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m Hintertreffen. Als grundlegende Neuerung will
^er neue „Esch-Drescher" ohne einen groben
Schüttler auskommen. Wesentlich an ihr ist die
ņue Art der Drcschgut-Einführung, die — entge-
gen der Trommelrichtung erfolgt. Dadurch entsteht
ticht an der Dreschtrommel ein Windmirbcl, der
das Getreide weiter vereinzelt. Der ersten Dresch-
ilommel folgt eine zweite, bei deren Mitte der zu
rufende Getreidestrom geknickt wird, um nochmals
eine Dreschwirkung herbeizuführen.
Die Strohpressen sind vielfach mit Strohschnei
dern kombiniert. Dabei hat sich der Ballcnzusam-
uicnhalt als völlig ausreichend erwiesen bei dem
Vorteil, für die Einstreu gleich geschnittenes, kurzes
«trotz zur Verfügung zu haben. Die Type „Regine"
dat außerdem noch ein besonderes Kurzstrohförder-
d^nü, um das aus der Maschine kommende Kurz-
>troh mit einzubinden.
Die Auswahl der Dämpskolonnen ist groß. In
"Ņkwa FSW" macht ein bes. Hubwagen die
Transporteinrichtung zu einem normalspurigcn
vierrädrigen Fahrzeug. Buschmann wendet sich mit
"'inen 2,25-Dt.-Füssern an kleinere Gemeinden.
Besonders verdient die neue Kartoffel- und Rüben-
v'aschmaschine „Pollert Warthe 70" Beachtung, bei
der die Waschtrommel konisch ist, so daß die Knol-
ten langer als bisher im Waschraum verbleiben.
Die Futter-Schneide-Schrotmühle „SSM" schnei
et die Körner durch eine Messerwalze, bevor die
Schrotung an einer feststehenden Trommel aus
Hartholz erfolgt. Eine Steinschrotmühle mit verti
kalen Walzen will neben Getreide auch Oelkuchen,
Maiskolben usw. zerkleinern. Bei der Walzen-
Schrot-Ouetsch-Mahlmühle hat eine neue Reini-
Kungsvorrichtung Sand und sonstige Fremdkörper
auszuscheiden.
An kleineren Geräten nennen wir eine neu
artige Sensenhaltvorrichtung, verschiedene Stroh-
vnd Rübenschneidemaschinen, an den Jauche-Mem-
dranpumpen werden kleine Verbesserungen gezeigt.
Der Sackaufhalter „Schwupp" wird in den Sack
Hineingestellt. Zwei Selbsttränkcdeckcl erstreben
geräuschloses Schließen. Ettler-Vurg a. F. zeigt ein
Aîilchfilter mit selbsttätig wirkendem Ventil.
Die zahlreichen Konservendosenschlicßmaschincn
werden ihre Prüfung noch zu bestehen haben.
Dr. B.
Getrewefestpreîse bleiben
ĶBerLndeLt
Auf einer Tagung der ldw. Genossenschaften in
Ņļainz machte Dr. Moritz Ausführungen über die
augenblickliche Getreide- und Futtermarktlage in
Deutschland. Zu der bekannten Erscheinung, die sich
am Ende eines Getrcidewirtschaftsjahres zeige,
Nämlich ein gewisser Mangel an Getreide bei Mit-
kel- und Kleinmühlen in Jahren, in denen Ueber-
sluß nicht vorhanden ist, wies der Redner daraus
bin, daß es getreidepolitisch gesehen gleichgültig
kein könne, ob die Getreidemengen in großen
Dkühlen oder anderweitig lagern.
Außerdem erwähnte der Redner, daß an dem
bewährten Festpreissystem Aenderungen in grund
sätzlicher Hinsicht nicht vorgenommen werden und
haß die Ablieferungskontingenticrung, die Kontin-
bentierungsmarken, die Ab-Stations-Preise, das
Dst-Westgefälle-System, die Reports bleiben und
Ebenso an den Mühleneinkaufspreisen und den
şestcn Mühlenverkansspreisen festgehalten werde.
