Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

Erschlag int Ferueu Oster». 
Neue japanische Protestnote. 
DNB. Schanghai, 13. Juni. (Ostasiendienst 
«es DNB.). Die allgemeine Lage in Süörvest- 
Ģina hat einen Rückschlag erfahren, nachdem 
àuerst infolge des Besuches Tschiangkaischeks, 
vex die Einstellung des Vormarsches der Re- 
Kierungstruppen in Südhunau angeordnet 
Ņtte, eine weitere Beruhigung eingetreten 
war, wird heute bekannt, daß der japanische 
Konsul in Kanton einen scharfen Protest tiber- 
dichte. Der Protest betraf die antijapanischc 
^ewegung mit besonderem Hinweis auf die 
Kundgebung von rund 100 000 Menschen am 
Juni. Die Protestnote erklärte die anti- 
spanische Bewegung als eine Verletzung der 
spanisch-chinesischen Freundschaft. — Die 
chinesische Antwort wird nun mit großer 
Spannung erwartet. — 
Mit dem Rückzug des Hauptteils der 
Ķwangsitruppen auf Jungtschau und der 
Kwangtungabteilungen auf Tschentschau ist 
uach Ansicht der hiesigen chinesischen Presse die 
Gefahr eines Bürgerkrieges vorläufig über 
wunden. Für diese Ansicht sprechen mehrfache 
Anzeichen, die einen Verhandlungswillen der 
Kwangtungführer erkennen lassen. 
* » * 
Verhaftung eines sowjetrussischen 
vizekonsuts in Japan. 
DNB. Tokio, 16. Juni. (Eig. Funkmeldung). 
Der sowjetrnsfische Vizekonsul in Kobe hatte 
in Schimonosiki einen Zusammenstoß mit der 
Hafenpolizei und wurde verhaftet. Er befand 
şich auf dem Wege nach der gegenüberliegenden 
Stadt Modschi zur Abnahme eines für Sow- 
ietrußland gebauten Schiffes: In Begleitung 
öes Vizekonsuls befanden sich 85 Matrosen, 
die Besatzung des neuen Schiffes. Der Zusam- 
üienstoß in Schimonosiki hat seine Ursache in 
einer Beschwerde des Vizekonsuls über angeb 
liche Schikanen der Polizei, die ihn wie einen 
Sträfling behandele. 
~ £ * 
"Gras Zeppelin" nimmt Kurs aus Tenerifsa. 
DNB. Hamburg, 16. Juni. (Eig. Funkm.) 
Das aus Südamerika heimkehrende Luftschiff 
"Graf Zeppelin" stand um 6.42 Uhr bei der 
Kapverdischen Insel Boa Vista. Es nimmt 
Kurs auf Teneriffa. 
Dänisches mtiormtsoMlistisches 
Lanhestreffen. 
Am Sonntag hatte Fritz Clausen-Banrup 
seine Anhänger nach Odense zusammengeru 
fen. Viele Omnibusse, die mit Hakenkreuzen 
geschmückt waren, rollten in die Stadt. Die 
meisten kamen aus Nordschleswig. Die Inseln 
Fünen und Seeland waren verhältnismäßig 
schwach vertreten. 
Kurz nach Mittag bewegte sich ein Demon 
strationszug von etwa 3 vvü Nationalsozialisten 
mit 30 Bannern durch die Stadt. Später spra 
chen in einer öffentlichen Versammlung Fritz 
Clausen und Graf Knuth. 
* * * 
Schweizsahrt des „LZ. Hindenburg". 
DNB. Friedrichshasen, 16. 6. (Eig. Funkm.) 
Das Luftschifs „Hindenbnrg" ist heute früh 
7.33 Uhr vom Flugplatz Löwental unter Füh 
rung seines Kommandanten Kapitän Leh 
mann zu einer Fahrt nach der Schweiz ausge- 
sticgen. An der von bestem Sonnenwetter be 
günstigten Fahrt nehmen 52 Fahrgäste teil. 
Dem Start wohnten die aus ihrer Deutschland- 
sahrt begriffenen Danziger SA.-Männcr bei. 
In Florida: 
Wirbetsturm, Voltenbrüche, 
DNB. Ncwyork, 16. Juui. (Eig. Funkm.) 
