Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

Schleswig-Holsteinischer Wirtschaftsdienst 
Arbeitstagung der Fachschaft „Molkerei": 
Die künftigen Aufgaben der Molkereien 
Saut Verhältnis: Privat- und Genoflenschaftsmolkereie« — Keine allzu schematische Absatzregclung. 
, lieber die Aufgaben der Fachschaft „Molkereien" 
Reichsnährstand sprach Reichsfachschaftsleiter 
-^tieö in Goslar. Wir entnehmen der Rede folgen- 
e §: In der Fachschaft „Molkereien" sind Privat- 
Genossenschastsmolkereien zusammengeschlossen. 
^>e Fachschaftsleiter haben daher gegenüber beiden 
Ņetriebsformen Objektivität zu bewahren. Allge 
mein konnte man feststellen, daß hier die Stellung 
nahme in den einzelnen Marktverbänden verschie 
den ist. Auf Einzelfälle will ich nicht eingehen. Es 
Dürfte Wert darauf gelegt werden, daß die Lan- 
"esfachschastsleiter, insbesondere bevor einschnei 
ende Maßnahmen bezüglich Einzugsgebiet, Be- 
Mebsschließung und Errichtung neuer Betriebe ge 
soffen werden, gehört werden. 
Die Pflichtmilchliefcrung läßt mancherorts (be- 
"nbers in reinen Landbuttergebieten) noch zu wün- 
'chen übrig. Die Ursache liegt 1. in dem absoluten 
^erkennen der Notwendigkeit der Marktregelung 
M manchen bäuerlichen Kreisen, 2. in der Gegen- 
der Landbutteraufkäufer, die in ihrem Inter- 
Eise die Maßnahmen der Marktverbände zu durch 
kreuzen versuchen, 8. in dem teilwcisen Versagen 
Zuständiger Aemter, die sich über das Ziel und die 
Notwendigkeit der Marktordnung im Interesse des 
putschen Volkes aus der eigenen Scholle nicht im 
ķļaren sind. Die Durchführung der einmal erlas 
sen Anordnung über die Pflichtlieferung ist un- 
bläßlich notwendig. 
Tn der Lieferung von Qualitätsmilch wird durch 
^e Qualitätsbczaylung vieles ereicht, jedoch darf 
ņ>cht übersehen werden, daß die Durchführung der- 
îUben, besonders in den neu zur Lieferung ver 
nichteten Gebieten, langsam und mit Takt vor sich 
^hen mutz, um nicht durch zu scharfes Vorgehen 
Ueue Schwierigkeiten hervorzurufen. Auch hier wäre 
î>ne regelmäßig wiederkehrende Aufklärung der 
Ņkilcherzeuger durch Rundschreiben der Milchwirt- 
'Haftsverbände recht wertvoll. 
Die Banberatungen haben oft schmierige Ausga 
bt:, wenn es sich darum handelt, Molkereien zu 
darren und umzubauen, wie iie für die örtlichen 
Verhältnisse und für die kommenden Milchmengen 
^forderlich sind. Besonders die Aufbringung der 
Notwendigen Mittel bei Um- und Neubauten be 
eilen oft Schwierigkeiten, und es wäre wünschens 
wert, wenn den Prtvatmolkereien in gleicher Weise 
wie den Genossenschaftsbetrieben Zuschüsse bzw. 
^»udarlehen zur Verfügung gestellt würden. Selbst- 
^kständlich müssen bei Gewährung von Darlehen 
we erforderlichen Sicherheiten vorhanden sein. 
