Erschlag int Ferueu Oster».
Neue japanische Protestnote.
DNB. Schanghai, 13. Juni. (Ostasiendienst
«es DNB.). Die allgemeine Lage in Süörvest-
Ģina hat einen Rückschlag erfahren, nachdem
àuerst infolge des Besuches Tschiangkaischeks,
vex die Einstellung des Vormarsches der Re-
Kierungstruppen in Südhunau angeordnet
Ņtte, eine weitere Beruhigung eingetreten
war, wird heute bekannt, daß der japanische
Konsul in Kanton einen scharfen Protest tiber-
dichte. Der Protest betraf die antijapanischc
^ewegung mit besonderem Hinweis auf die
Kundgebung von rund 100 000 Menschen am
Juni. Die Protestnote erklärte die anti-
spanische Bewegung als eine Verletzung der
spanisch-chinesischen Freundschaft. — Die
chinesische Antwort wird nun mit großer
Spannung erwartet. —
Mit dem Rückzug des Hauptteils der
Ķwangsitruppen auf Jungtschau und der
Kwangtungabteilungen auf Tschentschau ist
uach Ansicht der hiesigen chinesischen Presse die
Gefahr eines Bürgerkrieges vorläufig über
wunden. Für diese Ansicht sprechen mehrfache
Anzeichen, die einen Verhandlungswillen der
Kwangtungführer erkennen lassen.
* » *
Verhaftung eines sowjetrussischen
vizekonsuts in Japan.
DNB. Tokio, 16. Juni. (Eig. Funkmeldung).
Der sowjetrnsfische Vizekonsul in Kobe hatte
in Schimonosiki einen Zusammenstoß mit der
Hafenpolizei und wurde verhaftet. Er befand
şich auf dem Wege nach der gegenüberliegenden
Stadt Modschi zur Abnahme eines für Sow-
ietrußland gebauten Schiffes: In Begleitung
öes Vizekonsuls befanden sich 85 Matrosen,
die Besatzung des neuen Schiffes. Der Zusam-
üienstoß in Schimonosiki hat seine Ursache in
einer Beschwerde des Vizekonsuls über angeb
liche Schikanen der Polizei, die ihn wie einen
Sträfling behandele.
~ £ *
"Gras Zeppelin" nimmt Kurs aus Tenerifsa.
DNB. Hamburg, 16. Juni. (Eig. Funkm.)
Das aus Südamerika heimkehrende Luftschiff
"Graf Zeppelin" stand um 6.42 Uhr bei der
Kapverdischen Insel Boa Vista. Es nimmt
Kurs auf Teneriffa.
Dänisches mtiormtsoMlistisches
Lanhestreffen.
Am Sonntag hatte Fritz Clausen-Banrup
seine Anhänger nach Odense zusammengeru
fen. Viele Omnibusse, die mit Hakenkreuzen
geschmückt waren, rollten in die Stadt. Die
meisten kamen aus Nordschleswig. Die Inseln
Fünen und Seeland waren verhältnismäßig
schwach vertreten.
Kurz nach Mittag bewegte sich ein Demon
strationszug von etwa 3 vvü Nationalsozialisten
mit 30 Bannern durch die Stadt. Später spra
chen in einer öffentlichen Versammlung Fritz
Clausen und Graf Knuth.
* * *
Schweizsahrt des „LZ. Hindenburg".
DNB. Friedrichshasen, 16. 6. (Eig. Funkm.)
Das Luftschifs „Hindenbnrg" ist heute früh
7.33 Uhr vom Flugplatz Löwental unter Füh
rung seines Kommandanten Kapitän Leh
mann zu einer Fahrt nach der Schweiz ausge-
sticgen. An der von bestem Sonnenwetter be
günstigten Fahrt nehmen 52 Fahrgäste teil.
Dem Start wohnten die aus ihrer Deutschland-
sahrt begriffenen Danziger SA.-Männcr bei.
In Florida:
Wirbetsturm, Voltenbrüche,
DNB. Ncwyork, 16. Juui. (Eig. Funkm.)