Wie aus Jacksonville (Florida) gemeldet wird, 
hat ein von schweren Wolkenbrüchen begleite 
ter Wirbelsturm im südlichen Florida große 
Ueberschwemmungen verursacht. Mehrere Ort 
schaften sind überflutet. In Bonitas Spring 
steht das Waşşer über 3 Meter hoch. Das 
Ueberschwemmungsgebiet ist von der Außen 
welt abgeschnitten. Während des Wirbelsturms 
stürzte ein Flugzeug der Küstenwache in der 
Tampa-Bucht ins Meer. Die aus 3 Mann be 
stehende Besatzung kam ums Leben. 
Rußland als Herr in der Tscheche. 
Tschechische Blätter melden, daß sowjetrussi 
sche Generalstabsofsiziere in diesen Tagen den 
Besuch tschechischer Generalstabsoffiziere in 
Sowjetrußland vom Oktober vorigen Jahres 
erwidern werden. 
Der Naroöni Listy zufolge wird der Aufent 
halt der Russen in der Tschechoslowakei etwa 
4 Wochen währen. Auch die Truppenübungs 
plätze und die Flugplätze werden besichtigt. 
Ergänzende Richtlinien zur Einkommensteuer-Veranlagung 
Die soeben erschienene Ausgabe vom „Reichs 
steuerblatt" bringt einen Runderlaß des Reichs- 
ş'nanzministers vom 8. 6. 1936, durch welchen die 
Veranlagungsrichtlinien zur Einkommensteuerver- 
^ulagung für 1933 ergänzt und inzwischen aufge 
tretene Zweifelsfragen geklärt werden. 
Vorschriften Wer Gewinnermittlung 
Die Bewertungssreiheit für kurzlebige Wirt- 
şchaftsgûter wird nur gewährt, wenn das Konto 
kurzlebiger Wirtschaftsgüter formell und sachlich 
ordnungsmäßig ist. Für die anderen Teile der Buch 
führung genügt formelle Ordnungsmäßigkeit, wenn 
nicht etwa die ganze Buchführung wegen schwerwie 
gender sachlicher Mängel verworfen wird. 
Kurzlebige Wirtschaftsgüter, die bereits in den 
vorhergehenden Wirtschaftsjahren im Betrieb vor 
stunden war, dürfen bei Einrichtung einer ord 
nungsmäßigen Buchführung nach Ende des Ka- 
kenüerjahres 1933 noch auf das Konto kurzlebiger 
^irtschaftsgüter übernommen werden, wenn nicht 
schon vor Ende des Kalenderjahres 1935 eine Buch- 
sührungspflicht bestand. Sie dürfen aber nicht mit 
SU hohen Anfangswerten angesetzt werden. Altanla- 
8en und Zugänge im Wirtschaftsjahr 1934 (33=34) 
vlüßten im übrigen bis zum 31. Dezember 1935 auf 
öas Sonderkonto übernommen sein. 
Steuergutscheine, die Steuerpflichtige 1985 vom 
Finanzamt erhalten haben, können für Zwecke der 
Ermittlung der Einkünfte mit einem Durchschnitts 
kurs von 109,5 vH angesetzt werden. Einkommen 
steuerpflichtig ist nur ein Fünftel dieses Werts. 
Einkünfte ans Land- nnd Forstwirtschaft 
Zinsen für den lanöw. Realkredit sind durch 
Verordnung vom 27. 9. 1932 um 2 vH, jedoch nicht 
vuter 4 vH herabgesetzt worden. Um den Betrag, 
vw den die Zinsen für die Zeit vom 1. 10. 1932 bis 
"0. 9. 1934 herabgesetzt sind, erhöht sich der Kapital 
stetrag der Forderung. Beim Schuldner entsteht in 
dieser Höhe eine Zusatzschuld. Diese Zusatzschuld 
'st für die einzelnen in Betracht kommenden Wirt- 
ststaftsjahre in Höhe der Zinsersparnis in der 
Buchführung auszuweisen. Als zusätzliche Schuld 
'varen danach bei einer Herabsetzung der Zinsen um 
" vH aufzunehmen: in die Bilanz vom 30. Juni 
i,5 vH, in die Bilanz vom 30. Juni 1934 wei 
tere 2 vH, in die Bilanz vom 30. Juni 1935 weitere 
vH des ursprünglichen Kapitalbetrages. Bei 
Rückzahlung der Forderung auf Verlangen des 
Gläubigers vor dem 1. 4. 1940 ermäßigt sich die 
Zusatzschuld. Sie fällt ganz fort, wenn die Rück 
zahlung vor dem 1. April 1987 erfolgt. Diese Er 
mäßigung oder das Fortfallen der Schuld wirkt 
stch gewinnerhöhend aus. 