In der Frage der Eiwcißversorgung machte der
Redner besonders darauf aufmerksam, daß im
Jahre 1935 1,2 Mill. To. in den Verkehr gebracht
wurden und cS nicht möglich erscheine, in diesem
Jahre eine größere Menge rn Oelkuchen als im
abgelaufenen Wirtschaftsjahre zur Verfügung zu
stellen. Die Forderung nach einem Eiweißersatz
werde durch die Herstellung von Futterzucker auS
Holz erfüllt. Zum Schlüsse seiner Ausführungen
bemerkte der Redner, daß die beste Produktions
politik die beste Versorgungspolitik sei.
Schlichtung von Mietstreitigkeiten
Nach einem Runberlaß des Reichsministers des
Innern haben sich die Gemeinden und Gemeinde
verbände der Schlichtung von Mietstreitigkeiten in
Zukunft zu enthalten. ES ist daher zwecklos, Be
schwerden und Anzeigen über Mietsteigerungen
oder Kündigungen bei den Gemeinden einzurei
chen. Zur Entscheidung und zur Schlichtung von
Sreitigkeiten dieser Art sind allein die Amts
gerichte und gegebenenfalls die Mieteinigungsämter
auf Grund der Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches, des Reichsmietengesetzes und des
Mieterschutzgesetzcs zuständig.
Das steuerliche Ausknustsrecht der Finanzämter
ist bekanntlich durch den im Jahre 1931 neugefaß
ten Z 201 der Rcichsabgabenorönung wesentlich er
weitert worden, insofern, als die Steueraufsicht der
Finanzämter jetzt auch zur Ausdeckung bisher un-
AMsmz gege« PräMrensenkrmgsn
Die Allianz und Stuttgarter Verein Vernche-
rungs-AG knüpft im Geschäftsbericht für 1938 an
drei Schaubilder an: In dem einen wird gezeigt,
daß die Bruttoprämie der Allianz eine ungleich
sanftere Kurve hatte als die industrielle Produk
tion in Deutschland in den Jahren 1929 bis 1985,
womit die früher behauptete geringere Konjunk
turempfindlichkeit des Versicherungswesens unter
Beweis gestellt wird. Ein ziveites Schaubild er-
iveist den starken Rückgang der Durchschnitts-
prümie der einzelnen Versicherung seit 1930 <1930
- 100), nämlich bis Ende 1935 in der Haftpflicht
auf etwa 89 vH, Feuer auf etwa 78 vH, Einbruch
diebstahl auf etiva 62,6 vH, Uufall auf etiva 60,5
vH und Kraftfahrzeug auf etwa 57,6 vH. Schließlich
wird veranschaulicht, wie vom Tiefpunkt 1933 ab
die Schadenzahlungen ungleich stärker gestiegen
sind als die Prämieneinnahmen, während sie in
den Jahren des Abstiegs 1930 bis 1933 eng be
nachbart geblieben waren. Dazu ivird folgender
Gedanke entivickelt: Es liege im Wesen des Ber-
sicherungsgewerbes, daß es in Zeiten einer guten
geschäftlichen Konjunktur die Rücklagen bilden
müsse, die cs befähigen, den in Krisenzeiten stark
gesteigerten Ansprüchen an seine Leistuugsfähig-
leit gerecht zu werden. Dieser Forderung würde
nicht Rechnung getragen, ivenn jede Minderung
der Schadenhäufigkeit zum Anlaß einer Prämien
senkung gemacht ivürde, ebenso ivic es umgekehrt
unberechtigt wäre, steigende Schadenzissern unter
allen Umständen mit Prämienerhöhungen zu be-
antworten. Bei der zur Zeit herrschenden Wcttbe-
werbslagc werden diese Grundsätze in hohem Matze
vernachlässigt, zum Schaden der Versicherer wie der
Wirtschaft, da in kommenden Jahren mit um so
stärkeren Prämiensteigerungen zu rechnen sei, je
mehr in der Gegenwart die Grundlagen einer ge
sunden Prämienpolitik verlassen werden. Hundert
jährige Erfahrung lehre, daß die wirtschaftliche
Kurve der Versicherung immerwährenden Schwan
kungen unterworfen ist und günstigen Schaden
perioden unweigerlich ungünstige folgen, und daß
auch Schadenkatastrophen immer wiederkehrende Er
scheinungen sind.. Aufgabe einer gesunden Prä