Die Versorgungslage auf dem Fettmarkt brachte 
îlir die Molkereien in der letzten Hälfte des Jah 
res 1W5 Veränderungen in ihren Absatzverhültnis- 
şen. Ab 1. Mai d. I. können die Molkereien wieder 
îrei verfügen über diejenigen Buttermengen, welche 
Durchschnitt des Jahres 1935 pro Woche herge- 
ftettt wurden. Es ist den Molkereien empfohlen wor 
den, möglichst ihre bisherigen Abnehmer beizube 
halten. Wenn den Molkereien von Großoerteiler- 
le tte zum Vorwurf gemacht wird, daß sie infolge der 
ätzten Anordnungen bestrebt seien, ihre Lieferungen 
“n die Kleinverteiler zu vergrößern, so dürfte dies 
'ìicht zutreffen und kann zum mindesten nicht ver 
allgemeinert werden. In Zuschußgebieten haben im 
Trigen Jahre zu verschiedenen Zeiten noch viele 
Molkereien Butter zugekauft, um ihre Klcinvertei- 
wrkundschaft zu erhalten. Nachdem der Butterzu- 
laus für Molkereien unterbunden ist und sie heute 
etwaigen Ueberschutz über die Durchschnitts- 
wvchenmenge des vorigen Jahres dem Milchwirt- 
lHastsverband zur Verfügung stellen müssen, wird 
wanchcr Betrieb sogar noch auf die Belieferung von 
llleinverteilern verzichten müssen, die er früher be 
lfert hat. 
Die Beschränkungen beim Käse- und Sahneabsatz 
wben keine allzu großen Schwierigkeiten hevorge- 
wrfen. Beim Käseabsatz konnte ein Ausgleich in min- 
^rsetthaltigen Produkten gefunden werden. Beim 
^ohneabsatz war die Beschränkung für die Molke- 
^ien im allgemeinen nicht so stark spürbar, weil 
"erselbe beim Gesamtumsatz der Molkereien nur 
^Ne untergeorduete Rolle spielt. 
Ich sehe mich jedoch genötigt, gerade hier auf die 
^fahren hinznweisen, welche durch allzu scheina- 
nche Absatzregelungen in einzelnen Gebieten ent- 
l^hen können. Es liegt nicht im Interesse der Qua- 
ştatsfôrderuug und damit im Interesse der Ber- 
waucher, mit der Sahnevcrsorgung eines städtischen 
Marktes einzig und allein einen ansässigen Betrieb 
èw beauftragen und die Lieferung naheliegender 
Handbetriebe zu verbieten und ihnen damit ihre 
wsherigen Geschäftsverbindungen zu nehmen. Hier- 
wrch wirb der eine Betrieb zu Gunsten eines an- 
!^en in seiner Leistung zurückgesetzt, ganz abge 
ben davon, daß der Stadtbetrieb meist noch durch 
°ì>re günstigere Milchverwertung durch die ihm zu- 
^wiescne Aufgabe in der Frischmilchversorgung im 
vorteil ist. 
. Die Marktordnung stellt für den Molkereibetrieb 
^8 eigentliches Aufgabengebiet die Be- und Ver 
leitung der Milch in den Vordergrund. Es ist jo- 
nicht zu verkennen, daß mit der Durchführung 
Ablieferungspflicht für Milch die Betätigung 
“ e t Molkercibetriebe auf dem Gebiet der Maren- 
Steilung umfangreicher geworden ist. Die durch 
M gesteigerte Anlieferung angesammelte Ware, die 
Nach Betriebsart in Trinkmilch, Sahne, Butter, 
^àse oder Quarg besteht, muß im Sinne der Markt- 
^î>nnng auf möglichst kurzen Wegen an die Ver 
braucherschaft herangebracht werden. In den mei 
sten Fällen liegt es am einzelnen Molkereibetrieb, 
den Weg für diese Ware zu bestimmen. 
Bei Trinkmilch haben die Milchwirtschaftlichen 
Zusammenschlüsse die Auswahl des Berteilungs- 
weges selbst getroffen und den ausgesprochenen 
Trinkmilchbetrieb zum Milchgroßverteiler gemacht. 
Die Uebernahme dieser Aufgabe durch die Molkerei 
betriebe wurde von seiten des Reichsnährstandes 
nie besonders betont, und es wurde sogar im Ge 
genteil festgestellt, daß Milchgroßverteiler als wirt 
schaftlich unnötig restlos auszuschalten sind. Dies 
ändert nichts daran, daß die Molkereibetriebe, wel 
che Trinkmilch absetzen, die Milchgroßverteilung 
vorzunehmen haben. 
