheit durchschnittlich mittelmäßig, Angebot 
ausreichend. Geschäft glatt. Die Preise zogen 
überall, und zwar am meisten in den Mittelklas- 
sen an. Der Auftrieb von 4866 Schweinen blieb, 
da er um 8000 niedriger lag, als der letzte Freitag 
markt, doch etwas hinter den ursprünglichen Er 
wartungen zurück. Durchschnittbeschaffenheit mittel 
mäßig. Entprechend der Bedarfslage suchten die 
Käufer ihren Anteil natürlich möglichst mit kräfti 
gen Fleischschweinen auszufüllen. 
Rendsburger Wochenmarkt 
am Sonnabend, dem 83 Mai 1836 
iPreiķe zwischen 9 und 10 Uhr. Ohne Gewähr!) 
Rindfleisch Psb 85—130 
85—110 
91 
110 
90-130 
80 - 150 
Schweines!. i<fb 
tflomen Pid. 
E>er.hiel.©peck 4‘fb 
Ralbflcifd) -Wb 
Wurst Psb 
pegeyuhner ©tck 250- 300 
Schlachtbiibner 200—310 
Sunden ©td 70 80 
Ran’neben ©ttt 100 — 300 
Meiereidutt Pfd 150 
Rate Pid 70—110 
ÆtPt Stef 8 
Sontfl t<ib 110-120 
Kartoffeln Ztr. 400 
Kartoffeln, neue 15—20 
Blumenkohl Stet 40—60 
Rotkohl 
©uppenftaut Bd 
©teckrüden 
Kohlrabi Bd. 
Rbabarder Pfo. 
©alat Rbp? 
Radieschen Bd 
Spargel Pfd. 30—50 
Schnittbohnen.. 20 
Beschickung und 
Salatgurken St. 
Svinat Pid 
Zwiebeln Pfd 
Schalotten Pfd. 
Wurz.rote " .. 
Sellerie Pid. 
Äepfel Pfd 
Tomaten Pfd 
Weintrauben Psb. 
Zitronen 3 St. 
Apfelsinen St. 
Bananen Pfd. 
40-60 
15 
10 
20 
15 
20 
15-5 
40 50 
40—'0 
10 
3—10 
30 
Filche- 
15 
15 
10—35 
50 
10 
5- 15 
5 
Äai 
Lorsch 
Heringe 
Bur« 
Hecht 
Makrelen 
Brassen 
Hornföch 
Pfb. 
Pid. 
Pii 
Pid. 
Pfb. 
60-80 
20 
20 
40-50 
65 
20 
50 
20 
Feuerung: 
Torf. Fuder, 
ca. 8 gtr. 
Holz Sack 
Handel gut 
700 
>00 
Jagdausübungsberechtigten schränkt aber 8 38 Abs. 
5 der Verordnung zur Ausführung des Reichsjagd 
gesetzes vom 29. März 1935 dadurch ein, daß die 
Gelege und Nester des jagdbaren Federwildes das 
ganze Jahr hindurch geschützt sind. Der Jagdbe- 
rechtigte darf Eier dieses Federwildes, die er iu> 
Freien gesunden hat, nur an sich nehmen, um sie 
ausbrüten zu lassen. Dagegen gestatten Reichsjagd 
gesetz und die genannte Ausführungsverordnung 
dem Jagdberechtigten, aber auch nur diesem, die 
Gelege und Nester von nicht geschützten Raubvögeln 
wie Rohrweihen, Sperbern und Hühnerhabichten 
fouite von Bleßhühnern, Haubentauchern und Fisch 
reihern zu zerstören. 
Der Jagdberechtigte, der gegen die Schutzbcstim- 
mungen für das jagdbare Feöerivild verstößt, wird 
nach 8 60 der erwähnten Ausführungsverordnung 
mit Geldstrafe bis zu 150 3Ml oder Haft bestraft. 
Strenger wird die Tat des Nicht-Jagdberechtigten 
geahndet. Nach dem Gesetz zur Aenderung des 
Strafgesetzbuches vom 28. Juni 1935 füllt unbefug 
tes Einsammeln der Eier von jagdbarem Federwild 
nunmehr unter die Wilddiebereibestimmung des 8 
292 des Strafgesetzbuches: wer eine Sache, die dem 
Jagdrecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder 
zerstört, wird mit Gefängnis bestraft. Die früher 
wahlweise Androhung von Geldstrafe ist beseitigt, 
es hilft dem Eierdieb auch die Entschuldigung nicht, 
bei Untersuchung der Eier habe sich herausgestellt, 
sie seien verdorben gewesen. Das Kammergericht 
hat vielmehr in einem Urteil vom 17. Dezember 
1935 — 1 Ss 536/35 — ausgesprochen, es sei recht 
lich bedeutungslos, ob die Eier, die der Täter noch 
für mitnehmenswert gehalten hat, verdorben wa 
ren, weil sonst unzulässigen Durchbrechungen des 
Schutzes, den der Gesetzgeber im Interesse der Zu 
kunft des jagdbaren Federwildes für dessen Nester 
gewollt hat, Tür nnd Tor geöffnet sein würden. 
Die Ansftellung des Jagdberechtignugs-Auswei- 
ses ans Grund des Erlasses des Retchsjägermeistersr 
R. 1169 vorn 20. März 1936, erfolgt aus nachstehende 
Weise: 
Der Jagdausübungsberechtigte stellt an den 
Kreisjügermeister, in dessen Jagdkrcis sein Revier 
liegt, den schriftlichen Antrag unter Beifügung fol 
gender Angaben: 
1. Name, Vorname. 
2. Beruf. 
3. Wohnort (genaue Anschrift). 
4. Anschrift des für den Wohnsitz des Antragstel 
lers zuständigen Kreisjägermeisters. 
5. Angabe, ob Antragsteller nach 8 15 WVO. zur 
Führung eines Wildhandelsbuches verpflichtet 
ist ldazu gehört z. B. jeder Gastwirt, jeder Flei 
scher, auch wenn er in seinem Betriebe kein 
Wildbret zu verwerten pflegt). 
6. Die erforderlichen genauen Unterlagen für die 
zweite Answeisseite sind aus den Anmerkungen 
der vierten Ausweisseite zu entnehmen: z. B.: 
„Ich bin Mitpächter im staatlichen Jagdbezirk 
Domäne Neuhof b. Angermtthlen. Der Pacht 
vertrag läuft bis zum 31. März 1929." 
Ist ein Jagdausübungsberechtigter in zwei Jagd 
kreisen jagdberechtigt, so beantragt er den Ausweis 
in vorbeschriebener Weise bei einem der beiden 
Kreisjägermeister, der die Vorderseite und das erste 
Feld auf Seite 2 des Ausweises ausfüllt. Nach 
Empfang des Ausweises sendet der Jagdausübungs 
berechtigte diesen mit den Angaben unter Nr. 6 an 
den zweiten Kreisjägermeister, der bas zweite Feld 
der zweiten Ausweisseite ausfüllt. 
Soweit die beiden Innenseiten zur Eintragung 
der Jagdberechtigungen nicht ausreichen, können 
Einlagebogen eingeheftet werden. 
Für Forstbeainte, deren Jagdberechtigung sich auf 
ein ganzes Forstamt loöer mehrere Forstümter) er 
streckt, genügt unter Ziffer 3 der Innenseiten die 
Ausführung des Forstamtes nnd Jagdkreises. Pri 
vate Jagdberechtigungen staatlicher Forstbeamten 
sind durch den für den Jagdbezirk zuständigen 
Kreisjägermeister zu vermerken. 
..
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.