Wie aus Jacksonville (Florida) gemeldet wird,
hat ein von schweren Wolkenbrüchen begleite
ter Wirbelsturm im südlichen Florida große
Ueberschwemmungen verursacht. Mehrere Ort
schaften sind überflutet. In Bonitas Spring
steht das Waşşer über 3 Meter hoch. Das
Ueberschwemmungsgebiet ist von der Außen
welt abgeschnitten. Während des Wirbelsturms
stürzte ein Flugzeug der Küstenwache in der
Tampa-Bucht ins Meer. Die aus 3 Mann be
stehende Besatzung kam ums Leben.
Rußland als Herr in der Tscheche.
Tschechische Blätter melden, daß sowjetrussi
sche Generalstabsofsiziere in diesen Tagen den
Besuch tschechischer Generalstabsoffiziere in
Sowjetrußland vom Oktober vorigen Jahres
erwidern werden.
Der Naroöni Listy zufolge wird der Aufent
halt der Russen in der Tschechoslowakei etwa
4 Wochen währen. Auch die Truppenübungs
plätze und die Flugplätze werden besichtigt.
Ergänzende Richtlinien zur Einkommensteuer-Veranlagung
Die soeben erschienene Ausgabe vom „Reichs
steuerblatt" bringt einen Runderlaß des Reichs-
ş'nanzministers vom 8. 6. 1936, durch welchen die
Veranlagungsrichtlinien zur Einkommensteuerver-
^ulagung für 1933 ergänzt und inzwischen aufge
tretene Zweifelsfragen geklärt werden.
Vorschriften Wer Gewinnermittlung
Die Bewertungssreiheit für kurzlebige Wirt-
şchaftsgûter wird nur gewährt, wenn das Konto
kurzlebiger Wirtschaftsgüter formell und sachlich
ordnungsmäßig ist. Für die anderen Teile der Buch
führung genügt formelle Ordnungsmäßigkeit, wenn
nicht etwa die ganze Buchführung wegen schwerwie
gender sachlicher Mängel verworfen wird.
Kurzlebige Wirtschaftsgüter, die bereits in den
vorhergehenden Wirtschaftsjahren im Betrieb vor
stunden war, dürfen bei Einrichtung einer ord
nungsmäßigen Buchführung nach Ende des Ka-
kenüerjahres 1933 noch auf das Konto kurzlebiger
^irtschaftsgüter übernommen werden, wenn nicht
schon vor Ende des Kalenderjahres 1935 eine Buch-
sührungspflicht bestand. Sie dürfen aber nicht mit
SU hohen Anfangswerten angesetzt werden. Altanla-
8en und Zugänge im Wirtschaftsjahr 1934 (33=34)
vlüßten im übrigen bis zum 31. Dezember 1935 auf
öas Sonderkonto übernommen sein.
Steuergutscheine, die Steuerpflichtige 1985 vom
Finanzamt erhalten haben, können für Zwecke der
Ermittlung der Einkünfte mit einem Durchschnitts
kurs von 109,5 vH angesetzt werden. Einkommen
steuerpflichtig ist nur ein Fünftel dieses Werts.
Einkünfte ans Land- nnd Forstwirtschaft
Zinsen für den lanöw. Realkredit sind durch
Verordnung vom 27. 9. 1932 um 2 vH, jedoch nicht
vuter 4 vH herabgesetzt worden. Um den Betrag,
vw den die Zinsen für die Zeit vom 1. 10. 1932 bis
"0. 9. 1934 herabgesetzt sind, erhöht sich der Kapital
stetrag der Forderung. Beim Schuldner entsteht in
dieser Höhe eine Zusatzschuld. Diese Zusatzschuld
'st für die einzelnen in Betracht kommenden Wirt-
ststaftsjahre in Höhe der Zinsersparnis in der
Buchführung auszuweisen. Als zusätzliche Schuld
'varen danach bei einer Herabsetzung der Zinsen um
" vH aufzunehmen: in die Bilanz vom 30. Juni
i,5 vH, in die Bilanz vom 30. Juni 1934 wei
tere 2 vH, in die Bilanz vom 30. Juni 1935 weitere
vH des ursprünglichen Kapitalbetrages. Bei
Rückzahlung der Forderung auf Verlangen des
Gläubigers vor dem 1. 4. 1940 ermäßigt sich die
Zusatzschuld. Sie fällt ganz fort, wenn die Rück
zahlung vor dem 1. April 1987 erfolgt. Diese Er
mäßigung oder das Fortfallen der Schuld wirkt
stch gewinnerhöhend aus.
