Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

129 - Jahrgang. / Nr. 124. / Zweites Blatt. 
VŞswèg-ķïoìstàksiH-! 
Lanbeszeituns 
ļķìendsdliĢr àgedtaS 
Freitag, den 29. Mai 1936. 
rTinniminin m 
Rotkrevztag 1936 
5Ctn Mittwochabend fand im Ev. Gemeinde 
haus eine gemeinsame Sitzung des Beirats 
°es Ortsmännervereins vom Roten Kreuz 
^t den Vorständen der Frauenvereine vom 
àoten Kreuz unter dem Vorsitz von Propst 
Abraham statt. Der Hauptpunkt betraf die 
Ausgestaltung des Rotkreuztages in Rends 
burg und Büdelsdorf am 13. und 14. Juni, 
gemeinschaftlich wird der Verkauf des Ab- 
àchens in den Häusern uild auf den Straßen 
Durchgeführt. Am Kriegerdenkmal der 85er 
g der Christ- und Garnisonkirche findet eine 
Kranzniederlegung statt. Platzkonzert un 
srer Militärkapellen am 13. und 14. Juni 
wlleu erbeten werden. Die segensreiche Tätig 
est des Roten Kreuzes dürfte allen zur Ge 
nüge bekannt sein. Die fleißigen Sammler 
Werden sicher freudige Abnehmer der kleinen 
Notkreuzabzeichen finden. 
Rückkehr unserer Artillerie. 
Nach fast vierwöchiger Abwesenheit traf die 
Nendsburger Artillerie, der Regimentsstab, 
°rr Regiments-Nachrichtenzug und die 2. Ab- 
^lung des Art.-Regts. 20 am Donnerstag 
wieder in Rendsburg ein. Das ganze Regi 
ment befand sich 3 Wochen zu Schießübungen 
?uf dem Truppenübungsplatz Zossen bei Ber- 
îu. Die Rückkehr erfolgte zunächst mit der 
Rendsburg, den 29. Mai 1936. 
Bahn bis Lübeck. Die letzten vier Tage fanden 
Marschmanöver in Holstein zwischen Lübeck 
und den Standorten Rendsburg und Itzehoe 
statt. Unter klingendem Spiel des Trom 
peterkorps rückte die Artillerie mit dem Regi 
mentskommandeur, Oberst Müller, an der 
Spitze gegen y,2 Uhr mittags, von der Bevöl 
kerung begrüßt, in ihre Garnisonstadt ein. Auf 
dem Paradeplatz fand ein Vorbeimarsch vor 
Oberst Müller statt. Dann ging es in die Ka 
sernen zurück, deren Eingangstore zum Emp 
fang mit Grün geschmückt waren. 
* * ~ 
* Eine Pfingstandacht findet auch in diesem 
Jahre am ersten Pfingsttag von 11—11.30 Uhr 
im Gehölz von Nobiskrug statt, wozu Bänke 
im Wald aufgestellt sind. Der Nendsburger 
Posaunenchor wird bei der Andacht mitwirken. 
* Sein 25jähriges Dienstjubilänm beging am 
letzten Sonntag Strafanstaltsinspekt. Spring- 
brunn an der hiesigen Strafanstalt. 
* Wem gehört das Fahrrad? Gefunden 
wurde vor einigen Nächten in der Löwen 
straße ein gebrauchtes Herrenfahrrad ohne 
Marke, mit Gepäckhalter und Lederriemen. 
Das Rad hat hinten helles Schutzblech. 
* Schisfsbewegung der Reederei Zerssen 
& Co., Rendsburg-Kiel. D. „Glückauf" am 
28. Mai von Stettin nach Königsberg abge 
gangen,' D. „Arnis" am 27. Mai von der 
Tyne nach Holtenau abgegangen. 
ĢerichLsàg irr üett^ffeutg 
Drei Fälle vor dem Amtsgericht, fünf vor der Kieler Strafkammer 
sichtbare Angeklagte, unsichtbarer Angeklagter 
Im Warteraum schräg gegenüber dem 
^erhandlungssaal des hiesigen Amtsgerichts 
hswgt die Abbildung des erschütternden Werkes 
eines Bildhauers. Es nennt sich „Der Zahltag" 
Und zeigt einen betrunkenen Mann, der 
^kgungslos auf einer Stufe liegt. Er hat den 
twhn am Zahltag vertrunken. Schmerzvoll 
Mut ftine Frau auf ihn herab. Ein Kind 
Jagt sie auf dem Arm, ein zweites hält sie an 
^ Hand, das dritte birgt sich hinter ihrer 
s.würze. Das Bild ist eine stumme und doch 
»hreiende Anklage gegen die Versündigung an 
° er Familie. 