Die Zuständigkeit der Molkereibetriebe für die 
Milchgroßverteilung ist unumstritten. Anders liegt 
es mit der Verteilung der Milcherzeugnisse, wie 
Butter und Käse. Verschiedentlich wird die Ansicht 
vertreten, daß die Molkereien Butter und Käse nur 
herstellen sollen, währenddem die Verteilung der 
Ware ein ausschließliches Vorrecht eines besonderen 
Verteilungsstandes sei. Diese Ansicht muß für man 
ches Gebiet als richtig anerkannt werden. Ich denke 
hier besonders an die Molkereibetriebe in ausge 
sprochenen Ueberschußgebieten oder solche, die be 
sonderen geographischen Verhältnissen unterliegen. 
Eine Sennerei in den Bergen kann z. B. keine Ver 
teileraufgaben übernehmen, weil jede Gelegenheit 
einer Fühlungnahme mit den Abnehmern der Ware 
fehlt. Aehnlich liegt es mit den Tilsiter Käsereien 
in Ostpreußen und den Buttermolkereien in Meck 
lenburg und Pommern, welche nur von landwirt 
schaftlicher Bevölkerung umgeben sind, in einem 
dünn besiedelten Gebiet liegen und deshalb für die 
Verteilung ihrer Erzeugung besonderer kaufmän 
nischer Einrichtungen bedürfen, wie wir sic in Ver 
kaufsgemeinschaften, Versandbüros und Absatzgenos- 
senschaften verschiedentlich antreffen. 
In Bezug auf die Verteilungsaufgabcn können 
aber diese Betriebe unmöglich denjenigen gleichge 
stellt werden, die z. B. in bedeutenden Vcrbrauchs- 
gcbieten liegen und dort Fühlung mit den kleinen 
Verteilern von Milchprodukten aufgenommen ha 
ben. Diese Einschaltung des Molkereibetriebes in 
die Warenverteilung wird in der Anordnung über 
Butterpreise vom 17. 11. 1984 als bestehend und 
richtig anerkannt, wenn dort eine besondere Spanne 
für die Abgabe von Butter festgesetzt ist. Die Auf 
gaben des Großvcrteilers, wie Mengenausgleich 
durch Lagerhaltung, Uebernahme eines Qualitäts 
risikos, Umformung des Produktes in verteilungs- 
sähige Größen usw., werden in diesen Fällen von 
den Molkereibetrieben voll und ganz übernommen, 
womit als gerechte Entschädigung durch die damit 
verbundenen Aufwendungen und Einräumung einer 
besonderen Verdienstspanne gerechtfertigt wird. Es 
wäre volkswirtschaftlich kaum zu verantworten, 
wenn nur um des Prinzips willen „Die Verteilung 
dem Verteiler" zwischen die verbrauchsnahegelege 
nen Molkereibetriebe und ihre Abnehmer in Klein- 
vertcilerkreisen man noch einen weiteren Großver- 
teiler einschalten wollte. 
Bordesholmer Bauernbrief 
Das Frühjahr 1936 ist keineswegs, was Witte 
rung anbelangt, den Wünschen der Landleute ent 
sprechend gewesen. Anhaltender Nordostivind und 
namentlich scharfe Nachtfröste haben in Niederun 
gen den Feldern und feuchten Wiesen Schäden ver 
ursacht. Trotz alledem darf aber weder über den 
Stand des Getreides noch über Mangel an Futter 
geklagt werden. Das Gewitter am letzten Sonntag 
brachte neben schwerem Regen auch Hagel, der aber 
nur in einem kleinen Bezirk Schaden verursachte. 
Der Raps ist in diesem Jahre wieder sehr gut ge 
diehen ; wenn alles gut verläuft, ist eine volle 
Ernte zu erwarten. 