Die Steuerfreiheit des 8 16 der 1. Durchführungs
verordnung zum Einkommensteuergesetz für Ge
winne bei der Veräußerung land- und forstwirt
schaftlicher Betrieb gilt nur, wenn ein Betrieb
vster ein Teilbetrieb veräußert wird, nicht dagegen,
?enn nur ein, wenn auch großer Teil der Ackcr-
stäche veräußert wird. Zwar bleibt das Entgelt für
.^u Grund und Boden steuerfrei. Soweit aber son
nige Entschädigungen (z. V. Ernteausfall, für Um-
Uellung des Betriebes) gezahlt werden, erhöhen
"lese den laufenden Gewinn. Nicht steuerfrei ist auch
"uch die Entschädigung für wegfallende Gewinn-
"usstchten bei Aufgabe einer Pachtung. Hier ist der
Gewinn nur insoweit steuerfrei, als er durch die
Mitveräußerung von Inventar entsteht. Der übrige
Teil des Gewinns unterliegt dem ermäßigten
Steuersatz nach 8 34 des Einkommensteuergesetzes.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich tätige
Bürgermeister- Beigeordnete, Kassenverwalter und
ehrenamtlich tätige Bürger von der Gemeinde er
halten, sind nicht in vollem Umfang als steuerlich
anzuerkennender Aufwand anzusehen. Der Reichs
minister der Finanzen hat sich damit einverstanden
erklärt, daß stets 10 vH der erhaltenen Aufwands
entschädigung ohne Nachweis steuerfrei gelassen
werden können. Der Steuerpflichtige kann natür
lich einen etwas höheren steuerlich anzuerkennen
den Aufwand glaubhaft machen. Insoweit handelt
es sich um Werbungskosten, der darüber hinaus
gehende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. —
Aufwandsentschädigungen aus Kassen der Reichs
kulturkammer und der in ihr zusammengefaßten
Kammern gehören grundsätzlich nicht zum steuer
pflichtigen Arbeitslohn. Aufwandsentschädigungen,
die Inhaber ehrenamtlicher Führerstellen beim
Reichsstand des Deutschen Handwerks zuweilen er
halten, sind Betriebseinnahmen, da sie mit der ge
werblichen Betätigung als Handwerker im Zusam
menhang stehen. Ihnen stehen Betriebsausgaben
gegenüber. Das sind die durch das Ehrenamt ver
ursachten Aufwendungen. — Aufwandsentschädigun
gen und Reisekosten aus Kassen der Berussgcnosscn-
schäften sind grundsätzlich steuerfrei. Grundsätzlich
kann aber das Finanzamt nachprüfen, ob im ein
zelnen Fall mit der Entschädigung ein steuerlich
anzuerkennender Aufwand abgegolten wird. —
Sachbezüge und Entschädigungen (freie Dienstöeklei-
bung, Kleiöergeld, Entschädigungen für besondere
Abnutzung der Dienstkleidung, sonstige Bckleiöungs-
und Ausrüstungsbeihilfen und freie ärztliche Be
handlung) der Angehörigen des Reichsarbeitsdien-
stes sind steuerfrei. Der Reichsarbeitsführer, die
Obergeneralarbeitsführer und die Generalarbeits-
führer erhalten weder freie Dienstbekleidung noch
igenöeinen Dienstbekleiöungszuschuß. 'Bei ihnen
können deshalb für Abnutzung der Dienstbeklei
dung bis zu 112 MM jährlich als Werbungskosten
anerkannt werden. Versorgungsbezüge, die ehe
malige Angehörige des Reichsarbeitsdienstes und
ihre Hinterbliebenen wegen einer Dienstbeschüdi-
gung erhalten, sind steuerfrei.
Bei Vertragsärzten der Wehrmacht und auch bei
nicht voll beschäftigten Hilssärzte» der Gesundheits
ämter sind die ihnen aus dem Vertragsverhältnis
zufließenden Einnahmen als Teil der Betriebs
einnahmen aus selbständiger Arbeit zu behandeln,
weil sie in der Regel auch eine eigene Praxis aus
üben. Die Vertragstierärzte bei der Wehrmacht
üben zum größten Teil neben ihrer vertraglichen
Tätigkeit bei der Wehrmacht keine eigene Praxis
aus. Bet ihnen dürfen die Einnahmen aus der ver
traglichen Tätigkeit nur dann als Betriebseinnah
men aus selbständiger Arbeit angesehen werden,
wenn sie neben dieser Tätigkeit noch eine eigene
Praxis ausüben. Im übrigen sind die vertrags
mäßigen Bezüge der Vertragstierärzte als Einnah
men aus nichtsclbständiger Arbeit anzusehen, die
dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
260Û Zentner Zische im Neer versenkt.