mienpolitik sei es, die Bildung ausreichender Re
serven sür alle zukünftigen Ansprüche sicherzustel
len, nicht aber lediglich nach den Konkurrenzerfor-
dcrnisse-n des Augenblicks zu richten. „Wir sträuben
uns daher", erklärt der Vorstand, „uns durch den
Wettbewerb zu einer von uns als ungesund er
kannten Prämienpolitik drängen zu lassen." Für
iveitere Prämiensenkungen könne kein Raum sein,
zumal die Uukostenlage keine nennenswerte Besse
rung ausweise. Die Höhe des Unkostenprozentsatzes
Hegerpşiichte» im Mm
Ein Jahr ist das Reichsjagdgesetz jetzt in Kraft,
"nd es stellt sich immer mehr heraus, daß es sich
Außerordentlich segensreich auswirken wird. Eine
wichtigsten Aufgaben ist der richtige Wahlab-
iHutz unserer Schalenwildbeständc: es gilt hier bei
"UZ, durch Abschuß aller schwächlichen, zuchtuntaug-
ļ'chen Stücke die Schäden, die eine jahrelange Miß
wirtschaft auf jagdlichem Gebiet hervorrief, ivieder
üut zu machen. Diese Ausgabe ist aber nur dann
nichtig zu lösen, wenn jeder Jäger ehrlich und
eifrig bestrebt ist, seinen Wildstand ganz genau
ļ^Nnen zu lernen. Das ist aber nicht einfach, und
^âu gehört Zeit und Uebung: auch auf diesem Ge
riet wird nur der es zu einer gewissen Uebung
l'rj
Au
ingen, der mit viel Interesse und mit offenen
gen durchs Revier geht. Es interessiert uns
T Z. der Rehstand der Reviere und da vor allen
Gingen die Böcke. Allmählich werden fast alle
^öckc gefegt haben, und es wird mancher, der im
Bast klobig erschien, jetzt doch vielleicht enttäuschen.
Roch ist cs nicht so schwer, den Stand der einzel-
"ey Böcke auszumachen: oft steht das Rehwild, be-
wnders in ruhigen Revieren, schon am hellen Tage
den Acsungsplätzen. Der interessierte Jäger
'?ìhrt jetzt Buch über seine Böcke, möglichst mit
Wehten Zeichnungen des Gehörns, getrennt nach
k"ten, schwachen und Abschußböcken. Manchen Be-
"unten vom vorigen Jahre wird der Heger wie-
^erkennen: oft verändert das Gehörn sich doch,
oft
. nimmt der Bock aus irgend ivelchcn Gründen
ganz andren Stand ein. — Es ist jedenfalls
""rchaus erforderlich, so oft es die Zeit erlaubt,
fausten zu sein, um am 1. Juni möglichst gut über
Böcke und deren Stand informiert zu sein! —
, Rehwild beginnt bald mit denc Setzen, das
Ņerwild brütet zum Teil schon, Wald und Feld
^den bald eine große Kinderstube sein aus der
.Körungen unbedingt fern zu halten sind. Die wil-
'àrnde Katze und der streunende Hund sind die
furchtbarsten Feinde unseres Jungwildes. Der
Heger hat diesen beiden Todfeindschaft geschworen.
Fix und Fox und Mcssingschlinge,
das sind lauter böse Dinge!
Wenn der Heger oft im Revier ist, geht der
Wilddieb nicht raus und — umgekehrt. Trotz exem
plarischer Bestrafung wird es nie gelingen, ganz
die Wilddieberei zu verhindern. Auch der Fuchs ha!
jetzt seine Nachkommenschaft zu versorgen: wenn
>vir die Fähe auch nicht abschießen, so können ivir
doch, wenn es notwendig ist, den einen oder anderen
Bau graben und die Jungfüchse ausheben. Der
scharfe Erdhund gehört in jedes Revier! — Krähen-
und Elsternhorste iverden vernichtet, falls es nicht
schon geschehen ist. Nnr der Jagdbercchtigte darf die
Gelege und Nester von nicht geschützten Raubvögeln
wie Rohrweihe, Sperber, Hühnerhabicht, sonne von
Bleßhühnern und Haubentauchern zerstören. Ob es
notivendig ist, in diesem oder jenem Falle, darüber
muß jeder mit sich selber fertig iverden. Jedenfalls
dürfte es sicher sein, daß nur der Heger, der auch in
diesem Monat viel draußen ist, seine Hegerpflichten
erfüllen kann. — Erst sollst du Heger, dann Jäger
sein!