Die Steuerfreiheit des 8 16 der 1. Durchführungs 
verordnung zum Einkommensteuergesetz für Ge 
winne bei der Veräußerung land- und forstwirt 
schaftlicher Betrieb gilt nur, wenn ein Betrieb 
vster ein Teilbetrieb veräußert wird, nicht dagegen, 
?enn nur ein, wenn auch großer Teil der Ackcr- 
stäche veräußert wird. Zwar bleibt das Entgelt für 
.^u Grund und Boden steuerfrei. Soweit aber son 
nige Entschädigungen (z. V. Ernteausfall, für Um- 
Uellung des Betriebes) gezahlt werden, erhöhen 
"lese den laufenden Gewinn. Nicht steuerfrei ist auch 
"uch die Entschädigung für wegfallende Gewinn- 
"usstchten bei Aufgabe einer Pachtung. Hier ist der 
Gewinn nur insoweit steuerfrei, als er durch die 
Mitveräußerung von Inventar entsteht. Der übrige 
Teil des Gewinns unterliegt dem ermäßigten 
Steuersatz nach 8 34 des Einkommensteuergesetzes. 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 
Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich tätige 
Bürgermeister- Beigeordnete, Kassenverwalter und 
ehrenamtlich tätige Bürger von der Gemeinde er 
halten, sind nicht in vollem Umfang als steuerlich 
anzuerkennender Aufwand anzusehen. Der Reichs 
minister der Finanzen hat sich damit einverstanden 
erklärt, daß stets 10 vH der erhaltenen Aufwands 
entschädigung ohne Nachweis steuerfrei gelassen 
werden können. Der Steuerpflichtige kann natür 
lich einen etwas höheren steuerlich anzuerkennen 
den Aufwand glaubhaft machen. Insoweit handelt 
es sich um Werbungskosten, der darüber hinaus 
gehende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. — 
Aufwandsentschädigungen aus Kassen der Reichs 
kulturkammer und der in ihr zusammengefaßten 
Kammern gehören grundsätzlich nicht zum steuer 
pflichtigen Arbeitslohn. Aufwandsentschädigungen, 
die Inhaber ehrenamtlicher Führerstellen beim 
Reichsstand des Deutschen Handwerks zuweilen er 
halten, sind Betriebseinnahmen, da sie mit der ge 
werblichen Betätigung als Handwerker im Zusam 
menhang stehen. Ihnen stehen Betriebsausgaben 
gegenüber. Das sind die durch das Ehrenamt ver 
ursachten Aufwendungen. — Aufwandsentschädigun 
gen und Reisekosten aus Kassen der Berussgcnosscn- 
schäften sind grundsätzlich steuerfrei. Grundsätzlich 
kann aber das Finanzamt nachprüfen, ob im ein 
zelnen Fall mit der Entschädigung ein steuerlich 
anzuerkennender Aufwand abgegolten wird. — 
Sachbezüge und Entschädigungen (freie Dienstöeklei- 
bung, Kleiöergeld, Entschädigungen für besondere 
Abnutzung der Dienstkleidung, sonstige Bckleiöungs- 
und Ausrüstungsbeihilfen und freie ärztliche Be 
handlung) der Angehörigen des Reichsarbeitsdien- 
stes sind steuerfrei. Der Reichsarbeitsführer, die 
Obergeneralarbeitsführer und die Generalarbeits- 
führer erhalten weder freie Dienstbekleidung noch 
igenöeinen Dienstbekleiöungszuschuß. 'Bei ihnen 
können deshalb für Abnutzung der Dienstbeklei 
dung bis zu 112 MM jährlich als Werbungskosten 
anerkannt werden. Versorgungsbezüge, die ehe 
malige Angehörige des Reichsarbeitsdienstes und 
ihre Hinterbliebenen wegen einer Dienstbeschüdi- 
gung erhalten, sind steuerfrei. 
Bei Vertragsärzten der Wehrmacht und auch bei 
nicht voll beschäftigten Hilssärzte» der Gesundheits 
ämter sind die ihnen aus dem Vertragsverhältnis 
zufließenden Einnahmen als Teil der Betriebs 
einnahmen aus selbständiger Arbeit zu behandeln, 
weil sie in der Regel auch eine eigene Praxis aus 
üben. Die Vertragstierärzte bei der Wehrmacht 
üben zum größten Teil neben ihrer vertraglichen 
Tätigkeit bei der Wehrmacht keine eigene Praxis 
aus. Bet ihnen dürfen die Einnahmen aus der ver 
traglichen Tätigkeit nur dann als Betriebseinnah 
men aus selbständiger Arbeit angesehen werden, 
wenn sie neben dieser Tätigkeit noch eine eigene 
Praxis ausüben. Im übrigen sind die vertrags 
mäßigen Bezüge der Vertragstierärzte als Einnah 
men aus nichtsclbständiger Arbeit anzusehen, die 
dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 
260Û Zentner Zische im Neer versenkt. 