DNB. Paris, 15. Juni. Infolge des Streiks
der Angestellten der Grotzfischcreien in Bou-
logne-sur-mer mußten am Sonntag 2600 Zent
ner Fische ins Meer geworfen werden, da sie
in Verwesung übergingen. Man befürchtete
den Ausbruch von Krankheiten. Die Kisten
mit den Fischen wurden von Militär auf meh
rere Schiffe verladen, aufs Meer hinausgefah
ren und versenkt.
Ķrrrze Post
Sendeleiter Hermann Jacobs gestorben.
DNB. Bremen, 15. Juni. Am Montag ent
schlief nach kurzem schwerem Leiden der Sen
deleiter des Nebensenders Bremen, Hermann
Jacobs, im 60. Lebensjahr. Jacobs wurde
1876 zu Grabow an der Oder geboren. Er ver
brachte seine Jugend in Neustrelitz in Meck
lenburg. Während einer kaufmännischen Lehr
zeit studierte Jacobs Gesang und wandte sich
bald ganz der Bühnentätigkeit zu. Infolge
einer Kriegsverletzung konnte er seinen Be
ruf als Opernsänger nicht mehr ausüben und
wurde als Intendant an das Landestheater
Neustrelitz berufen, das er acht Jahre leitete.
Seit Frühjahr 1930 war Jacobs Leiter des
Nebensenüers Bremen.
Reichsminister der Justiz Dr. Giirtner hat
die Vorsitzenden der Erbgesundheitsgerichte
und der Erbgesundheitsobergerichte des ganzen
Reiches zu Arbeitstagungen vom 15. bis 17.
Juni 1936 in Berlin und vom 22. bis 24. Juni
1936 in München zusammenberufen.
Erdrutsch im Aosta-Tal.
DNB. Mailand, 16. Juni. (Eig. Funkm.) In
der Gemeinde Chambave (Aosta-Tal) erfolgte
ein großer Erdrutsch. Ein Mädchen wurde
verschüttet. Das Unglück hat um so größeres
Aufsehen erregt, als ein Nachbarort schon seit
einiger Zeit durch einen Erdrutsch bedroht
wird, der das ganze Dorf in die Tiefe reißen
würde.
Maxim Gorkis Zustand besorgniserregend.
AOD. Moskau, 15. Juni. Der Zustand des
Dichters Maxim Gorki, der vor etwa einer
Bei dem besoldeten Führerpersonal der NSDAP
und ihrer Gliederungen können, soweit das Recht
oder die Pflicht zum Tragen einer Uniform besteht,
wegen Abnutzung der Uniform ohne Einzelnachweis
Werbungskosten in der Höhe anerkannt werden, in
der den Offizieren der Schutzpolizei eine steuerfreie
Entschädigung für die Abnutzung der Dienstunisorm
gewahrt wird. Wenn der Steuerpflichtige eine be
soldete Tätigkeit nicht bei der NSDAP, sondern
'bei einem der NSDAP angeschlossenen Verband
ausübt, können allgemein Werbungskosten für die
Abnutzung der Dienstuniform nicht anerkannt wer
den. In gewissen Füllen steht die Ausübung der
besoldeten Tätigkeit bei dem angeschlossenen Ver
band in engem sachlichem Zusammenhang mit der
Ausübung eines Amts bei der NSDAP, so z. B.
wenn ein Steuerpflichtiger von einem der NSDAP
angeschlossenen Verband besoldet wird und der
Steuerpflichtige gleichzeitig ein politisches Amt in
der Stelle der Partei bekleidet, der die Betreuung
des angeschlossenen Verbandes im besonderen ob
liegt. In diesen Fällen sind die erwähnten Wer
bungskosten anzuerkennen.