Schutz de« Gelegen der Vögel!
In der Zeit, >vo bald die Brut der Vögel im Feld,
Wald und auf dem Wasser beginnt, ist es angezeigt,
auf den verstärkten Schutz hinzuweisen, den die
neuen Reichsjagürechtsvorschriften vor allem den
Gelegen des jagdbaren Federwildes geivährcn. Nach
8 1 Abs. 2 des Rcichsjagbgesetzes vom 4. Juli 1934
umfaßt das Jagdrecht auch die ausschließliche Be
fugnis, sich die Eier des jagdbaren Feöerivilds
jNebhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben,
Drosseln, wilde Schwäne, wilde Gänse und Enten
und alle anderen Sumpf- und Wasservögel, z. B.
Störche) anzueignen. Dieses Aneignungsrecht des
sei in der Hauptsache begründet in der Senkung
der Durchschnittsprämie, die zur Folge hat, daß
für die gleichbleibende Arbeitsleistung ein gerin
geres Entgelt entfällt. Einsparungen am Ange
stelltenkörper ivürde bestimmt nicht nationalsozia
listischem Wirtschaftsdcnken entsprechen. Aus dem
Reingewinn in Höhe von 6,66 (6,04) Mill.
werden 8 vH Dividende ausgeschüttet.
bekannter Stcuerfälle benutzt werden darf. Diese
Vorschrift kann unter Umständen mit gewissen
Schutzvorschriften für den Steuerpflichtigen zu
sammenstoßen, so insbesondere mit 8 176 Reichs-
abgabenordnung, wonach ein Befragter Auskunft
auf solche Fragen verweigern darf, deren Beant
wortung ihm die Gefahr einer Strafverfolgung
zuziehen würde. In einem vom Reichsfinanzhof
mit Urteil vom 6. Februar 1936 entschiedenen Fall
war das beispielsweise geschehen. Das Finanzamt
hatte hier von einem Bankier Auskunft über Ge
schäfte verlangt, die dieser unter Mißbrauch eines
Decknamens ausgeführt hat. Der Steuerpflichtige
hatte die Auskunft mit Berufung auf den vor
genannten 8 176 Rcichsabgabenorönung verweigert,
weil die Gefahr einer Bestrafung wegen Ver
letzung des 8 163 Reichsabgabenordnung (Errich
tung falscher Konten) bestand. Der Reichssinanz-
hof erklärte die Aussageverweigcrung für berech
tigt und verneinte die Erzwingbarkeit der Aus
kunft. Man wird dieses Urteil indessen auf Son
derfülle zu beschränken haben und nicht etwa ver
allgemeinern dürfen, da sonst leicht eine nicht trag
bare Inschutznahme von steuerunehrlichen Elemen
ten die Folge sein könnte.
Hamburgs Börse
Amtliche Notierung «n MJl für 100 W.a Nennwert
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lOhne Gewähr!» Geldkurs
Metall Elekllvlyikupier per loo fig. 22 5 20 5.
prompt ei* Hba of> Brew- Rvtterd. 52 75 52 75
Hademarscheuer Ferkelmarkt vom 22. Mai
Auftrieb: 15 Tiere. Preis: 70—80 Psg., schnell
verkauft.
Hüheuwestedt, 22. Mai. 85 Schweine zu 250 Pfund
kamen für das Saargebiet zum Versand.
Hcider Fcrkclmarkt vom 23. Mai
Auftrieb: 454. Preise: 18—20, 20—22, 22—24 JIM
je Stück, Fettschweine 52—66, 51—53 Psg. je Pfund.
Handei langsam, Markt tast geräumt.
Lübecker Großviehmarkt vom 211. Mai
62 Rinder <2 Ochsen, 27 Bullen, 28 Kühe, 5 Fär
sen). Qualität bei allen Gattungen recht gut.