DNB. Paris, 15. Juni. Infolge des Streiks 
der Angestellten der Grotzfischcreien in Bou- 
logne-sur-mer mußten am Sonntag 2600 Zent 
ner Fische ins Meer geworfen werden, da sie 
in Verwesung übergingen. Man befürchtete 
den Ausbruch von Krankheiten. Die Kisten 
mit den Fischen wurden von Militär auf meh 
rere Schiffe verladen, aufs Meer hinausgefah 
ren und versenkt. 
Ķrrrze Post 
Sendeleiter Hermann Jacobs gestorben. 
DNB. Bremen, 15. Juni. Am Montag ent 
schlief nach kurzem schwerem Leiden der Sen 
deleiter des Nebensenders Bremen, Hermann 
Jacobs, im 60. Lebensjahr. Jacobs wurde 
1876 zu Grabow an der Oder geboren. Er ver 
brachte seine Jugend in Neustrelitz in Meck 
lenburg. Während einer kaufmännischen Lehr 
zeit studierte Jacobs Gesang und wandte sich 
bald ganz der Bühnentätigkeit zu. Infolge 
einer Kriegsverletzung konnte er seinen Be 
ruf als Opernsänger nicht mehr ausüben und 
wurde als Intendant an das Landestheater 
Neustrelitz berufen, das er acht Jahre leitete. 
Seit Frühjahr 1930 war Jacobs Leiter des 
Nebensenüers Bremen. 
Reichsminister der Justiz Dr. Giirtner hat 
die Vorsitzenden der Erbgesundheitsgerichte 
und der Erbgesundheitsobergerichte des ganzen 
Reiches zu Arbeitstagungen vom 15. bis 17. 
Juni 1936 in Berlin und vom 22. bis 24. Juni 
1936 in München zusammenberufen. 
Erdrutsch im Aosta-Tal. 
DNB. Mailand, 16. Juni. (Eig. Funkm.) In 
der Gemeinde Chambave (Aosta-Tal) erfolgte 
ein großer Erdrutsch. Ein Mädchen wurde 
verschüttet. Das Unglück hat um so größeres 
Aufsehen erregt, als ein Nachbarort schon seit 
einiger Zeit durch einen Erdrutsch bedroht 
wird, der das ganze Dorf in die Tiefe reißen 
würde. 
Maxim Gorkis Zustand besorgniserregend. 
AOD. Moskau, 15. Juni. Der Zustand des 
Dichters Maxim Gorki, der vor etwa einer 
Bei dem besoldeten Führerpersonal der NSDAP 
und ihrer Gliederungen können, soweit das Recht 
oder die Pflicht zum Tragen einer Uniform besteht, 
wegen Abnutzung der Uniform ohne Einzelnachweis 
Werbungskosten in der Höhe anerkannt werden, in 
der den Offizieren der Schutzpolizei eine steuerfreie 
Entschädigung für die Abnutzung der Dienstunisorm 
gewahrt wird. Wenn der Steuerpflichtige eine be 
soldete Tätigkeit nicht bei der NSDAP, sondern 
'bei einem der NSDAP angeschlossenen Verband 
ausübt, können allgemein Werbungskosten für die 
Abnutzung der Dienstuniform nicht anerkannt wer 
den. In gewissen Füllen steht die Ausübung der 
besoldeten Tätigkeit bei dem angeschlossenen Ver 
band in engem sachlichem Zusammenhang mit der 
Ausübung eines Amts bei der NSDAP, so z. B. 
wenn ein Steuerpflichtiger von einem der NSDAP 
angeschlossenen Verband besoldet wird und der 
Steuerpflichtige gleichzeitig ein politisches Amt in 
der Stelle der Partei bekleidet, der die Betreuung 
des angeschlossenen Verbandes im besonderen ob 
liegt. In diesen Fällen sind die erwähnten Wer 
bungskosten anzuerkennen. 