Der Weizen steht wieder gut: ob an Qualität das 
Resultat des Vorjahres erreicht werden wird, steht 
dahin. Ganz ungleich steht in diesem Jahre wieder 
der Roggen. Einmal ist im Herbst teilweise bei feuch 
ter Witterung bestellt, zum andern behandelt man 
diese Kornart in der Wirtschaft nicht selten zu sehr 
als Stiefkind. Dankbar für jede Düngung, sollte 
man in der Bordesholmer Gegend dem Anbau des 
Roggens mehr Sorgfalt und Pflege zukommen las 
sen. — Der Stand der Wintergerste ist sehr gut: 
wenn sie auch unter den Nachtfrösten sehr zu leiden 
hatte, so wurden die gelben Blattspitzen doch bald 
wieder abgeschüttelt. Hier ist wohl mit dem Er 
trag des Vorjahres zu rechnen. Der Hafer steht 
durchweg gut. Schon in den ersten Apriltagen die 
ses Jahres begannen Landleute mit ihrer Aussaat. 
Als dann die ungünstige Witterung eintrat, 
machte die aufgehende junge Saat keineswegs einen 
guten Eindruck. Aber alle Witterungsunbill ist gut 
überstanden. Wenn der Stand auch etwas dichter 
sein könnte, so ist das Aussehen der Felder doch 
ausgezeichnet. Offensichtlich steht jetzt der früh ge 
säte Hafer am besten. — Ueber Sommergerste läßt 
sich noch nichts Bestimmtes berichten. Sie wird we 
gen des Befalls mit Mehltau auch nur wenig an 
gebaut. 
Die Hackfrüchte stehen gut. Die Runkelrüben sind 
bereits verhauen und die Pflanzen verzogen. Mit 
dem Setzen des Weißkohls und der Steckrüben hat 
man begonnen. 
Der schwere Gewitterregen des letzten Sonntags 
hat den Klee stark niedergelegt: überall ist man 
angefangen zu mähen. Der Ertrag ist groß, trotzdem 
der Klee noch nicht in Blüte steht. Hochgelegene 
Wiesen bringen auch viel Futter, doch läßt der 
Stand in den niederen feuchten Wiesen zu wünschen 
übrig. 
Die Viehweiden sehen durchweg gut aus, das Vieh 
gedeiht zufriedenstellend, Mangel an Futter wird 
kaum eintreten. Für die Weiden waren die Nie 
derschläge eine Wohltat. Manche Landwirte scheu 
ten sich, das Vieh schon vor Mai oder in den ersten 
Tagen des Mai auszutreiben, weil die Witterung 
zu rauh war. Sie sind im Nachteil geblieben gegen 
über ihren Berufskollegen, die trotz schlechter Wit 
terung ausgetrieben haben, denn auf manchen 
Weiden, namentlich den Wechselweiden, wurde das 
Gras zu lang. Die Folge ist ein Minderertrag an 
Milch. 
Alles in allem: der Bauer sieht mit Hoffnung auf 
eine gute Ernte — möge dieselbe gut geborgen 
werden. Br. in O. 
Freigabe von Sperr- und Sonderkonten 
für Reiseverkehr usw. 
Durch RE. 154/35 Ziff. 4 ist den Devisenbanken die 
allgemeine Ermächtigung erteilt worden, bei Aus 
zahlungen für nichtgeschäftlichen Reise-, Kur-, Er- 
holungs- und Studienaufenthalt sich ihrer Filialen, 
Korrespondenten oder ihrer sonstigen inländischen 
Bankverbindungen zu bedienen. Die Devisenbank 
hat die auszahlende Stelle mit den erforderlichen 
Anweisungen im Einzelfalle zu versehen, ihr ins 
besondere aufzuerlegen, die Eintragung im Reise 
paß und die in Ziff. 5 des RE. 154/35 vorgesehene 
Prüfung vorzunehmen, soweit sie nicht von der kvn- 
toführenden Bank vorgenommen werden kann. 