Spitzcnticre bei Bullen sehr stark vertreten.
Hamburger Schmeinemarkt vom 22. Mai
Die schlechte Verlademöglichkeit, die durch den
Himmelfahrtstag bedingt war, führte dazu, daß
dem heutigen Hamburger Markt nur ein Teil der
sonst gewohnten Auftriebe zugeführt worden war.
Der Austrieb von 1073 Schweinen und 1069 Beob
achtungstieren, zusammen 2142 Stück, anteilsmäßig
zugeteilt. Beschaffenheit mittel.
Berliner Großviehmarkt vom 22. Mai
827 Rinder, Durchschnittsqualität gut die Mitte
haltend, der gesamte Bestand einschließlich der ma
geren Tiere im Rahmen der den Käufern zuste
henden Anteilsquote in wenigen Minuten verkauft.
Ans dem, Kälbermarkt 849 Tiere, Durchschnittsbe-
schafsenheit prozentual ganz gut, absolut genom
men Anteil der guten Tiere zu klein, daher der
Handel sofort sehr lebhaft. Preise zogen auf der
ganzen Linie, und zwar am stärksten in den mitt
leren und unteren Klassen an. 3781 Hammel, Be
schaffenheit durchschnittlich mittelmäßig, Angebot
ausreichend. Geschäft glatt. Die Preise zogen
überall, und zwar am meisten in den Mittelklas-
sen an. Der Auftrieb von 4866 Schweinen blieb,
da er um 8000 niedriger lag, als der letzte Freitag
markt, doch etwas hinter den ursprünglichen Er
wartungen zurück. Durchschnittbeschaffenheit mittel
mäßig. Entprechend der Bedarfslage suchten die
Käufer ihren Anteil natürlich möglichst mit kräfti
gen Fleischschweinen auszufüllen.
Rendsburger Wochenmarkt
am Sonnabend, dem 83 Mai 1836
iPreiķe zwischen 9 und 10 Uhr. Ohne Gewähr!)
Rindfleisch Psb 85—130
85—110
91
110
90-130
80 - 150
Schweines!. i<fb
tflomen Pid.
E>er.hiel.©peck 4‘fb
Ralbflcifd) -Wb
Wurst Psb
pegeyuhner ©tck 250- 300
Schlachtbiibner 200—310
Sunden ©td 70 80
Ran’neben ©ttt 100 — 300
Meiereidutt Pfd 150
Rate Pid 70—110
ÆtPt Stef 8
Sontfl t<ib 110-120
Kartoffeln Ztr. 400
Kartoffeln, neue 15—20
Blumenkohl Stet 40—60
Rotkohl
©uppenftaut Bd
©teckrüden
Kohlrabi Bd.
Rbabarder Pfo.
©alat Rbp?
Radieschen Bd
Spargel Pfd. 30—50
Schnittbohnen.. 20
Beschickung und
Salatgurken St.
Svinat Pid
Zwiebeln Pfd
Schalotten Pfd.
Wurz.rote " ..
Sellerie Pid.
Äepfel Pfd
Tomaten Pfd
Weintrauben Psb.
Zitronen 3 St.
Apfelsinen St.
Bananen Pfd.
40-60
15
10
20
15
20
15-5
40 50
40—'0
10
3—10
30
Filche-
15
15
10—35
50
10
5- 15
5
Äai
Lorsch
Heringe
Bur«
Hecht
Makrelen
Brassen
Hornföch
Pfb.
Pid.
Pii
Pid.
Pfb.
60-80
20
20
40-50
65
20
50
20
Feuerung:
Torf. Fuder,
ca. 8 gtr.
Holz Sack
Handel gut
700
>00
Jagdausübungsberechtigten schränkt aber 8 38 Abs.
5 der Verordnung zur Ausführung des Reichsjagd
gesetzes vom 29. März 1935 dadurch ein, daß die
Gelege und Nester des jagdbaren Federwildes das
ganze Jahr hindurch geschützt sind. Der Jagdbe-
rechtigte darf Eier dieses Federwildes, die er iu>
Freien gesunden hat, nur an sich nehmen, um sie
ausbrüten zu lassen. Dagegen gestatten Reichsjagd
gesetz und die genannte Ausführungsverordnung
dem Jagdberechtigten, aber auch nur diesem, die
Gelege und Nester von nicht geschützten Raubvögeln
wie Rohrweihen, Sperbern und Hühnerhabichten
fouite von Bleßhühnern, Haubentauchern und Fisch
reihern zu zerstören.