Steuerfreiheit für Ersatzbefchaffungen 
Unter Aufwendungen für die Anschaffung oder 
Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen 
Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaft 
lichen Anlagekapitals, die im Kalenderjahr der 
Anschaffung oder Herstellung unter bestimmten 
Voraussetzungen voll abgezogen werden können, ist 
der Betrag zu verstehen, den der Steuerpflichtige 
insgesamt aufzuwenden hat und nicht der Betrag, 
den er tatsächlich im Jahr der Anschaffung aufge 
wendet hat. ES sind deshalb bereits im Jahr der 
Anschaffung oder Herstellung die gesamten Anschas- 
fungs- oder Herstellungskosten auch dann voll zum 
Abzug zuzulassen, wenn infolge Stundung oder 
Bewilligung von Teilzahlungen die Zahlung ganz 
oder teilweise in dem folgenden Jahr erfolgt. 
Steuerermäßigung für Instandsetzungen * 
und Ergänzungen au Gebäuden 
Die Steuerermäßigung kann bei der Veranla 
gung für das Kalenderjahr 1935 noch für Aufwen 
dungen im Kalenderjahr 1934 insoweit gewährt 
werden, als sich die Steuerermäßigung für 1934 
nicht oder nicht voll auswirken konnte, weil eine zu 
veranlagende Einkommensteuer oder Körperschafts 
steuer für 1934 nicht oder nicht in ausreichender 
Höhe zu entrichten ivar oder weil Steuerabzugs- 
beträgc nicht erstattet werden durften. Diese nach 
trägliche Steuerermäßigung kann ohne besonderen 
Antrag gewährt iverdeu. Sie kommt aber insoweit 
nicht in Betracht, als die Steuerermäßigung sich 
für 1034 hätte auswirken können, der Steuerpflich 
tige es aber damals unterlassen hat, die Steuer 
ermäßigung zu beantragen. Ist in diesem Fall die 
Veranlagung für 1934 noch nicht rechtskräftig, kann 
die Steuerermäßigung noch bis zum Abschluß des 
finanzgerichtlichen Verfahrens bei der Einkommen 
steuer für 1934 beansprucht werden. Nach den neuen 
Richtlinien kann auch für Aufwendungen, die be 
reits 1933 entstanden sind, wenn die Steuerermäßi 
gung sich für 1933 nicht auswirken konnte, noch bei 
der Veranlagung für 1934, gegebenenfalls noch bei 
der Veranlagung für 1935 die Steuerermäßigung 
gewährt werden. 
Abzugssähige Beitrage an Bausparkassen 
sind auch solche zur Erlangung von Darlehen, die 
Woche an einer schweren Grippe erkrankt ist 
und dessen Herztätigkeit in den letzten Tagen 
außerordentlich nachgelassen hat, wird als be 
sorgniserregend angesehen. Zeitweise setzte 
die Herztätigkeit aus. Es werden täglich meh 
rere Male von dem Gesunöheitskommissar 
und sechs Aerzten gezeichnete Berichte über 
den Zustand Gorkis ausgegeben. 
Brennende Wälder aus Sachalin. 
Auf der Insel Sachalin wüten fünf riesige 
Waldbrände, davon einer auf russischem Ho 
heitsgebiet. Durch anhaltende Trockenheit und 
steifen Wind sind alle Löschmaßnahmen ver 
geblich. 23 Bauernniederlassungen sind einge 
äschert. 170 Niederlassungen befinden sich in 
schwerster Gefahr. Fünfzig Hektar Waldbestand 
sind völlig vernichtet. 
Reichsminister Dr. Frick stiftet einen Eh 
renpreis. Der Reichs- und preußische Mini 
ster des Innern Dr. Frick hat für das in der 
Zeit vom 23. bis 27. Juni ö. I. in Altona- 
Kl.-Flottbek stattfindende Turnier des Nord 
deutschen Vereins für Zucht und Prüfung 
deutschen Halbblutes einen Ehrenpreis gestif 
tet. 
Selbstmord eines schweizerischen Offiziers. 
Der Leiter der Munitionsabteilung in der 
Eidgenössischen Kriegstechnischen Abteilung in 
Thun hat sich, als er vor ein Disziplinar 
gericht gerufen werden sollte, erschossen. Er 
hat ein unter feiner Leitung zustandegekom 
menes Verfahren zur Erzeugung von Leucht 
spurgeschossen an eine ausländische Firma 
verkauft und wollte es noch ein weiteres Mal 
an das Ausland geben. Obwohl es sich hier 
nicht direkt um eine Verletzung militärischer 
Geheimnisse handelt, liegt doch eine schwere 
Eigentumsverletzung und ein Vertrauens 
bruch vor. Nach dem Beamtengesetz sind näm 
lich derartige Erfindungen eines Staatsange 
stellten in seiner Amtstätigkeit Eigentum 
des Staates. 