Steuerfreiheit für Ersatzbefchaffungen
Unter Aufwendungen für die Anschaffung oder
Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen
Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaft
lichen Anlagekapitals, die im Kalenderjahr der
Anschaffung oder Herstellung unter bestimmten
Voraussetzungen voll abgezogen werden können, ist
der Betrag zu verstehen, den der Steuerpflichtige
insgesamt aufzuwenden hat und nicht der Betrag,
den er tatsächlich im Jahr der Anschaffung aufge
wendet hat. ES sind deshalb bereits im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung die gesamten Anschas-
fungs- oder Herstellungskosten auch dann voll zum
Abzug zuzulassen, wenn infolge Stundung oder
Bewilligung von Teilzahlungen die Zahlung ganz
oder teilweise in dem folgenden Jahr erfolgt.
Steuerermäßigung für Instandsetzungen *
und Ergänzungen au Gebäuden
Die Steuerermäßigung kann bei der Veranla
gung für das Kalenderjahr 1935 noch für Aufwen
dungen im Kalenderjahr 1934 insoweit gewährt
werden, als sich die Steuerermäßigung für 1934
nicht oder nicht voll auswirken konnte, weil eine zu
veranlagende Einkommensteuer oder Körperschafts
steuer für 1934 nicht oder nicht in ausreichender
Höhe zu entrichten ivar oder weil Steuerabzugs-
beträgc nicht erstattet werden durften. Diese nach
trägliche Steuerermäßigung kann ohne besonderen
Antrag gewährt iverdeu. Sie kommt aber insoweit
nicht in Betracht, als die Steuerermäßigung sich
für 1034 hätte auswirken können, der Steuerpflich
tige es aber damals unterlassen hat, die Steuer
ermäßigung zu beantragen. Ist in diesem Fall die
Veranlagung für 1934 noch nicht rechtskräftig, kann
die Steuerermäßigung noch bis zum Abschluß des
finanzgerichtlichen Verfahrens bei der Einkommen
steuer für 1934 beansprucht werden. Nach den neuen
Richtlinien kann auch für Aufwendungen, die be
reits 1933 entstanden sind, wenn die Steuerermäßi
gung sich für 1933 nicht auswirken konnte, noch bei
der Veranlagung für 1934, gegebenenfalls noch bei
der Veranlagung für 1935 die Steuerermäßigung
gewährt werden.
Abzugssähige Beitrage an Bausparkassen
sind auch solche zur Erlangung von Darlehen, die
Woche an einer schweren Grippe erkrankt ist
und dessen Herztätigkeit in den letzten Tagen
außerordentlich nachgelassen hat, wird als be
sorgniserregend angesehen. Zeitweise setzte
die Herztätigkeit aus. Es werden täglich meh
rere Male von dem Gesunöheitskommissar
und sechs Aerzten gezeichnete Berichte über
den Zustand Gorkis ausgegeben.
Brennende Wälder aus Sachalin.
Auf der Insel Sachalin wüten fünf riesige
Waldbrände, davon einer auf russischem Ho
heitsgebiet. Durch anhaltende Trockenheit und
steifen Wind sind alle Löschmaßnahmen ver
geblich. 23 Bauernniederlassungen sind einge
äschert. 170 Niederlassungen befinden sich in
schwerster Gefahr. Fünfzig Hektar Waldbestand
sind völlig vernichtet.
Reichsminister Dr. Frick stiftet einen Eh
renpreis. Der Reichs- und preußische Mini
ster des Innern Dr. Frick hat für das in der
Zeit vom 23. bis 27. Juni ö. I. in Altona-
Kl.-Flottbek stattfindende Turnier des Nord
deutschen Vereins für Zucht und Prüfung
deutschen Halbblutes einen Ehrenpreis gestif
tet.
Selbstmord eines schweizerischen Offiziers.
Der Leiter der Munitionsabteilung in der
Eidgenössischen Kriegstechnischen Abteilung in
Thun hat sich, als er vor ein Disziplinar
gericht gerufen werden sollte, erschossen. Er
hat ein unter feiner Leitung zustandegekom
menes Verfahren zur Erzeugung von Leucht
spurgeschossen an eine ausländische Firma
verkauft und wollte es noch ein weiteres Mal
an das Ausland geben. Obwohl es sich hier
nicht direkt um eine Verletzung militärischer
Geheimnisse handelt, liegt doch eine schwere
Eigentumsverletzung und ein Vertrauens
bruch vor. Nach dem Beamtengesetz sind näm
lich derartige Erfindungen eines Staatsange
stellten in seiner Amtstätigkeit Eigentum
des Staates.