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat 
sich damit einverstanden erklärt, daß die kontofüh 
rende Zentrale oder die Filiale einer Devisenbank 
den Reisenden, die bei ihr ein eigenes Sonderkonto 
gemäß Richtl. II, 55 oder Richtl. IV, 48 Abs. 5 oder 
ein Sperrkonto unterhalten, das von der Devisen 
stelle für inländische Reisen freigegeben worden ist, 
Zirkularkreditbriefe aushändigt, die auf die Filialen 
der gleichen Devisenbank oder ihre Korrespondenten 
zahlbar gestellt sind. Hierbei setzt die Reichsdeviscn- 
stelle voraus, daß für die Einhaltung der Bestim 
mungen des RE. 154/35 in erster Linie die den Kre 
ditbrief ausstellende Filiale oder Zentrale verant 
wortlich ist. Sie hat zu prüfen, welche Auszahlungen 
nach den persönlichen Lebensverhältnissen des Gläu 
bigers und der mitreisenden Personen angemessen 
und vertretbar sind, sowie, ob und in welcher Höhe 
daneben Registerguthaben in Anspruch genommen 
werden lvgl. RE. 154/35 Ziff. 4 und 5). Danach ist 
die Höhe des Betrages, über den der Kreditbrief 
lautet, zu bemessen. Die Eintragung in den Reise 
paß und die Meldung an die Reiscstelle der Reichs- 
bank — Abteilung Deutsche Kreditabkommen — ist 
Aufgabe der auszahlenden Stelle. 
Die Kennziffer der Großhandelspreise 
stellt sich für den 17. Juni auf 104,0 (1913 = 100); 
sie ist gegenüber der Vorwoche (104,1) wenig ver 
ändert. Die Kennziffern der Hauptgruppen lauten: 
Agrarstoffe 105,7 (— 0,8 Proz.s, industrielle Roh 
stoffe und Halbwaren 93,3 (unverändert) und in 
dustrielle Fertigwaren 120,8 (+ 0,1 Proz.). 
Verlängerung der Anordnung 
über Beschränkung der Herstellung von Glühlampen 
unter 30 Volt 
Der Reichswirtschaftsminister hat im Mürz v. I. 
im Interesse der Ausfuhr und der hauptsächlich im 
Thüringer Notstandsgebiet ansässigen Schwachstrom- 
lampenindustrie ein Zwangskartell der Unterneh 
mungen dieses Industriezweiges errichtet. Um die 
dadurch erreichten günstigen Auswirkungen aufrecht 
zu erhalten, hat der Reichswirtschaftsminister die 
Geltungsdauer seiner Anordnung über Beschrän 
kung der Herstellung von Glühlampen unter 30 
Volt vom 2. November 1933 durch eine im Deut 
schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzei 
ger veröffentlichte Anordnung bis zum 30. Juni 
1940 verlängert. 
Konzession für Montage 
von General Motors-Automobilen in Polen 
Das Wirtschaftskomitee des Ministerrats beschloß 
in seiner gestrigen Sitzung u. a., einer Warschauer 
Fabrik die Konzession für die Montage von Auto 
mobilen zu erteilen, über die Verhandlungen seit 
geraumer Zeit schweben. Wie verlautet, handelt es 
sich um die Konzession für Erzeugnisse der General 
Motors Co. 
Handel n«d Wandel 
Hcider Marktbericht vom 20. Juni 
Dem Heiber Viehmarkt waren 8 Stück Rindvieh 
zugeführt gegen 7 Stück in der Vorwoche. Der Han 
del war mittelmäßig. Es kosteten: Milchkühe 400 
bis 450 MM,, Kalbkühe 400—500 MM, Kalbqnien 300 
bis 400 MM, Fehrkühe 250—350 MM, 1jährige Och 
sen 120—150 MM, 1^4 jährige Ochsen 150—210 MM, 
Rührige Ochsen 210—280 MM und Kälber 40—50 
mm baģ Stuck. — Die Hcider Produktenbörse no 
tierte folgende Preise: Weizen (76-77 Kg.) 10,45, 
Roggen (72-73 Kg.) 8,85 ’MM, Hafer (50-51 Kg.) 8,90, 
Wintergerste 9,36, Ackerbohnen 9 MM, Wiesenheu 
1,50, Kleehcu 2—2,35 MM, Stroh 0,50—0,60 MM, 
Häcksel 1,80, Kartoffeln 3—4,50 MM. 