35 vH. der englischen Hceresanwärter dienst 
untauglich. Ministerpräsident Baldwin teilte 
am Montag im Unterhaus mit, daß im ver 
gangenen Jahre rund 35 vH. der englischen 
Heeresanwärter wegen körperlicher Untaug 
lichkeit von den Rekrutierungsümtern ab 
gelehnt worden seien. 
zum Zwecke öer Ablösung von Verpflichtungen 
aufgenommen werben, die wegen des Baus, des 
Erwerbs oder der Verbesserung von Wohnungen 
eingegangen worden sind. Die bis zur Erlangung 
des Darlehns geleisteten Beiträge sind also auch 
dann als Sonderabgaüen abzugsfähig, wenn der 
Steuerpflichtige bereits mit Hilfe fremden Kapitals 
gebaut hat. Das Entgelt, das ein Steuerpflichtiger 
bei Eintritt in einen Bausparvertrag einer anderen 
Person an diese für die vorgesparten Vauspar- 
anteile entrichtet, gehört nicht zu den abzugsfähigen 
Beitrügen an Bausparkassen. Dieser Steuerpflichtige 
kann nur die nach seinem Eintritt in den Bauspar 
vertrag an die Bausparkasse entrichteten Beiträge 
abziehen. 
Bei bestimmten Arten von Sonderausgaben 
(Versicherungsprämien und Beiträge an Bauspar 
kassen) ist zusammen nur ein Höchstbetrag von 500 
Reichsmark abzugsfähig. Er betrügt 300 MM mehr 
für die Ehefrau. Voraussetzung für diese weitere 
Erhöhung um 300 MM ist, daß der Steuerpflichtige 
mit seiner Ehefrau im Kalenderjahr mindestens 
vier Monate verheiratet war oder, wenn er weni 
ger als vier Monate verheiratet war, zu Beginn 
des Kalenderjahres verheiratet war. 
Besondere wirtschaftliche Verhältnisse 
Auch für Steuerpflichtige und ihre Hinterbliebe 
nen, die als Reichsarbeitsdienstbeschädigte eine Be- 
schüdigtenversorgung erhalten, gelten die Vergünsti 
gungen, die unter Abarten F Ziffer 9 der Ber- 
anlagungsrichtlinien für 1934 getroffen sind. 
Der im 8 46 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes 
vorgesehene 
Pauschbetrag sür Werbungskosten 
bei Einkünften aus nichtselbstänötger Arbeit von 
200 MM darf bei der Zusammenveranlagung von 
Ehegatten nur einmal gewährt werden, auch wenn 
üpide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger 
Arbeit beziehen. Selbstverständlich können die 
Steuerpflichtigen nachweisen, daß ihnen tatsächlich 
höhere Werbungskosten als 200 MM entstanden 
sind. — Der Pauschbetrag von 200 MM für Wer 
bungskosten, der nicht nur bei Einkünften aus nicht 
selbständiger Arbeit, sondern auch bei Renten aus 
der reichsgesetzlichen Invaliden-, Angestellten- und 
Knappschafts-Versicherung, bei Bezügen aus Alten 
teilen und auch für Steuerpflichtige gilt, die ledig 
lich Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, wenn 
diese den Betrag von 1200 MM jährlich nicht über 
steigen, ist auch dann zuzubilligen, wenn die Ein 
nahmen, von denen der Pauschbetrag abgezogen 
werden soll, geringer als 200 MM sind. Der Unter 
schuß kann dann mit etwa vorhandenen Einkünften 
aus anderen Einkunftsartcn ausgeglichen werden. 
Vorauszahlungen 
können nach dem Einkommensteuergesetz nicht 
herabgesetzt werden, wenn die Einkommensteuer für 
das laufende Jahr infolge Aenderung des Fa 
milienstandes niedriger sein wird, die Einkünfte 
aber nicht niedriger sein werden. Nach den Ergän 
zungsrichtlinien kann aber bei Aenderung des 
Familienstandes, z, B. bei Verheiratung des Steuer 
pflichtigen oder bei Geburt eines Kindes vor dem 
1. September des Kalenderjahres in der Regel von 
den Vorauszahlungen der Teil gestundet werden, 
um den voraussichtlich die Steuer bei der Ver 
anlagung niedriger festzusetzen sein wird.
	        
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