Gottlob sind solche Szenen unter den reini- 
uenden und erzieherischen Einwirkungen un- 
^er Zeit seltener geworden. Daß sie sich aber 
ì und wieder noch zutragen, wurde ans der 
Verhandlung gegen eine junge Ehefrau aus 
Nendsburg ersichtlich. Sie ist erst 26 Jahre alt 
ud hat drei kleine Kinder im Alter von 9 Mo- 
aten bis zu 3 Jahren. Es handelt sich um 
Ne Frau, die, wie in der Zeitung stand, An- 
dieses Monats bei drei Kaufleuten unter 
Zugabe falscher Namen und falscher Wohnung 
^arcn gepumpt sin einem Falle zu erlangen 
.Jucht) hat, dann aber nichts mehr von sich 
ließ. Das war B e t r u g. Die Ange- 
ofi st 6*e, die im Laden den Anschein erweckte, als 
^ ne nach der Lohnzahlung ihres Mannes die 
y^îrld begleichen wolle, berief sich vor Gericht 
r i ihre Notlage, die dadurch hervorgerufen 
daß ihr Mann das ganze Geld vertrinke. 
Usofern trat zu der sichtbaren Angeklagten 
n unsichtbarer Angeklagter, der leider nur 
Moralisch zur Mitverantwortung gezogen wer- 
L 1 dünnte. Die Angabe eines falschen Namens 
, gründete die Frau damit, daß sie sonst nichts 
dämmen hätte. Zweimal ist sie, und zwar im 
- uru, von der Polizei verwarnt worden. In. 
e der Amnestie ging sie damals straffrei 
ï( 3 hat sie das betrügerische Manöver 
Sto’p bald wieder begangen. Die erhaltenen 
àm/ņ blieben ganz oder größtenteils unbe- 
Jetzt erklärte die Frau, sie wolle es nicht 
^ber^turl. 
s^Erafe muß natürlich sein. Der Amtsanwalt 
bev Juan wolle der Angeklagten gern glau- 
Mann den Lohn versoffen habe 
Da? Familie deshalb in Not gewesen sei. 
Fr» berechtige aber nicht, zu betrügen. Der 
bot ^àtten sich andere Wege zur Abhilfe ge- 
Ştraserschwerend sei die Verwarnung, 
fcin .urtsanwalt beantragte 2 Monate Ge- 
we^ņis. Das Urteil lautete dementsprechend 
j**" fortgesetzten Betrugs. Mildernde Um- 
lj^de wurden versagt wegen des gcmeinschäd- 
ihx ņ Verhaltens der Angeklagten. Es müsse 
g^' Uieß es, beigebracht werden, daß es so nicht 
gjŗ Um besonderen hielt der Richter der An 
hat vor, daß sie sich auch Dinge verschafft 
^' die, wenn man in Not ist, nicht lebensnot 
wendig scheinen. Die Frau nahm das Urteil 
an. Sie möchte Bewährungsfrist haben. Dies 
bezüglich muß sie ein Gesuch an die Staats 
anwaltschaft richten. 
In Rendsburg versackt. 
Der kleine lebhafte 43jährige Sachse, Georg 
mit Vornamen, der aus der Untersuchungshaft 
vorgeführt wurde, war bei Tetenhusen be 
schäftigt. Er kam vor drei Wochen nach Rends 
burg, um weiter nach Glückstadt zu fahren, 
weil er dort angeblich noch 13 Mark zu kriegen 
hatte. In Rendsburg soll es mit dem Zugan 
schluß vorbei gewesen sein. Georg hatte, wie 
er strudelnd erzählte, Pech mit seinen Vorfra 
gen in Gasthäusern wegen eines Nachtquar- 
tcers und verleibte sich eine ziemlich große 
Menge Grogs ein. Anderen Morgens wollte 
er weiterfahren. Doch o weh! es fehlten ihm 
20 Pfg. am Fahrgeld. Die wollte er sich in 
eurem Geschäft an der Hohen Straße „leihen". 
Der Fall sah aber verdächtig nach Betteln ans, 
und ein Polizeibeamter nahm unsern angehei- 
terten Georg, der mit 16 Vorstrafen (er war 
auch schon im Arbeitshaus) kein unbeschriebe 
nes Blatt mehr ist, unter seine Fittiche. Bei 
der Festnahme will Georg 3 nach dem nächt 
lichen Bummel verbliebene Reichsmark aus 
Schreck verloren haben. Das glaubt ihm aber 
niemand, auch nicht die Leihabsicht. Er wurde 
wegen Bettelei zu 6 Wochen Haft verurteilt 
unter Anrechnung der Untersuchung. Geknickt 
dreinschauend, akzeptierte er die Strafe. Er 
muß jetzt noch 3 Wochen brummen und hat 
V cn Vorsatz, so schnell wie möglich wieder in 
Arbeit zu kommen. 
Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht 
gegenüber einem unehelichen Kinde war so 
dann vor dem Amtsgericht ein 27 Jahre alter, 
jetzt verheirateter Mann aus W. angeklagt. 
Bis zum Januar verflossenen Jahres will er 
für das Kind monatlich 10 Mark von seinem 
Lohn gezahlt haben. In neuerer Zeit arbeitet 
er bei seinem kränkelnden Schwiegervater auf 
dem Lande. Er wußte glaubhaft zu machen, 
daß weder er noch seine Frau Bargeld in die 
Hände bekommt, sondern der Unterhalt von 
den Schwiegereltern, die es wohl auch nicht 
leicht haben, bestritten wird. Dazu hat ihn eine 
Krankheit der Frau zurückgebracht. Weil er 
augenblicklich nicht in der Lage ist, zum Un 
terhalt des Kindes beizutragen, wurde der 
Angeklagte, gemäß dem Antrag des Amtsan 
walts, freigesprochen. Es stehe, so hieß es in 
der Urteilsbegründung, nicht fest, daß der 
Schwiegervater Barlohn zahlen könne. Bon 
dem Freigesprochenen wird erwartet, daß er 
sich die Unterhaltspflicht vor Augen hält und 
darnach trachtet, Unterhaltsmittel zu erlangen, 
gegebenenfalls durch Annahme anderer Arbeit. 
* 
Drei Jrigendverderber 
^Die Strafkammer 2 Kiel, die unter dem 
Vorsitz von Lanögerichtsdirektor Dr. Römer 
hier tagte, hatte sich u. a. mit drei Sittlichkeits- 
Verbrechen zu befassen. Der erste Fall wurde 
in der Strafanstalt behandelt. Vorgeführt 
wurde der 46jährige Walter D. aus Lübeck, 
der, nachdem er 1928 wegen Sittlichkeitsverge 
hens in 8 Füllen mit 2 Jahren Gefängnis be 
straft worden war, im Mai 1936 wegen Vor 
nahme unzüchtiger Handlungen an zwei Mäd 
chen unter 14 Jahren zu 2 Jahren Zuchthaus, 
3 Jahren Ehrverlust und Entmannung, die 
inzwischen erfolgte, verurteilt worden ist. We 
gen unzüchtiger Handlungen an zwei Kna 
ben in Kiel-Wellingdorf im Jahre 1934 erhielt 
er nun auf Grund des 8 176 Z. 3 des StGB, 
eine Zusatzstrafe von 6 Monaten Zuchthaus. 
Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr beantragt. Der 
Angeklagte war geständig und beteuerte, daß er 
sich gewandelt habe. Er hat Frau und drei 
Kinder und ist im Kriege verschüttet worden. 
Die Weiterverhanölung der Strafkammer 
fand im Amtsgerichtsgebäuöe statt. Der Vor 
nahme unzüchtiger Handlungen an einem 
13- sowie einem 3jüyrigen Mädchen im Dezem 
ber 1935 war der 65 Jahre alte Richard E. aus 
Rendsburg angeklagt. E. ist wegen Erregung 
öffentlichen Aergernisses mit 2 Monaten Ge 
fängnis vorbestraft,' die Sache liegt 12 Jahre 
zurück. Der jetzige Anklagefall schrumpfte zu 
sammen ans eine Beleidigung der Dreizehnjäh 
rigen durch unsittliche Redensarten. Das Ur 
teil lautete auf 8 Monate Gefängnis. Im 
Falle des kleineren Kindes konnte sich das Ge 
richt trotz erheblicher Verdachtsgründe zu einer 
Verurteilung nicht entschließen. Gegen den 
Verurteilten, der geleugnet hatte, wurde sofort 
zu vollstreckender Haftbefehl erlassen mit 
der Begründung, daß die Jugend vor solchen 
Menschen geschützt werden müsse. (Von Unhol 
den hatte der Staatsanwalt gesprochen und 
wegen tätlicher Beleidigung in zwei Fällen 
zusammen 1 Jahr Gefängnis beantragt.) 
Als dritter Jugendverführer stand der aus 
Ostpreußen stammende, wegen versuchter Not 
zucht an einem Mädchen mit 6 Monaten Ge 
fängnis vorbestrafte, 27jührige Erich A. vor der 
Strafkammer. Wegen versuchten Verbrechens 
nach 8 175a Z. 3 (Versuch der Verleitung eines 
jungen Menschen zu widernatürlicher Unzucht) 
wurde er zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt 
unter Anrechnung der Untersuchungshaft. A. 
befindet sich feit dem 16. 3. ö. I. in Untersu 
chung. Die Straftat wurde in Osterraöe began 
gen. A. erkannte die Strafe an. In Ostpreußen 
schwebt gegen ihn ein weiteres Verfahren, weil 
er sich an seiner 12jährigen Stieftochter ver 
gangen haben soll. 