Kieler Ferkelmarkt vom 20. Juni 
Preise pro Y Kg. Lebendgewicht 0,65—0,73 MM, 
pro Stück 14—24 MM und darüber. Auftrieb 63, 
Handel flau. 
Jtzchoer Ferkelmarkt vom 22. Jnni 
Auftrieb 138. Preise: 75—80. 72—75, 66—72, 62 
bis 66. Handel sehr langsam, Markt nicht geräumt. 
Der Preis für Kornbranntwein. 
In einem Rundschreiben weist der Präsident der 
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein darauf 
hin, daß die Brennereibesiher nicht nur den über 
das besondere Jahreskornbrennrecht hinaus inner 
halb des erhöhten Jahreskornbrennrcchts hergestell 
ten Kornbranntwein, sondern überhaupt nach Ge 
nehmigung der Erhöhung des Jahreskornbrenn 
rechts trinkfertigen Kornbranntwein 32prozentig 
nicht mehr unter 1,58 MM absetzen dürfen. Dies 
gilt ohne Ausnahme für den Absatz an trinkserti- 
gem Kornbranntivein. Das gleiche gilt ent 
sprechend für den Verkauf von Kornbranntwein an 
einen zugelassenen Zwischenhändler. Kornbrannt- 
n'ein darf in keinem Fall unter 1,47 MM je Liter 
Kornbranntwein 32prozentig an einen zugelassenen 
Zwischenhändler abgegeben und von diesem nicht 
unter 1,58 MM weiterverkauft werden. 
Bei den öffentlichen Lebensversicherungsanstalten 
wurden im Mai 15 741 Versicherungen mit 24,9 Mill. 
mm Versicherungssumme gegen 24 453 Versicherun 
gen über 22,7 Mill. ’MM im Mai 1935 beantragt. 
Die Ferkelmärkte 
in der Woche vom 15. bis 20. Juni 1936 
Marktplätze 
Gruppe > 
Leck ■ , . 
Niebüll . , 
Bredstedl > . 
Alensdurg. 
Durchschnitt 
.. Dorw. 
Gruppe II 
Husum. . . 
Schleswig . 
Rendsburg 
Lckernfürde 
Kiei . . . . 
Nortori. . . 
Neumünster 
Preise 
in M je 6tü* 
4—616—81 üb. 8 
ÜB. [ 9B. I W. 
19 21 
18-20 
20-21 
19 20 
17 20 
19-20 
14-18 
Durchschnitt 
1532 
1888 
Gruppe III 
tzadrmarsch. 
Heide. . . 
Meldoes . . 
Itzehoe. . . 
Schnelsen . 
Altona. . . 
Wandsbek . 
Durchschnitt 
. Borw. 
Gruppe IV 
Dramsiedi . 
Kaltenkirch. 
Segeberg . 
Oldesloe. . 
Ratzedurg . 
Mblln . . . 
Schwarzenb. 
Durchschnitt 
„ Dorw. 
684 
814 
14-18 
18-20 
18 21 
16-18 
16-18 
16-19 
17-19 
16 19 
21-23 
20-22 
18 22 
20 2 
18-23 
18 23 
20 23 
21-24 
18-22 
21-23 
25-27 
24-26 
19 22 
23-30 
24 28 
22-30 
t.lVieVikg 
leicht I schw. 
60-72 
73-77 
75 
65-73 
70-75 
65-72 
78-83 
60 72 
65 68 
64 
65-73 
70 75 
65-72 
74-79 
1822 
20 23 
1922 
19-22 
22-30 
22 30 
22 26 
22-26 
Marktverlau! 