35 vH. der englischen Hceresanwärter dienst
untauglich. Ministerpräsident Baldwin teilte
am Montag im Unterhaus mit, daß im ver
gangenen Jahre rund 35 vH. der englischen
Heeresanwärter wegen körperlicher Untaug
lichkeit von den Rekrutierungsümtern ab
gelehnt worden seien.
zum Zwecke öer Ablösung von Verpflichtungen
aufgenommen werben, die wegen des Baus, des
Erwerbs oder der Verbesserung von Wohnungen
eingegangen worden sind. Die bis zur Erlangung
des Darlehns geleisteten Beiträge sind also auch
dann als Sonderabgaüen abzugsfähig, wenn der
Steuerpflichtige bereits mit Hilfe fremden Kapitals
gebaut hat. Das Entgelt, das ein Steuerpflichtiger
bei Eintritt in einen Bausparvertrag einer anderen
Person an diese für die vorgesparten Vauspar-
anteile entrichtet, gehört nicht zu den abzugsfähigen
Beitrügen an Bausparkassen. Dieser Steuerpflichtige
kann nur die nach seinem Eintritt in den Bauspar
vertrag an die Bausparkasse entrichteten Beiträge
abziehen.
Bei bestimmten Arten von Sonderausgaben
(Versicherungsprämien und Beiträge an Bauspar
kassen) ist zusammen nur ein Höchstbetrag von 500
Reichsmark abzugsfähig. Er betrügt 300 MM mehr
für die Ehefrau. Voraussetzung für diese weitere
Erhöhung um 300 MM ist, daß der Steuerpflichtige
mit seiner Ehefrau im Kalenderjahr mindestens
vier Monate verheiratet war oder, wenn er weni
ger als vier Monate verheiratet war, zu Beginn
des Kalenderjahres verheiratet war.
Besondere wirtschaftliche Verhältnisse
Auch für Steuerpflichtige und ihre Hinterbliebe
nen, die als Reichsarbeitsdienstbeschädigte eine Be-
schüdigtenversorgung erhalten, gelten die Vergünsti
gungen, die unter Abarten F Ziffer 9 der Ber-
anlagungsrichtlinien für 1934 getroffen sind.
Der im 8 46 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes
vorgesehene
Pauschbetrag sür Werbungskosten
bei Einkünften aus nichtselbstänötger Arbeit von
200 MM darf bei der Zusammenveranlagung von
Ehegatten nur einmal gewährt werden, auch wenn
üpide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit beziehen. Selbstverständlich können die
Steuerpflichtigen nachweisen, daß ihnen tatsächlich
höhere Werbungskosten als 200 MM entstanden
sind. — Der Pauschbetrag von 200 MM für Wer
bungskosten, der nicht nur bei Einkünften aus nicht
selbständiger Arbeit, sondern auch bei Renten aus
der reichsgesetzlichen Invaliden-, Angestellten- und
Knappschafts-Versicherung, bei Bezügen aus Alten
teilen und auch für Steuerpflichtige gilt, die ledig
lich Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, wenn
diese den Betrag von 1200 MM jährlich nicht über
steigen, ist auch dann zuzubilligen, wenn die Ein
nahmen, von denen der Pauschbetrag abgezogen
werden soll, geringer als 200 MM sind. Der Unter
schuß kann dann mit etwa vorhandenen Einkünften
aus anderen Einkunftsartcn ausgeglichen werden.
Vorauszahlungen
können nach dem Einkommensteuergesetz nicht
herabgesetzt werden, wenn die Einkommensteuer für
das laufende Jahr infolge Aenderung des Fa
milienstandes niedriger sein wird, die Einkünfte
aber nicht niedriger sein werden. Nach den Ergän
zungsrichtlinien kann aber bei Aenderung des
Familienstandes, z, B. bei Verheiratung des Steuer
pflichtigen oder bei Geburt eines Kindes vor dem
1. September des Kalenderjahres in der Regel von
den Vorauszahlungen der Teil gestundet werden,
um den voraussichtlich die Steuer bei der Ver
anlagung niedriger festzusetzen sein wird.