Drei Jahre ins Zuchthaus 
muß der 1899 in Lübeck geborene Albert D. 
wegen viermaligen Diebstahls im Rückfall und 
Rendsburg, wie es früher 
aussah. 
So wie auf dieser Zeichnung 
sah die Schleuse imErhcbungs- 
jahr 1848 aus. Das war noch 
die alte Schleuse, die Vor 
läuferin der jetzigen, die wir 
auch schon in anderen Bil 
dern wiedergegeben haben. 
Im Hintergrund sehen wir 
rechts das Zollamt und links 
das Kanalpackhaus. 
Lichtbild: Archiv. 
wegen eines Rückfallbetrngs. Außerdem ver 
liert er die bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 
Jahre, und es wurde Sicherungsver 
wahrung gegen ihn angeordnet. Eine 
Geldstrafe von 100 JtJl, evtl, zwei weitere 
Wochen Zuchthaus, gelten durch die Unter 
suchungshaft als verbüßt. D. ist elfmal vor 
bestraft. Ueber 8 Jahre ist er in Strafanstal 
ten gewesen. Die erste Strafe erhielt er 
mit 15 Jahren, die letzte hat er 1935 hinter 
sich gebracht. Seine neuesten Straftaten 
spielen hauptsächlich in Maisborstel, wo er bei 
plötzlichem Verlassen seiner Arbeitsstelle eini 
ge Arbeitskameraden um Kleidungsstücke be 
stohlen hat. In Rostock hat er ein Fahrrad 
mit nach Berlin gehen heißen. Der Betrug 
im Rückfall wurde darin erblickt, daß er auf 
ein Paar Schaftstiefel, die 16 Mark kosten 
sollten, nur 6 Mark anbezahlt hat. Seit dem 
13. 2. 36 ist D. in Haft. Bezüglich der Siche 
rungsverwahrung wurde betont, daß D. als 
gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen 
sei, auch wenn es sich bei den Diebstählen und 
dem Betrug nur um geringe Werte handle. 
Gerade das Eigentum von Arbeitskameraden 
müsse geschützt werden. D. nahm die Strafe 
an. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre 
Zuchthaus beantragt. 
Wegen Unterschlagung eines Fahrrades 
erhielt Oskar G. aus Hamburg, hier in Un 
tersuchung, 5 Monate Gefängnis. Bezüglich 
einer gegen ihn gerichteten Anklage wegen 
Betrugs im Rückfall erweisen sich weitere Er 
mittlungen als erforderlich. Neuer Termin 
ist am 29. 6. 
Znm Knivsbergfest. 
Das diesjährige Knivsbergfest am 28. Juni 
wird im großen und ganzen in denselben 
Formen abgehalten werden wie das letzt 
jährige. Die Spiele beginnen, um Zeit für 
alle Darbietungen zu gewinnen, bereits um 
8 Uhr morgens. Für den Feldgottesdienst, 
den Pastor Ravn-Lügumkloster abhalten 
wird, ist die Zeit zwischen 12 und 1 Uhr vor 
gesehen. Jungenschaft und Bund Deutscher 
Mädel werden, wie im letzten Jahre, eine 
Kundgebung auf der Terrasse des Turmes 
veranstalten, außerdem wird der BDM. in 
Stärke von 200 Mädchen eine Körperschule 
zeigen, die Apenrader Mädels werden außer 
dem das Olympiafestspiel vorführen. In Aus 
sicht genommen ist weiter als kulturelle Dar 
bietung die in Hadersleben mit so großem 
Beifall aufgenommene „Feierstunde der 
Jugend". Wahrscheinlich werden auch Studen 
ten der pädagogischen Akademien Kiel und 
Dortmund sowie Studenten der Universitäten 
Kiel und Hamburg durch Körperschule und 
körperliche Uebungen erfreuen. Daß auch in 
diesem Jahre Kasperle nicht fehlen wird, ist 
selbstverständlich. An die Festrede, für die der 
Redner noch nicht feststeht, wird sich die Ver 
kündung der Sieger und die Preisverteilung 
anschließen. Hoffentlich wird auch von süd 
lich der Grenze die Beteiligung an diesem 
deutschen nationalen Volksfest ebenso zahl 
reich werden wie in den Vorjahren. 
Auch die Nendsburger Ortsgruppe des 
VDA. wird mit Omnibussen zum Knivsberg 
fest fahren und erhofft eine starke Beteiligung. 
Ȋrsch 
16 
Wien 
Wctteraussichten für Sonnabend, den 30. Mai 1936, 
_.... *» Nordwestdeutschland. 
Mäßige, Zwischen West und Nord pendelnde 
Winde, wechselnd bewölkt, vereinzelt leichte Schauer 
nur mayig warm.
	        
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