Handel 
langsam 
Räumung 
geräumt 
n geräumt 
Mittelmaß 
Mittelmaß 
gut 
langsam 
flau 
flau 
langsam 
langsam 
flott 
langsam 
Mittelmaß- 
s. schlepp, 
lebhaft 
l. geräumt 
l. geräumt 
geräumt 
n. geräumt 
n. geräumt 
f. geräumt 
geräumt 
geräumt 
geräumt 
n. geräumt 
Hamburger Getreidegroßmarkt 
(Frübmarktl vom 22. Juni (Ohne Gewähr) 
Getreide [MM fe 1000 Kg.) Tendenz: ruhig 
Weizen, Erz.-Pr. Festpr.-Geb. WO ... 209.00 
Weizen. Erz.-Pr. Festpr.-Geb. W 12 . , , 216.Oo 
Roggen, Erz -Pr. Festpr.-Geb. KO..,. 173.00 
Roggen. Erz.-Pr. Festpr.-Geb. R 12 ... 179.00 
Futtergerste Erz.-Pr. Festpr.-Geb. 0 9.. 182.00 
Fnttergerste Erz.-Pr. Festpr.-Geb. O 12 . . 187.00 
Wintergerste, zweizeilig. !. Jndustriezwccke 
zirka 70/71 Kg., ab Mecklenburg.... — 
Sommergerste frei Hamburg 
dto. 68/69 Kg. für Jndustriezw. ab Mecklbg. — • — 
Donaugerste kwgķr. verzollt , — 
Russengerste 63/64 bzw. 64/65 Kg. kwgfr. verz. — - — 
Hafer, Erz.-Pr. Festpr.-Geb. II 12 ... . 173.00 
Hafer, Erz.-Pr. Festvr.-Geb. H 16 , , . . 178.00 
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz: ruhig 
Jnl. Weizenkleie. Grundpr. sofort W9. . . 5.77'/2 
Jnl. Roggenkleie. Grundpr. sofort R 12 . - 5.97>/2 
Reisfuttermehl, deutsches 24%ia, zirka 6 % 
Rohfaser ab Fabrik 5.30 
Reissuttermehl, hell. 24 %, max. 6 % Roh 
faser, prompt .......... 
Leinkuchen, ab Harburg, sofort ..... 
Leinknchenmehl, dtsch. Mahlg., prompt. . . 
Kokoskuchen, ab Harburg, sofort 
Manila-Kokoskuchen, ab Harbg.. prompt. . 
Palmkuchen. dtsch., ab Harburg, sofort. . . 
Erdnußkuchen, ab Harburg, sofort ...» — 
Erdnußknchen, 50 %, Bremen 8.45 
Erdnußkleie — 
Sesamkuchen, ab Fabr. Hamvurg/Harvurg 8.05 
Rapskuchen, deutsche Saat, sofort .... 7.10 
Rapsschrot, deutsche Saat ....... 7.20 
Palmkernschrot, deutsch, prompt ..... 7.80 
Sopaschrot, Harburg, sofort . . . . . . .7.75 
Baumwoll- Saatkuchenmehl. 48 %, prompt 7.95 
Mehle (MM je 100 Kg.) 
Weizenmehl, 790, W 16 (Jnlandsweizen) 
Weizenmehl, mil 10 % Auslandsweizen 
Weizenmehl, mit 20 % Auslandsweizen 
Weizenmehl, 790. W g...... . 
Roggenmehl, 097, R 12 
Roggenmehl. 997, R 15. ....... 
Roggenmehl, 097. R 9 ...... . 
Die Händler-Veröienstspanne wird bis auf Wi 
derruf bei Weizenmehl auf 1,80 MM per 100 Kg. 
und bei Roggenmehl auf 1,40 MM per 100 Kg. frei 
Bäcke^ins festgesetzt. 
6.10 
8.65 
8.70 
7.70 
28.90 
30.40 
31.90 
28.40 
22.40 
22.70 
22.00
	        
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