Der Jagdberechtigte, der gegen die Schutzbcstim-
mungen für das jagdbare Feöerivild verstößt, wird
nach 8 60 der erwähnten Ausführungsverordnung
mit Geldstrafe bis zu 150 3Ml oder Haft bestraft.
Strenger wird die Tat des Nicht-Jagdberechtigten
geahndet. Nach dem Gesetz zur Aenderung des
Strafgesetzbuches vom 28. Juni 1935 füllt unbefug
tes Einsammeln der Eier von jagdbarem Federwild
nunmehr unter die Wilddiebereibestimmung des 8
292 des Strafgesetzbuches: wer eine Sache, die dem
Jagdrecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder
zerstört, wird mit Gefängnis bestraft. Die früher
wahlweise Androhung von Geldstrafe ist beseitigt,
es hilft dem Eierdieb auch die Entschuldigung nicht,
bei Untersuchung der Eier habe sich herausgestellt,
sie seien verdorben gewesen. Das Kammergericht
hat vielmehr in einem Urteil vom 17. Dezember
1935 — 1 Ss 536/35 — ausgesprochen, es sei recht
lich bedeutungslos, ob die Eier, die der Täter noch
für mitnehmenswert gehalten hat, verdorben wa
ren, weil sonst unzulässigen Durchbrechungen des
Schutzes, den der Gesetzgeber im Interesse der Zu
kunft des jagdbaren Federwildes für dessen Nester
gewollt hat, Tür nnd Tor geöffnet sein würden.
Die Ansftellung des Jagdberechtignugs-Auswei-
ses ans Grund des Erlasses des Retchsjägermeistersr
R. 1169 vorn 20. März 1936, erfolgt aus nachstehende
Weise:
Der Jagdausübungsberechtigte stellt an den
Kreisjügermeister, in dessen Jagdkrcis sein Revier
liegt, den schriftlichen Antrag unter Beifügung fol
gender Angaben:
1. Name, Vorname.
2. Beruf.
3. Wohnort (genaue Anschrift).
4. Anschrift des für den Wohnsitz des Antragstel
lers zuständigen Kreisjägermeisters.
5. Angabe, ob Antragsteller nach 8 15 WVO. zur
Führung eines Wildhandelsbuches verpflichtet
ist ldazu gehört z. B. jeder Gastwirt, jeder Flei
scher, auch wenn er in seinem Betriebe kein
Wildbret zu verwerten pflegt).
6. Die erforderlichen genauen Unterlagen für die
zweite Answeisseite sind aus den Anmerkungen
der vierten Ausweisseite zu entnehmen: z. B.:
„Ich bin Mitpächter im staatlichen Jagdbezirk
Domäne Neuhof b. Angermtthlen. Der Pacht
vertrag läuft bis zum 31. März 1929."
Ist ein Jagdausübungsberechtigter in zwei Jagd
kreisen jagdberechtigt, so beantragt er den Ausweis
in vorbeschriebener Weise bei einem der beiden
Kreisjägermeister, der die Vorderseite und das erste
Feld auf Seite 2 des Ausweises ausfüllt. Nach
Empfang des Ausweises sendet der Jagdausübungs
berechtigte diesen mit den Angaben unter Nr. 6 an
den zweiten Kreisjägermeister, der bas zweite Feld
der zweiten Ausweisseite ausfüllt.
Soweit die beiden Innenseiten zur Eintragung
der Jagdberechtigungen nicht ausreichen, können
Einlagebogen eingeheftet werden.
Für Forstbeainte, deren Jagdberechtigung sich auf
ein ganzes Forstamt loöer mehrere Forstümter) er
streckt, genügt unter Ziffer 3 der Innenseiten die
Ausführung des Forstamtes nnd Jagdkreises. Pri
vate Jagdberechtigungen staatlicher Forstbeamten
sind durch den für den Jagdbezirk zuständigen
Kreisjägermeister zu vermerken.
..